Die Inschriften des Landkreises Schaumburg

2. Der Landkreis Schaumburg – territoriale Gestalt und historische Voraussetzungen der Inschriftenproduktion

Der Landkreis Schaumburg liegt im mittleren Niedersachsen südwestlich von Hannover am Übergang vom Weserbergland zur norddeutschen Tiefebene. Im Süden durchfließt ihn die Weser, im Westen wird er vom Harrl und vom Schaumburger Wald begrenzt, im Norden reicht er fast bis ans Steinhuder Meer, im Osten stößt er an den Deister und den Süntel. Die Nachbarlandkreise sind im Uhrzeigersinn Nienburg/Weser, Region Hannover und Hameln-Pyrmont sowie die nordrhein-westfälischen Kreise Lippe und Minden-Lübbecke. In der Mitte des Landkreises Schaumburg erstreckt sich von Südwesten nach Nordosten der unbesiedelte Höhenzug der Bückeberge. Westlich davon liegt die ehemalige Residenzstadt Bückeburg, nordwestlich davon liegen die Städte Obernkirchen, Stadthagen und Sachsenhagen, östlich davon Bad Nenndorf und Rodenberg; südlich des Wesergebirgskamms an der Weser befindet sich Rinteln.

Der Landkreis Schaumburg wurde durch die niedersächsische Kreisreform des Jahres 1977 aus den ehemaligen Landkreisen Schaumburg-Lippe und Grafschaft Schaumburg gebildet, ferner wurde ihm ein Teil des früheren Landkreises Springe zugeschlagen. Hingegen wurde die Stadt Hessisch Oldendorf mit ihren Eingemeindungen dem Landkreis Hameln-Pyrmont angegliedert. Abgesehen [Druckseite 12] von diesem Raum umfasst der heutige Landkreis Schaumburg weitgehend6) das Gebiet der historischen Grafschaft Schaumburg, wie sie vom Mittelalter bis zum Jahr 1647 Bestand hatte.

Die Grafen von Holstein-Schaumburg sind erstmals im Jahr 1110/1111 zu fassen, als Lothar von Süpplingenburg die Grafschaft Nordelbingen (Holstein) an Adolf I. übertrug.7) Im mittleren Weserraum hatte das Geschlecht aber bereits zuvor Besitzungen, wenn auch noch ohne den Grafentitel: Einer Nachricht bei dem Chronisten Hermann von Lerbeck zufolge soll die Grafschaft Schaumburg im Jahr 1030 ihren Anfang genommen haben. Dieses Datum wurde auch in Inschriften propagiert, die Ende des 14. Jahrhunderts entstanden sein dürften (Nr. 15 u. 16). Auch wenn sich Hermann von Lerbeck darin geirrt hat, dass im Jahr 1030 eine Belehnung durch Kaiser Konrad II. erfolgte, ist doch damit zu rechnen, dass die Vorfahren Adolfs I. bereits im 11. Jahrhundert im Raum Minden begütert waren.8) Die namengebende Schaumburg dürfte um 1100 erbaut worden sein (vgl. Nr. 15). Einen intensiveren Landesausbau betrieben die Grafen von Holstein-Schaumburg ab dem ausgehenden 12. und im 13. Jahrhundert.9) In diese Phase fällt die Gründung Stadthagens und (Neu-)Rintelns am südlichen Weserufer,10) die Hagenkolonisation,11) ferner die Verlegung des Klosters Bischoperode nach Alt-Rinteln und dann nach Rinteln.12) Zur Konsolidierung des Herrschaftsbereichs trug die Übernahme der fremden Gründungen Sachsenhagen und Rodenberg sowie später Bokeloh bei.13) Um 1300 erbauten die Grafen von Holstein-Schaumburg die Arensburg, die Bückeburg und die Hagenburg. Im Lauf des Spätmittelalters wurden diese befestigten Orte jeweils Sitz des gleichnamigen Amts.14) Zu den Ämtern Schaumburg,15) Arensburg, Bückeburg, Stadthagen, Rodenberg, Sachsenhagen, Bokeloh und Hagenburg kam 1364 das Amt Lauenau als Pfandbesitz hinzu, das 1512 durch Herzog Erich I. von Braunschweig-Lüneburg zurückgekauft wurde. Der Besitz des Amts Lauenau war in der Folgezeit, insbesondere auch während der Hildesheimer Stiftsfehde, strittig, bis Graf Otto IV. von Holstein-Schaumburg es 1565 von den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg als Lehen erhielt, ebenso wie das Amt Mesmerode.16) Das im Jahr 1559 säkularisierte Kloster Egestorf wurde in ein eigenständiges Amt umgewandelt. In dieser Form bestand die Ämterstruktur bis zum Aussterben des holstein-schaumburgischen Grafenhauses im Jahr 1640.

