Die Inschriften der Stadt Osnabrück

3. INSCHRIFTEN, INSCHRIFTENTRÄGER UND ÜBERLIEFERUNG

Von den 320 Osnabrücker Inschriften liegen 170 nur in kopialer Überlieferung vor, der damit eine erhebliche Bedeutung zukommt. Die kopiale Überlieferung ist vielfältig, neben Sammlungen spezieller Inschriftengruppen, die hier zunächst ausgeklammert bleiben sollen, stehen Chroniken, in denen Inschriften als historische Zeugnisse angeführt sind – wobei das Schwergewicht naturgemäß auf den Grabinschriften liegt – und Inventare der Osnabrücker Kunstdenkmäler, die in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts einsetzen. Die wichtigsten Überlieferungsträger sollen hier kurz charakterisiert werden.

Ertmann – Das zentrale Werk der Osnabrücker Geschichtsschreibung ist die aus den 80er Jahren des 15. Jahrhunderts stammende lateinische Chronik des Osnabrücker Bürgermeisters Ertwin Ertmann22), die von der Entstehung der Stadt bis in das Jahr 1453 führt und dann unvermittelt abbricht. Das Interesse Ertmanns an Inschriften blieb im wesentlichen auf die Grabschriften der Bischöfe beschränkt.

Die Ertmannsche Chronik hat immer wieder Bearbeitungen und Fortsetzungen erfahren, die ein 1792 erschienener Druck23)vereint. Für die insgesamt vier Teile der „Geschichte des Fürstentums und Hochstifts Osnabrück“, die er enthält, werden hier Siglen eingeführt, die die Quellenangaben der kopial überlieferten Inschriften im folgenden erleichtern sollen.

Chronik 1 – Die Übersetzung der Ertmannschen Chronik24)stimmt mit dieser in Bezug auf die Inschriften überein. Sie ist in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden25).

Chronik 2 – Im Anschluß an die niederdeutsche Übersetzung verfaßte der Iburger Benediktinermönch Dietrich Lilie nach der Mitte des 16. Jahrhunderts eine ebenfalls niederdeutsche Fortsetzung der Chronik26)bis zum Jahr 1553. Auch hier geht das Interesse an Inschriften kaum über die Grabinschriften der Bischöfe hinaus.

Chronik 3 – Unter Rückgriff auf die älteren Chroniken verfaßte Johannes Klinckhamer gegen Ende des 16. Jahrhunderts den 3. Teil der Geschichte des Fürstentums27), der die Zeit bis 1590 umfaßt. Dieses Werk enthält neben Inschriften von allgemeinem stadtgeschichtlichen Interesse auch etliche Grabinschriften aus dem Kreis der Osnabrücker Bürgerschaft und des Klerus.

Chronik 4 – Der von J. F. A. Lodtmann aus verschiedenen Chroniken zusammengestellte 4. Teil der Geschichte des Fürstentums entstand wohl kurz vor dem von Lodtmann 1792 heraus-[Druckseite XV]-gegebenen Druck aller vier Teile der Geschichte des Fürstentums. Er enthält einige Grabinschriften, von denen die meisten jedoch bereits in den vorhergehenden Teilen überliefert sind.

Während die Chronisten Inschriften überwiegend aus personengeschichtlichem Interesse aufzeichneten und die Chroniken daher überwiegend Grabinschriften enthalten, decken die Inventare das ganze Spektrum der Inschriftenträger ab.

Inventare – Besonders der Inventarisierung der Osnabrücker Kunstdenkmäler durch Mithoff, erschienen 1879, sowie Siebern und Fink, erschienen 1907, ist zu danken, daß die zahlreichen Inschriften – vor allem Hausinschriften –, die im 2. Weltkrieg zerstört wurden, wenigstens in der kopialen Überlieferung erhalten sind. Als ein weiteres Inventar ist noch die Sammlung der „Kirchlichen Alterthümer“ von Berlage zu nennen, die 1878 erschienen ist.

Gelenius – Ein spezielles Interesse an Inschriften bekunden die „Farragines“ des Ägidius Gelenius (1595–1656)28). Gelenius machte während seines Studiums in Rom die Bekanntschaft des späteren Osnabrücker Bischofs Franz Wilhelm von Wartenberg, der ihn 1656 zum Weihbischof von Osnabrück machte. In den Jahren 1651/52 hielt sich Gelenius in Osnabrück auf, um dort Quellen für eine Urkundensammlung des Erzstifts Köln durchzusehen29). Um diese Zeit werden auch die „Farragines“ entstanden sein, die neben historischen Notizen die Beschreibung zahlreicher Kunstdenkmäler und im Zusammenhang damit auch deren Inschriften aus dem Hochstift Osnabrück enthalten.

Freund – Eine ganze Reihe von Inschriften findet sich in der Sammlung Freund, einer Stadtchronik in Zeitungsausschnitten, die zu den Beständen des Osnabrücker Staatsarchivs30)gehört. Die von H. C. B. Freund zusammengestellten 188 Bände umfassen Zeitungsausschnitte aus dem letzten Viertel des 19. und dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts. Soweit die Herkunft der Ausschnitte bezeichnet ist, wurde in die Quellenangaben der betreffenden Inschriften neben dem Nachweis der Fundstelle bei Freund auch Name und Datum der Zeitung aufgenommen.

Neben diesen Inschriftensammlungen gibt es weitere, die auf Grabinschriften oder Hausinschriften spezialisiert sind.

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Grabinschriften, Hausinschriften und sakrales Gerät bilden die drei großen Gruppen, auf die sich mehr als zwei Drittel aller Osnabrücker Inschriften verteilen. Im folgenden soll jede der drei Gruppen gesondert betrachtet werden; dies ist insofern gerechtfertigt, als jede Gruppe ihre eigene Überlieferungsgeschichte und einen eigenen Überlieferungszeitraum aufweist. Der zu großen Teilen kopialen Überlieferung der Haus- und Grabinschriften liegen jeweils eigene Quellen zugrunde, während die Inschriften an sakralem Gerät mit wenigen Ausnahmen im Original überliefert sind. Die Inschriften auf sakralem Gerät verteilen sich über den gesamten Berichtszeitraum, jedoch mit einem Schwerpunkt in der frühen Zeit, die überlieferten Grabinschriften fallen mit wenigen Ausnahmen in die Zeit von 1550 bis 1650, die Hausinschriften konzentrieren sich aufgrund des großen Altstadtbrandes 1613 auf die Jahre 1613ff. Auch der Verlust an Inschriftenträgern läßt sich für jede der drei Gruppen auf andere Ursachen zurückführen. Was für das sakrale Gerät die Schweden des 30jährigen Kriegs und für die Hausinschriften der 2. Weltkrieg bedeutete, waren für die Grabdenkmäler die Regotisierungsbestrebungen des 19. Jahrhunderts.

