Die Inschriften des Landkreises Schaumburg

1. Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

Die vorliegende Edition umfasst die Inschriften des Landkreises Schaumburg bis zum Jahr 1650. Als Kriterium für die Aufnahme von Inschriften gilt das Provenienzprinzip, d. h. es wurden nur solche Stücke berücksichtigt, die sich im Bearbeitungszeitraum auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Schaumburg befunden haben. Aufgenommen wurden sowohl original erhaltene als auch kopial überlieferte Inschriften. Vollständigkeit wurde zwar angestrebt, ist aber nicht für jeden Ort des Landkreises mit Sicherheit zu erreichen, da sich bis zur Drucklegung gezeigt hat, dass immer wieder bislang unbekannte Inschriften durch Baumaßnahmen, in Magazinen oder in Archivalien hinzukommen können.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften.1) Entsprechend wurden alle Inschriften aufgenommen, die auf dauerhaftem Material ausgeführt und nicht mit Feder auf Papier oder Pergament geschrieben, in Serienproduktion erstellt oder Gegenstand anderer Disziplinen wie der Sphragistik und Numismatik sind. Unkommentierte Jahreszahlen, Kurzinschriften aus mindestens drei Buchstaben, nicht auflösbare Initialen und Kreuztituli, die nicht mit anderen Inschriften in Verbindung stehen, sind im Anhang 1 chronologisch aufgeführt.2) Im Anhang 2 sind alle Hausmarken, Meisterzeichen und sonstige Zeichen wiedergegeben, die mit den Inschriften in Zusammenhang stehen.

Der Katalogteil

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Für undatierte Inschriften wurde eine möglichst enge Eingrenzung ihres Entstehungszeitraums angestrebt. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt. Konnte ein Terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Katalogartikel vor oder nach dem nächstliegenden Datum eingeordnet. Bei Grabdenkmälern, deren Anfertigungszeitpunkt nicht überliefert ist, orientiert sich die Datierung am Sterbedatum.

Jeder Katalogartikel fasst die Inschriften eines Objekts zusammen. Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, beschreibenden Teil, Wiedergabe des Inschriftentextes, Kommentar und Apparat.

Die Kopfzeile enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standorts und die Datierung(en) der Inschrift(en).

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist.
(†) Ein Kreuz in Klammern steht, 1. wenn der Inschriftenträger zwar vorhanden, die Inschrift als ganze jedoch nicht im Original erhalten ist, 2. wenn der Gesamtträger eines Inschriftenensembles verloren, aber ein Teil der Inschrift(en) im Original vorhanden ist, oder 3. wenn ein erheblicher Teil der Inschriften eines erhaltenen Trägers nur kopial überliefert ist.
†? Ein Kreuz mit Fragezeichen steht bei fotografisch oder kopial überlieferten Inschriften, deren Original möglicherweise noch erhalten ist, aber nicht zugänglich war und folglich nicht nach Autopsie wiedergegeben werden kann.
15. Jh.? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Der beschreibende Teil eines Artikels enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und des Inschriftenträgers, zu seinen früheren Standorten und gegebenenfalls zu den Verlustumständen. Die Beschreibung erfolgt vom Blickpunkt des Betrachters aus, nur für die Wappenbeschreibungen wird entsprechend den Gepflogenheiten der Heraldik umgekehrt verfahren. Mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger werden mit A, B, C etc. bezeichnet. Werden mehrere verschiedene, zusammengehörige Inschriftenträger in einem Artikel zusammengefasst, sind die Inschriften mit I, II etc. bezeichnet.

Für original überlieferte Inschriften werden die Maße des Inschriftenträgers,3) die Buchstabenhöhe (gemessen wurde im Regelfall N bzw. n) und die Schriftart angegeben. Bei kopial überlieferten Inschriften ist die für die Edition maßgebliche Quelle genannt.4) Entsprechendes gilt für fotografisch oder zeichnerisch überlieferte Inschriften. Soweit aus der kopialen Überlieferung Maße und Schriftart bekannt sind, werden diese mit einem entsprechenden Verweis übernommen.

Der Inschriftentext ist eingerückt. Die Zeilenumbrüche des Originals werden bei der Wiedergabe der Inschriften nicht eingehalten, sondern durch Schrägstriche bezeichnet. Verse werden auch dann voneinander abgesetzt, wenn das Original den Text fortlaufend wiedergibt.