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Als eines der einschneidenden Ereignisse im 16. Jahrhundert kann sicherlich die Einführung der Reformation in der Grafschaft Schaumburg im Jahr 1559 gelten.17) Bereits zuvor hatten einzelne Geistliche die lutherische Lehre gepredigt und den Gläubigen das Abendmahl in beiderlei Gestalt gereicht,18) doch die offizielle Einführung des lutherischen Bekenntnisses erfolgte verhältnismäßig spät. Dies dürfte vor allem dadurch bedingt gewesen sein, dass Adolf XIII. und Anton, die Brüder des regierenden Grafen Otto IV., nacheinander den Erzbischofsstuhl in Köln innehatten und somit für Otto eine Hinwendung zur Reformation aus reichspolitischer Sicht nicht opportun schien. Dieses Hindernis entfiel nach dem Tod Antons am 18. Juni 1558.19) Hinzu kam, dass Otto IV. nach dem Tod seiner ersten Ehefrau Maria von Pommern (vgl. Nr. 159) eine Heiratsverbindung mit Elisabeth Ursula von Braunschweig-Lüneburg, der Tochter Ernsts des Bekenners, anstrebte. Bei den Heiratsverhandlungen wurde zur Bedingung gemacht, dass in Stadthagen ein lutherischer Hofprediger für Elisabeth Ursula bestellt wurde.20) 1559 trat der Celler Prädikant Jacob Dammann (Nr. 341) in Stadthagen seinen Dienst als Hofprediger an und wurde am 20. März auch Prediger an der dortigen St. Martini-Kirche. Am 5. Mai desselben Jahres führte Otto IV. die Mecklenburgische Kirchenordnung ein.21) 1564 erfolgte erstmals eine durch Otto IV. angeordnete Kirchenvisitation, die von einer mit Geistlichen und mit weltlichen Räten besetzten Visitationskommission durchgeführt wurde.22) Ihr gehörten neben Dammann u. a. Christoph von Landsberg (Nr. 309), Joachim und Johann Post (Nr. 289), der Kanzler Johann Gogreve (Nr. 241) und als Sekretär Heinrich Cropp (Nr. 328) an. Infolge der Einführung der Reformation kam es zur Aufhebung der Klöster in Stadthagen, Rinteln und Egestorf.23) Das Stift Obernkirchen, das der Einführung der Reformation großen Widerstand entgegengesetzt hatte, bestand als evangelisches adliges Damenstift fort.24) Das Augustinerchorherrenstift Möllenbeck trat unter dem Prior Hermann Wening (1563–1580) zur lutherischen Lehre über.