Außerhalb der drei großen Kategorien gibt es Inschriften in Osnabrück noch auf kirchlichen sowie auf profanen Ausstattungsstücken. Letztere befinden sich heute im Kulturgeschichtlichen Museum und im Rathaus. In beiden Bereichen herrscht originale Überlieferung vor, gerade hier muß aber mit einer besonders hohen Verlustquote gerechnet werden, zum einen aufgrund des wechselnden Zeitgeschmacks, zum anderen – und dies gilt vorwiegend für den kirchlichen Bereich – aufgrund wechselnder konfessioneller Verhältnisse. Wenn auch in Osnabrück kein Bildersturm stattgefunden hat, so führte die mehrfache Ablösung von evangelischem und katholischem Regiment im Berichtszeitraum doch dazu, daß konfessionell eindeutig Festgelegtes entfernt wurde. Zum Bereich der kirchlichen [Druckseite XVI] Ausstattungsstücke gehören auch die Glocken. Von den 14 für die Osnabrücker Kirchen überlieferten Glockeninschriften sind nur noch zwei erhalten (Nr. 20, 61). Dies ist einerseits auf den natürlichen Verschleiß und die Wiederverwendung des Altmaterials zurückzuführen, andererseits darauf, daß Glocken immer wieder zu Kriegszwecken eingeschmolzen wurden.

Hervorzuheben sind noch drei Inschriftenträger, die unter dem Oberbegriff „Tafeln“ zusammengefaßt werden können, wenn sie auch von unterschiedlicher Beschaffenheit sind. Gemeinsam ist ihnen die außergewöhnliche Länge der Inschriften. Das sog. Reiner-Pergament (Nr. 49) und die nur noch kopial überlieferte gereimte Osnabrücker Bischofschronik (Nr. 75), die beide zu den Ausstattungsstücken des Doms gehörten, können aufgrund ihres Materials – auf Holz aufgezogenes Pergament – nur bedingt zu den Inschriftenträgern gerechnet werden. Der Gebrauchssituation nach sind sie jedoch unzweifelhaft als Inschriften anzusehen. Die dritte Tafel aus dem Turmknauf der Marienkirche (Nr. 162) hingegen ist eine Kupferplatte und damit eindeutiger Inschriftenträger. Auf eine nur am Rande berücksichtigte Gruppe von Inschriften sei hier noch hingewiesen: die Gesangbuchbretter aus der Marienkirche, deren Inschriften im Anhang (A2) wiedergegeben sind. Die einfachen Holzbretter, die zur alten Ausstattung der Marienkirche gehörten, kennzeichneten die Sitzplätze derjenigen Gemeindemitglieder, die wohlhabend genug waren, sich ihren eigenen Kirchensitz leisten zu können.

3.1 Grabinschriften

Die Grabinschriften bilden mit 119 Nummern die weitaus größte Gruppe innerhalb des Osnabrücker Inschriftencorpus. Sie sind nur zu einem Viertel im Original überliefert. Die erhaltenen Grabdenkmäler befinden sich hauptsächlich in der Marienkirche und in St. Johann, einige aus der Katharinenkirche stammende Grabmale sind heute im Kulturgeschichtlichen Museum aufgestellt. Die zahlreichen Grabdenkmäler für Angehörige des Domkapitels wurden bei der Renovierung des Doms in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts entfernt, lediglich das Epitaph des Balduin Voss (Nr. 208) wurde an seinem ursprünglichen Platz belassen, Bruchstücke eines weiteren Epitaphs (Nikolaus Vincke, Nr. 245) gehören heute zum Bestand des Diözesanmuseums. Diese beiden Epitaphien dürfen als typische Vertreter ihrer Gattung gelten. So wie diese wird man sich auch die zahlreichen verlorenen Grabdenkmäler denken müssen, deren Inschriften heute nur noch in kopialer Überlieferung vorliegen. An den beiden original überlieferten Beispielen wird der Schaden deutlich, der bei der Umgestaltung des Dominnern entstanden ist.

3.1.1 Die kopiale Überlieferung der Grabinschriften

Für die anonymen Überlieferungsträger werden hier Siglen eingeführt, da die Beibehaltung der Archivsignatur weniger praktikabel erscheint.

Sammlung A – Die in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts angelegte Sammlung (StAO Rep. 2, Nr. 196 b) enthält 18 Grabinschriften aus der Marienkirche und 29 Grabinschriften aus dem Dom, letztere waren ausschließlich für Domherren bestimmt. Die Inschriften fallen mit einer Ausnahme in den Berichtszeitraum. Die Sammlung A unterscheidet zwischen Epitaphium und Sepulcrum, d. h. zwischen Epitaph und an den Ort der Bestattung gebundenem Grabdenkmal, das im folgenden im allgemeinen Sinn als Grabstein bezeichnet werden soll, da über die Anbringungsart nichts bekannt ist. Vor allem für die Domherren sind häufig Grabschriften beider Gattungen aufgezeichnet. Ausgespart bleibt in der Sammlung A die Wiedergabe der formelhaften Inschriften, die Lebensdaten der Verstorbenen enthalten. Statt dessen sind die diesen Inschriften entnommenen Lebensdaten in einer Kopfzeile angegeben, die in der Regel Name, Alter, Stand und Todesdatum enthält. Der Aufzeichnung würdig erscheinen dem Verfasser offensichtlich nur Inschriften in Versform.

Sammlung B – Die 1770 in den von den Brüdern Lodtmann herausgegebenen „Osnabruggischen Unterhaltungen“ erschienene Sammlung von Grabinschriften prominenter Osnabrücker Bürger enthält 10 Inschriften aus dem Berichtszeitraum. Über den Standort und die Gestaltung der Grabdenkmäler werden keine Angaben gemacht, die Sammlung scheint sich jedoch auf die Bürgerkirchen St. Marien und St. Katharinen beschränkt zu haben.

Sammlung C – Um 1800 wurden aus Anlaß der „Aufhebung von Begräbnissen“ in der Katharinenkirche deren Inschriften aufgezeichnet (StAO Dep. 11 b, Nr. 41). Die Sammlung umfaßt [Druckseite XVII] 10 Inschriften sowie von anderer Hand den Nachtrag weiterer zwei Inschriften. Insgesamt sieben fallen in die Zeit vor 1650.

Sammlung D – In engem Zusammenhang mit der Sammlung C steht die wohl ebenfalls um 1800 entstandene Grabschriftensammlung, die der Predigerchronik der Katharinenkirche (StAO Erw. A 16, Nr. 157) auf losen Blättern angefügt ist. Sie überliefert dieselben Inschriften wie die Sammlung C, weist zum Teil jedoch erhebliche Textvarianten und Ergänzungen auf (vgl. Nr. 149).

Gelenius – Die „Farragines“ des Ägidius Gelenius unterscheiden sich von den anderen Sammlungen dadurch, daß sich das Interesse von Gelenius auf das gesamte Grabmonument bezieht. Kleine Skizzen von Grabplatten lassen namentlich bezeichnete Wappen und Darstellungen erkennen. Die Beschreibungen enthalten teilweise Angaben über den ikonographischen Zusammenhang und über den Anbringungsort von Inschriften.

Chronik 3 – Der von Johannes Klinckhamer verfaßte dritte Teil der „Geschichte des Fürstentums Osnabrück“ überliefert eine große Anzahl Osnabrücker Grabinschriften unterschiedlicher Provenienz. Das dieser Arbeit zugrundeliegende Exemplar aus den Beständen des Osnabrücker Staatsarchivs enthält im dritten Teil statt der Druckseiten an einigen Stellen handschriftlichen Text. Wo Inschriften auf diese Weise überliefert sind, werden sie entsprechend gekennzeichnet. Wie die Sammlung A hat auch Klinckhamer nur Versinschriften aufgenommen. Da die Inschriften in der Chronik 3 ausnahmslos als Epitaphia bezeichnet sind und daher eine Bestimmung des Inschriftenträgers nicht möglich ist, werden diese Inschriften hier unter der Kategorie Grabschrift geführt.

