Bearbeitungs- und Editionsgrundsätze für „Die Deutschen Inschriften“

Stand 2005, Juni

I. Aufnahmekriterien

a. Ein Bearbeitungsgebiet umfasst möglichst eine oder mehrere moderne Verwaltungseinheiten und sollte einleitend beschrieben werden. Weicht das Bearbeitungsgebiet ausnahmsweise von einer modernen, aktuellen Verwaltungseinheit ab (z. B. eine Stadt in ihren historischen Grenzen bzw. in den Grenzen ihrer Ummauerung), ist auf diesen Sachverhalt an geeigneter Stelle deutlich hinzuweisen, und die Vorgehensweise ist zu begründen.

b. Zeitgrenzen der Erfassung sind die Jahre 500 und 1650. Die obere Zeitgrenze (500-800) ist aus dem Material und in Abgrenzung zu anderen Editionswerken zu begründen. Eine von 1650 abweichende untere Zeitgrenze muß ebenfalls besonders begründet werden; Erkenntnisse aus wichtigen späteren Inschriften sind an geeigneter Stelle einzubringen.

c. Aufzunehmen sind Inschriften nach der Definition von R. M. Kloos, Einführung in die Epigraphik des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Darmstadt 1980; 21992, S. 2: »Inschriften sind Beschriftungen verschiedener Materialien, ..., die von Kräften und mit Methoden hergestellt sind, die nicht dem Schreibschul- oder Kanzleibetrieb angehören«. Ausnahmen müssen begründet werden. Die Aufnahme in den Katalog ist nicht auf deutsche und lateinische Inschriften begrenzt; aufzunehmen sind also nach Maßgabe von I.e. auch andere fremdsprachige Inschriften, sofern sie in einen christlichen Kontext integriert worden sind.

d. Auch wenn Zahlen und Initialen nicht mit weiteren Inschriften verbunden sind, werden sie nach Maßgabe des Bestandes in den Katalog aufgenommen, ggf. in einem Anhang. Auf Maßangaben kann verzichtet werden.

e. In einen Band sind auch solche Inschriften aufzunehmen, die vor dem Ende des Bearbeitungszeitraumes im Bearbeitungsgebiet nachgewiesen sind, aber an einen Standort außerhalb verbracht wurden. Inschriften, die erst nach dem Ende des Bearbeitungszeitraumes in das Bearbeitungsgebiet gelangt sind, werden i. d. R. nicht aufgenommen. Ggf. sind Inschriften, die nach dieser Maßgabe nicht aufgenommen wurden, an geeigneter Stelle der Einleitung zu verzeichnen.

f. Kopial überlieferte Inschriften sind aufzunehmen. Kopiale Überlieferung liegt dann vor, wenn der Text oder ein Textteil einer tatsächlich ausgeführten Inschrift im Wortlaut wiedergegeben ist. Texte, deren inschriftliche Ausführung nicht wahrscheinlich ist, werden nicht in den Katalog aufgenommen. Sie können in einem Anhang ediert oder in der Einleitung behandelt werden. Besteht Unsicherheit über die Ausführung, kann die Inschrift mit einem entsprechenden Vermerk (z. B. nach der Nennung des Inschriftenträgers oder bei der Nennung der Quelle) in den Katalog aufgenommen werden.

g. Verlorene Inschriftenträger, deren Text nicht überliefert ist, werden nicht aufgenommen. Gegebenenfalls kann kurz in einer Anmerkung zu einer geeigneten Katalognummer, in der einleitenden Besprechung des Standortes oder einem eigenen Kapitel der Einleitung auf sie verwiesen werden.

h. Hinsichtlich ihrer Provenienz nicht zuweisbare Inschriften in Museen oder Privatsammlungen des Bearbeitungsgebietes werden nicht aufgenommen; sie können allenfalls in Anhängen oder eigenen Bänden ediert werden.

i. Seriell hergestellte Inschriften werden i. d. R. nicht aufgenommen.

