DI 100 Stadt Lüneburg: Einleitung

Vorwort

Der vorliegende Band entstand in der Zeit vom Herbst 2009 bis zum Frühjahr 2017 im Auftrag der Inschriftenkommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Die Klosterkammer Hannover, die Sparkassenstiftung Lüneburg und die VGH-Stiftung haben das Projekt gefördert und sich auch an den Druckkosten beteiligt, wofür ich allen drei Institutionen herzlich danke.

Die Edition umfasst die Inschriften der Stadt Lüneburg bis zum Jahr 1650 und beruht auf einer schon in den 1980er Jahren von Dr. Eckhard Michael (Lüneburg, † 2011) angelegten Sammlung, die aus 397 Inschriften und weiteren 50 Kurztexten (Jahreszahlen und Kreuzestituli, vgl. Anhang 1) bestand. Der Katalog der Inschriften konnte seit dem Herbst 2009 durch die systematische Erfassung der erhaltenen Inschriftenträger, besonders aber auch der umfangreichen kopialen Überlieferung beträchtlich erweitert werden und enthält in der vorliegenden Form 1012 Nummern, der Anhang 1 weitere 133 Jahreszahlen und Kreuzestituli. Verwiesen wird auf die bereits im Band DI 24 von Eckhard Michael publizierten 32 Inschriften des Klosters St. Michaelis aus der Zeit vor der Reformation, um den Inschriftenbestand des Klosters St. Michaelis insgesamt zu erfassen. Nicht verwiesen wird hingegen auf die Inschriften des heute zum Lüneburger Stadtgebiet gehörenden Klosters Lüne aus der Zeit bis zur Reformation, die ebenfalls im Band DI 24 enthalten sind, und auf die Inschriften des Klosters Lüne seit der Reformation bis zum Jahr 1700 im Band DI 76, Lüneburger Klöster; diese sind in den beiden Bänden DI 24 und 76 bereits vollständig erfasst mit Nachträgen in der Datenbank ‚Deutsche Inschriften Online‘ (DIO). Grundsätzlich ist bei den Projekten der ‚Deutschen Inschriften‘ zwar Vollständigkeit angestrebt, diese ist für die Stadt Lüneburg jedoch sicherlich noch nicht erreicht. Das zeigen die bis zur Drucklegung dieses Bandes in der Stadt wie auch in den Archivalien immer wieder hinzugekommenen Neufunde. Eventuelle Nachträge können ab April 2019 zusammen mit dem Lüneburger Inschriftenbestand in der Datenbank ‚Deutsche Inschriften Online‘ (DIO, www.inschriften.net) publiziert werden.

Ohne vielfältige Unterstützung von allen Seiten wäre die Durchführung dieses großen Projekts nicht möglich gewesen. Allen voran möchte ich drei Lüneburgern danken, die mir immer wieder beim Aufspüren und bei der Bearbeitung von Inschriften geholfen haben: Prof. Dr. Edgar Ring und Dr. Ulfert Tschirner (beide Museum Lüneburg) sowie dem Restaurator Markus Tillwick. Ihnen habe ich zahlreiche Hinweise auf mir bis dahin unbekannte Objekte zu verdanken, die Herren Ring und Tschirner haben meine Arbeiten im Lüneburger Rathaus und im Museum Lüneburg begleitet; durch Markus Tillwick und Inga Blohm habe ich spannende Einblicke in die Restauratoren-Werkstatt bekommen. Prof. Dr. Edgar Ring hat viele Kontakte zu Lüneburger Privatleuten vermittelt, in deren Häusern sich Inschriften befinden. Diese haben mich mit großer Freundlichkeit empfangen und meine Arbeit ganz besonders an den Balkendecken der Lüneburger Bürgerhäuser mit großem Interesse an der Sache unterstützt, wofür ich mich bei allen herzlich bedanke. Das gilt in ganz besonderem Maße auch für den Eigentümer der Ratsapotheke, Herrn Gert Welsow († 2016). Sehr ergiebig und erfreulich war immer wieder der Gedankenaustausch mit dem ausgezeichneten Lüneburg-Kenner Dr. Hansjörg Rümelin (Hannover) und mit Lukas Weichert M. A. (Göttingen), dem Spezialisten für das Kloster St. Michaelis. Den Küstern der Lüneburger Kirchen Hartmut Sost und dem inzwischen verstorbenen Küster Peter Struck (St. Johannis), Jürgen Meyermann (St. Michaelis) und Maik Ondra (St. Nicolai) danke ich für ihre vielfältige Hilfe und große Geduld. Bei der Bearbeitung der Lüneburger Glocken hat mich wie schon so oft der Glockensachverständige der Evangelischen Landeskirche Hannovers, Andreas Philipp, unterstützt. Die Zusammenarbeit mit den Restauratorinnen der Lüner Textilwerkstatt Wiebke Haase und Tanja Weißgraf sowie mit Dr. Charlotte Klack-Eitzen (Hamburg) war wieder einmal höchst erfreulich.

Etliche Lüneburger Inschriftenträger befinden sich in großen Museen außerhalb der Stadt, bei deren Mitarbeitern ich mich herzlich bedanken möchte: auch stellvertretend für ihre Kollegen sind hier zu nennen Dr. Antje-Fee Köllermann (Landesgalerie Hannover), Dr. Sally Schöne (Museum [Druckseite 8] August Kestner Hannover), Dr. Christine Klitzinger (Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg), Dr. Susanne Netzer (Kunstgewerbemuseum Berlin) und Dr. Ulrike Weinhold (Grünes Gewölbe Dresden). Die Arbeit an den Stücken des Lüneburger Ratssilbers in Berlin und an dem Lüneburger Prunkspiegel im Grünen Gewölbe in Dresden gehörten fraglos zu den besonderen Highlights dieses Inschriftenprojekts.

Einen ganz wesentlichen Bestandteil der Arbeit an den Lüneburger Inschriften machte die Arbeit in den Archiven und Bibliotheken aus: die Handschriftenabteilung der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Hannover hat mir zahlreiche Filme ihrer Handschriften zur Verfügung gestellt, die ich in der Handschriftenabteilung der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen neben den dort vorhandenen Originalen der Lüneburger Chroniken sichten konnte. Weitere Handschriften konnte ich in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel und in der Lüneburger Ratsbücherei durchsehen. Allen Bibliothekaren gilt mein herzlicher Dank für ihre Unterstützung. Ganz besonders wichtig, sowohl was die kopiale Überlieferung betrifft als auch die geradezu unerschöpflichen Materialien für die Kommentierung der Inschriften, ist das Stadtarchiv Lüneburg. Seinem Leiter Dr. Thomas Lux (auch Ratsbücherei Lüneburg) und seiner Amtsvorgängerin Dr. Uta Reinhardt, Danny Kolbe und Lara Wojahn sowie allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich für ihre Unterstützung und für die unbürokratischen Arbeitsbedingungen. Dank Heike Pust (Kirchenarchiv der Superintendentur Lüneburg) und Anette Wulf-Rudat (Kirchenbuchamt Lüneburg) waren auch die Aufenthalte in der Superintendentur sehr ertragreich.

Die Durchführung dieses Projekts wäre so nicht möglich gewesen, wenn mich nicht bei der Arbeit an den Originalen Dr. Jens-Uwe Brinkmann (Hamburg) und Jürgen Schmidt (Dierkshausen) – häufig auch beide zusammen – in unermüdlicher und unentgeltlicher Weise unterstützt hätten. Die profunde Lüneburg-Kenntnis beider ist mir dabei sehr zugute gekommen, ganz besonders auch die kunsthistorische und historische Fachkompetenz von Dr. Jens-Uwe Brinkmann, mit dem ich zahlreiche Lüneburgensien eingehend diskutiert habe. Beide haben auch die Mühen des Korrekturlesens auf sich genommen. Angesichts der zahlreichen lateinischen Inschriften gilt mein ganz großer Dank Prof. Dr. Fidel Rädle (Göttingen), der diese teilweise äußerst komplizierten Texte übersetzt hat und die Übersetzungen aller Inschriften am Schluss in einem sehr aufwendigen Arbeitsgang noch einmal überprüft hat. In diesem Zusammenhang danke ich auch ganz herzlich den Mitarbeiterinnen der Göttinger Arbeitsstelle Mona Dorn M. A. und Dr. Katharina Kagerer, die sich um die Überprüfung der Übersetzungen höchst verdient gemacht haben. Das Team der Göttinger Inschriftenarbeitsstelle hat mir in allen Phasen des Projekts hilfreich zur Seite gestanden, allen voran wie immer mit großem Einsatz Frau Dr. Christine Wulf, die das Entstehen des Bandes von der Projektplanung an bis zur Korrekturphase und Drucklegung in altbewährter Weise begleitet und dabei eine Menge ihrer Arbeitszeit investiert hat. Der Kommissionsvorsitzende Prof. Dr. Arnd Reitemeier hat meine Arbeiten ebenso freundlich unterstützt wie sein Amtsvorgänger Prof. Dr. Nikolaus Henkel. Dr. Julia Zech hat zusammen mit dem Team der Göttinger Arbeitsstelle die umfangreichen Register geprüft. Meine Göttinger Kollegen Dr. Katharina Kagerer und Dr. Jörg Lampe hatten jederzeit ein offenes Ohr für meine Anliegen. Auch den Kollegen der anderen Arbeitsstellen verdanke ich wieder viele Hinweise.

Gewidmet ist dieser Band dem am 4. April 2011 verstorbenen Dr. Eckhard Michael, dem Direktor des Museums für das Fürstentum Lüneburg, dem ehemaligen Inschriftenkollegen und guten Freund. Eckhard Michael hat mir wenige Jahre vor seinem Tod die von ihm angelegte Lüneburger Inschriftensammlung übergeben zu dem Zweck, dass ich daraus einen Inschriftenband machen möge. Welchen Umfang dieses Projekt annehmen würde, war uns beiden zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewusst. Ich hoffe, das Ergebnis ist in seinem Sinne ausgefallen. Ganz sicher aber hätte es ihn sehr gefreut, dass die Lüneburger Inschriften als Jubiläums-Band 100 der Reihe „Die Deutschen Inschriften“ erscheinen.

Göttingen im Frühjahr 2017

Sabine Wehking

1. Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

Die vorliegende Edition umfasst die Inschriften der Stadt Lüneburg bis zum Jahr 1650. Als Kriterium für die Aufnahme von Inschriften gilt das Provenienzprinzip, d. h. es wurden nur solche Stücke berücksichtigt, die sich im Bearbeitungszeitraum in der Stadt Lüneburg befunden haben. Aufgenommen wurden sowohl original erhaltene als auch kopial überlieferte Inschriften. Vollständigkeit wurde zwar angestrebt, ist aber im Fall der Stadt Lüneburg mit Sicherheit nicht zu erreichen, da sich bis zur Drucklegung gezeigt hat, dass sowohl original als auch kopial überlieferte, bis dahin unbekannte Inschriften durch Baumaßnahmen, in Magazinen oder in Archivalien hinzukamen.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften.1) Entsprechend wurden alle Inschriften aufgenommen, die auf dauerhaftem Material ausgeführt und nicht mit Feder auf Papier oder Pergament geschrieben, in Serienproduktion erstellt oder Gegenstand anderer Disziplinen wie der Sphragistik und Numismatik sind. Als Serienprodukte sind in Lüneburg beispielhaft die Papiermaché-Reliefs des Albert von Soest oder die Kacheln aus den Lüneburger Töpferwerkstätten zu nennen, die unberücksichtigt blieben. Einen Grenzfall bilden die zwar individuell für den jeweiligen Zweck, aber doch mit Stempeln hergestellten Inschriften der Ledereinbände zahlreicher Handschriften in der Lüneburger Ratsbücherei und im Stadtarchiv. Sie sind hier auch deshalb nicht berücksichtigt, weil eine vollständige Erfassung dieses umfangreichen Bestands den Rahmen dieses Projekts gesprengt hätte.2) Stellvertretend für alle diese Inschriften steht eine Lade (Nr. 417) mit einer entsprechend gestempelten Inschrift, die als ein individueller gestaltetes Stück aus Lüneburger Privatbesitz als einzige Eingang in den Inschriftenkatalog gefunden hat.

Kurzinschriften wie Jahreszahlen und Kreuzestituli, die nicht mit anderen Inschriften in Verbindung stehen, sind im Anhang 1 chronologisch aufgeführt. Der Anhang 2 enthält ein tabellarisches Verzeichnis lateinischer Versgrabschriften, für deren inschriftliche Ausführung keine Indizien vorliegen und die folglich mit großer Wahrscheinlichkeit als rein literarisch einzustufen sind. Im Anhang 3 finden sich die im Zusammenhang der Lüneburger Inschriften vorkommenden Hausmarken und Meisterzeichen. Die Goldschmiedemarken sind hier nicht berücksichtigt, da sie bereits bei Rosenberg und Scheffler katalogisiert und abgebildet sind.3)

Der Katalogteil

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Für undatierte Inschriften wurde eine möglichst enge Eingrenzung ihres Entstehungszeitraums angestrebt. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt. Konnte ein Terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Katalogartikel vor oder nach dem nächstliegenden Datum eingeordnet. Grabdenkmäler, die verschieden datierte Sterbevermerke tragen und deren Erstehungsjahr nicht eindeutig nachweisbar ist, sind unter dem jüngeren Sterbedatum eingeordnet. Mehrere Inschriften mit gleicher Datierung sind nach alphabetischer Abfolge der Standorte wiedergegeben. Zur Datierung von Grabdenkmälern vgl. a. Kap. 3.3.5.

[Druckseite 10]

Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, beschreibenden Teil, Wiedergabe des Inschriftentextes, Kommentar und Apparat.

Die Kopfzeile enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standorts und die Datierung(en) der Inschrift(en).

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist.
†? Ungeklärter Verbleib des Inschriftenträgers.
(†) Von mehreren Inschriften auf einem Inschriftenträger ist noch ein Teil im Original erhalten, ein wesentlicher Teil jedoch nur kopial überliefert.
17. Jh.? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Für die bereits in dem Band DI 24 (Lüneburg: St. Michaeliskloster, Kloster Lüne) edierten Inschriften des Klosters St. Michaelis bis zum Jahr 1550 sind hier Kopfzeilen mit Standort und Datierung eingefügt, denen ein Verweis auf den jeweiligen Inschriftenträger und die Katalognummer im Band DI 24 folgt. Da diese Edition nicht vollständig ist, sind hier die in DI 24 fehlenden Inschriften von St. Michaelis in den Inschriftenkatalog aufgenommen worden.

Der beschreibende Teil eines Artikels enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und des Inschriftenträgers. Die Beschreibung erfolgt vom Blickpunkt des Betrachters aus. Handelt es sich um mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger, so werden diese mit A, B, C ... bezeichnet.

Sind die Inschriften im Original überliefert, werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Sind die Inschriften nur kopial überliefert, ist die Quelle, nach der zitiert wird, genannt.

Der Inschriftentext ist eingerückt. Die Zeilenumbrüche des Originals werden bei der Wiedergabe der Inschriften nicht eingehalten, sondern durch Schrägstriche bezeichnet. Verse werden auch dann voneinander abgesetzt, wenn das Original den Text fortlaufend wiedergibt.

Befinden sich mehrere mit A, B, C ... bezeichnete Inschriften auf einem Inschriftenträger, markiert ein Kreuz hinter dem jeweiligen Buchstaben eine im Unterschied zu anderen Inschriften desselben Trägers nicht erhaltene Inschrift.
[…] Eckige Klammern mit Punkten darin bezeichnen Textverlust, bei dem sich die Zahl der ausgefallenen Buchstaben einigermaßen genau bestimmen lässt. Ein Punkt steht jeweils für einen ausgefallenen Buchstaben. Nach kopialer Überlieferung ergänzter Text und nur noch schemenhaft erkennbare Buchstaben stehen ebenfalls in eckigen Klammern.
[ – – – ] Eckige Klammern mit Strichen darin stehen für Textverlust, dessen Umfang sich nicht bestimmen lässt.
( ) Kürzungen werden in runden Klammern aufgelöst. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U- oder V-Schreibung. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte nach Abkürzungen werden nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Die Abkürzung einer Bibelstellenangabe innerhalb einer Inschrift wird nicht aufgelöst.
<...> In spitzen Klammern stehen spätere Nachträge in Inschriften oder für Nachträge freigelassene Stellen. Später auf dem Inschriftenträger hinzugefügte Inschriften sind mit einem zusätzlichen Datum in der Kopfzeile verzeichnet.
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Zwei Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfeldes.
AE Die Unterstreichung zweier oder mehrerer Buchstaben bezeichnet eine Ligatur.

Wappenbeischriften werden im Zusammenhang der übrigen Inschriften wiedergegeben. Bei Ahnenproben wird dabei soweit möglich die Anordnung der Wappen beibehalten.

Einer lateinischen oder niederdeutschen Inschrift schließt sich die Übersetzung an.

Bei metrischen Inschriften folgt die Bestimmung des Versmaßes und der Reimform.

Auf dem Inschriftenträger befindliche Wappen sind mit Ausnahme der Wappen der Stadt und des Fürstentums Lüneburg,4) auf die nur in der Beschreibung verwiesen wird, in der Wappenzeile genannt. Soweit sich auf dem Inschriftenträger Wappen einer Ahnenprobe befinden, werden die Namen in einer der Anordnung auf dem Inschriftenträger soweit wie möglich entsprechenden Form wiedergegeben. Die zugehörigen Blasonierungen und Wappennachweise finden sich im Anmerkungsapparat. Wappen, die in der kopialen Überlieferung nur namentlich bezeichnet sind, werden auch dann nicht blasoniert, wenn der Wappeninhalt bekannt ist.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragestellungen. Diese können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische oder biographische Angaben enthalten oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen.

Die Vornamen der im Zusammenhang der Inschriften vorkommenden Personen sind bewusst nicht vereinheitlicht, weil dies in vielen Fällen die Identifizierung der Genannten erschweren würde. Sie werden daher so wiedergegeben, wie sie in der Inschrift oder in maßgeblicher Literatur vorkommen (z. B. Gese/Gesche/Geseke für die hochdeutsche Version Gertrud oder Ilsabe für Elisabeth).

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweise der kopialen Inschriftenüberlieferung.
Die Buchstabenanmerkungen beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift, sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung, soweit sie relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen hin.
Die Ziffernanmerkungen enthalten Erläuterungen und Literaturnachweise.
Der am Schluss des Artikels folgende Absatz bezieht sich – so vorhanden – auf die wichtigsten kopialen Überlieferungen der Inschrift und gibt Abbildungsnachweise. Vollständigkeit ist bei den Quellennachweisen nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich kopial überliefert, steht an erster Stelle diejenige Quelle, nach der die Inschrift zitiert wird.

2. Die kopiale Überlieferung der Inschriften

Von den 1012 hier als Katalogartikel erfassten Lüneburger Inschriften sind 640, also knapp zwei Drittel aller Inschriften, nicht mehr im Original erhalten, sondern ganz oder teilweise nur durch ältere Aufzeichnungen tradiert. Das gilt besonders für die Grabinschriften, da der Großteil der Grabdenkmäler schon im 18. und 19. Jahrhundert aus den Kirchen und von den Friedhöfen entfernt wurde. Der kopialen Überlieferung in Lüneburg kommt damit eine große Bedeutung zu. Sie [Druckseite 12] soll deshalb im Folgenden näher charakterisiert werden. Zu unterscheiden sind zunächst verschiedene Arten von Überlieferungen:

  • die gezielten, zumeist nach Standorten angelegten Inschriftensammlungen in Handschriften (Rikemann; Büttner, Inscriptiones; Schecke),
  • die zahlreichen, häufig auch untereinander eng zusammenhängenden Chronik-Handschriften zur Geschichte des Stadt Lüneburg, die auf der Schomaker-Chronik aufbauen und in denen Inschriften nur gelegentlich in den Text eingestreut sind (Reinbeck, Dithmers, Michelsen, Bellmann),
  • verschiedene gedruckte und handschriftliche Werke und Sammlungen zur Geschichte Lüneburgs, in denen auch Inschriften erfasst sind (Sagittarius; Büttner, Genealogiae; Gebhardi),
  • Archivalien, in denen Inschriften aufgezeichnet sind, um die Inschriftenträger (vor allem Kelche und Glocken) identifizieren zu können.
  • Einen Sonderfall der kopialen Überlieferung bilden die von dem Lüneburger Autor Lucas Lossius selbst verfassten und aufgezeichneten Inschriften, die handschriftlich oder im Druck seiner Werke publiziert sind und sich als ausgeführte Inschriften nachweisen lassen.

Da die Lüneburger Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts (z. B. die Kunstdenkmäler von Mithoff und Krüger/Reinecke) dort, wo verlorene Inschriften zitiert werden, in der Regel auf die genannten Überlieferungen zurückgreift, können diese Publikationen im Kapitel Überlieferung unberücksichtigt bleiben.

Für alle im Folgenden vorgestellten Sammler von Grabinschriften gilt, dass diese in erster Linie an den in den Inschriften enthaltenen Lebensdaten interessiert waren. Das hat zur Folge, dass überwiegend nur die Sterbevermerke – vielleicht noch samt der knappen angefügten Fürbitte – bzw. die biographischen Grabinschriften oder die Versepitaphien aufgezeichnet wurden, nur sehr selten aber die spätestens seit der Mitte des 16. Jahrhunderts ebenfalls auf den Grabdenkmälern stehenden Bibelzitate oder Sentenzen. Bei dem großen Bestand an ausschließlich kopial überlieferten Inschriften von Grabdenkmälern ergibt sich aus der Überlieferung ein verfälschtes Bild, wenn man dies nicht berücksichtigt.

Allgemeingültige Regeln für die Umsetzung der kopial überlieferten Inschriften in die Textedition der Katalogartikel können nur bedingt angegeben werden, da die Arten der Überlieferung von der Detailzeichnung eines Inschriftenträgers bis hin zur normalisierten Wiedergabe des Inschriftentextes schwanken können, auch innerhalb einer Überlieferung. Den größten Teil der kopialen Inschriftenüberlieferung machen allerdings handschriftliche Aufzeichnungen, aber auch Drucke des 16. bis 18. Jahrhunderts aus, in denen die Inschriftentexte in unterschiedlicher Weise normalisiert wiedergegeben sind. Ganz besonders zeigt sich das im Fall der ehemals mit Sicherheit in Kapitalis mit durchgängiger V-Schreibung ausgeführten Inschriften aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, die von vielen Überlieferern in normalisierter Form in Groß- und Kleinbuchstaben und mit wechselnder u/v-Schreibung oder nach ihrem Lautwert wiedergegeben sind, weil es ihnen nur um den Inhalt, nicht jedoch um die äußere Form der Inschrift ging. Die große Menge an kopialer Überlieferung erlaubt eine recht sichere Beurteilung der einzelnen Überlieferer.

Die handschriftlich überlieferten oder gedruckten Texte sind daher, sofern es sich nicht um Zeichnungen der Inschriften oder in anderer Weise bewusst die Gestaltung des Originals bewahrende Überlieferung handelt, für die hier vorliegende Edition nach folgenden Prinzipien normalisiert. Die in den Handschriften wie auch in einem Teil der Drucke zur Beschleunigung und Platzersparnis verwendeten Standard-Kürzungen für -us und -que, die nichts mit den Kürzungen in den Inschriften zu tun haben, werden in der Edition grundsätzlich ohne weitere Kennzeichnung aufgelöst. Es wurde außerdem darauf verzichtet, ae-Ligaturen aus den handschriftlichen wie gedruckten kopialen Vorlagen zu übernehmen, deren inschriftliche Ausführung nicht belegt ist, ebenso die Interpunktion der Überlieferungen, da diese von jedem Überlieferer anders gehandhabt wird und häufig nicht mit der Interpunktion auf dem Inschriftenträger übereinstimmt. Dasselbe gilt auch für die vor und nach Ziffern gesetzten Punkte, die in den einzelnen Überlieferungen – sowohl in den gedruckten als auch in den handschriftlichen Texten – auch innerhalb einer Inschrift uneinheitlich gesetzt oder ausgelassen werden, ganz gleich ob es sich dabei um Kardinalzahlen oder um Ordinalzahlen handelt. [Druckseite 13] Mit der Ausführung auf dem Inschriftenträger zeigt diese Punktsetzung z. B. bei Rikemann und Büttner nur gelegentliche bzw. eher zufällige Übereinstimmungen, wie erhaltene Inschriften belegen. Daher sind auch diese Punkte nicht wiedergegeben. Auch die Diakritika in den wenigen griechischen Inschriften wurden, soweit überhaupt vorhanden, nicht übernommen.

Aufgrund der komplizierten und unübersichtlichen Überlieferungslage finden sich die für die einzelnen Überlieferungen geltenden Angaben zur Edition noch einmal im Folgenden mit einer Erläuterung der editorischen Entscheidungen. Das gilt insbesondere für die Normalisierung der u/v-Schreibung nach dem Lautwert, die hier für den größten Teil der handschriftlich überlieferten Inschriften durchgeführt wurde. Im Gegensatz dazu wurde die u/v-Schreibung der im Druck überlieferten Inschriften übernommen, um nicht eine zweite, veränderte Druckfassung zu schaffen.

2.1. Jakob Rikemann – Libellus, Beschrivinge und Epitaphia

Jakob Rikemann wurde im Jahr 1558 geboren und starb am 23. August 1626. Er heiratete 1587 Anna Blancke, fungierte seit dem 7. März 1585 als Vikar des Stifts Bardowick am Altar Omnium Apostolorum und ist seit dem 19. Juni 1611 als Provisor des Bardowicker Heilig-Geist-Stifts nachzuweisen.5) In Bardowick fungierte er auch als Notar des Kapitels.6) Ein Studium Rikemanns an einer der einschlägigen Universitäten ließ sich anhand der Matrikeln nicht nachweisen. Von Rikemann stammen verschiedene Aufzeichnungen zur Geschichte der Stadt Lüneburg;7) sein Hauptinteresse scheint jedoch der Sammlung von Grabinschriften gegolten zu haben. Die unverwechselbare, nicht immer ganz einfach zu lesende Handschrift Rikemanns macht es leicht, die von ihm selbst verfassten Handschriften zu identifizieren.

2.1.1. Rikemann – Libellus

Die für die Lüneburger Grabinschriften bedeutendste Inschriftensammlung ist eine als Autograph erhaltene Sammlung Rikemanns, die von ihm selbst als Libellus omnium Epitaphiorum Luneburgensium überschrieben wurde.8) Auf einem zweiten Blatt findet sich der auf den älteren Teil des Libellus bezogene Titel LIBELLVS Inscriptionum MONUMENTORVM SEPVLCRALIVM, ET EPITAPHIORUM LVNEBVRGICORVM Quae IN OMNIBVS TEMPLIS ET COEMETERIIS VISVNTVR ET LEGVNTVR [CAETERIS DETRITIS ET VETVSTATE CONSVMPTIS, QVAE LEGI NON POSSVNT PLANE OMISSIS] PARATVS ANNO DOMINI 1587. A IACOBO RIKEMANNO LVNEBVRGENSI, ET ECCLESIAE BARDEWICENSIS VICARIO.9) Der in diesen Titeln enthaltene Anspruch auf Vollständigkeit der Sammlung – ausgenommen [Druckseite 14] lediglich die durch Verwitterung und Abnutzung unleserlichen Inschriften – dürfte ursprünglich wohl Gültigkeit gehabt haben. Die heutige Abfolge der zusammengehefteten Blätter stimmt jedoch ganz sicher nicht mit der ursprünglichen Abfolge überein, und ins Leere führende Verweise zeigen, dass ein Teil der ursprünglichen Sammlung verlorengegangen ist. Die eingangs auf 1587 datierte Handschrift ist offensichtlich in mehreren Phasen verfasst. Als ältester, 1587 angelegter Teil können die eher als Reinschrift wirkenden Blätter fol. 1–4, 7–11, 14, 16–19r, 49–51 und 57 gelten. Die Inschriften sind dort in einen Rahmen gesetzt, die verschiedenen Inschriften durch Doppellinien voneinander getrennt. Auf den später hinzugefügten, deutlich weniger sorgfältig geschriebenen Blättern hat Rikemann zwei zu Lebzeiten gesetzte Grabplatten mit freigelassenen Sterbedaten mit dem Vermerk vivit/vivunt adhuc 1610 (Nr. 807 u. 808) versehen, die jüngsten hier verzeichneten Inschriften stammen aus dem Jahr 1614. Damit lassen sich die jüngeren Bestandteile der Handschrift insgesamt auf die Zeit vor 1615 datieren.

Die durchgehende Blattzählung des Libellus ist zwar dem Duktus nach alt, kann aber nicht der ursprünglichen Reihenfolge entsprechen, da eindeutig zusammengehörige Blätter weit auseinanderliegen. Daher finden sich zu St. Michaelis gehörende Inschriften im selben Zusammenhang wie Inschriften von St. Johannis, und die Friedhofsinschriften von St. Johannis sind mit denen aus dem Kirchenraum vermischt, während die ursprüngliche Reihenfolge von Rikemann in der Art eines Rundgangs angelegt war. Die heutige Anordnung belegt, dass die Blätter vor der Anbringung der Zählung falsch zusammengelegt und geheftet worden sind. Das Fehlen von Blättern zeigt sich an verschiedenen Verweisen wie dem auf fol. 38v stehenden Randvermerk ad caput Henrici Rodewolt, dessen Grabinschrift sich aber nicht im Libellus findet. Ebenso gehen die Randvermerke auf fol. 40v ad latus Albert Schroders und Ursule Beckers und ad latus Henrik Warmes ins Leere. Die zitierten Verweise zeigen schon, dass Rikemann bemüht war, für die von ihm notierten Inschriften genaue Lokalisierungen anzugeben, z. B. beneuen der scholen an der kercken (fol. 12r) oder Achter der kercken beneuen dem Kalands hofe zwischen der kerckhovesmuren und dem fußstige indt norden (fol. 20v). Dabei galt sein Hauptaugenmerk – zumindest in den erhaltenen Teilen des Libellus – den in den Kirchen und auf den Friedhöfen liegenden Grabplatten, nicht so sehr den Epitaphien, die er an anderer Stelle sammelte.

Im Gegensatz zu den anderen Inschriftensammlungen Rikemanns (Beschrivinge und Epitaphia, s. u.), die zumindest teilweise Abschriften aus Werken anderer Autoren enthalten, zeichnet sich der Libellus durch die Eigenständigkeit der Inschriftenüberlieferung aus, die mit Sicherheit darauf schließen lässt, dass Rikemann die Inschriften selbst an den Denkmälern transkribiert hat, die er auch jeweils in den Kirchen oder auf den Friedhöfen lokalisiert. Seine Transkriptionen scheinen im Allgemeinen sehr zuverlässig, auch wenn sie sich nicht exakt an die Schreibungen der Vorlage halten. Offenbar verfügte Rikemann über gute Lateinkenntnisse und weist gegenüber anderen Überlieferern häufiger die grammatisch oder metrisch korrekte Version auf. Kapitalisinschriften sind von ihm in Kursive umgesetzt, römische Ziffern in arabische Ziffern übertragen. Am Beispiel der erhaltenen Grabplatte des Joachim von Gule (Nr. 393) lässt sich gut demonstrieren, wie Rikemann mit der Umsetzung des Inschriftentextes verfuhr. Der Text auf der Grabplatte: ANNO DOMINI MDLIX DES FREITAGES NA BARTOLOMEI IS DE ERBAR VND ERENTVESTE IOCHIM VAN GVLE HAVPTMAN ERSCHOSSEN SINS OLDERS IM IARE XXXV DEM GODT GENEDICH SI lautet bei Rikemann: ANNO Domini. 1559 des Freidages na Bartholomei. is der Erbar und erentfeste Joachim uan Gule hauptman erschoßen seines alters im iare .35. dem Gott gnedich sie. Das Beispiel zeigt wie andere auch, dass Rikemann die Inschriften nicht buchstabengetreu, aber wortgetreu transkribiert hat. Zugleich demonstrieren die beiden unterschiedlichen Texte, dass die Punktsetzung bei Rikemann nichts mit dem Original gemeinsam hat.

Bei der Edition der von Rikemann in seiner charakteristischen Handschrift überlieferten Inschriften haben sich verschiedene Normalisierungen als sinnvoll erwiesen. Die Interpunktion ist – wie meistens bei kopialer Überlieferung – weggelassen, weil sie in der Regel nichts mit der Ausführung auf dem Grabdenkmal zu tun hat und uneinheitlich gehandhabt wird. Das gilt auch für die Punktsetzung vor oder hinter Kardinal- oder Ordinalzahlen. Rikemann schreibt grundsätzlich ÿ für ii/ij/y; dies wurde so beibehalten. Für u und v benutzt Rikemann im Wortinneren denselben sehr [Druckseite 15] charakteristischen Buchstaben, am Wortanfang bei lateinischen Wörtern immer v (vxor), am Beginn deutscher Wörter u (und). Da dies nichts mit dem ursprünglichen Inschriftenbefund zu tun hat, werden u und v in der Edition der von Rikemann überlieferten Inschriften immer nach dem Lautwert ediert. Die sehr häufig verwendeten einfachen que- und us-Kürzel sind grundsätzlich ohne besondere Klammersetzung aufgelöst, sofern es sich nicht um mehrfache Kürzungen innerhalb eines Wortes handelt (z. B. d(omi)n(us)), die bewahrt werden, weil sie auf entsprechende Kürzungen in der Inschrift deuten könnten. Auf den reinschriftlichen Seiten beginnt Rikemann jede Inschrift mit einem oder zwei Wörtern in Großbuchstaben – zumeist ANNO DOMINI –, die in der Edition analog zu den anderen Seiten vereinheitlicht werden, also z. B. Anno Domini, um keinen falschen Eindruck der im Original verwendeten Schriftart zu vermitteln.

Neben einigen Inschriften sind in der Randleiste Kreuze gesetzt, deren Bedeutung nicht zu klären ist. Möglicherweise stammen sie von einer späteren Bestandsaufnahme und sollten die Grabdenkmäler markieren, die inzwischen entfernt oder verlegt worden waren. Grabplatten, die Rikemann noch als in der Kirche liegend beschreibt, waren zu Büttners Zeit (vor 1704) schon auf den Kirchhof von St. Johannis verlegt worden (Nr. 33, 71, 113; zur Verlegung von Grabplatten vgl. a. Kap. 3.3.5.). Die Rikemannsche Sammlung im Libellus umfasst die Inschriften von 270 Grabdenkmälern, die in dieser Edition erfasst sind, weitere zwölf ältere Grabinschriften aus St. Michaelis sind nach der Überlieferung von Rikemann in dem Band DI 24 aufgenommen worden. Darüber hinaus überliefert Rikemann weitere Grabinschriften aus Bardowick.

Der Libellus Rikemanns war den anderen Lüneburger Inschriftensammlern wie Sagittarius, Büttner und Gebhardi, die sonst gerne Material aus bereits vorhandenen Sammlungen übernahmen, offensichtlich nicht bekannt. Dies lässt darauf schließen, dass sich der Libellus unter den privaten Papieren Rikemanns befand und von ihm nicht weiter publik gemacht wurde.

2.1.2. Rikemann – Beschrivinge

Rikemanns Beschriuinge Der Kercken in Lunenborg darin Gottes wort Rein und klar van Anno 1530 gelert und geprediget wert bet up dussen hutigen dach gibt es in mehreren Abschriften, die alle in Sammelhandschriften eingebunden sind. Bei dem Exemplar der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Hannover, MS XXIII 846 handelt es sich offensichtlich um die mit zahlreichen Korrekturen versehene Urschrift von der Hand Rikemanns (das Exemplar in MS XXIII 844g hier nicht berücksichtigt), die den entsprechenden Texteditionen dieses Bandes zugrundegelegt ist und denselben Editionsprinzipien unterliegt wie der Libellus. Das Exemplar der Lüneburger Ratsbücherei MS Lune A 4° 2 stellt eine nicht besonders sorgfältige Abschrift dar, deren Schreiber gelegentlich Probleme mit Rikemanns Handschrift hatte. Das Hannoversche Exemplar bietet sehr viel Zusatztext, der vermutlich später auf freigelassenen Seiten und auch auf den Rändern von Rikemann selbst nachgetragen wurde. Überschneidungen mit den im Libellus verzeichneten Inschriften gibt es kaum, da bei den hier überlieferten 50 Inschriften besonders die Epitaphien und Totenschilde berücksichtigt sind, die im Libellus fehlen. Daher sind in der Beschrivinge auch mehr Inschriften verzeichnet, deren Grabdenkmäler noch im Original erhalten sind. Bei den Inschriften der Epitaphien dürfte Rikemann einiges aus den gedruckten Epitaphien des Lucas Lossius übernommen haben (s. u.). Eine weitere Abschrift, die teils Übereinstimmungen mit dem Lüneburger Exemplar, teils Übereinstimmungen mit dem Hannoverschen Exemplar aufweist, findet sich in der Universitätsbibliothek Göttingen (4° Cod. Ms. Hist. 353).

Anders als der Titel vermuten lässt, enthält die Beschrivinge nur sehr knappe Angaben zu den einzelnen Kirchen; der Schwerpunkt ist auf die Wiedergabe der Inschriften gelegt. Den größten Raum nimmt naturgemäß St. Johannis mit seinen zahlreichen Grabdenkmälern ein, es folgen St. Lamberti, St. Marien, St. Nicolai, St. Michaelis und schließlich die Hospitäler zum Heiligen Geist und der Gral. Auch wenn der Libellus aufgrund seiner Unvollständigkeit nur bedingt herangezogen werden kann, ergibt sich in Kombination mit der Beschrivinge doch der sichere Eindruck, dass die übrigen [Druckseite 16] Lüneburger Kirchen gegenüber St. Johannis eine eher untergeordnete Rolle spielten, wenn es um Begräbnisse ging.

2.1.3. Rikemann – Epitaphiorum et Inscriptionum Tumulorum Sepulcralium Tomus III/IV

Ebenfalls von der Hand Rikemanns, hier aber in Reinschrift, stammt die Sammlung Epitaphiorum et Inscriptionum Tumulorum Sepulcralium Tomus I–IV ... ex omnium temporum omnis generis autoribus monumentis marmoreis et erectis vel humi collacatis lapidibusque collectus bono studio et opera a Iacobo Rikemanno, Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Cod. Guelf 28.6–9 Aug. fol. Hierbei handelt es sich um eine insgesamt aus vier Bänden bestehende Inschriftensammlung, die Rikemann weitgehend aus zeitgenössischen Drucken zusammengetragen haben dürfte. Sie umfasst Grabinschriften von Kaisern und Päpsten ebenso wie die Grabinschriften der Kirche St. Maria dell’ Anima in Rom, zahlreicher anderer italienischer und deutscher Kirchen und in Bd. III und IV eine größere Anzahl von Lüneburger Inschriften. Der Schwerpunkt liegt dabei ganz eindeutig auf Versgrabschriften. Bei vielen Inschriften ist darunter das Todesdatum und der Begräbnisplatz angegeben bzw. Platz für den Nachtrag dieser Angaben markiert. Nicht immer handelt es sich jedoch um inschriftlich ausgeführte Epitaphien, da auch bei literarischen Epitaphien der Platz des Begräbnisses vermerkt sein kann. Soweit er ihm bekannt war, hat Rikemann auch jeweils den Autor der Versgrabschrift angegeben. Wenn es keinerlei Hinweis auf die inschriftliche Ausführung eines Epitaphs gibt, ist der Text nur in Anhang 2 als literarische Grabschrift verzeichnet. Für diese Inschriftensammlung gelten dieselben Editionsprinzipien wie für die anderen von Rikemann notierten Inschriften.

2.2. Lucas Lossius – Epitaphia aliquot virorum und Epitaphia Principum Ducum Nobilium et praecipuorum Ecclesiae

Zur Person und Biographie des bedeutendsten Lüneburger Inschriftenverfassers Lucas Lossius kann auf den Katalogartikel zu seinem Epitaph Nr. 541 verwiesen werden, dessen Inschriften er selbst entworfen hat. Zu den Werken Lossius’ gehören zwei Inschriftensammlungen, die hier zu charakterisieren sind. Die Handschrift Epitaphia aliquot virorum (Ratsbücherei Lüneburg, MS Miscell. D 2° 4), enthält im Wesentlichen literarische Versgrabschriften bzw. auch Gedichte zu festlichen Anlässen aus der Feder des Lucas Lossius. Sie ist damit – ganz gegen den äußeren Anschein – für diese Inschriftenedition kaum von Bedeutung. Nur wenige der hier aufgezeichneten Versgrabschriften sind oder waren auf Grabdenkmälern ausgeführt, was andere Überlieferungen belegen. Wenn es für die Ausführung der Versgrabschriften auf einem Grabdenkmal keinen Beleg gibt, sind die betreffenden Inschriften lediglich in Anhang 2, der Tabelle der literarischen Versgrabschriften, verzeichnet. Für diejenigen Inschriften bei Lossius, die Rikemann, Büttner oder Sagittarius ebenfalls als Inschrift eines Grabdenkmals wiedergeben, ist der Edition deren Version zugrundegelegt, die eher der Ausführung auf dem Grabdenkmal entspricht als die literarische Version bei Lossius, die länger sein kann oder eine andere Abfolge der Verse enthalten kann.

Bedeutsamer für den Katalog der Lüneburger Inschriften ist die 1580 gedruckte Sammlung Epitaphia Principum Ducum Nobilium et praecipuorum Ecclesiae ... aliorumque Virorum in Saxonia inferiore illustrium. Sie präsentiert eine recht willkürlich zusammengestellte Sammlung von Versinschriften, die nur zum Teil aus der Feder von Lossius selbst stammen. Diese kennzeichnet der Autor mit A. oder A. F. Unter der Kirche St. Michaelis finden sich Versinschriften für Mitglieder von Adelsfamilien, z. B. für Levin von Meding (Nr. 470, Ausführung durch Rikemann bezeugt), Anton von Holle (Nr. 472, Ausführung durch Rikemann bezeugt), aber auch für Adolph und Hilmar von Münchhausen (beerdigt in Nienburg) sowie Katharina von Heimburg (deren Grabdenkmal mit der Inschrift in Wunstorf, St. Cosmas und Damian). Sicher inschriftlich ausgeführt sind bzw. waren die unter dem Titel EPITAPHIA ERECTA IN TEMPLO S. IOHANNIS (ab S. 55) verzeichneten Inschriften aus St. Johannis, bei denen sich Lossius ausdrücklich auf die dort angebrachten Grabdenkmäler [Druckseite 17] bezieht.10) Im Gegensatz zu den so bezeichneten EPITAPHIA ERECTA stehen die darauf folgenden EPITAPHIA SCRIPTA (ab S. 64), die alle von Lossius selbst verfasst sind und auch in den Epitaphia aliquot virorum verzeichnet sind. Zumeist handelt es sich hierbei um literarische Grabschriften. Es gibt nur wenige – als solche in den Katalognummern gekennzeichnete – Grenzfälle, in denen diese Inschriften in die Edition aufgenommen wurden, weil die inschriftliche Ausführung wenigstens zu vermuten ist. Die Voraussetzung für die Aufnahme in den Inschriftenkatalog war aber, dass sich die Texte nicht nur bei Lossius, sondern parallel auch bei Rikemann und/oder Sagittarius (vgl. Nr. 444 u. 513) finden. Bei der Edition der Inschriften nach diesem Druck gilt wie für die anderen Drucke auch, dass die u/v-Schreibung sowie die Groß- und Kleinschreibung der Vorlage bewahrt bleiben. Die hier drucktechnisch bedingten Kürzungen für -us und -que sowie die ae-Ligaturen werden hingegen ohne Kennzeichnung aufgelöst, die Interpunktion ist weggelassen.

2.3. Heinrich Witzendorff – Wegweiser

Zu dem am 28. September 1625 im Alter von nur 19 Jahren ertrunkenen Heinrich Witzendorff, einem Sohn des Lüneburger Bürgermeisters Franz Witzendorff, vgl. Nr. 928. Heinrich Witzendorffs noch 1625 angelegter Wegweiser Etzlicher fürnehmen strassen durch Deutschlandt undt anderswo mit einem Register (Ratsbücherei Lüneburg, MS Lune A 4° 13) enthält Reiseaufzeichnungen aus verschiedenen norddeutschen Städten, aber auch eine Beschreibung der Kirchen seiner Heimatstadt Lüneburg (p. 94–108). Es dürfte sich dabei um Aufzeichnungen im Rahmen einer 1623 begonnenen Bildungsreise gehandelt haben. Ein besonderes Augenmerk des Verfassers galt den in den Kirchen vorhandenen Ausstattungsstücken und deren Inschriften, in Lüneburg ganz besonders der Witzendorffschen Familienkapelle und deren Denkmälern, die im Wegweiser genau beschrieben werden. Als Quelle für die Lüneburger Inschriftenüberlieferung ist Witzendorff weniger wichtig, da 13 der von ihm aufgezeichneten 16 Lüneburger Inschriften auch anderweitig überliefert sind; über die Gestaltung der Witzendorffschen Familienkapelle und deren näherer Umgebung in St. Johannis zu Beginn des 17. Jahrhunderts geben seine Aufzeichnungen aber aufschlussreiche Auskünfte. Die Edition erfolgt – wie bei den bisher genannten Handschriften – unter Normalisierung der u/v-Schreibung nach dem Lautwert und unter Weglassung der eher willkürlichen Interpunktion, ohne Wiedergabe der ae-Ligaturen und unter stillschweigender Auflösung der einfachen Kürzungen von -us und -que.

