Die textilen Inschriften der Stadt Bamberg

4. Die Inschriftenträger bzw. Inschriftenarten

Im Vergleich zu anderen DI-Bänden handelt es sich bei dem bearbeiteten Bestand der Bamberger Textilien in Hinblick auf das Material der Inschriftenträger um einen sehr einheitlichen Bestand: Alle Inschriftenträger sind mit Ausnahme der Beschläge des Kunigundengürtels (Nr. 8) aus textilem Material. Bezüglich ihres Aussehens, der Technik und ihrer Funktion sind sie jedoch sehr disparat. Zu den verschiedenen Techniken und ihren Einflüssen auf die Inschriftengestaltung siehe 5. Textile Techniken.

BAdW München, Inschriftenkommission (Tanja Kohwagner-Nikolai) | DIO 06, Nr. 9 - Bamberg, Diözesanmuseum - um 1490-1500

Drei Objekte (Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3) gelangten aus Grabungsfunden, sechs Textilien (Nr. 6, Nr. 7 †, Nr. 8, Nr. 10 †, Nr. 11, Nr. 14 †) im Kontext der Heiligenverehrung in den Bamberger Domschatz. Der Passionsteppich (Nr. 9) stammt ursprünglich aus dem ehemaligen Dominikanerinnenkloster zum Heiligen Grab. Im 19. Jahrhundert wechselte er in den Besitz der Marianischen Bürgersodalität und wurde 1956 durch das Metropolitankapitel angekauft. Es ist das einzige Objekt des bearbeiteten Bestands, das durch eine Bildsignatur in der unteren Bordüre als Arbeit der Bamberger Dominikanerinnen belegt ist (Abb. 1). All die genannten Objekte befinden sich heute im Diözesanmuseum Bamberg.

Das Bamberger Antependium (Nr. 4) wurde während des 1. Weltkriegs im Bereich des Bamberger Doms wiederentdeckt und 1923 als Tauschleihgabe im Wechsel für die sog. Tunika Heinrichs II. an das BNM abgegeben. Die Fürhangtücher (Nr. 13, Nr. 16, Nr. 17, Nr. 18, Nr. 19), gingen zum überwiegenden Teil als Schenkung der Zünfte oder Hinterbliebener bzw. des Stadtmagistrats in den Besitz des Historischen Vereins Bamberg über.

Betrachtet man die inschriftlich überlieferten Texte hinsichtlich ihrer sehr unterschiedlichen Funktionen, so lässt sich zunächst eine Gruppe feststellen, deren Inschriften im weitesten Sinn Ornatteile mit Beischriften versehen. Dazu gehören die brettchengewebten Goldborten aus dem Grab Ottos II., die im Falle der Pontifikalschuhe (Nr. 1) – soweit der fragmentarische Erhaltungszustand Rückschlüsse zulässt – ausdrücklich auf die typologische Legitimation des Bischofsamtes bzw. die Funktion der Schuhe hinweisen. Bei den Borten, die zum Teil auf einem Kissen befestigt sind (Nr. 2), legen die rudimentären Textreste eine ähnliche Funktion nahe. Einzelne Wörter (FRONTE, UESTE, PONTIFICALIA) weisen daraufhin, dass es sich bei den Borten ursprünglich – vergleichbar zu den Schuhen – um textile Besätze mit näheren Erläuterungen zu anderen Ausstattungsstücken des bischöflichen Ornats gehandelt haben dürfte. In diesen Kontext gehört selbstverständlich auch der erhaltene Circulus eines verlorenen Pontifikalhandschuhs aus dem Grab Clemens II. (Nr. 3), wobei hier der direkte Erläuterungscharakter fehlt. Allerdings steht in der Kombination der beiden Handschuhbilder das Agnus Dei für das Messopfer, die Dextera Dei für die Rolle des Bischofs als Stellvertreter Christi6). Somit steht auch hier wiederum der Legitimationscharakter im Vordergrund. Bei den Mitren versuchen die Inschriften überwiegend den Bezug zu einem ursprünglichen Besitzer (oder Reliquiar) herzustellen (Nr. 6, Nr. 14 †). Die kopial überlieferten Tituli der Mitra Clemens II. (Nr. 14 †) S. Petrus / S. Paulus setzen den Bischof als Nachfolger in Beziehung zu den beiden Apostelfürsten. Inwieweit dieser Aspekt bei einer weiteren Mitra (Nr. 15 †) bereits ursprünglich intendiert war, lässt sich anhand der Überlieferungssituation nicht zweifelsfrei klären.

