DI 34 online – Vorbemerkung zur Online-Ausgabe

Zwanzig Jahre nach Erscheinen des inzwischen fast vergriffenen Inschriftenbandes Landkreis Bad Kreuznach (Deutsche Inschriften 34) kann nun – dank der neuen Medien – zum ersten Mal in der Geschichte von DI-Online eine mit Ergänzungen und Verbesserungen versehene Online-Ausgabe der Öffentlichkeit vorgelegt werden.

Um den Bearbeitungsaufwand in vertretbaren Grenzen zu halten, wurden zunächst Verschreibungen und offensichtliche kleine Fehler der Druckausgabe stillschweigend verbessert. Um aber auch die Zitierfähigkeit der Online-Ausgabe zu sichern blieb der Text unverändert. Alle vorgenommenen Änderungen wurden ausnahmslos in ein eigens angelegtes Feld am Ende der Katalognummer platziert, auf das ein spezielles Symbol zu Beginn einer Katalognummer hinweist. Bei den durchgeführten Korrekturen handelt es sich hauptsächlich um verbesserte Angaben zu Wappen und Personen, aber auch um Neubewertungen von Textstellen, verbesserte Lesarten und Übersetzungen, gelegentlich auch um Umdatierungen. Die Ergänzungen betreffen zum einen die Erweiterung des Abbildungsteils um zahlreiche Detail- und Farbfotos, die nun direkt bei der entsprechenden Katalognummer zu finden sind, zum anderen die Veröffentlichung einiger übersehener Inschriften bzw. ab dem Jahr 1993 gemachter Neufunde, die mit einer a-Nummer im Online-Katalog gekennzeichnet wurden (vgl. Nrn. 1a, 222a, 289a, 339a, 362a, 373a, 407a, 484a, 569a und 584a). Zudem konnten zwei Katalognummern durch zugehörige Neufunde ergänzt werden (vgl. Nrn. 135 und 504). Fünf bisher verschollen geglaubte Inschriften (Nrn. 115, 269, 270, 301, 354) sind in der Zwischenzeit aufgefunden worden, dagegen erwies sich eine Inschrift (Nr. 426) als nicht zum Bestand des Landkreises gehörig. An folgenden Inschriften wurden kleinere und größere Veränderungen vorgenommen: 6, 11, 23, 35, 42, 43, 50, 69, 106, 115, 130, 131, 135, 140, 142, 206, 273, 278, 284, 301, 313, 315, 317, 321, 331, 333, 335, 340, 354, 369, 414, 418, 420, 426, 442, 447, 460, 466, 468, 471, 480, 483, 485, 487, 489, 493, 504, 510, 517, 521, 532, 535, 536, 538, 539, 541, 544, 545, 546, 547, 561, 573, 576, 582, 586, 589, 591, 593, 598, 601, 606, 608, 613, 620 und 625.

Da es schon aus Zeitgründen nicht möglich war, die gesamte seit 1993 erschienene Fachliteratur zu erfassen, auszuwerten und nachzutragen sowie eine intensive Neubereisung des Bearbeitungsgebietes durchzuführen, wurden die Verbesserungen in der Regel auf der Grundlage von Rezensionen und brieflichen Mitteilungen vorgenommen, die dem Bearbeiter nach Erscheinen des Inschriftenbandes zugegangen sind. Die Verfasser, bei denen es sich ausnahmslos um mit der Materie gut vertraute Spezialisten handelt, werden in den Nachträgen an entsprechender Stelle genannt; ihnen sei aber auch an dieser Stelle mein herzlicher Dank ausgesprochen. Ebenso herzlich danke ich Max Grüntgens und Dominik Kasper (Digitale Akademie Mainz) für ihr großes Engagement bei der Online-Bereitstellung der Daten.

Mainz, im September 2013

Eberhard J. Nikitsch

Über den Band

Der Band umfaßt 626 Katalognummern mit erhaltenen bzw. abschriftlich, zeichnerisch oder fotografisch überlieferten Inschriften des heutigen Landkreises Bad Kreuznach aus der nachrömischen Zeit bis 1689, dem Jahr der Verwüstung weiter Teile des Gebietes durch den Pfälzischen Erbfolgekrieg. Weit über 400 Inschriften konnten teils im originalen, teils im fragmentarischen Zustand nachgewiesen werden, zudem enthält die um Vollständigkeit bemühte Edition nahezu 200 bisher unbekannte bzw. unbeachtete Inschriften – insgesamt ein erstaunliches Ergebnis, das sowohl auf Baumaßnahmen und archäologische Ausgrabungen der letzten Jahrzehnte als auch auf archivalische Nachforschungen des Bearbeiters zurückzuführen ist.