2.4. Caspar Sagittarius – Historia Urbis Luneburgi

Caspar Sagittarius wurde 1643 in Lüneburg als Sohn des gleichnamigen Schulrektors an St. Johannis geboren und starb 1694 in Jena. Er bezeichnete sich selbst als Urenkel von Lucas Lossius,11) lehrte an verschiedenen Universitäten und war vor allem auch als Historiograph tätig.12)

Die Historia Urbis Luneburgi des Caspar Sagittarius, eine in der Grundstruktur auf der Schomaker-Chronik13) beruhende, nach Jahren unterteilte Stadtgeschichte Lüneburgs, gibt es in mehreren voneinander abweichenden Handschriften. Die Urschrift gehört zum Bestand der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (Cod. Guelf. 34 Blankenburg, ca. 1687). Hierbei handelt es sich um einen Entwurf der Chronik mit zahlreichen Korrekturen und einem Anhang, in dem zu den einzelnen im vorderen Teil behandelten Jahren Inschriften aus der Stadt Lüneburg – zum überwiegenden Teil Grabinschriften – verzeichnet sind. Darüber hinaus finden sich auch im Hauptteil weitere Inschriften; [Druckseite 18] insgesamt überliefert Sagittarius 69 Inschriften der Stadt Lüneburg bis zum Jahr 1650. Dem Wolfenbütteler Entwurf entspricht im Aufbau die in Reinschrift ausgeführte Handschrift der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen 4° Cod. Ms. Hist. 354, die ebenfalls einen Addenda-Teil mit Inschriften enthält. Sie ist, soweit nicht anders vermerkt, den Katalogartikeln zugrundegelegt. Zwei weitere Exemplare der Historia finden sich in der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Hannover. Die Handschrift MS XXIII Hann 904 ist eine verkürzende Abschrift ohne die Addenda und enthält nur die Inschriften des Hauptteils. Bei der Handschrift MS XXIII Hann. 915 handelt es sich dagegen um eine vollständige Reinschrift samt Addenda; hier findet sich eine Kapitelunterteilung mit durchnummerierten Paragraphen, die in dem Wolfenbütteler und Göttinger Exemplar erst vorläufig durch Paragraphenzeichen ohne Nummern angedeutet ist. Die Inschriften der Addenda sind in den laufenden Text eingefügt, so dass sich eine andere Abfolge der Inschriften ergibt.

Wieviele Inschriften Sagittarius, der häufig Lossius zitiert, anderen Sammlungen entnommen hat bzw. inwieweit seiner Überlieferung auch Transkriptionen am Original zugrundeliegen, lässt sich nicht sicher beurteilen. Zumindest den Eindruck der Nähe zum Original erwecken die bei Sagittarius durchgängig in Großbuchstaben mit durchgehender V-Schreibung wiedergegebenen (Kapitalis)-Inschriften, die in der Edition daher so bewahrt bleiben.14) Die Edition der übrigen von Sagittarius in Groß- und Kleinschreibung wiedergegebenen Texte erfolgt – wie bei den bisher genannten Handschriften – unter Normalisierung der u/v-Schreibung nach dem Lautwert und Weglassung der eher willkürlichen Interpunktion bzw. Punktsetzung, ohne Wiedergabe der ae-Ligaturen und unter Auflösung der einfachen Kürzungen von -us und -que.

2.5. Johann Heinrich Büttner – Inscriptiones Luneburgicae und Genealogiae

Die von dem Lüneburger Historiker, Genealogen und Sammler Johann Heinrich Büttner († 1745) angelegte Blattsammlung der Inscriptiones Luneburgicae im Nachlass Büttners im Lüneburger Stadtarchiv (ND Büttner 19) sind eine bislang offenbar völlig unbeachtete Quelle, deren große Bedeutung darin liegt, dass hier das komplette Inschriftenprogramm festgehalten ist, mit dem sich das Lüneburger Rathaus bis zu seiner Umgestaltung um 1720 nach außen präsentierte. Büttner dürfte diese handschriftliche Sammlung um 1710 abgefasst haben. Das zeigt eine Liste der dort ebenfalls verzeichneten Ratsherren, die mit zwei offenbar nachgetragenen Todesdaten 1708 und 1713 endet. Neben den Inschriftenprogrammen des Rathauses (vgl. dazu Kap. 3.3.7.), zu denen auch die zu Büttners Zeit offenbar noch besser lesbaren Inschriften in den Fenstern der Gerichtslaube gehörten (Nr. 69), überliefern die Inscriptiones etliche Hausinschriften, Inschriften von Stadttoren und Grabinschriften aus dem Kloster Lüne. Da die Inscriptiones in vielen Fällen die einzige Überlieferung darstellen, zu der es keine Parallelüberlieferung gibt, ist davon auszugehen, dass Büttner die Inschriften zumindest zu einem großen Teil am Original transkribiert hat. Die Art der Wiedergabe erweckt den Anschein, als habe er die häufig in Kapitalis ausgeführten Inschriftentexte bei der Aufzeichnung nicht nur in Groß- und Kleinbuchstaben umgesetzt, sondern auch die Schreibung normalisiert. Die Edition dieser Texte erfolgt daher – wie bei den bisher genannten Handschriften – unter Normalisierung der u/v-Schreibung nach dem Lautwert, der Weglassung der eher willkürlichen Interpunktion und der Punktsetzung bei Ziffern, ohne Wiedergabe der ae-Ligaturen und unter Auflösung der einfachen Kürzungen von -us und -que ohne besondere Kennzeichnung.

Die in Büttners 1704 gedruckten Genealogiae oder Stamm- und Geschlecht-Register der vornehmsten Lüneburgischen Adelichen Patrizien-Geschlechter aufgenommenen Inschriften, bei denen es sich bis auf wenige Ausnahmen um Grabinschriften für Mitglieder der von ihm behandelten Lüneburger Patriziergeschlechter handelt, scheinen in etlichen Fällen am Original notiert worden zu sein. Büttner gibt in den Genealogiae sowohl literarische wie auch inschriftlich ausgeführte Grabschriften wieder, kennzeichnet dies aber meistens durch eine Standortangabe bei den ausgeführten Inschriften bzw. durch Angabe des Autors bei den literarischen Inschriften, so dass sich hier eindeutig differenzieren lässt.

[Druckseite 19]

Büttner verwendet in den Genealogiae bei den zumeist in die Stammtafeln eingefügten Sterbevermerken oft Abkürzungen; er kürzt und vereinfacht gelegentlich die Texte und variiert die Schriftarten unabhängig vom Original, um besonders die Personennamen hervorzuheben. Solche in Großbuchstaben gesetzten Namen sind in der Edition in Groß- und Kleinbuchstaben umgesetzt, ebenso das Zeichen & für et, dessen Verwendung bei Büttner keine Aussage über die inschriftliche Ausführung – möglicherweise als tironisches et – zulässt. Bei der Edition der Inschriften nach diesem Druck gilt wie für die anderen Drucke auch, dass die u/v-Schreibung sowie die Groß- und Kleinschreibung der Vorlage bewahrt bleiben. Die hier drucktechnisch bedingten einfachen Kürzungen für -us und -que sowie die ae-Ligaturen sind hingegen ohne Kennzeichnung aufgelöst. Außerdem setzt Büttner Satzzeichen und Worttrennpunkte, deren inschriftliche Umsetzung zwar bei vielen Inschriften wahrscheinlich ist (z. B. Nr. 18) und die daher bei den spätmittelalterlichen Inschriften bewahrt sind, die im Original besonders der jüngeren Inschriften aber wohl vielfach ganz anders gehandhabt waren. Die abweichende Interpunktion Büttners veranschaulicht das Beispiel der Grabschrift auf dem im Original erhaltenen Epitaph des Georg von Dassel (Nr. 900): GEORGIUS A DASSELL IOHANNIS P. M. FILIUS, AO. CHRISTI 1554 · DIE CATHARINAE, IN HANC LUCEM EDITUS; ANNO 1592 SENATOR DESIGNATUS; AO. 1610 CONSUL REIPUB: PATRIAE SALUTATUS, ... lautet bei Büttner: GEORGIUS A DASSEL. Johannis P. M. filius Anno Christi 1554. die Catharinae in hanc lucem editus Anno 1592. Senator designatus An. 1610. Consul Reip. patriae salutatus ... . Daher sind – wie bei Rikemann – weder die Interpunktionszeichen noch die die Ziffern begleitenden Punkte in die Edition übernommen worden.

Die in der älteren Literatur immer wieder als Chronik Büttners zitierte Handschrift im Stadtarchiv Lüneburg, AB 1135 ist ganz eindeutig eine Abschrift der Chronik des H. Dithmers (s. u.) und stammt nicht von Johann Heinrich Büttner.

2.6. Ludwig Albrecht Gebhardi – Collectanea

Ludwig Albrecht Gebhardi (1735–1802) stammte aus Lüneburg, war als Lehrer an der Ritterakademie von St. Michaelis in Lüneburg tätig und betätigte sich auch als Bibliothekar, Archivar und Historiker, ganz besonders aber als Sammler von Informationen zu diversen historischen Themen, die er in 15 Bänden seiner etwa in der Zeit von 1760 bis 1800 entstandenen Collectanea (Bd. 1–15: Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Hannover, MS XXIII, 848–862) vereinigte. Ein deutlicher Schwerpunkt dieser Sammlung liegt auf der Geschichte des Klosters St. Michaelis, aber auch die anderen Lüneburger Kirchen werden von Gebhardi behandelt. Die Auswertung der Collectanea im Hinblick auf die darin enthaltenen Inschriften wird dadurch erschwert, dass die Bände inhaltlich kaum nach Standorten sortiert sind und sich die Inschriftenüberlieferung somit über nahezu alle Bände verteilt, auch wenn es gewisse Schwerpunkte gibt. Eine Orientierung über den Inhalt aller 15 Bände gibt ein im 19. Jahrhundert von Burchard Christian Spilcker angelegtes Verzeichnis (MS XXIII, 862a). Für seine Collectanea hat Gebhardi sowohl Archivalien, Handschriften als auch gedruckte Literatur ausgewertet, wobei nicht immer deutlich wird, aus welcher Quelle seine Informationen stammen. In einigen Fällen lassen sich bei Gebhardi als Quelle angegebene Autoren oder Titel nicht verifizieren. So ist die von ihm genannte Beschreibung der Canonen und Mörser 1747, nach der er Geschützinschriften zitiert (Bd. 3, p. 121f.), ebenso wenig auffindbar wie das von ihm benutzte Exemplar der Reinbeckschen Chronik (s. u.), das bezüglich der Überlieferung von Inschriften offenbar nicht mit dem Exemplar des Stadtarchivs übereinstimmte.

Über die Auswertung von Quellen und Literatur hinaus hat Gebhardi aber auch selbst in den Kirchenräumen Aufzeichnungen angelegt wie z. B. die Beschreibung der Innenausstattung von St. Johannis (Bd. 1, p. 495–500) oder den Lageplan mit den eingezeichneten Denkmälern von St. Michaelis vor der radikalen Umgestaltung des Kirchenraums (Bd. 6, p. 381). Diese Notizen sind besonders wichtig, weil sie als einzige Quellen einen Eindruck von dem Zustand der Gebäude am Ende des 18. Jahrhunderts geben. Ebenfalls von besonderer Bedeutung sind die in die Gebhardische Sammlung aufgenommenen Zeichnungen von heute nicht mehr im Original vorhandenen Denkmälern, im Wesentlichen Grabdenkmäler aus St. Michaelis, aber auch verschiedene andere Denkmäler der Stadt Lüneburg. Viele dieser Zeichnungen sind sehr detailliert bzw. sind mit zusätzlichen [Druckseite 20] Detailzeichnungen versehen, die einen genauen Eindruck von dem Inschriftenträger und den Inschriften geben.

Für die Zuverlässigkeit der Inschriftenüberlieferung stellt es ein gewisses Problem dar, dass Gebhardis Lateinkenntnisse eher begrenzt gewesen zu sein scheinen, ebenso seine Lesefähigkeiten in Bezug auf ältere Inschriften sowie sein Verständnis der mittelalterlichen Ikonographie. Streckenweise komische Züge nimmt dies z. B. bei seiner Beschreibung der Benedikt-Tafeln aus St. Michaelis an (Nr. 169), die Gebhardi in Unkenntnis der Benediktvita nur nach dem beschrieb, was er zu erkennen glaubte. Der häufigen Abqualifizierung von Ausstattungsstücken als schlechte Gemählde, schlechtes hölzernes Epitaphium oder elende Statuen stehen immerhin auch positive Bewertungen wie sehr fleißig gemacht oder ziemlich guth gerathen gegenüber (alle fünf willkürlich ausgewählten Beispiele Bd. 1, p. 498). Dass Gebhardi die den Propheten in den Fenstern der Gerichtslaube des Rathauses (Nr. 70) zugeordneten Inschriften für moralisch übel gefast hielt, mag daran liegen, dass die Inschriften für ihn auch schwer zu lesen waren und er dies deshalb nicht versuchte. Ebenso mit Vorsicht zu bewerten wie seine recht subjektiven Qualitätsurteile sind seine Datierungen mittelalterlicher Stücke, bei denen es sich häufig um sehr grobe Schätzungen handelt. Die höchst unterschiedlichen Überlieferungsarten bei Gebhardi, die von der Detailzeichnung bis zu einem aus der Überlieferung entnommenen normalisierten Inschriftentext reichen, machen es unmöglich, hier generelle Editionsprinzipien anzugeben.

2.7. Friedrich Schecke – Hausinschriften

Im Nachlass Wilhelm Reineckes im Stadtarchiv Lüneburg findet sich eine Blattsammlung aus dem Ende des 19. Jahrhunderts mit Lüneburger Hausinschriften unter dem Titel Ein Gang durch Lüneburg. Einige Inschriften welche sich an verschiedenen Häusern Lüneburg’s in Holz und Stein befinden. Gesammelt von J. H. L. Friedrich Schecke in Lüneburg. Abgesehen von wenigen Glockeninschriften gilt das Interesse Scheckes den an den Lüneburger Bürgerhäusern angebrachten Inschriften, die er zusammen mit den Hausmarken bzw. Wappen aufzeichnet. Insgesamt enthält seine Sammlung 30 Inschriften aus der Bearbeitungszeit sowie 18 Baudaten (Anhang 1). Neben den Kunstdenkmälern von Mithoff und Krüger/Reinecke stellt Scheckes Sammlung die einzige ältere Überlieferung von Hausinschriften dar. Die Wiedergabe der Inschriften bei Schecke bietet eine normalisierte Fassung.

2.8. Die Inschriftenüberlieferung in den Lüneburger Chroniken

Eine sehr verstreute Überlieferung von Inschriften findet sich in den zahlreichen Chroniken zur Geschichte der Stadt Lüneburg. Sie sind im Einzelfall als Quelle zitiert, aber nicht gesondert beschrieben. Hier als etwas ergiebigere Überlieferung zu behandeln ist lediglich eine Gruppe von Chroniken aus dem 18. Jahrhundert, die untereinander zusammenhängen und aufeinander aufbauen. Allen liegt – wie bei Sagittarius – das Prinzip der Schomaker-Chronik zugrunde, die in chronikalischer Abfolge die Ereignisse Jahr für Jahr aneinanderreiht, selbst aber keine Inschriften berücksichtigt hat.15) Die älteste dieser Chroniken ist die bis 1712 geführte Chronik des Franz Andreas Reinbeck (hier benutztes Exemplar Stadtarchiv Lüneburg, AB 1134a), die auf 1073 Seiten insgesamt 63 Inschriften aus dem Bearbeitungszeitraum überliefert. Es handelt sich dabei sowohl um Grabinschriften als auch um Inschriften auf Ausstattungsgegenständen der Kirchen, besonders auch der Glocken. Nach einem Vermerk Reinbecks (p. 622) hat er Handschriften von Schomaker, Lossius und Sagittarius für seine Aufzeichnungen abgeglichen und ineinander gearbeitet.

Bis zum Jahr 1740 geführt ist die in mehreren Abschriften überlieferte Chronik des H. Dithmers, die in der Literatur häufig, aber irrtümlich als Chronik Büttner zitiert wird (Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, 4° Cod. Ms. Hist. 355; auch Stadtarchiv Lüneburg AB 1134 u. 1135 sowie mit Fortsetzung bis 1765 Dithmers/Nörlinger, Ratsbücherei Lüneburg Ms. Lune, A 2° 20). Auch Gebhardi hat die Chronik Dithmers bereits benutzt und Inschriften nach ihr zitiert, wie an Bindefehlern zu erweisen ist (vgl. Nr. 89 u. 165). Anders als Reinbeck hat Dithmers sich bei der [Druckseite 21] Wiedergabe von Inschriften besonders auf Glocken und Geschütze sowie vereinzelt auf Bauwerke konzentriert; Grabinschriften finden hier kaum Berücksichtigung. In einigen Fällen stellt Dithmers die bislang älteste bekannte Überlieferung der Inschriften dar. Insgesamt sind hier 36 Inschriften bis zum Jahr 1650 überliefert. Am Anfang der Chronik Dithmers finden sich lange Personenlisten der verschiedenen Lüneburger Amtsträger. Auf die Chronik Dithmers bauen die späteren Chroniken von Franz Michelsen (geführt bis 1748, Ratsbücherei Lüneburg, A 2° 17) und Georg Ludolph Bellmann (geführt bis 1751, Ratsbücherei Lüneburg, A 2° 21) auf, deren Inschriftenrepertoire weitgehend übereinstimmt und mit 25 bzw. 20 Nummern aus dem Bearbeitungszeitraum vergleichsweise überschaubar bleibt.

Die Edition der in den Chroniken enthaltenen Inschriften, die zumeist in einer auch im übrigen Text praktizierten Groß- und Kleinschreibung aufgezeichnet sind, erfolgt – wie bei den bisher genannten Handschriften – unter Normalisierung der u/v-Schreibung nach dem Lautwert und Weglassung der eher willkürlichen Interpunktion, ohne Wiedergabe der ae-Ligaturen und unter Auflösung der einfachen Kürzungen von -us und -que.

2.9. Die Inschriftenüberlieferung in den Akten des Stadtarchivs

Gelegentlich enthalten auch die Akten des Lüneburger Stadtarchivs die Aufzeichnung einzelner Inschriften. Sie finden sich in Nachlassinventaren, Akten zu Rechtsstreitigkeiten, in denen Inschriften zum Beweis von Besitzverhältnissen herangezogen werden, oder auch in den Glockenakten, wo Inschriften besonders vor der Veräußerung von Glocken (so Stadtarchiv Lüneburg, AA E1d24, St. Nicolai, Abnahme der Glocken vom Turm 1830/31) noch einmal aufgezeichnet worden sind. Eine systematische Suche nach dieser Art der Inschriftenüberlieferung ist in den reichen Lüneburger Archivbeständen nicht durchführbar, so dass es sich hierbei – abgesehen von den Bauakten – eher um Zufallsfunde handelt.

Auf eine ganz besondere Art der Inschriftenüberlieferung ist hier noch hinzuweisen. Es handelt sich dabei um zwei Register der zu den Vikarien in den Lüneburger Kirchen gehörenden Ausstattungsgegenstände (Stadtarchiv Lüneburg, Präpositurregister, 1532, AB 460 u. Verzeichnis der Klenodia, nach 1505, AB 774) und um ein Register (Calices beneficiorum, AA P3a1 Nr. 57), in dem alle im Zuge der Reformation an die Stadt abgelieferten Kelche dieser Vikarien verzeichnet wurden. Zur Identifizierung der Gegenstände, ganz besonders der Kelche, sind auch die auf ihnen angebrachten Inschriften zitiert, die sich häufig parallel in allen drei Verzeichnissen finden. Das letztgenannte Registrum Calices beneficiorum wurde in den Jahren von 1540 bis 1562 geführt. Neben zahlreichen Kelchen, bei denen zu ihrer Beschreibung nur die darauf befindlichen Wappen genannt sind, werden für 36 Kelche auch Inschriften wiedergegeben zusammen mit Vermerken darüber, zu welchem Altar bzw. welcher Vikarie die Kelche gehörten und wer sie abgegeben hatte. Von diesen Kelchen ist keiner mehr im Original erhalten. Die Edition der hier verzeichneten Inschriften erfolgt nach den für die übrige handschriftliche Überlieferung aufgestellten Regeln.

Hinweis: Dieses Kapitel enthält Abweichungen gegenüber der Druckfassung. Der Lageplan der Kapellen in St. Johannis auf S. 29 wurde verändert.

3. Die Stadtgeschichte Lüneburgs im Spiegel der Inschriften

3.1. Die Ursprünge

Angesichts der zahlreichen in den vergangenen Jahrzehnten erschienenen Publikationen, in denen die Geschichte und Entwicklung der Stadt Lüneburg immer wieder in Kurzform referiert wird,16) [Druckseite 22] soll hier auf eine solche Darstellung weitgehend verzichtet werden. Stattdessen seien eingangs nur die wesentlichen Eckdaten genannt, bevor die Lüneburger Inschriften daraufhin befragt werden, inwieweit sich in ihnen die wesentlichen Ereignisse der Stadt spiegeln und inwieweit sich an ihnen Entwicklungen der Stadt und ihrer Bürgerschaft ablesen lassen.

In einer Edition der Lüneburger Inschriften kommt man wohl nicht umhin, zur Charakterisierung der Ausgangssituation der Stadtentwicklung die meistzitierte Lüneburger Inschrift erneut zu strapazieren, die 1585 über dem damals baulich veränderten Eingang zur Saline (Nr. 563) angebracht wurde und in deren zweitem Distichon der Berg, die Quelle und die Brücke als Gottesgaben bezeichnet werden (Mons pons fons tua dona Deus), denen die Stadt ihren Wohlstand verdankt. Gemeint sind: der Kalkberg (mons), auf dem die Billunger eine später an die Welfen übergehende Burg errichteten und auf dem in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts das Benediktinerkloster St. Michaelis begründet wurde; der Übergang (pons) über die Ilmenau, an dem sich wohl schon seit dem 9. Jahrhundert die Ansiedlung Modestorpe befand, später mit seiner Kirche St. Johannis Archidiakonatssitz des Bistums Verden; und schließlich die Solequelle (fons) und die seit 956 nachweisbare Saline, auf der der Reichtum der späteren Stadt beruhte. Wichtiger als das aus Reimgründen gewählte Wort pons ist der damit implizierte Fluss Ilmenau, der den Schiffsverkehr nach Hamburg und Lübeck sowie nach Uelzen ermöglichte. Zwischen dem Kalkberg mit der namensgebenden Burg und Ansiedlung am Fuß des Berges im Westen, der Saline im Südwesten und der Ilmenau bzw. der Ansiedlung Modestorp im Osten vor der Ilmenau entwickelte sich das urkundlich erstmalig 956 erwähnte Luniburc, über dessen frühe Zeit nur wenig bekannt ist.

Das Zusammenwachsen der einzelnen Siedlungsbestandteile zu einer Stadt verbunden mit der Ausbildung einer Ratsverfassung lag zu dem Zeitpunkt, an dem die inschriftliche Überlieferung mit dem Beginn des 14. Jahrhunderts einsetzt, schon etwa ein halbes Jahrhundert zurück. Die Stadtgrenzen verfestigten sich in dieser Zeit und wurden nur 1371 im Erbfolgekrieg (s. u.) auf der Nordwestseite noch einmal verschoben und vor den Kalkberg verlegt. Die am Fuß des Kalkbergs gelegene alte Pfarrkirche St. Cyriakus verlor dadurch bereits im 14. Jahrhundert ihre Bedeutung, da sie damit aus dem Stadtgebiet ausgeschieden wurde. Sie wurde 1639 endgültig abgerissen. Das einem Rechteck ähnelnde, von einem Befestigungsring umschlossene Stadtgebiet mit den vier Stadtbezirken Sand-, Markt-, Salinen- und Wasserviertel blieb bis zum endgültigen Abriss der Befestigungsanlagen im 19. Jahrhundert weitgehend unverändert.

Von Beginn an eng miteinander verflochten waren Stadt und Saline, da die Betreiber der im 13. und 14. Jahrhundert immer rentabler werdenden Pfannen bzw. Siedehütten der Saline, die Sülfmeister, den Personenkreis stellten, aus dem mit sehr wenigen Ausnahmen bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts die Ratsherren gewählt wurden (vgl. Kap. 4). Voraussetzung für die Tätigkeit als Sülfmeister war neben dem Lüneburger Bürgerrecht die Siedebefugnis für mindestens vier Pfannen oder eine Siedehütte. Die Zahl der Sülfmeister, die sich zugleich um eigenes, aber im Auftrag auch um fremdes Pfanneneigentum kümmerten, war wie die Zahl der Siedehütten auf 54 beschränkt.17) Die Geschlossenheit dieses Kreises von untereinander verschwägerten Sülfmeisterfamilien erlaubt es im Fall Lüneburgs, von einem Patriziat zu sprechen, das nicht nur die Stadt, sondern – ganz im Sinne ihrer um die Memoria bemühten Auftraggeber – auch die Lüneburger Inschriften dominierte. Einer sehr umfangreichen kopialen Inschriftenüberlieferung (vgl. Kap. 2) vor allem von Grabinschriften und den zahlreichen für die Kommentierung zur Verfügung stehenden Archivalien des Stadtarchivs ist es zu verdanken, dass sich anhand der Lüneburger Inschriften und ihrer Einordnung in die Stadtgeschichte für die Zeit von 1371 bis 1650 ein bemerkenswert dichtes Bild des damaligen städtischen Lebens ergibt. Dies gilt allerdings weitgehend nur für die städtische Oberschicht der Sülfmeisterfamilien sowie für einen ausgesuchten Kreis von besonders gebildeten Geistlichen und Juristen. Zwischen den einzelnen Inschriften und den in ihnen genannten Personen gibt es ein sehr enges Netz an Verflechtungen, das durch zahlreiche Verweise zwischen den Katalogartikeln deutlich [Druckseite 23] wird. Oft verweisen nicht nur die Inschriften eines oder mehrerer Grabdenkmäler auf eine Person, sondern darüber hinaus auch Inschriften auf Kirchengerät, an Privathäusern oder auf den für das Ratssilber gestifteten Kleinodien. Dass dies nicht nur für Lüneburger ‚Prominente‘ wie die Bürgermeister Franz und Heinrich Witzendorff zutrifft, zeigt das Beispiel des Hinrich Kroger, eines äußerst vermögenden, aber nicht zum Kreis der Patrizier gehörenden Lüneburger Bürgers, für den Inschriften seiner Grabplatte (Nr. 689), eines Gemäldes mit seinem Porträt (Nr. 476), eines für das Ratssilber gestifteten Pokals (Nr. 558), eines Kronleuchters in St. Johannis (Nr. 559) sowie Inschriften an zwei Bürgerhäusern (Nr. 465, A1 44) überliefert sind.

3.2. Topographie der Lüneburger Inschriften

Es sind in Lüneburg zwei topographische Schwerpunkte, um die herum sich die Inschriften in besonderer Weise konzentrieren: zum einen die Kirche St. Johannis mit ihren zahlreichen Vikarien, Begräbnisplätzen und Familienkapellen, dem Friedhof sowie Propstei und Lateinschule, zum anderen der in der hier behandelten Zeit ständig wachsende Rathauskomplex mit seinen großen Bild- und Inschriftenprogrammen. Diesen beiden Standorten sind im Folgenden eigene Kapitel gewidmet (Kap. 3.3.3./3.3.5. sowie Kap. 3.3.7.). Die Lüneburger Saline, für deren Bauten naturgemäß nur wenig Inschriften überliefert sind, dominiert den Inschriftenbestand auf andere Weise, indem der inschriftlich relevante Personenkreis zu einem großen Teil aus den Sülfmeisterfamilien stammt. Dass aus der erstmalig 1269 erwähnten Kirche St. Lamberti im Salinenviertel, die aufgrund von Baufälligkeit schon 1860/61 abgerissen wurde, nur verhältnismäßig wenige, beim Abriss auf andere Kirchen verteilte Ausstattungsstücke erhalten sind, ist angesichts des wenig pfleglichen Umgangs mit älteren Ausstattungsstücken im 19. Jahrhundert ebenso erklärlich wie die spärliche kopiale Überlieferung weiterer Inschriften. Die Nutzung der Kirche bzw. des Kirchhofs von St. Lamberti als Begräbnisstätte belegen einige kopial überlieferte Grabinschriften und die Bodenfunde der von der Stadtarchäologie seit 1998 durchgeführten Grabungen.

Seit 1407 wurde im Wasserviertel die jüngste der Lüneburger Kirchen St. Nicolai errichtet, die wie St. Lamberti als Kapellengemeinde St. Johannis unterstellt war. War St. Lamberti die Kirche der Salinenangehörigen, so bildete St. Nicolai den geistlichen Mittelpunkt für die Schiffer, aber auch für die Böttcher und Brauer. Das Innere der Kirche ist stark von der Umgestaltung im 19. Jahrhundert geprägt, es finden sich in der Kirche aber noch verschiedene Inschriftenträger aus der Zeit vor 1650, darunter vor allem die bemerkenswerten Kommuniontücher Nr. 346 und Nr. 348. Der heutige Hochaltar von St. Nicolai stammt aus St. Lamberti (Nr. 94); im Chorumgang sind die einzelnen Bestandteile des ehemaligen Altars aus dem Kloster Heiligenthal (Nr. 95) angebracht.

Aus der außerhalb der Stadtmauern gelegenen und schon 1639 abgebrochenen Cyriakuskirche am Kalkberg ist nur die Inschrift eines einzigen Kelchs überliefert (Nr. 231). Die Mitte des 14. Jahrhunderts begründete und 1447 an neuem Platz errichtete Kapelle St. Gertrudis ist im Zusammenhang mit den Lüneburger Inschriften vor allem als Friedhofskapelle bedeutsam; ihre Ausstattung dürfte allerdings auch recht bescheiden gewesen sein. Auf dem Friedhof St. Gertrudis, für den einige Grabinschriften kopial überliefert sind, wurden neben Fremden vor allem auch die Einwohner Lüneburgs bestattet, die kein Bürgerrecht erworben hatten und die die hohen Gebühren auf dem Friedhof von St. Johannis für Nichtbürger nicht bezahlen konnten (vgl. Kap. 3.3.5.). Es hat aber den Anschein, als ob im 17. Jahrhundert dort auch Bürger beigesetzt wurden, die der weniger vermögenden Bevölkerungsschicht angehörten.

Die Inschriftenüberlieferung aus den ehemals in den Mauern der Stadt Lüneburg gelegenen Klöstern und aus den Hospitälern ist äußerst gering (zu dem außerhalb gelegenen Kloster Lüne vgl. DI 76). Im Fall der Hospitäler Zum Heiligen Geist, Gral oder Roter Hahn erklärt sich das auch durch ihre vergleichsweise bescheidene Ausstattung. Das gegenüber dem Rathauskomplex gelegene Franziskanerkloster St. Marien, dessen Gründung schon auf die Zeit um 1235 zurückgeht, spielt in den Inschriften nur als Begräbnisstätte eine Rolle (Nr. 7, 42, 50 u. a.), wenn man von der 1516 für das Kloster gegossenen Glocke absieht, die heute in St. Nicolai hängt (Nr. 247). Die auch nach der Reformation weiter genutzte Kirche war 1574 so baufällig, dass sie abgebrochen und neu errichtet [Druckseite 24] wurde. Aber auch der Neubau war ständig reparaturbedürftig und wurde schließlich 1818 abgerissen. Von den ehemaligen Klostergebäuden ist ein kleiner Teil in der heutigen Ratsbücherei erhalten. Das 1382 in die Stadt verlegte Prämonstratenserkloster Heiligenthal (vgl. dazu Kap. 2.3.), dessen Gebäude sich auf einem Areal zwischen den Straßen Am Berge und Wandfärberstraße befanden, war schon vor der Durchführung der Reformation personell stark verkleinert und verschwand nach der Auflösung des Klosters langsam aus dem Stadtbild.

Dass der Inschriftenbestand des geschichtlich so bedeutsamen Benediktinerklosters St. Michaelis (vgl. a. Kap. 2.3.), das über die Reformation hinaus als Kloster bestehen blieb, nur verhältnismäßig klein ist und die Kirche heute eher puristisch wirkt, kann als höchst zweifelhaftes Verdienst des Landschaftsdirektors Friedrich Ernst von Bülow gelten, der die Kirche Ende des 18. Jahrhunderts nach dem damaligen Zeitgeschmack umgestalten und zahlreiche von Gebhardi noch als in der Kirche vorhanden beschriebene Ausstattungsstücke entfernen ließ.18) Hierzu gehörten auch etliche Epitaphien und Grabplatten, deren Inschriften wenigstens teilweise durch die kopiale Überlieferung bewahrt sind.19) Laut Gebhardi war das Epitaph des Herbord von Holle (Nr. 384) schon im Jahr 1792 das einzige Abts-Epitaph in der Kirche, das die Umgestaltung überdauert hatte.20)

Durch die Lüneburger Inschriftensammler Gebhardi und Büttner sind auch die an den Toren der Stadt angebrachten Inschriften aufgezeichnet worden (Nr. 478, 539, 624, 917), Reinecke überliefert zudem die Inschriften von 12 Schlüsselanhängern aus Kupfer, die verschiedene zu den Befestigungsanlagen passende Schlüssel bezeichneten (Nr. 210). Die Inschriften benennen die kleineren in der Stadtmauer gelegenen Pforten und die Türme der Stadtbefestigung. Die Lüneburger Bürgerhäuser, deren Backsteinfassaden zur Straße hin weniger inschriftenfreundlich sind als die Fachwerkfassaden in anderen Städten, tragen an einigen in Fachwerk gebauten Hinterhäusern erstaunlich qualitätvoll ausgeführte Inschriften auf den Schwellbalken (vgl. Kap. 5.2.). Die Besonderheit der Lüneburger Bürgerhäuser liegt aber in ihrem Inneren: hier finden sich die zahlreichen – wenn auch oft nur fragmentarisch – erhaltenen Balkendecken der Renaissance, deren Bildprogramme häufig durch Tituli und Inschriften erklärt werden (vgl. Kap 5.6.3.).

3.3. Stadtgeschichtliche Ereignisse und Entwicklungen in den Inschriften

3.3.1. Die Ursulanacht

Der erste stadtgeschichtlich bedeutsame Vorgang, der sich in den Inschriften dokumentiert und zugleich eng mit der Konsolidierung einer selbständigen Stadt Lüneburg auch im Bewusstsein ihrer Bürger verknüpft ist, sind die Ereignisse um die Ursulanacht 1371 im Lüneburger Erbfolgekrieg. Bis zum Ausbruch des Erbfolgekriegs lebte die Stadt mit den Lüneburger Herzögen in einem friedlichen Verhältnis, das durch die Ausstellung von herzoglichen Privilegien für die Stadt untermauert wurde. Nach dem Tod Herzog Wilhelms II. 1369 und dem Aussterben der Lüneburger Linie kam es jedoch zum Streit zwischen den Braunschweiger Herzögen und den vom Kaiser mit dem Herzogtum Lüneburg belehnten Herzögen von Sachsen-Wittenberg. Nachdem der Braunschweiger Herzog Magnus II. Torquatus versucht hatte, die Stadt durch Drohungen einzuschüchtern, stellte sich diese auf die Seite Sachsen-Wittenbergs und besetzte im Februar 1371 den Kalkberg, dessen Festung geschleift wurde. Herzog Magnus versuchte im Gegenzug in der Ursulanacht, der Nacht vom 21. auf den 22. Oktober 1371, die Stadt einzunehmen, was jedoch misslang. Zur Memoria für die in dieser Nacht bei der erfolgreichen Verteidigung ihrer Stadt gegen Herzog Magnus gefallenen Bürger Gebhard von der Molen, Nikolaus Garlop und Heinrich Viskule setzte man drei Gedenksteine jeweils an der Stelle, wo die drei Ratsmitglieder bei dem nächtlichen Überfall getötet bzw. [Druckseite 25] tödlich verwundet worden waren (Nr. 13, 14, 15). Bemerkenswert ist, dass in den Inschriften aller drei Steine das eigentliche Ereignis nicht weiter angesprochen wird; seine Kenntnis setzte man als selbstverständlich voraus. Das Gedenken an diese Nacht und an die für ihre Stadt gefallenen Bürger, deren Totenschilde in St. Johannis aufgehängt wurden (Nr. 16), wurde über Jahrhunderte aufrechterhalten als Beispiel dafür, was eine wehrhafte und geeinte Bürgerschaft zu leisten im Stande war. Das zeigt auch die Inschrift für Nikolaus Garlop auf dem ihm gewidmeten Medaillon der Häuser in der Reitende-Diener-Straße (Nr. 383): die einzige längere Inschrift der insgesamt 14 Wappenmedaillons weist hier 1554 noch einmal auf den Tod des Ratsherrn PRO PATRIAE LIBERTATE in der Ursulanacht hin. Dass sich das historische Andenken im Laufe der Zeit verschob und an die Stelle der tapfer kämpfenden Ratsmitglieder aus den alten Sülfmeisterfamilien ein einzelner Bäcker trat, der in der Ursulanacht allein 22 Feinde erschlagen haben soll (vgl. Nr. 698), könnte durchaus im Zusammenhang mit der Entmachtung der Sülfmeisterfamilien im 17. Jahrhundert und der damaligen Änderung der Ratsverfassung stehen.

3.3.2. Die Verlegung der Klöster St. Michaelis und Heiligenthal in die Stadt

Am Ende des Lüneburger Erbfolgekriegs hatten die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg zwar ihre Herrschaft über das Territorium gesichert, waren aber wirtschaftlich geschwächt, während die Stadt Lüneburg ihre Position gegenüber den Herzögen immer weiter ausbaute und vor allem aufgrund des aus der Saline resultierenden Reichtums eine weitgehende politische Unabhängigkeit erreichte. Rein äußerlich hatte sich dieser Vorgang schon in der Schleifung der herzoglichen Burg auf dem Kalkberg im Februar 1371 dokumentiert, die die Verlegung des dort gelegenen Benediktinerklosters St. Michaelis samt der dort befindlichen Begräbnisstätten der welfischen Herzöge in die Stadt Lüneburg zur Folge hatte. Der Bau der Klosterkirche in der Stadt wurde 1376 begonnen, ist aber nicht durch Inschriften bezeugt. Aus dem Kloster auf dem Kalkberg wurden eine Glocke von 1325 in die Stadt überführt (DI 24, Nr. 8) sowie zwei Grabplatten der herzoglichen Grablege von 1330 (DI 24, Nr. 9), außerdem wohl auch die Bronzetaufe der Kirche (Nr. 9). Alle vier Objekte aus der alten Klosterkirche sind verloren; man entfernte sie bei der von dem Landschaftsdirektor Friedrich Ernst von Bülow 1791 durchgeführten Umgestaltung von St. Michaelis aus der Kirche. Zu dem in der Zeit um 1420 in der Goldenen Tafel aufgestellten Kirchenschatz von St. Michaelis (DI 24, Nr. 16) gehören als Inschriftenträger aus dem alten Kloster ein Kreuzfuß (DI 24, Nr. 2), ein Reliquienkästchen (DI 24, Nr. 7) und eine Elfenbeintafel (Nr. 1) aus einem Reliquiar, alle heute im Museum August Kestner Hannover. Zwei Armreliquiare (DI 24, Nr. 3 u. 4) und ein durch sein besonderes Bild-/Textprogramm herausragendes Standkreuz (Nr. 2) sind heute verloren.

Ebenfalls mit der Verlegung des Klosters St. Michaelis in die Stadt in Verbindung stehen könnten die Inschriften von neun Reliquienkästen aus Blei, auf denen die jeweiligen Inhalte bzw. die Zugehörigkeit zu einem Altar vermerkt sind (Nr. 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220). Es liegt nahe, dass die Kästen bei der Entnahme aus den Altären vor dem Umzug gekennzeichnet wurden. Die Bedeutung des Hochaltars von St. Michaelis, der Goldenen Tafel sowie des in ihr präsentierten Kirchenschatzes und seiner Inschriften ist bereits in dem Band DI 24 behandelt worden. Ergänzend dazu erlaubt es die Restaurierung der Goldenen Tafel nun auch, die Inschriften zu präsentieren, mit denen die Figuren bzw. ihre farbigen Fassungen bezeichnet sind (Nr. 43) und damit einen Einblick in die Altar-Werkstatt zu geben. Als herzogliche Grablege wurde St. Michaelis letztmalig im Jahr 1471 genutzt (DI 24, Nr. 27), da die Lüneburger Herzöge seit 1433 in Celle residierten und auch dort beigesetzt wurden. St. Michaelis blieb über die Reformation hinaus die Begräbniskirche des Lüneburger Adels (vgl. Kap. 3.3.5.).

Nur sechs Jahre nach dem Baubeginn des neuen Michaelisklosters zog 1382 das 1314 in Kirchgellersen gegründete und 1316 nach Heiligenthal verlegte Prämonstratenserkloster nach Lüneburg um, wo es auch weiterhin als ‚Kloster Heiligenthal‘ bezeichnet wurde. Die Geschichte des Einzugs in die Stadt wurde später inschriftlich sehr ausführlich dokumentiert, indem man alle beteiligten Personengruppen zu Wort kommen ließ (Nr. 192). Darüber hinaus ist nur die Inschrift einer Grabplatte aus dem Kloster überliefert (Nr. 37) und der heute in St. Nicolai befindliche und in seine [Druckseite 26] Einzeltafeln zerlegte ehemalige Hochaltar der Klosterkirche (Nr. 95) aus der Zeit vor 1448, der jedoch nur wenige Inschriften trägt.

3.3.3. St. Johannis als städtische Pfarrkirche und Propstei

Die wachsende Unabhängigkeit der Stadt Lüneburg seit dem letzten Viertel des 14. Jahrhunderts bewirkte auch eine Umgestaltung der kirchlichen Verhältnisse, deren endgültigen Abschluss die Inschrift auf einer Messingtafel von 1445 (Nr. 88) verkündet: die inzwischen vollzogene Umwandlung der dem Bistum Verden unterstellten Archidiakonatskirche Modestorp in die dem Patronat der Stadt unterstehende Pfarrkirche St. Johannis (dazu a. Nr. 22). In einer Inschrift von 1415 wird Eghard Oldendorp noch als ehemaliger Archidiakon in Modestorp bezeichnet (Nr. 41); schon zuvor, im Jahr 1406, hatte das Bistum Verden der Stadt Lüneburg bereits das Patronat über St. Johannis überlassen und damit das Recht, den Pfarrer zu ernennen. Die Position des Archidiakons von Modestorp existierte jedoch weiter, bis sie 1444 durch eine päpstliche Urkunde mit dem Amt des Pfarrers vereinigt wurde, das 1445 in das Amt eines Propstes umgewandelt wurde. Die anderen Pfarrkirchen der Stadt waren St. Johannis als Filialkirchen unterstellt.

Für die Lüneburger Bürger, insbesondere für die Patrizierfamilien, bildete die Kirche St. Johannis, die seit dem Ende des 13. Jahrhunderts nach und nach zu der großen fünfschiffigen Hallenkirche ausgebaut wurde, den geistlichen Mittelpunkt der Stadt. Knapp 400 Inschriften aus der Zeit von 1309 bis 1650 belegen anschaulich, wie wichtig die Kirche für die vermögenden Sülfmeisterfamilien war, die hier Vikarien an den Altären stifteten und diese mit Kirchengerät ausstatteten, Familienkapellen und Grabgewölbe errichten ließen und für möglichst große Begräbnisstätten in der Kirche beträchtliche Summen ausgaben (vgl. Kap. 3.3.5.). Die weniger vermögenden Familien erwarben Plätze für ihre Begräbnisse auf dem Friedhof von St. Johannis, seit dem Ende des 16. Jahrhunderts in zunehmendem Maße auch auf dem Friedhof von St. Gertrudis vor den Toren der Stadt. Neben der Propsteikirche und späterem Sitz der Superintendentur St. Johannis (Sand- und Marktviertel) nehmen sich die beiden anderen großen Kirchen, die ehemaligen Kapellengemeinden St. Lamberti als Kirche der Salinenangehörigen in dem zugehörigen Stadtviertel und St. Nicolai als Kirche im Wasserviertel, mit zusammen ca. 100 Inschriften im Gesamtbestand sehr bescheiden aus.

3.3.4. Der Prälatenkrieg und die Gründung der Theodori-Gilde

Unter den Begriff des Prälatenkriegs21) werden Auseinandersetzungen der Jahre 1446 bis 1462 in Lüneburg gefasst, die auf die hohe Verschuldung der Stadt zurückgingen. Der Versuch, die Schulden durch eine stärkere Heranziehung der auswärtigen Besitzer von Salinenanteilen, bei denen es sich großenteils um geistliche Besitzer bzw. um Kirchen und Klöster (‚Prälaten‘) handelte, in den Griff zu bekommen, führte zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und schließlich sogar auf Betreiben der ‚Prälaten‘ zur Verhängung des päpstlichen Banns über die Stadt. Im Zuge der Auseinandersetzungen bildete sich eine innerstädtische Opposition, die 1454 den Alten Rat absetzte und einen Neuen Rat wählte, der jedoch auch keine Lösung der bestehenden Probleme herbeiführen konnte. Nach seiner Wiedereinsetzung 1456 gelang dem Alten Rat in langwierigen Verhandlungen eine Einigung mit den Prälaten. Zugleich führte das Scheitern der innerstädtischen Opposition zu einer Verfestigung des aus den Sülfmeisterfamilien stammenden Lüneburger Patriziats.

Die einzige Lüneburger Inschrift, in der ausdrücklich Bezug auf die Vorgänge des Prälatenkriegs, oder besser gesagt auf die Wiedereinsetzung des Alten Rats am vorläufigen Ende der Auseinandersetzungen genommen wird, ist die nur kopial überlieferte Inschrift in einem Chorfenster von St. Johannis: Theodori L tal Schar / M CCCC VI ihar / De olde rath wedder kam / beter idt wardt / Alse Man vornam (Nr. 115). Diese Inschrift, die auf die Wiedereinsetzung des Alten Rats am Tag des heiligen [Druckseite 27] Theodor (9. November) 1456 und damit auf das Scheitern des Neuen Rats hinweist, ist in zahlreichen Chroniken überliefert, teilweise bis zur völligen Unverständlichkeit entstellt. Nach dem Theodoritag benannte sich auch die 1461 gegründete Theodori-Gilde, ein Zusammenschluss der alten Rats- und Sülfmeisterfamilien, der die Position dieser Familien in der Stadt stärken sollte. Die Mitglieder der Theodorigilde waren angehalten, bei Zusammenkünften und an Feiertagen ein Schmuckstück zu tragen, dessen Inschrift (‚Gott behüte Leib, Ehre und Besitz‘) als Devise der Gilde gelten kann (Nr. 122).