II. Reihenfolge im Katalog

a. Die Reihenfolge der Inschriften im Katalog wird durch die Herstellungszeit der Inschrift bestimmt.

b. Erschlossene Datierungen sind jeweils am Ende des angegebenen Zeitraumes zu plazieren, also z. B. Inschriften des 15. Jh. nach 31.12.1500, Inschriften der 1. Hälfte des 15. Jh. nach 31.12.1450. Die Plazierung erschlossener Datierungen am Jahrhundertende bzw. am Ende anderer Einschnitte ist nach folgendem Beispiel vorzunehmen:

31. 12. 1499 3. D. 15. Jh.
1499 2. H. 15. Jh.
1490–1499 2.–3. D. 15. Jh.
vor 1500 15. Jh.
01. 01. 1500 14.–15. Jh.
31. 12. 1500 1500 o. später
1500 nach 1500
1500 o. früher A. 16. Jh.
um 1500 E. 15.–A. 16. Jh.
E. 15. Jh. 01. 01. 1501
4. V. 15. Jh.

c. Bei mehrfach benutzten Inschriftenträgern können mehrere Katalognummern angelegt werden.

d. Mehrere Inschriften aus unterschiedlichen Zeiten auf einem Träger, z. B. auf Ausstattungsgegenständen oder Häusern, aber auch Grabplatten, können in einer Katalognummer unter der ältesten Inschrift verzeichnet werden, wenn dies aufgrund der Geschichte des Inschriftenträgers sinnvoll erscheint. Leernummern mit Verweisen sind sparsam zu verwenden.

III. Gestaltung einer Katalognummer

III. 1 Kopfzeile:

Die Kopfzeile gibt die laufende Nummer im Katalog, den Standort und die Datierung an.

a. Laufende Nummer
Nach der Nr. wird ein Kreuz gesetzt, wenn Träger und Inschrift verloren sind. Ein Kreuz in Klammern wird in verschiedenen Fällen gesetzt, nämlich

  1. wenn der Inschriftenträger zwar vorhanden, die gesamte Inschrift aber nicht mehr original überliefert ist, oder
  2. wenn der Gesamtträger eines Inschriftenensembles verloren und ein Teil der Inschrift(en) im Original vorhanden ist, oder
  3. wenn (nach Ermessen des Bearbeiters) bei einem Träger mit zahlreichen Inschriften ein erheblicher Teil der Inschriften nur noch kopial überliefert ist.

Ein Kreuz mit Fragezeichen wird nach der Nummer gesetzt, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass eine kopial oder fotografisch überlieferte Inschrift noch vorhanden ist, sie aber nicht autopsiert werden konnte.

b. Standortangabe
Es wird der aktuelle Standort nach den gebräuchlichen offiziellen Ortsnamen angegeben, ältere Bezeichnungen (wie z. B. ehemalige Kirchenpatrozinien, historische Häusernamen) oder der ursprüngliche Standort können hinzugesetzt werden; Zugehörigkeit zu jüngeren kommunalen Gliederungen sollte an geeigneter Stelle transparent gemacht werden.

c. Datierung
Eingesetzt wird der angegebene oder erschlossene Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Herstellung einer Inschrift. Mehrere durch Kommata getrennte Jahreszahlen oder Zeiträume geben unterschiedliche Herstellungszeiten verschiedener Inschriften am selben Träger an; maßgebend für die Einordnung im Katalog ist die jeweils älteste Datierung.

III. 2. Die Beschreibung des Inschriftenträgers

Die Beschreibung (Absatz 1 jeder Katalognummer) sollte so kurz wie möglich, d. h. auch stichwortartig unter Verzicht auf vollständige Sätze, gefasst sein. Ständig wiederkehrende Begriffe sollten einheitlich formuliert werden, z. B. genügt "Grabplatte" für die üblichen Formen, bei Wappen "Vollwappen" für Wappen mit Helm und Helmzier bzw. "Wappen" für Wappenschild. Bei Grabdenkmälern werden die Namen der Verstorbenen hinzugesetzt.

