Die Inschriften des Landkreises Schaumburg

5. Überlieferung der Inschriften

Von den 740 hier erfassten Inschriftenträgern des Landkreises Schaumburg sind rund 600 im Original ganz oder teilweise erhalten, also vier Fünftel.83) Die verbleibenden Inschriften konnten nur nach älteren Abschriften oder Fotografien ediert werden. Für einen Landkreis von der Größe Schaumburgs ist die Zahl von 600 verbliebenen Inschriftenträgern ganz enorm. Dass die kopial überlieferten Inschriften nur etwa ein Fünftel ausmachen, liegt aber nicht so sehr daran, dass von den ehemals vorhandenen Inschriften überdurchschnittlich viele bewahrt worden wären, sondern daran, dass eine systematische kopiale Überlieferung weitgehend fehlt. Hierin unterscheidet sich der Landkreis Schaumburg nicht von anderen Landkreisen des südlichen Niedersachsen.84) Die kopiale Überlieferung kann insbesondere in ländlich geprägten Regionen nur sehr punktuell die Verluste ausgleichen, die durch den Abriss von Gebäuden, durch die Entfernung der Grabplatten aus den Kirchen im 19. oder Anfang des 20. Jahrhunderts, durch die Räumung der Kirchhöfe und durch andere Modernisierungsmaßnahmen eingetreten sind. Noch viel weniger lassen sich die Verluste des Dreißigjährigen Kriegs beziffern. Beispielsweise wurden 1625 alle Dörfer des Amts Lauenau ausgeplündert;85) wie viele Inschriftenträger dabei zerstört oder geraubt wurden, darüber lassen sich nur Spekulationen anstellen.

Ältere Inschriftenaufzeichnungen für den Landkreis Schaumburg betreffen häufig nur einen bestimmten Ort, eine bestimmte Inschriftengattung oder eine bestimmte Personengruppe, oder Inschriften werden vereinzelt im Rahmen von übergreifenden historischen Darstellungen zitiert. Die älteste Aufzeichnung einer Inschrift findet sich bei Hermann von Lerbeck († um 1410), dessen Interesse der Frühzeit des Schaumburger Grafengeschlechts galt (Nr. 3; vgl. Nr. 15). Dem 16. Jahrhundert entstammt die Saxonia des David Chytraeus, die nur eine Inschrift bietet (Nr. 16). Nur an zwei Stellen gibt Cyriacus Spangenberg in seinem 1614 erschienenen Chronicon der Grafen von Holstein-Schaumburg Inschriften wieder (Nr. 16 u. 284). Wenig ergiebig ist auch die handschriftlich überlieferte, im Jahr 1643 begonnene Chronik des Stadthäger Notars und Sekretärs Lorenz Reineking86) (Nr. 16 u. A1 1). Vier Inschriften zitiert Johann-Just Winkelmann in seinem 1697 erschienenen Werk mit dem Titel Gründliche und Warhafte Beschreibung Der Fürstenthümer Hessen und Hersfeld.

Systematischere Aufzeichnungen finden sich erst im 18. Jahrhundert. Der schaumburgische Superintendent Eberhard David Hauber veröffentlichte 1728 seine Primitiae Schauenburgicae, ein histori-[Druckseite 26]sches Sammelwerk, dessen Schwerpunkt auf der Kirchengeschichte seit der Reformation liegt. Hauber gibt hauptsächlich Inschriften von Epitaphien für Pastoren und deren Familien wieder. Seine Textwiedergaben sind, soweit man es an den erhaltenen Inschriften ablesen kann, zuverlässig. Für sieben Inschriften stellen Haubers Primitiae Schauenburgicae die einzige Überlieferung dar.87) Die zweite bedeutsame Quelle aus dem 18. Jahrhundert sind die Werke des schaumburgischen Superintendenten Carl Anton Dolle aus den Jahren 1751–1756 (Bibliotheca Historiae Schauenburgicae, Vermischte Beytraege zur Geschichte der Grafschaft Schaumburg, Kurtzgefaßte Geschichte der Grafschaft Schaumburg). In der Bibliotheca und der Kurtzgefaßten Geschichte sind jeweils elf Inschriften wiedergegeben, zum Teil mit Überschneidungen; einige der Texte sind auch bereits bei Hauber nachgewiesen.88) In der Bibliotheca, einer Sammlung historischer Beiträge verschiedener Autoren, druckt Dolle u. a. das Kapitel über die Grafschaft Schaumburg aus Winkelmanns Beschreibung Der Fürstenthümer Hessen und Hersfeld ab, versieht es aber mit Anmerkungen, in denen er wiederholt Inschriftentexte zitiert. Dolles Lesungen sind in der Regel zuverlässig. Im vorliegenden Band werden drei Inschriften nach Dolle ediert.