Dass zwar für zahlreiche Angehörige des Alten Rats, der 1454 abgesetzt und 1456 wieder eingesetzt wurde, Grabinschriften überliefert sind, der Prälatenkrieg aber mit keinem Wort in diesen Inschriften Erwähnung findet, ist kein Zufall, sondern erklärt sich aus den stereotyp formulierten Sterbevermerken des 15. Jahrhunderts, die keinen Platz für biographische Details lassen. An einer Stelle allerdings fällt das Fehlen eines solchen Bezugs auf die historischen Ereignisse um 1455 besonders auf: die Grabplatte des in der Lüneburger Historiographie zu einer Art Märtyrer des Prälatenkriegs stilisierten Bürgermeisters Johann Springintgut (Nr. 120) trägt ebenfalls nur einen sehr schlichten Sterbevermerk und eine kurze Fürbitte. Springintgut, der aufgrund seiner wenig kompromissbereiten Haltung Ende April 1455 vom Neuen Rat im Gefängnis festgesetzt wurde, starb dort am 15. Juli desselben Jahres. Aus dem von konservativen Kräften zunächst nur wortreich betrauerten Tod des Bürgermeisters wurde in der Chronistik im Laufe der Zeit seine Vergiftung durch den Neuen Rat und das Vergraben des Leichnams an unwürdiger Stelle, schließlich in der Schomaker-Chronik in einer Art Apotheose gekrönt durch die Beschreibung der feierlichen Exhumierung und Überführung der Gebeine nach St. Johannis im Jahr 1463. Dass das Grab Springintguts archivalisch sicher als 1461 in St. Johannis vorhanden belegt ist, wird dabei bis in die neueste Literatur hinein gerne übersehen (vgl. dazu ausführlich Nr. 120). Die schlichte Grabplatte und ihre Inschrift sprechen jedoch für eine Beisetzung des Johann Springintgut in St. Johannis unmittelbar nach seinem Tod.

3.3.5. Memoria und Repräsentation: Vikariestiftungen, Familienkapellen und Begräbnisplätze in St. Johannis

Im Überblick betrachtet ergeben die Lüneburger Inschriften untereinander ein dichtes Netz von Verflechtungen, ganz besonders konzentriert um die Pfarrkirche St. Johannis mit ihren zahlreichen mittelalterlichen Altären, Kapellen und Begräbnisstätten in und außerhalb der Kirche. Die Familien, die sich in der Kirche beisetzen ließen, stifteten auch die Altäre und sorgten für deren Ausstattung, um so dauerhaft ihre Memoria zu gewährleisten. Als Medium dienten die Stifterinschriften auf den Ausstattungsstücken und den Grabdenkmälern. Die enge Verbindung zwischen den geistlichen Stiftungen und den Begräbnissen in der Zeit vor der Reformation wird schon daran deutlich, dass sich die entsprechenden Verfügungen zu beidem meistens in den in großer Zahl überlieferten Testamenten der Lüneburger Bürger und Geistlichen findet. Man traf also in der Regel angesichts des Todes Vorsorge für das eigene Seelenheil und die eigene Memoria, nur selten erfolgten Stiftungen dieser Art mitten aus dem Leben heraus. In den Testamenten wurde den Testamentsvollstreckern vielfach aufgetragen, eine Vikarie zu stiften, sie mit Büchern und einem Kelch auszustatten und für ein Begräbnis an einem bestimmten Platz in der Kirche ebenso zu sorgen wie für die Abhaltung der Seelenmessen (vgl. u. a. Nr. 51 u. 139). In dem Lüneburger Inschriftenkatalog steht hierfür beispielhaft der aus Hamburg stammende Heinrich Hoyer, der in die Sülfmeisterfamilie Springintgut einheiratete und selbst als Sülfmeister fungierte, mit Inschriften auf seiner Grabplatte Nr. 108, auf dem Kelch Nr. 107 der von ihm gegründeten Kommende und auf der Testamentslade Nr. 110, in der die zu seiner Testamentsverwaltung gehörenden Aktenstücke verwahrt wurden.

Durch die Stiftung von Altären und den Erwerb von Begräbnisplätzen sicherten sich die vermögenden Lüneburger Familien ‚ihre‘ Plätze in der Kirche, nach und nach auch durch den Ausbau oder den Erwerb von Familienkapellen, unter denen größere Grabgewölbe angelegt wurden. Vor 1531 gab es in St. Johannis 41 Altäre, zu denen 165 Vikarien und Kommenden gehörten. Die Gesamtzahl aller geistlichen Pfründen an den Kirchen der Stadt belief sich vor der Reformation auf [Druckseite 28] 376 Vikarien und Kommenden an 113 Altären.22) Die große Zahl der spätmittelalterlichen Vikariestiftungen spiegelt sich in den Inschriften von 57 Kelchen aus der Zeit vor 1531 in diesem Bestand wider, die die Namen ihrer Stifter, aber auch die Namen der Altäre tragen, zu denen sie gehörten (z. B. Nr. 142, 240); die Gesamtzahl der ehemals an den Altären vorhandenen Vasa sacra kann aus der Zahl der Vikarien hochgerechnet werden. Dass ein großer Teil dieser zu den Vikarien gehörenden Kelche nur in den Verzeichnissen aus der Reformationszeit (s. o.) genannt ist, nicht jedoch in den Inventarverzeichnissen der Pfarrkirche, erklärt sich daraus, dass die Altarausstattung im Besitz der Patronatsinhaber blieb und nicht in das Eigentum der Kirche überging. So wurde auch nur ein Teil der Kelche im Zuge der allmählichen Auflösung von Vikarien im Rathaus abgeliefert, um dort dem Vermögen des Armen- und des Kirchenkastens zugeführt zu werden. Es ist zumindest zu vermuten, dass dort, wo die Familien der Stifter noch das Patronatsrecht innehatten, diese die von ihrer Familie gestifteten, nun funktionslos gewordenen Vasa sacra zum Teil auch wieder an sich nahmen, an Goldschmiede veräußerten oder umarbeiten ließen. Die zahlreichen aus spätmittelalterlichen Versatzstücken zusammengesetzten Kelche in Niedersachsen23) lassen auf ein solches Vorgehen schließen. Dort, wo die Stiftungsvermögen nicht in den Armen- und Kirchenkasten flossen, blieben die Vikariestiftungen über die Reformation hinaus häufig in Form von Stipendienstiftungen einzelner Familien bestehen.24)

Im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts bildeten sich die Familienkapellen in St. Johannis heraus, die zunächst nach den in ihnen befindlichen Altären benannt wurden (s. Lageplan der Kapellen S. 2925)), später und besonders in der Zeit nach der Reformation nach den Familien, die hier das Patronatsrecht innehatten bzw. Begräbnisgewölbe besaßen. Die Brüder Leonhard und Barthold Lange richteten 1459 eine solche Familienkapelle im nördlichen äußeren Seitenschiff von St. Johannis vor dem Chor ein, die sie einer dort im Gewölbe angebrachten Inschrift zufolge ihrem Urahnen Barthold Lange widmeten (Nr. 116). An dem in dieser Kapelle bereits vorhandenen Altar St. Leonardi stifteten sie eine weitere Vikarie. Dabei liegt der Gedanke nahe, dass es bei der Wahl des Altarpatroziniums eine Rolle gespielt haben könnte, dass der Vorname Leonhard seit dem 13. Jahrhundert in der Familie Lange nachweisbar war. Im Jahr 1470 stiftete der Propst Leonhard Lange einen Kelch für diesen Altar (Nr. 132), zehn Jahre später wurde er in der Kapelle seiner Familie begraben, wo man ihm eine Grabplatte setzen ließ (Nr. 145).

Das Beispiel des Propstes und seiner Familie zeigt, dass in den Familienkapellen verschiedene Inschriften das Gedächtnis an die Stifter und ihre Verwandten wachhielten. An den Altären in diesen Kapellen wurden die Seelenmessen für die Verstorbenen über den mit Grabplatten abgedeckten Grabgewölben gelesen. Über die Gestaltung der in den Familienkapellen aufgestellten und nach der Reformation spurlos verschwundenen Altäre lässt sich nur spekulieren, da für sie weder Beschreibungen noch Inschriften überliefert sind. Sicher fanden sich hier die in den spätmittelalterlichen Altargemälden verbreiteten Stifterdarstellungen und -inschriften. Die nach 1531 nicht mehr benötigten Altäre der Familienkapellen werden nach und nach abgebaut worden sein, auch um den nun immer üblicher werdenden Epitaphien Platz zu machen, die in den Familienkapellen aufgehängt wurden und den Kapellen zunehmend den Charakter von Begräbniskapellen verliehen haben dürften.26)

[Druckseite 29]

St. Johannis, Lageplan der Kapellen.

[Druckseite 30]

Über weibliche Familienmitglieder konnten die Kapellen in den Besitz anderer, angeheirateter Familien übergehen, so z. B. ein Teil der Familienkapelle Garlop in den Besitz der Familie Töbing, der andere in den Besitz der Familie Witzendorff (vgl. Nr. 129). In der Zeit nach der Reformation war es aber auch möglich, dass die Kapellen bzw. Begräbnisplätze durch erneuten Verkauf an eine andere Familie ausgegeben wurden. Dass die neuen Besitzer nicht unbedingt respektvoll mit den dort bereits befindlichen Gräbern umgingen, wenn die eigenen Begräbnisplätze eingerichtet werden sollten, zeigt ein Vorgang im Jahr 1602, der die westliche Kapelle im südlichen Seitenschiff von St. Johannis betraf. Diese Kapelle (mittelalterlich Annunciationis Maria/Sepulcrum Christi) war durch die Heirat der Elisabeth Viskule, der letzten Lüneburger Vertreterin ihrer Familie, mit dem aus Stettin stammenden David Brunswig in den Besitz der Familie Brunswig/Braunschweig übergegangen.27) David Brunswig heiratete nach dem Tod seiner ersten Ehefrau 1570 in zweiter Ehe Elisabeth Witzendorff, und diese sorgte im Jahr 1602 durch ihren allzu leichtfertigen Umgang mit den vorhandenen Denkmälern und den Gräbern der Familien Viskule und Miles für Empörung (vgl. a. Nr. 749). Ihr wurde vorgeworfen, dass sie etliche alte Monumente habe wegräumen und eine höher als mannshohe Grube habe graben lassen. Den Aushub aus der Grube häufte man auf dem Kirchhof auf, wo eine aus drei Gutachtern bestehende Untersuchungskommission des Rats in dem Haufen Erde zahlreiche menschliche Knochen und sogar Büschel roter Haare fanden. Der daraufhin befragte Kirchenvorstand gab an, von der Sache so nichts gewusst zu haben, nur von einem neu anzulegenden Gewölbe, das 24 Fuß lang und 16 Fuß breit werden sollte. Dabei war das dort bereits bestehende 5 ½ Fuß breite und 10 Fuß lange Gewölbe mit sechs immer noch darin stehenden Särgen der Familien Viskule und Miles und vielen anderen Knochen offensichtlich im Wege, ebenso eine alte Grabplatte mit dem Wappen Viskule. Die Kirchenvorsteher verfügten schließlich, dass die Bestatteten in ihrer Totenruhe nicht gestört werden dürften – was nun allerdings längst passiert war. Auf der anderen Seite bestanden die Mitglieder der Familie Braunschweig auf ihrem Recht, ein neues Grabgewölbe anzulegen. Da sich beide Parteien unversöhnlich gegenüberstanden und der alte Zustand nicht wiederherstellbar war, wurde vom Rat beschlossen, das alte Gewölbe mit den Särgen darin so zu belassen und daneben das neu angefangene Grabgewölbe fertigzustellen und verschließen zu lassen. Oben darüber sollte der alte Zustand wiederhergestellt und dafür gesorgt werden, dass dan das monument oder sepulcrum Christi oben ... wider dahin gesetzt wurde mit den literis und wapen, wie es zuvoren gewesen. Aus dieser Anweisung lässt sich entnehmen, dass die Witwe Braunschweig sich nicht gescheut hatte, das in der alten Viskule-Kapelle stehende Heilige Grab, über das sonst nichts bekannt ist, auch gleich mit beiseiteräumen zu lassen. Der Rat warf den Kirchenvorstehern vor, dass sie sehr nachlässig gehandelt hatten und durch zeitiges Eingreifen vieles hätten verhüten können. Zugleich wurde verfügt, die nun einmal auf den Kirchhof verbrachten Gebeine dort zu beerdigen.28)

Der Kirchenraum von St. Johannis war im Spätmittelalter wie in der Zeit nach der Reformation der bevorzugte Begräbnisplatz der Rats- und Sülfmeisterfamilien. Die seit 1559 beinahe lückenlos überlieferten Kirchenrechnungen geben in einer eigenen jährlichen Rubrik detaillierte Aufschlüsse über den Erwerb von Begräbnisplätzen, die sich so auch bereits auf das 15. Jahrhundert übertragen lassen. Eine Begräbnisordnung von 1422 ist in einer Abschrift aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts überliefert.28) Sie zeigt, dass die Gebühren von 1422 bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts konstant blieben. Der Erwerb einer einzelnen Grabstelle in der Kirche kostete 30 Mark, eine Grabstelle auf dem Kirchhof 10 Mark. Für die Legung einer Grabplatte wurde eine zusätzliche Gebühr von 10 Mark erhoben. Diese Tarife galten aber nur für Bürger der Stadt. Auswärtige bzw. Nichtbürger durften in der Kirche wie auch auf dem Friedhof von St. Johannis nur mit einer Sondergenehmigung beigesetzt werden und hatten die doppelten Gebühren zu zahlen, die im Fall um die Stadt verdienter Personen aber vom Rat erlassen werden konnten. Dies geschah häufiger, wurde allerdings durchaus nicht immer vom Kirchenvorstand gutgeheißen. Von vornherein von Begräbnisgebühren befreit waren nach der Begräbnisordnung von 1422 der Protonotar, der Syndikus, der Propst von St. Johannis, die Ärzte (vgl. Nr. 692) und Apotheker samt ihren Witwen sowie einige weitere Stadtbedienstete.

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Auf dem vor den Toren der Stadt gelegenen Friedhof St. Gertrudis wurden die Auswärtigen und die Einwohner ohne Bürgerrecht begraben. Die Gebühren hierfür entfielen ganz nach ihrem Vermögen und nach der Art der Grabstelle. Für die Einwohner war das Begräbnis selbst hier frei, sie zahlten lediglich für die Setzung eines Steins je nach Größe 2 oder 3 Mark (vgl. u. a. Nr. 802).

Die Berechtigung zur Errichtung eines Epitaphs in der Kirche wurde häufig zusammen mit einem größeren Begräbnisplatz gegen eine höhere Gebühr erworben. Abgesehen von der Einrichtung der bereits erwähnten Familienkapellen war man auch sonst bemüht, die Grabstellen einer Familie an bestimmten Plätzen in der Kirche zu konzentrieren (vgl. Nr. 570). Teilweise wurden diese Areale im Kirchenschiff durch Setzung einer Einfassung aus grün glasierten Ziegelsteinen markiert wie im Fall der Grabstätte der Familie Töbing unter der Orgel.29) Nur bei unerwarteten Todesfällen (vgl. Nr. 554) erfolgte die Anschaffung des Begräbnisplatzes in der Kirche erst unmittelbar nach dem Tod. Die Angehörigen der vermögenden Bürgerfamilien kümmerten sich dagegen der Kirchenrechnung zufolge in der Regel schon zu Lebzeiten um ihre Begräbnisplätze. Hiermit hängt es wohl auch zusammen, dass sich mehrfach Verheiratete oft zusammen mit dem ersten Ehepartner beisetzen ließen. Da Eheleute in der Regel ein Doppelbegräbnis erwarben, stand der Begräbnisplatz weiterhin zur Verfügung und wurde auch nach einer Wiederverheiratung noch in Anspruch genommen.

Den ‚rechtzeitigen‘ Erwerb des Begräbnisplatzes belegen auch die vielen in Rikemanns Libellus aus der Zeit um 1600 überlieferten Grabinschriften, in denen der Platz für den Nachtrag des Sterbedatums noch freigelassen war. Zugleich belegen Rechnungsvermerke in den Quellen, dass häufig jemandem eine Grabplatte ‚nachgelegt‘ wurde, d. h. dass die Grabplatte oder auch ein Epitaph erst mehrere Jahre nach dem Begräbnis gesetzt wurde. Die in den Bänden der DI übliche Datierung einer Grabinschrift nach dem Sterbedatum, wenn andere Anhaltspunkte fehlen, relativiert sich damit und kann nur ungefähr der zeitlichen Einordnung des Inschriftenträgers dienen.

In der Zeit um 1600 lassen sich anhand der Kirchenrechnungen wie auch an den Inschriften gewisse Veränderungen im Begräbniswesen rund um St. Johannis beobachten. Die Vergabe großer Begräbnisstätten in der Kirche wurde in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts seltener, ein Zeichen dafür, dass der hier zur Verfügung stehende Platz weitgehend ausgeschöpft war. Zugleich hatte man auch damit begonnen, alte Grabplatten aus der Kirche auf den Friedhof von St. Johannis, den Begräbnisort für die weniger vermögenden Bürger, zu verlegen. Wenn niemand mehr ein Anrecht auf einen solchen alten Stein anmeldete, die Inschriften unleserlich und die Wappen unkenntlich geworden waren, konnte er erneut verkauft und als Grabplatte zweitverwendet werden.30) Das Verzeichnis der Grab- und Leichensteine in St. Johannis aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts belegt, dass in dieser Zeit kaum noch Grabplatten aus der Zeit vor der Reformation innerhalb der Kirche lagen.31) Zugleich demonstriert dieses Verzeichnis, das einen Rundgang durch die Kirche beschreibt, wie eng die Grabplatten in der Kirche nebeneinanderlagen.

In der Zeit um 1600 wurde es immer üblicher, die Grabplatten zunächst mit einem Besitzvermerk samt Erwerbsdatum zu versehen, zu dem dann später noch Sterbevermerke hinzugefügt werden konnten (zum Formular der Grabinschriften vgl. Kap. 5.1.). Zur selben Zeit wird in der Kirchenrechnung eine schon in der Begräbnisordnung von 1422 vorgesehene Art des Begräbnisses auf dem Friedhof genannt, die seit 1598 separat in der Kirchenrechnung aufgeführt ist: das Schleng (vgl. u. a. Nr. 778) stellte offenbar eine bescheidenere Art des Begräbnisses dar und bestand wohl nur aus einer Umgrenzung des Begräbnisplatzes, auf den ein Grabkreuz gesetzt oder ein kleiner Stein gelegt wurde. Möglicherweise fanden sich die kurzen Besitzvermerke, die Rikemann überliefert, auf solchen Begräbnissen. Dies lässt sich jedoch nicht nachweisen, da nur ein verschwindend geringer Teil der Grabplatten im Original überliefert ist. Dass sich auch der Friedhof um St. Johannis herum immer mehr füllte, belegt die Bezeichnung der einzelnen ‚Steinwege‘, also die in Reihe liegenden [Druckseite 32] Grabplatten. Schon 1587 hatten sich die Kirchenvorsteher darüber beklagt, dass der Friedhof immer voller werde, und die Ursache auch darin gesehen, dass die Wände der Eichensärge immer dicker angefertigt würden und diese dadurch kaum mehr verwesten. Während sich der Friedhof um St. Johannis zunehmend füllte, gewann auch der Gertrudenfriedhof immer mehr an Bedeutung für die weniger vermögenden Lüneburger Einwohner; die dortigen Begräbnisse sind seit 1598 separat in der Kirchenrechnung von St. Johannis verzeichnet.32)

Der Katalog der Lüneburger Inschriften enthält vom Ende des 16. Jahrhunderts bis zum Jahr 1614, in dem die Überlieferung der Grabinschriften durch Rikemann endet, neben den Grabinschriften für die Mitglieder der Patrizierfamilien auch eine beträchtliche Zahl von Grabinschriften der nicht den Sülfmeisterfamilien angehörenden ‚Normalbürger‘. Hinweise auf ihre Begräbnisse finden sich – soweit sie auf den Friedhöfen von St. Johannis und St. Gertrudis begraben wurden – außer in den Inschriften auch in der Kirchenrechnung. Mit dem Abbrechen der Inschriftenüberlieferung durch Rikemann nach 1614 ändert sich grundlegend der Personenkreis, für den noch Grabinschriften kopial überliefert sind: hierbei handelt es sich nun nur noch um Mitglieder der prominenten Familien. Dieser Sachverhalt beschreibt schon ein gewisses Dilemma der Lüneburger Grabinschriftenüberlieferung: dank Rikemann und der archivalischen Quellen wie dem Verzeichnis der Grab- und Leichensteine33) bekommt man zwar einen sehr anschaulichen Eindruck davon, wie stark der Kirchenraum von St. Johannis und später auch der um die Kirche herum angelegte Friedhof durch Grabdenkmäler dominiert war – erhalten geblieben ist davon fast nichts.

Das Erscheinungsbild des Kircheninneren, das Gebhardi noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts beschreibt,34) hat sich seither komplett gewandelt. Seit dem 18. Jahrhundert wurden zunehmend auch die Familienkapellen aufgelöst. Nachdem in der Zeit nach der Reformation die Epitaphien die Altäre und anderen mittelalterlichen Ausstattungsstücke aus den Kapellen verdrängt hatten, wurden nun auch die Familienbegräbnisse nach und nach aus der Kirche entfernt, und die Grabplatten wurden als begehrtes Baumaterial verkauft. Man kann der Familie Stöterogge nur eine besondere Weitsicht attestieren, die ihre großen Epitaphien (Nr. 377 u. 378) um die Pfeiler des Mittelschiffs von St. Johannis herum baute, wo man sie offenbar nicht so ohne Weiteres entfernen konnte. Anfänglichen Protesten einzelner Familien gegen die Auflösung ihrer Kapellen und die Entfernung ihrer Grabdenkmäler, die unweigerlich auch das Ende der familiären Memorialkultur bedeuteten, begegneten die Kirchenvorsteher zunehmend mit Forderungen nach Übernahme der Baukosten für die immer maroder werdenden Nebenkapellen. Dauerhaft hatte dies zur Folge, dass bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts eine Familie nach der anderen ihre Rechte an den Kapellen an die Kirchengemeinde zurückgab, da kaum noch jemand bereit war, sich an den Baukosten von St. Johannis zu beteiligen. Die Entfernung des Witzendorffschen Epitaphs Nr. 854 zu Beginn des 19. Jahrhunderts aus der nun aufgegebenen Familienkapelle stellt eine Art Schlusspunkt dieser Entwicklung dar.35)

Lediglich die Familie von Dassel war auch weiterhin bereit, die Kosten für ihre Familienkapellen zu tragen. Sie hatte 1544 in dem als Segenhus bezeichneten Anbau im Nordwesten der Kirche eine Familienkapelle erworben und 1585 noch die daneben gelegene ehemalige Beginenkapelle dazugekauft mit der Berechtigung, deren Ostmauer samt den davor gelegenen Altären, die hier 50 Jahre nach Durchführung der Reformation offenbar noch standen, abzubrechen und einen Durchgang zum Kirchenschiff zu schaffen. Noch 1780 legte die Familie hier ein neues Grabgewölbe an, zu einer Zeit, als die anderen Lüneburger Familien ihre Grabgewölbe in der Kirche nach und nach [Druckseite 33] aufgaben.36) Dem Festhalten an ihrer Familienkapelle ist es sicherlich zu verdanken, dass der Lüneburger Inschriftenkatalog immerhin neun in St. Johannis im Original erhaltene Grabdenkmäler der Familie von Dassel aus der Zeit vor 1650 umfasst,37) angesichts einer Gesamtzahl von nur 26 erhaltenen Grabdenkmälern in St. Johannis aus diesem Zeitraum eine bemerkenswerte Menge.

3.3.6. Reformation und Inschriften

Im vorangegangenen Kapitel spielte die Durchführung der Reformation bzw. ihre Auswirkung auf den Innenraum von St. Johannis schon mehrfach eine Rolle. Im Folgenden sollen die Auswirkungen der Reformation auf die Lüneburger Inschriften allgemein dargestellt werden. Dabei bleiben die Inschriften der Großen Ratsstube hier zunächst einmal ausgeklammert, da sie im Zusammenhang mit den Rathausinschriften im nächsten Kapitel (Kap. 3.3.7.3.) behandelt werden.

Die Stadt Lüneburg führte die von Urbanus Rhegius in ihrem Auftrag entworfene evangelische Kirchenordnung am 4. September 1531 ein. Auch wenn diesem Akt gelegentlich Auseinandersetzungen in der Bürgerschaft vorausgegangen waren, die als turbulent bezeichnet werden können, so ist die Durchführung der Reformation in Lüneburg in der Gesamtsicht eher als besonnen zu charakterisieren. Seit 1531 wurde in allen Pfarrkirchen evangelischer Gottesdienst gehalten. Das Prämonstratenserkloster Heiligenthal, das ohnehin nur noch schwach besetzt war, wurde ebenso aufgelöst wie das Franziskanerkloster St. Marien, dessen Mönche bis auf wenige Alte und Kranke sowie die gebürtigen Lüneburger die Stadt verließen. Die Klosterkirche wurde zur Ratskirche umgewandelt. Es gab aber 1555 noch drei Mitglieder des ehemaligen Konvents, die vermutlich im Herbst desselben Jahres endgültig die Stadt verließen.38) Der bemerkenswerteste Wechsel vollzog sich in dem Benediktinerkloster St. Michaelis, das nach dem Abtswechsel Ende 1532 die Reformation einführte und seine Existenz als evangelisches Kloster in der Folgezeit absichern konnte.39)

Das beste Beispiel für die allmähliche und vorsichtige Umstellung auf die neuen evangelischen Verhältnisse ist die sich über eine ganze Generation erstreckende Auflösung der Vikarien, die sich in der Ablieferung der Kelche in der Zeit von 1540 bis 1562 widerspiegelt. Auch wenn die Sülfmeisterfamilien sich früher oder später dem evangelischen Glauben zuwandten, so waren sie doch zu sehr an die Altarstiftungen ihrer Familien gebunden, als dass sie an einer radikalen Beseitigung der vorhandenen Strukturen interessiert sein konnten. Die Tatsache, dass der Familie von Dassel 1585 das Recht eingeräumt wurde, bei der Entfernung der Ostmauer ihrer Kapelle auch die vor der Mauer stehenden Altäre zu entfernen (s. o.), zeigt, dass sich hier ein halbes Jahrhundert nach der Reformation noch – inzwischen bedeutungslos gewordene – Nebenaltäre befanden. Die Erhaltung der spätmittelalterlichen Hochaltäre in den Lüneburger Kirchen demonstriert noch heute, dass man es zunächst bei den vorhandenen Kirchenausstattungen beließ und keine durchgreifende Neugestaltung der Kirchenräume im protestantischen Sinn vornahm. Eher scheint man [Druckseite 34] erst einmal die Entwicklungen abgewartet zu haben. Dies belegen nicht nur die Testamente aus dieser Zeit (vgl. Nr. 316 u. 377), sondern auch die fehlenden Hinweise auf bedeutende Neuanschaffungen in den Kirchen.

Lediglich St. Lamberti erhielt im Jahr 1540 ein neues Taufbecken (Nr. 338), das die Sülfmeister finanzierten. Über die Gestaltung der Taufe mit einem im Ergebnis wenig aussagekräftigen Bild- und Textprogramm gab es längere Streitereien, deren Inhalt leider nicht bekannt ist. Möglicherweise setzte sich hier eine eher vorsichtige und konservative Meinung unter den Beteiligten durch, so dass man als Inschriften ganz unverfänglich auf den Akt der Taufe bezogene, wenn auch niederdeutsche Bibelzitate ohne explizit protestantische Aussagekraft auswählte. Wieweit der Angabe von Gebhardi zu trauen ist, der evangelische Abt Herbord von Holle habe die Goldene Tafel zusammen mit dem Chor von St. Michaelis mit der Einführung der Reformation 1532 verschließen lassen und dort sei erst wieder 1595 das Abendmahl gefeiert worden,40) lässt sich bislang nicht überprüfen. Sollte die Angabe stimmen, so hätte sich der Hochaltar über Jahre sehr schlicht mit den Gemälden der Ehernen Schlange und der Kreuzigung (DI 24, Nr. 16) auf den zugeklappten Außenflügeln präsentiert, und seine Skulpturen (Nr. 43) ebenso wie einer der größten mittelalterlichen Kirchenschätze mit seinen zahlreichen kostbaren Reliquiaren wären als Zeugen der ‚katholischen Zeit‘ weggeschlossen gewesen. Im Jahr 1592 wurde die Goldene Tafel allerdings bereits Reisenden als eine Art Touristenattraktion gezeigt.41)

Mit der spätestens 1562 entstandenen Abtstafel (Nr. 408) hat bemerkenswerterweise gerade die Klosterkirche St. Michaelis noch ein mit Inschriften versehenes großes Ausstattungsstück vorzuweisen, das im direkten Zusammenhang und in einigermaßen zeitlicher Nähe zur Reformation steht. Hier wird der amtierende Abt in die Tradition der Äbte seit Gründung des Klosters gesetzt, um den Fortbestand des Klosters St. Michaelis in evangelischer Zeit zu legitimieren. Zugleich betont eine Inschrift ausdrücklich, dass sich Herbord von Holle sofort zur Reformation bekannte. Dies wird auch auf seinem Epitaph (Nr. 384) durch die Anbringung von sechs Reformatorenporträts zum Ausdruck gebracht, die inschriftlich nicht bezeichnet sind und sich daher heute nicht mehr sicher identifizieren lassen, den Zeitgenossen aber wohl noch bekannt gewesen sein werden. Weitere Reformatoren-Bildnisse in den Lüneburger Kirchen stammen erst aus den letzten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts (Nr. 481, 482, 483, 526, 714).

Anders als auf den kirchlichen Ausstattungsstücken wird die Reformation textlich und bildlich auf den unterschiedlichsten Inschriftenträgern aus dem bürgerlichen und privaten Bereich sehr viel mehr thematisiert, besonders wenn man die am Schluss dieses Kapitels zu behandelnden Grabdenkmäler mit einbezieht. Hausinschriften, die in anderen Städten ein wichtiges Medium gerade auch zur öffentlichen Präsentation ‚lutherischer‘ Bibelzitate sein können, spielen in Lüneburg aufgrund der vorherrschenden Backsteinbebauung nur eine untergeordnete Rolle, auch wenn es gerade in den Hinterhöfen einige erstaunlich anspruchsvoll geschnitzte Inschriften gibt. Ein Beispiel hierfür ist die auf das Jahr 1543 datierte Inschrift am Hofflügel des Hauses Große Bäckerstr. 18, das dem Kaufmann und Ratsherrn Lukas Daming gehörte (Nr. 349): VERBVM · DOMINI · MANET · IN · ETERNVM. Das Bibelzitat (1. Pt. 1,25), das in späterer Zeit sehr weit verbreitet und dadurch in seiner Aussagekraft eher abgeschwächt wird, kann im Jahr 1543 noch als protestantische Devise gewertet werden. Es kommt unter den wenigen Lüneburger Hausinschriften bis zum Ende des 16. Jahrhunderts noch in weiteren fünf Inschriften vor (Nr. 398, 412, 631, 655, 709).

Lukas Daming hatte enge Beziehungen zu der ebenfalls schon früh als protestantisch geltenden Patrizierfamilie Witzendorff und begleitete seinen eigenen Sohn sowie Heinrich Witzendorff seit 1565 auf einer dreieinhalbjährigen Bildungsreise u. a. durch Italien (vgl. Nr. 349). Heinrich Witzendorff erbte den von seinem Vater Franz für den Privatgebrauch wohl 1554 in Auftrag gegebenen und im Familienbesitz bewahrten ‚Interimsbecher‘ (Nr. 381), einen besonders aufwendig gestalteten Deckelpokal, den er selber 1617 durch testamentarische Stiftung in das Ratssilber (vgl. Kap. 5.6.2.) gab. Als Sieg des Protestantismus wird hier in Bild und Text die Aufhebung des Augsburger [Druckseite 35] Interims 1552 gefeiert. Während durch den segnenden Christus, der ein dreiköpfiges Ungeheuer mit den Köpfen des Papstes, des Teufels und eines Türken überwindet, und durch die Darstellung der die katholische Kirche verkörpernden babylonischen Hure als Deckelbekrönung eine dezidierte Propaganda im Sinne Luthers als Bildthemen umgesetzt wird, die sich so häufig in der zeitgenössischen Druckgraphik findet, stellen die auf dem Pokal angebrachten Inschriften eine sehr viel sachlichere Untermauerung der lutherischen Lehre durch ausgewählte Bibelzitate dar, die die Konzentration auf Christus und sein Wort einfordern. Ebenso sachlich wird die Aufhebung des Interims auf der um den Fuß verlaufenden Inschrift dargestellt, die knapp den historischen Vorgang schildert.

Während der Vater bzw. Großvater der beiden genannten Witzendorffs, der 1493 geborene und 1551 verstorbene Ratsherr Hieronymus, in seiner Grabschrift als Kämpfer für den wahren Glauben gepriesen wird (Nr. 459), wird die Konfession in den Grabschriften der beiden Nachfahren nicht mehr thematisiert (Nr. 503, 854), in denen nun aus gutem Grund die Stadtpolitik und die Stabilität des Stadtregiments im Mittelpunkt stehen (vgl. dazu allgemein Kap. 3.3.8.). Zunächst sind es allerdings besonders die Grabinschriften, in denen sich mit der Einführung der Reformation in Lüneburg Grundlegendes verändert, was sowohl personell bedingt ist als auch durch die mit der Durchführung der Reformation eng verknüpfte Schulreform. Denn zusammen mit dem Reformator Urbanus Rhegius kam der Dichter, Theologe und Musiker Lucas Lossius zunächst als Sekretär von Rhegius nach Lüneburg und bekleidete dann hier für ein halbes Jahrhundert bis zu seinem Tod die zweite Rektorenstelle an der Johannisschule, der städtischen Lateinschule (Nr. 541).

Damit bricht 1531 in Lüneburg das Zeitalter der Versepitaphien an – im Vergleich mit den Inschriftenbeständen anderer Städte sehr früh und außerordentlich zahlreich –, die in den umfangreicheren Texten zumindest die Möglichkeit zu detaillierten biographischen Angaben bieten. (Zum Formular der Grabinschriften des Lucas Lossius und zu den Grabinschriften allgemein s. Kap. 5.1.). In der aus Lossius’ Feder stammenden Versgrabschrift für den 1536 verstorbenen Protonotar Gregor Tilitz wird in dichterischer Überhöhung auf die Verdienste des Verstorbenen um die Durchführung der Reformation in Lüneburg verwiesen (Nr. 315), ohne dass bekannt wäre, dass er hierbei eine bedeutende Rolle gespielt hätte. Glücklicherweise war das ‚rohe Volk‘ vermutlich nicht in der Lage, die ebenfalls von Lossius verfasste Inschrift auf dem Epitaph des 1539 verstorbenen Bürgermeisters Leonhard Töbing ohne Weiteres zu übersetzen, denn dort hätte es erstaunt lesen können, dass dieser als friedliebender Bürgermeister zahlreiche Umsturzversuche des Pöbels unterdrückt hatte: Pacis amans sano conamine multa repressit / Consilio vulgi seditiosa trucis (Nr. 332).

Als einer der ersten evangelischen Geistlichen in Lüneburg wurde Gerhard Herberding in seiner ebenfalls von Lossius verfassten Versgrabschrift in St. Nicolai gepriesen (Nr. 468), dasselbe gilt auch für Caspar Romshagen an St. Lamberti (Nr. 388). Dagegen enthält die Versgrabschrift für einen der Protagonisten der Reformation in Lüneburg, den ersten Rektor der Johannisschule Hermann Tulichius, nur ein sehr allgemein formuliertes Totenlob (Nr. 342, 1540). Für eine ganze Reihe der lutherischen Pastoren sind die Inschriften ihrer Grabplatten und Epitaphien kopial überliefert. Neben vergleichsweise schlicht formulierten lateinischen Sterbevermerken und längeren lateinischen Versinschriften, in denen gerne die Bildung und die Gelehrsamkeit der Geistlichen (Nr. 493, 513, 516) – in vier Fällen mit einem Hinweis auf ein Studium bei Melanchthon (Nr. 456, 652, 756, 836) – sowie deren vorbildliche Amtsführung und Beliebtheit betont wird, stehen nur wenige etwas aus dem Rahmen fallende Grabinschriften.

Die Spannbreite der Möglichkeiten wird deutlich, wenn man die Inschriften der Grabplatte für den 1564 verstorbenen Pastor an St. Johannis, Wilhelm Sandfurt, mit den Inschriften der beiden Grabdenkmäler des 1614 verstorbenen Pastors an St. Nicolai, Hiob Gigas, miteinander vergleicht. Sandfurt wählte noch zu Lebzeiten einen knappen lateinischen Sterbevermerk und einen Teil des Glaubensbekenntnisses Credo remissionem peccatorum Expecto carnis resurrectionem Et vitam venturi saeculi Amen für seine Grabplatte aus (Nr. 415). Hiob Gigas dagegen machte seinem Namen alle Ehre und ließ sich zu Lebzeiten ein Epitaph setzen, auf dem neben einem Sterbevermerk in Prosa in 16 Distichen sein Lebensweg beschrieben wird (Nr. 756), fünf weitere Distichen mit der Amtszeit und dem Sterbedatum wurden nach dem Tod des Pastors noch hinzugefügt. Auch seine Grabplatte (Nr. 836) ließ Gigas bereits zu Lebzeiten mit mehreren Inschriften versehen, darunter eine lateinische Versinschrift, [Druckseite 36] die neben dem Hinweis auf ein Studium bei Melanchthon drei Distichen enthält, in denen der Glaube des Geistlichen an die Vergebung der Sünden durch das Blut Christi, an die Auferstehung und an die Aufnahme ins Himmelreich formuliert sind.

Im Fall der bisher genannten Inschriften sind nur die Texte überliefert, nicht jedoch das Bildprogramm und nur selten – zumeist nur im Falle der Geistlichen – die zusätzlich angebrachten Bibelzitate oder Sentenzen, die die protestantische Aussagekraft eines Grabdenkmals verstärkt haben. So ist in der Versgrabschrift für Hartwig Stöterogge auf seinem im Original erhaltenen Epitaph in St. Johannis (Nr. 377, 1552) seine Frömmigkeit und Glaubenstreue betont. Das Relief über dieser Inschrift zeigt – ganz im lutherischen Sinne – den auferstandenen Christus als Überwinder des Todes, auf seiner Fahne die Inschrift: CONFIDITE EGO VICI / SATANAM MVNDVM (nach Jh. 16,33). Praktisch die Quintessenz der lutherischen Lehre findet sich auf dem nur noch fragmentarisch erhaltenen Epitaph aus St. Michaelis für das adlige Ehepaar Eitel Rau von Holzhausen und Margaretha von Badendorff (Nr. 507, vor 1578). Beide sind unter dem Kreuz kniend dargestellt. Das Bekenntnis des Ehepaars zur Lehre Luthers steht auf den beiden Kartuschen oben unter dem Kreuzbalken, auf die sich ein elegisches Distichon verteilt: VNA SALVS NVLLAM EX MERITIS SPERARE SALVTEM, / IVSTIFICAT GRATIS SOLA FIDES HOMINEM (‚Das einzige Heil ist, aus den Verdiensten kein Heil zu erhoffen. Allein der Glaube rechtfertigt den Menschen ohne Entgeltung.‘).

Das hier leitmotivisch gesetzte Bekenntnis bleibt möglicherweise deshalb die Ausnahme unter den zahlreichen Inschriften der Lüneburger Epitaphien, weil die kopialen Überlieferer häufig nur an den Sterbevermerken und Versgrabschriften, nicht jedoch an den sie begleitenden Bildprogrammen und anderen Texten interessiert waren. In der Überlieferung der Grabschriften bei Rikemann kommen Bibelzitate oder Sentenzen nur ausnahmsweise vor, wie auf der Grabplatte für ein unbekanntes Mitglied der Familie Ratke, auf der sich neben der Grabschrift Anno 1537 Die 21 Julÿ starff [......] Ratke, dem Gott gnedig sÿ auch ein lutherisches Glaubensbekenntnis fand: Christus hefft den doth vor mi sine macht genamen, dem duvl sine macht vorstoret (Nr. 324). Die hier wie auch schon vor der Reformation in deutschen Grabschriften in Lüneburg mehrfach belegte Fürbittformel dem/der Gott gnädig sei (Nr. 97, 227, 252, 283) passt zu Luthers Leitgedanken sola gratia und findet sich daher in evangelischer Zeit häufig auf Grabplatten, während die Hoffnung auf eine fröhliche Auferstehung hier eher selten thematisiert ist. Diese ist dafür umso öfter Gegenstand immer wieder variierender Formulierungen der lateinischen Versgrabschriften, ebenso wie die Erwartung der Aufnahme in das Himmelreich. Zum Formular der Grabinschriften allgemein s. u. Kap. 5.1.

Abschließend soll hier noch eine Gruppe von vier Inschriftenträgern behandelt werden, die durch dieselbe Person miteinander verbunden sind: den letzten altgläubigen Propst von St. Johannis Johannes Koller. Am Beispiel der auf Koller bezogenen Inschriften eines Pokals (Nr. 313), eines Gemäldes (Nr. 319), eines Epitaphs oder Gemäldes (Nr. 318) und einer Grabplatte (Nr. 316) aus der Zeit um 1536 lässt sich anschaulich zeigen, wie sich deren Inschriften zur Memoria eines von allen hochgeachteten Mannes verknüpfen, der im hohen Alter den grundlegenden Veränderungen seiner Zeit nicht mehr folgen mochte und dies auch inschriftlich zum Ausdruck brachte. Koller erlebte im Alter von 65 Jahren, dass das von ihm bekleidete Amt des Propstes von St. Johannis zugunsten der neugegründeten Superintendentur wesentliche Befugnisse verlor und er seither nur noch gewisse Aufsichtsbefugnisse und die Rechtsprechung über die verbliebenen Benefizien innehatte. Er war sich keineswegs sicher, dass die Umgestaltung des Kirchenwesens von Dauer war und hoffte noch auf eine Wiederherstellung der alten Verhältnisse. Das zeigen sein Testament und die darauf bezogenen Zusätze aus den Jahren 1532 bis 1535 (vgl. Nr. 316), in dem er auch verfügte, dass man ihn in der Kirche des aufgehobenen Franziskanerklosters St. Marien und nicht in seiner Propsteikirche St. Johannis begraben sollte.

Das Bewusstsein Kollers, in Zeiten unberechenbarer Veränderungen zu leben, drückt die in Lüneburg berühmte und immer wieder in ihrer Kurzform zitierte Inschrift des von ihm gestifteten, von einem Januskopf bekrönten Pokals aus: BEI DISER MVNT SOL MAN LEREN / WI SICH DIE WELT TVT VORKEREN. Diese Kurzform der Inschrift steht auf dem Gemälde Nr. 319, das den Propst zusammen mit dem von ihm gestifteten Pokal zeigt. Die Langversion auf dem Pokal lautet: DE WISE MAN SICHT HINDEN VNDE [Druckseite 37] VOR / WES VORGANGEN ITZICH VND NOCH VOR DER DOR / AFBROCK DER MVNTE DEIT VNS LEREN / WO SICK DER WERLDE SCHEFTE VORKEREN. Die Inschrift seiner Grabplatte betont, dass der Propst, der sich in den Verhandlungen um die Einführung der Reformation bis zuletzt unnachgiebig zeigte, zu Lebzeiten allen lieb gewesen sei und niemandem Unrecht getan habe. Im selben Tenor ist auch die ausführliche Würdigung verfasst, die Johannes Koller durch die Verse von Lucas Lossius in seiner Versgrabschrift Nr. 318 erfuhr. Auch hier wird noch einmal auf das wechselhafte Schicksal Bezug genommen, das Koller erfahren musste, und damit auch auf den Januskopf und die Inschrift des Pokals.

3.3.7. Ein Verhaltenscodex für die Bürger – Die Inschriftenprogramme des Lüneburger Rathauses um 1600

PAX urbes munit PAX cives auget et unitBeati Pacifici quoniam filii Dei vocabuntur
PAX docet atque regit PAX fovet atque tegit42)Pax et Salus populi suprema lex et actionum scopus est 43)

Genau einhundert Jahre lang, von 1604/5 bis 1704 präsentierte die Fassade des Lüneburger Rathauses zum Markt hin in einer Nische vor dem mittleren und höchsten ihrer fünf Türme die in dieser Weise inschriftlich bezeichnete und gepriesene Figur der Pax, die gegenüber den Figuren der Tugenden Fortitudo, Prudentia, Justitia und Temperantia zwischen den fünf Türmen eine deutlich überhöhte Position einnahm (vgl. Nr. 775). Mit der Fertigstellung dieser neuen fünftürmigen Fassade, der 1607 abgeschlossenen Erbauung des Richthauses rechts davon auf der Ecke zum Ochsenmarkt (Nr. 796) und der gleichzeitig fertiggestellten Ausmalung des Fürstensaals (Nr. 797, 798) fand die ca. 30 Jahre zuvor begonnene prächtige Ausgestaltung des Rathauses einen vorläufigen Abschluss.44) Die Bild- und Inschriftenprogramme des Rathauses aus dieser Zeit (zur übrigen Ausstattung vgl. Kap. 5.6.1.) tragen viel zum Bild des glanzvollsten Zeitalters in der Geschichte der Stadt bei,45) das schon von Lucas Lossius in seinem Werk ‚Luneburga Saxoniae‘ hymnisch gefeiert wurde.46) Das mit enormem Aufwand betriebene Bau- und Ausstattungsprogramm, von dem das Innere des Rathauses noch heute einen guten Eindruck gibt, stand allerdings bei genauerem Hinsehen in proportional umgekehrtem Verhältnis zur langsam schwindenden Selbstständigkeit Lüneburgs und dem Machtverlust der Stadt nach außen sowie der sich verändernden Rolle des Lüneburger Patriziats. Daher ist zu fragen, ob die bildlich wie inschriftlich immer wieder vor Augen gestellte Macht eines nur durch die Erhaltung des Friedens starken Gemeinwesens nicht eher beschwörend auf den Betrachter einwirken sollte, an den überkommenen politischen Verhältnissen im Inneren festzuhalten.