a. Der gegenwärtige Standort wird genau definiert, die früheren sollten, möglichst mit Zeitangaben, in Kurzform daran anschließen. Bemerkungen zu Ausführung der Schrift, Material, Farbe und Erhaltung werden an den Schluss gestellt, wenn sie sich nicht in die Kurzbeschreibung des Inschriftenträgers einfügen lassen.

b. Bei nicht erhaltenen Inschriften ist grundsätzlich die Quelle der Beschreibung und des Wortlautes, letzteres in einer eigenen Zeile, zu vermerken.

c. Nach den Maßangaben folgt in derselben Zeile, getrennt durch einen Gedankenstrich, die Angabe der Schriftart(en), ggf. mit Hinweis auf Versalien.

d. Auf gleicher Höhe steht außerhalb des Satzspiegels die Abbildungsnummer.

e. Maße werden in cm angegeben; beim Inschriftenträger wird jeweils die größte Ausdehnung gemessen. Bei Glocken ist die Höhe normalerweise ohne die Krone anzugeben. Wenn die Krone mitgemessen wird, sollte dem Maß ein Zusatz "mit Krone" hinzugefügt werden.

f. Buchstabengrößen beziehen sich so weit möglich auf N oder n; die Größe von Versalien muß nicht ausgewiesen werden. Bei unterschiedlichen Schriftgrößen wird die niedrigste und die höchste Zahl angegeben, z.B. "1-1,7 cm".

III. 3. Textteil

a. Texttreue ist das oberste Ziel einer Inschriftenedition. Deshalb müssen auch orthographische Abweichungen und offenbare Irrtümer erhaltener Inschriften buchstabengetreu wiedergegeben werden; zum Textverständnis werden diese Stellen in Buchstabenanmerkungen kommentiert. Im Falle fehlerhaft restaurierter Inschriften kann eine konjizierte Fassung hergestellt werden oder, sofern eine zuverlässige kopiale Überlieferung vorliegt, diese in den Text eingesetzt werden. Beibehalten werden Schreibweisen besonderer Art, etwa v und w für U (Jvngfraw). Langes s und z wird als sz wiedergegeben. Die Transkriptionsweise von E/e-caudata, I/i-longa und die von Y/y mit Lautwert〈ii〉muß in der Einleitung dargelegt werden. Übergeschriebene diakritische Zeichen werden wiedergegeben oder vermerkt, übergeschriebene oder hochgestellte Endungen bei Zahlzeichen hinter der zugehörigen Zahl hochgestellt. Andere Überschreibungen oder Hochstellungen werden im Druckbild nicht beibehalten, sollten aber in Anmerkungen kommentiert werden. Im Falle von Chronogrammen, Akrostichen u. ä. sind vergrößerte oder anderweitig ausgezeichnete Buchstaben durch Hervorhebung im Druckbild zu kennzeichnen. Zur Worttrennung und Spationierung vgl. III.3.e.

b. Der Text der Inschrift wird eingerückt, Majuskelbuchstaben werden mit Großbuchstaben transkribiert, Minuskelbuchstaben mit Kleinbuchstaben (normale Textschrift). Eingestreute abweichende Minuskeln in Majuskelschriften (und umgekehrt) werden auch in der jeweils abweichenden Schrift wiedergegeben und die Tatsache vermerkt. Inschriften in fremden Alphabeten (griechisch, hebräisch, kyrillisch u.a.m.) werden in entsprechenden Schriften wiedergegeben.

c. Kürzungen werden in runden Klammern aufgelöst. Das Kürzungszeichen fällt dabei weg. Ist kein Kürzungszeichen vorhanden, so wird die Auflösung doch sinngemäß erfolgen; der Befund ist in Zweifelsfällen anzumerken. Durch Siglen ausgedrückte Kürzungen (wie z. B. tironisches ET) werden analog behandelt. Arabische Ziffern im Monatsnamen werden in runden Klammern aufgelöst, also (octo)bris für 8bris. Pluralbildungen, die in Nachahmung antiker Gewohnheiten den letzten Buchstaben eines gekürzten Wortes verdoppeln, werden aufgelöst, der Befund wird in Anmerkungen angegeben.

Beispiel:

SS. => S(ANCTORVM)a)
a) Befund: SS.