Befinden sich mehrere mit A, B, C etc. bezeichnete Inschriften auf einem Inschriftenträger, markiert ein Kreuz hinter dem jeweiligen Buchstaben eine im Unterschied zu anderen Inschriften desselben Trägers nicht erhaltene Inschrift.
[ ] Eckige Klammern kennzeichnen bei einer original überlieferten Inschrift Textverlust oder nicht eindeutig erkennbare Buchstaben und schließen die Ergänzungen der Bearbeiterin und aus der kopialen Überlieferung ein.
[ . . . ] Eckige Klammern mit Punkten darin bezeichnen Textverlust, bei dem sich die Zahl der ausgefallenen Buchstaben einigermaßen genau bestimmen lässt. Ein Punkt steht jeweils für einen ausgefallenen Buchstaben.
[ - - - ] Eckige Klammern mit Strichen darin stehen für Textverlust, dessen Umfang sich nicht bestimmen lässt.
( ) Abkürzungen werden in runden Klammern aufgelöst. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U- oder V-Schreibung. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird bei AE nach klassischem Gebrauch verfahren, bei U nach dem Lautwert. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte nach Abkürzungen werden nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Die Abkürzung einer Bibelstellenangabe innerhalb einer Inschrift wird nicht aufgelöst. SS für S(ACRO)S(ANCTUS) oder S(ANCTISSIMUS) wird beibehalten.
〈…〉 In spitzen Klammern stehen spätere Nachträge in Inschriften oder für Nachträge frei-gelassene Stellen. Später auf dem Inschriftenträger hinzugefügte Inschriften sind mit einem zusätzlichen Datum in der Kopfzeile verzeichnet. In Einzelfällen, auf die besonders hingewiesen wird, weisen spitze Klammern auch die Textpassagen aus, die bei Restaurierungen ergänzt worden sind.
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Zwei Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfelds.
AE Die Unterstreichung zweier oder mehrerer Buchstaben bezeichnet eine Ligatur.

Wappenbeischriften werden im Zusammenhang mit den übrigen Inschriften wiedergegeben. Bei Ahnenproben wird dabei soweit möglich die Anordnung der Wappen beibehalten.

Fremdsprachigen Inschriften schließt sich eine Übersetzung an. Niederdeutsche Inschriften werden übersetzt, wenn sich ihr Verständnis nicht von selbst erschließt.

Im Anschluss an die Übersetzung wird bei metrischen Inschriften das Versmaß und gegebenenfalls die Reimform angegeben.

Die Wappenzeile verzeichnet die im Zusammenhang mit den Inschriften überlieferten Wappen. Bei Ahnenproben gibt, soweit möglich, das Druckbild die Anordnung der Wappen wieder. Die Wappen werden im zugehörigen Anmerkungsapparat beschrieben. Wappen, die in der kopialen Überlieferung nur namentlich bezeichnet, aber nicht bildlich dargestellt sind, werden nicht blasoniert.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragestellungen. Diese können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische oder biographische Angaben enthalten oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen.

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweise der kopialen Inschriftenüberlieferung. Die Buchstabenanmerkungen beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift, sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung, soweit diese relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen in der Inschrift hin. Die Ziffernanmerkungen enthalten Erläuterungen und Literaturnachweise.5) Der am Schluss des Artikels folgende Absatz stellt – so vorhanden – in chronologischer Folge die wichtigsten kopialen Überlieferungen sowie ältere Editionen und Abbildungen der Inschrift zusammen. Vollständigkeit ist hier nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich abschriftlich, zeichnerisch oder fotografisch überliefert, steht an erster Stelle die Quelle, nach der die Inschrift ediert wird.

Zitationshinweis:

DI 104, Landkreis Schaumburg, Einleitung, 1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise (Katharina Kagerer), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020e008.

  1. Vgl. www.inschriften.net/projekt/richtlinien/edition.html»
  2. Wenn sie in Verbindung mit einem oder mehreren Wappen stehen, haben sie in der Regel einen Katalogartikel im Hauptteil erhalten. »
  3. Bei Glocken wird die Höhe ohne die Krone angegeben. »
  4. Bei der Edition kopial überlieferter Inschriften wird die in der Überlieferung ggf. vorhandene Interpunktion i. d. R. nicht übernommen, es sei denn, sie stellt eine wichtige Verständnishilfe dar. »
  5. Deutsche Bibelzitate folgen der Ausgabe der Lutherbibel aus dem Jahr 1545 (D. Martin Luther, Die gantze Heilige Schrifft Deudsch, Wittenberg 1545, hg. von Hans Volz, 2 Bde. u. Anhang, München 1972). »