Hatte bereits die Regierungszeit Graf Ottos IV. für die Grafschaft Schaumburg eine Intensivierung der Territorialherrschaft bedeutet, so erfolgte unter Graf Ernst von Holstein-Schaumburg (reg. 1601–1622)25) ein systematischer Ausbau zum frühabsolutistischen Staatswesen. Ernst, der fünfte Sohn Ottos IV., gelangte 1601 nach dem Tod seines Bruders Adolf XIV. an die Regierung. Bereits 1595 hatte er die Ämter Sachsenhagen, Hagenburg, Mesmerode und Bokeloh erhalten26) und residierte nach seiner Eheschließung mit Hedwig von Hessen-Kassel zunächst in Sachsenhagen (vgl. Nr. 416). Während seiner Regierungszeit sorgte Ernst für eine Straffung der Verwaltung sowie des Wirtschafts- und Finanzwesens27) und für eine durchgreifende Regulierung aller Bereiche des öffentlichen Lebens. Hervorzuheben sind insbesondere seine Gesetzgebungswerke: die 1614 er-[Druckseite 14]lassene Kirchenordnung und die 1615 erlassene Polizeiordnung.28) Er förderte jedoch auch Wissenschaft, Musik und Kunst29) und führte die Grafschaft Schaumburg zu einer kulturellen Blüte. Auf Ernst geht die Universität Rinteln zurück, die zunächst in Stadthagen als Gymnasium illustre gegründet worden war und dann 1621 an die Weser übersiedelte.30) Bereits 1607 hatte der Graf seine Residenz von Stadthagen nach Bückeburg verlegt. Er unternahm große Anstrengungen, um den bis dahin verhältnismäßig unbedeutenden Flecken zur Residenzstadt auszubauen. Dazu gehörte nicht nur der Ausbau des Schlosses, das bereits Otto IV. im Renaissancestil erneuert hatte, sondern auch die Errichtung einer Reihe von Verwaltungsgebäuden, einer Lateinschule und nicht zuletzt der 1615 geweihten Stadtkirche.31) Ernst förderte auch die Ansiedlung adliger höfischer Funktionsträger in den Mauern Bückeburgs, indem er ihnen Adelshöfe überließ und sie von Abgaben befreite. Die junge Residenzstadt entwickelte in diesen Jahren eine danach nicht wieder erreichte Strahlkraft.32) Ernst erlangte 1619 vom Kaiser den Fürstentitel, den jedoch seine Nachfolger nicht mehr führten.33) Begraben wurde er 1622 in Stadthagen, wo er ein prachtvolles Mausoleum in Auftrag gegeben hatte, dessen Fertigstellung seine Witwe Hedwig veranlasste.34) Mit seinen von Adriaen de Vries geschaffenen Bronzeplastiken ist es ohne Zweifel das bedeutsamste Kunstdenkmal im Gebiet des Landkreises Schaumburg.

Kurze Zeit nach Ernsts Tod im Jahr 1622 erreichte der Dreißigjährige Krieg die Grafschaft Schaumburg, als ligistische Truppen durch das Wesertal zogen. 1623 besetzte Christian von Halberstadt Rinteln und dessen Umgebung. Das Territorium musste in der Folgezeit wiederholt Truppendurchzüge, Plünderungen und Einquartierungen über sich ergehen lassen; u. a. hielten sich dort die Truppen Tillys und die des kaiserlichen Obristen Jost Maximilian von Bronckhorst-Gronsfeld auf.35) In den Jahren 1625 bis 1627 führte eine Pestwelle zu zahlreichen Todesfällen, was sich in einer Häufung von Grabdenkmälern in der inschriftlichen Überlieferung niederschlägt; eine weitere Epidemie grassierte von 1636 bis 1638.36) Zu konfessionellen Konflikten kam es infolge des 1629 von Kaiser Ferdinand II. erlassenen Restitutionsedikts: Es sah die Rückgabe von Kirchengut vor, das nach 1552 reformiert worden war; aufgrund der späten Einführung der Reformation in der Grafschaft Schaumburg wurden die Klöster und Stifte somit Ziel von Rekatholisierungsbemühungen, begünstigt dadurch, dass kaiserliche oder ligistische Truppen das Land besetzt hielten. Die Mönche, die sich in den Klöstern und Stiften niederließen, wurden jedoch 1633 nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf wieder vertrieben.37) Zu schweren Zerstörungen kam es im Gebiet des Landkreises Schaumburg auch in den Folgejahren bis 1648 immer wieder; von einem der Trup-[Druckseite 15]pendurchzüge legt die 1649 gegossene Glocke der Hattendorfer Kirche Zeugnis ab (Nr. 635). Der Dreißigjährige Krieg bedeutete für die Grafschaft Schaumburg neben den Bevölkerungsverlusten durch Seuchen und durch Abwanderung38) einen starken finanziellen und wirtschaftlichen Einbruch, insbesondere aufgrund hoher Kriegskontributionen. In zwei Grabschriften werden die Kriegsbedrückungen angedeutet (Nr. 602 u. 625). In Rinteln führte der Krieg zum Abbruch von 106 Häusern, in Obernkirchen waren davon 57 Häuser betroffen, in Stadthagen 147.39) Der Verlust an sonstigen Kulturgütern (z. B. Kirchenausstattung) ist nicht näher zu beziffern.