Generelle Aussagen über die Zuverlässigkeit der Überlieferungsträger lassen sich nicht machen, da diese im Einzelfall ganz unterschiedliche Qualität aufweisen. Bei mehrfacher Überlieferung wurde daher eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung für eine Quelle getroffen. Grundsätzlich wurden die in den Quellen verwandten Kürzungen, soweit sie sich nicht einwandfrei als solche des Originals nachweisen ließen, ohne besondere Kennzeichnung aufgelöst. Die Interpunktion der Quelle wurde jeweils beibehalten.

3.1.2 Die Gestaltung der Grabdenkmäler

Nicht nur aufgrund der Form, sondern auch aufgrund des Verwendungszwecks sind grundsätzlich zwei Arten von original überlieferten Grabdenkmälern zu unterscheiden: Grabplatten und Epitaphien. Bei den Grabplatten handelt es sich um im allgemeinen hochrechteckige Steinplatten, die zur Abdeckung des Grabes dienten. Bronzeplatten sind in Osnabrück nicht nachgewiesen. Auch für senkrecht über dem Grab errichtete Grabsteine gibt es im Berichtszeitraum kein Beispiel. Die Bezeichnung Grabstein wird im folgenden als allgemeiner Oberbegriff für alle eng an den Bestattungsort gebundenen Grabdenkmäler gewählt, von denen keine Beschreibung vorliegt.

Die älteste überlieferte Grabplatte (Nr. 18) stammt aus dem Jahr 1354. Sie trägt eine lateinische Umschrift mit dem üblichen Formular und eine Ritzzeichnung. Diese Gestaltungsweise blieb auch in den folgenden Jahrhunderten vorherrschend. An den – von zwei qualitätvollen Ausnahmen (Nr. 44, 52) abgesehen – sehr einfach ausgeführten Ritzzeichnungen läßt sich kaum eine Entwicklung ablesen. Wenn auch wegen der spärlichen originalen Überlieferung Aussagen über Form und Gestaltung von Grabplatten nur mit Vorbehalt getroffen werden können, so macht die Relation von elf erhaltenen Grabplatten mit Ritzzeichnung zu einer einzigen erhaltenen Grabplatte mit Halbrelief (Nr. 186) doch deutlich, daß die Ritzzeichnung die in Osnabrück übliche Technik war. Hieraus kann wohl auch auf die Qualität der Osnabrücker Werkstätten geschlossen werden, denn die Darstellung im Halbrelief erfordert eine höhere künstlerische Qualifikation des Steinmetzen. Bei den erhaltenen Grabplatten mir figürlicher Darstellung in der Mitte verläuft die Inschrift um den Stein. Sie besteht aus dem üblichen zunächst lateinischen, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts auch niederdeutschen Formular. Daneben gibt es seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts einen zweiten Typus von Grabplatten mit einer Inschrift in der Mitte des Steins, die ebenfalls aus dem üblichen Formular besteht. Hiervon sind jedoch nur drei Exemplare erhalten (Nr. 127, 191, 300) – eines zudem lediglich als Bruchstück.

Außer diesen beiden original überlieferten Arten von Grabplatten läßt sich aus der kopialen Überlieferung noch ein dritter Typus erschließen, der eine figürliche Darstellung mit einer Umschrift und einer Inschrift unterhalb der Darstellung verbindet. Deutlich wird dies an den von Gelenius angefer-[Druckseite XVIII]-tigten Zeichnungen und Beschreibungen31). Auch hierbei handelte es sich um Platten, die zur Abdeckung des Grabes im Boden lagen. Darauf, daß dieser Typ seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts in Osnabrück relativ verbreitet war, deutet auch, daß viele der kopial überlieferten Inschriften von Grabsteinen zweizeilig und von beträchtlicher Länge sind. Wo nur eine Versinschrift überliefert ist, kann wohl ebenfalls eine solche Zweiteiligkeit angenommen werden, da die formelhaften Angaben von Daten in Prosa für die Überlieferung häufig nicht von Interesse waren und nicht aufgenommen wurden. Anhand der Beschreibungen bei Gelenius läßt sich feststellen, daß die Versinschrift nicht selten um den Stein verlief, die in den gesicherten Fällen32)jeweils aus vier Distichen bestand. Letzteres könnte zu der Vermutung Anlaß geben, daß sich auf jeder Seite des Steins ein Distichon befand. Ob es sich bei diesen umlaufenden Versinschriften um ein Osnabrücker Spezifikum handelt, läßt sich noch nicht abschließend feststellen, da Vergleichsmaterial aus dem norddeutschen Raum fehlt. In den bisher erschienenen Bänden der „Deutschen Inschriften“ findet sich ein Beispiel für umlaufende Versinschriften solchen Ausmaßes; ein Grabstein, der eine figürliche Darstellung mit einer umfangreichen zweizeiligen Inschrift verbindet, ist dort nicht erfaßt33). Inschriften dieses dritten Typus weisen große Ähnlichkeit zu den gleichzeitigen Inschriften der Epitaphien auf. Sie unterscheiden sich von diesen nur durch die auch inhaltlich enge Anbindung an den Begräbnisplatz, die in Formeln wie cubat hac in urna oder hic lapis ossa tegit zum Ausdruck kommt. Wenn eine genauere Charakterisierung des Grabmals fehlt, kann anhand einer solchen Formel auf den Grabstein geschlossen werden.

Während die Grabplatte primär technische Funktion einer Deckplatte hat, ist das Epitaph ein reines Gedächtnismal, das nicht an den Bestattungsort gebunden ist und häufig zusätzlich zum Grabstein errichtet wurde. In seiner frühen, hochrechteckigen Form (Nr. 48, 82) ist das Epitaph seit der Mitte des 15. Jahrhunderts überliefert. Ein mehrfiguriges Relief, das die Stifterfigur zusammen mit Heiligen oder in einer biblischen Szene darstellt, innerhalb einer architektonischen Umrahmung sowie eine in Zeilen verlaufende Inschrift auf einer Tafel unterhalb dieser Szene sind die Hauptmerkmale des frühen Epitaphs. In ausführlicherer Gestaltung mit Bekrönung, Kartusche und seitlichem Rollwerk ist es seit dem 16. Jahrhundert verbreitet34). Daneben tritt seit der Mitte des 16. Jahrhunderts der in seinem Aufbau kompliziertere Typus des oft polychromierten Epitaphs mit mehreren Bildzonen, reichem figürlichen Schmuck und mehreren Inschriften, zumeist Vers- und Prosainschriften nebeneinander35).

Ein großer Teil der erhaltenen Epitaphien dieser Art wird dem seit 1606 in Osnabrück tätigen Bildhauer Adam Stenelt zugeschrieben36)Neben den steinernen sind lediglich drei hölzerne Epitaphien erhalten, von denen eines ein Porträt auf Leinwand (Nr. 207), ein anderes eine Schrifttafel im Mittelfeld zeigt (Nr. 302). Das dritte (Nr. 286) entspricht dem steinernen Typus mit Relief im Mittelteil. Der geringe Bestand an hölzernen Epitaphien erklärt sich aus der Gefährdung des Bestands durch Verwitterung.