Die Reformation im Fürstentum Lüneburg hatte eine Erstarkung der Position der Herzöge zur Folge, die – durch die Einziehung von Klosterbesitz finanziell gestärkt – in der Lage waren, die durch Verpfändung aus der Hand gegebenen Schlösser, Vogteien und Rechtspositionen nach und nach wieder auszulösen. Der Ausbau der Territorialherrschaft und die Etablierung einer Ämterstruktur schwächte dauerhaft die Selbständigkeit der Stadt, deren Einflussgebiet mit dem Verlust von Pfandschlössern sowie Rechten an Handelswegen und Wasserstraßen zunehmend auf den Grenzverlauf ihrer Landwehr eingeschränkt wurde.47) Nach der Kündigung aller Privilegien durch Herzog Franz Otto im Jahr 1556 bedurfte es langwieriger Verhandlungen, bis es 1562 zu einer [Druckseite 38] Einigung zwischen den inzwischen regierenden Herzögen Heinrich und Wilhelm und der Stadt Lüneburg kam, die durch eine Huldigungsfeier in Lüneburg im Sommer 1562 besiegelt wurde. Die im Jahr 1572 durch Herzog Wilhelm eingelöste Stadtvogtei konnte Lüneburg 1576 gegen eine jährliche Zahlung von 1000 Talern zurückerwerben. Dies wurde zwar ebenso als Erfolg für die Stadt Lüneburg verkauft wie die Huldigung von 1562, konnte aber nicht über die zunehmende Erstarkung der herzoglichen Position hinwegtäuschen.48) Dieser Schwächung nach außen begegnete die Stadt mit einem hohen Aufwand an Repräsentation im Inneren. Die Gestaltung des Fürstensaals und der Großen Ratsstube als Prunkräume – ergänzt durch die Präsentation des Ratsssilbers in den Schenkschieven der Gerichtslaube (s. Kap. 5.6.2.) – sollten dem Besucher ebenso den Eindruck einer mächtigen Stadt vermitteln wie die an den drei Seiten des Rathauskomplexes nach Osten, Norden und Süden hin angebrachten Inschriftenprogramme. Sie gaben dem lateinkundigen Leser ein Kompendium an Richtlinien mit auf den Weg, nach denen eine Stadt im Idealfall funktionieren sollte, in der die Bürger in Frieden und Harmonie miteinander lebten. Die Anbringung des herzoglichen und des städtischen Wappens im Wechsel zwischen den Inschriften sollte das gute Verhältnis der Stadt zu den Landesherren ausdrücken, um das in der Realität immer wieder mühsam gerungen werden musste. Die Abbildung von Fürsten- und Kaiserreihen in aufwendigen Bildprogrammen diente dazu, den Platz der Stadt Lüneburg innerhalb des Heiligen Römischen Reichs zu bestimmen.

Die Bildprogramme im Lüneburger Rathaus sind gerade in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand kunsthistorischer Untersuchungen gewesen. Dabei standen vor allem die Gemälde Daniel Freses in der Großen Ratsstube häufig im Mittelpunkt der Betrachtungen besonders auch im Hinblick auf die druckgraphischen Vorlagen.49) Es erscheint daher wenig sinnvoll, hier erneut detailliert auf die Ikonographie einzugehen. Sofern dies für den einzelnen Inschriftenträger von Bedeutung ist, finden sich entsprechende Angaben in den Katalogartikeln. In den Fokus gerückt werden sollen hier stattdessen die zahlreichen Inschriftenprogramme sowohl im Hinblick auf ihren Inhalt als auch im Hinblick auf ihre Sprache. Dadurch, dass die Inschriftenprogramme der Rathausfassaden bislang von der Forschung unberücksichtigt geblieben sind, ergeben sich hier durchaus neue Aspekte.

3.3.7.1. Pax als Schirmherrin der Res publica

Die eingangs zitierten Inschriften, die der Statue der Pax vor dem mittleren Turm der Rathausfassade zum Markt zugeordnet waren, beschreiben die überragende Bedeutung des Friedens innerhalb einer Stadt. Die von Daniel Frese entworfene und in der baulichen Ausführung offenbar noch modifizierte Ostfassade (Nr. 775) mit der deutlich erhöhten Figur der Pax in einer Nische, der die vier freistehenden Tugenden Fortitudo, Prudentia, Justitia und Temperantia zwischen den Türmen unter- oder zumindest nebengeordnet waren, ist ungewöhnlich, da in der Regel Justitia im Mittelpunkt der auf Rathäuser oder andere offizielle Gebäude zugeschnittenen Bildprogramme steht. Jeder der fünf Frauenfiguren war außer einem Titulus ein lateinisches Distichon zugeordnet und eine die Verse erläuternde lateinische Prosainschrift, der in drei Fällen ein Bibelzitat zugrundeliegt. Nimmt man alle Inschriften der Ostfassade zusammen, so verkündete die Stadt hier an besonders prominenter Stelle eine Art Grundgesetz oder einen allgemeinen Verhaltenskodex für ihre Bürger. Die Texte sind anderweitig so nicht nachweisbar, vermutlich wurden sie für die Neugestaltung der Fassade abgefasst. Dass man hierfür ausschließlich die lateinische Sprache verwendete und nicht auf lateinische Verse mit deutscher Erläuterung zurückgriff, zeigt wie auch die anderen Inschriftenprogramme der Rathausfassaden den hohen Bildungs- und Repräsentationsanspruch der Auftraggeber.

Nicht nur an der Ostfassade nimmt Pax im Lüneburger Rathaus eine beherrschende Stellung ein, sondern auch in den Gemälden der Großen Ratsstube und auf einer Gestühlswange der Gerichtslaube [Druckseite 39] (Nr. 633).50) In vier der neun inhaltlich aufeinander abgestimmten Gemälden der Großen Ratsstube aus der Werkstatt des Daniel Frese steht Pax im Mittelpunkt der vielfigurigen Bilder. Das in Lüneburg noch in fünf anderen Ausführungen vorkommende Motiv der schlafend oder ruhend an die hinter ihr thronende Res publica, in einem Fall an Concordia, angelehnten Frauenfigur ist das Thema des Bildes Nr. 518,51) über dem leitmotivisch die Inschrift DA PACEM DOMINE IN DIEBVS NOSTRIS (‚Gib Frieden, Herr, in unseren Zeiten.‘) auf einem Schriftband schwebt. Die unter der Darstellung angebrachte deutsche Inschrift aus dem Psalm 85 drückt den Wunsch nach Frieden und Gerechtigkeit aus. Begleitet wird die Darstellung der ruhenden Pax von Putten, die auf Fahnen die Wappenmotive des Fürstentums und der Stadt tragen. Sie zeigen damit die Notwendigkeit eines friedlichen Zusammenwirkens von Herzogtum und Stadt.

Drei weitere Gemälde Freses in der Großen Ratsstube zeigen die Figur der Pax in unterschiedlichen Zusammenhängen, aber immer in die Bildmitte gerückt. Im Gemälde Nr. 498 hält Pax die Laster im Zaum; die deutsche Bildunterschrift besteht aus verschiedenen Bibelzitaten zum Thema Frieden. Der Umstand, dass die graphische Vorlage zu diesem Gemälde Justitia zeigt, die die Laster an Ketten hält, bestätigt die besondere Hervorhebung der Pax in Lüneburg.52) Im Gemälde des Staatsschiffs (Nr. 495) steht Pax zusammen mit Concordia in der Bildmitte auf dem Schiff; im Gemälde Nr. 496, auf dem seitlich die Rechtsprechung durch Salomo und Daniel dargestellt ist, sitzt in der Bildmitte Pax angelehnt an Sapientia. Dieselbe Darstellung der ruhenden Pax wurde 1594 von Warneken Burmester in Holz geschnitzt (Nr. 633), als er das Gestühl für die Gerichtslaube anfertigte. Im Bild Freses mit der Darstellung der gottesfürchtigen Stadt (Nr. 502) wird inschriftlich unterschieden zwischen weltlichem und geistlichem Frieden (pax mundana/pax spiritualis). Auch in den lateinischen Inschriften des Sülztors nimmt das Thema Frieden einen bedeutenden Platz ein (Nr. 624, 1593). Auf wessen Initiative hin Pax gegen Ende des 16. Jahrhunderts zu einer Art Schutzpatronin der Stadt erkoren wurde, lässt sich nicht ermitteln, auch wenn ein gewisser Verdacht auf Heinrich Witzendorff fällt, der das Motiv der ruhenden Pax sowohl für einen Kaminfries seines Hauses (Nr. 575) als auch für sein Epitaph (Nr. 854) auswählte.

3.3.7.2. Recht, Gerechtigkeit und Bürgertugenden im Rundgang um das Rathaus

Passend zu dem Inschriftenprogramm der Ostfassade präsentierte das an der Nordostecke angebaute Richthaus dem lateinkundigen Betrachter eine kurze Zusammenfassung der Rechtsgeschichte seit der Antike, verkörpert durch Statuen Justinians, Karls des Großen, Friedrichs II. und Karls V., deren Verdienste als Gesetzgeber inschriftlich kurz zusammengefasst wurden (Nr. 795). Ihnen zur Seite gestellt waren die namentlich bezeichneten Tugenden Justitia, Severitas, Clementia, Veritas und Prudentia, deren Rolle bei der Rechtsfindung inschriftlich erläutert wurde. Ergänzt wurde dieses Bild-/Textprogramm durch die mit Inschriften versehenen Gemälde Daniel Freses in der offenen Halle des Richthauses (Nr. 799), die sich mit der Rolle des Richters befassen. Von den Fassadeninschriften – aber auch von den Inschriften der Großen Ratsstube – unterscheiden sich die Bildbeischriften dadurch, dass hier Bibelzitate in lateinischer Sprache und sinnentsprechende deutsche Reimverse, die den Charakter von Merkversen haben, kombiniert sind.

An der Nordfassade des Rathauses zum Ochsenmarkt hin und am Kämmereiflügel setzte sich das Inschriftenprogramm fort. Möglicherweise fanden sich hier an dem als ‚Neues Rathaus‘ bezeichneten [Druckseite 40] Gebäudeteil (Nr. 418) und den nach Westen angrenzenden Teilen des Rathauskomplexes sowie am Kämmereiflügel53) bereits seit 1564 Inschriftenprogramme auf den von Taustäben eingefassten Friesen, sicher jedoch seit der Überarbeitung der Fassaden durch Daniel Frese und seine Werkstatt 1609. Wie lange diese Inschriften erhalten blieben, ließ sich nicht feststellen. Da Büttner sie um 1710 aufzeichnete, als sie mit ganz wenigen Ausnahmen noch gut lesbar waren, später von diesen Inschriften aber nicht mehr die Rede ist, könnten sie schon im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Ostfassade zu Beginn des 18. Jahrhunderts entfernt worden sein. Erhalten sind bis heute – abgesehen von einer Tafel mit dem Baudatum 1564 (Nr. 418) – lediglich die langen mit Taustab gerahmten Friese, die durch ebenfalls mit Taustab gerahmte, heute teilweise leere Medaillons und Wappenschilde begleitet bzw. unterbrochen sind. Die Schilde zeigen im Wechsel das Wappen der Stadt und des Fürstentums und betonen damit die Bedeutung der Landesfürsten für eine florierende Stadt. In den Inschriften war allerdings ausschließlich von der Res publica und ihren Bürgern die Rede.

Auch an der Nordfassade waren es mit wenigen Ausnahmen in Prosa abgefasste lateinische Sentenzen und Zitate – teilweise aus den Werken klassischer Autoren wie Cicero, Tacitus oder Seneca –, die man sicherlich zum überwiegenden Teil aus den im 16. Jahrhundert weit verbreiteten gedruckten Florilegien entnommen hat, die sich auch im alten Katalog der Lüneburger Ratsbücherei neben den dort verzeichneten Klassiker-Ausgaben nachweisen lassen.54) Möglicherweise wurden solche Florilegien aber auch eigens für die Umsetzung in Inschriften aus den in der Ratsbücherei oder in den privaten Bibliotheken vorhandenen Buchbeständen zusammengestellt.55) In Inschriften umgesetzt gaben die Sentenzen zumindest den lateinkundigen Bürgern täglich allgemeine Lebensweisheiten mit auf den Weg, deren Beherzigung zu einem funktionierenden Gemeinwesen (res publica florens) beitragen konnte. Insgesamt handelte es sich auf den Friesen der Nordfassade um 34 Sentenzen in lateinischer Prosa, zu denen an der Westseite des Kämmereiflügels weitere 7 Sentenzen in Prosa sowie ein Distichon hinzukamen. Teilweise waren hierfür kurze und pägnante Texte gewählt wie Felix Respublica amata bonis civibus56), teilweise aber auch längere Zitate wie Non viribus aut celeritate corporum res magnae gerentur sed consilia et autoritate57). Wie die unterschiedlich langen Inschriften auf die taustabgerahmten Friese verteilt waren, ist leider ebensowenig überliefert wie die Ausführungstechnik. Geht man davon aus, dass die zahlreichen vermutlich in Kapitalis ausgeführten Inschriften durch eine goldene Fassung hervorgehoben waren, so ergibt sich für die Nordfassade des Rathauskomplexes ein ganz anderes Bild, als es die leeren Friese heute vermitteln.58) Der ehemalige, in hohem Maße repräsentative Charakter dieser Rathausseite ist heute verloren. Dass diese in ihren Inschriften die Werte der Res publica betonende Fassade dem Herzoglichen Schloss zugewandt war, das gegenüber am Ochsenmarkt lag, ist von großer Bedeutung und zeigte das demonstrativ zur Schau gestellte Bemühen des Rats um die Bewahrung der städtischen Unabhängigkeit.59)

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Bemerkenswert am Inhalt dieser großen inschriftlichen Spruchsammlung ist die Tatsache, dass es sich ausschließlich um ganz allgemeine und seit der Antike gültige Lebensweisheiten handelte, in denen der Glaube und die Konfession keinerlei Rolle spielten. Alles dreht sich hier um das Wohlergehen der Res publica und deren Bürger. Das gilt auch für die teilweise auf Bibelzitaten beruhenden Inschriften der Ostfassade. Damit standen die außen an den Fassaden angebrachten ausschließlich lateinischen Inschriften des Rathauses im deutlichen Gegensatz zu den meisten Inschriften im Inneren des Rathauses, die in deutscher Sprache häufig der Lutherbibel entnommen oder auch aus dieser ins Lateinische übertragen waren und die zentralen Inhalte der Lehre Luthers vermittelten.

3.3.7.3. Welt- und Heilsgeschichte unter protestantischen Vorzeichen

Im Gegensatz zu den im Grunde zeitlos gültigen Inschriftenprogrammen, die das Rathaus außen umgaben, findet sich in den zwischen 1568 und 1607 umgestalteten Repräsentationsräumen im Inneren, in der Großen Ratsstube und im Fürstensaal, ein Kosmos der großen ikonographischen Themen der Zeit nach der Reformation. Die hier umgesetzten Bildprogramme entsprechen – mit Ausnahme der lediglich modernisierten Fürstenpaare im Fürstensaal (Nr. 474) – den in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ‚modernen‘, protestantisch geprägten Sujets und beruhen, wie zahlreiche kunsthistorische Untersuchungen der jüngeren Zeit zeigen, zumeist auf mehr oder weniger modifizierten druckgraphischen Vorlagen. Bei aller ikonographischer Verschiedenheit ist den Bildprogrammen gemeinsam, dass sie ohne inschriftliche Erläuterung des Dargestellten nicht auskommen. Verhältnismäßig stereotyp sind diese Inschriften im Fürstensaal, indem sie knapp in deutscher Sprache (Fürstenbildnisse an den Wänden, Nr. 474) oder in einem sich ständig wiederholenden lateinischen Formular (Kaiserbildnisse an der Decke, Nr. 798) in Kurzform die Lebensdaten der Dargestellten angeben. Anders ist dies bei den neun großen von Daniel Frese und seiner Werkstatt zwischen 1575 und 1578 ausgeführten Gemälden der Großen Ratsstube.60) Zum Verständnis der zumeist höchst komplizierten und aus verschiedenen Motiven zusammengesetzten Bildinhalte sind die den Darstellungen innerhalb der Gemälde beigegebenen Tituli unabdingbar. Während diese häufig in lateinischer Sprache ausgeführt sind, tragen die Gemälde unter den Darstellungen ausnahmslos deutsche Bibelzitate. Hier wird das Resümee aus den jeweiligen Darstellungen gezogen und die Bildaussage zugleich durch die Rückbindung an die Bibel bekräftigt. Die Auswahl der Bibelzitate wie auch der Bildthemen ist stark konfessionell geprägt und zeigt, wie selbstverständlich in der Stadt Lüneburg inzwischen das Bekenntnis zum evangelischen Glauben war. Hier wurde zumindest ynnwendig umgesetzt, was Luther in seiner Schrift ‚Wider die himmlischen Propheten‘ wünschte: Ja wollt Gott, ich kund die herrn und die reychen da hyn bereden, das sie die gantze Bibel ynnwendig und auswendig an den heusern fur ydermans augen malen liessen, das were ein Christlich werck.61)

Das Bemerkenswerte an der Auswahl der Bibelzitate für die Große Ratsstube ist, dass sich vier der neun Bildunterschriften explizit mit dem Thema Obrigkeit befassen,62) verstärkt durch die ebenfalls diesem Thema gewidmeten Zitate an der Fensterfront (Nr. 473), die ihren hier in Ganzfigur dargestellten ‚Autoren‘ Moses (Richter vnd Amptleute soltu dir setzen in allen deinen Thoren, die dir der HERR dein Gott geben wird) und David als Vertretern des Alten Testaments sowie Petrus (Seid vntertan aller Menschlicher ordnung vmb des HERRN willen) und Paulus als Vertretern des Neuen Testaments zugeordnet sind. Während in diesen Inschriften die Bürger aufgefordert werden, sich der Obrigkeit unterzuordnen, können andere Bildbeischriften wie das unter der Darstellung des Staatsschiffs stehende Sirach-Zitat als Anweisung für die Ratsmitglieder verstanden werden: Ein Weiser Regent ist strenge, vnd Wo ein verstendige Oberkeit Jst, da Gehet es Ordentlich Zu. Wie der Regent ist, so sind Auch seine Amptleute. Wie der Rat ist, So sind Auch die Burger. In gleicher Weise ist auch das Sapientia-Zitat unter dem Gemälde mit der Darstellung des Kaisers und der Kurfürsten zu verstehen: Horet ir Konige vnd [Druckseite 42] mereket Lernet ir Richter auff Erden. Nemet zu ohren die ir ober viel herrschet die ihr euch erhebt vber den Volckern. Denn Euch ist die Oberkeit gegeben vom HERRN vnd die gewalt vom Hohesten welcher wird fragen wie ir handelt vnd forschen was ihr ordnet. Denn ir seid seines Reiches Amptleute. Auch eines der von Albert von Soest geschnitzten Portale der Großen Ratsstube ist dem Thema Obrigkeit gewidmet (Nr. 505, 1577). Hier tragen die Figuren der Apostel Petrus und Paulus große Schrifttafeln mit entsprechenden Zitaten aus ihren Bibelbüchern. Die Inschrift des Paulus nach dem Römerbrief QVAE VERO SVNT POTESTATES A DEO ORDINATAE SVNT stellt eine Übertragung des Luthertextes Wo aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet ins Lateinische dar und ist zugleich einer der Kernsätze, auf die sich Luthers Obrigkeitsverständnis gründet. Alle auf die Obrigkeit bezogenen Bibelzitate wurden für das Inschriftenprogramm der Großen Ratsstube sehr sorgfältig ausgewählt, um den Lüneburger Bürgern hier nachdrücklich ganz im Sinne Luthers und seiner Schrift ‚Von der Freiheit eines Christenmenschen‘ vor Augen zu führen, dass die Obrigkeit von Gott als weltliche Ordnungsmacht eingesetzt und unabdingbar sei, damit der wahre Christ in Frieden seinen Glauben leben kann.63) Das Bild-/Textprogramm der Großen Ratsstube zielte damit – neben der Vermittlung religiöser Inhalte – ganz dezidiert darauf ab, die machtvolle Position des Rats innerhalb der Stadt Lüneburg zu legitimieren. Zugleich sollten sich die Ratsmitglieder aber jederzeit bewusst machen, dass sie als von Gott eingesetzte Obrigkeit auch nach Gottes Willen die Stadt regieren sollten.

Der Legitimation des bestehenden Systems und der Einordnung der Stadt Lüneburg in die Heils- und Weltgeschichte dienten auch die eingangs bereits erwähnten Kaiser- und Fürstendarstellungen des Fürstensaals, ebenso wie der auf der Tür des Fürstensaals angebrachte, seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts besonders beliebte und verbreitete Quaternionenadler (Nr. 797), dessen Wappen hier unbezeichnet geblieben sind. Der Adler und die ursprünglich 150 Kaiserbilder der Decke verkörpern in besonderer Weise das Heilige Römische Reich, in das sich auch die Lüneburger Fürsten einreihen. Aber auch der Lüneburger Rat ist hier durch die Namen und Wappen der mit ihren Funktionen genannten Ratsmitglieder vertreten (Nr. 798), die auf dem Unterzugsbalken der Fürstensaal-Decke stehen und damit sinnbildlich eine Stütze des Heiligen Römischen Reichs bilden. Weitere Herrscherstammbäume mit einem großen, jedoch nicht überlieferten Inschriftenprogramm, das nach Gebhardi einen geübten Leser einen Tag lang beschäftigt hätte, befanden sich in dem nach den Darstellungen benannten Stammgemach (Nr. 262). Wie die Fürstenbildnisse wurden auch diese bereits vorhandenen Stammbäume von Daniel Frese und seiner Werkstatt überarbeitet und bis zu seiner Zeit ergänzt.

Die Bildbeischriften dieser Herrscherreihen sind zwar außerordentlich umfangreich, textlich für sich genommen aber wenig ergiebig. Interessant sind jedoch die Zusammenhänge zwischen den hier gelisteten Lebensdaten der Herrscher, insbesondere der Kaiser, und den in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts besonders beliebten Weltchroniken bzw. Genealogien, die deren Grundgerüst bildeten. Mit Hieronymus Henninges, von 1563 bis zu seinem Tod 1597 Pastor an St. Johannis, war in Lüneburg ein Autor umfangreicher genealogischer Werke tätig (vgl. Nr. 436 u. 665), der auch auf die Inschriften seiner Zeit in Lüneburg maßgeblich Einfluss genommen haben dürfte. Sein Hauptwerk, das Theatrum Genealogicum, folgt in der Grundstruktur der von Melanchthon überarbeiteten Chronica Carionis, erweitert diese aber um eine Vielzahl von Fürstenstammbäumen. Dem Theatrum und Melanchthons Chronica gemeinsam ist die Einteilung in die vier aufeinanderfolgenden Monarchien, die auf die Deutung von Nebukadnezars Traum durch Daniel (Dan. 2,31–45 in der interpretierenden Fassung der Lutherbibel), besonders aber auf die Interpretation dieser Bibelstelle durch Luther in der Vorrede zum Buch Daniel zurückgehen (hierzu Nr. 665). Das hier beschriebene, aus vier Metallen bestehende Standbild, das die vier Monarchien verkörpert und von einem Stein zerschmettert wird, ist die Schnittstelle zwischen den langen Fürsten- und Kaiserreihen, die alle in die vierte Monarchie, das Heilige Römische Reich, fallen und den allegorischen Darstellungen des Monarchienmannes, die das Weltende implizieren. Deutlich wird die Endzeitvorstellung auch an der Verknüpfung des Standbildes mit den vier apokalyptischen Tieren (Dan. 7,3–8), die Luther in seiner Vorrede den vier Monarchien zuordnet.

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Rechnet man das wohl nicht von Beginn an für das Rathaus bestimmte größte Gemälde mit der Darstellung des Monarchienmannes (Nr. 665) mit ein, so zeigen vier Gemälde Daniel Freses im Rathaus Darstellungen der vier Monarchien. Das Gemälde der Großen Ratsstube Nr. 494 mit der Darstellung des von den apokalyptischen Tieren umgebenen Monarchienmanns trägt zahlreiche erläuternde Bildbeischriften sowie ebenfalls zur Erläuterung des Dargestellten die zentralen Bibelzitate aus den Danielkapiteln 2 und 7 der Lutherbibel, kombiniert mit einem Bibelzitat zum Thema Obrigkeit unter dem Bild. Das Gemälde des Himmlischen Jerusalems zeigt folgerichtig die bereits zerschmetterte, am Boden liegende Statue, deren Körperteile durch Tituli bezeichnet sind (Nr. 520). Eine andere Darstellung der vier Monarchien findet sich im Staatsschiff (Nr. 495), wo vier rudernde Herrscherpaare durch ihre Tituli und die apokalyptischen Tiere auf den Wappenschilden als die Vertreter der vier Monarchien bezeichnet sind. Während die Inschriften dieser drei Gemälde vor allem dem Verständnis der komplizierten Bildinhalte dienen, lassen die im vierten Gemälde (Nr. 665, nur der obere Teil erhalten) auf allen freien Flächen rund um die Figur des Standbilds angebrachten weltlichen und biblischen Stammbäume nur den Schluss auf einen didaktischen Zweck des Gemäldes zu, zumal die Buchstaben der Inschriften in Relation zur ehemaligen Gesamthöhe des Gemäldes von ca. 4,5 Metern sehr klein und dadurch schwer lesbar sind. Die Darstellung zeigt hier nicht mehr die durch den auf sie zurasenden Felsbrocken mit der Vernichtung bedrohte Statue, sondern einen Mann in Herrscherposition mit einem Szepter in der rechten Hand auf der weltgeschichtlichen Seite und einer mit einem Kreuz besetzten Weltkugel mit der Endzeitvision aus Dan. 8 auf der heilsgeschichtlichen Seite. Die apokalyptischen Tiere sind auf den verschiedenen Teilen der Rüstung dargestellt und durch Tituli und Wappen als die Monarchien bezeichnet. Den didaktischen Zweck des Gemäldes dürfte auch die Ausführung der Inschriften in deutscher Sprache belegen. Das Inschriftenprogramm des Gemäldes geht nachweisbar auf das bereits erwähnte Theatrum Genealogicum des Hieronymus Henninges bzw. auf dessen Vorarbeiten zu diesem Werk zurück, dessen lateinische Texte für die Ausführung als Inschriften ins Deutsche übertragen wurden (hierzu ausführlich Nr. 665 mit Einzelnachweisen).

Eine Endzeitdarstellung der Großen Ratsstube mit besonders bemerkenswerten Inschriften ist bislang unberücksichtigt geblieben. Es handelt sich dabei um das von Albert von Soest bereits 1568 fertiggestellte Portal mit einem Relief des Jüngsten Gerichts (Nr. 447). Es trägt sechs auf die dargestellte Szene bezogene Bibelzitate in lateinischer Sprache, denen der deutsche Text der Lutherbibel zugrundeliegt, die also wohl für die Ausführung als Inschrift ins Lateinische übertragen wurden. Gerade an den späten Portalen der Großen Ratsstube, die erst 1580/84 und 1582 von Albert von Soest angefertigt wurden, ist ein gewisser Bruch im ikonographischen Programm des Raums zu erkennen, auch wenn von kunstgeschichtlicher Seite immer wieder betont wird, wie stark alle Ausstattungsteile hier inhaltlich miteinander verbunden seien und dass alles auf eine ausgeklügelte Gesamtkonzeption zurückgehe.64) Dass die auf den beiden späten Portalen dargestellten Helden, in einem Fall der Römer Titus Manlius Torquatus (Nr. 543), im anderen Fall die Römer Scipio, Marcus Curtius und Marcus Attilius Regulus sowie etliche Gute Helden und Heldinnen (Nr. 534) aufgrund ihres Vorbildcharakters zu einer allgemeinen Rathausikonographie passen, ist nicht zu bestreiten; aus dem ansonsten sehr stark an den Inhalten der Lutherbibel und an Luthers Obrigkeitsverständnis orientierten Bildprogramm fallen die Portale aber eindeutig heraus. Sehr deutlich wird dies auch an ihren lateinischen Inschriften, die abgesehen von knappen Bilderläuterungen lediglich auf die zu den bildlichen Darstellungen gehörenden Stellen bei Livius und Lucius Aennaeus Florus verweisen und sich damit an einen sehr gebildeten Betrachter wenden.

Das führt zu der bereits häufig erörterten, aber aus Mangel an Quellen nie beantworteten Frage, wer die Urheber des Konzepts oder der Konzepte waren, auf die die Umgestaltung des Lüneburger Rathauses in der Zeit zwischen 1565 und 1607 zurückging. Während die ältere Forschung dazu neigt, in dem Bürgermeister Franz Witzendorff mehr oder weniger den alleinigen Urheber des Konzepts für die Große Ratsstube zu sehen,65) wird in der neueren Forschung das Augenmerk doch auch auf die Lüneburger Theologen und Dichter Lucas Lossius und Thomas Mawer gerichtet und [Druckseite 44] der Maler Daniel Frese nicht mehr nur als ausführender Künstler angesehen.66) Als Bürgermeister war Franz Witzendorff, der die für die Patriziersöhne seiner Zeit typische humanistische Ausbildung erfahren hatte, ganz sicher einer der Hauptverantwortlichen für die das Rathaus betreffenden Planungen einer Neugestaltung. Allerdings starb er bereits im Januar 1574 (vgl. Nr. 503), als für die Große Ratsstube lediglich das Portal Nr. 447 und die Wandverkleidung Nr. 473 angefertigt worden waren. Dass schon bis 1573 detaillierte Pläne für sämtliche Fresegemälde und für die übrigen zwischen 1577 und 1584 entstandenen Portale vorlagen, ist wenig wahrscheinlich. Bisher nicht beachtet worden ist die Rolle, die der Sohn des Franz Witzendorff, der spätere Bürgermeister Heinrich Witzendorff (vgl. Nr. 854) als Berater gespielt haben könnte, der, was seine Bildung betraf, seinem Vater in nichts nachstand und nach dessen frühzeitigem Tod schon jung die Aufgaben seines Vaters übernahm. Auch der eifrige Genealoge Hieronymus Henninges hat in diesem Zusammenhang bislang zu wenig Beachtung erfahren.67)

Die beiden Bürgermeister Franz und Heinrich Witzendorff sind dank ihrer verhältnismäßig detailliert nachweisbaren biographischen Daten Beispiele dafür, wie gut Memorialkultur und Repräsentation bis in die heutige Zeit hinein funktionieren und wirken können. Der Vater, Franz Witzendorff, wurde – nicht zuletzt dank Lucas Lossius und Thomas Mawer –, aber auch durch seine eigenen Bemühungen um sein Andenken (vgl. Nr. 386, 503) im Laufe der Zeit zu einer Art Lichtgestalt, dem Idealtyp des hochgebildeten Lüneburger Bürgermeisters stilisiert. Immer wieder wird sein Studium bei Luther und Melanchthon betont,68) ohne dass genauer betrachtet wird, wie sich dieses Studium in die Biographie einfügt. Der 1520 geborene Franz Witzendorff immatrikulierte sich als 13jähriger 1533 an der Universität Wittenberg und ging bereits im Jahr darauf an die Universität in Frankfurt/Oder (vgl. Nr. 503). Über weitere Universitätsaufenthalte ist nichts bekannt, vermutlich schloss sich aber wie später bei seinem Sohn eine Bildungsreise durch Europa an.

Im Fall von Heinrich Witzendorff ist der Bildungsweg detaillierter nachzuverfolgen (vgl. Nr. 854). 1551 geboren, immatrikulierte er sich als 14jähriger 1565 an der Universität Jena, im Wintersemester 1566 an der Universität Ingolstadt, anschließend wohl in Erfurt, ging 1568/69 nach Leipzig und dann – natürlich immer in Begleitung eines Praeceptors – auf Reisen durch Europa. 1572 wurde er in Lüneburg zum Sülfmeister ernannt und übernahm zwei Jahre später die Aufgaben seines nun verstorbenen Vaters. Das Itinerar für diesen besonders privilegierten 14- bis 21jährigen lässt erkennen, dass die Studien allein durch die vielen Reisen nicht sonderlich intensiv gewesen sein können, und das jugendliche Alter spricht ebenfalls gegen eine Universitätsausbildung nach heutigem Verständnis.69) Die Einschränkungen, die Droste im Hinblick auf das Universitätsstudium der Lüneburger Bürgersöhne für das 15. Jahrhundert macht, bleiben auch im 16. Jahrhundert gültig.70) Droste betont zu Recht, dass nur eine Minderheit der Studierenden einen Universitätsabschluss anstrebte und dass das von den vermögenderen Patriziersöhnen absolvierte Grundstudium eher der späteren Ausbildung an einem humanistischen Gymnasium entsprach, dass die für den Beruf und die Ratsämter erforderlichen Kenntnisse aber anschließend in der Praxis erworben wurden. Die im Studium möglicherweise geweckten Interessen an den Wissenschaften und der Kunst konnten die Lüneburger Patrizier später pflegen, soweit ihnen die Ämter in der Saline und im Rat hierfür genügend Zeit ließen. Bücher fanden sie außer in den privaten Bibliotheken auch in der im ehemaligen Franziskanerkloster untergebrachten Ratsbücherei, deren umfangreichen alten Bestand die von Büttner angelegten Kataloge in eindrucksvoller Weise geordnet nach Sachgebieten dokumentieren.71) [Druckseite 45] Hier finden sich auch zahlreiche Werke, die für die Auswahl von Inschriften benutzt worden sein dürften (vgl. z. B. Nr. 534).

Ebenso wie die Drucke und Handschriften waren auch die zeitgenössischen Werke der Druckgraphik allgemein verfügbar und konnten bei der Auswahl von Bildmotiven herangezogen werden, auch von den ausführenden Künstlern. Manche der auf den ersten Blick kompliziert und besonders erlesen wirkenden Text-/Bildprogramme erweisen sich in dem Moment, wo sich die druckgraphischen Vorlagen nachweisen lassen, nur als deren exakte Umsetzung auf den Inschriftenträger, auch was die Inschriften betrifft. Ein Beispiel hierfür ist das Epitaph des Heinrich Witzendorff Nr. 854 von 1617, für das – offenbar von ihm selber – mehrere Druckgraphiken kombiniert wurden. In diesem Zusammenhang ist noch kurz auf die Rolle einzugehen, die der Maler Daniel Frese bei der Entstehung seiner Bilder gespielt haben wird und die er in den auf seinen Bildern angebrachten Künstlerinschriften zum Ausdruck bringen wollte. Auf acht der neun Gemälde Freses in der Großen Ratsstube nennt er seinen Namen und bezeichnet sich als INVENTOR. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Gemälden, die die Formel INVENTOR ET FECIT tragen (Nr. 494, 495, 497, 502) und den Gemälden, denen der FECIT-Vermerk fehlt (Nr. 496, 498, 519, 520). Letztere wurden von Gesellen Freses ausgeführt, die er immer in unterschiedlicher Zahl beschäftigte. Die Bezeichnung als INVENTOR impliziert aber, dass er als ‚Erfinder‘ des Bildes maßgeblich an der Zusammenstellung und Komposition der einzelnen, zumeist aus der Druckgraphik übernommenen Bildmotive beteiligt war, auch wenn ihm das Thema vorgegeben wurde (vgl. hierzu Nr. 494).

3.3.7.4. Außen zeitlos, innen protestantisch – Das Rathaus der Renaissance

Während sich die großen Text-/Bildprogramme aus den drei letzten Jahrzehnten des 16. und dem ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts im Inneren des Rathauses erhalten haben und dem Besucher noch heute einen Eindruck von dem repräsentativen Aufwand der damaligen Zeit vermitteln, hat das Rathaus die Außenwirkung der Renaissancezeit mit den dort angebrachten Inschriftenprogrammen verloren. Selbst die auf Repräsentation angelegte Ostfassade, in die Figuren der ehemaligen Bildprogramme integriert wurden, trägt heute nur noch wenige Inschriften. Die ehemals anspruchsvollen und aufeinander abgestimmten Bildprogramme der Fassade (Nr. 775) und des Richthauses (Nr. 796) wurden beim Neubau der Ostfassade zu Beginn des 18. Jahrhunderts bereits verändert und verloren dann 1869 endgültig die ursprüngliche Aussagekraft, als die Figuren – nun weitgehend ohne zugehörige Schrifttafeln – bei einem Umbau erneut umsortiert und auch etwas willkürlich postiert wurden.72) Durch den Verlust der nun offenbar nicht mehr zeitgemäßen Inschriften bedarf die Auswahl der hier aufgestellten Kaiserfiguren heute der Erklärung durch Stadtführer.

Wann die Inschriftenprogramme der Nordfassaden zum Ochsenmarkt hin und der Westfassade am Kämmereiflügel entfernt wurden, lässt sich nicht feststellen. Vermutlich verwitterten die Inschriften im Laufe des 18. Jahrhunderts und wurden nicht mehr erneuert, so dass im 19. Jahrhundert schon alle Hinweise auf die ehemalige Gestaltung fehlten und die Inschriften dementsprechend in der Literatur auch keine Erwähnung mehr finden. Die selbstbewusste Res Publica, wie sie sich hier um 1600 noch einmal nach außen wie im Inneren präsentiert und ihren Bürgern Maßgaben zu ihrer bestmöglichen Erhaltung mit auf den Weg gegeben hatte, existierte spätestens seit dem Dreißigjährigen Krieg nicht mehr in der alten Form. Ähnlich wie die Inschriftenprogramme an den Fassaden verloren auch die Bild-/Textprogramme im Inneren, ganz besonders in der Großen Ratsstube, inhaltlich an Bedeutung und behielten nur noch Wert als repräsentative Ausstattungsstücke. Das aus dem Danielbuch in Luthers Interpretation hergeleitete Geschichtsbild der vier Monarchien verbunden mit der Weltzeitrechnung und der Endzeiterwartung war schon bald nach Beginn des [Druckseite 46] 17. Jahrhunderts überholt. Der Umbruch, der sich zu dieser Zeit in der Stadt Lüneburg vollzog, wird auch in den Inschriften spürbar.

3.3.8. Die Änderungen der Ratsverfassung 1619 und 1638/39

Mit den bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts spürbaren Veränderungen der politischen Lage durch den Ausbau der Landesherrschaft korrespondierten auch Veränderungen der inneren Verhältnisse.73) Zunehmend drängten nun auch andere Kreise der Bürgerschaft auf eine Beteiligung an der bislang weitestgehend den Sülfmeistern vorbehaltenen Ratsherrschaft. Zu einer ersten offiziellen Änderung der Ratsverfassung kam es im Jahr 1619, als Herzog Christian in einen Streit zwischen Bürgern und Rat schlichtend eingriff – auch dies schon ein Indiz für die geänderten Verhältnisse – und der Rat sich nun bereiterklären musste, ab sofort fünf Mitglieder aus der ‚gemeinen Bürgerschaft‘ zu rekrutieren. Außerdem durften keine nahen Verwandten aus den Patrizierfamilien mehr gleichzeitig als Ratsherren amtieren.74)

Dass Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts gelegentlich auch die allgemeine Einwohnerschaft, d. h. nicht nur die Bürger, sondern auch die Inwohner ohne Bürgerrecht, in das Spektrum der Inschriften rückt, ist ein Zufall der kopialen Überlieferung bzw. dem Umstand zu verdanken, dass Jakob Rikemann unterschiedslos die Inschriften aller Grabdenkmäler der damaligen Zeit verzeichnete. So sind auch Grabinschriften für eine Hebamme (Nr. 802), einen Weißlader (Salzverkäufer, Nr. 590) und einen Grützmacher (Nr. 779) überliefert. Mit einer veränderten Ratsverfassung hat dies allerdings nichts zu tun, denn auch weiterhin sind es die Patrizierfamilien, die die Inschriften dominieren, ganz besonders nach dem Ende der Grabinschriften-Überlieferung durch Rikemann 1614. Anders als die 1619 vorgenommene Verfassungsänderung, die inschriftlich nicht thematisiert wird und nur an den nun in die großen Wappentafeln des Ratspersonals aufgenommenen Neulingen festzumachen ist (vgl. Nr. 694, 763), wird der deutlich gravierendere Umbruch in der Ratsverfassung von 1637/38 auch zum Thema mehrerer Inschriften.

Die Inschriften Nr. 921, 922, 931, 940 und 948 beziehen sich auf die Geschehnisse des Dreißigjährigen Kriegs, durch die das Ende von Lüneburgs Selbständigkeit als Stadt besiegelt wurde, auch wenn die genannten Grabschriften das Gegenteil zu vermitteln suchen. Nach der Einnahme des Kalkbergs und der Besetzung Lüneburgs durch die Schweden im August 1636 gelang es dem Lüneburger Herzog Georg im Einvernehmen mit Teilen der Bürgerschaft im Jahr darauf, die Schweden zum Abzug aus der Stadt zu bewegen. Da man dem Rat den Vorwurf machte, die Schweden in die Stadt gelassen zu haben, wurde dieser im Dezember 1637 abgesetzt. Zu dem Ratsjahr 1637/38 steht im Album Curiae dort, wo sonst nur die Namen der Ratsherren verzeichnet sind, ausnahmsweise ein Kommentar: Nach dem im Jahr 1637. I. fürstl. Gnd. Hertzoge Georg die Schwedische Guarnison durch gütlichen accord eingenommen, sein Krigesvolck hereingeleget, und also mehr gewalt, alß zu vore die Fürsten gehabt, in der Stadt bekommen. Auch allerhandt Mißverstände zwischen dem Rahte und der Bürgerschaft gewesen. Alß haben i.i. F.F. G.G. Hertzog Friederich und Hertzog Georg durch Ihre Rähte am tage Luciae 13. Xbr. den alten Raht abe- und einen newen eingesetzet.75) Dieser Interimsrat sollte vorübergehend bis zur Verabschiedung einer neuen Ratsverfassung regieren. Ähnlich wie schon während des Prälatenkriegs machte man allerdings auch jetzt die Erfahrung, dass die Stadt nicht ohne Weiteres durch unerfahrene Ratsmitglieder, an ihrer Spitze als Bürgermeister der Drucker Hans Stern (vgl. Nr. 940), geleitet werden konnte. So verzeichnet das Album Curiae für das Jahr 1639/40: Ao 1639 den 20. Mai ward der alte Raht integre restituiret und wieder eingesetzet. Doch ist aber von I. F. Gnad. diese Enderunge, das hinfüro so woll im Bürgermeister alß Rahts Herrn Stande eine gleiche anzahle an Pratricien undt bürgern sein solte, gemachet undt eingeführet worden.76) Auf die Wiedereinsetzung der ehemaligen Ratsmitglieder [Druckseite 47] und auf die Verfassungsänderung (ANTE TRANSPOSITIONEM SENATUS bzw. ante et post mutatum hujus Reipublicae statum), beziehen sich die oben genannten Inschriften auf den Totenschilden für Statius und Thomas Töbing, Ludolph von Lafferde und Ludolph Dithmers (Nr. 922, 948, 921, 940) sowie auf dem Epitaph des Ludolph von Lafferde (Nr. 931). Es ist zu vermuten, dass für sämtliche im Rat vor 1637 vertretenen Angehörigen der Patrizierfamilien entsprechende Schilde gefertigt wurden, um zu demonstrieren, dass die patrizischen Ratsherren ihre angestammten Positionen wieder einnahmen. Auf den großen im Rathaus hängenden Wappentafeln Nr. 694 (Richteherren) und Nr. 763 (Kämmerer) ist das Jahr des Interimsrats 1638 jeweils ausgespart. Das konnte dauerhaft jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Stadt Lüneburg und die in ihrer Macht zunehmend geschwächten Sülfmeisterfamilien seit der durch die Herzöge Friedrich und Georg von Braunschweig-Lüneburg am 21. Mai 1639 verfügten und von allen Vertretern der Stadt mitbesiegelten Verfassung endgültig entmachtet und auf den Status einer Landstadt im Herzogtum zurückgesetzt worden war.77)

4. Personen und Inschriften

Schon mehrfach war in den voraufgegangenen Kapiteln davon die Rede, dass die Lüneburger Patrizierfamilien die in den Inschriften der Stadt bis 1650 dominierende Bevölkerungsschicht bilden. Letztlich unterscheidet sich Lüneburg dadurch nicht wesentlich von den anderen großen Städten wie Braunschweig oder Hannover, wo es ebenfalls überwiegend die regierenden Eliten sind, die die Grabdenkmäler in den Kirchen anbrachten oder Ausstattungsgegenstände stifteten. Allerdings ist die Zahl der Sülfmeister- und Ratsfamilien in Lüneburg überschaubar: unter den von Büttner77) verzeichneten Patriziergeschlechtern sind es knapp 50 Familien, die in der Zeit vom 14. bis zum 17. Jahrhundert die Ratsmitglieder stellten, aus nur 26 Familien stammten die 40 Mitglieder der 1461 gegründeten Theodorigilde (s. Kap. 3.3.4.).78)

Eine Zählung der im Namenregister dieses Bandes besonders zahlreich verzeichneten Familien ergibt 27 Namen, von denen sich viele in der Theodorigilde wiederfinden lassen: Abbenborg, Borcholt, Bromes, Dassel, Dithmers, Döring, Dusterhop, Elver, Garlop, Glöde, Hoyemann, Lafferde, Lange, von der Molen, Mutzeltin, Sanckenstede, Schellepeper, Schomaker, Semmelbecker, Sneverding, Springintgut, Stöterogge, Stuver, Töbing, Tzerstede, Viskule und Witzendorff. Darunter sind besonders die verschiedenen Zweige der Familie Töbing zu nennen, aus denen 121 Angehörige in Verbindung mit Inschriften der Stadt Lüneburg stehen. Die Familie Töbing hebt sich damit deutlich ab von den anderen mit immerhin noch 40 bis 60 Namen im Register verzeichneten Familien von Dassel (60 Namen), Elver (50 Namen), Schomaker (46 Namen), Witzendorff (43 Namen), Tzerstede (40 Namen), Semmelbecker (40 Namen) und Dusterhop (39 Namen). Im Fall der Familien von Dassel und Witzendorff ist dabei zu berücksichtigen, dass sie trotz der zahlreichen in den Inschriften vorkommenden Familienmitglieder erst seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts genannt sind.