Eine weitere Gruppe lässt sich unter dem Aspekt der temporären Ausstattung liturgischer Feiern zusammenfassen. Hier wäre das Bamberger Antependium (Nr. 4) zu nennen, dessen Verwendung an den Hauptaltarmensen beider Chöre des Bamberger Doms an den Tagen des Weihnachtsfestkreises bis Epiphanie wahrscheinlich ist. Sowohl die bildliche Darstellung des Zugs der Hl. Drei Könige als auch die Medaillonumschriften thematisieren die Reise der Könige sowie die jungfräuliche Empfängnis, die Menschwerdung Christi und die Göttlichkeit des Kindes. Das untere Schriftband übernimmt eine Antiphon zu Epiphanie.
Durch diese Thematik ergeben sich Bezüge zu verschiedenen Festen des Kirchenjahres.
Auch die nur mehr kopial überlieferten Fahnen (Nr. 5 †, Nr. 7 †, Nr. 10 †) wurden unter anderem anlässlich liturgischer Feiern genutzt. Die Heinrichs- und die Georgsfahne wurden neben den Heiltumsweisungen im Kirchenjahr zusätzlich an Fronleichnam gebraucht, wo sie die Prozession anführten. Beim anschließenden Gottesdienst standen die beiden Fahnenträger vor dem Altar. Die Stretzenweg-Fahne steht wohl im Zusammenhang mit dem bis 1802 alljährlich am 20. August gefeierten „Stretzenwegfest“, bei dem unter allen im Dom Anwesenden in Leinwand eingenähte Geldstücke verteilt wurden7). Somit wird auch diese Fahne vermutlich im Dom Verwendung gefunden haben.