3.1.3 Form und Inhalt der Grabinschriften

Vergleicht man die Osnabrücker Grabinschriften mit denen der bisher von den „Deutschen Inschriften“ erfaßten Städte37), so fällt auf, daß in Osnabrück lateinische Versinschriften weitaus häufiger und wesentlich früher auftreten als anderswo. Im allgemeinen überwiegen lateinische Prosainschriften oder deutsche Prosatexte mit knappen biograpischen Angaben und einer kurzen Gebetsformel. Dagegen stehen die für Osnabrück überlieferten poetischen lateinischen Grabinschriften zu den übrigen Grabinschriften in einem Verhältnis von 2:1. Dies kann nicht nur in der Willkür der kopialen Überlieferung begründet liegen, da man wohl überall eine lateinische Versinschrift eher der Aufzeichnung wert hielt als eine formelhafte Prosainschrift. Vielmehr wird hieran die Prägung der Osnabrücker Inschriften durch den Bischofssitz deutlich.

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Während anderswo Versinschriften erst im Verlauf des 16. Jahrhunderts unter dem Einfluß des Humanismus erscheinen, ist bereits die älteste überlieferte Osnabrücker Grabschrift für Bischof Ludwig von Ravensberg (Nr. 15) aus dem Jahr 1308 in Hexametern abgefaßt. Sie steht wohl in einer langen Reihe von Bischofsgrabschriften, die indessen nur sehr lückenhaft tradiert sind38) Die Tradition der in Versen abgefaßten Grabinschriften läßt sich jedoch über das Jahr 1308 hinaus zurückverfolgen, wenn man die Denkmäler der Iburger Grablege hinzunimmt. Aus dem Jahr 1088 ist eine aus zwei Distichen bestehende Grabschrift für Bischof Benno von Osnabrück überliefert39), ein Grabstein aus dem Jahr 1119 für Bischof Gottschalk trägt ebenfalls zwei Distichen40). Man darf wohl davon ausgehen, daß es seit der Gründung des Bistums Osnabrück üblich war, die Grabdenkmäler der Bischöfe mit poetischen Inschriften zu versehen. Dies knüpft an die frühen Grabinschriften der Päpste41) und über diese an antike Grabinschriften an, deren Formular und Inhalt in karolingischer Zeit in den deutschen Raum übernommen wurden. Hier blieben die poetischen Grabinschriften zunächst den hohen geistlichen und weltlichen Würdenträgern vorbehalten42), im Falle von Osnabrück zunächst den Bischöfen. Es liegt jedoch nahe, daß sich der Klerus, insbesondere die führenden Mitglieder des Domkapitels, mit wachsenden Machtbefugnissen auch die entsprechenden Repräsentationsformen aneignete und seine Grabschriften nach dem Vorbild der Bischofsgrabschriften gestaltete. Die enge personelle Verknüpfung von hohem Klerus und Ministerialen macht es wahrscheinlich, daß auch der Osnabrücker Adel Formular und Inhalt von Grabinschriften auf diesem Weg rezipiert und nicht erst unter dem Einfluß des Humanismus übernommen hat.

An Beispielen kann dies indessen nicht belegt werden, da die Überlieferung – von den Grabschriften der Bischöfe abgesehen – zu Beginn des 16. Jahrhunderts einsetzt und erst um die Mitte des 16. Jahrhunderts reichhaltiger wird. Die Tatsache, daß sich weder an der Verteilung dieser Inschriften über die Zeit von 1550 bis 1650 noch an ihrem Inhalt eine Entwicklung ablesen läßt, deutet jedoch darauf hin, daß vergleichbare Inschriften für Klerus und Adel schon vor dem Einsetzen der kopialen Überlieferung gebräuchlich waren. Lediglich die poetischen Grabschriften für das Bürgertum dürften sich erst unter dem Einfluß des Humanismus und aufgrund eines gestiegenen bürgerlichen Bildungsstandards durchgesetzt haben. Inhaltlich weisen die überlieferten Osnabrücker Versinschriften deutliche Parallelen auf, nur wenige fallen aus dem Rahmen des Üblichen42). Für die meisten läßt sich die thematische Einteilung übernehmen, die Ariès für den speziellen Fall der Grabschrift des Abtes Begon von Conques getroffen hat43):

– Beglaubigung des Grabes
– Lob des Verstorbenen
– Lohn der Tugend durch den Ruhm auf Erden und das ewige Leben im Himmel

Die Reihenfolge dieser drei Teile kann variieren, in einigen Inschriften sind nicht alle drei Teile vorhanden. Zu ergänzen wäre für das Osnabrücker Material als Thema des dritten Teils die Nichtigkeit und Vergänglichkeit alles Irdischen.
Vorgegeben sind den Grabschriften sowohl die Themen als auch die formelhaften Wendungen, die nicht selten das Schema eines ganzen Verses bestimmen. Dies gilt insbesondere für die bei Ariès als „Beglaubigung des Grabes“ bezeichneten Wendungen, die häufig die Grabinschriften einleiten. Sie gehören zum Repertoire der karolingischen und ottonischen Zeit.
Die Inschrift für Bischof Johann von Hoet († 1366, Nr. 19) enthält im ersten Vers die Wendung fossaossa, die sich auch auf dem Epitaph Bernwards von Hildesheim († 1022) findet. Berges44) hat [Druckseite XX] nachgewiesen, daß sie schon im 9. Jahrhundert üblich war. Die in den Osnabrücker Grabinschriften häufig und in zahlreichen Varianten wiederkehrenden Formeln Hic iacet in tumulo, Hoc recubat tumulo oder Hoc tumulo membra recumbunt45) sind bereits im 9. Jahrhundert immer wieder benutzt worden46). Anstelle von tumulo steht – allerdings weniger häufig – auch urna oder tumba47). Geläufig sind auch die Wendungen Hic lapis ossa tegit und sub mole quiesco48), die in unterschiedlichen Variationen spezielles Formular der Grabplatten sind49). Auf die „Beglaubigung des Grabes“ folgt in der Regel ein Hinweis auf die Verdienste des Verstorbenen und ein Tugendkatalog. Besonders beliebt ist hierfür seit jeher die Verwendung der Metapher „Licht“50). Sehr oft wird der Verstorbene als lux oder lumen patriae bezeichnet51). Auch in den Tugendkatalogen werden Epitheta verwendet, die bereits die Inschriften der karolingischen und ottonischen Zeit enthalten52). pius, doctus, prudens und largus sind beliebte Attribute, ebenso mit pacis, pietatis, fidei oder iustitiae beliebig kombiniertes cultor, amator oder auctor53)

Der dritte Teil der Grabinschriften umfaßt im wesentlichen die Themen der Vergänglichkeit alles Irdischen, Sündenvergebung und Auferstehung. Hier kommt immer wieder der Topos der zum Himmel strebenden Seele und des der Erde zurückgegebenen Körpers vor, der – bereits antiken Grabschriften entlehnt – in der von der „Legenda aurea“ überlieferten Grabschrift Gregors des Großen54) enthalten ist. Mit dem Einsetzen der dichteren kopialen Überlieferung Mitte des 16. Jahrhunderts findet sich dieser Topos gleich in vier Inschriften55), ist zu diesem Zeitpunkt also offensichtlich geläufig.
Eine ganze Reihe von poetischen Grabinschriften wendet sich an den Vorübergehenden, in den meisten Fällen, um diesen zum Memento mori und zur Führung eines gottgefälligen Lebens anzuhalten 56), seltener um den Leser über das Leben des Verstorbenen zu unterrichten57) oder ihn zum Gebet für den Toten aufzufordern (Nr. 285). Für die Anrede an den Leser lassen sich ebenfalls alte Vorbilder heranziehen; so sprechen drei der von Hrabanus Maurus verfaßten Grabschriften58) den Vorübergehenden an.
Aber auch eindeutig humanistischer Einfluß zeigt sich an den Grabinschriften, besonders an denjenigen, die das Schicksal als abstrakte Macht thematisieren59). In den Inschriften für Klerus und Laien begegnen die Parzen60), Lachesis spinnt den Lebensfaden (Nr. 208), Atropos (Nr. 205) und Clotho (Nr. 247) schneiden ihn ab. Der Rückgriff auf griechisch-römische Topoi und die Verwendung latinisierter griechischer Worte sind vor allem in den – einen besonderen gelehrten Anspruch erhebenden – Grabinschriften des Klerus beliebte Stilmittel61).