Vergleicht man die genannten Zahlen mit einer Stadtbevölkerung, die innerhalb der seit 1371 bestehenden Begrenzungen bis zum Dreißigjährigen Krieg auf ca. 14000 Einwohner geschätzt wird,79) so wird deutlich, wie klein die Gruppe der am Stadtregiment beteiligten Bürger war, ohne dass dies – abgesehen von dem eher ‚außenpolitisch‘ bestimmten Prälatenkrieg – zu dauerhaften und ernsten Konflikten geführt hätte. Mörke bezeichnet Lüneburg in der Zeit vor der Reformation als eine Stadt mit geringem Konfliktpotential und begründet dies durch die gemeinsamen Interessen der Sülfmeister- und Ratsfamilien bei fehlender geschäftlicher Konkurrenzsituation auch [Druckseite 48] im Hinblick auf die städtischen Gewerbe.80) Diese Einschätzung kann man durchaus auf die Zeit während und nach der Reformation bis zum Ende des 16. Jahrhunderts ausdehnen.

Eine statistische Auswertung der inschriftlich genannten Personen nach ihrer Zugehörigkeit zu den Patriziern, Bürgern, städtischen Bediensteten, Geistlichen und zum Adel zeigt zunächst in auffallender Weise, dass der Adel in der Stadt Lüneburg inschriftlich kaum vertreten ist. Bei den wenigen in den Inschriften vorkommenden Adligen handelt es sich zum überwiegenden Teil um Konventualen des Klosters St. Michaelis oder deren Verwandte, die ein Begräbnis in der Klosterkirche besaßen. Adlige Paare wie Eitel Rau von Holzhausen und Margaretha von Badendorf (Grabdenkmäler Nr. 469, 507, 514) oder Fritz von dem Berge und Leveke Hahn (Wappentafel Nr. 631) sind eine Ausnahme, besonders letztere, aus deren Stadthaus Egersdorffstr. 1 (Nr. 625) das große Inschriftenprogramm einer Holzbalkendecke überliefert ist. Obwohl die Familie von Meding in St. Michaelis ein Familienbegräbnis besaß, sind nur für Levin von Meding die Inschriften seines Epitaphs überliefert (Nr. 470).

Mit den Konventualen von St. Michaelis ist bereits die Gruppe der Geistlichen erwähnt, deren Inschriften zumeist auf Grabdenkmälern oder auf von ihnen gestifteten Stücken der Kirchenausstattung angebracht sind. Vor der Reformation bleibt diese Gruppe mit 14 Inschriften bis 1450, 10 Inschriften bis 1500 und 14 Inschriften bis 1550 recht überschaubar. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts stehen 24 Inschriften – zumeist Grabinschriften – im Zusammenhang mit den nun evangelischen Pastoren und Superintendenten, in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts 21 Inschriften. In der Regel handelt es sich bei diesen Geistlichen nicht um gebürtige Lüneburger. Das gilt auch für die an den Lateinschulen von St. Johannis und St. Michaelis nach der Reformation beschäftigten Lehrer und Rektoren, für die acht Grabinschriften überliefert sind, darunter auch die Grabinschrift für den Konrektor und Dichter Lucas Lossius (Nr. 541, 1582). Ebenfalls als Auswärtige, die im Bereich der Kirchen tätig waren, sind inschriftlich noch drei Musiker bezeugt: die Komponisten Christoph Praetorius (Nr. 644, 1596) und Johannes Chustrovius (Nr. 774, 1605) sowie der inschriftlich hochgerühmte, aber völlig unbekannte Instrumentalist Georg Stein (Nr. 461, 1571).

Vergleicht man die großen Gruppen der in den Inschriften vorkommenden Patrizier und Bürger miteinander, so ergibt sich für die Zeit bis 1550 ein deutlich höherer Anteil der Patrizier: 111 Inschriften bis zum Jahr 1550 beziehen sich auf die Sülfmeister- und Ratsfamilien, nur 38 Inschriften auf Bürgerfamilien. Das Verhältnis verschiebt sich – nicht zuletzt dank der dichten kopialen Grabschriftenüberlieferung durch Rikemann – in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zugunsten der Bürger, denen nun 61 Inschriften zuzuordnen sind gegenüber 74 auf Patrizierfamilien bezogenen Inschriften. Erst in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts wird das Verhältnis ausgeglichen (61 Patrizier, 62 Bürger). Die in den Inschriften vorkommenden Einwohner ohne Bürgerrecht bleiben bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums eher die Ausnahme; allerdings sind sie auch ohne größere Recherche nicht immer sicher von den Bürgern zu unterscheiden.

Nur sehr selten werfen gleich mehrere Inschriften auf unterschiedlichen Inschriftenträgern ein Schlaglicht auf einen ‚einfachen‘, allerdings höchst vermögenden Bürger. Der Lüneburger Kaufmann und Ratsherr Lucas Daming (Nr. 349, 389, 587) ist hier ebenso zu nennen wie der bereits erwähnte Hinrich Kroger81) (s. Kap. 3.1.), über dessen berufliche Tätigkeit nichts bekannt ist. Auffallend ist, dass die Bevölkerungsgruppe der Handwerker und Künstler in dieser Edition zwar in der Ausübung ihres Berufes als Hersteller von Inschriftenträgern, also z. B. als Gießer, Goldschmied, Maler oder Bildhauer, in Erscheinung treten, nicht aber durch Stifter- oder Grabinschriften als hier lebende und beerdigte Bürger bezeugt sind, obwohl sich sowohl ihr Bürgerstatus als auch ihr Wohnsitz und ihre Beerdigung in Lüneburg nachweisen lassen. Eine Ausnahme bilden nur der Gießer Hermann Snitker, für den die Inschrift seiner Grabplatte überliefert ist (Nr. 62, 1432), und der Goldschmied Cord van Hagen, der einen Pokal für das Ratssilber stiftete (Nr. 257, 1522).

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Als letzte, aber durchaus wichtige Gruppe sind noch die höheren städtischen Bediensteten (insgesamt 26 Inschriften) zu nennen, bei denen es sich in der Regel nicht um Lüneburger Bürgersöhne handelte, sondern zumeist um Auswärtige, die sich nach einem Universitätsstudium, oft auch nach Erlangung eines akademischen Grades um eine Stelle als Protonotar,82) Syndikus,83) Arzt84) oder Apotheker85) bewarben. Hinzu kamen die mit militärischen Aufgaben betrauten Hauptleute.86) Besonders die Anstellung als Protonotar oder Syndikus, beides in der Hierarchie der städtischen Ämter ganz oben angesiedelte Posten, die nach der Reformation auch mit dem Amt des Propstes von St. Johannis in Personalunion verknüpft wurden, konnte als Karrieresprungbrett dienen und bei entsprechender Heiratsverbindung mit einer Patrizierfamilie durchaus zum Aufstieg in diese Kreise verhelfen (vgl. Nr. 151, 314, 790).

Die Kommentare zu den personenbezogenen Inschriften und die darin enthaltenen Verweise zeigen besonders die engen Verflechtungen der Patrizierfamilien untereinander, aber auch die Verbindungen zwischen den Bürgerfamilien, den Stadtbediensteten und den Familien der evangelischen Geistlichkeit. Einblicke in den Lebensstil der genannten Personen vermitteln die Inschriften besonders dort, wo neben den Grabdenkmälern auch andere Arten von Inschriftenträgern etwas dazu beitragen wie die in Lüneburg recht seltenen Inschriften an Privathäusern, die Bild-/Textprogramme auf den Balkendecken innerhalb dieser Häuser oder für den persönlichen Gebrauch oder die Stiftung ins Ratssilber in Auftrag gegebene Goldschmiedearbeiten. In etlichen Fällen lassen sich Inschriften bzw. die Inschriftenträger in Verbindung mit Urkunden, ganz besonders mit den in großer Zahl erhaltenen Testamenten bringen,87) aus denen man etwas über die Entstehungsgeschichte von Kelchen, Pokalen oder Grabdenkmälern erfährt.

Grundlage der allgemeinen Kommentierung personenbezogener Inschriften sind hier neben den zahlreichen Archivalien des Lüneburger Stadtarchivs, soweit es die Patrizier betrifft, besonders Büttners 1704 gedruckte Genealogiae oder Stamm- und Geschlecht-Register der vornehmsten Lüneburgischen Adelichen Patricien-Geschlechter. Das umfangreiche Werk stellt immer noch die solide Grundlage aller Arbeiten über die Lüneburger Patrizier dar, weil Büttner hierfür unzählige Quellen ausgewertet hat. Die in jüngeren Publikationen gelegentlich nachgewiesenen Fehler in Büttners Stammtafeln sind angesichts der hier verarbeiteten Materialmenge eher marginal.88) Eine gute Ergänzung für die Personenkommentierung stellt die von Stahl bis 1600 aufgestellte Ratslinie dar.89)

Für die Personennachweise der Bürgerfamilien wurden neben den Archivalien des Stadtarchivs und den ab 1573 einsetzenden Kirchenbüchern90) besonders die von Fritz Brandt angelegte Personenkartei und die Häuserordner herangezogen, die – wenn auch nicht immer einfach zu durchschauen – wichtige Hinweise auf Archivalien enthalten. Inzwischen ist die Personenkartei auch in eine im Stadtarchiv benutzbare Datenbank umgesetzt. Die Häuserordner Brandts enthalten Besitzerlisten zu den einzelnen Grundstücken. Wo sich die Nachweise auf Archivalien beziehen, sind sie sehr zuverlässig; Vorsicht ist allerdings bei den aus der Literatur übernommenen Angaben zu den Personen angebracht. Ganz besonders hilfreich für [Druckseite 50] die Kommentierung der personenbezogenen Inschriften war die Möglichkeit zur Online-Recherche im Stadtarchiv Lüneburg.91)

5. Inschriften und Inschriftenträger

Die 1012 hier in Katalogartikeln behandelten Inschriften der Stadt Lüneburg setzen schon im 10. Jahrhundert mit einer Elfenbeintafel aus dem Schatz der Goldenen Tafel ein (Nr. 1). Aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts stammte ein ebenfalls zur Goldenen Tafel gehörendes, verlorenes Kruzifix (Nr. 2).92) Eine konstante Inschriftenüberlieferung für die Stadt Lüneburg beginnt jedoch erst im frühen 14. Jahrhundert. Aus dem 14. Jahrhundert stammen 30 Inschriften, aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts 74 Inschriften, aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunders 115 Inschriften, 152 Inschriften aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, 359 aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts und 280 Inschriften aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts.

Die in den bisher edierten Inschriften niedersächsischer Städte besonders zahlreich vertretenen Gruppen der Grab- und Hausinschriften zeigen in Lüneburg ein etwas anderes Bild. Die Gruppe der Grabdenkmäler macht mit insgesamt 397 Inschriften den dominierenden Teil des Gesamtbestands aus, allerdings mit der Besonderheit, dass mit 35 Inschriften weniger als 10 Prozent im Original erhalten sind. Trotz der in Lüneburg zumindest an den Fassaden vorherrschenden Backsteinbebauung sind immerhin 56 Hausinschriften überliefert, von denen sich 35 im Original erhalten haben, hinzu kommen etliche in Anhang 1 erfasste Baudaten – ein im Vergleich zu den Fachwerkstädten wie Braunschweig, Hannover oder Hildesheim jedoch sehr geringer Bestand. Aus dem Bereich der Kirchenausstattung ist die recht große Gruppe von 60 Kelchinschriften erwähnenswert, von denen sich ein Drittel im Original erhalten hat. Von den 33 bis 1650 überlieferten Inschriften auf Glocken sind immerhin noch 19 im Original vorhanden. Die 30 ausnahmslos kopial überlieferten Inschriften von Geschützen dürften angesichts der Zeughausinventare nur einen kleinen Teil der ehemals vorhandenen Inschriften auf Geschützen darstellen. Inschriften an der Stadtbefestigung, vor allem auch an den Stadttoren,93) sind hier eher wenige überliefert.

Unter den öffentlichen Gebäuden sind die Ratsapotheke mit ihren Inschriften an der Fassade (Nr. 667) wie mit ihrer Innenausstattung (Nr. 669, 673) und das Rathaus (vgl. Kap. 5.6.1.) zu nennen. Letzteres allerdings stellt mit seinen innen wie außen angebrachten Inschriftenprogrammen (vgl. a. Kap. 3.3.7.) ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Lüneburg im Vergleich mit den Rathäusern der anderen niedersächsischen Städte dar. Das schon vor 1650 als Touristenattraktion in Lüneburg vorgeführte Ratssilber, dessen 24 prunkvollste Stücke heute im Kunstgewerbemuseum Berlin gezeigt werden – zwei weitere sind seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen –, ist mit seinen Inschriften eine weitere Lüneburger Besonderheit, ebenso wie die 31 zumeist nur fragmentarisch erhaltenen Holzbalken- und zwei Stuckdecken der Bürgerhäuser mit Inschriften, die einen guten Eindruck von der patrizischen Wohnkultur in der Renaissance vermitteln.

5.1. Grabdenkmäler und Grabinschriften

Über die Gestaltung der Grabdenkmäler in der Stadt Lüneburg sind kaum allgemeine Aussagen zu machen, da die 35 erhaltenen Grabplatten, Epitaphien und Totenschilde in der ganzen Stadt bis zum Jahr 1650 wenig Anschauungsmaterial bieten, das die Grundlage allgemeiner Erkenntnisse bilden könnte. Die Terminologie zur Bezeichnung der Denkmäler aus dem Bereich des Totengedenkens in diesem Band entspricht dem bisherigen Gebrauch in den anderen Bänden dieser [Druckseite 51] Reihe.94) Die Benennung des Inschriftenträgers wird allerdings in etlichen Fällen erschwert, wo sich in der kopialen Überlieferung keinerlei Angaben zur Gestaltung des Inschriftenträgers finden. Es bleibt dann nur die sehr allgemeine Bezeichnung als Grabdenkmal. In der kopialen Überlieferung fehlen häufig nicht nur Angaben zur Gestaltung der Grabdenkmäler, sondern auch die dort angebrachten Inschriften, bei denen es sich nicht um Grabschriften, sondern diesen beigegebene Bibelzitate, Sentenzen oder Ähnliches handelt.95) Da die kopialen Überlieferer in den Regel nur an den in der Grabschrift enthaltenen biographischen Daten interessiert waren, sind diese Inschriften häufig nicht mit überliefert.

Die 35 erhaltenen Grabdenkmäler können aufgrund der beschriebenen Umstände nur als Einzelfälle behandelt werden. Es handelt sich dabei um 18 ganz oder fragmentarisch erhaltene Epitaphien aus der zweiten Hälfte des 16. und ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, um 14 ganz oder fragmentarisch erhaltene Grabplatten, davon nur eine aus dem 15. Jahrhundert (Nr. 120), die meisten aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, sowie um drei Totenschilde. Auch über die für die Grabdenkmäler verwendeten Materialien lässt sich nur sehr wenig sagen, da sich in der kopialen Überlieferung nur selten entsprechende Angaben finden. Unter den im Original erhaltenen Stücken findet sich nicht eine einzige Grabplatte mit Metalleinlagen, und nur drei Epitaphien aus Holz haben die Zeiten überdauert (Nr. 507, 887), eines davon mit einer Metalltafel (Nr. 854). Für den Kreis der Personen, auf die sich die Grabinschriften beziehen, gelten die in Kap. 4 gemachten Ausführungen.

Die älteste Grabschrift in deutscher Sprache ist erst auf einer Grabplatte für ein 1439 bzw. 1446 verstorbenes Ehepaar überliefert (Nr. 90), zahlreicher werden deutsche Grabschriften verhältnismäßig spät seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Latein bleibt jedoch bis 1650 die vorherrschende Sprache der Grabschriften. Zwischen den verschiedenen Inschriftenträgern des Totengedenkens gibt es dabei durchaus Unterschiede in der Verteilung der Sprachen. 150 Grabplatten mit lateinischen Inschriften stehen 87 Grabplatten mit deutschen Inschriften gegenüber, auf 18 Grabplatten finden sich beide Sprachen. Deutlicher noch überwiegt die lateinische Sprache bei den Epitaphien: es gibt 60 Epitaphien mit lateinischen Inschriften, vier Epitaphien mit lateinischen und deutschen Inschriften, aber nur zehn Epitaphien mit rein deutschen Inschriften. Von den insgesamt 11 Totenschilden trugen nur drei Inschriften in deutscher Sprache, bei den nicht näher zu definierenden Grabdenkmälern stehen 34 Inschriftenträger mit lateinischen Texten fünf Inschriftenträgern mit deutschen Texten gegenüber.

Das Formular der Lüneburger Grabschriften unterscheidet sich in seiner Entwicklung nicht von dem der bisher ausgewerteten niedersächsischen Bestände. Während sich über die Gestaltung der mittelalterlichen Grabplatten in Lüneburg nur Spekulationen anstellen lassen – vermutlich trugen sie zumeist umlaufende Inschriften und im Innenfeld Darstellungen von Verstorbenen oder ihrer Wappen –, entsprechen ihre zunächst durchgehend in Prosa verfassten Grabschriften mit dem knappen Sterbevermerk anno domini ... obiit .. und der Fürbitte cuius anima requiescat in pace dem allgemein gebräuchlichen Formular, in der deutschen Entsprechung anno domini ... starb ... mit der Fürbitte dem/der Gott gnade/gnädig sei. Die lateinischen Bestandteile Anno domini und uxor zur Bezeichnung der Ehefrau (vgl. z. B. Nr. 589) werden in sonst deutschen Grabschriften ganz selbstverständlich gebraucht. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts treten neben die knappen Sterbevermerke zunehmend längere Prosagrabschriften, die umfangreichere biographische Informationen enthalten. Als besonderes Beispiel hierfür kann die Prosagrabschrift für den Braunschweiger Joachim von Broitzem (Nr. 760) genannt werden, die eine Art späte Rechtfertigung für den aus seiner Heimatstadt Vertriebenen darstellt. Die Sterbevermerke und umfangreicheren Prosagrabschriften werden häufig – vor allem auf den mehr Platz bietenden Epitaphien – mit Versgrabschriften, Bibelzitaten oder auch auf Bibelzitate zurückgehenden Versinschriften kombiniert.

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Die frühesten lateinischen Versgrabschriften finden sich auf dem im Original erhaltenen Epitaph für den Syndikus der Stadt Martin Glöde (Nr. 314) und auf dem nur kopial überlieferten Epitaph für den Protonotar Gregor Tilitz (Nr. 315), beide aus dem Jahr 1536 und beide für studierte städtische Bedienstete. Die Verbreitung und Beliebtheit der Versepitaphien in Lüneburg ist zunächst ganz eng an die Person des Lucas Lossius gekoppelt. Nachdem Lossius, der 1531 zusammen mit Urbanus Rhegius nach Lüneburg gekommen war, um diesen bei der Einführung der Reformation in der Stadt zu unterstützen, hier die zweite Rektorenstelle an St. Johannis angetreten hatte, schrieb er lateinische Versepitaphien in Serie zu verschiedenen Anlässen, insbesondere aber anlässlich der Todesfälle von Lüneburger Patriziern, Geistlichen und Stadtbediensteten (zu Lossius s. a. Kap. 2.2.). Nur ein Bruchteil der von Lossius gedichteten und handschriftlich wie im Druck überlieferten Versgrabschriften wurde auch inschriftlich ausgeführt (eine Tabelle der literarischen Versgrabschriften in Anhang 2). Es gibt durch die übrige Überlieferung bzw. durch Lossius selbst aber in den allermeisten Fällen sehr sichere Indizien für eine inschriftliche Ausführung, auch wenn die Grabdenkmäler nicht erhalten sind. Die bereits erwähnte Versgrabschrift für Gregor Tilitz stammt sicher aus der Feder des Lucas Lossius, der auch für sein eigenes Epitaph eine Versgrabschrift verfasste (Nr. 541). Dass Lossius über seinen Tod im Jahr 1582 hinaus prägend für die Lüneburger Grabinschriften war und weitere Geistliche und Rektoren Lüneburgs wie seinen Schwiegersohn Thomas Mawer (Nr. 513) zur Abfassung von Versgrabschriften anregte, zeigt die große Zahl von insgesamt 71 Texten dieser Art bis zum Jahr 1650, die zum ganz überwiegenden Teil in elegischen Distichen geschrieben sind. Der Vergleich mit der Stadt Hannover (DI 36) mit immerhin noch 30 Versgrabschriften, der Stadt Braunschweig (DI 56), deren Inschriftenbestand nur 19 Versgrabschriften enthält, und der Stadt Hildesheim (DI 58) mit 24 Versgrabschriften, belegt die besondere Rolle dieses Texttyps in Lüneburg.

Die von Lossius in großer Zahl verfassten Versgrabschriften bestehen zum überwiegenden Teil aus Versatzstücken, die immer wieder neu kombiniert bzw. modifiziert werden. Seine Lieblingswendung, die Bezeichnung der Stadt Lüneburg als Stadt der Phoebe, der als Mondgöttin mit dem Beinamen Phoebe versehenen Diana, findet sich in sechs Versgrabschriften96) und in zwei weiteren Versinschriften97). Das in Verse umgesetzte Totenlob ist häufig so allgemein formuliert, dass man dort, wo über den Verstorbenen aus anderen Quellen oder aus einem zusätzlich überlieferten Sterbevermerk nichts zu entnehmen ist, auch keine weiteren Anhaltspunkte aus der Versgrabschrift enthält (vgl. das Epitaph für den Musiker Georg Stein Nr. 461). Im Falle der verstorbenen Ratsherren und Sülfmeister oder der städtischen Bediensteten werden deren Verdienste um die Stadt und ihre hervorragenden Eigenschaften gepriesen, die lutherischen Geistlichen für ihre Verdienste um die Gemeinde und ihre Glaubenstreue (vgl. a. Kap. 3.3.6.). Am Beginn der Versgrabschriften steht oft eine Grabbezeugung wie Hic iacet (z. B. Nr. 314, 388), am Ende wird häufig die Auferstehung oder die Aufnahme in das Himmelreich thematisiert und die Vergänglichkeit alles Irdischen betont. Lossius und die anderen Verfasser der Inschriften bedienten sich hierfür der in der Renaissance verbreiteten und schon seit der Antike in Versgrabschriften üblichen Textbausteine.98)

Nur ganz wenige Texte sind persönlicher formuliert und individuell auf den Verstorbenen zugeschnitten wie die Versgrabschrift auf den 1536 verstorbenen letzten katholischen Propst von St. Johannis, Johannes Koller (Nr. 318), in der Lossius trotz konfessioneller Gegensätze seine eigene Wertschätzung und die Wertschätzung der Lüneburger Bürger gegenüber diesem Mann eindrucksvoll formuliert hat. Thomas Mawer verfasste eine Versgrabschrift auf den 1570 verstorbenen Pastor von St. Michaelis Simon Braun, die neben etlichen biographischen Details auch die Information enthält, dass Braun fünf Ehefrauen gehabt habe, ein Umstand, der inschriftlich als res memoranda, also als besonders bemerkenswert gekennzeichnet ist (Nr. 456). Der Pastor von St. Nicolai Hiob Gigas sorgte schon zu Lebzeiten durch die Anbringung gleich mehrerer auf seine Person bezogener Denkmäler für sein Andenken, darunter ein Epitaph mit der von ihm selbst verfassten Biographie in 16 Distichen (Nr. 756), die nach seinem Tod um weitere Verse ergänzt wurde. Eine ungewöhnliche Kombination bot die mit einer knappen lateinischen [Druckseite 53] Versgrabschrift und einer griechischen Sentenz in Versen versehene Grabplatte des Ratsherrn Jakob Puffen (Nr. 405), auf der auch noch ein Sterbevermerk und ein Bibelzitat in deutscher Sprache standen.

Für Frauen sind nur wenige lateinische Versgrabschriften überliefert, was möglicherweise auch darauf zurückzuführen ist, dass diese in der kopialen Überlieferung seltener berücksichtigt wurden. Im Fall der Ehefrauen des Thomas Mawer (Nr. 513) lag die Wahl dieses Texttyps nahe, da sowohl der Ehemann als auch der Vater der zweiten Ehefrau, Lucas Lossius, selbst Versgrabschriften verfassten. Darüber hinaus gibt es noch fünf weitere Versgrabschriften für Frauen, in drei Fällen für verheiratete Angehörige von Patriziergeschlechtern (Anna Stöterogge Nr. 460, Anna Töbing Nr. 568, Anna Semmelbecker Nr. 607), für die Ehefrau eines Arztes (Jees Wiebrand Nr. 692) und für die unverheiratete Anna von Weihe, die Schwester des Priors von St. Michaelis Johann Wilken von Weihe (Nr. 817). Zu erwähnen sind hier noch zwei Grabdenkmäler mit lateinischen Versinschriften für Kinder. Die Inschriften auf dem Epitaph für die vier früh verstorbenen Kinder des Ludolph von Dassel (Nr. 612) sprechen eigenartigerweise nur von dem trauernden Vater, nicht jedoch von der Mutter der Kinder. Sehr poetisch ist die Versgrabschrift für das im Alter von nur einem Jahr verstorbene Kind Ernst von Dassel (Nr. 657).

Deutsche Versgrabschriften bleiben auf den Lüneburger Grabdenkmälern mit nur zehn Beispielen99) die Ausnahme. In deutschem Reimvers abgefasst sind die Grabschriften für die Adligen Levin von Meding (Nr. 470) und Anton von Holle (Nr. 472) in St. Michaelis, die beide aus dem Jahr 1573 stammen. Die noch zu Lebzeiten des Ehemanns verfassten Reimverse auf den Kantor von St. Johannis Christoph Praetorius und seine Ehefrau Anna (Nr. 644) erwecken zumindest beim heutigen Leser streckenweise eher Heiterkeit: Mit mir zoch sie an einm ioch / Sie ruhet nuhn ich ziehe noch. Jeweils eine lateinische und eine deutsche Version einer Versgrabschrift findet sich auf den Grabdenkmälern des Jodocus Matthias (Nr. 652) und des Andreas Sithmann (Nr. 830).

Über die Anbringung von Bibelzitaten auf den Grabdenkmälern lässt sich zunächst kaum eine Aussage treffen, weil sie in der kopialen Überlieferung weitgehend unberücksichtigt blieben. Auf Grabplatten scheinen sie aber erst seit dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts üblicher zu werden. Die allgemein in Grabinschriften immer wieder verwendeten und weit verbreiteten Bibelzitate Phl. 1,21 Christus ist mein Leben, sterben ist mein Gewinn und Hi. 19,25 Ich weiß, dass mein Erlöser lebt kommen in Lüneburg nachweisbar erstmals 1588 auf einer Grabplatte (Nr. 588) vor, das Philipperzitat bis 1650 siebenmal, das Hiobzitat in deutscher und lateinischer Version zehnmal. Protestantisch geprägte Inschriften und die Thematisierung der Reformation in den Grabinschriften sind bereits im Kap. 3.3.6. ausführlich behandelt worden. Hier ist aber noch einmal auf gewisse Änderungen im Formular der Inschriften einzugehen, die sich in protestantischer Zeit vollzogen. Das übliche lateinische Formular des kurzen Sterbevermerks Anno ... obiit ... cuius anima requiescat in pace findet in Lüneburg bis ins 17. Jahrhundert hinein Verwendung, allerdings immer seltener.100) Die deutsche Version der Fürbitte dem/der Gott gnade oder gnädig sei ist weiterhin gebräuchlich, zumal sie dem lutherischen sola gratia entspricht. In den lateinischen Sterbevermerken finden sich nach 1531 zunehmend die Formeln obiit bzw. obdormivit in Christo, und es wird ein sanftes Sterben betont durch Formeln wie placide in Christo obdormivit. In deutschen Sterbevermerken wird seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts häufig die Formel gottselig im Herrn entschlafen verwendet. Bemerkenswert ist, dass die Fürbitte cuius anima requiescat des öfteren abgelöst wird durch die Feststellung cuius corpus hic (in Domino) requiescit. Damit tritt an die Stelle der Fürbitte eine Grabbezeugung.

Auf einen weiteren Texttyp, der seit dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts auftritt, soll hier noch hingewiesen werden. Es handelt sich dabei um die auf Grabplatten angebrachten Besitzvermerke, z. B. auf der Grabplatte des Lutke Rikemann von 1577 auf dem Friedhof von St. Johannis (Nr. 504): Lutke Rikemann und sine Erben. Derartige Inschriften waren zur Sicherung von Besitzrechten von Bedeutung, da es gerade um Grabplatten, deren Zugehörigkeit wegen fehlender oder verwitterter Inschriften und Wappen nicht geklärt werden konnte, immer wieder zu Streitigkeiten kam.

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Abschließend soll hier noch auf die besondere Gestaltung von fünf im Original erhaltenen Epitaphien aufmerksam gemacht werden, die mit ihren verschiedenen Materialien stellvertretend für zahlreiche andere Epitaphien stehen, die mit dem Verschwinden der Familienkapellen aus den Kirchen, ganz besonders aus St. Johannis (vgl. Kap. 3.3.5.), entfernt wurden. In vier Fällen handelt es sich um vielteilige Epitaphien mit mehreren Bild- und Textfeldern. Die beiden steinernen Epitaphien der Familie Stöterogge von 1552 (Nr. 377, 378), die die beiden westlichen Pfeiler des Mittelschiffs in St. Johannis umfangen, beeindrucken den Kirchenbesucher noch heute durch die ungewöhnliche Art ihrer Anbringung, ihre Größe und die farbig gefassten Bild-/Textprogramme. Der Ort ihrer Anbringung und damit verbunden ihre den Pfeilern angepasste halbrunde Gestaltung war auch in der Mitte des 16. Jahrhunderts sehr ungewöhnlich und damit ein geplanter Blickfang, der der besonderen Memoria der Familie Stöterogge dienen sollte.

In ganz anderer Weise erfüllte diese Funktion das Epitaph des Heinrich Witzendorff, das in der Witzendorffschen Familienkapelle auf der Südseite des Turms von St. Johannis angebracht war und heute in der Kirche in Seedorf (Lk. Herzogtum Lauenburg) hängt. Das aus farbig gefasstem Holz sowie einer Metalltafel im Mittelteil bestehende Epitaph von 1617 (Nr. 854) beeindruckt nicht durch seine Größe – mit einer Höhe von 200 cm und einer Breite von 115 cm ist es eher klein –, sondern durch ein äußerst ausgefeiltes Bild-/Textprogramm, dem verschiedene Vorlagen der zeitgenössischen Druckgraphik zugrundeliegen. Während die bunte farbige Fassung auch bei dem Witzendorff-Epitaph eine große Rolle spielt, ist das steinerne und zum Teil aus Marmor bestehende Epitaph für Albert Elver und seine Ehefrauen von 1628 in St. Johannis (Nr. 893) ganz in Schwarz/Weiß mit einzelnen Vergoldungen vor allem der Inschriften gehalten. Das mit zahlreichen Figuren und Reliefs, Tituli, Bildbeischriften in lateinischen Versen sowie lateinischen Prosagrabschriften geschmückte Epitaph kann wohl als besonders aufwendige Variante für einen Typ von Epitaphien stehen, die es in den Lüneburger Kirchen – ganz besonders in St. Johannis – noch häufiger gegeben hat, von denen aber nur noch die Vers- oder Prosagrabschriften kopial überliefert sind.

Ganz anders gestaltet und damit wieder stellvertretend für eine weitere Gruppe sonst nicht erhaltener, sehr viel schlichterer Epitaphien aus Holz ist das Grabdenkmal für sieben 1626 an der Pest verstorbene Kinder des Pastors Sigismund Schererz (Nr. 887), das aus St. Lamberti stammt und heute in St. Nicolai hängt. Dabei handelt es sich um einen hölzernen Rahmen mit seitlichem Rollwerk und Giebel. In dem mit vorgebauten Säulen besetzten Rahmen oben ein Gemälde, das die Familie in Bethaltung zeigt, darunter die deutsche Prosagrabschrift, an deren Ende eine Fürbitte steht: der trewe Gott ... gnade ihren Seelen im Himmel: erwecke ihre leiber zum Ewigen leben: vnd tröste die betrübten Eltern; durch Christum AMEN.

5.2. Hausinschriften

Der vergleichsweise kleine Bestand von 56 Lüneburger Hausinschriften ist neben der Backsteinbebauung wohl auch darauf zurückzuführen, dass es hier keine systematische ältere kopiale Überlieferung gibt, die auch die an inzwischen längst abgerissenen Hintergebäuden in Fachwerk angebrachten Inschriften erfasst hätte. Von einigen an den Backsteinfassaden angebrachten Inschriftentafeln mit Bauinschriften und den Wappen der Bauherren abgesehen, stehen die längeren Lüneburger Hausinschriften zum großen Teil auf den Schwellbalken der Fachwerkobergeschosse, der Giebel oder der hofseitigen Fachwerkanbauten.

Die beiden ältesten Hausinschriften dieser Art stehen auf Schwellbalken an den Häusern Baumstr. 3 (Nr. 327: niederdeutsche Bauinschrift an der Fassade) und Große Bäckerstr. 19 (Nr. 329: lateinische Bauinschrift, niederdeutscher Spruch und niederdeutsches Bibelzitat). Die 1538 am Hofflügel Große Bäckerstr. 19 angebrachte beliebte protestantische Devise Dat wort Godes blift Ewich (1. Pt. 1,25) findet in der lateinischen Version VERBVM DOMINI MANET IN ETERNVM am Hofflügel des Hauses Große Bäckerstr. 18 (Nr. 349, 1543) sowie an fünf weiteren Häusern Verwendung.101) [Druckseite 55] Der überall beliebte Spruch Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut kommt auch an Lüneburger Häusern in niederdeutscher und hochdeutscher Version vor,102) das zumeist in Spruchform abgewandelte Zitat Ps. 127,1 (Wo der Herr nicht das Haus baut ...) in deutscher bzw. in lateinischer Version fünfmal.103) Der überwiegende Teil der Hausinschriften ist in deutscher Sprache abgefasst, nur 15 Hausinschriften in Latein, in drei weiteren sind beide Sprachen kombiniert. Insgesamt handelt es sich bei den Lüneburger Hausinschriften um ein buntes Gemisch aus Sprüchen und Bibelzitaten, in einem Fall am Haus Schröderstr. 12 von 1578 um ein Kirchenlied (Vorlene Vns frede gnedichlick Her godt Tho Vnsen Thiden ... , EG Nr. 421, Nr. 521).

Eine Entwicklung innerhalb der Hausinschriften lässt sich nicht beobachten, wenn man von dem langsamen Übergang von der niederdeutschen zur hochdeutschen Sprache in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts absieht. Die lateinischen und deutschen Sprüche sind ganz überwiegend religiösen Inhalts, die als Hausinschriften in anderen Städten vorkommenden Sprüche zu Neid und Missgunst der Mitmenschen fehlen hier mit einer Ausnahme (Nr. 848). Der Undank der Welt wird in Lüneburg einmal thematisiert (Nr. 551), am Haus Grapengießerstr. 12 drückte der Bauherr Hinrich Kroger mit dem Spruch LOVE LEVE TROWE EHR / SLAPEN ALE 4 (‚Glaube, Liebe, Treue, Ehr’ schlafen alle vier‘) seine Verzweiflung an der Welt aus (Nr. 465). Als Besonderheit sind hier noch die verschiedenen Inschriften der Garlopenhäuser in der Reitende-Diener-Str. 3–6 zu nennen. Neben den nur unvollständig erhaltenen Inschriften auf den Schwellbalken (Nr. 463), einer deutschen Bauinschrift und einer lateinischen Versinschrift religiösen Inhalts, gehören zum Schmuck der Häuser hölzerne Wappenmedaillons, die sich auf die in Umschriften genannten Vorfahren des Bauherrn beziehen (Nr. 383) und drei Bronzetafeln. Auf einer der Bronzetafeln wird ausführlich die Baugeschichte der Häuser erzählt, die von der Familie Garlop und von dem Schwiegersohn Heinrich Garlops, Franz Witzendorff, als Dienstwohnungen für die Reitenden Diener der Stadt Lüneburg errichtet wurden (Nr. 386), zwei weitere Tafeln tragen Zitate antiker Autoren (Nr. 385), in denen die Themen ‚Freiheit‘ sowie ‚Krieg und Frieden‘ behandelt werden.

Nicht präzise mit dem Begriff ‚Hausinschrift‘ zu fassen, aber doch zu dieser Gruppe von Inschriftträgern gehörend, sind die – zumeist nur fragmentarisch erhaltenen – ehemals vor den Bürgerhäusern aufgestellten Beischlagwangen. Inschriftlich sind sie nur als Träger von Baudaten (Nr. 143, 146, 685, A1 25, A1 44, A1 92) von Bedeutung oder geben durch die angebrachten Wappen über die Bauherren Auskunft (Nr. 176, 696).

5.3. Kirchenausstattung

In den großen Bereich der Kirchenausstattung, bei dem die im Anschluss noch einzeln zu behandelnden Glocken zunächst ausgeklammert bleiben (vgl. Kap. 5.4.), fallen Inschriftenträger der unterschiedlichsten Art und Größe von den Altären der Kirchen, ihren Taufbecken, den Vasa Sacra, bis hin zu den Textilien und den Gemälden. Viele dieser Gegenstände werden heute in den Museen aufbewahrt, sehr viele sind dem sich wandelnden Zeitgeschmack zum Opfer gefallen, ohne dass ihre Inschriften aufgezeichnet wurden. Das eindrucksvollste Beispiel hierfür bietet das heutige Erscheinungsbild der ehemaligen Klosterkirche St. Michaelis, das kaum noch etwas mit dem Aussehen der noch von Gebhardi beschriebenen Kirche und ihren zahlreichen Ausstattungsstücken zu tun hat.104) Dasselbe gilt, wenn auch in etwas modifizierter Form, für die Lüneburger Stadtkirchen St. Johannis und St. Nicolai. Die ehemalige Ausstattung der Kirche St. Lamberti beschreibt Bode105) 1860 noch kurz vor deren Abbruch, so dass man anhand dieser Beschreibung und anhand der auf die übrigen Kirchen und das Museum Lüneburg verteilten Ausstattungsstücke [Druckseite 56] aus St. Lamberti wenigstens ein ungefähres Bild vom Inneren dieser Kirche zusammensetzen kann. Anders ist dies bei den schon früh aufgelösten Klosterkirchen und Hospitalkapellen, für die zwar einzelne Inschriften auf Ausstattungsstücken überliefert sind, sich aber kein Bild der Innenausstattung rekonstruieren lässt. Eine Ausnahme bildet die kleine Benedikt-Kapelle, deren Ausstattung eine Zeichnung bei Gebhardi festhält.106)

Die großen spätmittelalterlichen Hochaltäre der Lüneburger Kirchen, deren Inschriften aus Tituli der dargestellten Figuren sowie wenigen Bildbeischriften bestehen, sind mit Ausnahme des ehemaligen Hochaltars von St. Nicolai ganz oder in Teile zerlegt erhalten. Die wenigen ganz oder teilweise erhaltenen Nebenaltäre tragen im Wesentlichen Tituli oder die Namen von Jesus und Maria auf den Rahmenleisten (Nr. 244, 266). Der als einziger inschriftlich datierte Hochaltar von St. Lamberti (Nr. 94) ist heute in St. Nicolai als Hochaltar aufgestellt. Seine Predella zeigt in Halbfigur dargestellt Moses und fünf Propheten, alle mit Schriftbändern, die Zitate aus ihren Bibelbüchern tragen. Die typischen spätmittelalterlichen Nimbeninschriften – leider teilweise durch Restaurierung verfälschend überarbeitet – tragen die heute ebenfalls in St. Nicolai befindlichen Tafeln des Heiligenthaler Altars (Nr. 95), des ehemaligen Hochaltars des Klosters Heiligenthal. Der Hochaltar von St. Johannis trägt nur wenige Bildbeischriften in den Gemälden (Nr. 152). Die überwiegend aus Tituli bestehenden Inschriften der Goldenen Tafel aus St. Michaelis sind bereits im Band DI 24, Nr. 16 veröffentlicht. Interessant sind aber die auf der Rückseite der in den Altarflügeln stehenden Figuren angebrachten Tituli und die Farbangaben zu den Gewändern, die einen Einblick in die Arbeitsweise der Werkstatt geben (Nr. 43).

Die in den Lüneburger Kirchen stehenden Orgeln waren mit Inschriften versehen, die über ihre Entstehung Auskunft gaben und die Funktion des Instruments als Mittel zum Gotteslob betonten. Erhalten hat sich nur die Inschrift an der Orgel in St. Johannis, die sich auf die umfassende Restaurierung durch den Orgelbauer Heinrich Bannith in den Jahren 1633 bis 1635 bezieht (Nr. 905). Die älteste Lüneburger Orgelinschrift stammt aus dem Jahr 1491 und datiert in einen Hexameter gefasst die Entstehung des Instruments in St. Lamberti (Nr. 164). St. Nicolai bekam um 1503 gleich zwei von dem Orgelbauer Andreas Smedeken errichtete Orgeln. Dies berichten lateinische Inschriften in elegischen Distichen (Nr. 223, 224), die an der großen und an der kleinen Orgel angebracht waren, und die zugleich auf das tönende Gotteslob der Musikinstrumente Bezug nahmen. In den Jahren 1521 bzw. 1528 erhielten auch die Kirchen St. Lamberti und St. Johannis kleine Orgeln. Während die lateinische Versinschrift der Lamberti-Orgel nur den Wohlklang des Instruments zum Lobpreis Christi ausdrückte (Nr. 256), war die Johannis-Orgel inschriftlich datiert und nannte in der lateinischen Versinschrift den Namen des Orgelbauers Hermann Bartold (Nr. 285). Nicht direkt zur Orgel gehörend, aber in deren unmittelbarer Nähe an der Orgelempore angebracht waren umfangreiche lateinische Versinschriften, die die Geschichte des Klosters Heiligenthal erzählten (Nr. 192).

Einen Eindruck von dem romanischen Taufbecken in St. Michaelis (Nr. 9), das nur zwei sehr kurze Bildbeischriften trug, vermitteln lediglich Zeichnungen bei Gebhardi. Da sich für Bronzeobjekte hohe Metallpreise erzielen ließen, wurde das wohl noch aus der Kirche auf dem Kalkberg stammende Taufbecken bei der Umgestaltung der Kirche Ende des 18. Jahrhunderts ohne Rücksicht auf sein Alter und seine Geschichte verkauft. Bei dem Taufbecken von St. Lamberti (Nr. 338, 1540) mit seinen auf den Akt der Taufe bezogenen niederdeutschen Bibelzitaten handelt es sich um das früheste protestantische Stück aus dem Bereich der Kirchenausstattung (vgl. Kap. 3.3.6.).

Unter den mit Inschriften versehenen Vasa Sacra der Lüneburger Kirchen spielen die Kelche mit 64 Katalognummern die mit Abstand bedeutendste Rolle, zumal sich andere mit Inschriften versehene Vasa sacra aus der Zeit vor 1650 kaum erhalten haben. Allerdings ist auch nur knapp ein Drittel der Inschriften tragenden Kelche im Original erhalten, zwei Drittel der Kelchinschriften sind nur kopial überliefert und wurden zur besseren Identifizierung der Stücke in Inventaren zu den Altären bzw. in einem bei der Auflösung der Vikarien nach der Reformation angelegten Register verzeichnet (vgl. Kap. 2.9. u. 3.3.5.). Die Kelche sind zumeist – soweit sich das aus der Überlieferung oder den erhaltenen Originalen ersehen lässt – mit Stifterinschriften sowie mit kurzen Fürbitten, [Druckseite 57] auf die zugehörigen Altäre verweisenden Besitzvermerken und Zueignungen oder auch mit den Namen von Jesus (Christus) und Maria auf den für spätmittelalterliche Kelche typisch gestalteten Schaftstücken und mit Kreuzestituli an den kleinen Kruzifixen auf dem Fuß versehen. Die im Original erhaltenen Kelche tragen gelegentlich Gewichtsangaben unter dem Fuß.107) Als textlich besonders interessantes Stück ist der aus St. Lamberti stammende Kelch Nr. 102 zu nennen, dessen um den Fuß laufende lateinische Versinschrift den die Messe lesenden Geistlichen anweist, für den Stifter zu beten. Da man davon ausgehen kann, dass es nur wenige Kelche ohne jegliche Inschrift gab, ist angesichts einer Zahl von 113 Altären und 376 Vikarien in den Kirchen und Hospitälern unmittelbar vor der Reformation mit einer hohen Verlustrate an Inschriftenträgern zu rechnen.

