Die Inschriften des Regensburger Doms (II)
7. Nicht aufgenommene Inschriften
Die in das Jahr 1251 datierte Grabplatte für Jerachme’el wurde 1519 nach der Vertreibung der Regensburger Juden und der Zerstörung des jüdischen Friedhofs in den Domkreuzgang verbracht. Publiziert wird sie im Rahmen der Sammlung jüdischer Denkmäler beim Salomon-Steinheim-Institut der Universität Duisburg.
Die zahlreichen Sgraffittos, die hauptsächlich im Bereich des Domkreuzgangs, des Obergeschosses des Kapitelhauses und im Außenbereich zu finden sind, wurden nicht berücksichtigt.
Im Westflügel des Kreuzgangs an der Westwand ist eine figürlich gestaltete Grabplatte aus rotem Marmor aufgerichtet. Unter einem Rundbogen ist im Relief die Gestalt eines Domherrn dargestellt, der auf einem großen Buch steht. Da die Inschrift total abgetreten ist, konnte diese Grabplatte nicht zugeordnet werden287).
Belegbare Bestattungen ohne Inschriftenüberlieferung
In der großen Auflistung der Grabmäler im Dombereich von Rudolf Freytag und Johann B. Hecht aus dem Jahr 1933 erscheinen einige wenige Kleriker aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, die hier möglicherweise ihre Begräbnisstätten oder Gedächtnismale hatten288). Da aber weder Ort noch Inschriften in der kopialen Überlieferung auftauchen, konnten sie nicht aufgenommen werden. Es handelt sich um Wolfgang Satzenhofer († 1507), Anton Gress von Gressenstein († 1513), Georg Sinzenhofer († 1517) und Christoph von Aham († um 1548).
Zitationshinweis:
DI 95, Regensburger Dom (II), Einleitung, 7. Nicht aufgenommene Inschriften (Walburga Knorr), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di095m017e008.