Für die Inschriften des Stifts Möllenbeck ist neben den 1720 erschienenen Stricturae ad historiam coenobii Mollenbeccensis pertinentes von Christian Philipp Dohm (Nr. 44, 76 u. 489) vor allem auf die 1784 erschienene Geschichte des Möllenbecker Klosters von dem Möllenbecker Pastor Johann Conrad Paulus zu verweisen. Sie ist deshalb besonders wertvoll, weil Paulus noch die Kirchenausstattung kannte, die kurze Zeit später unter Napoleon verkauft wurde (dazu oben Kap. 3.2). Paulus überliefert die Texte auf der Kanzel (Nr. 511) und auf den Epitaphien von vier Prioren (Nr. 204, 500, 501 u. 523).89) Daneben verfasste Paulus Nachrichten von allen Hessen-Schaumburgischen Superintendenten, Kirchen, und den dabey von der Zeit der Reformation bis jetzo gestandenen und noch stehenden Predigern, die auf den hessischen Teil der Grafschaft Schaumburg beschränkt sind. Sie stellen die einzige Quelle für eine Bauinschrift am Rintelner Jakobskloster (Nr. 104) und für zwei Grabdenkmäler für Nenndorfer Pastoren dar (Nr. 282 u. 433).

Schließlich ist für die im Zusammenhang mit der Familie von Münchhausen stehenden Inschriften auf die Gründliche Geschlechts-Historie des Hochadelichen Hauses Der Herren von Münchhausen von Gottlieb Samuel Treuer (1740) zu verweisen. Für drei Grabinschriften bildet Treuers Familiengeschichte die einzige Überlieferung (Nr. 244, 302 u. 363). Das Werk erhielt eine Fortsetzung in der von A. F. von Münchhausen 1872 zusammengestellten Geschlechts-Historie des Hauses derer von Münchhausen von 1740 bis auf die neueste Zeit, in der weitere Inschriften abgedruckt sind (v. a. Nr. 55, 59, 210 u. 305). Familiengeschichtliche Interessen hatten auch der bereits erwähnte Börries von Münchhausen d. Ä. († 1931)90) und sein gleichnamiger Sohn († 1945), der als Balladendichter Bekanntheit erlangte. Sein Nachlass enthält Materialsammlungen zur Familiengeschichte, in denen zum Teil auch Inschriften wiedergegeben sind,91) insbesondere auch die Texte der Grabplatten am Mausoleum im Schlosspark Apelern (Nr. 176, 179, 251, 263, 271 u. 411). Da die Stücke aber bereits damals stark verwittert waren, ist für die Textherstellung nichts zu gewinnen, zumal Börries von Münchhausen den Wortlaut der Grabinschriften zum Teil verändert oder in der Orthographie normalisiert hat.

Die Aktenüberlieferung im Stadtarchiv Stadthagen enthält Unterlagen aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts über den Verkauf von Grabsteinen des Martini-Kirchhofs und des Friedhofs vor dem Westerntor.92) Da die jeweiligen Nachkommen der Verstorbenen Besitzansprüche an den Grabsteinen geltend machen konnten, wurde eine Reihe von Grabinschriften dokumentiert, drei davon aus der Zeit vor 1650 (Nr. 514, 527 u. 538). Die übrigen sind entweder jünger oder ohne Datum überliefert; sie wurden hier nicht berücksichtigt. Ferner werden im Stadtarchiv Akten ver-[Druckseite 27]wahrt, die anlässlich des Verkaufs zweier Kelche der St. Martini-Kirche um 1816 angelegt wurden.93) In den zugehörigen Schriftstücken werden auch die Inschriften beider Kelche zitiert.