Eine dritte Gruppe bilden die Fürhangtücher (Nr. 13, Nr. 16, Nr. 17, Nr. 18, Nr. 19), die in dieser Anzahl ein singuläres Spezifikum Bambergs sind. Dabei handelt es sich um einseitig auf Leinen gemalte Rollbilder, die auch als Vorhänge, Leichentücher oder Totenfahnen bezeichnet werden. Die Bezeichnungen sind jedoch verwirrend, denn sie dienten weder zum Schmücken oder Verdunkeln von Fenstern noch zum Umhüllen oder Bedecken der Verstorbenen. Außerdem begleiteten sie nicht wie Bruderschaftsfahnen den Leichenzug, sondern wurden ursprünglich im Todesfall eines Zunft- oder Gemeinschaftsmitglieds – gegebenenfalls gegen Bezahlung – am Trauerhaus aufgehängt, um neben der erbetenen Teilnahme an der Beerdigung und der Memoria auch die Zugehörigkeit des Verstorbenen zu einer bestimmten Gesellschaftsgruppe zu demonstrieren8). Bei den Zünften war für die Gestaltung der Begräbnisfeierlichkeiten eines Zunftmitglieds unter Aufsicht der Viermeister der jeweilig jüngste Meister verantwortlich9). Er hatte das Ausleihen und Anbringen des Tuches zu überwachen. Vergleichbare Zuständigkeiten dürfen wohl auch die die Bruderschaften und Schwesternhäuser anzunehmen sein. Für das Fürhangtuch der ehem. Veitspfarrei wird angenommen, dass mit der Todesanzeige beim zuständigen Pfarrer die Modalitäten um die Ausleihe des Fürhangtuches zu klären waren10). Die mehrere Meter breiten und hohen Tücher waren auf eine obere und untere Querstange genagelt und wurden in gerolltem Zustand transportiert. So waren sie auch außerhalb ihrer Verwendung platzsparend aufzubewahren. Der Transport der Tücher zum Trauerhaus und von dort zurück zum Aufbewahrungsort sowie die Hängung im Freien, wo sie Witterungseinflüssen ausgesetzt waren, strapazierten sie stark und waren für ihre Erhaltung nicht gerade förderlich. Die meisten Tücher hatten eine Haltbarkeit von etwa 80 bis 100 Jahren. Dies belegen dokumentierte Reparaturen und Ersatzkäufe (z.B. Nr. 13, Nr. 18). Dem Verschleiß versuchte man mithilfe der öl-harzgebundenen Leinenmalerei entgegen zu wirken, da diese Technik haltbarer ist als die sog. Tüchleinmalerei (Tempera-Malerei), die für ausschließlich im Innenraum verwendete Tücher wie die Gruppe der sog. alpenländischen Fastentücher genutzt wurde11). Dadurch verloren die Tücher zwar an Flexibilität, blieben aber beweglicher als auf Keilrahmen gespannte Leinwandbilder. Aufgrund der 1764 erlassenen Beschränkung auf ein einziges Tuch, das am Sterbehaus aufgehängt werden durfte, muss davon ausgegangen werden, dass zum Teil mehrere Tücher gleichzeitig verwendet worden sind und somit ursprünglich mit einer wesentlich größeren Anzahl zu rechnen ist. Obwohl im Januar 1802 die Verwendung von Fürhangtüchern in Bamberg im Gegensatz zum Mittragen von Bruderschaftsfahnen beim Leichenzug verboten wurde, lässt sich der Brauch zweifelsfrei bis 1829 nachweisen. Spätestens in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts, mit der Eröffnung des Leichenhauses an der Gundelsheimer Straße, wurde der Brauch überflüssig, da der Trauerzug nun nicht mehr am Sterbehaus begann12). 1845 beschreibt Nikolaus Haas in seiner Pfarrgeschichte von St. Martin, dass es früher (!) Brauch gewesen sei, eine Fahne oder ein Vorhangtuch am Sterbehaus „aufzustellen“13). Heute sind noch neun Fürhangtücher erhalten, von drei wissen wir aus der kopialen Überlieferung14). Ein weiteres, das in der Rüstkammer gelagert war, erwähnt Subkustos Johann Graff im Dominventar von 173815). Aus dem Bearbeitungszeitraum tragen fünf Tücher gemalte Inschriften. Bei diesen Inschriften handelt es sich überwiegend um Datumsangaben, Stifterinschriften bzw. –initialen und Bildbeischriften.

Singulär ist ein Leinentüchlein mit einer Inschrift des Totengedenkens für Hieronymus Imhoff und seine zwei verstorbenen Ehefrauen Magdalena Tucher und Barbara Letscher (Nr. 12), das die dritte Ehefrau Dorothea Hegner in Auftrag gegeben hat. Ob sie als ausführende Stickerin zu bezeichnen ist oder die heute größtenteils verlorene Stickerei in ihrem Auftrag – wie auch der Vordruck – von anderer Hand entstand, kann nicht zweifelsfrei geklärt werden. Trotz der Herstellung des Tüchleins in Nürnberg ist ein Bezug im Rahmen von Jahrtagsfeiern zu Bamberg sehr wahrscheinlich, da der Verstorbene Besitzungen in Bamberg und Verbindungen zu Bamberger Dompropst und Bischof hatte.

Zitationshinweis:

DIO 6, Bamberg (Textilien), Einleitung, 4. Die Inschriftenträger bzw. Inschriftenarten (Tanja Kohwagner-Nikolai), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-dio006m002e004.

  1. Braun, Gewandung 375. »
  2. StA Ba Rep. K 202, Nr. 190. »
  3. Ruß, Fürhangtuch Schwesternhaus 355. »
  4. Scharrer, Laienbruderschaften 174. »
  5. Ruß, Fürhangtuch 24. »
  6. Dudeck Volker u.a., Tüchleinmalereien in Zittau und Riggisberg (Riggisberger Berichte 4) Riggisberg 1996. »
  7. Braun, Fahnen 17-19. »
  8. Haas, Geschichte 479. »
  9. Braun, Fahnen 12-19; Ruß, Fürhangtuch 26, Anm. 3. »
  10. AEB Rep. I, Nr. 1312 p. 285. »