Für die Territorialgeschichte der Grafschaft Schaumburg am folgenreichsten war das Aussterben des schaumburg-holsteinischen Grafenhauses im Mannesstamm durch den Tod Ottos V. im Jahr 1640. Seine Mutter Elisabeth zur Lippe, die Tochter Simons VII. zur Lippe und der Elisabeth von Holstein-Schaumburg, einer Tochter Graf Ottos IV., nahm das Land anschließend in Besitz. Sie stand jedoch in Konkurrenz zu Hedwig von Hessen-Kassel, der Witwe des Fürsten Ernst, und Katharina Sophie von Braunschweig-Lüneburg, Witwe des Grafen Hermann aus der Gemener Linie, die ebenfalls Erbansprüche erhoben.40) Nach jahrelangen Auseinandersetzungen kam es im Jahr 1647 durch den Münsterschen Hauptteilungsrezess, den Schaumburger Exekutionsrezess und den Vertrag von Lauenau zu einer räumlichen Neuordnung. Die Ämter Lauenau, Bokeloh und Mesmerode sowie Teile der Vogtei Lachem wurden calenbergisch, ebenso Wiedensahl.41) Das übrige Gebiet der Grafschaft wurde den Landgrafen von Hessen-Kassel übergeben, die jedoch mit dem nordwestlichen Teil Graf Philipp zur Lippe, den Bruder der Elisabeth zur Lippe, belehnen mussten.42) Aus diesem Gebiet wurde die Grafschaft Schaumburg-Lippe, die die Ämter Bückeburg, Arensburg, Stadthagen, Hagenburg, Teile des Amts Sachsenhagen und die Städte Bückeburg und Stadthagen umfasste.43) Der – flächenmäßig etwas größere – hessische Teil der Grafschaft Schaumburg mit den Ämtern Schaumburg und Rodenberg und mit Regierungssitz in Rinteln wurde in Personalunion vom Landgrafen von Hessen-Kassel regiert. Er wurde in den Napoleonischen Kriegen in das Königreich Westfalen eingegliedert. In diese Phase fällt die Schließung der Universität Rinteln. Im Zuge der Befreiungskriege wurde das Kurfürstentum Hessen wiederhergestellt, um aber schließlich 1866 an Preußen zu fallen. Der Kreis Rinteln (ab 1905 Kreis Grafschaft Schaumburg) gehörte bis 1932 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau, von da an zur Provinz Hannover.44) Die Grafschaft Schaumburg-Lippe hingegen, seit 1807 Fürstentum, blieb unabhängig und behielt nach der Abdankung des letzten Fürsten 1918 ihren Status als Freistaat. Erst 1946 verlor Schaumburg-Lippe seine Eigenständigkeit und wurde Teil des Landes Niedersachsen, ebenso wie die frühere preußische Provinz Hannover mit dem Kreis Grafschaft Schaumburg.

Zitationshinweis:

DI 104, Landkreis Schaumburg, Einleitung, 2. Der Landkreis Schaumburg – territoriale Gestalt und historische Voraussetzungen der Inschriftenproduktion (Katharina Kagerer), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020e008.