Unter Einrechnung des Anhangs 1 finden sich 24 Inschriften auf zur Kirchenausstattung gehörenden Textilien. Aus der Zeit vor der Reformation ist besonders die aus dem Hospital im Gral stammende Altardecke (Nr. 99) zu erwähnen, deren zahlreiche szenischen Darstellungen neben den Initialen der Stickerinnen kurze Bildbeischriften auf Schriftbändern tragen, die aus Bibelzitaten und liturgischen Texten bestehen. Bei drei Textilien handelt es sich um lange Kommuniontücher aus der Zeit unmittelbar nach der Reformation, außerdem um ein Fragment eines Tuchs, die alle in derselben Art gestaltete Stickereien bzw. deren Vorzeichnungen zeigen.108) Ihre von Rankenwerk umgebenen szenischen Darstellungen werden auf zwei Tüchern (Vita Abrahams, die Darstellungen auf dem zweiten Tuch nicht mehr identifizierbar) durch niederdeutsche Bildbeischriften erläutert, ein weiteres Kommuniontuch mit Darstellungen der klugen und törichten Jungfrauen durch auf das Bibelkapitel Mt. 25 bezogene lateinische Bildbeischriften. Das vierte Kommuniontuch trägt ebenfalls lateinische Inschriften, die dem Bibelbuch des mehrfach dargestellten Propheten Jesaia entnommen sind. Eine seiner Inschriften kann als alttestamentlicher Beleg für die Ablehnung der Werkgerechtigkeit interpretiert werden. Ebenfalls aus der Zeit nach der Reformation stammen fünf Pallae,109) von denen vier gestickte Stifterinschriften aufweisen, in drei Fällen wohl zugleich die Namen der Stickerinnen. Zwölf Kissen, die bei festlichen Veranstaltungen in St. Johannis auf das Kirchengestühl im Chor gelegt werden sollten, tragen das Lüneburger Stadtwappen und das Entstehungsdatum 1606 (A1 99). Als besondere Inschriftenträger der mittelalterlichen Lüneburger Kirchenausstattungen ist eine Gruppe von Reliquienkästchen aus Blei zu nennen, die aus St. Michaelis stammen. Von den heute im Museum August Kestner in Hannover verwahrten Kästchen tragen neun in Gebrauchsschrift eingeritzte inschriftliche Bezeichnungen, die über die Altarzugehörigkeit oder die Reliquien Auskunft geben und vermutlich im Zusammenhang mit dem Umzug des Klosters in die Stadt in Verbindung stehen, sich aber nur ungefähr auf das 14./15. Jahrhundert datieren lassen.110)

Ebenfalls aus St. Michaelis stammen zwei erhaltene Gemälde eines seit 1495 entstandenen Benediktzyklus, der ursprünglich 30 Gemälde mit umfangreichem Text-/Bildprogramm umfasste. Das komplette Inschriftenprogramm, ist durch Gebhardi überliefert (Nr. 169). Es besteht neben Tituli aus unter den Darstellungen stehenden lateinischen Versinschriften, größtenteils nach einem auf die Vita Benedikts bezogenen Gedicht des Paulus Diaconus, die das Dargestellte erläutern, sowie Schriftbändern in den Szenen, deren Texte zumeist wörtlich oder leicht abgewandelt der Benediktvita Gregors des Großen entnommen sind. Das Schicksal der 30 Gemälde, von denen nur zwei erhalten und restauriert sind, zeigt, wie groß die Gefährdung dieser Art von Inschriftenträger generell ist. Die übrigen 28 Ende des 18. Jahrhunderts noch vorhandenen Bildtafeln, die damals wohl durchweg in keinem guten Erhaltungszustand mehr waren, wurden als nicht erhaltenswert empfunden und entsorgt. Dasselbe dürfte für einen Großteil der Gemälde aus den Lüneburger Kirchen gelten, über deren Anfertigung beispielsweise die Kirchenrechnungen von St. Johannis und andere Archivalien Auskunft geben, von denen sich aber keine Spur mehr finden lässt. Erhalten hat sich in St. Michaelis noch die große, Mitte des 16. Jahrhunderts entstandene Abtstafel, von der bereits in Kap. 3.3.6. die Rede war.

[Druckseite 58]

Die heute in St. Johannis hängenden Gemälde können in ihrer unterschiedlichen Gestaltung noch einen Eindruck von der Vielfalt der ehemaligen Ausstattung in der zweiten Hälfte des 16. und ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts geben. Dazu gehörten den Archivalien zufolge verschiedene Bilder aus der Werkstatt des Daniel Frese, von denen sich in St. Johannis zwei kleinere nur mit einer Jahreszahl und einem Renovierungsvermerk versehene Bildtafeln mit der Darstellung des Abendmahls und der Auferstehung (Nr. 466, 1572) sowie ein großes, wohl ehemals als Bekrönung eines Beichtstuhls angebrachtes Gemälde mit der Verklärung Christi als Hauptszene erhalten haben (Nr. 555, 1584?). In letzterem sind die aus Bibelzitaten bestehenden deutschen Inschriften auf die Darstellungen bezogen, aber zu stark durch Restaurierung überarbeitet, als dass man etwas zur Sprachform sagen könnte. Das hinter dem Hochaltar aufgehängte Gemälde ‚Christus als Lebensborn‘ (Nr. 758), das um 1603 von Lucas up dem Born oder Anton Jaster – beides Lüneburger Maler – gemalt wurde, trägt im Gemälde hochdeutsche Bibelzitate, die auf den Tod Christi und die Erlösung der Menschen durch ihn bezogen sind. Am Lebensborn versammelt sind die zur Zeit der Anfertigung des Bildes amtierenden Lüneburger Pastoren. Das Gemälde steht in engem Zusammenhang mit einem Epitaph, das das gleiche Bildthema zeigt (Nr. 747), dem aber eine Grabschrift zur sicheren Zuweisung fehlt. Vermutlich war es für den im Gemälde in einer Gruppe von Geistlichen dargestellten Superintendenten Caspar Gödemann bestimmt, von dem auch ein inschriftlich bezeichnetes Porträt in der typischen Art der Pastorenbilder der damaligen Zeit erhalten ist (Nr. 746, 1603).

5.4. Glocken

Für die Lüneburger Kirchen und die öffentlichen weltlichen Gebäude sind die Inschriften von 33 Glocken überliefert, von denen sich 19 im Original erhalten haben. Die älteste mit Inschriften versehene Glocke stammt aus dem Jahr 1385 (Nr. 23) und hing früher im Rathausturm; heute befindet sie sich im Museum Lüneburg. Sie trägt eine Meisterinschrift des Glockengießers Johannes sowie das Gussdatum und ein auf die Glocke bezogenes Psalmzitat LAVDATE EVM IN SIMBALIS BENESONANTIBVS (Ps. 150,5). Drei Glocken aus den Jahren 1436 (St. Johannis, Nr. 73, 74) und 1445 (St. Lamberti, Nr. 89) wurden von dem in Norddeutschland überregional tätigen Glockengießer Gerd Klinge gegossen. Die drei sorgfältig gestalteten und je nach Größe mit anspruchsvoller Zier versehenen Glocken zeigen die unterschiedlichen Möglichkeiten der hier anzubringenden Inschriften. Auf der größten Glocke, der ‚Apostelglocke‘ von St. Johannis (Nr. 73), stehen neben dem Gussdatum eine Widmung an die Patrone, eine Fürbitte und eine Glockenrede, in der die Glocke ihren Namen nennt, sowie eine Gießerinschrift, alles in niederdeutschem Reimvers; in den Nimben der auf dem Glockenmantel dargestellten Figuren Johannes des Täufers und Marias stehen die aus der Liturgie stammende kurze lateinische Fürbitte ... ora pro nobis sowie das lateinische Mariengebet nach Lc. 1,28. Dagegen nehmen sich das Gussdatum und das Mariengebet nach Lc. 1,28 auf der Glocke Nr. 74 eher bescheiden aus, ebenso das Gussdatum, die kurze niederdeutsche Glockenrede mit Nennung des Namens und die mit einer Fürbitte kombinierte Gießerinschrift in niederdeutschen Reimversen auf der Glocke Nr. 89.

Die schlichte Form einer aus dem Gussdatum und der Gießerinschrift bestehenden Glockeninschrift zeigt auch die im Jahr 1440 für St. Michaelis von dem Lüneburger Gießer Hans Snitker gegossene Glocke (Nr. 78). Die abgesehen von der ‚Apostelglocke‘ Gerd Klinges schönste Glocke Lüneburgs ist die 1491 von dem berühmten niederländischen Gießer Gerhard de Wou für St. Lamberti gegossene ‚Marienglocke‘ (Nr. 165). Sehr typisch für diesen Gießer ist neben der kunstvollen Buchstabengestaltung und Glockenzier, hier mit einem Relief der Maria als Himmelskönigin auf dem Glockenmantel, die in lateinischen Distichen formulierte Inschrift, die aus einer längeren Glockenrede und einer mit dem Gussdatum kombinierten Gießerinschrift besteht.

In der Zeit von 1516 bis 1519 goss Heinrich von Kampen insgesamt acht Glocken für die Kirchen St. Johannis, St. Nicolai und die Klosterkirche St. Marien,111) von denen nur zwei erhalten sind (Nr. 241, 251). Die meisten dieser Glocken tragen oder trugen lateinische Versinschriften, unter denen [Druckseite 59] die um die Schulter laufenden Versinschriften der Glocken Nr. 241, 242, 243 und 250 besonders interessant sind, weil sie jeweils zweiteilig aufgebaut und auf die jeweils zwei Reliefs auf dem Glockenmantel bezogen sind, die Christus, Maria und verschiedene Heilige zeigen. Fünf dieser Glocken sind zudem mit einer Gießerinschrift versehen.

Aus der Zeit vor der Reformation sind noch die 1526 gegossenen vier Glocken eines Glockenspiels im Rathausturm mit an den Salvator, Maria, Katharina und Johannes Baptista gerichteten Fürbitten zu erwähnen (Nr. 279, 280, 281, 282). Die beiden von dem Gießer Andreas Heinecke 1597 und 1600 für St. Nicolai und St. Johannis gegossenen Glocken tragen Inschriften eines im 17. Jahrhundert zunehmend verbreiteten Typs mit den Namen des Kirchenvorstands, des Gießers und dem Gussdatum (Nr. 663, 688). Anspruchsvoller sind die Inschriften auf vier von der Gießerfamilie Voß seit 1607 gegossenen Glocken, auf denen sich in drei Fällen wieder lateinische Distichen mit einer Glockenrede finden, einmal kombiniert mit einer Glockenrede in deutschen Reimversen auf den Gießer (Nr. 786), in zwei Fällen kombiniert mit lateinischen Prosainschriften mit den Namen des Kirchenvorstands und dem Gussjahr (Nr. 908, 960). Eine weitere Glocke von Paul Voß II. von 1650 für St. Nicolai trug eine deutsche Inschrift bestehend aus einer Glockenrede aus Reimversen und der Nennung von Kirchenvorstand, Gießer und Gussdatum in Prosa (Nr. 963).

5.5. Geschütze

Die insgesamt 30 Geschützinschriften der Stadt Lüneburg sind ausnahmslos kopial überliefert. Sie stellen ganz sicher nur einen kleinen Bruchteil der auf den Geschützen der Stadt angebrachten Inschriften dar. Dabei umfasst eine Katalognummer öfter die gleichlautenden Inschriften mehrerer Geschütze derselben Art. Den Geschützguss der Stadt Lüneburg dominierten im 16. Jahrhundert mehrere Generationen der Gießerfamilie Barchmann, deren Namen sich auf den Geschützen finden und die in den Kämmereirechnungen dieser Zeit ständig genannt sind.112) Die älteste überlieferte Geschützinschrift stammt aus dem Jahr 1522 und besteht wie einige andere Geschützinschriften auch nur aus der Jahreszahl und den Initialen des Gießers Sivert Barchmann (Nr. 260). Textlich interessanter sind die vom selben Gießer 1532 gefertigten Geschütze Nr. 307 und Nr. 308, die in deutschen Reimversen selbst sprechen, ihren Namen nennen und ihre Gefährlichkeit zum Ausdruck bringen. ‚Der Drache‘ sagt über sich: ICH BIN DE DRAKE UNGEHVR / WEN ICH STEKE DEM WART DAT LAGGEN DWRE (‚Ich bin der ungeheure Drache, wen ich steche, den kommt die Belagerung teuer zu stehen‘). ‚Die Sängerin‘ warnt: De Sengerinne bin ick genant / Försten und Herrn bin ick wol bekant / Den mein Ghesang isth nicht söte / Sich umme es gheilt dir hände und föte (‚Die Sängerin bin ich genannt, Fürsten und Herren bin ich gut bekannt, denn mein Gesang ist nicht süß. Sieh dich vor, es kostet dich Hände und Füße.‘). Derartige Reden der Geschütze, die in deutschen Reimversen ihre durchschlagende Wirkung anpreisen, finden sich auch auf drei nach den Heiligen Drei Königen benannten, 1563/64 von Valentin Barchmann gegossenen Geschützen (Nr. 413, 424, 425). Auf Geschützen dieses Gießers steht wiederholt eine Reihe von nicht auflösbaren Initialen (OGKMG, u. a. Nr. 358), die vermutlich für eine Devise stehen.

Eine weitere Art von Inschriften ist für vier Geschütze überliefert; sie tragen deutsche Stifterinschriften, in denen sich die Sülfmeister (Nr. 356, 357) bzw. die Angehörigen der Barbaragilde (Nr. 334) und die Angehörigen der Gertrudengilde (Nr. 325) nennen, auf deren Kosten das jeweilige Stück gegossen wurde. Offenbar waren sehr viele Geschütze der Stadt mit derartigen Inschriften versehen, denn anlässlich des Verkaufs unbrauchbar gewordener Geschütze im Jahr 1799 wurde angemerkt, dass die meisten nach Ausweis der auf ihnen angebrachten Nahmen und Bildzeichen durch Stiftungen von Bruderschaften und Gilden finanziert worden waren. Daher baten die Vorsteher der Bürgerschaft den Rat, mit diesen Beweisen für den Patriotismus der Bürger bei einem möglichen Verkauf achtsam umzugehen.113) In den Jahren 1626/27 und 1638 kaufte die Stadt Lüneburg [Druckseite 60] mehrere Geschütze bei dem Hamburger Gießer Hans Nuesel, deren Gießerinschrift jeweils als lateinische Geschützrede M(agister) Hans Nuesel me fecit Hamburgi formuliert ist.114)

5.6. Die Ausstattung profaner Gebäude

Sowohl aus den Bürgerhäusern als auch aus den öffentlichen Gebäuden der Stadt sind zahlreiche Inschriftenträger überliefert. Bei den Inschriftenträgern aus Privatbesitz reicht dies von Gemälden und Gegenständen der privaten Andacht wie einem Hausaltar (Nr. 270) über zahlreiche Truhen115) und Laden116) hin zu kleinen praktischen Gegenständen wie Waffeleisen (Nr. 833, 952) oder einer Elle (Nr. 183). Die Inneneinrichtungen der Bürgerhäuser bieten Inschriften vor allem auf Zimmertüren117) und Balkendecken (vgl. Kap. 5.6.3.). Abgesehen von den Balkendecken sind die Inschriftenträger derart vielfältig, dass sie nur in den jeweiligen Katalogartikeln behandelt werden können.

5.6.1. Die Ausstattung des Rathauses

Von der Ausstattung des Lüneburger Rathauses an den Fassaden und in den Prunkräumen des Fürstensaals und der Großen Ratsstube in der zweiten Hälfte des 16. und im beginnenden 17. Jahrhundert war bereits ausführlich die Rede (Kap. 3.3.7.). Daneben gibt bzw. gab es in den verschiedenen Gebäuden des Rathauskomplexes noch diverse zur Inneneinrichtung gehörende Ausstattungsstücke mit Inschriften aus der Zeit vom Spätmittelalter bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums 1650.

Bei den ältesten im Rathaus erhaltenen Inschriftenträgern handelt es sich um die Glasmalereien in den Fenstern der Gerichtslaube (Nr. 69, 70), die möglicherweise auf das Jahr 1434 zu datieren sind und in der Südwand Neun Gute Helden in Ganzfigur zeigen. Sie sind durch ihnen beigegebene Tituli identifiziert und berichten selbst in den lateinischen Inschriften, die in elegische Distichen gefasst sind, von ihren eigenen Taten. Den oberhalb der Helden dargestellten Weisen sind lateinische Sentenzen zum Thema ‚gute Rechtsprechung‘ beigegeben, die sich in den Fenstern auf der Ostseite des Raums in einem entsprechenden Bild-/Textprogramm fortsetzen und im Wesentlichen aus den Werken von Seneca, Cicero und Publilius Syrus stammen. Inhaltlich verknüpft sind diese auch mit den lateinischen Bibelzitaten zum Thema Gericht und Rechtsprechung, die den Figuren im großen Weltgerichtsbild im Bogenfeld über den beiden nördlichen Arkadenbögen im selben Raum beigegeben sind (Nr. 177). Hier wurde sogar der Apostel Jakobus in das Weltgerichtsbild aufgenommen, um ihm die Inschrift aus dem Jakobusbrief 2,13 Judicium sine misericordia fiet illi qui misericordiam non fecit (‚Ein unbarmherziges Gericht wird über den ergehen, der nicht Barmherzigkeit geübt hat.‘) zuordnen zu können. Die inschriftliche Lehrstunde für Bürgermeister und Ratsherren setzt sich in den aus der Zeit von 1491 bis 1493 stammenden Glasmalereien in dem Fenster der Bürgermeister-Körkammer fort (Nr. 166). Dem dort in Ganzfigur dargestellten Gremium aus den vier amtierenden Bürgermeistern sind ebenfalls lateinische Sentenzen – in diesem Fall auf Terenz und Cicero zurückgehend – zugeordnet, in denen vorausschauendes Handeln, sofortige Bekämpfung jeden Übels, sowie die Bedeutung von Gerechtigkeit und Pflichterfüllung thematisiert sind. Auch die im Jahr 1529 durch Marten Jaster ausgeführte Bemalung der Holzverkleidung der südlichen Westwand der Gerichtslaube (Nr. 290), hinter der sich Schränke verbergen, und der Schränke vor den Pfeilern der Südwand blieb in diesem Konzept, den in modischer Kleidung dargestellten Personen lateinische Sentenzen zum Thema Gerechtigkeit und Rechtsprechung verschiedener klassischer Autoren beizugeben. Seine Fortsetzung findet dieses Konzept einige Jahrzehnte [Druckseite 61] später in den bereits behandelten Inschriftenprogrammen des Richthauses und der Nordfassade (Kap. 3.3.7.2.).

An Inschriftenträgern aus dem Bereich der Bildhauerwerkstätten ist an Holzarbeiten neben den bereits erwähnten Portalen des Albert von Soest sowie seinem Gestühl für die Große Ratsstube noch einmal das von Warneken Burmester gefertigte Gestühl der Gerichtslaube zu nennen, das neben den auf die Darstellungen bezogenen Tituli ein lateinisches Psalmzitat DOMINVS CVSTODIAT INTROITVM ET EXITVM TVVM VSQVE IN SECVLVM (‚Der Herr beschütze deinen Eingang und Ausgang bis in Ewigkeit.‘) trägt mit der Angabe der Bibelstelle nach der Psalmenzählung der Lutherbibel (Nr. 633). Inschriften an Bildhauerarbeiten in Stein finden sich im Rathaus außer an den Fassaden noch an drei als Skulpturenschmuck dienenden Löwenfiguren, die mit deutschen Bibelzitaten versehene Schilde in den Vordertatzen halten (Nr. 885, 757), sowie an drei Kaminen im Rathaus. Ein heute in der Großen Kommissionsstube angebrachter Kamin von 1598 (Nr. 675), dessen Provenienz nicht bekannt ist, zeigt den Triumph der guten Mächte, demonstriert am Beispiel des verleumdeten Apelles, kombiniert mit der Darstellung von Gesetz und Gnade im Bild des Baumes. Die lateinische Versinschrift in elegischen Distichen ist als Ekphrasis formuliert, die das Bildgeschehen ausdeutet. Ein zwei Jahre später durch Lucas up dem Born angefertigtes Gemälde (Nr. 695) im Rathaus zeigt dasselbe Bildmotiv, die inschriftlichen Erläuterungen beschränken sich hier aber auf den dargestellten Figuren beigegebene Tituli. Auf dem Kaminsturz im Fürstensaal von 1606 mahnt eine lateinische Versinschrift die Ratsherren, die Mühen ihres Amtes willig auf sich zu nehmen (Nr. 784). Sie passt damit zu den vielen als Verhaltensregeln formulierten Rathausinschriften. Der dritte Kamin in der Sodmeister-Körkammer ist nur ungefähr auf die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts zu datieren (Nr. 722). Er trägt mit Abrahams Opfer und der Auferstehung Christi biblische Motive, denen passende lateinische Bibelzitate beigegeben sind.

Unter den zahlreichen Gemälden und Bild-/Textprogrammen des Rathauses ist noch eine besondere Gruppe von Inschriftenträgern aus der Zeit um 1600 zu erwähnen, mit der sich die weitgehend aus den Lüneburger Patrizierfamilien stammenden Ratsherren in Szene setzten. Insgesamt sind aus der Zeit bis zum Jahr 1650 neun große, querformatige Wappentafeln erhalten, weitere gibt es aus jüngerer Zeit, wahrscheinlich sind auch nicht alle ehemals vorhandenen Wappentafeln überliefert. Die Überschrift der im Jahr 1597 angefertigten ältesten Tafel (Nr. 664) beschreibt treffend deren Inhalt: Hier stehn gezeichnett vberall. / Der Richthern Schildt. Nahme(n) vnd Zall. In neun Reihen stehen darunter für die einzelnen Jahre paarweise angeordnet und mit dem jeweiligen Jahr überschrieben die Vollwappen der beiden amtierenden Richteherren über deren Namen, im Fall dieser Tafel also 202 Wappen und Namen für die Jahre 1500 bis 1600. Fortgesetzt ist die Reihe auf einer weiteren im Jahr 1600 angelegten und in Etappen bemalten Tafel, die die Richteherren der Jahre 1600 bis 1699 nennt. Offenbar veranlassten diese Beispiele die Kämmerer, ihre Namen und Wappen und die ihrer Vorgänger im Jahr 1604 ebenfalls verewigen zu lassen: drei bereits im Jahr 1450 einsetzende Wappentafeln (Nr. 761, 762, 763) sind bis zum Jahr 1651 geführt. Deutlich kleiner und im Aufbau anders gestaltet sind die vier Wappentafeln der Apothekenherren (Nr. 880, 881, 882, 883), die die Zeitspannen von 1496 bis 1509 und von 1534 bis 1546 umfassen und nicht mehr vollständig sind. Für die Anfertigung aller Wappentafeln griff man offensichtlich auf die Registerbücher des Archivs zurück, in denen jährlich die Amtsträger verzeichnet wurden. Die sich ständig auf diesen Tafeln wiederholenden Wappen der Lüneburger Patriziergeschlechter demonstrieren deren Macht in der Stadt.

Wie die Wappentafeln von den Inschriftentexten her nicht besonders spektakulär, in sich sehr heterogen, aber als Ensemble betrachtet interessant ist eine andere Gruppe von Inschriftenträgern des Lüneburger Rathauses, die unter dem Oberbegriff der Stadtverwaltung im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit zusammenzufassen wäre. Das älteste und weitaus kostbarste Stück ist ein nach seiner Funktion als ‚Bürgereidkristall‘ bezeichnetes Reliquiar von 1443 (Nr. 86), das kurze, auf die Darstellung des Weltenrichters bezogene lateinische Bibelzitate trägt sowie Tituli der dargestellten Evangelistensymbole und einen Kreuzestitulus. In dem großen Kristallgefäß auf dem Dach des hausförmigen Schreins befand sich bis zur Reformation eine Reliquie, auf die Neubürger der Stadt den Bürgereid schworen. Das zusammen mit dem Ratssilber verkaufte und heute im Kunstgewerbemuseum Berlin befindliche Reliquiar wurde 1597 in Holz nachgebaut und damit ein weiterer [Druckseite 62] Schwurblock angeschafft, den man bei der Vereidigung von Neubürgern nutzen konnte (Nr. 662). Dieser trägt lediglich den Namen des ausführenden Bildschnitzers und die Wappen der amtierenden Richteherren. Einen Eindruck von der täglichen Arbeit im Rathaus in der frühen Neuzeit geben die teilweise noch in situ, teilweise im Museum Lüneburg befindlichen Gegenstände aus den Räumen der Alten Kanzlei und des Alten Archivs. Soweit es die Inschriftenträger betrifft, handelt es sich um Schachteln (Nr. 304), größtenteils Spanschachteln, in denen die Archivalien verwahrt wurden und die mit Ordnungsbuchstaben sowie mit den Titeln der Schriftstücke bezeichnet wurden, sowie um Kisten mit Jahreszahlen zur Bezeichnung der darin chronologisch geordneten Archivalien (A1 124, 1639ff.). In mit Ordnungsbuchstaben und Ziffern versehenen Schrankfächern der Alten Kanzlei wurden ebenfalls Archivalien einsortiert (Nr. 732). Die im Rathaus abgelieferten Steuereinnahmen wurden an einem mit den Währungseinheiten und römischen Ziffern bezeichneten Rechentisch gezählt (Nr. 206). Zwei Eichgewichte (Nr. 199), laut Inschriften ein und zwei Pfund schwer und Besitz des Lüneburger Rats, garantierten das korrekte Abwiegen von Waren. Die im Rathaus aufbewahrten Schlüssel zu verschiedenen Toren und Pforten der Stadtbefestigung waren zu ihrer Identifizierung mit beschrifteten Schlüsselanhängern versehen (Nr. 210, 373).

5.6.2. Das Lüneburger Ratssilber

Hab niemalen so vil diser sachen by sammen gesehen, und ein groß guett, wertt und wirdig zu sehen und zue notieren vermerkte der Freiherr Augustin von Mörsperg 1590 angesichts der ihm in den geöffneten Schränken der Gerichtslaube präsentierten Kleinodien des Lüneburger Ratssilbers.118) Anders als die Reisenden des 16. und 17. Jahrhunderts, denen im Lüneburger Rathaus das in den verschiedenen Schenkschieven (Schränken) verwahrte Lüneburger Ratssilber gezeigt wurde, um in eindrucksvoller Weise den Reichtum der Stadt zu demonstrieren, muss der Tourist heute das Kunstgewerbemuseum in Berlin aufsuchen, um dort die 1874 von der Stadt an den preußischen Staat verkauften Originale im Ensemble zu betrachten und sich einen – wenn auch sicherlich unzureichenden – Eindruck von der ehemaligen Pracht zu verschaffen. Die als ‚Ersatz‘ für die Stadt Lüneburg angefertigten galvanoplastischen Kopien, die inzwischen im Gewandhaus des Rathauses zu besichtigen sind, vermitteln nur einen sehr unzureichenden Eindruck dieser Meisterwerke der Lüneburger Goldschmiedekunst.119) Der Katalog Bursches verzeichnet 37 Goldschmiedearbeiten, von denen 34 zum Bestand des Kunstgewerbemuseums – ehemals Deutsches Gewerbemuseum – in Berlin gehören bzw. gehörten, denn zwei bedeutende Stücke, das Trinkhorn (Nr. 153) und das Große Gießbecken (Nr. 387) sind seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen. Mit einer Ausnahme stammen die Kleinodien aus der Zeit vor 1650. 22 der 37 Stücke sind mit Inschriften der unterschiedlichsten Art versehen; sie stammen aus der Zeit von 1473 bis 1606. Größtenteils handelt es sich um (Deckel)pokale, Becher und Schalen des späten Mittelalters und der Renaissance sowie um zwei als Löwen gestaltete große Aquamanile (Nr. 336, 343).

Dass die erhaltenen Stücke nur einen Bruchteil des ehemals vorhandenen Schatzes ausmachen, zeigen die alten Inventare des Ratssilbers.120) Das Inventar von 1598/99 verzeichnet 253 Kleinodien, häufig mit dem Namen des Stifters, der sich aus einer jeweils auf dem Stück angebrachten Inschrift entnehmen ließ, wie z. B. auf dem Wurzel-Jesse-Pokal (Nr. 403), der die Inschrift D(OMINVS) NICOLA(VS) STOTEROGGE CONSVL CIVITAT(IS) LVNEBVR-G(ENSIS) INCLITO : SENATVI : LEGAVIT · 1560 trägt. Hier lautet der Eintrag im Inventar: Der Stam Jesse ... so herr Claus Stöteroggen gegeben.121) Das Beispiel zeigt, dass die meisten Einträge der Inventare zwar die Namen der Stifter enthalten, aber nicht als kopiale Inschriftenüberlieferung betrachtet werden [Druckseite 63] können. Dies ist nur bei fünf Einträgen der Fall; die jeweiligen Kleinodien, auf die sie sich beziehen, sind nicht erhalten.122) Oft sind in den Inventaren auch nur die Wappen der Stifter genannt, die auf den Goldschmiedearbeiten angebracht waren.

Betrachtet man die auf den Stücken des Ratssilbers angebrachten Stifterinschriften und die mit der Anfertigung der Kleinodien in Verbindung stehenden Archivalien wie Testamente oder Kämmereiregister, so gibt es mehrere Möglichkeiten, wie eine Goldschmiedearbeit in das Ratssilber gelangte. Sie konnte auf privaten Auftrag hin speziell für das Ratssilber angefertigt werden – oft testamentarisch veranlasst –, oder zunächst in einem Privathaushalt in Gebrauch sein und später – z. B. beim Tod des Besitzers – dem Rat übergeben werden. Da man Goldschmiedearbeiten immer wieder an durchreisende Würdenträger überreichte, hatte der Rat zumeist jedoch auch einen von ihm selbst bei den Goldschmieden in Auftrag gegebenen Vorrat an Pokalen oder Schalen in seinen Schränken stehen. Was passierte, wenn einmal nichts Passendes in den Schränken stand, ist noch zu demonstrieren. Im Gegenzug erhielt die Stadt Lüneburg von durchreisenden Fürsten ebenfalls Goldschmiedearbeiten überreicht. Das älteste mit einer Inschrift versehene Stück des Lüneburger Ratssilbers, der Jaspispokal (Nr. 134), dokumentiert eine solche Schenkung durch Herzog Friedrich II. den Frommen von Braunschweig-Lüneburg im Jahr 1472. Die Stifterinschrift ließ der Rat jedoch erst 1473 auf dem nun zusätzlich auf Kosten der Stadt angefertigten Deckel anbringen.

Dass die Stiftung eines Kleinods für das Ratssilber der Memoria des Schenkenden dienen sollte, zeigt die Kirchenväterschale von 1476 (Nr. 139), die im Schalenboden eine um das Wappen des Stifters verlaufende Inschrift HANC APOTECARIVS TRIBVIT DOMINIS(!) MATHIAS MVST 1476 trägt. In seinem Testament hatte der Apotheker verfügt, dass seine Testamentsvollstrecker eine solche Schale anfertigen lassen sollten uppe dat radhusz, dar scholen se myner dencken. Wie wichtig der Aspekt der Memoria bei der Stiftung des Ratssilbers war, zeigen drei mit lateinischen Sterbevermerken der Stifter versehene Pokale (Nr. 225, 284, 309), von denen der jüngste aus dem Jahr 1533 auch noch die in Grabschriften übliche Fürbitte cuius anima requiescat in pace trägt.

Die Behauptung Bursches, der Lüneburger Rat habe im Gegensatz zu anderen Städten die Erinnerungsstücke konsequent bewahrt,123) ist zwar nicht ganz falsch, aber von konsequenter Bewahrung der gestifteten Stücke selbst kann keine Rede sein, auch wenn nach einem Ratsbeschluss vom 4. November 1476 die Veräußerung von dem Rat geschenkten Kleinodien verboten sein sollte und diese auf ewige Zeit im Rathaus verbleiben sollten, es sei denn, man wäre durch die äußere Not gezwungen.124) Der Begriff der äußeren Not ist allerdings recht dehnbar. Das illustriert das Beispiel des eben erwähnten Pokals von 1533 anschaulich, den der 1505 verstorbene Lüneburger Bürgermeister Cord Lange dem Rat testamentarisch vermacht hatte. Dieser Pokal, der dem Andenken des Bürgermeisters dienen sollte, wurde 1519 an den durchreisenden Herzog Heinrich I. von Braunschweig-Lüneburg verschenkt und anschließend ein Ersatzpokal durch den Goldschmied Hinrick Grabow angefertigt. Allerdings verblieb auch dieser Pokal nicht lange im Ratssilber, denn schon im Jahr 1533 wurde er Herzog Heinrich V. von Mecklenburg überreicht. Das heute erhaltene ‚Erinnerungsstück‘ hat auch insofern nicht mehr viel mit dem Original zu tun, als zwar offensichtlich die Stifterinschrift bei den Neuanfertigungen jeweils übernommen wurde, aber in der heute erhaltenen Version von 1533 Fehler aufweist, darunter das falsch ausgeführte Todesdatum des Bürgermeisters. Das Schicksal dieses Pokals ist kein Einzelfall. Die Lüneburger Kämmereiregister des 16. Jahrhunderts verzeichnen zahlreiche ähnliche Neuanfertigungen verschenkter Pokale, die eigentlich das Andenken ihrer Stifter bewahren sollten.125) Die Ausgaben des Rats für solche Goldschmiedearbeiten waren den jährlichen Einträgen in den Kämmereiregistern zufolge beträchtlich; zugleich gewährleistete der große Bedarf im 16. Jahrhundert den Lüneburger Goldschmieden eine wichtige Einkommensquelle.

[Druckseite 64]

Nicht alle Pokale des Lüneburger Ratssilbers wurden eigens zur Stiftung an die Stadt angefertigt. Das zeigt der als ‚Interimspokal‘ bezeichnete, unter den Stücken des Ratssilbers an Qualität und Thema herausragende Pokal (Nr. 381), den der Lüneburger Bürgermeister Franz Witzendorff 1554 für den Gebrauch bzw. zur Präsentation im eigenen Haus herstellen ließ und testamentarisch seinem Sohn Heinrich überließ. Dieser stiftete ihn dann 1617 testamentarisch dem Rat, vermutlich auch, weil das Bild- und Inschriftenthema des Augsburger Interims inzwischen nicht mehr von Bedeutung war, wie die etwas unsensible Umgestaltung der Pokalbekrönung zeigt. Der von dem Bürgermeister Nikolaus Stöterogge 1562 testamentarisch gestiftete Wurzel-Jesse-Pokal, ebenfalls eine der besonders aufwendigen Goldschmiedearbeiten des Ratssilbers, sollte zwar zum Zweck der Stiftung neu angefertigt werden, sich dabei aber genau an einem im Haushalt Stöterogge bereits vorhandenen Stück orientieren, von dem eine Kopie angefertigt werden sollte. Das Original sollte laut Testament jeweils an den ältesten Sohn der Familie weitervererbt werden; über sein weiteres Schicksal ist nichts bekannt.

Die auf den Goldschmiedearbeiten angebrachten, zumeist lateinischen Stifterinschriften sind von sehr unterschiedlicher Länge. Sie reichen von kurzen Inschriften, die nur aus einem Namen und einer Jahreszahl bestehen (z. B. Nr. 558, 686) über Widmungen an den Rat (Nr. 336, 403), die mit einem Sterbevermerk kombiniert sein können (Nr. 284, 387), bis hin zu einer ausführlichen Schilderung der Geschichte des Stücks auf dem Brandenburger Pokal, für die der Platz außen nicht reichte, so dass man auf dem Fuß nur den Verweis VIDE INFRA anbrachte, der auf eine unter dem Fuß angebrachte Inschriftenplatte mit langem lateinischen Text verweist.

Abgesehen von den Stifterinschriften trägt ein Teil der Goldschmiedearbeiten Bildbeischriften, die die Darstellungen erläutern. Die durchaus als polemisch zu bezeichnenden Darstellungen des Interimspokals von 1554 (Nr. 381), die die lutherische Bildpropaganda zur Vorlage haben, kontrastieren mit einer sachlichen lateinischen Inschrift, die den Vorgang des Augsburger Interims schildert, sowie mit ausgesuchten lateinischen Bibelzitaten, die die Lehre Luthers untermauern und als Bildbeischriften zu biblischen Szenen angebracht sind. Ansonsten können die Bildbeischriften aus einfachen Tituli bestehen wie auf dem Töbing-Pokal, wo sie die dargestellten Herrscher benennen (Nr. 743), oder aus längeren lateinischen Erläuterungen der dargestellten Szenen wie auf dem Großen Gießbecken (Nr. 387) mit seinen Heldendarstellungen aus der Antike oder der dargestellten biblischen Figuren wie auf dem Wurzel-Jesse-Pokal (Nr. 403). Als einziger unter den Pokalen des Ratssilbers trägt dieser Pokal zudem eine Inschrift in niederdeutschen Reimversen, die Bezug auf die Gastfreundschaft und das Essen und Trinken nimmt und dies mit dem Lob Gottes verbindet. Zur Gottesverehrung und Frömmigkeit fordert die lateinische Inschrift des Töbing-Bechers von 1566 auf (Nr. 429). Der von Hinrich Kroger 1585 zu seinen Lebzeiten gestiftete Doppelpokal (Nr. 558) trägt zweimal die oben um die Öffnung eingravierte Inschrift DER SEGEN DES HERN MACHET REICH OHNE ALLE MVHE, ein Spruch, der sonst eher in Hausinschriften gebräuchlich ist. Der mit deutschen Reimversen wie mit lateinischen Vers- und Prosainschriften versehene, von Johannes Koller 1536 gestiftete Münzpokal (Nr. 313), der inschriftlich wie in der Janusdarstellung auf dem Deckel Bezug auf die Wechselfälle des Lebens nimmt, ist bereits ausführlich behandelt worden (Kap. 3.3.6.). Aufgrund der verbreiteten Rezeption seiner deutschen Versinschrift BEI DISER MVNT SOL MAN LEREN / WI SICH DIE WELT TVT VORKEREN ist er neben dem Interimspokal wohl das prominenteste Stück des Lüneburger Ratssilbers.

5.6.3. Balkendecken

Die an außergewöhnlichen Inschriften und Inschriftenensembles reiche Stadt Lüneburg hat noch eine weitere Gruppe von Inschriftenträgern zu bieten, die in anderen norddeutschen Städten in dieser Zahl und Qualität nicht mehr erhalten ist: die bemalten Holzbalkendecken. Es handelt sich dabei mit Ausnahme der Decke des Fürstensaals im Rathaus (Nr. 798, s. Kap. 3.3.7.3.) um ehemals in privaten Räumen – häufig Festsälen – angebrachte, mit großen Bild-/Textprogrammen bemalte Decken aus der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. 30 in den meisten Fällen nur noch fragmentarisch erhaltene Balkendecken sind in Katalognummern behandelt, eine weitere in Anhang 1 (A1 112). Die wohl älteste mit Inschriften versehene Lüneburger Balkendecke [Druckseite 65] ist inschriftlich auf das Jahr 1564 datiert (Nr. 423, Schröderstr. 16) und gehörte zu einem Saal im Haus des Bürgermeisters Heinrich Töbing, dessen Vorraum etwas später ebenfalls eine Bemalung der Balkendecke erhielt (Nr. 565). Die Decke des ehemaligen Festsaals trägt zwischen Rankenwerk mit zahlreichen Verzierungen Medaillons, in denen durch Tituli bezeichnete Tugenden und Propheten sowie Johannes Baptista und der Salvator dargestellt sind. Das Medaillon mit dem Bild des Salvators ist von dem niederdeutschen Bibelzitat Ick bin de wech de warheit vndt dat leuent umgeben. Die Decke des ehemaligen Vorraums zeigt eine auf die zeitgenössische Druckgraphik zurückgehende Reihe von zwölf Köpfen der siegreichen Helden des Alten Testaments, die durch Tituli identifiziert sind. Wie bei vielen anderen Inschriftenträgern der Renaissance ist die Gestaltung der Lüneburger Balkendecken ganz eng mit der zeitgenössischen Druckgraphik verknüpft. Dies gilt – auch dort wo es bisher noch nicht nachgewiesen werden konnte – für die nur mit lateinischen Tituli versehenen Darstellungen der Tugenden (das häufigste Motiv, z. B. Nr. 708, 877, 968), der Jahreszeiten (Nr. 971), der Planeten und Künste (Nr. 974), der Fünf Sinne (Nr. 705), der Kaiser und Könige (Nr. 436, 564, 702, 878) ebenso wie für ein umfangreiches Inschriftenprogramm, in dem die Texte eine größere Rolle spielten als die Darstellungen: das auf die Zwölf ersten Könige und Fürsten Deutscher Nation bezogene Text-/Bildprogramm auf einer Holzbalkendecke von 1594 aus dem Haus Egersdorffstr. 1, von dem sich neben Fotos nur das Fragment einer Inschrift im Original erhalten hat (Nr. 625). Hier ist ein 1543 gedrucktes Werk des Burkhard Waldis unter Verkürzung der in deutschen Reimversen verfassten Texte, aber wortgetreu als Inschriftenprogramm umgesetzt worden.

Derart textlastig sind die anderen Bemalungen der Lüneburger Balkendecken in den Bürgerhäusern nicht, abgesehen von einer weiteren Ausnahme: die auf nicht erhaltene szenische Darstellungen aus der Bibel bezogenen, nur noch sehr fragmentarisch erhaltenen deutschen Bibelzitate an der Holzbalkendecke des Hauses Auf der Altstadt 37 aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts (Nr. 967). Ein Bildprogramm mit biblischen Szenen auf der Decke eines Raums im Haus Heiligengeiststr. 8 aus derselben Zeit ist durch kurze deutsche Bildbeischriften und Angaben der Bibelbücher erklärt (Nr. 973). Ganz aus dem Rahmen der üblichen Deckengestaltung fällt das in einem Raum im Haus In der Techt 1 im Mittelpunkt der ornamentalen Deckenverzierung stehende große Medaillon mit einer vielblättrigen Rose darin, deren umlaufende Inschrift nur fragmentarisch erhalten und durch Restaurierung entstellt ist (Nr. 626, wohl 1594). Es deutet alles darauf hin, dass der ursprüngliche Text in deutschen Reimversen abgefasst war. Die erhaltenen Deckenmalereien der Lüneburger Bürgerhäuser sind in ihrer Ausführung von sehr unterschiedlicher Qualität, die nicht nur auf den mehr oder weniger guten Erhaltungszustand zurückzuführen ist: teilweise sind sie sehr stereotyp gemalt, teilweise aber auch wie die aus dem Haus An den Brodbänken 3 stammenden, heute im Haus Große Bäckerstr. 27 öffentlich zugänglich eingebauten Medaillons mit den Tugenden FIDES, SPES und CARITAS mit sehr viel Liebe zum Detail gemalt (Nr. 708).

Zu den Deckenbemalungen mit umfangreicheren Texten gehört die heute teilweise ausgebaute, von Daniel Frese und seiner Werkstatt 1598 bemalte Holzbalkendecke eines Raums der Ratsapotheke Große Bäckerstr. 9 (Nr. 673), die lateinische Kurzbiographien von Medizinern und Naturwissenschaftlern des 16. Jahrhunderts sowie auf die Medizin bezogene lateinische Sentenzen zeigt. Ein weiterer öffentlicher Raum, der Fürstensaal des Lüneburger Rathauses, ist von einer Balkendecke mit ehemals 150 Porträtmedaillons römischer und deutscher Kaiser von Julius Caesar bis zu Rudolph II. überspannt, denen jeweils nicht nur ein Titulus und eine Ordnungszahl, sondern auch eine kurze lateinische Inschrift mit Regierungsantritt, Regierungsdauer und Lebenszeit – soweit bekannt – hinzugefügt ist. Auch diese Balkendecke mit ihrem großen Text-/Bildprogramm wurde 1607 von Daniel Frese und seiner Werkstatt bemalt, der auch die Wappen und Namen der amtierenden Ratsherren auf dem langen Unterzugbalken ausführte (Nr. 798).

Auf zwei besonders aufwendig gestaltete Decken in Lüneburger Bürgerhäusern soll hier abschließend noch hingewiesen werden. Es handelt sich um zwei mit Inschriften versehene Stuckdecken in den Häusern Am Markt 5 (Nr. 864, 1622 o. später) und Am Berge 35 (Nr. 913, 1637). Die beiden sehr unterschiedlich gestalteten Decken zeigen im ersten Fall durch Tituli bezeichnete Planetengötter, die an druckgraphischen Vorlagen orientiert sind, im zweiten Fall nahezu vollplastische Szenen des Neuen Testaments, die lediglich mit abgekürzten Angaben der Bibelbücher bezeichnet sind.

6. Die Sprache der Inschriften

Von den 1012 Inschriften dieses Bandes sind 532 in lateinischer Sprache abgefasst, 273 in deutscher Sprache, 67 Inschriften bestehen aus Texten in beiden Sprachen. Kurze aus Namen und/oder Jahreszahlen bestehende Inschriften bleiben hierbei unberücksichtigt ebenso wie die Formel Anno Domini in einem deutschen Kontext. Der älteste Inschriftenträger des Bestands (Nr. 1) trägt griechische Tituli, kurze griechische Inschriften finden sich neben lateinischen auf einem Gemälde (Nr. 744) und vier Grabdenkmälern (Nr. 405, 438, 773, 854). Hebräische Inschriften kommen abgesehen von dem Tetragramm (Nr. 496, 578, 863) zur Bezeichnung Gottes nicht vor. Das deutliche Überwiegen lateinischer Inschriften erklärt sich durch den repräsentativen Charakter dieser Sprache, mit deren Verwendung – ganz besonders auf den Grabdenkmälern – der Lüneburger Patrizier seine Bildung dokumentierte.

Inschriften in deutscher Sprache sind für Lüneburg – zunächst nur sehr vereinzelt – seit dem 14. Jahrhundert überliefert, was für die norddeutschen Inschriftenbestände durchaus typisch ist. Bei der ältesten niederdeutschen Inschrift Lüneburgs handelt es sich um eine nur kopial überlieferte Bauinschrift am Altenbrückertor aus dem Jahr 1414, die zugleich auch in einer in Verse gefassten lateinischen Version angebracht war (Nr. 39). Zu den ältesten Inschriftenträgern mit niederdeutschen Inschriften gehören zwei Glocken des Gießers Gert Klinge (Nr. 73, 89), deren Inschriften in Reimversen abgefasst sind. Die ältesten überlieferten Grabschriften in niederdeutscher Sprache für ein 1439 bzw. 1446 verstorbenes Ehepaar standen auf einer Grabplatte in St. Johannis (Nr. 90, vgl. a. Kap. 5.1.). Das Verhältnis von 74 lateinischen Sterbevermerken aus dem 15. Jahrhundert zu nur sechs Sterbevermerken in deutscher Sprache verdeutlicht aber das Überwiegen des Lateins in den Grabinschriften dieser Zeit, an dem sich auch in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts nichts ändert. Erst seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts steigt die Zahl der Grabschriften in deutscher Sprache an. Dies liegt vor allem daran, dass durch die kopiale Überlieferung nun auch die Grabplatten derjenigen Bürger in den Blick rücken, die nicht dem Patriziat angehörten. Ebenfalls auf die kopiale Überlieferung zurückzuführen ist der Umstand, dass die sicherlich häufiger auf den Grabdenkmälern angebrachten deutschen Bibelzitate nicht mitüberliefert wurden und daher hier verhältnismäßig selten sind. Für die Grabinschriften in gebundener Sprache wird bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums fast ausschließlich die lateinische Sprache gewählt: 71 lateinische Versinschriften stehen lediglich zehn Inschriften in deutschem Reimvers gegenüber.