Gekürzte Nomina sacra, die in lateinischen bzw. deutschen Inschriften ganz oder teilweise in griechischen Buchstaben geschrieben sind, können mit den ihrem Lautwert entsprechenden lateinischen Formen in runden Klammern aufgelöst werden, z. B.:

  • EPC => EP(ISCOPV)S
  • IHS, IHC => IE(SV)S
  • XC => CH(RISTV)S
  • XPC, XPS => CHR(ISTV)S
  • XPO => CHR(IST)O
  • P IHM XPM => P(ER) IE(SV)M CHR(ISTV)M
  • ihs => ih(esv)s

Im Apparat muß der Befund festgehalten werden, z. B. "XPC mit Kürzungszeichen". Soll der Zeichencharakter der Nomina sacra bewahrt bleiben, können sie in der originalen Ausführung (IHS, XPO, ihs, ihm etc.) in den Text gesetzt und in einer Buchstabenanmerkung ausgeschrieben werden. Auch das umgekehrte Verfahren, bei dem im Editionstext die ausgeschriebene Version – ggf. auch ohne Klammern – und in der Fußnote der Befund geboten wird, kann sich vor allem bei metrisch gefaßten Inschriften als sinnvoll erweisen. Wichtig ist in allen Fällen, daß dem Benutzer der originale Befund mitgeteilt wird.In der Regel ist INRI aufzulösen und die Bibelstelle (Io 19,19) in der Fußnote anzugeben, andere Handhabung muß begründet werden.

d. Die Zeilentrennungen der Inschrift, auch Richtungswechsel von Umschriften und Knicke von Schriftbändern, werden durch einfachen Schrägstrich kenntlich gemacht. Der Schrägstrich wird ohne Spatien gesetzt, wenn das Zeilenende im Wortinneren liegt, mit Spatien, wenn es zwischen zwei Worten liegt. Bei originalen Inschriften vorhandene Worttrennstriche am Zeilenende werden als "=" wiedergegeben. Doppelte Schrägstriche kennzeichnen den Wechsel der Inschriften auf ein anderes Feld, innerhalb einer Zeile die Unterbrechung der Schrift z. B. durch Wappen, Ornamente oder bildliche Darstellung.Versinschriften sind versweise zu setzen, in elegischen Distichen ist der Pentameter einzurücken.

e. Zur Worttrennung: In Inschriften, die ganz oder überwiegend in scriptura continua ausgeführt sind, ist die Worttrennung sinngemäß durchzuführen. In allen anderen Fällen wird nach Befund ediert und ggf. eine Anmerkung gesetzt. Variable Spationierung innerhalb von Wörtern ist nicht im Druckbild wiederzugeben, sondern anzumerken.

f. Worttrennungszeichen wie Punkte, Zierpunkte, Rosetten, Kreuze, Glöckchen usw. werden als einfache Punkte wiedergegeben, ihre Form ist anzugeben. Die meist den Beginn einer Inschrift markierenden Kreuze sind als gleicharmige Kreuzchen "+" wiederzugeben, von einem griechischen Kreuz abweichende Formen sind anzumerken.

g. Interpunktionszeichen werden beibehalten und möglichst mit ihren modernen Entsprechungen wiedergegeben; auf eine Unterscheidung zu Kürzungszeichen, vor allem im Falle von Punkt und Doppelpunkt, ist zu achten.

h. Ausgefallener Inschrifttext und dessen Ergänzung durch den Bearbeiter werden in eckige Klammern gesetzt. Sind Lücken nicht ergänzbar, so werden in die eckigen Klammern Punkte gesetzt; die Zahl der Punkte sollte der Zahl der ausgefallenen Buchstaben ungefähr entsprechen. Beispiel: im 86. Jare [.......] die / Erbar vnnd tugenthaf[f]t Fraw. Falls ganze Zeilen von Umschriften fehlen oder die Zahl der ausgefallenen Buchstaben nicht abschätzbar ist, werden drei Gedankenstriche mit festen Abständen gesetzt: [- - -]

i. Ursprünglich frei gelassene Stellen und deren nachträgliche Ausfüllungen werden in spitze Klammern gesetzt. Dies betrifft vor allem Sterbedaten auf zu Lebzeiten gesetzten Grabmälern. Für die Länge der frei gebliebenen Stellen gilt das zu Punkt h. Gesagte.