  1. Die historisch gesehen schaumburgischen Orte Großenheidorn, Steinhude und Idensen wurden bereits vor der Kreisreform nach Wunstorf eingemeindet und gehören dadurch nun zur Region Hannover. Das früher zum Lkr. Nienburg/Weser gehörige Wiedensahl wurde 1974 der Samtgemeinde Niedernwöhren (damals Kreis Schaumburg-Lippe) zugeschlagen. Das ehemals geteilte Frille liegt jetzt vollständig im Kreis Minden-Lübbecke (Nordrhein-Westfalen). »
  2. Bei der Wieden, Schaumburgische Genealogie, S. 8–11; Kruppa, Überlegungen zu der Herkunft, S. 119f., 122. Vgl. Nr. 15»
  3. Kruppa, Überlegungen zu der Herkunft, bes. S. 125–127, 139, u. 146; vgl. Schmidt, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 15. »
  4. Vgl. Gärtner, Siedlungskontinuität, S. 72–75; Vogtherr, Städtegründer, S. 332. »
  5. Dazu Vogtherr, Städtegründer, S. 329–337. Vgl. J. Prinz, Die Grafen von Schaumburg und die Anfänge der Stadt Stadthagen, in: Bernstorf (Hg.), Das alte Stadthagen und seine höhere Schule, S. 25–41, dort S. 33. »
  6. Dazu Werner Rösener, Agrarstrukturen und ländliche Gesellschaft im Herrschaftsbereich der Grafen von Schaumburg während des Hochmittelalters, in: Brüdermann (Hg.), Schaumburg im Mittelalter, S. 246–264, dort S. 252–255. »
  7. Dazu Steinwascher, Zur Geschichte des Klosters St. Jakobi, S. 18–22; vgl. Vogtherr, Städtegründer, S. 334f. »
  8. Vgl. dazu Geschichte Niedersachsens, Bd. 2,1, S. 554f. (Ernst Schubert); Vogtherr, Städtegründer, S. 337–341; Bei der Wieden, Landesherr und Stände, S. 426. – Kurze Zeit gehörte die Grafschaft Sternberg zum Besitz der Grafen von Holstein-Schaumburg; sie wurde jedoch bereits im Jahr 1400 an die Edelherren von der Lippe verpfändet (Schmidt, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 43). »
  9. Bei der Wieden, Landesherr und Stände, S. 426. Ausführlich zur Entstehung der Ämter Schmidt, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 19–44. Die Ämterstruktur in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zeigt Tafel 3 ebd. Vgl. jetzt auch Husmeier, Ortsverzeichnis, S. 44f., 100–102, 203f., 319f., 464, 492f., 499–501, 546f. »
  10. Das Amt Schaumburg bestand aus den Vogteien Exten, Weservogtei, Fischbeck, Lachem und Hattendorf (Schmidt, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 24–33 u. 44–48). »
  11. Schmidt, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 41f.; Husmeier, Graf Otto IV., S. 233–241. »
  12. Dazu Bei der Wieden, Grafschaft Schaumburg zwischen den Konfessionen, S. 21–23; Dörner, Einleitung, S. 29–31. »
  13. Z. B. Johannes Weber (Textor) in Probsthagen (vgl. Nr. 190). 1553 beklagte sich die Äbtissin des Rintelner Klosters über die utraquistische Abendmahlspraxis einiger Rintelner Bürger (Bei der Wieden, Einführung der Reformation, S. 39). – Zu reformatorischen Bestrebungen vor Einführung der Reformation vgl. auch Nr. 188»
  14. Vgl. Husmeier, Graf Otto IV., S. 193 zu weiteren Beweggründen Ottos IV. »
  15. Vgl. Husmeier, Graf Otto IV., S. 188; Dahl, Dammann, S. 43. »
  16. Dörner, Einleitung, S. 31f.; vgl. Bei der Wieden, Grafschaft Schaumburg zwischen den Konfessionen, S. 21; Heidkämper, Die schaumburg-lippische Kirche, S. 375. »
  17. Husmeier, Graf Otto IV., S. 197f.; vgl. Heidkämper, Die schaumburg-lippische Kirche, S. 382f.; ders., Geschichte der Reformation, S. 32f.; Dörner, Einleitung, S. 36f. »
  18. Vgl. dazu Nr. 550; Husmeier, Graf Otto IV., S. 206–208. »