Die genannten Zahlen und das deutliche Übergewicht an Grabinschriften in diesem Bestand erklären zugleich, warum die lateinische Sprache in den Lüneburger Inschriften auch im 16. und 17. Jahrhundert noch derartig dominiert, zumal die eher in deutscher Sprache abgefassten Hausinschriften hier eine vergleichsweise untergeordnete Rolle spielen (vgl. Kap. 5.2.). In der Frage nach der Verteilung von Latein und Deutsch auf bestimmte Texttypen geben die Inschriften des Lüneburger Rathauses interessante Aufschlüsse (vgl. Kap. 3.3.7.). Während man für die an den Fassaden wie im Inneren des Rathauses angebrachten Sentenzen seit dem 15. Jahrhundert die lateinische Sprache wählte, wurden die großen Gemälde der Ratsstube aus den letzten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts ausführlich durch deutsche Bibelzitate kommentiert. Auch die zur selben Zeit erneuerten Inschriften unter den dargestellten Herrscherpaaren des Herzogtums im Fürstensaal sind – vermutlich in Anlehnung an die hier ursprünglich stehenden Inschriften unter der entsprechenden spätmittelalterlichen Ausmalung – in deutscher Sprache formuliert, während die auf die Darstellung der west- und oströmischen sowie deutschen Kaiser bezogenen Inschriften der Balkendecke aus einem sich ständig wiederholenden lateinischen Standardtext bestehen, in dem nur die Zahlenangaben wechseln. Die auch andernorts zu beobachtende Bindung der Frakturschrift an die deutschen Texte und der Kapitalis an die lateinischen Texte findet hier erneut ihre Bestätigung (vgl. Kap. 7). Das Zusammenspiel von repräsentativer Kapitalis und dem einen hohen Bildungsstandard demonstrierenden Latein dürfte für die Außenwirkung der Rathausfassaden eine deutlich höhere Rolle gespielt haben, als es dem Gebäudekomplex heute noch anzusehen ist.

Etwas problematisch ist in Lüneburg die Beantwortung der in den Inschriftenbeständen Norddeutschlands immer besonders interessanten Frage nach der Ablösung des Niederdeutschen durch hochdeutsche Sprachformen. Der hohe Anteil an kopialer Überlieferung bringt einen Unsicherheitsfaktor in die Bewertung der Texte hinein, was ganz besonders für die kaum mehr im Original [Druckseite 67] erhaltenen deutschen Grabinschriften gilt. Grundsätzlich kann man aber auch in den Lüneburger Inschriften in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts das langsame Vordringen des Hochdeutschen beobachten. Das inschriftlich auf das Jahr 1552 datierte, aufwendige Epitaph des Hartwig Stöterogge in St. Johannis (Nr. 377) trägt neben lateinischen Inschriften zwei niederdeutsche Bibelzitate und einen niederdeutschen Sterbevermerk für die Ehefrau starff ... sin husfrowe. Die Hausinschrift am Hofflügel der Großen Bäckerstr. 15 von 1558 (Nr. 389) besteht aus einer lateinischen Bauinschrift in Kapitalis sowie einem niederdeutschen Bibelzitat und einem niederdeutschen Spruch in Fraktur. Auch die Inschriften auf der Abtstafel von St. Michaelis (Nr. 408, 1562 o. früher) zeigen noch durchgehend niederdeutsche Formen. Die erste durchgehend hochdeutsche Inschrift dieses Bestands – wenn Rikemann die Sprachform originalgetreu überliefert – waren die deutschen Reimverse auf dem Epitaph des Levin von Meding in St. Michaelis (Nr. 470, 1573). Da der Verfasser bekannt ist und es sich dabei um den aus der Niederlausitz stammenden Lehrer und Pastor an St. Michaelis Thomas Mawer handelte, ist die Verwendung des Hochdeutschen für das Grabgedicht des jung verstorbenen Adligen sehr plausibel. Möglicherweise verfasste Mawer auch das aus dem selben Jahr stammende Grabgedicht in hochdeutschen Reimversen für den ebenfalls in St. Michaelis begrabenen Anton von Holle (Nr. 472). Die Inschriften der beiden Epitaphien markieren zusammen mit den hochdeutschen Bibelzitaten auf den seit 1573 ausgeführten Gemälden der Großen Ratsstube (Nr. 473) den Übergang vom Niederdeutschen zum Hochdeutschen, der sich hier nicht durch die langsame Übernahme einzelner Formen sondern durch sprachlich einheitlich formulierte Texte ausdrückt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sich nun in den Lüneburger Inschriften insgesamt eine abrupte Wende vollzog. Die Kupfertafel aus dem Turm von St. Lamberti aus dem Jahr 1574 trägt einen niederdeutschen Text (Nr. 485), das Epitaph des Fabian Ludich in St. Johannis (Nr. 489) ein niederdeutsches Bibelzitat. Schwierig ist die Beurteilung der von Rikemann überlieferten deutschen Sterbevermerke, beispielsweise auf der Grabplatte des Habbo Braemsche von 1575 (Nr. 490), auf der das hochdeutsche starb neben dem niederdeutschen sines olders steht. Fälle dieser Art, von denen es mehrere gibt, könnten auch auf die Normalisierung des Texts bei der Aufzeichnung zurückzuführen sein. Dasselbe könnte auch für die Grabplatte Nr. 499 gelten, die laut Rikemann in dem Sterbevermerk der 1559 gestorbenen Ehefrau die niederdeutsche Form entschlapen enthielt, während Rikemann für den Sterbevermerk des 1576 gestorbenen Ehemanns die hochdeutsche Entsprechung entschlaffen überliefert. Wenn dies tatsächlich so auf der Grabplatte stand, demonstriert das Beispiel im Kleinen anschaulich den Sprachwandel.

Es gibt aber auch weiterhin durchgehend niederdeutsche Grabinschriften aus dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts wie auf der Grabplatte des Albert Seulinckhusen von 1580 (Nr. 533), die auch die niederdeutsche Fürbitte der here vorlene em ein frolike uperstandinge trug. Inwieweit das von Rikemann hier aufgezeichnete ein im Original ene lautete, ist ungewiss. Die Inschrift der 1587 gegossenen Glocke für St. Nicolai (Nr. 582) ist niederdeutsch, ebenso die im Original erhaltenen längeren Hausinschriften Große Bäckerstr. 24 von 1591 (Nr. 606) und Schröderstr. 4 von 1593 (Nr. 623). Dagegen ist der auf dem 1585 von Hinrich Kroger für das Ratssilber gestifteten Doppelpokal (Nr. 558) zweimal eingravierte Spruch DER SEGEN DES HERN MACHET REICH OHNE ALLE MVHE durchgehend hochdeutsch.

Insgesamt scheinen sich in Lüneburg – soweit die kopiale Überlieferung eine sichere Beurteilung zulässt – in den eher ‚privaten‘ Grabinschriften und Hausinschriften über das 16. Jahrhundert hinaus niederdeutsche Formen länger bewahrt zu haben, während die eher ‚offiziellen‘ Inschriften aus den öffentlichen Gebäuden seit dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts einen hochdeutschen Sprachstand aufweisen. Dies entspricht zwar allgemein den Beobachtungen, die bereits an anderen norddeutschen Inschriftenbeständen gemacht wurden, die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert kann jedoch nicht wie in Hannover (DI 36, S. XXVII) oder Braunschweig (DI 56, S. XXXVI) als endgültiger Übergang zum Hochdeutschen in den Lüneburger Inschriften betrachtet werden. Auch der ansonsten beobachtete deutliche Unterschied zwischen Grabinschriften und Hausinschriften, was den Übergang zum Hochdeutschen betrifft, lässt sich in Lüneburg so nicht nachvollziehen. Vielmehr zeigen die noch von Rikemann überlieferten Grabschriften aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts die Übergangsform entschlapen (Nr.764, 805, 831), einmal in Kombination mit der Variante entslapen (Nr. 814), und auch die niederdeutsche husfruwe kommt noch in zwei Grabschriften von [Druckseite 68] 1610 vor (Nr. 814, 816). Unter den sonst weitgehend hochdeutschen Hausinschriften aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts fallen die inschriftlich auf 1615 datierten Sprüche des Hauses Am Berge 13 (Nr. 848) und das auf 1622 datierte Psalmzitat am Haus Grapengießerstr. 5 (Nr. 865) durch die niederdeutsche Sprachform auf. Der Kirchgeschworene Peter Kohlbrandt bezeichnet sich noch auf einer 1633 ausgeführten Glasmalerei als DER OLDE KERKSWARE (Nr. 903). Im zweiten Viertel des 17. Jahrhundert ist der Übergang zum Hochdeutschen – von dieser einen Ausnahme abgesehen – jedoch abgeschlossen.

7. Schriftarten und Werkstätten

Der hohe Anteil der kopialen Überlieferung an den Lüneburger Inschriften schränkt die Auswertung dieses Bestands im Hinblick auf die Schriftgeschichte deutlich ein.126) Aber auch viele der ‚im Original‘ erhaltenen gemalten Inschriften – ganz besonders aus dem Lüneburger Rathaus – können angesichts der zahlreichen Restaurierungen, denen sie im Laufe der Zeit unterworfen waren, nur bedingt auf detaillierte Schriftmerkmale hin überprüft werden. Dies gilt nicht nur für die Ausführung der Buchstaben selbst, sondern auch für die im heutigen Zustand sichtbaren diakritischen Zeichen bzw. Umlaute in den Inschriften des 16. und 17. Jahrhunderts. Da Diakritika zu dieser Zeit in den gemalten Inschriften die Regel sind, wird nicht jedesmal darauf hingewiesen. Die diakritischen Häkchen über u sind von Restauratoren häufig missverstanden und als Umlaut wiedergegeben worden; derartige Fehler bleiben hier zumeist unerwähnt. Auch wenn die gemalten Inschriften nur bedingt für eine schriftgeschichtliche Auswertung heranzuziehen sind, geben doch gerade die Inschriften des Rathauses Einblicke in die große Werkstatt des Lüneburger Malers Daniel Frese. Äußerst charakteristische Schriftformen zeigen dagegen die aus der Werkstatt des Bildhauers Albert von Soest stammenden geschnitzten Inschriftenträger. Die Glocken der Lüneburger Kirchen demonstrieren die von den verschiedenen Glockengießern verwendeten Buchstabenformen und Schriftarten, und die herausragenden Stücke des Ratssilbers zeigen in ihren Inschriften, dass die Lüneburger Goldschmiede sehr unterschiedliche Sorgfalt auf die Ausführung der Inschriften anwendeten.

7.1. Romanische und gotische Majuskel

Die romanische Majuskel, eine im Wesentlichen durch die Formen der Kapitalis mit einzelnen runden Formen bestimmte Schrift, kommt im Lüneburger Inschriftenbestand dieses Bandes nur deshalb vor, weil bei Gebhardi die Inschrift eines Standkreuzes aus dem Schatz der Goldenen Tafel in St. Michaelis in einer sehr detailgetreuen Zeichnung festgehalten ist (Nr. 2, Abb. 260). Neben rundem C und E in vollkommen offener Form stand hier pseudounziales A mit weit nach links ausgezogenem Deckbalken neben trapezförmigem A mit breitem Deckbalken, links geschlossenes unziales M, rundes T und eingerolltes G mit weit nach rechts geführtem oberen Bogenende.

Die gotische Majuskel, bei der es sich um eine Mischform aus kapitalen und runden Buchstabenformen handelt, zeigt als charakteristische Merkmale Bogenschwellungen und keilförmige Verbreiterungen bzw. Sporen an den Buchstabenenden, die im Laufe der Schriftentwicklung zu einem mehr oder weniger dicken, den Buchstaben abschließenden Strich – ganz besonders bei C und E – ausgezogen werden können. (Zu den wenigen Beispielen der gotischen Majuskel aus St. Michaelis vgl. a. DI 24 Nr. 3, 4, 5, 6 und Nr. 8, 9, 10.) Die ältesten Inschriften in gotischer Majuskel in diesem Band sind als Hinterglasmalerei bzw. als Malerei auf einem Korporalienkasten aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts ausgeführt (Nr. 10, Abb. 1–3). Die Buchstaben zeigen die typischen keilförmigen Verbreiterungen der Hastenenden, trapezförmiges A mit tropfenförmiger Verdickung der linken Schräghaste und breitem Deckbalken, Nodi an I und N sowie abgeschlossenes E. Die heute im Museum befindliche, inschriftlich auf 1385 datierte Glocke aus dem Rathaus (Nr. 23, Abb. 267/268) trägt eine Inschrift in gotischer Majuskel, die mit einer Künstlerinschrift in gotischer [Druckseite 69] Minuskel kombiniert ist. Die gotische Majuskel zeigt ausgeprägte Sporen und Zierhäkchen, die jeweils in kleinen Tropfen enden. Die Bögen weisen deutliche Schwellungen auf, Hasten und Balken sind teilweise keilförmig verstärkt. Geradezu als Anschauungsobjekt für die Schriftart der gotischen Majuskel in Kombination mit der frühen Verwendung arabischer Ziffern kann ein Astrolabium (Nr. 30, Abb. 266) dienen, das wohl aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts stammt. Die eingravierte gotische Majuskel zeigt komplett abgeschlossene C und E, A mit breitem Deckbalken und unterschiedlich gestalteten Mittelbalken, die schräg, gebrochen oder auch gerade ausgeführt sind, sowie symmetrisches unziales M mit Abschluss-Strich. Als besondere arabische Ziffern finden sich hier die schlingenförmige 4, die linksgewendete 5 mit kleinem am Schaftende angesetzten Bogen und die lambdaförmige 7. Als Beispiel einer gotischen Majuskel in ganz anderem Material ist noch die Altardecke Nr. 99 (Abb. 27/28) zu nennen, deren in Stickerei ausgeführte Buchstaben trotz der eigentlich runden Grundformen aus technischen Gründen der sehr einfachen Sticktechnik eckig ausfallen, die I immer mit einem kleinen Balken als Nodus in der Mitte. Der Kelch von 1498 aus St. Johannis (Nr. 170, Abb. 297) soll hier noch stellvertretend für die typischen, aus Einzelbuchstaben zusammengesetzten Nodusinschriften spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Kelche erwähnt werden.

7.2. Gotische Minuskel

Bei der gotischen Minuskel handelt es sich um eine aus der Buchschrift übernommene Schrift mit einem seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts allgemein immer mehr verbreiteten Formenkanon, für den Bogenbrechungen und die daraus resultierende parallele, oft gitterartige Anordnung der senkrechten Buchstabenteile charakteristisch sind. Die im Mittelband stehenden Schäfte werden in der gotischen Minuskel an der Oberlinie des Mittelbands und an der Grundlinie gebrochen, Bögen durch stumpfwinklige Brechung oder durch spitzwinkliges Abknicken in senkrechte, waagerechte oder schräge Elemente umgewandelt.

Die ältesten in Lüneburg befindlichen Beispiele einer gotischen Minuskel – allerdings beide in sehr schlechtem Erhaltungszustand – sind die Inschriften auf den Gedenksteinen für Gerhard Semmelbecker (Nr. 12, Abb. 262), möglicherweise von 1360, und für Heinrich Viskule (Nr. 15, Abb. 264/265), der frühestens aus dem Jahr 1371 stammt, beide also aus der Zeit, in der sich die Verwendung dieser Schriftart nach und nach verbreitete. Die Inschrift auf der Semmelbecker-Stele ist erhaben gehauen und zeigt die typischen Formen der frühen gotischen Minuskel ohne Quadrangeln mit stumpf endenden Buchstabenteilen, z. B. an den unteren Buchstabenenden von m und n. Die eingehauenen Inschriften des Viskule-Steins zeigen bereits Quadrangeln an den Buchstabenenden, sind aber vergleichsweise einfach ausgeführt bzw. so schlecht erhalten, dass sich keine detaillierteren Beobachtungen mehr anstellen lassen. Soweit die im Original überlieferten Inschriften Rückschlüsse auf sämtliche Lüneburger Inschriften zulassen, ist die gotische Minuskel die im 15. Jahrhundert hier wie andernorts absolut dominierende Schrift, die auf Materialien aller Art ausgeführt wird und bis weit in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts hinein noch Verwendung findet. Da sich aus den Lüneburger Stadtkirchen außer den beiden genannten Gedenksteinen, einem Fragment der Grabplatte des Johann Springintgut aus der Zeit vor 1461 (Nr. 120, Abb. 281) sowie einem weiteren Grabplattenfragment (Nr. 276) mit nur fünf lesbaren Buchstaben in gotischer Minuskel keine weiteren mittelalterlichen Grabdenkmäler oder andere Inschriftenträger aus Stein erhalten haben (zu St. Michaelis und Kloster Lüne vgl. DI 24), kommt die in Stein gehauene gotische Minuskel nur noch auf drei ebenfalls sehr schlecht erhaltenen Fragmenten von Beischlagwangen vor, die sich heute im Museum befinden.127)

Auch nicht sehr zahlreich vertreten, aber dafür in Form mehrerer besonders repräsentativer Stücke ist die gotische Minuskel auf den Glocken in Lüneburg. Die älteste gotische Minuskel findet sich in der Künstlerinschrift auf der bereits genannten Rathausglocke von 1385 (Nr. 23, Abb. 269), die spiegelverkehrt angebracht ist und bereits ein Bemühen um dekorative Buchstabengestaltung zeigt. Die Buchstaben weisen Quadrangeln auf, h und f mit deutlicher Oberlänge, beim h leicht gegabelt, der gebrochene Bogen unter die Grundlinie ausgezogen und in einem Tropfen endend, das f mit [Druckseite 70] weit ausgezogenem Bogenende, das doppelstöckige a unten offen und mit zum Schnörkel in die Buchstabenmitte ausgezogenem oberen Bogenende. Besonders feine Zierformen finden sich auf den von Gert Klinge gegossenen Glocken, deren Inschriften sich – bei gutem Erhaltungszustand – auch durch eine besonders scharfe Konturierung auszeichnen wie auf der 1436 gegossenen Apostelglocke von St. Johannis (Nr. 73, Abb. 271/272). Bemerkenswert sind hier die sehr fein gegossenen Zierstriche, die sich besonders an den x der Jahreszahl finden, aber auch beim doppelstöckigen a, dessen zu einem Zierstrich reduzierter oberer Bogen bis unten in den Buchstaben hineingezogen ist. Die Buchstaben der Apostelglocke sind durch sehr kurze Ober- und Unterlängen annähernd in ein Zweilinienschema gestellt. Eine unaufwendiger gestaltete gotische Minuskel zeigt die Glocke des Lüneburger Gießers Hans Snitker von 1440 (Nr. 78, Abb. 277/278). Die Buchstaben sind hier in Doppelkontur mit deutlich erhöhten Rändern gegossen, die s sind als Bänder gestaltet, die in den Brechungen des Buchstabens umgelegt sind. Die 1491 für die Lambertikirche gegossene Glocke (Nr. 165, Abb. 294/295) des berühmten niederländischen Glockengießers Gerhard de Wou zeigt wie die Klingesche Glocke eine gotische Minuskel mit scharf umrissenen Buchstaben, deren dekorativer Charakter durch Zierhäkchen und begleitende Zierstriche hervorgerufen wird. So tragen die Buchstaben f und t jeweils rechts an dem Balken angesetzte lange Zierstriche nach oben und unten, das doppelstöckige a trägt verkreuzte Zierhäkchen, die an den linken Teil des gebrochenen oberen und unteren Bogens angesetzt sind. Die Versalien der gotischen Majuskel zeigen ausgeprägte Bogenschwellungen bei gerader Innenkontur sowie begleitende Zierpunkte und Zierstriche. Der als Schüler des Gerhard de Wou geltende Heinrich von Kampen goss zwischen 1516 und 1519 vermutlich acht Glocken für die Lüneburger Kirchen und das Rathaus, von denen jedoch nur drei erhalten sind (Nr. 241, 247, 251), die – soweit noch erkennbar – ähnliche Schriftmerkmale wie bei Gerhard de Wou aufweisen, besonders die verkreuzten, das doppelstöckige a konstituierenden Zierhäkchen, die an den linken Teil des gebrochenen oberen und unteren Bogens angesetzt sind.

Als weiteres Beispiel einer gotischen Minuskel in Metall, in diesem Fall allerdings nicht gegossen, sondern in Doppelkontur glatt vor schraffiertem Zeilenhintergrund eingraviert, ist die Inschrift der Messingtafel in St. Johannis von 1445 (Nr. 88, Abb. 17) zu nennen, in der mit den eingerollten Ober- und Unterlängen sowie den als eingerollte Bänder gestalteten Worttrennern Zierformen der spätmittelalterlichen Goldschmiedeminuskel eingesetzt sind. Die hohen eleganten Buchstaben betonen den Gittercharakter der Schrift. Unter den Goldschmiedearbeiten sind als besonders schöne Beispiele einer vor schraffiertem Zeilenhintergrund glatt hervorgehobenen gotischen Minuskel der Deckel des Jaspispokals (Nr. 134, Abb. 36–38) und die Evangelistenschale (Nr. 136, Abb. 282–285) aus dem Ratssilber hervorzuheben, die beide von Lüneburger Goldschmieden ausgeführt wurden. Der Deckel des Jaspispokals von Hinrick Sommer trägt eine Inschrift, deren Buchstaben in gotischer Minuskel gespaltene Oberlängen mit tropfenförmigen Enden zeigen und zu Zierhäkchen ausgezogene Unterlängen sowie durchgesteckte Balken bei t und x, einen eingesteckten Zierbalken mit langem begleitenden Zierstrich bei g und einen breiten Mittelbalken des z. Die gotische Minuskel der Evangelistenschale des Cord van Hagen ist ähnlich dekorativ gestaltet und zeichnet sich vor allem durch die Formenvielfalt der Worttrenner aus, die teilweise als Blättchen aus dem voraufgegangenen Buchstaben erwachsen. Ein besonderes Merkmal der Schrift stellen auch hier der durchgesteckte Querbalken des t sowie der in das g eingesteckte Zierbalken dar, die beide mit nach oben und unten eingerollten Zierhäkchen versehen sind.

Auch in den gemalten Inschriften – sowohl in der Glasmalerei als auch auf Gemälden – fand die gotische Minuskel Verwendung. Die Einschätzung der gemalten Buchstaben wird jedoch erschwert durch zahlreiche Restaurierungen wie bei den Glasmalereien aus dem 15. Jahrhundert im Rathaus (Nr. 69, 70, 166, Abb. 4–10) oder der gemalten Weltgerichtsdarstellung in der Gerichtslaube (Nr. 177, Abb. 11–13). Die genannten Beispiele zeigen alle eine gitterartige gotische Minuskel mit hohen Buchstaben, deren parallele Hasten eng aneinander stehen, ganz besonders in den Spruchbändern der Weltgerichtsdarstellung.

Interessant ist die am Bestand der Lüneburger Inschriften zu beobachtende lange Verwendung der gotischen Minuskel bis weit in das 16. Jahrhundert hinein. Um zunächst bei den gemalten Inschriften zu bleiben, sind hier die Inschriften auf den Wandschränken in der Gerichtslaube des Rathauses von 1529 zu nennen (Nr. 290, Abb. 51–54), in denen eine Spätform der gotischen Minuskel mit den für diese Inschriften typischen roten Versalien und roten Worttrennern Verwendung fand. [Druckseite 71] Lediglich der vereinzelt geschwungene Bogen des Schaft-s und die Ausrundung des unteren Bogens beim runden s deuten hier erste Frakturmerkmale an.

Noch im Jahr 1555 wählte Valentin Barchmann für eine der von ihm gegossenen Bronzetafeln der Garlopenhäuser (Nr. 386, Abb. 361) eine gotische Minuskel mit Gittercharakter. Frakturmerkmale erhalten die scharf konturierten erhabenen Minuskeln nur durch gegabelte Oberlängen der l und t sowie durch dünne Zierhäkchen und -striche. Besonders charakteristisch sind die aus Kurzschaft und Quadrangel mit Zierhäkchen nach oben links zusammengesetzten r und die u mit kleinen übergesetzten Bögen als Diakritika sowie die kastenförmigen, doppelstöckigen a.

Ganz besonders beliebt blieb die gotische Minuskel in Lüneburg offenbar bei den Schnitzern, die diese Schrift – jeweils in erhaben geschnitzten Buchstaben – auch noch zu einer Zeit verwendeten, als sich die Kapitalis längst zur vorherrschenden Schrift in den Inschriften entwickelt hatte, z. B. an den Häusern Baumstr. 3 von 1538 (Nr. 327, Abb. 332/333) und Neue Sülze 22 von 1541 (Nr. 345, Abb. 348/349). An dem Haus von 1541 bestehen die r durchgängig aus kurzem Schaft mit aufgesetztem Quadrangel, die über die vertiefte Zeile hinausragenden Oberlängen sind gegabelt, die i mit i-Punkten versehen, die als kleine Kreise oberhalb der vertieften Zeile eingeschnitzt sind. Kombiniert wird die gotische Minuskel im 16. Jahrhundert häufig mit Versalien, die sehr aufwendig gestaltet sein können und häufig Frakturmerkmale aufweisen. Besonders aufwendig sind diese am Hofflügel des Hauses Schröderstr. 12 von 1578 (Nr. 521, Abb. 400/401) geschnitzt; die gotische Minuskel bekommt hier durch Zierhäkchen an den Buchstaben einen sehr dekorativen Charakter. Auffallend archaisch gestaltete Versalien der frühhumanistischen Kapitalis zeigt die Inschrift am Hofflügel des Hauses Große Bäckerstr. 19 von 1538 (Nr. 329, Abb. 334–336). Diese sind mit den Buchstaben der gotischen Minuskel kombiniert, in denen das unten offene Kasten-a vorkommt sowie w, das als doppelte, oben verbundene v gestaltet ist, das linke v mit senkrechter linker Haste und dünner rechter Schräghaste, das rechte v mit zwei senkrechten unten verbundenen Hasten. Als einziges Frakturelement ist hier s in Form eines Schaft-s mit nach rechts angesetztem großen Bogen geschnitzt.

Auch der Lüneburger Bildhauer Albert von Soest, der überwiegend Inschriften in Kapitalis ausführte, verwendete vereinzelt noch die gotische Minuskel: eingeschnitzt auf dem Gestühl in der großen Ratsstube von 1566 (Nr. 435) und erhaben in Stein gehauen auf dem Epitaph des Fabian Lutichius von 1575 (Nr. 489, Abb. 399). Die in strengem Gittercharakter gestalteten Minuskeln, die mit Frakturversalien kombiniert sind, betonen den Kontrast zwischen dem deutschen Bibelzitat und den in Kapitalis ausgeführten lateinischen Inschriften des Epitaphs.

7.3. Frühhumanistische Kapitalis

Diese besonders dekorative Schrift, die Elemente verschiedener Schriftarten wie der gotischen Majuskel und der Kapitalis mit byzantinisch-griechischen Formen vereint und Schmuckelemente wie Ausbuchtungen, Nodi und keilförmig verbreiterte Hasten aufweist, wurde von den Meistern der spätgotischen Altäre ebenso gerne verwendet wie von den Goldschmieden im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts. In Lüneburg findet sich die frühhumanistische Kapitalis auf den Altären besonders in dem eher als Dekorationselement denn als Text sich ständig wiederholenden IHES(US) · MARIA in leicht plastischen Buchstaben auf den Rahmenleisten zweier Altäre aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts. Hier treten die typischen Buchstabenformen auf: byzantinisches M, epsilonförmiges E, A mit breitem Deckbalken und gebrochenem Mittelbalken, I mit ausgebuchteter Haste (Nr. 244, 266 u. Abb. 29/30, 321). Eine andere typische Verwendungsform der Schrift zeigt der Altar Nr. 265 (Abb. 324–326) in St. Johannis, auf dem die Nimbeninschriften der dargestellten Figuren in frühhumanistischer Kapitalis ausgeführt sind.

Die Lüneburger Goldschmiede verwendeten die frühhumanistische Kapitalis für verschiedene Stücke. Erstmalig belegt ist die Schrift auf einer Schale des Ratssilbers von 1476 (Nr. 139, Abb. 324–326). Die sehr schlicht gravierten Buchstaben mit überproportional großen O, A mit gebrochenem Mittelbalken, byzantinischem M sowie N mit eingezogenem Schrägbalken könnten eine Frühform der frühhumanistischen Kapitalis darstellen, deren Umsetzung hier erstmalig von einem [Druckseite 72] Goldschmied ausprobiert wurde. Es fehlen hier Nodi oder andere schmückende Merkmale. Auffallend ist dagegen der Variantenreichtum bei der Ausführung des M. Ganz anders und sehr viel dekorativer sind die Inschriften auf drei Kelchen (Nr. 173, 174, 261, Abb. 301, 298–300, 323) gestaltet, auf denen z. B. A mit breitem Deckbalken und gebrochenem Mittelbalken, epsilonförmiges E und spitzovales O (Nr. 173, Abb. 301), bzw. A mit langem Deckbalken nach links, eingerolltes D und gegengleich gestaltetes eingerolltes G, epsilonförmiges E und byzantinisches M eingraviert sind (Nr. 174, Abb. 298). Ein 1533 von dem Lüneburger Goldschmied Cord Obrecht angefertigter Pokal des Ratssilbers (Nr. 309, Abb. 45) trägt eine Inschrift mit epsilonförmigen E, A mit Deckbalken nach links oder rechts, spitzovalen O, oben offenem D und P mit sehr großem Bogen, über den die Haste kaum nach unten verlängert ist. Einzelne Merkmale der frühhumanistischen Kapitalis werden auch gelegentlich noch in die späteren Kapitalisinschriften übernommen wie das I mit halbseitigem Nodus und das eingerollte D auf dem ebenfalls von Cord Obrecht angefertigten Pokal von 1528 (Nr. 284, Abb. 44) oder das A mit großem Deckbalken nach links, Nodi am I und an der Schräghaste des N sowie H mit ausgebuchtetem Querbalken auf dem 1541 von einem unbekannten Goldschmied stammenden Aquamanile (Nr. 343, Abb. 74).

7.4. Humanistische Minuskel und Fraktur

Die humanistische Minuskel kommt als gesonderte Schrift in den Lüneburger Inschriften nur sechsmal vor und bleibt damit – wie überhaupt in den niedersächsischen Inschriftenbeständen – eine eher selten verwendete Schriftart. Allgemein kennzeichnend für die humanistische Minuskel sind runde Bögen und ohne Brechung endende Schäfte, f, Schaft-s und h weisen in der Regel keine Unterlänge auf. Unter den wenigen Lüneburger Beispielen entspricht die gemalte humanistische Minuskel auf dem Ewigen Kalender von 1618 (Nr. 859, Abb. 491) noch am ehesten dem durch Drucktypen vorgegebenen Ideal der humanistischen Minuskel, während es sich bei den anderen Beispielen – einpunziert auf dem Deckel des Spiegels Nr. 578 (Abb. 212/213), erhaben in Stein gehauen auf dem Schild der Löwenfigur Nr. 757 (Abb. 476), erhaben in Holz geschnitzt auf dem Epitaph Witzendorff Nr. 854 (Abb. 222/224), erhaben in Stein gehauen auf dem Epitaph Töbing/Dassel Nr. 863 (Abb. 493), gemalt auf dem Epitaph Schererz Nr. 887 (Abb. 249) – um sehr unterschiedliche, in der Gestaltung des Einzelbuchstabens aber eher schlichte Ausführungen der Schrift handelt.

Die in hohen schlanken Buchstaben – oft mit stumpf endenden Hasten – ausgeführte humanistische Minuskel auf dem Epitaph Witzendorff aus dem Jahr 1617 enthält als Besonderheit neben einstöckigen a und e mit sehr kleinem oberen Bogenabschnitt vor allem r, das aus einem geschwungenen Schaft und einem kurzen Mittelbalken besteht. Das Epitaph Töbing/Dassel aus dem Jahr 1621 (Nr. 863, Abb. 493) weist sehr ähnliche, wenn auch etwas unsorgfältiger ausgeführte Buchstaben auf, hier mit einem r aus zwei übereinandergesetzten gegenläufigen Bögen. Die auffällige Übereinstimmung der Schriftmerkmale lässt darauf schließen, dass beide Epitaphien in derselben – unbekannten – Werkstatt angefertigt wurden. Die Kombination von humanistischer Minuskel (1639) und Fraktur (1626) auf dem Schererz-Epitaph kann als typisch für die Verteilung der beiden Schriftarten gelten: die Fraktur wurde hier für einen langen deutschen Text gewählt, die humanistische Minuskel für den kurzen, später nachgetragenen lateinischen Sterbevermerk.

Die Fraktur ist eine in den Lüneburger Inschriften häufiger verwendete Schrift und kommt in Verbindung mit deutschen Texten ganz besonders im Zusammenhang mit Gemälden vor. Charakteristische Merkmale der Fraktur sind neben den aufwendig gestalteten Versalien Schwellzüge und Schwellschäfte sowie die spitzovale Form der gebrochenen Bögen, a ist in der Regel einstöckig ausgeführt, f, h und Schaft-s weisen oft Unterlängen auf. Die für diese Schrift kennzeichnende Betonung der Ober- und Unterlängen durch Schleifenbildung oder andere ausgeprägte Zierformen sind zwar allgemein in den norddeutschen Beständen eher die Ausnahme, finden sich aber in Lüneburg durchaus. Das älteste inschriftlich datierte Beispiel der Fraktur ist erhaben in Stein gehauen auf den Seiten des Stöterogge-Epitaphs (Nr. 377, Abb. 98/99) aus dem Jahr 1552. Die Versalien sind mit Zierschleifen und Häkchen versehen, teilweise auch die Oberlängen besonders der h. Auffällig ist, dass die etwas aufwendiger verzierten Frakturinschriften auf der linken Seite des Epitaphs einstöckiges a enthalten, während die Inschriften auf der rechten Seite weniger Zierformen [Druckseite 73] und doppelstöckiges a zeigen. Möglicherweise lässt dies auf zwei verschiedene Bildhauer schließen, die an dem Epitaph tätig waren. Dieses Epitaph zeigt die Verwendung der Fraktur für deutsche Inschriften und die Verwendung von Kapitalis für lateinische Inschriften ebenso wie die Grabplatte des Johann Wilken von Weihe von 1617 (Nr. 853, Abb. 489) mit zwei Kartuschen, auf denen sich eine Fraktur aus schmalen hohen Buchstaben mit Frakturversalien – besonders für die in Initialen wiedergegebene deutsche Devise des Verstorbenen – mit lateinischen Textteilen in Kapitalis mischt.

Von den mit Inschriften in Fraktur versehenen Gemälden in Lüneburg wurde ein beträchtlicher Teil von Daniel Frese (zu den Lebensdaten vgl. Nr. 436 u. 466) und seiner Werkstatt angefertigt, die in Lüneburg seit 1570 bis zum Tod Freses im Jahr 1614 tätig waren (Abb. 123–174). Die Menge der Gemälde erlaubt es – trotz aller Einschränkungen, die durch die zahlreichen Restaurierungen bedingt sind – gewisse Konstanten in der Gestaltung der Fraktur Freses herauszuarbeiten, die wohl zur ursprünglichen Ausführung dieser Inschriften gehören. Das gilt insbesondere für die Gemälde der Großen Ratsstube, da die Frakturinschriften in den Gemälden des Fürstensaals größtenteils den Vorstellungen des 19. Jahrhunderts von einer Fraktur Rechnung tragen (s. u.). Die neun allegorischen Gemälde der Großen Ratsstube, zu denen noch die Bemalung der Verkleidung an der Fensterfront hinzukommt,128) tragen alle Inschriften in Fraktur, die Gemälde an der Fensterfront ausschließlich, in den allegorischen Gemälden ist die Fraktur unterhalb der Bilder teilweise mit weiteren Frakturinschriften in den Bildern, teilweise mit Kapitalisinschriften kombiniert. In allen Gemälden ist die Fraktur in schlanken hohen Buchstaben ausgeführt, wodurch sich auch die Buchstabenform bestimmt, z. B. beim e mit kleinem oberen Bogenabschnitt oder beim k mit reduzierten, weit oben angesetzten Schrägbalken, der untere waagerecht; a ist immer einstöckig ausgeführt, o spitzoval, entsprechend auch die unteren Teile von b und d. In den meisten Gemälden der großen Ratsstube finden sich die für die schmuckvolle Form der Fraktur charakteristischen Verzierungen durch Schnörkel, Schleifen und Bögen, nicht nur an den Versalien, aber ganz besonders an diesen, die damit das Bild der jeweiligen Inschrift bestimmen.

Drei der vier von Frese mit der Signatur inventor et fecit versehenen Gemälde (Nr. 494, 495, 502, s. o. Kap. 3.3.7.3.) weisen ganz besonders komplizierte Schleifenbildungen der Versalien auf und auch zahlreiche Verzierungen an den Ober- und Unterlängen der Minuskelbuchstaben. Der Vergleich dieser Frakturinschriften mit den Inschriften unter und in den Fürstenbildern Nr. 474 des Fürstensaals machen es einerseits wahrscheinlich, dass die Fraktur in den Gemälden der Großen Ratsstube noch annähernd den Vorstellungen entsprechen dürfte, die Daniel Frese und seine Mitarbeiter von dieser Schriftform hatten, andererseits belegt der Vergleich anschaulich, dass es sich bei den im Fürstensaal angebrachten Frakturinschriften um eine schablonenhaft wirkende Malerei des 19. Jahrhunderts handelt, die die Texte wie die Buchstabenformen in gleicher Weise normalisiert, allerdings mit zwei Ausnahmen: die Inschriften auf den Schrifttafeln der im Katalogartikel mit O und P bezeichneten Gemälde sind in einer reich mit Schleifen, Begleitstrichen und Bögen verzierten Fraktur ausgeführt, die mit einzelnen Wörtern in Kapitalis kombiniert ist (vgl. Abb. 170). Auch die Inschriftentexte zeigen hier nicht die normalisierten Formen der anderen Inschriften. Dieselbe reich verzierte Fraktur findet sich auch auf dem ebenfalls aus der Frese-Werkstatt stammenden Gemälde Nr. 795 (Abb. 171) im Fürstensaal.

In Holz geschnitzt kommt die Fraktur besonders in den Hausinschriften vor. In Lüneburg gibt es hierfür mehrere besonders dekorative Beispiele. Der von Lukas Daming 1558 errichtete Hofflügel Große Bäckerstr. 15 (Nr. 389, Abb. 92/93) trägt auf dem Schwellbalken eine weitgehend in das Zweilinienschema der vertieften Zeile gestellte Fraktur mit Versalien, die einem Musterbuch für Frakturschrift entnommen sein könnten. Die Versalien sind mit vielfach verschlungenen Schleifen verziert. Die Minuskelbuchstaben zeigen e mit kleinem oberen Bogenabschnitt, einstöckiges a mit geschwungenem und unten gebrochenem Bogen, der linke Bogenteil des o entsprechend gestaltet, h mit einem großen, das Zweilinienschema ausfüllenden Bogen, die Oberlänge darüber sehr schmal als begleitender Bogen, k mit zu einem kleinen Mittelbalken und einem darüber nach rechts angesetztem Haken reduzierten Schrägbalken, die Haste weit im Bogen nach rechts ausgezogen. In den in Fraktur ausgeführten deutschen Text sind die drei lateinischen Wörter FIERI ME FECIT eingefügt, [Druckseite 74] deren Ausführung in einer streng wirkenden schlanken Kapitalis mit der Fraktur kontrastiert. Eine auf begleitende Zierschleifen und -bögen verzichtende Form der Fraktur zeigt das 1596 errichtete Haus Untere Ohlingerstr. 7 (Nr. 653, Abb. 96). Die Strichstärke der schlanken, hohen Buchstaben, die sich teilweise noch an der gotischen Minuskel orientieren, ist schmal. Für die weit im Bogen nach links ausgezogene Unterlänge des g und den ebenso gestalteten, unter die Zeile ausgezogenen Bogen des h ist die vertiefte Zeile des Schwellbalkens nach unten ausgebuchtet. Die Versalien dieser Fraktur wirken auch ohne begleitende Zierelemente sehr dekorativ dadurch, dass die einzelnen Buchstabenelemente in elegante Schwünge aufgelöst sind.

7.5. Kapitalis

Entsprechend der zeitlichen Verteilung der Inschriften der Stadt Lüneburg ist es nicht weiter verwunderlich, dass die Renaissancekapitalis wie in den anderen bisher edierten norddeutschen Beständen auch hier die bei weitem vorherrschende Schriftform ist, die sich seit der Mitte des 16. Jahrhunderts in allen Inschriftengruppen und Ausführungsarten durchsetzt. Der überwiegende Teil der in Holz und Stein ausgeführten Kapitalisinschriften ist erhaben geschnitzt oder gehauen, oft in vertiefter Zeile. Auch wenn viele dieser Inschriften regelmäßig gestaltet sind und durchgehende Stilmerkmale wie den Wechsel von Haar- und Schattenstrichen, Bogenverstärkungen und den Abschluss der Buchstabenbestandteile durch Serifen oder keilförmige Verstärkungen erkennen lassen, so orientieren sich doch die wenigsten streng an den klassischen Proportionen der Kapitalis. Daher weisen die Kapitalisinschriften einen recht großen Variantenreichtum auf und zeigen auch durchaus spezielle Handschriften einzelner Werkstätten.

Die älteste Inschrift in Renaissance-Kapitalis in Lüneburg findet sich auf einem im Jahr 1504 angefertigten Pokal des Lüneburger Ratssilbers (Nr. 225, Abb. 39–41). Die eingravierte Inschrift ist in einer schlichten, sehr sorgfältig gestalteten Kapitalis mit gleichmäßiger Strichstärke ausgeführt, deren Buchstaben wie C, D oder das kreisrunde O verhältnismäßig breit konzipiert sind, die E haben einen sehr kleinen Mittelbalken, M mit bis zur Grundlinie reichendem Mittelteil, die N retrograd, die Cauda des R ist geschwungen und sehr spitz ausgezogen. Da gerade in den Goldschmiedeinschriften aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts die frühhumanistische Kapitalis als dekorative Schrift bevorzugt wird, hebt sich diese Inschrift von anderen Stücken besonders auch des Lüneburger Ratssilbers ab.

Retrograde N enthalten auch die Inschriften des Münzpokals (Nr. 313, Abb. 57–64) von 1536 sowie die Inschriften des Pokals von 1538 (Nr. 328, Abb. 69) und des Aquamanile von 1540 (Nr. 336, Abb. 72), die aufgrund derselben Goldschmiedemarke dem Goldschmied Jochim Gripeswoldt zuzuschreiben sind (hierzu ausführlich Nr. 313). Dieselbe Marke tragen auch zwei weitere Stücke des Ratssilbers, der Interimspokal von 1554 (Nr. 381, Abb. 76–79) und das Becken von 1556 (Nr. 387, Abb. 364–366), deren N zwar nicht retrograd sind, deren Inschriften aber eine andere Besonderheit mit den Inschriften der übrigen drei Stücke desselben Meisters verbindet: in allen ist das auffällige oben offene D verwendet, das dem ebenfalls in den entsprechenden Inschriften vorkommenden G mit senkrechter Cauda in retrograder Ausführung entspricht. Den Münzpokal und den Interimspokal verbindet zudem die Verwendung eines auffälligen J-Versals. Auch wenn die Vermutung, hinter dem J-Versal wie hinter dem oben offenen D (als gespiegeltes G) könnten sich die Initialen des Jochim Gripeswoldt verbergen, einigermaßen gewagt zu sein scheint, so kann das oben offene D doch sicher als eine Art Markenzeichen dieses Goldschmieds gelten. Dafür, dass nicht alle Kapitalis-Inschriften auf Goldschmiedearbeiten mit einer solchen Sorgfalt ausgeführt wurden wie die bisher angeführten Stücke, steht der in Hamburg angefertigte Töbing-Pokal von 1602 (Nr. 743), dessen Tituli sehr unsorgfältig einpunziert sind. Ebenfalls einpunziert – allerdings in sehr sorgfältig in Doppelkontur ausgeführten Kapitalisbuchstaben mit Sporen – ist ein Teil der Inschriften des Prunkspiegels von 1587/1592 (Nr. 578), der außerdem verschiedene als Hinterglasmalerei ausgeführte Kapitalisinschriften (Abb. 211, 214–219) aufweist. Eine große ovale Kartusche im Spiegeldeckel trägt zentriert in schwarzen Buchstaben auf goldenem Grund die fein ausgeführte Inschrift, die Zeilen sind durch breite rote Linien voneinander getrennt, in deren Mitte alternierend goldene Striche und Punkte. Die mit Haar- und Schattenstrichen ausgeführten Buchstaben sind mit ausgeprägten Sporen versehen, die A mit spitz nach unten ausgezogenem oder [Druckseite 75] nach unten ausgebuchtetem Balken und kleinem Deckbalken, einige H mit nach oben oder unten ausgebuchtetem Balken, M mit schrägen Hasten und über der Grundlinie endendem Mittelteil, der untere Schrägbalken des K und die Cauda des R weit ausgezogen und nach oben eingerollt.