Im Katalogteil werden die einzelnen Denkmäler beschrieben, ihre Inschriften textkritisch ediert und gegebenenfalls übersetzt, die Wappen identifiziert bzw. blasoniert. Der Kommentar verbindet Ausführungen zu Schrift- und Kunstgeschichte mit erklärenden Bemerkungen zu Standort, Personen und Sachen. Eine ausführliche Einleitung, über zehn Einzelregister und der umfangreiche Abbildungsteil erschließen den Band der weiteren Forschung.

Die überwiegende Anzahl der in lateinischer und deutscher Sprache abgefaßten Inschriften stammt aus dem weiten Feld der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Sepulkralkultur, daneben finden sich aber auch zahlreiche, formal wie inhaltlich ganz unterschiedliche Inschriften aus dem Bereich des sakralen und profanen Bau- und Stiftungswesens. Andere Inschriften geben Auskunft über Personen und Wappen, erklären Bilder und figürliche Darstellungen, dokumentieren Besitz- und Rechtsverhältnisse. Als Inschriftenträger dienen überwiegend Grabdenkmäler und alle Arten sakraler Ausstattungsgegenstände, darunter vor allem Glocken und Kelche; im profanen Bereich u.a. Brunnen, Brücken, Erker, Fenster, Gebäude, Geschütze, Grenzsteine, Portale, Schießscharten und Wetterfahnen.

Die zahlreichen Kirchen und Klöster des Naheraums dienten vornehmlich den adeligen Geschlechtern als Begräbnisstätte und stellen daher den Hauptanteil an epigraphischen Zeugnissen: Während das Benediktiner- und spätere Zisterzienserkloster Disibodenberg vor allem im 14. Jahrhundert vom benachbarten Niederadel bevorzugt wurde, richteten sich die Wild- und Rheingrafen ihre Grablegen in den Stiftskirchen St. Johannisberg bei Dhaun bzw. St. Pankratius in Kirn ein, die Grafen von Sponheim erwählten hingegen das von ihnen gegründete Augustiner-Chorherrenstift Pfaffen-Schwabenheim zu ihrer Grablege. Weitere Zentren waren im 15. und 16. Jahrhundert das Benediktinerkloster Sponheim, das Wilhel- mitenkloster Marienpfort, das Karmeliter- und das Franziskanerkloster in Kreuznach, die Schloßkirche in Meisenheim mit der Grablege der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken sowie zahlreiche andere, nun auch von der meist bürgerlichen Beamtenschaft benützten Pfarrkirchen.

Geleitwort

Binnen weniger Jahre kann die Inschriften-Kommission der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur nun schon einen dritten Band mit mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften aus dem Lande Rheinland-Pfalz der Öffentlichkeit übergeben. Auf den 1984 veröffentlichten Band der mehr als 300 Oppenheimer Inschriften, bearbeitet von Dr. Siegrid Düll, folgte 1991 der über 600 Seite starke Band der Inschriften der Stadt Worms mit fast 750 Nummern in der Bearbeitung von Dr. Rüdiger Fuchs. Nun liegt auch die Edition der epigraphischen Denkmäler des Landkreises Bad Kreuznach vor, die man Dr. Eberhard J. Nikitsch verdankt, seit 1985 in der Mainzer Arbeitsstelle des interakademischen Inschriften-Unternehmens beschäftigt. Sie enthält fast 630 kommentierte Texte und 277 photographische Reproduktionen, nach allen Regeln der Kunst hergestellt von den Photographen der Kommission, Klemens Bender und Thomas Tempel.