  19. Dazu Husmeier, Graf Otto IV., S. 199–201; Dörner, Einleitung, S. 37f. Vgl. zum Stift Fischbeck (Lkr. Hameln-Pyrmont) ebd., S. 201–203. »
  20. Eine Überblicksdarstellung bietet die Monographie von Bei der Wieden, Ein norddeutscher Renaissancefürst. »
  21. Als Ernst beabsichtigte, Hedwig von Hessen-Kassel zu heiraten, machte es ihr Vater, Landgraf Wilhelm IV., zur Bedingung, dass Ernst einen eigenen Herrschaftsbereich erwarb und sich mit seinem Bruder Adolf XIV. über eine Teilung der Grafschaft verständigte (Bei der Wieden, Ein norddeutscher Renaissancefürst, S. 19). »
  22. Bei der Wieden, Ein norddeutscher Renaissancefürst, S. 20–27 u. 109–116; zur Wirtschaft vgl. Helge Bei der Wieden, Fürst Ernst Graf von Holstein-Schaumburg und seine Wirtschaftspolitik (Schaumburg-Lippische Mitteilungen 15), Bückeburg 1961, S. 67–182. »
  23. Vgl. Nr. 528; Bei der Wieden, Ein norddeutscher Renaissancefürst, S. 79–82. Zu den Gesetzgebungswerken fand im Oktober 2015 in Bückeburg eine Tagung unter dem Titel „1615 – Recht und Ordnung in Schaumburg“ statt. Der von Stefan Brüdermann herausgegebene Tagungsband soll in der Reihe „Schaumburger Studien“ 2018 erscheinen. »
  24. Zur Hofkapelle und zur Geschichtsschreibung unter Ernst von Holstein-Schaumburg vgl. Bei der Wieden, Ein norddeutscher Renaissancefürst, S. 71–77. »
  25. Zur Universität Rinteln Schormann, Academia Ernestina. »
  26. Vgl. dazu Bruckhaus, Bückeburg, S. 3–16 u. 188–192. Zur Stadtkirche Albrecht, Bückeburger Stadtkirche. »
  27. Dazu Habich, Residenz Bückeburg; Borggrefe, Residenz Bückeburg; vgl. auch Albrecht, Adelshöfe in Bückeburg. »
  28. Zur Erhebung Ernsts in den Fürstenstand Bei der Wieden, Erhebung. Die Verleihung des Fürstentitels war nicht auf Ernst beschränkt, sondern bezog auch seine Nachkommen mit ein (ebd., S. 54f., auch zu möglichen Gründen, weshalb die Nachfolger den Titel nicht führten). »
  29. Vgl. bes. Nr. 544»
  30. Piderit, Geschichte der Grafschaft Schaumburg, S. 124–130; Wiegmann, Heimatkunde, S. 245–253; Wagenführer, Heimatkunde, S. 78–83; Maack, Geschichte der Grafschaft Schaumburg, S. 59–69. Zu Jost Maximilian von Bronckhorst-Gronsfeld vgl. Nr. 571 u. 573»
  31. Bei der Wieden, Der Dreißigjährige Krieg, S. 96. In Rinteln fiel 1626 schätzungsweise ein Drittel der Bevölkerung der Pest zum Opfer (ebd., S. 97). Vgl. Dieter Arnold, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Stadt Rinteln im 17. und 18. Jahrhundert, Rinteln 1966 (Schaumburger Studien 16), S. 30–33. »
  32. Vgl. Bei der Wieden, Grafschaft Schaumburg zwischen den Konfessionen, S. 35–38; Heidkämper, Die schaumburg-lippische Kirche, S. 392–397. »
  33. Zur Abwanderung Bei der Wieden, Der Dreißigjährige Krieg, S. 98f. »
  34. Bei der Wieden, Der Dreißigjährige Krieg, S. 104. »
  35. Geschichte Niedersachsens, Bd. 3,1, S. 146 (Gerd van den Heuvel). »
  36. Geschichte Niedersachsens, Bd. 3,1, S. 146f. (Gerd van den Heuvel); zu Wiedensahl s. Petke, Ausbildung des Pfarreiwesens, S. 188 Anm. 5. »
  37. Vgl. dazu Nr. 632. Ausführlich zur Teilung Piderit, Geschichte der Grafschaft Schaumburg, S. 132–150 u. Schmidt, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 61–74; vgl. Bei der Wieden, Schaumburg-Lippische Genealogie, S. 5–7. »
  38. Geschichte Niedersachsens, Bd. 3,1, S. 147 (Gerd van den Heuvel). »
  39. Wagenführer, Heimatkunde, S. 3, 85–90; U. Brüdermann, Schaumburger Land, S. 8f. »