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Neben den lateinischen Versinschriften gibt es sechs längere Grabinschriften in deutschen Reimpaarversen62). Unter diesen ist schon aufgrund seines Umfangs der Text des Epitaphs für Rudolf Hammacher bemerkenswert (Nr. 166), von dem es auch eine – möglicherweise als Inschrift ausgeführte – lateinische Version in Distichen gibt. An einigen dieser ausschließlich für Laien bestimmten Inschriften wie an den übrigen Vers- und Prosainschriften für Ministerialen und Bürger läßt sich beobachten, daß die Texte spätestens in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts einen neuen Akzent bekommen: Das Thema Familie erhielt in den Inschriften breiteren Raum, seit das Patriziat63) die ausführlicheren Grabinschriften übernommen hatte. Während die Familie in den Grabinschriften des Klerus nur erwähnt wird, um die vornehme Abkunft des Verstorbenen zu belegen, erhalten die Grabschriften der Laien eine persönlichere Note dadurch, daß in ihnen dem Familiengefühl Ausdruck gegeben wird. Eheliche Verbundenheit64)wird ebenso betont wie die Liebe zwischen Eltern und Kindern65). Als ein besonderes Beispiel für den Ausdruck ehelicher Verbundenheit in einer Grabschrift darf der Grabstein für Lorenz Schrader und Christina Hermeling (Nr. 201) gelten.
Die Betonung der familiären Bindungen diente jedoch nicht zuletzt auch dazu, die gehobene soziale Position der betreffenden Familie zu dokumentieren. Dies zeigt sich auch in den Wappengenealogien der Grabdenkmäler66), die den Verstorbenen in eine Familientradition stellen. Sie haben sich indessen nur auf wenigen original überlieferten Grabdenkmälern erhalten67). Die kopiale Überlieferung gibt mit Ausnahme von Gelenius die Wappengenealogien nicht wieder, man darf aber wohl davon ausgehen, daß die meisten Grabdenkmäler der adligen Familien mit mehreren Wappen geschmückt waren.

3.2 Hausinschriften

Die Hausinschriften stellen mit 59 Nummern das zweitgrößte Corpus innerhalb der Osnabrücker Inschriften dar, zugleich aber auch dasjenige mit dem weitaus höchsten Prozentsatz an kopialer Überlieferung, da lediglich acht Hausinschriften im Original erhalten sind. Die Bombenangriffe des 2. Weltkriegs zerstörten den historischen Kern Osnabrücks nahezu vollständig und vernichteten damit einen reichen Bestand an Inschriften auf Schwellen und Türstürzen der Fachwerkhäuser, die das Stadtbild prägten.

3.2.1 Überlieferung der Hausinschriften

Aufgrund mehrfacher kopialer Überlieferung dieses Inschriftenbestandes läßt sich ein annähernd vollständiges Inventar der um 1900 vorhandenen Hausinschriften gewinnen. Dies ist vor allem dem seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wachsenden Interesse an volkskundlicher Forschung zu danken, die sich besonders der Hausinschriften annahm. Die häufig parallele Überlieferung wirft indessen das Problem der Varianten bei lediglich kopial erhaltenen niederdeutschen Inschriften auf, das weitgehend auf die Hausinschriften beschränkt bleibt. Die Vielzahl dieser Varianten, die größtenteils orthographischer und lautlicher Art sind oder dem Bemühen um eine Normalisierung des Textes entspringen, läßt eine vollständige Aufführung als wenig sinnvoll erscheinen. Um eine Überfrachtung des Apparats zu vermeiden, sind daher lediglich die Varianten aufgenommen, die über orthographische und lautliche Abweichungen hinausgehen. Gleichzeitig wird versucht, der Forderung nach einer möglichst originalgetreuen Version sowie nach einer einheitlichen Wiedergabe dadurch Rechnung zu tragen, daß als zuverlässigste Quelle für alle Hausinschriften die Sammlung innerhalb des Kunstdenkmälerinventars von Siebern/Fink als Leitüberlieferung zugrundegelegt ist. Hiervon wird nur in den wenigen Fällen abgewichen, wo sich die Überlieferung von Siebern/Fink eindeutig als fehlerhaft erweist. Eine kurze Charakterisierung der fünf großen Sammlungen Osnabrücker Hausinschriften soll die Kriterien aufzeigen, nach denen Siebern/Fink als Leitüberlieferung ausgewählt wurden. Gleichzeitig sollen die den Sammlungen eigentümlichen Varianten beschrieben werden.

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Siebern/Fink – Das Kunstdenkmälerinventar von 1907 bietet die umfangreichste Sammlung von Hausinschriften, die wohl – wenn auch nicht explizit – einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Der Platz der Inschriften im Baugefüge ist jeweils detailliert beschrieben, die Texte sind buchstabengetreu wiedergegeben, Worttrenner durch Punkte markiert, Kürzungen und deren Auflösungen als solche gekennzeichnet. Die Lesungen scheinen bis auf wenige Ausnahmen zuverlässig.

Mithoff – Das 1879 veröffentlichte Inventar der Bau- und Kunstdenkmäler gibt die Inschriften in Orthographie sowie Groß- und Kleinschreibung annähernd originalgetreu wieder. Nur in wenigen Fällen ließ sich eine Tendenz zur Normalisierung beobachten. Die Lesungen scheinen zuverlässig. Neben Straße und Hausnummer ist häufig auch der Inschriftenträger genannt.

Thomes – Die gegen Ende des 2. Weltkrieges angelegte machinenschriftliche Sammlung Thomes befindet sich im Osnabrücker Diözesanarchiv . Sie baut großenteils auf Mithoff und Siebern/Fink auf und geht nur in wenigen Fällen über diese hinaus.

Flaskamp – Die Sammlung Flaskamps entstand im wesentlichen vor dem 2. Weltkrieg, wurde jedoch vor ihrer Veröffentlichung 1969 überarbeitet. Flaskamp baut auf Mithoff und Siebern/Fink auf, hat deren Angaben jedoch teilweise am Original überprüft und ergänzt. Er verändert den ursprünglichen Charakter der Inschriften stark durch eine normalisierte Groß- und Kleinschreibung und Zeichensetzung.

Brandi – Das – mit 37 Inschriften nur einen Teil der Osnabrücker Hausinschriften umfassende – Manuskript Karl Brandis stammt aus dem Ende des 19. Jahrhunderts und dürfte zugleich mit der 1891 erschienenen Hausmarkensammlung Brandis entstanden sein. Über die Inschriften hinaus enthält es lediglich die Angabe von Straße und Hausnummer. Bei der Lesung der Inschriften ergeben sich teilweise erhebliche Differenzen zu den anderen Überlieferungen. Die Sammlung enthält etliche Unsicherheiten und Lücken. Insgesamt erweist sich diese Quelle daher als unzuverlässig.

