Die Inschriften des Landkreises Schaumburg

4. Chronologie der Inschriften

Die Inschriftenüberlieferung setzt im Landkreis Schaumburg im 12. Jahrhundert mit dem bereits erwähnten Fragment einer Tumbenplatte im Stift Möllenbeck ein. Vermutlich bereits dem 13. Jahrhundert gehört ein Grabplattenfragment im Stift Obernkirchen an (Nr. 2). Insgesamt vier Objekte sind für dieses Jahrhundert nachweisbar. Immer noch recht spärlich ist die Überlieferung für das 14. Jahrhundert mit 16 Inschriften und Jahreszahlen; einige Spuren hat der Neubau der Obernkirchener Stiftsgebäude hinterlassen (Nr. 8, 11 u. 13). Aus der zweiten Jahrhunderthälfte stammen die ältesten erhaltenen Glockeninschriften des Bearbeitungsgebiets (Nr. 12, 18 u. 20). Erst für das 15. Jahrhundert wird die Überlieferung mit gut 70 Inschriften und Jahreszahlen ein klein wenig dichter. Freilich sind nicht alle Objekte sicher zu datieren; die zeitliche Einordnung einiger Kelche erfolgte aufgrund schriftgeschichtlicher und stilkritischer Merkmale. Der Großteil der Inschriften des vorliegenden Bestands entstammt der Zeit nach 1500. Die 647 Inschriften und Jahreszahlen dieses Zeitraums verteilen sich folgendermaßen: Rund 100 Inschriften entfallen auf die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts, rund 270 auf die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts und rund 275 auf die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts. In dieser Hinsicht ist der Landkreis Schaumburg mit anderen [Druckseite 23] Landkreisen des südlichen Niedersachsen vergleichbar, deren Inschriftenbestände bereits in einer Edition vorliegen:79) Auch dort liegt der zeitliche Schwerpunkt deutlich auf der Zeit nach der Mitte des 16. Jahrhunderts.

Der ganz überwiegende Teil der vorreformatorischen Inschriften bis zum Ende des ersten Viertels des 16. Jahrhunderts findet sich an Kirchen- und Klostergebäuden und auf Stücken der Kirchenausstattung. Vertreten sind die städtischen und die Dorfkirchen genauso wie die Klöster und Stifte. Bei letzteren liegt der zeitliche Schwerpunkt auf den im Zusammenhang mit der Klosterreform stehenden Bauphasen Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts. In Möllenbeck wurde sie angestoßen durch die Augustinerchorherren der Windesheimer Kongregation (vgl. Nr. 44 u. oben Kap. 3.2). Für Obernkirchen war die Amtszeit der Priorin Helena von Bennigsen besonders fruchtbar (vgl. oben Kap. 3.2). Auch das Kloster Rinteln erlebte zu Beginn des 16. Jahrhunderts eine Bauphase unter seiner Äbtissin Mechthild Plette (Nr. 104 u. 114). Noch vor der Wende zum 16. Jahrhundert liegt die Errichtung des neu gegründeten Franziskanerklosters in Stadthagen (dazu Nr. 47).

Trotz dieser starken Konzentration der Inschriftenüberlieferung auf das kirchliche Umfeld beschränkt sich der Personenkreis, der in den spätmittelalterlichen Inschriften entgegentritt, nicht auf den Klerus. Bürger treten als Stifter von Kelchen in Stadthagen und Hülsede (Nr. 25 u. 69) und als Älterleute der Kirche in Deckbergen (Nr. 61) in Erscheinung.80) Auf neun der 17 Glocken hat sich der jeweilige Gießer mit seinem Namen oder mit seinem Meisterzeichen verewigt. Ferner begegnen die Namen von Laien auf den Grabdenkmälern. Aus der Zeit bis 1525 sind 23 Grabdenkmäler oder Fragmente, die mit ziemlicher Sicherheit von Grabdenkmälern stammen, überliefert. Elf davon erinnern an Angehörige des Adels, vier an Bürger, zwei an Geistliche; die übrigen sind in zu stark fragmentiertem Zustand erhalten, als dass sich Näheres über den Verstorbenen sagen ließe.