Für Stadthagen liegt, wie oben in Kap. 3.1 bereits erwähnt, eine frühe Dokumentation der Hausinschriften vor: 1859 veröffentlichte A. Conze seine Haussprüche aus Celle, Peine und Stadthagen. Obwohl er die Inschriften nicht immer vollständig wiedergibt und keine Standorte angibt, ist seine Sammlung angesichts der zahlreichen Verluste durch Abriss oder Umbaumaßnahmen von großem Wert. 16 Hausinschriften konnten im vorliegenden Band nach Conze ediert werden. Wertvolles Material steuert auch Albrecht Wehling bei, der von den 1920er-Jahren an eine Reihe von Zeitungsbeiträgen zu historischen Themen veröffentlicht und hierbei auch eine Dokumentation vieler Stadthäger Inschriften geliefert hat, die sich durch Zuverlässigkeit und Detailgenauigkeit auszeichnet.94) Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Hausinschriften Rintelns umfassend dokumentiert.95) Die wichtigste Publikation ist hier der 1951 erschienene Aufsatz von Nicolaus Heutger und Walter Maack, der für Nr. 108, 111, 609 u. 612 herangezogen wurde.96)

Für die Glocken des ehemals schaumburg-lippischen Gebiets liegen Ergebnisse einer Umfrage aus dem Jahr 1891 vor, die der Bückeburger Rechtsanwalt und Heimathistoriker Wilhelm Knodt angestoßen hatte. Die Antwortschreiben der Pastoren97) machen deutlich, dass die Zuverlässigkeit der Inschriftenwiedergabe stark von den paläographischen Fähigkeiten des jeweiligen Pastors abhängt. Zur Textherstellung tragen diese Materialien nichts bei. Dies gilt auch für die etwa 50 Jahre später entstandene, deutlich zuverlässigere Zusammenstellung des Pastors Hermann Heidkämper (Die Glocken in den luth. Kirchen Schaumburg-Lippes).98) Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts sind nur noch wenige Glocken aus dem Erfassungszeitraum verloren gegangen (vgl. unten Kap. 6.4).

Die erste übergreifende und systematische Erfassung der Inschriften des Landkreises Schaumburg erfolgte im Rahmen der Kunstdenkmälerinventarisierung im ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhundert. Für das damalige Fürstentum Schaumburg-Lippe erfasste Gustav Schönermark von 1891 an die Bau- und Kunstdenkmäler (erschienen 1897). Schönermark spart nicht mit kunstkritischen Werturteilen.99) Für historische Zusammenhänge hat er sich nicht immer interessiert: Das Epitaph für Graf Otto IV. von Holstein-Schaumburg und seine Ehefrauen (Nr. 284) bezeichnet er lediglich als „das steinerne Grabmal eines, der zwei Frauen hatte“.100) Dementsprechend verwendet er auch [Druckseite 28] auf die Wiedergabe der Inschriften nicht immer gleich viel Sorgfalt. Bisweilen sind sinnentstellende Fehllesungen, falsche Auflösungen von Abkürzungen oder fehlerhafte Abtrennung der Wörter zu bemerken,101) manchmal fehlen Teile der Inschriften.102) Zu bedauern ist, dass Schönermark die damals noch auf den Fußböden der Kirchen liegenden Grabplatten in der St. Martini-Kirche und der reformierten Kirche in Stadthagen sowie in der Jetenburger Kirche und der Bückeburger Stadtkirche weitgehend ignoriert hat. Nur wenige Bemerkungen über die „künstlerisch nicht bedeutenden Grabsteine[n]“ in der Bückeburger Stadtkirche sind zu finden.103) Das Pendant für den ehemals hessischen Teil des Landkreises Schaumburg erstellten Heinrich Siebern und H. Brunner kurz nach 1900 im Rahmen der Kunstdenkmälerinventarisierung im Regierungsbezirk Kassel.104) Ein Vorzug liegt in der gegenüber dem schaumburg-lippischen Kunstdenkmälerinventar reicheren Bebilderung des Bandes.105) Die Transkription der Inschriftentexte krankt allerdings an ähnlichen Unzulänglichkeiten wie in dem Schaumburg-Lippe betreffenden Band.106) Grabinschriften werden manchmal nur in Regestform wiedergegeben;107) Grabplatten an der Rintelner Nikolaikirche fehlen völlig. Trotz alledem ist die vorliegende Inschriftenedition häufig ganz oder teilweise auf die Überlieferung in den Kunstdenkmälerinventaren angewiesen.108) Für die ehemals calenbergischen Orte des Landkreises Schaumburg (Lauenau, Hülsede, Wiedensahl) ist der erste Band der von Hector Wilhelm Heinrich Mithoff zusammengestellten Kunstdenkmale und Alterthümer im Hannoverschen heranzuziehen. Dieser wird für Lauenau und Hülsede ersetzt durch die zwar sorgfältig erstellten Kunstdenkmale des Kreises Springe der Autoren Heiner Jürgens, Arnold Nöldeke und Joachim Frhr. von Welck (erschienen 1941); die Autoren geben aber die umfangreichen Inschriftenprogramme der Kirche in Hülsede (Nr. 249, 250 u. 275) und auch die Inschriften der dortigen Grabdenkmäler nicht wieder.