3.2.2 Zur Gestaltung der Hausinschriften

Einen Eindruck von dem Häusergefüge der Osnabrücker Altstadt vor dem 2. Weltkrieg gibt der Bildband „Alt-Osnabrück“ von Roswitha Poppe68) Das Bild der Altstadt war charakterisiert durch den Typ des giebelständigen Ackerbürgerhauses mit rundbogigem Einfahrtstor. Osnabrück gehörte wie Braunschweig und Hildesheim in die Reihe mitteldeutscher Städte, deren Bild bis in das 20. Jahrhundert hinein stark von der Fachwerkrenaissance geprägt wurde. Die Steinbauweise der Weserrenaissance setzte sich hier nicht durch. Figürlicher Schmuck, wie er im Kerngebiet des Renaissancefachwerks, dem Oberweserraum, in reichem Maße auftritt, wurde in Osnabrück wie in anderen Städten der Randzone nicht verwandt69). Statt dessen bevorzugte man ornamentale Schmuckformen, vor allem die Fächerrosette sowie Perl- und Zahnschnittleisten. Einem dekorativen Bemühen entsprang auch die häufige Verwendung von Frakturversalien, die einen Betrachter kopial überlieferter Inschriften befremden muß, da die Groß- und Kleinschreibung dadurch völlig willkürlich gehandhabt erscheint. Auf den Torbogen der Häuser befanden sich neben Jahreszahlen und Namen der Erbauer auch deren Hausmarken, die dank der von Brandi angelegten Sammlung70) der Osnabrücker Hausmarken überliefert sind. Soweit die Hausmarken Initialen enthalten, sind diese als Inschriften angeführt. Auf die Wiedergabe der Hausmarken im Anhang (A 3) verweisen Signaturen im Text.

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3.2.3 Die Thematik der Hausinschriften

In den Berichtszeitraum dieser Arbeit fallen zwei große Brände, die ganze Stadtteile Osnabrücks zerstörten. Der Brand vom 21. April 1530 betraf vor allem die Johannislaischaft und die Neustadt. Am 11. März 1613 brach im Hospital St. Antonii und Elisabeth ein Feuer aus, das sich durch Sturm in kürzester Zeit verbreitete und den größten Teil der Altstadt verwüstete. Über den Brand von 1613 liegt im Osnabrücker Stadtarchiv umfangreiches Aktenmaterial vor71), anhand dessen sich die Maßnahmen zum Wiederaufbau verfolgen lassen, darunter eine über 500 Namen umfassende Liste der Geschädigten, die zum Wiederaufbau eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhielten. Diese Liste ermöglicht es jedoch leider nicht, die in den Inschriften erscheinenden Initialen aufzulösen, da jeweils mehrere Namen in Betracht kommen. In die Zeit des Wiederaufbaus, die Jahre 1613 ff., fallen die meisten Hausinschriften, für die Zeit zwischen 1625 und 1650 sind nur zwei datierte Hausinschriften überliefert. Der Rückgang der Bautätigkeit in dieser Zeit läßt sich im wesentlichen auf die Belastungen der Bürger durch den 30jährigen Krieg zurückführen. Inhaltlich unterscheiden sich die Osnabrücker Hausinschriften deutlich von denjenigen anderer Städte, da sich der Brand von 1613 erheblich auf die Thematik der Inschriften auswirkte. In etwa der Hälfte der Inschriften wird direkt darauf Bezug genommen. Dies geschieht zum einen durch Verse, in denen Gott um Schutz vor Feuer gebeten wird, zum anderen durch Bibelsprüche wie Jes. 54,8 oder Hiob 1,21. Die meisten Inschriften haben resignativen Charakter, die Notwendigkeit, sich in ein schweres Schicksal zu fügen, wird ebenso betont wie der Glaube, daß es sich bei dem Brand um eine gerechte Strafe Gottes gehandelt habe. Die Erschütterung über den Brand veranlaßte die Betroffenen offensichtlich zum Rückgriff auf Bibelsprüche des Alten Testaments und damit auf die Tröstungen des alten Glaubens. Programmatisch protestantische Hausinschriften, die in anderen Städten nicht selten sind, kommen in Osnabrück nicht vor. Allenfalls kann dafür noch die Inschrift Si deus pro nobis, quis contra nos (Nr. 132) gelten. Der sich an niedersächsischen Fachwerkhäusern geradezu stereotyp wiederholende Spruch Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut tritt in Osnabrück lediglich fünfmal auf72)