Die frühesten erhaltenen Kapitalisinschriften in Stein sind erhaben gehauen und stehen auf zwei farbig gefassten Grabplatten in St. Johannis aus den Jahren 1536 und 1537 (Nr. 314, 321, Abb. 65–67). Sie stammen den übereinstimmenden Schriftmerkmalen zufolge offensichtlich vom selben – allerdings unbekannten – Bildhauer. Die Buchstaben sind verhältnismäßig breit proportioniert, die O kreisrund und zumeist mit einer linksschrägen Schattenachse, das G ebenfalls stark gerundet und mit einer senkrechten Cauda, M mit geraden Hasten und einem über der Grundlinie endenden Mittelteil. Abgesehen von den Buchstaben C, E und S, die an den Enden der Buchstabenteile keilförmige Verbreiterungen aufweisen, enden Hasten, Balken und Bögen der übrigen Buchstaben stumpf. Ein Wechsel der Strichstärke ist zwar zu erkennen, aber nicht besonders betont. Ganz anders ist dies in den erhaben gehauenen und farbig gefassten Kapitalisinschriften des Stöterogge-Epitaphs von 1552 in St. Johannis (Nr. 377, Abb. 97/100), deren breit proportionierte Buchstaben einen ausgeprägten Wechsel zwischen Haar- und Schattenstrichen zeigen, die Bögen tragen Bogenverstärkungen, an den Buchstabenenden teilweise weit ausgezogene Sporen, die O kreisrund, M mit schrägen Hasten und bis zur Grundlinie herabgezogenem Mittelteil. Sowohl die Kapitalis- als auch die Frakturinschriften (s. o.) des Epitaphs sprechen für die hohe Qualität der Bildhauerwerkstatt, die sich so auf dem als Gegenstück gestalteten zweiten Stöterogge-Epitaph (Nr. 378, Abb. 101–103) nicht wiederfinden lässt. Die Verwendung von Haar- und Schattenstrichen fehlt hier weitgehend. Die O weisen durch leichte Bogenverstärkungen eine schräge, nach links gekippte Schattenachse auf, M mit geraden Hasten und fast bis zur Grundlinie reichendem Mittelteil; als besonderes Merkmal kann das Q mit weit nach rechts unten ausgezogener Cauda gelten. Eine der Inschriften hebt sich deutlich von den anderen ab: die auf einer Schrifttafel innerhalb der Auferstehungs-Darstellung stehende Kapitalis enthält A mit weit im Bogen ausgezogener linker Schräghaste und nach links im Bogen ausgezogenem Mittelbalken sowie das V mit gerader linker Haste, das später auch in den Inschriften auf den Werken des Albert von Soest vorkommt (mehr hierzu im Kommentar Nr. 378).

Der bedeutendste und wie sein Malerkollege Daniel Frese überregional bekannte Lüneburger Bildhauer der Renaissance, Albert von Soest, signierte viele seiner Werke mit seinen Initialen, was sich – zumindest auf den mit Kapitalisinschriften versehenen Stücken – im Grunde als überflüssig erweist, weil seine Inschriften sehr deutlich die Hand des Bildschnitzers bzw. Bildhauers erkennen lassen (zu seinen Lebensdaten vgl. Nr. 378 u. 435). Der Inschriftenkatalog dieses Bandes enthält mindestens neun in Holz und Stein ausgeführte Werke des Albert von Soest.129) An den erhaben geschnitzten Inschriften des 1568 für die Große Ratsstube angefertigten Portals (Nr. 447, Abb. 117–121) zeigen sich neben dem charakteristischen V mit senkrechter linker Haste besonders die für Albert von Soest typischen O mit Bogenverstärkungen und stark rechtsschräger Schattenachse, die den Buchstaben insgesamt nach rechts gekippt erscheinen lassen, im Gegensatz zu den gegengleich gestalteten Q mit linksschräger Schattenachse. Generell weisen die Buchstaben sehr breite Schattenstriche im Gegensatz zu dünnen Haarstrichen sowie Bogenverstärkungen auf. Der Mittelteil des geraden M ist bis zur Grundlinie herabgezogen. Wo der vorhandene Raum es zulässt, ist der untere Balken des E weit nach rechts verlängert und zum Abschluss nach oben ausgezogen, ebenso der Balken des L. Diese Merkmale finden sich nicht nur in den zahlreichen Holzarbeiten des Bildhauers, sondern zumindest teilweise auch auf einem steinernen Epitaph in St. Johannis (Nr. 489, Abb. 397/398), dessen Kapitalisinschrift (zur Fraktur s. o.) allerdings – neben den charakteristischen E, O und QM mit geraden Hasten und V mit zwei Schräghasten aufweist. Anhand der M lässt sich der in allen Buchstaben angewendete Strichstärkenwechsel besonders gut demonstrieren: die gerade linke Haste und die rechte Schräghaste sind als dünner Haarstrich ausgeführt, die linke Schräghaste und die gerade rechte Haste als breiter Schattenstrich.

Die prägnanten Schriftmerkmale des Albert von Soest können gleichzeitig dazu dienen, Werke die diese Merkmale nicht zeigen, anderen Bildhauerwerkstätten zuzuordnen. Das gilt vor allem für zwei Grabdenkmäler, die ganz offensichtlich derselben Werkstatt entstammen: Die Inschriften des prominenten [Druckseite 76] Epitaphs mit den Reformatorenporträts für den Abt Herbord von Holle in St. Michaelis von 1555 (Nr. 384, Abb. 526–530) und die Grabplatte des Stadthauptmanns Joachim von Gule (Nr. 393, Abb. 367), die Behnke in seiner grundlegenden Arbeit zu Albert von Soest beide dem Bildhauer zuschreibt,130) zeigen weder in der Buchstabengestaltung noch in der Darstellung der Figuren Übereinstimmungen mit den Werken des Albert von Soest, so dass beide Stücke demselben unbekannten Bildhauer zuzuschreiben sind. Dessen Kapitalis zeigt abgesehen von einer übereinstimmend linksgeneigten Schattenachse der O und Q wenig signifikante Merkmale. Die von Michael vorgenommene Zuweisung des Holle-Epitaphs131) an einen überregional tätigen Bildhauer ist insofern richtig, als das Epitaph große Übereinstimmungen mit dem aus demselben Jahr stammenden Braunschweiger Epitaph des Gerhard Pawel von 1555 (DI 56, Nr. 475) und damit auch mit einem Halberstädter Epitaph für Matthias von Veltheim aus dem Jahr 1553 (DI 75, Nr. 200) zeigt. Völlig unzutreffend dürfte allerdings die Vermutung sein, es habe sich dabei um einen Bildhauer namens Jürgen Spinnrad gehandelt (vgl. dazu DI 56, Nr. 475), einer vermutlich im 18. Jahrhundert konstruierten und von dem allgemein recht fantasiebegabten Braunschweiger Kunsthistoriker und Museumsdirektor Paul Jonas Meier weiter ausgeschmückten Figur eines vielseitigen Mannes, der neben seiner militärischen Tätigkeit und der Betätigung als Bildhauer auch noch das Spinnrad nachhaltig verbessert haben soll. Interessant an den Werken dieses unbekannten und auch anhand der Lüneburger Quellen nicht zu lokalisierenden Bildhauers ist aber seine überregionale Tätigkeit und die Beauftragung durch die in Nord- und Mitteldeutschland ansässigen Adelsfamilien, auf die im Fall der beiden Lüneburger Grabdenkmäler die fehlenden Hinweise in den einschlägigen Archivalien der Stadt und des Klosters St. Michaelis hindeuten. Die überregionale Tätigkeit von Bildhauern in Norddeutschland und die Rolle, die der Adel als Auftraggeber dabei spielte, ist ein interessantes Thema, das noch eingehend untersucht werden müsste (vgl. dazu a. DI 66, Nr. 309).

Im Lüneburger Inschriftenbestand gibt es noch eine Reihe weiterer in Stein ausgeführter Kapitalisinschriften, die als erwähnenswerte Einzelfälle in den jeweiligen Katalogartikeln beschrieben sind. Dabei handelt es sich überwiegend um Grabdenkmäler oder Kaminfriese (vgl. z. B. Nr. 487 oder 722), die in der Regel erhaben gehauene Buchstaben tragen. Eingehauene Kapitalisinschriften sind eher selten und treten etwas zahlreicher erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auf. Hier soll aber noch auf eine Hausinschrift hingewiesen werden, die in Stein ausgeführt ist und damit aus dem Rahmen des Üblichen fällt: die an der Ratsapotheke unterhalb des Giebels auf einem Fries angebrachte Kapitalisinschrift in erhaben gehauenen und vergoldeten Buchstaben, die wie eine Art Überschrift wirkt. Die breit proportionierten Buchstaben der großzügig angebrachten Inschrift zeigen kaum Strichstärkenwechsel, sie sind sehr sorgfältig gehauen, O und Q kreisrund, die Q mit unten angesetzter geschwungener Cauda, sowie gerade M mit bis zur Grundlinie reichendem Mittelteil.

Alle weiteren über die Hausfronten verlaufenden Kapitalisinschriften in Lüneburg sind in Holz ausgeführt und stehen in der Regel in erhaben in vertiefter Zeile geschnitzten Buchstaben auf den Schwellbalken. Als ältestes und sehr schlichtes Beispiel ist die Inschrift am Hofflügel des Hauses Große Bäckerstr. 18 von 1543 (Nr. 349, Abb. 350) zu erwähnen, die als besonderes Merkmal N mit dünner ausgebuchteter Schräghaste aufweist. Aus dem Jahr 1563 stammt die Inschrift am Haus Lünertorstr. 18 (Nr. 412, Abb. 372/373), die farbig gefasst ist und neben ausgeprägten Sporen an den Buchstabenenden H mit nach oben ausgebuchtetem Balken und gerade M mit bis auf die Grundlinie reichendem Mittelteil zeigt. Ausgeprägte Sporen tragen auch die Buchstaben am Hinterhaus Große Bäckerstr. 24 von 1591 (Nr. 606, Abb. 433/434), die als Besonderheit E mit einem abgeschrägten Mittelbalken enthalten sowie ein in seiner Gestaltung auffallendes G mit senkrecht angesetzter Cauda, die oben waagerecht umgebrochen und am oberen Ende zur Buchstabenmitte hin abgeschrägt ist. Als Beispiel für eine schlichte erhaben geschnitzte Kapitalisinschrift, in diesem Fall auf einem Türsturz, ist die Inschrift am Haus Papenstr. 1 von 1594 mit breiten, keilförmig endenden Buchstabenelementen zu erwähnen (Nr. 632, Abb. 425).

[Druckseite 77]

Was die einfache Gestaltung der erhaben in vertiefter Zeile geschnitzten Kapitalis mit breiten, schmucklosen Buchstabenelementen angeht, stehen auch die Umschriften auf den Wappenmedaillons der Garlopenhäuser (Nr. 383, Abb. 355–358) sowohl im Kontrast zu dem Inhalt – einer Art außen am Haus angebrachter Ahnengeschichte – als auch im Kontrast zu den sehr aufwendig gegossenen, ehemals ebenfalls am Haus angebrachten Bronzetafeln. Die heute an den Häusern angebrachten Kopien der Inschriftenträger zeigen mit ihrer farbigen Fassung wohl in etwa deren ursprüngliches Aussehen. Die im Museum Lüneburg befindlichen Originale der Metalltafeln (Nr. 385, Abb. 359/360) wirken allerdings ohne die Farbfassung – ganz im Gegensatz zu den Wappenmedaillons – sehr viel eleganter als die farbig gefassten Kopien. Die Kapitalisbuchstaben sind an den Buchstabenenden teilweise keilförmig verbreitert; spitzovale, rechtsgeneigte O, R mit weit nach rechts unter den folgenden Buchstaben ausgezogener Cauda, Q mit unten in der Mitte angesetzter und nach links umgebogener Cauda und S mit kleinem oberen und größerem unteren Bogen machen die Besonderheit der gegossenen Schrift aus; die I mit i-Punkten in Form von Quadrangeln. Um eine gegossene Kapitalisinschrift handelt es sich auch bei der Mitteltafel des Witzendorff-Epitaphs von 1617 (Nr. 854, Abb. 220). Allerdings wird die Beurteilung der Buchstabenformen hier dadurch erschwert, dass die heutige Vergoldung der Buchstaben an vielen Stellen nicht den Konturen der erhabenen Buchstaben entspricht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der ausgeprägte Strichstärkenwechsel und die E, L und T mit keilförmigem Balkensporn bzw. Balkensporen nicht erst das Werk eines Restaurators sind, auch wenn die Buchstaben in ihrer heutigen Goldfassung eher dem Geschmack des 19. Jahrhunderts entsprechen als den Vorstellungen der Renaissance.

In besonderem Maße von der Art der Restaurierungen abhängig sind auch die gemalten Inschriften in Kapitalis, unter denen hier vor allem diejenigen Inschriften interessieren, die sich in den von der Frese-Werkstatt ausgeführten Gemälden befinden (zur Fraktur dieser Werkstatt s. o.). Legt man die Bilder der Balkendecke des Fürstensaals im Rathaus (Nr. 798, Abb. 195–198) zugrunde, denen auch die Kapitalis-Einsprengsel in den Inschriften der Fürstenbilder O und P (s. o. zur Fraktur) entsprechen, so fallen besonders die langen, nach rechts über die Buchstaben hinausgreifenden Zierbögen auf, zu denen Hasten, Schräghasten und Cauden nach unten ausgezogen sind. Dies verleiht den Inschriften ein elegantes und schwungvolles Aussehen. Die Inschriften zeigen zudem einen betonten Strichstärkenwechsel, die Buchstabenteile sind durch Sporen oder dünne Striche abgeschlossen. In den neun Frese-Gemälden der Großen Ratsstube132) finden sich zahlreiche Bildbeischriften in Kapitalis, deren Buchstaben zwar insgesamt weniger Verzierungen aufweisen, schon um nicht zu sehr von den Bildinhalten abzulenken, die aber durchgehend einen ausgeprägten Strichstärkenwechsel und eine äußerst sorgfältige Gestaltung jedes einzelnen Buchstabens mit Sporen oder Abschluss-Strichen aufweisen. Im Vergleich zu diesen Inschriften im Fürstensaal und in der Großen Ratsstube wirkt die ebenfalls von der Frese-Werkstatt ausgeführten Kapitalis auf der Balkendecke der Apotheke (Nr. 673, Abb. 226/227) eher schmucklos.

Betrachtet man die Lüneburger Kapitalisinschriften insgesamt, so lässt sich hier wie schon bei anderen norddeutschen Beständen konstatieren, dass die Schrift im 16. und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts keine Entwicklung durchläuft, die es erlauben würde, undatierte Kapitalisinschriften einem bestimmten Zeitraum zuzuweisen. Insgesamt gibt es keine zeitgebundenen Merkmale, wenn man einmal von der um die Mitte des 17. Jahrhunderts üblicher werdenden Verwendung des runden U absieht.

7.6. Zusammenarbeit der Werkstätten

Im Hinblick auf verwendete Schriftformen, aber auch allgemein interessant ist die Zusammenarbeit verschiedener Werkstätten in Lüneburg. Edgar Ring hat in der letzten Zeit darauf aufmerksam gemacht,133) dass die Töpferwerkstätten in Lüneburg eng mit Gießern wie Valentin Barchmann zusammenarbeiteten. Der Zufallsfund eines Fragments des Garlop-Wappens, das in der Gestaltung exakt dem Wappen auf der Bronzetafel Nr. 385 entspricht, auf dem Grundstück der Töpferei Auf [Druckseite 78] der Altstadt 29 macht plausibel, dass die Töpferei zur Herstellung des Tonmodels dieselbe Holzform verwendete wie der Gießer. Wer in diesem Fall die Vorlage für beides erstellte, ist nicht bekannt, lässt sich aber an einem anderen Beispiel demonstrieren. Um Vorlagen für die Serienproduktion handelt es sich bei den beiden von Albert von Soest geschnitzten Holztafeln Nr. 597, deren Kapitalisinschriften die für den Bildhauer typischen Buchstabenformen zeigen. Von den als Unikate gefertigten Holztafeln konnten dann die Modeln für die Herstellung der Papiermaché-Reliefs abgeformt werden, die als Andachtsbilder in Serienproduktion hergestellt wurden, wie sie im Museum Lüneburg ausgestellt sind.134) Dass solche Hohlformen von den Töpfern hergestellt wurden, zeigen nach Ring zwei bei Grabungen in Lüneburg gefundene Stücke, die mit den Papiermaché-Reliefs identisch sind.135)

Aber auch ganz andere Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Werkstätten liegen auf der Hand bzw. sind am konkreten Beispiel nachzuweisen. Bei der Neuausstattung des Lüneburger Rathauses wird die Malerwerkstatt des Daniel Frese immer wieder herangezogen, um die von den Bildhauern und Schnitzern geschaffenen Werke zu vergolden oder zu staffieren, d. h. farbig zu fassen. Für die Neugestaltung der Ostfassade des Rathauses zeichnete Daniel Frese zunächst einen heute noch erhaltenen Entwurf (vgl. dazu ausführlich Nr. 775). Einen solchen abriß fertigte er im Jahr 1599 auch für das Epitaph des Abtes Konrad von Bothmer von St. Michaelis an (vgl. Nr. 754).136) Der Abt beauftragte noch zu seinen Lebzeiten den Maler nicht nur mit dem Entwurf seines Epitaphs – und wohl auch einer später erwähnten Grabplatte –, sondern ließ den Fertigungsprozess, der in diesem Fall in Bremen in der Bildhauerwerkstatt des Johann Prange stattfand, ebenfalls durch Daniel Frese überwachen, der zu diesem Zweck 1603 nach Bremen reiste. Dass man hier einmal derartig detaillierte Einblicke in den Produktionsprozess eines großen, bedauerlicherweise nicht erhaltenen Grabdenkmals bekommt, ist dem Umstand zu verdanken, dass der Abt sein Epitaph nicht aus der Privatschatulle finanzierte, sondern sämtliche Kosten für Epitaph, Grabplatte und umgebende Einfassung des Grabes über das Abteiregister des Klosters abwickelte – ein Vorgang, der angesichts von verschiedentlich verweigerten Anträgen auf Setzung von privat finanzierten Grabdenkmälern für Konventualen in St. Michaelis keineswegs selbstverständlich war. Noch bemerkenswerter erscheint dies im Hinblick darauf, dass die Anfertigung des Epitaphs die sehr hohe Summe von 600 Talern kostete, zu der noch einmal 100 Taler für die Grabplatte samt Einfassung hinzukamen. Dass solche aufwendigen Grabdenkmäler sonst in der Regel entweder von denjenigen, für die sie bestimmt waren, noch zu Lebzeiten geplant und bezahlt wurden oder nach deren Tod von ihren Familien, hat zur Folge, dass sich die Produktionsprozesse kaum einmal nachvollziehen lassen. Im Fall des 1585 jung verstorbenen Lehrers Arnold Praetorius verzeichnet das Kämmereiregister von 1590, dass die Stadt Lüneburg bei dem Steinhauer Christoff Roggenberch ein Epitaph in Auftrag gegeben hatte, das außen an der Schule zum Friedhof von St. Johannis hin angebracht wurde und dessen Inschrift überliefert ist (Nr. 602). Der Bildhauer wurde dafür mit 20 Talern und 10 Groschen entlohnt. Für die farbige Fassung des Grabdenkmals sorgte auch hier Daniel Frese, der 8 Taler und 4 Groschen vor gedachtes Epitaphium to illuminieren vnnd to vergulden erhielt.137)

Zitationshinweis:

DI 100, Lüneburg (Stadt), Einleitung (Sabine Wehking), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-di100g019e009.

  1. Publiziert in DIO (http://www.inschriften.net/projekt/richtlinien/edition.html). »
  2. Eines von vielen Beispielen für die so beschrifteten Ledereinbände stellt die Inschrift auf dem Deckel der Handschrift AB 19 im Stadtarchiv Lüneburg dar: REGISTRVM · QVINTVM / ANNO · DOMINI · 1601. »
  3. Rosenberg, Merkzeichen, Bd. 2; Scheffler, Goldschmiede, Bd. 2. »
  4. Das Wappen der Stadt Lüneburg (dreitürmiges Stadttor, im Tor ein Schild, darin steigender Löwe vor mit Herzen besätem Grund); Wappen des Herzogtums Lüneburg (steigender Löwe vor mit Herzen besätem Grund, vgl. Siebmacher/Hefner, Wappenbuch, Bd. 1, Abt. 1, Teil 1, S. 28). »
  5. Die Lebensdaten nach StA Lüneburg, St. Bard. 896 (o. p.) u. St. Bard. 922 (o. p.) sowie KBA Lüneburg, Kirchenbuch St. Johannis 1, fol. 27v (Heirat). Vgl. a. Schlöpke, Stifft Bardewick, S. 381, 384, 438 u. 441. Im Stadtarchiv Lüneburg findet sich ein von Rikemann angelegtes Rechnungsbuch des Heilig-Geist-Stifts in Bardowick (StA Lüneburg, St. Bard. 896) sowie ein ebenfalls von ihm angelegtes Register über Einnahmen und Ausgaben für das Weißbrot der Vikare am Dom zu Bardowick (StA Lüneburg, St. Bard. 922). In letzterem ist das Todesdatum Rikemanns als 23. August 1625 eingetragen, in dem Rechnungsbuch St. Bard. Nr. 896 der 24. August, bei Droste (Schreiben, S.315) ist der 27. August angegeben. Eine Lücke in der Buchführung des Brot-Registers zwischen 1510 und 1555 beklagt Rikemann, indem er den mangelnden Eifer seiner Vorgänger tadelt und mit den Worten kommentiert: aber hin ist hin, und was einmahl wegk, kompt nimmer wieder. Offenbar handelte es sich um eine Art resignative Maxime des ausdrücklich um die Erhaltung des historischen Erbes für die Nachwelt bemühten Chronisten, die er auch in dem Rechnungsbuch St. Bard. 896 wiederholte. Als sein Symbolum notiert er dort eingangs: Bene vive, bene crede et beatus eris. – Leb woll, gleub woll, du wirst selig woll. »
  6. Schlöpke, Stifft Bardewick, S. 438. »
  7. Dazu Droste, Schreiben, S. 315–318. »
  8. Jakob Rikemann, Libellus omnium Epitaphiorum Luneburgensium. Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 219 Extrav. »
  9. Ebd. fol. 2r. Der eingeklammerte Text ist gestrichen. »
  10. Noch im Original vorhanden sind: Nr. 314, 321, 377, 378, 404, 489. Nicht erhalten sind Nr. 332, 342, 382, 512. Sicherlich nur literarisch ist die von Lossius, S. 60f. eingeschobene Inschrift für Margaretha Stöterogge samt Kindern. »
  11. Sagittarius, Historia, Ex. Göttingen, p. 319. »
  12. ADB, Bd. 30, S. 171. »
  13. Gedr.: Die Lüneburger Chronik des Propstes Jakob Schomaker, hg. v. Theodor Meyer. Lüneburg 1904. Zu Jakob Schomaker vgl. Nr. 409. Seine Chronik ist nicht im Original, aber in zahlreichen Abschriften, bearbeiteten Versionen und Fortführungen erhalten. Zur Schomaker-Chronik vgl. Droste, Schreiben, S. 272–276. »
  14. Nr. 512, 535, 536, 570, 601, 602»
  15. Vgl. Anm. 13. »
  16. Zuletzt: Carolin Sophie Prinzhorn, Zur Topographie und Siedlungsgeschichte der Stadt Lüneburg. In: Das Lüneburger Rathaus, Ergebnisse der Untersuchungen 2012 bis 2014, hg. v. Joachim Ganzert, Petersberg 2015, S. 9–33. Sowie Petersen, Stadt, S. 53–78. Eine unverzichtbare Grundlage stellt immer noch – ungeachtet aller weltanschaulicher Probleme, subjektiver Bewertungen durch den Autor und fehlender Quellennachweise – Wilhelm Reineckes zweibändige Geschichte der Stadt Lüneburg dar (Wilhelm Reinecke, Geschichte der Stadt Lüneburg, 2 Bde., Lüneburg 1933), in der überall die phänomenale Quellenkenntnis des Autors zum Ausdruck kommt. Vieles von dem, was man bei der Lektüre von Reineckes Lüneburger Geschichte auf den ersten Blick für die Fabulierkunst des Autors halten mag, entpuppt sich bei der Lektüre von Archivalien als deren Umsetzung für das breite Lesepublikum. Das Folgende stützt sich außerdem auf den guten Überblick zur frühen Stadtentwicklung bei Droste, Schreiben, S.33–47. »
  17. Hierzu u. a. Reinecke, Geschichte, Bd. 1, S. 199–202. »
  18. Einen Eindruck von den zahlreichen in der Kirche angebrachten Denkmälern gibt der Lageplan des Kircheninneren: Gebhardi, Collectanea, Bd. 6, p. 381. »
  19. Die Familie von Meding protestierte noch 1822 dagegen, dass Bülow die Grabsteine über ihren Gräbern ohne Erlaubnis der Familie aus der Kirche habe entfernen lassen. Zum Ausgleich erhielt die Familie ein neues Begräbnis auf dem Kirchhof. StA Lüneburg, St. Mich. 2490. »
  20. Gebhardi, Collectanea, Bd. 14, p. 593. »
  21. Einen kritischen Überblick über die Literatur zum Prälatenkrieg bei Droste, Schreiben, S. 82–89. Wichtig ist vor allem die von Droste zu Recht konstatierte mangelnde Quellenkritik auch in den neueren Untersuchungen. Zum Prälatenkrieg in der Lüneburger Historiographie ebd., S. 89–194. »
  22. Matthaei, Vikariestiftungen, S. 198 u. 250. Die 1928 erschienene Arbeit von Georg Matthaei, in der sämtliche Vikarien im Einzelnen beschrieben sind, zeichnet sich durch die akribische Arbeit an den Quellen aus, die die Studie noch heute zu einer wichtigen Grundlage für die Erforschung der spätmittelalalterlichen Frömmigkeit in Lüneburg macht. »
  23. Vgl. DI 66 (Landkreis Göttingen), S. 23. DI 83 (Landkreis Holzminden), S. 29»
  24. Zu diesen Vorgängen vgl. Matthaei, Vikariestiftungen, S. 89–91. »
  25. Der Lageplan wurde aufgrund einer Durchsicht sämtlicher in den Kirchenakten des Stadtarchivs (besonders AA 2170, 2171 u. 2172) und des Kirchenarchivs Lüneburg sowie bei Matthaei (Vikariestiftungen) gefundener Hinweise zum Platz der einzelnen Kapellen in den Kirchen erstellt. Die Angaben von Volger und Krüger/Reinecke zur Lage der Kapellen sind teilweise falsch. Vgl. dazu Nr. 129»
  26. So auch Matthaei, Vikariestiftungen, S. 91, der ausdrücklich darauf hinweist, dass nicht der noch von Volger hochdramatisch angeführte Glaubenseifer zu einer absichtlichen Zerstörung der ehemals vorhandenen Ausstattungsstücke führte, sondern schlichte Gleichgültigkeit späterer Generationen. »
  27. Zu der Familienverbindung vgl. Büttner, Genealogiae, Stammtafel Braunschweig II. »
  28. StA Lüneburg, AA E1b45. »
  29. SKA Lüneburg, Kirchenrechnung St. Johannis I,5, fol. 85r. »
  30. Entsprechende Bestimmungen finden sich verschiedentlich in den Akten, auch weil es immer wieder Streit um weggeräumte Grabplatten gab. U. a. StA Lüneburg AA E1b45. Vgl. a. Nr. 692»
  31. Hierzu und zum Folgenden StA Lüneburg, AA E1b45. »
  32. SKA Lüneburg, Kirchenrechnung St. Johannis I,4. »
  33. Verzeichnüße der Grab- und Leichensteine, welche in der Hauptkirchen allhier zu St. Johannis befindlich. StA Lüneburg, AA E1b45. Das in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts angelegte Verzeichnis gibt einen guten Eindruck davon, dass der Kirchenboden nahezu vollständig mit Grabplatten bedeckt gewesen sein muss. Zugleich belegt es aber auch, dass die mittelalterlichen Grabplatten, die Rikemann vor 1615 noch in der Kirche vorgefunden hatte, inzwischen zu einem großen Teil entfernt worden waren. Inschriften sind in dem Verzeichnis nicht zitiert, die in räumlicher Abfolge verzeichneten Grabdenkmäler werden nur anhand der Namen, Wappen und Jahreszahlen identifiziert. »
  34. Gebhardi, Collectanea, Bd. 1, p. 495–500. »
  35. StA Lüneburg, AA 2170/1 u. AA 2171 (alte Sig. E1b3, E1b4). Vgl. a. Nr. 129»
  36. StA Lüneburg, AA 2172 (alte Sig. AA E1b 5). »
  37. Vgl. Krüger/Reinecke, Kunstdenkmale, S. 162. Die dort genannte Jahreszahl 1554 ist nicht zutreffend, denn am 24. September 1555 verständigte sich der Rat mit den drei noch in der Stadt ansässigen Franziskanern darüber, dass diese sich nicht weiter über eine schlechte Behandlung von Seiten der Stadt beklagen sollten. Ausgelöst worden war die Beschwerde dadurch, dass sich der Franziskaner Johann Niegenborch sehr erfolgreich als Wahrsager von überregionalem Ruf betätigte, wofür seine zahlreichen Kunden Wege von mehr als hundert Meilen in Kauf nahmen, wie der Rat missbilligend feststellte. Um den großen Zulauf zu unterbinden, hatte der Rat das Kloster verschlossen und wollte die drei verbliebenen Mönche innerhalb der Stadt umsiedeln, womit diese jedoch nicht einverstanden waren und stattdessen darum baten, wegziehen zu dürfen. Der Rat erklärte sich allerdings für nicht zuständig, eine solche Erlaubnis zu erteilen, verbat sich aber den Vorwurf, die Franziskaner schlecht zu behandeln mit dem Hinweis darauf, dass sie jederzeit gut versorgt würden und versorgt worden seien. StA Lüneburg, UA a: 1555 September 24. »
  38. Zu diesem Vorgang und dem Fortbestehen des Klosters St. Michaelis unter evangelischen Vorzeichen demnächst die Dissertation von Lukas Weichert (Göttingen). »
  39. Gebhardi, Collectanea, Bd. 6, p. 78. »
  40. Dem Reisebericht von Fynes Moryson zu entnehmen. Vgl. Schwarzwälder, Reisen, S. 307 u. 320. »
  41. ‚Der Frieden befestigt die Städte, der Frieden lässt die Bürgerschaft wachsen und eint sie. Der Frieden lehrt und lenkt, der Frieden fördert und schützt.‘ »
  42. ‚Selig sind die Friedfertigen, denn sie werden Kinder Gottes genannt.‘ (Mt. 5,9). ‚Der Frieden und das Heil des Volkes sind das oberste Gebot und das Ziel aller Handlungen.‘ »
  43. Hierzu grundlegend die Einzeluntersuchungen in dem dreibändigen Werk über das Lüneburger Rathaus: Das Lüneburger Rathaus. Ergebnisse der Untersuchungen von 2008 bis 2011, u. Ergebnisse der Untersuchungen 2012 bis 2014, hg. v. Joachim Ganzert. 3 Bde., Petersberg 2014/15. »
  44. Reinecke, Geschichte, Bd. 2, S. 176. »
  45. Lucas Lossius, Lunaeburga Saxoniae. Frankfurt 1566. Vgl. hierzu Droste, Schreiben, S. 271. »
  46. Hierzu Petersen, Stadt, S. 416–420. »
  47. Petersen spricht von den Verträgen als dem „Ergebnis eines schmerzhaften Anpassungsprozesses des Rates an die Gegebenheiten einer administrativ und finanziell gestärkten Landesherrschaft.“ Petersen, Stadt, S. 421. »
  48. Zu nennen sind hier besonders: Haupt, Ratsstube; Koch, Gemälde; Uppenkamp, Ikonographie; Rümelin/Jaacks, Bilder. »
  49. Die ungewöhnliche Rolle der Pax in den Gemälden der Großen Ratsstube ist bislang nur Koch (Gemälde, S.134) aufgefallen. Koch betont, dass Pax der Justitia übergeordnet wird. »
  50. Zu der von Tipton (Res publica, S. 158f.) nachgewiesenen graphischen Vorlage, die sich in einem Druck des Nürnberger Stadtrechts von 1564 findet, vgl. Nr. 518. Abgesehen von den Freseschen Gemälden im Rathaus findet sich das Motiv in Lüneburg noch auf zwei Kaminfriesen aus Privathäusern (Nr. 575, 577), einer Gestühlswange in der Gerichtslaube des Rathauses (Nr. 633) und einem Epitaph (Nr. 854). Das Haus Am Berge 37 zeigt die Figuren Pax und Justitia am Portal (Nr. 442). An einem Stich von Jost Amman orientiert sich die Darstellung auf dem Prunkspiegel (Nr. 578), die die Figuren der Pax und der Res Publica der thronenden Justitia unterordnet. »
  51. Haupt (Ratsstube, S. 174f.) weist einen undatierten Kupferstich des Luca Penni als Vorlage nach. »
  52. Nr. 422 Neuer Bau?, Nr. 419 Sekretarienhaus und Neue Schreiberei, Nr. 420 Giebelseite Kämmereiflügel, Nr. 421 Traufenseite Kämmereiflügel. »
  53. Der von Johann Heinrich Büttner um 1700 angelegte Katalog der Ratsbücherei StA Lüneburg, AA S10m10, Nr.1, wäre eine Fundgrube für weitergehende Forschungen auf diesem Gebiet. Die Möglichkeit, derartige Texte mit Hilfe einer Suche in den Datenbanken des Internets und zeitlich vertretbarem Aufwand nachzuweisen, steigt von Jahr zu Jahr, wie die Erfahrung bei der Erstellung dieses Bandes gezeigt hat. Trotzdem konnte eine beträchtliche Zahl dieser Texte bislang noch nicht auf ihre Quellen zurückgeführt werden. »
  54. In einem aus dem Alten Archiv des Rathauses stammenden, noch unverzeichneten Bestand des Stadtarchivs befinden sich beispielsweise verschiedene Blätter mit solchen Notizen aus der einschlägigen Zeit. »
  55. Bisher nicht nachweisbar: ‚Glücklich ist das Gemeinwesen, das durch die guten Bürger geliebt wird.‘ »
  56. Aus Cicero, Cato Maior de Senectute: ‚Nicht durch Körperkräfte und Geschwindigkeit werden große Dinge bewerkstelligt, sondern durch Überlegungen und Kompetenz.‘ »
  57. Dies entspricht der Einschätzung Adams (Rathauskomplex, S. 189), der – ohne die Inschriften zu kennen – konstatiert hat: „Der aus Laube und Neuem Rathaus gebildete Bau war somit bis ins 16. Jahrhundert hinein einer der für die Repräsentationswirkung des gesamten Rathauskomplexes wichtigsten Bereiche und hat Teile dieser Funktion erst durch die vereinfachenden Überformungen in jüngerer Zeit eingebüßt.“ Mit Blick auf die Inschriftenprogramme der Fassaden lässt sich der von Adam genannte Zeitraum in das 17. Jahrhundert hinein ausdehnen. »
  58. Adam (Rathauskomplex, S. 187/189) hat dies auch für die bauliche Gestaltung der Fassade zum Ochsenmarkt überzeugend nachgewiesen. »
  59. Nr. 494 (Monarchienmann und apokalyptische Tiere), Nr. 495 (Staatsschiff), Nr. 496 (Rechtsprechung Salomos und Daniels), Nr. 497 (Kaiser und Kurfürsten mit Tugenden), Nr. 498 (Pax und die Laster), Nr. 502 (Allegorie einer gottesfürchtigen Stadt), Nr. 518 (Städtischer Frieden), Nr. 519 (Gerechter Richter), Nr. 520 (Himmlisches Jerusalem und des Erscheinen Christi am Jüngsten Tag). »
  60. WA 18, S. 83. »
  61. Nr. 494, 495, 496, 497»
  62. Vgl. hierzu Reinhold Rieger, „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ Frei im Glauben, Gehorsam der Obrigkeit? Martin Luthers Freiheitsverständnis zwischen Glaube und Politik. In Kat. Luther und die Fürsten, Aufsatzband, Dresden 2014, S. 34–43. »
  63. Zuletzt Uppenkamp, Ikonographie, S. 338. »
  64. So noch bei Haupt, Ratsstube, S. 189–191. »
  65. Hierzu zuletzt Uppenkamp, Ikonographie, S. 337. »
  66. Henninges ist erst in jüngster Zeit in Zusammenhang mit den Bildnissen der Fürstenpaare im Fürstensaal (Rümelin/Jaacks, Bilder, S. 342f.) und im Zusammenhang mit der Darstellung des Monarchienmannes (Uppenkamp, Ikonographie, S. 348f.) in den Blick der Forschung gerückt. »
  67. Ausführlich bei Heintzmann, Holzbalken, S. 104. »
  68. Trotzdem steigt Heinrich Witzendorff bei Hipp (Bilder, S. 218) ohne jeden Nachweis zum promovierten Juristen auf. Nach Hipp (ebd.) wären sämtliche Lüneburger Ratsmitglieder der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in den Universitätsmatrikeln nachweisbar. Worauf sich diese Behauptung gründet, ist nicht nachvollziehbar. Die Suche nach inschriftlich erwähnten Ratsmitgliedern in den Matrikeln blieb in vielen Fällen ergebnislos. »
  69. Droste, Schreiben, S. 58. »
  70. StA Lüneburg, AA S10m10 Nr. 1. Viele dieser Bücher stammten aus den Privatbibliotheken der Patrizier oder wurden von diesen für die Ratsbücherei gestiftet, wie sowohl Einträge in den Büchern als auch Vermerke im Inventar Büttners belegen (vgl. z. B. Nr. 689). Ein Teil des Altbestands wurde bei einem Feuer 1959 vernichtet oder beschädigt. »
  71. Zur Umstellung der Figuren Rogacki-Thiemann, Marktfassade, S. 104–109. »
  72. Zur Rolle des während der Reformation in Lüneburg gebildeten Bürgerausschusses vgl. Mörke, Rat und Bürger, S. 251f. »
  73. Reinecke, Geschichte, Bd. 2, S. 229f. »
  74. StA Lüneburg, AB 44, fol. 197v. »
  75. StA Lüneburg, AB 44, fol. 198r. »
  76. Büttner, Genealogiae. Gezählt sind hier nur die Familien, die über mehrere Generationen Ratsmitglieder stellten. »
  77. Reinecke, Geschichte, Bd. 1, S. 377. »
  78. Reinecke, Geschichte, Bd. 1, S. 59. Der Berechnung liegt eine Zahl von 2000 Häusern innerhalb der Stadtmauern zugrunde, für die man durchschnittlich sieben Bewohner veranschlagt. »
  79. Mörke, Rat und Bürger, S. 74f. »
  80. Nr. 465, 476, 558, 559, 689, A1 44»
  81. Nr. 151, 313, 315, 316, 790»
  82. Nr. 314, 339, 390, 404, 416, 581, 760, 776, 857, 902. Unter den Syndici finden sich im Gegensatz zu den anderen hier genannten städtischen Bediensteten auch Lüneburger Bürgersöhne. »
  83. Nr. 87, 627, 643, 692, 772»
  84. Nr. 139, 619, 744, 808»
  85. Nr. 359, 393, 489»
  86. Bis zum Jahr 1500 ediert bei Reinhardt, Testamente. Die Originale in verschiedenen Bestandsgruppen des Stadtarchivs Lüneburg. »
  87. Die wenigen „Ergänzungen und Berichtigungen“ Witzendorffs (Witzendorff, Stammtafeln), der ansonsten die Stammtafeln Büttners übernimmt, sind aus Mangel an präzisen Quellennachweisen nur selten nachvollziehbar. »
  88. Stahl, Ratslinie. Das Stadtarchiv Lüneburg enthält darüber hinaus zahlreiche Quellen mit Verzeichnissen der jeweiligen Amtsinhaber im Rat, aus denen sich auch die Zeit nach 1600 ergänzen lässt. »
  89. Evangelisches Kirchenbuchamt Lüneburg: St. Johannis, Taufen und Trauungen seit 1573, St. Lamberti, Taufen und Trauungen seit 1596, St. Michaelis, Taufen und Trauungen seit 1585, St. Nicolai, Taufen seit 1585, Trauungen seit 1575. Kirchenbücher über Beerdigungen sind für den Zeitraum bis 1650 nicht erhalten. »
  90. http://www.stadtarchiv-lueneburg.findbuch.net. »
  91. Diese beiden Stücke sind im Band DI 24 nicht berücksichtigt. Bei den im Folgenden genannten Zahlen ist zu beachten, dass 32 Inschriften des Klosters St. Michaelis aus der Zeit vor der Reformation bereits im Band DI 24 enthalten sind und daher in dieser Auswertung unberücksichtigt bleiben. »
  92. Nr. 39, 478, 539, 624, 917»
  93. Vgl. dazu grundlegend DI 36 (Stadt Hannover), S. XXIIIXXIV: Die Grabplatte steht immer in enger Beziehung zum Begräbnisort und diente der Abdeckung des Grabes. Das Epitaph und der Totenschild sind nicht an den Begräbnisplatz gebunden. Sie werden häufig zusätzlich zur Grabplatte errichtet. »
  94. Zu unterscheiden ist hier zwischen dem allgemeinen Begriff ‚Grabinschrift’, der für alle Texte gilt, die sich auf Inschriftenträgern aus dem Bereich des Totengedenkens finden, und dem speziellen Begriff ‚Grabschrift’, der den Texttyp bezeichnet. »
  95. Nr. 318, 388, 404, 438, 493, 510»
  96. Nr. 407, 430»
  97. Dazu ausführlich DI 26 (Stadt Osnabrück), S. XVIIIXX; DI 36 (Stadt Hannover), S. XXIVf. »
  98. Nr. 470, 472, 644, 652, 672, 683, 770, 773, 830, 838»
  99. Belege zu den hier aufgeführten Formeln im Register 6. »
  100. Nr. 398, 412, 631, 655, 709»
  101. Nr. 465, 606, 623, 653, 745, 834»
  102. Nr. 636, 693, 727 (dt.) u. Nr. 475, 939 (lat.). »
  103. Lageplan, Gebhardi, Collectanea, Bd. 6, p. 381. »
  104. F. W. Bode, Die Kirchen der Stadt Lüneburg. In: Neue Hannoversche Zeitung, Mai/Juni 1860, Nr. 248–264 (St. Lamberti). Vgl. a. den Lageplan zur Kirchenausstattung von 1830, gedr. bei Ring/Vick, St. Lamberti, S. 294. »
  105. Gebhardi, Collectanea, Bd. 9, p. 313. »
  106. Nr. 406, 991, 992 sowie Nr. 710 (Weinschale). »
  107. Nr. 346, 347, 348, 350»
  108. Nr. 730, 909, 937, 938, 949»
  109. Nr. 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220»
  110. Nr. 241, 242, 243, 246, 247, 249, 250, 251»
  111. Beispielhaft für einzelne Jahre: StA Lüneburg, AB 56/3, p. 639 (1530), p. 677 (1531), AB 56/4 p. 142–144 (1538), p. 189–191 (1539). »
  112. StA Lüneburg, AA S8b Nr. 19. »
  113. Nr. 888, 889, 890, 891, 918»
  114. Nr. 351, 400, 592, 958»
  115. Nr. 110, 158, 368, 417, 621, 875, 906, 935, 953, 985, 986, 1008, A1 15, A1 43, A1 125»
  116. Nr. 203, 706, 970, A1 38, A1 95»
  117. Zit. nach Schwarzwälder, Reisen, S. 296. »
  118. Hierzu grundlegend Bursche, Ratssilber, passim. Auch in weiteren bei Schwarzwälder zitierten Reiseberichten ist von dem Lüneburger Ratssilber die Rede, das in der zweiten Hälfte des 16. und ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts neben der Goldenen Tafel in St. Michaelis und der Saline schon zu den gerne besichtigten Sehenswürdigkeiten der Stadt gehörte. »
  119. StA Lüneburg, AA S8g Nr. 1, Bd. 1, Inventare Ratssilber 1555/56 u. 1598. Inventar 1598 gedr. bei Bursche, Ratssilber, S. 184–189. »
  120. Bursche, Ratssilber, S. 184, Nr. 16. »
  121. Nr. 274, 303, 379, 401, 527»
  122. Bursche, Ratssilber, S. 17. »
  123. StA Lüneburg, AB 6,1 (Memorialbuch), fol. 53r: ... heft de Ersame Rad darsulves eyndrechtliken gesloten, Dat men neyne cleynode Se syn kleyn edder grot de demsulven Rade to der Stadt Eren van Sulverwercke gegeven und schencket werden, neynewijß wedder vor anderen vorschenken edder van dem Radhuße vorgeven scall Sunderen scollen dar ewygen bliven, Id were denn Dat dem Rade und der Stadt utherste noed wegen gripen moste, Dat god almechtich ymmer affkeren mote. »
  124. Willkürlich ausgewählte Beispiele: StA Lüneburg, AB 56/3, p. 408, 568, 678, 713, 749; AB 56/4, p. 99. »
  125. Zur Charakterisierung der einzelnen Schriftarten ausführlich: Deutsche Inschriften. Terminologie zur Schriftbeschreibung. Wiesbaden 1999. »
  126. Nr. 143, 146, 176»
  127. Nr. 473 sowie Nr. 494, 495, 496, 497, 498, 502, 518, 519, 520»
  128. Nr. 378?, 435, 441, 447, 454, 489, 505, 534, 543, 597»
  129. Behncke, Albert von Soest, S. 79–82. »
  130. Michael, St. Michaelis, S. 18. »
  131. Nr. 494, 495, 496, 497, 498, 502, 518, 519, 520»
  132. Ring, Ton, Bronze, Papier, passim; hier besonders S. 168. »
  133. Als Serienprodukte finden diese Inschriftenträger keine Berücksichtigung in diesem Band. »
  134. Ring, Ton, Bronze, Papier, S. 170. »
  135. Ich danke Hansjörg Rümelin (Hannover) für den wichtigen Hinweis auf die Einträge im Abtsregister von St. Michaelis StA Lüneburg, St. Mich. 5326, 1599 u. 1603. »
  136. StA Lüneburg, AB 56/6, fol. 176v. »