Ein für die Residenzstadt Bückeburg wichtiger Inschriftenkomplex, die Grabdenkmäler in der Jetenburger Kirche, die zum Teil verloren, zum Teil stark beschädigt sind, ist glücklicherweise großenteils in Fotografien des Bückeburger Fotografen Reinhold Mittendorf aus dem Jahr 1926 dokumentiert.109) Allerdings sind die bereits damals schlecht lesbaren Inschriften auf den Fotografien nicht restlos zu entziffern. Eine Edition veröffentlichte der Archivar Joseph Prinz im Jahr 1939. Der Vergleich von Prinz’ Transkriptionen mit den Fotografien zeigt leider, dass auf die Textwiedergaben von Prinz nur teilweise Verlass ist;110) auch hat er die Graphie der Inschriften zum Teil [Druckseite 29] normalisiert. Trotzdem blieb keine andere Wahl, als für die Textstellen, die weder am Original noch auf den Fotografien von Mittendorf gelesen werden können, auf Prinz zurückzugreifen.

Die meisten neueren Publikationen zu Schaumburger Inschriften haben keinen eigenen Überlieferungswert, da entweder die entsprechenden Objekte noch vorhanden sind oder aber die Texte nur nach älteren Abschriften ediert wurden.111) Ansonsten war noch Streuüberlieferung, insbesondere in heimatgeschichtlichen Zeitschriften und Dorfchroniken, zu berücksichtigen. Einen Sonderfall der Überlieferung stellen die Wappensteine auf der Schaumburg dar, die um 1910 nach alten Vorlagen neu angefertigt wurden.112) Die Originale sind nicht erhalten oder stark zerstört; die Kopien scheinen die Inschriftentexte aber originalgetreu wiederzugeben.

Zitationshinweis:

DI 104, Landkreis Schaumburg, Einleitung, 5. Überlieferung der Inschriften (Katharina Kagerer), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020e008.