3.2.4 Die Sprache der Hausinschriften

Die Hausinschriften bedienen sich vorwiegend der Volkssprache. Eine beachtliche Anzahl – 13 von 59 Inschriften – ist indessen teilweise oder ganz in lateinischer Sprache abgefaßt. Weitere sieben Inschriften enthalten die Formeln Soli Deo Gloria und Verbum domini manet in aeternum, zumeist nur die Initialen. Von den 10 ausführlicheren lateinischen Inschriften bestehen nur vier aus Bibelzitaten73). Weitere fünf sind in Versen verfaßt74) Ein gehobener Bildungsstand derjenigen Hausbesitzer, die ihre Häuser mit lateinischen Inschriften schmückten, läßt sich nur in zwei Fällen nachweisen: dem Haus des fürstbischöflichen Kanzlers Gotthard von Fürstenberg (Nr. 209) und dem des Domvikars Ameling von dem Bussche (Nr. 215). Der Rückschluß von einer längeren lateinischen Hausinschrift auf einen höheren Bildungsgrad des Besitzers wird aber im allgemeinen richtig sein. Der unbekannte Erbauer des Hauses Marienstr. 17 bewies seine Bildung nicht nur durch lateinische Hausinschriften in Distichen (Nr. 156), sondern auch dadurch, daß er die Holzbalkendecke eines Raumes (Nr. 250) mit Darstellungen der fünf Sinne bemalen ließ. Aufschlußreich ist die Verwendung von Niederdeutsch und Hochdeutsch in den Hausinschriften. Insgesamt stehen seit dem Ende des 16. Jahrhunderts 28 niederdeutschen Hausinschriften 15 hochdeutsche gegenüber. Daneben gibt es noch einige Mischformen, die sowohl hochdeutsche als auch niederdeutsche Elemente aufweisen. Von den genannten Inschriften enthalten 18 niederdeutsche Bibelzitate, 12 hochdeutsche. Die niederdeutschen Bibelzitate entsprechen durchweg dem auch in späteren Drucken kaum veränderten Text der Lübecker Bibel von 1533. Nimmt man hinzu, daß in den übrigen Inschriftengruppen die niederdeutschen Inschriften im gleichen Zeitraum mit 17 Nummern vertreten sind, die hochdeutschen dagegen nur mit acht Nummern – die Mischformen bleiben auch hier ausgeklammert – so zeigt sich noch deutlicher, wie stark die niederdeutschen Inschriften noch bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts überwiegen. [Druckseite XXXIV] Dieser Tatbestand steht im Gegensatz zu der von Utz Maas75) und Judith MacAlister-Hermann76) vertretenen These, nach der sich die hochdeutsche Sprache in Osnabrück als nach außen zur Schau gestellte Prestigesprache der Oberschicht spätestens seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts durchgesetzt hätte. Anhand von Fallstudien haben Maas und MacAlister-Hermann gezeigt, daß das Hochdeutsche als Urkundensprache das Niederdeutsche verdrängte und sich im Schriftverkehr Ende des 16. Jahrhunderts durchgesetzt hatte. Nach Maas77) führte diese Entwicklung zu einer Abwertung des Niederdeutschen, die sich schon um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert vollzog. Mit dem Material der Osnabrücker Inschriften läßt sich dies nicht in Einklang bringen, da man auch nach 1613 noch bevorzugt niederdeutsche Texte für die Hausinschriften wählte. Über das häufige Vorkommen niederdeutscher Inschriften in Osnabrück hat auch Maas nicht hinwegsehen können, es läßt sich für ihn jedoch mit der Prestigesprache Hochdeutsch der Oberschicht vereinbaren; denn der sprachliche Prozeß war nach seiner Meinung bereits zu Beginn des 17. Jahrhunderts so weit fortgeschritten, daß die Benutzung des Niederdeutschen in den Inschriften ein folkloristisches Bewußtsein der Besitzer offenbart hätte: „Eine niederdeutsche Inschrift vorzuzeigen, bedeutete 1618, daß die Besitzer nicht darauf angewiesen waren, ihr Hochdeutsch vorzuzeigen: Ihre kulturelle Einordnung mußte unstrittig sein.“78) Einerseits wird von Maas und MacAlister-Hermann aus der Verwendung des Niederdeutschen in repräsentativen Texten des 16. Jahrhunderts darauf geschlossen, daß sich das Hochdeutsche noch nicht durchgesetzt habe. Andererseits aber wird seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts die Verwendung des Niederdeutschen als „snobistisches Distinktionsmittel“79) interpretiert. Dies bedeutet, das vorhandene sprachliche Material nach den bereits vorgegebenen Thesen zu beurteilen. Wie fragwürdig ein solches Vorgehen ist, beweisen zum einen die nach dem Brand von 1613 entstandenen Hausinschriften, die zum größeren Teil niederdeutsch sind. Man kann den Besitzern dieser Häuser kein so potenziertes Sprachbewußtsein unterstellen, das sie in die Lage versetzt hätte, bereits wieder hochdeutsche zugunsten von niederdeutschen Texten zu verwerfen. Zum anderen macht ein Blick auf die Grabinschriften deutlich, daß die hochdeutsche Sprache hier nur für sehr lange gereimte Texte80) verwendet wurde, die mit einer Ausnahme (Nr. 286) um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert entstanden sind. Es liegt auf der Hand, daß hier für besonders repräsentative Grabdenkmäler das Hochdeutsche als die angemessenere Sprache gewählt wurde. Festzuhalten ist, daß das Niederdeutsche, das sich als gesprochene Sprache ohnehin über das 17. Jahrhundert hinaus erhalten hat, in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts noch überwiegend für die Inschriften verwandt wurde. Wenn auch das Hochdeutsche in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts für repräsentative Texte an Bedeutung gewinnt, so hat es die niederdeutsche Sprache in diesem Bereich doch noch nicht verdrängen können.

3.3 Vasa sacra

Die drittgrößte Gruppe unter den Osnabrücker Inschriften bilden die Vasa sacra mit 49 Nummern. Mit Inschriften versehenes liturgisches Gerät enthält vor allem der Domschatz und der Kirchenschatz von St. Johann. Darüber hinaus befinden sich heute an unterschiedlichen Orten einige Stücke aus dem ehemaligen Besitz der Marienkirche. Der Domschatz birgt die ältesten Inschriftenträger Osnabrücks, einen Buchkasten (Nr. 1) aus dem 10. Jahrhundert und einen liturgischen Kamm (Nr. 2) aus der Zeit um die Jahrtausendwende. Während sich bei diesen Stücken keine Aussage darüber machen läßt, wann sie in den Domschatz gelangten, fand das Kapitelkreuz (Nr. 3), dessen Vorderseite aus dem 11. Jahrhundert stammt, hier wohl seit seiner Anfertigung liturgische Verwendung. In späteren Jahrhunderten ergänzt, gehört es zu den kostbarsten Stücken des Domschatzes, ist jedoch – wie die meisten liturgischen Geräte Osnabrücks – von seinen Inschriften her wenig ergiebig.

Als epigraphisch interessante Stücke sind in erster Linie zwei Reliquienschreine aus dem Ende des 12. Jahrhunderts (Nr. 6, 7) hervorzuheben, deren Inschriften wesentliches zu ihrer Datierung und zu [Druckseite XXV] ihrer Überlieferungsgeschichte beitragen, sowie der Hofsleger-Kelch (Nr. 51), dessen Inschriften den Namen des Goldschmieds enthalten. Zu erwähnen ist jedoch vor allem der Borgå-Kelch (Nr. 11), der mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Osnabrücker Domschatz stammt, heute aber Eigentum der Kirchengemeinde in Porvoo/Finnland ist. Dieses außerordentlich qualitätvolle Stück kann wohl beispielhaft für eine Reihe anderer stehen, die während des 30jährigen Krieges von den schwedischen Truppen aus Osnabrück verschleppt wurden, die jedoch – anders als der Borgå-Kelch – keine Rückschlüsse auf ihre Herkunft zulassen und sich damit einer Bearbeitung nach dem Provenienzprinzip entziehen. Große Teile des liturgischen Geräts aus dem Domschatz wurden eingeschmolzen und als Kriegskontribution verwendet, nachdem die Schweden Osnabrück am 2. September 1633 zur Kapitulation gezwungen hatten. Das Lösegeld wurde auf 80.000 Reichstaler festgesetzt, davon mußte das Domkapitel 20.000 Reichstaler aufbringen. Aus einer anläßlich eines Prozesses im Jahr 1720 angefertigten Aufstellung mit dem Titel Specification allerley Silberwerk so hiebevor vor der Schwedischen Belagerung bei der Thumkirchen gewesen und zum Akkord 1633 aussgegeben81) geht hervor, in welchem Maße der Domschatz durch die schwedische Belagerung dezimiert wurde. Der Aufstellung ist zu entnehmen, daß der Dom einen Hochaltar mit „Goldener Tafel“, wohl vergleichbar dem ehemaligen Altar der Lüneburger Michaeliskirche82) besaß, dessen vergoldete Silbertafeln ebenso Beutegut der Schweden wurden wie das weitere Edelmetall seiner Ausstattung, darunter sieben silberne Apostelstatuen. Darüber hinaus wurden den Schweden zahlreiche liturgische Geräte ausgeliefert, darunter Ein grosser silbern uberguldener und auszwendig gebildeter Kelch mit der Patena, die zusammen 202 Loth (= 2964 g) wogen und sich im Gewicht deutlich von den anderen Stücken abhoben. Vermutlich handelt es sich dabei um den Borgå-Kelch (vgl. Nr. 11), da die Patene nicht erhalten ist, läßt sich die Gewichtsangabe jedoch nicht überprüfen.

Der 30jährige Krieg blieb für den Domschatz das einschneidende Ereignis, er wird auch die anderen Kirchenschätze Osnabrücks erheblich in Mitleidenschaft gezogen haben, über deren Verluste keine detaillierten Angaben vorliegen. Wieviele Inschriften auf diese Weise verlorengingen, läßt sich nicht abschätzen, da es hierfür keine kopiale Überlieferung gibt.