Beispiele: Anno 15<..> den <......> starb // Anno 16<25> den <4.Octobris> starb

Abweichungen von der Klammerregelung müssen beim jeweiligen Inschriftenartikel erläutert werden.

k.1. Wappenbeischriften werden in den Editionsteil aufgenommen und stehen i. d. R. dort als letzte Inschriften.

k.2. Die Anordnung der Wappen bzw. der Inschriften bei oder für Wappen muß nachvollziehbar sein.

k.3. Eine Kennzeichnung im Editionsteil durch Buchstaben, Ziffern oder eine Kombination von beiden wird empfohlen:
- A, B, C ...
- 1, 2, 3 ...
- z. B. E1-8 für Vaterseite, F1-8 für Mutterseite
- z. B. G1-8 für Ehemann, H1-8 für Ehefrau
- W1, W2, W3 ...

l. Anschließend an die Edition steht ohne Einzug und in Petit die Übersetzung.

m. Zur kopialen Überlieferung von Inschriften vgl. den Anhang "Richtlinien für den Umgang mit kopialen Überlieferungen".

III. 4. Kommentar

a. Das Versmaß und Reimformen werden nach der Übersetzung in einer eigenen Zeile angegeben.

b. Datumsangaben des Inschrifttextes können in einer eigenen Zeile, innerhalb der Übersetzung (in Klammern hinter der wörtlichen Übersetzung der Datierung) oder in Anmerkungen aufgelöst werden.

c. Wappenzeile/Markenzeile: Die Angabe der Wappen beginnt mit dem Hauptwappen. Ahnenproben werden möglichst in Spaltenanordnung wiedergegeben.

Beispiele:

Wappen: Weiler
Weiler Wilch von Alzey
Hornberg Löwenstein

oder:

Wappen: Weiler; Weiler, Hornberg; Wilch von Alzey, Löwenstein.

Wappen, die nicht oder nur in schwer zugänglichen Veröffentlichungen nachzuprüfen sind, müssen bei Erstnennung in den Anmerkungen blasoniert werden. Die Verfahrensweise ist bei den Benutzungshinweisen der Einleitung zu erläutern.

d. Erläuterungen zum Text der Inschrift und zum Inschriftenträger: Angaben zu Schrift, Textkritik, Datierung und zum Textverständnis sind möglichst voranzustellen.

IV. Apparate

1. Der Apparat gliedert sich in einen textkritischen (Buchstabenanmerkungen) und einen allgemeinen (Ziffernanmerkungen) Apparat.

2. Der textkritische Apparat verzeichnet sinntragende Abweichungen der Parallelüberlieferung, sprachliche und paläographische Besonderheiten sowie Auffälligkeiten des äußeren Erscheinungsbildes.

3. Der allgemeine Apparat enthält Quellen- und Zitatnachweise sowie ergänzende Bemerkungen zu Beschreibung und Kommentar. Der Nachweis aller Bibelstellen hat nach einem einheitlichen Abkürzungssystem zu erfolgen, das im Abkürzungsverzeichnis jedes Bandes genannt wird. Empfohlen wird für lateinische Texte: Biblia sacra iuxta vulgatam versionem, hg. von Robert Weber unter Mitarbeit von Bonifatius Fischer OSB, Johannes Griebomont, H. F. D. Sparks und W. Thiele, 2 Bde. Stuttgart 21975, für deutsche: Große Konkordanz zur Lutherbibel, 3., durchgesehene Auflage, Stuttgart 1993.

4. Am Ende des Inschriftenartikels bzw. der Katalognummer ist die Inschriftenüberlieferung in chronologischer Abfolge anzugeben; dabei sollten Teilüberlieferungen, Abbildungen, Erwähnungen u. a. m. gekennzeichnet werden. Vollständigkeit ist nicht unbedingt erforderlich.