  1. Abziehen müsste man allerdings rund 20 Inschriften, die auf dem noch originalen Inschriftenträger nach altem Vorbild neu angefertigt worden sind. Nicht mitgezählt sind diejenigen Inschriftenträger, die mutmaßlich noch vorhanden, aber nicht zugänglich sind. Bei einigen Objekten ließ sich nicht überprüfen, ob sie noch existieren. »
  2. In den Landkreisen Göttingen und Holzminden liegt der Anteil der kopialen Überlieferung bei etwa 28 Prozent, im Landkreis Hildesheim bei nur 18 Prozent; vgl. DI 96 (Lkr. Northeim), Einleitung, S. 28; DI 88 (Lkr. Hildesheim), Einleitung, S. 22»
  3. Bei der Wieden, Der Dreißigjährige Krieg, S. 94. »
  4. Stadtarchiv Stadthagen, B Ia, Nr. 11. »
  5. Nr. 298, 348, 458, 464, 484, 486 u. 575, z. T. auch Nr. 341»
  6. Dolle gibt die Inschriften des Mausoleums in Stadthagen (Nr. 545) nach Hauber wieder. »
  7. Ferner gibt er die Inschriften Nr. 44 u. 489 wieder. »
  8. Vgl. Nr. 373 u. 494»
  9. SUB Göttingen, Cod. Ms. B. v. Münchhausen 167 u. 174. »
  10. Stadtarchiv Stadthagen, K Nr. 416 u. 421. »
  11. Stadtarchiv Stadthagen, K Nr. 206. »
  12. Insbesondere [Wehling], Stadthagens alte Bauten, aus den Jahren 1926/27. Die Zeitungsartikel Wehlings sind bequem greifbar im Stadtarchiv Stadthagen, das seinen Nachlass aufbewahrt. Wehling war bislang auch der einzige, der die Inschriften auf den Grabplatten der reformierten Kirche in Stadthagen publiziert hat (Wehling, Franziskanerkirche, aus dem Jahr 1933). Bis auf eine Grabplatte (Nr. 571) sind sie aber alle noch vorhanden. – Eine Reihe von Hausinschriften bietet auch Wilhelm Weiland, Die alten Häuser in Stadthagen, und ders., Die Häuser und deren Eigentümer. »
  13. Einiges immerhin in Kdm. Kreis Grafschaft Schaumburg, S. 22–24. »
  14. Heutger/Maack, Rintelner Hausinschriften; überarbeiteter Nachdruck: Maack, Hausinschriften der Stadt Rinteln. Wenig Neues bieten demgegenüber Paul Erdniß in seinem Gang durch Rinteln (1960) und Ullrich Künkel in seinem Stadt Rinteln Lexikon (2001). Für Stadthagen hat Kurt Steinicke im Jahr 2007 eine Monographie mit dem Titel Hausinschriften in Stadthagen publiziert, in der er auch einige der kopial überlieferten Inschriften berücksichtigt (S. 63–65). »
  15. Archiv des Museums Bückeburg, Signatur M 75. »
  16. NLA BU, Dep. 22 Nr. 610, fol. 250ff. »
  17. Das Epitaph für Henning von Reden und seine Ehefrau (Nr. 198) beschreibt er als „nur handwerklich“ (Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 104), ebenso das Taufbecken in der Stadthäger Martinikirche (Nr. 280; ebd., S. 66). Über Gemälde auf der Arensburg urteilt er: „Eine Himmelfahrt Mariä aus dem Ende des 15. oder Beginne des 16. Jahrhunderts ist gut. Eine Verkündigung Mariä darunter ist häßlich“ (ebd., S. 91). Immerhin erhält das mutmaßlich von Jasper Robin stammende Epitaph für Christoph von Münchhausen (Nr. 188) das Prädikat „nicht übel“ (ebd., S. 64). »
  18. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 62. Bei der Beschreibung des Epitaphs für Herzog Magnus von Sachsen-Lauenburg und seine Ehefrau (Nr. 200) nimmt Schönermark ebenfalls keine Identifizierung vor und gibt an, die (gut erhaltene) Inschrift sei „nicht mehr leserlich“ (ebd., S. 39). Von mangelnder Sorgfalt zeugt auch die Beschreibung des für den Kleriker Ludolph Bulle errichteten Grabmals: Schönermark bezeichnet den im Messornat dargestellten Verstorbenen als „Rittergestalt“ (ebd.). »
  19. Z. B. Nr. 62 (constructum atque finitum statt (con)su(m)mat(um) fuit), Nr. 192 (PORRÖ statt PORRO(CHIA)LI), Nr. 284 (FILIAM statt VIVAM), Nr. 522 (MINSCH ADEN statt MIN SCHADEN). »