Zitationshinweis:

DI 26, Stadt Osnabrück, Einleitung, 3. Inschriften, Inschriftenträger und Überlieferung (Sabine Wehking), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di026g003e005.

  1. Gedr. in OGQu. Bd. 1. Nach dieser Ausgabe wird Ertmann im folgenden zitiert. »
  2. Geschichte des Fürstentums und Hochstifts Osnabrück. Der Herausgeber ist J. F. A. Lodtmann. »
  3. Auch gedr. in OGQu. Bd. 2. Nach dieser Ausgabe wird im folgenden zitiert. »
  4. Ebd., S. VII. »
  5. Auch gedr. in OGQu. Bd. 2. Nach dieser Ausgabe wird Lilie im folgenden zitiert. »
  6. Klinckhamer wird im folgenden nach der Ausgabe von Lodtmann zitiert. »
  7. StAO Erw. F2 (Fotokopie). Das Original liegt im Kölner Staatsarchiv. »
  8. NDB, Bd. 6, S. 173f. »
  9. StAO Dep. 3b XVI. »
  10. Nr. 151, 171, 179, 197»
  11. Nr. 108, 151, 171, 197»
  12. Nr. 137, 153, 172 u. a. »
  13. Nr. 199, 200, 202, 208, 245»
  14. Vgl. bes. die Bände V (München), XII (Heidelberg), XIX (Göttingen) und XXIII (Oppenheim »
  15. Nr. 15, 19, 33, 38, 57, 90, 91, 151»
  16. Quis sim lecturi, quod sum quandoque futuri
    Dicite: Praesul have Benno perenne vale.
    Quem mea spes struxit, locus hic mea funera luxit,
    Te Juli novies tres peragente dies.

    Zit. nach Mithoff, S. 69, Anm. 5.
     »
  17. Nobilium natus praesul iacet hic tumulatus
    Annis octo suae praefuit ecclesiae
    Cui dies finis fuerat cum fine decembris
    Hic Godescalcus erat Christus ei faueat.

    Zit. nach Mithoff, S. 69.
     »
  18. Vgl. MGH Poetae Bd. IV, 3, S. 1020ff. »
  19. Nr. 201, 206, 248»
  20. Ariès, S. 272f. »
  21. Berges, S. 105. Vgl. dazu auch MGH Poetae Bd. IV, 3, S. 1035, Nr. XXI; S. 1040, Nr. III; Bd. V, 2, S. 315 u. a. sowie Kraus, T. 2, Nr. 335, 387, 630. »
  22. Vgl. Nr. 110, 111, 112, 140 u. v. a. »
  23. Vgl. MGH Poetae Bd. IV, 3, S. 1026, Nr. I; S. 1031, Nr. IX u. a. sowie Kraus, T. 2, Nr. 50, 159, 200, 619 u. v. a. »
  24. Vgl. Nr. 108, 130, 155, 301 u. a. »
  25. Wörtlich läßt sich die Formel Hic lapis ossa tegit weder bei Kraus noch in den MGH Poetae nachweisen, es kommen jedoch etliche dem Sinn entsprechende Formeln vor: MGH Poetae Bd. IV, 3, S. 1007, Nr. II; S. 1013, Nr. IV; Bd. V, 2, S. 323, Nr. I; S. 333, Anm. 104; S. 353, Anm. 136 u. a. »
  26. Vgl. Nr. 139, 155, 178, 283, 298 u. a. »
  27. Vgl. Nr. 163, 165, 254, 285 u. a. »
  28. Vgl. Nr. 108, 110, 138, 144, 147 u. a. »
  29. Vgl. MGH Poetae Bd. IV, 3, S. 1012, Nr. II; S. 1021f. Nr. III; S. 1022, Nr. IV; S. 1024f., Nr. X; S. 1026, Nr. I u. a. »
  30. Vgl. Nr. 88, 90, 114, 289 u. a. »
  31. Suscipe terra tuo corpus de corpore sumptum,
        Reddere quod valeas vivificante Deo.
    Spiritus astra petit, leti nil vira nocebunt,
        Cui vitae alterius mors magis ipsa via est.
    Pontificis summi hoc clauduntur membra sepulcro,
        Qui innummeris semper vixit ubique bonis.
    Zit. nach: Jacobus de Voragine, Legenda aurea vulgo historia Lombardica dicta, hg. v. Theodor Graesse, Dresden/Leipzig 1846, S. 119
     »
  32. Nr. 110, 111, 112, 116»
  33. Nr. 138, 139, 179, 201 u. a. »
  34. Nr. 178, 205, 247»
  35. Kraus, T. 2, Nr. 218, 219, 220. »
  36. Nr. 115, 120, 274»
  37. Nr. 112, 138, 176, 201»
  38. Vgl. Nr. 130, 196, 245, 247, 283 u. a. »
  39. Nr. 119, 157, 160, 161, 166, 186»
  40. Unter Patriziat wird hier nach der Definition Spechters (S. 107 ff.) diejenige Schicht aus Bürgertum und Ministerialen verstanden, die vom 14. bis zum 16. Jahrhundert das Stadtregiment innehatte. Spechter hat nachgewiesen, daß sich die adligen Familien im 17. Jahrhundert weitgehend auf ihre Landsitze zurückzogen. »
  41. Vgl. Nr. 160, 200, 273, 274 u. a. »
  42. Vgl. Nr. 134, 147, 302 u. a. »
  43. Vgl. Nr. 151, 171, 179, 196, 203 u. a. »
  44. Da die Fotos im wesentlichen ganze Straßenzüge zeigen, lassen sich die Inschriften an den Häusern bestenfalls erahnen. Auch die Abbildungen einzelner Häuser bei Siebern/Fink ermöglichen nur in einigen Fällen eine Lesung der Inschriften. »
  45. Dazu Hansen, S. 118. »
  46. Wie Anm. 71. »
  47. StAO Dep. 3 b V, Nr. 1496. Eine detaillierte Beschreibung des Brandes befindet sich auf der Kupfertafel der Marienkirche (Nr. 162). »
  48. Nr. 132, 209, 234, 262. Die Formel Verbum domini manet in aeternum bleibt hier unberücksichtigt »
  49. Nr. 156, 215, 223, 234, 262»
  50. Utz Maas, Sprachliche Verhältnisse in den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städten in Norddeutschland, in: Stadt im Wandel, Bd. 3, S. 607–621; hier bes. S. 616. Ders., Der Wechsel vom Niederdeutschen zum Hochdeutschen in den norddeutschen Städten der frühen Neuzeit, in: Literatur und Sprache im Historischen Prozeß, Bd. 2, Tübingen 1983, S. 114–129. »
  51. Judith MacAlister-Hermann, Rudolf Hammacher (1528–1594), Osnabrücker Borgermester, Paterfamilias und Hexenverfolger. Fallstudie zu den sprachlichen Verhältnissen in einer norddeutschen Stadt der frühen Neuzeit, in: Sprache und Herrschaft 14, Wien 1983, S. 130–163. »
  52. Maas, Sprachliche Verhältnisse (wie Anm. 79), S. 616. »
  53. Zit. nach MacAlister-Hermann, Hammacher (wie Anm. 80), S. 150. »
  54. Maas, zit. nach MacAlister-Hermann, ebd. »
  55. Nr. 157, 161, 166, 286 »
  56. Gedr. bei Borchers, Domschatz, S. 180 ff. »
  57. DI XXIV (Lüneburg), Nr. 16»