15 Inschriften aus der Zeit vor 1525 gehen auf die Grafen von Holstein-Schaumburg zurück oder lassen sich durch das Wappen mit ihnen in Verbindung bringen. Auf den Ursprung des Grafengeschlechts nehmen die beiden oben bereits erwähnten chronikalischen Inschriften vom Ende des 14. Jahrhunderts Bezug (Nr. 15 u. 16). In einer Bauinschrift an der Stadthäger Stadtbefestigung aus dem Jahr 1423 (Nr. 24) und auf einem vermutlich vom dortigen Rathaus stammenden Wappenstein aus dem Jahr 1430 (Nr. 26) treten die Grafen von Holstein-Schaumburg als Stadtherren auf. Als Gründer des Franziskanerklosters Stadthagen nennt sich Graf Erich im Jahr 1486 auf einem Weihwasserbecken mit Namen (Nr. 47). Keinem bestimmten Gebäude zuzuordnen ist ein auf der Arensburg erhaltener Stein, der die Inschrift Schowen[b]orch trägt (Nr. 34), wahrscheinlich der älteste erhaltene inschriftliche Beleg für diese Bezeichnung im Landkreis Schaumburg.

Nach den ersten zwei bis drei Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts ist ein merklicher Einbruch der Inschriftenüberlieferung ungefähr bis zur Jahrhundertmitte zu konstatieren, insbesondere im Bereich der Kirchen und Klöster. Dies ist vermutlich auf eine gewisse Verunsicherung infolge der Reformation zurückzuführen;81) Stiftungen blieben aus. An kirchlichen Ausstattungsstücken sind nur eine Glocke in Bad Nenndorf (Nr. 149) und ein nicht mehr erhaltenes Weihwasserbecken aus Stadthagen sicher in diese Zeit zu datieren (A1 24). Als Bauinschriften an kirchlichen Gebäuden sind bloße Jahreszahlen in Bad Nenndorf, Obernkirchen, Stadthagen und Exten erhalten (A1 2123, A1 27 u. Nr. 161). Etwas mehr Bautätigkeit entfaltete der Niederadel (Nr. 138, 144, 160 u. 162). Vor allem aber fällt in die 1530er- und 40er-Jahre der Neubau des Schlosses in Stadthagen, das damit zum hauptsächlichen Residenzort der Grafschaft Schaumburg wurde (Nr. 147, 148, 152, 157 u. 159).

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Stärker in Gang kam die Inschriftenproduktion auf dem Gebiet des Landkreises Schaumburg erst wieder nach der Jahrhundertmitte. Sie erreichte einen Höhepunkt in den 1570er-Jahren – fast 70 Inschriften und Jahreszahlen entstanden in diesem Jahrzehnt – und blieb dann konstant hoch, bis der Dreißigjährige Krieg die Grafschaft Schaumburg erreichte. Auch noch in den ersten Kriegsjahren bis 1626 entstanden zahlreiche Inschriften, vor allem Grabdenkmäler. Erst in der Folgezeit flaute die Inschriftenproduktion ab. Der Anstieg der Inschriftenproduktion ab den 1560er-Jahren steht in einem gewissen Zusammenhang mit der offiziellen Einführung der Reformation in der Grafschaft Schaumburg 1559 und einer damit einhergehenden Stabilisierung der konfessionellen Verhältnisse. In diesem Jahr ließen Graf Otto IV. und seine Ehefrau Elisabeth Ursula von Braunschweig-Lüneburg in der St. Martini-Kirche in Stadthagen eine Prieche einbauen; ferner stifteten sie einen (allerdings nicht datierten) Kelch (Nr. 183). 1570 wurde die Jetenburger Kirche neu erbaut (Nr. 225), in den Jahren vor 1615 kam die Bückeburger Stadtkirche hinzu, einer der frühesten protestantischen Kirchen-Neubauten im norddeutschen Raum. Doch auch an bereits bestehenden Kirchengebäuden erfolgten Umgestaltungsmaßnahmen: In den Jahren 1574–1577 erhielt die Ägidienkirche in Hülsede ihr reformatorisches Ausmalungsprogramm (Nr. 249, 250 u. 275). Im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts und zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurden in neun Orten neue Taufbecken angeschafft, auch neue Kanzeln und Altarretabel kamen in einigen Orten hinzu, die häufig das für lutherische Kirchen typische ikonographische Programm zeigen (s. unten Kap. 6.5). Mit der Reformation im Zusammenhang steht letztlich auch die Einrichtung eines Schulbetriebs im Stift Möllenbeck und die damit einhergehende Ausgestaltung der Innenräume mit Wandmalereien (vgl. Kap. 3.2).