  20. Z. B. Nr. 155, 344 u. 582»
  21. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 28. Schönermarks Angabe, sie hätten „gewöhnlich […] eine lange Schrift inmitten, sind aber meist abgetreten“, „von einigen“ lasse sich „die Schrift noch zum Theil angeben“, worauf er kleine Teile von fünf Grabinschriften wiedergibt (ebd.; vgl. dazu Nr. 558, 582, 607, 634; die fünfte Inschrift stammt aus dem 18. Jahrhundert), erweckt den Eindruck, als habe ihm die Zeit oder Lust gefehlt, sich näher mit den Objekten zu befassen. – Zu den Grabplatten in der Stadthäger Martini-Kirche vgl. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 64: „Auf dem Kirchenfußboden sieht man zahlreiche Grabsteine, die bis in das 15. Jahrhundert (1440) zurückgehen. Die hölzernen Epitaphien an den Pfeilern seit dem 16. Jahrhundert sind von geringerer Bedeutung.“ – Zur reformierten Kirche ebd., S. 79: „Grabsteinplatten, die den Fußboden des Inneren bedecken und der Zeit um 1500 angehören“. »
  22. Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel, Bd. III: Kreis Grafschaft Schaumburg, Marburg 1907. »
  23. Die damals entstandenen hochwertigen Fotografien sind auf der Online-Plattform Bildarchiv Foto Marburg zugänglich und stellen oft eine wertvolle Quelle für die Restaurierungsgeschichte der Objekte und vereinzelt auch für die Inschriftenüberlieferung dar (vgl. Nr. 174 u. A1 5). »
  24. Sinnentstellende Fehllesungen: Nr. 40 (ter statt sex), Nr. 135 (Anna statt Graue), Nr. 156 (Lenin statt Leuin); falsch wiedergegebene Jahreszahlen: Nr. 33, 133; fehlende Teile von Inschriften: Nr. 97, 512»
  25. Z. B. Nr. 176, 181, 230; vgl. Nr. 589 (Kdm. Kreis Grafschaft Schaumburg, S. 15), Nr. 630 (ebd.), Grabplatte eines 1565 verstorbenen Jost von Zerssen (ebd., S. 87). »
  26. Nr. 5, 21, 41, 68, 75, 95, 112, 137, 190, 195, 239, 316, 558, 607, 613, 622, A1 7, A1 24, A1 45, A1 54, A1 67»
  27. Prinz, Grabdenkmäler, S. 5. Die Fotografien befinden sich im Museum Bückeburg, Bildarchiv VI,37 u. Bildordner (BO) 1. »
  28. Vgl. z. B. Nr. 295: Prinz gibt ein Textstück wieder, das auf der Grabplatte gar nicht Platz gefunden hätte; vgl. auch Nr. 615. Für den Pentameter in Inschrift D von Nr. 295 bietet er eine völlig unmetrische Lesung. – Nr. 614: Statt WANDEL / IS DEM HI[M]MEL ediert Prinz Wille ist im Himmel»
  29. Die (auch heute noch vorhandenen) Grabplatten an der Bückeburger Stadtkirche hat erstmals Wilhelm Michel in den Jahren 1957 bis 1959 in den Schaumburg-Lippischen Heimat-Blättern publiziert (Michel, Grabsteine). – Zum Stift Obernkirchen s. Mahrenholtz, Grabsteine (erschienen 1978/79). Während Mahrenholtz offenbar nach Autopsie ediert, gibt Tebbe in ihrer Monographie zu den Epitaphien in der Grafschaft Schaumburg viele der Inschriften nach älteren Editionen wieder und selbst dann nicht immer zuverlässig (vgl. Nr. 181, 200, 284, 341, 500, 534, 580). Auch ihre eigenen Transkriptionen, einige davon Ersteditionen, enthalten Fehler (z. B. Nr. 136, 241, 304, 309, 376, 476, 495, 512, 660). – Eine Reihe von Inschriften an und in den Kirchen des Landkreises Schaumburg bietet Werner Bentrup in seiner Publikation Kirchen in Schaumburg aus dem Jahr 1987. Für die Zeit vor 1650 sind etwa 30 Inschriften wiedergegeben, teils allerdings nur in deutscher Übersetzung. Die meisten dieser Objekte befinden sich noch an Ort und Stelle. Wenn Bentrup die Aktenüberlieferung etwa der Pfarrarchive ausgewertet hat, liefert er leider keine Quellenangaben. »
  30. Nr. 15, 135, 320 u. 357. Vgl. dazu oben Kap. 3.3»