Eine rege Bautätigkeit im Stil der sogenannten Weserrenaissance entfalteten ab 1560 sowohl die Grafen von Holstein-Schaumburg als auch die Städte und der landsässige niedere Adel. Zu nennen sind hier einerseits die Schlösser in Bückeburg und Sachsenhagen, die Schaumburg und die Arensburg, andererseits die Rathäuser in Rinteln (Nr. 301) und Stadthagen (Nr. 358), besonders aber die Rittergüter und die städtischen Adelshöfe (s. oben Kap. 3.3 u. 3.1). Die gute Auftragslage führte zu einer Blüte der Steinmetzkunst im Umkreis der Grafschaft Schaumburg und des benachbarten Minden, die insbesondere mit den Namen Jakob Kölling, Arend und Johann Robin sowie Werner Bartermann zu verbinden ist (zu ihnen Kap. 8.4). Die letzten vier Jahrzehnte des 16. Jahrhunderts und die ersten beiden Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts brachten aber auch eine beachtliche Zahl von Hausinschriften an bürgerlichen und dörflichen Fachwerkbauten hervor. Gut 80 Hausinschriften sind verhältnismäßig sicher in diese Phase zu datieren, mit einer Massierung in den 1570er-Jahren. Die Vielzahl der erhaltenen Baudenkmäler lässt für die Phase vor dem Dreißigjährigen Krieg auf einen gewissen Wohlstand nicht nur beim niederen Adel, sondern auch beim Bürgertum und auf den größeren Hofstellen in den Dörfern schließen.

Während des Dreißigjährigen Kriegs wurden im Gebiet des Landkreises Schaumburg nur wenige und zudem sehr schlichte Häuser gebaut (z. B. Nr. 590, 595 u. 599). Offenbar begann man erst gegen Ende des Kriegs, die zerstörten Gebäude wiederaufzubauen. Der prächtigste inschriftengeschmückte Fachwerkbau dieser Jahre steht am Markt in Stadthagen (Nr. 631). Inwiefern es sich bei weiteren Objekten im vorliegenden Inschriftenbestand um Neuanschaffungen bzw. Neuanfertigungen infolge von Kriegsverlusten handelte, lässt sich in den seltensten Fällen bestimmen. Einzig eine Glocke in Hattendorf aus dem Jahr 1649 (Nr. 635) gibt in ihrer ausführlichen Inschrift Auskunft darüber, dass sie neu gegossen werde musste, weil ihre Vorgängerin bei einem von durchziehenden Truppen gelegten Brand zerstört worden war.

Verhältnismäßig konstant bleibt während des Bearbeitungszeitraums die Zahl der Grabdenkmäler; freilich sind aus früheren Jahrhunderten weniger Objekte erhalten als aus der Zeit ab 1550. Heraus sticht aber das dritte Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts: Von den 122 überlieferten Grabplatten des gesamten vorliegenden Inschriftenbestands stammen allein 21 aus den Jahren 1621 bis 1630. Vor allem die Pestwelle des Jahres 1626 ließ die Zahl der Todesfälle rapide ansteigen, was sich an einer Häufung der erhaltenen Grabplatten ablesen lässt. Auch in den Jahren 1631 bis 1640 bleibt die Zahl der Grabplatten hoch; eine weitere Seuche mag hier eine Rolle gespielt haben (vgl. oben [Druckseite 25] Kap. 2).82) Ein etwas anderer zeitlicher Schwerpunkt lässt sich bei den prachtvoll gestalteten Epitaphien feststellen. Die meisten der erhaltenen Objekte stammen aus den Jahren zwischen 1571 und 1590, einer Phase, in der sich ein gesteigertes Repräsentationsbedürfnis auch in der Architektur Ausdruck verschaffte. Erst in den letzten Jahren des Bearbeitungszeitraums am Ende des Dreißigjährigen Kriegs wurden die Epitaphien wieder aufwändiger (Nr. 630, 633, 636 u. 637).

Zitationshinweis:

DI 104, Landkreis Schaumburg, Einleitung, 4. Chronologie der Inschriften (Katharina Kagerer), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020e008.

  1. Lkr. Göttingen (DI 66), Holzminden (DI 83), Hildesheim (DI 88), Northeim (DI 96)»
  2. Auch bei den auf einer Glocke in Stadthagen genannten Bürgern Godfrid Schonehaghen und Hannes Bolting (Nr. 39) dürfte es sich um Kirchenvorsteher gehandelt haben. »
  3. Vgl. DI 96 (Lkr. Northeim), Einleitung, S. 26»
  4. Freilich könnte hier ein Überlieferungszufall die Statistik verfälschen, denn eine Reihe der Grabplatten aus den 1620er- und 1630er-Jahren steht an der erst 1615 geweihten Bückeburger Stadtkirche. Als man Ende des 19. Jahrhunderts die Grabplatten aus dem Kirchenboden entfernte und dabei eine Auswahl traf, welche aufbewahrt werden sollten, wird ein entscheidendes Kriterium sicherlich das Alter der Grabplatten gewesen sein, und ältere als die jetzt noch vorhandenen gab es schlichtweg nicht. »