Es sei aber noch daran erinnert, daß schon in den Jahren 1951-1958 Prof. Dr. Fritz Viktor Arens (gest. 1986) in mehreren Lieferungen „Die Inschriften der Stadt Mainz” veröffentlicht hat, somit also insgesamt vier Bände des großen, von allen deutschen Akademien der Wissenschaften getragenen Editionsunternehmens der „Deutschen Inschriften” die epigraphischen Schätze des Landes Rheinland-Pfalz dokumentieren. Hinzu kommen noch zwei weitere, ergänzende Bände von Prof. Arens aus den Jahren 1982 und 1985, die über die ursprünglich festgesetzte Zeitgrenze in der Mitte des 17. Jahrhunderts die Mainzer Inschriften bis 1800 erfassen. Sechs Bände mit zusammen über 4250 Inschriften in 40 Jahren ist wenig und viel zugleich, wenig in bezug auf die noch lange nicht erreichte Vollständigkeit, viel in Anbetracht der Schwierigkeiten eines solchen editorischen Werkes, beginnend mit der mühsamen Entzifferung oft stark verwitterter Inschriften bis hin zur Identifizierung der in ihnen genannten Personen und Fakten.

Die 1959 begründete Inschriften-Kommission der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur ist gemäß interakademischen Absprachen für die Erfassung und Edition der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig. Den ständigen Ausbau der Mainzer Arbeitsstelle seit 1976 verdankt man dem großen Verständnis der Landesregierung Rheinland-Pfalz und seinerzeit im besonderen Maße freundlichen Interventionen des damaligen Landtags-Präsidenten und jetzigen Ehrenmitglieds der Mainzer Akademie, Herrn Staatsminister a.D. Albrecht Martin. Als Zeichen der Dankbarkeit sollte gewertet werden, daß nach Oppenheim und Worms Herrn Martins Heimatkreis Bad Kreuznach zur epigraphischen Bearbeitung ausgewählt wurde, sobald hierfür ein geeigneter Mitarbeiter zur Verfügung stand.

Diese Entscheidung erwies sich bald nach Aufnahme der Arbeiten als sehr glücklich, vor allem wegen der sensationellen Auffindung von mehr als 60 Grabplatten im Bereich der Klosterruine auf dem Disibodenberg im Zusammenhang einer durch das rheinland-pfälzische Landesdenkmalamt unter der Leitung von Dr. Günther Stanzl durchgeführten Gesamtaufnahme der Klosterbauten seit Sommer 1985. Der kurz vorher bei der Mainzer Akademie als Epigraphiker eingestellte Dr. Eberhard J. Nikitsch konnte sich in die Arbeiten einschalten und die Inschriften aufnehmen, ehe sie zunächst wieder aus konservatorischen Rücksichten verdeckt werden mußten. Es waren beflügelnde Sternstunden unserer Wissenschaft, die sich selten genug ereignen. Nachdem Dr. Nikitsch schon mehrfach darüber auch in gedruckter Form berichtet hat, erhält nun sein Editionsband durch diesen sensationellen Fund seinen besonderen Wert, läßt sich doch durch ihn die ziemlich unbekannte Geschichte des in der Reformationszeit aufgelösten Klosters erhellen, eines der ältesten des Landes.

Freilich wird der aufmerksame und an der Heimatgeschichte interessierte Benützer des Editionsbandes noch manche andere Neufunde und epigraphische Sensationen entdecken, die weniger dem Zufall als den unermüdlichen Nachforschungen des Editors zu verdanken sind. Als Leiter des Mainzer Inschriften-Projektes hat sich der Schreiber dieser Zeilen immer mit Vergnügen über solche Forschungserfolge berichten und sich oft auch an Ort und Stelle führen lassen, um etwa die wie im Puzzle-Spiel gelungene Zusammensetzung einer in viele Teile zerbrochenen Schrifttafel oder an fast unmöglicher Stelle wiederverwendete Inschriftenträger in Augenschein zu nehmen. [Druckseite VIII]

Die Geringschätzung inschriftlicher Geschichtsquellen durch frühere Generationen wird heute durch widrige Umwelteinflüsse übertrumpft, die in vielen Gegenden den Geschichtsforschern epigraphische Denkmäler zur Rekonstruktion der Geschichte rauben. Die Aufgabe der interakademischen Inschriften-Kommission ist es, mit der Edition möglichst vieler Inschriften wertvolle historische Informationsquellen weiteren Forschungen zur Verfügung zu stellen. Das Arbeitsfeld der Mainzer Akademie in Hessen, in Rheinland-Pfalz und im Saarland ist beängstigend groß und verursacht schwere Sorgen, obgleich schon bald zwei weitere Inschriften-Bände aus Hessen vorgelegt werden sollen und auch im Saarland an der Erfassung der Inschriften gearbeitet wird. Ob es gelingen wird, den Wettlauf mit der Zeit zu gewinnen, wird auch von der Bereitstellung der nötigen Mittel abhängen. Alle politisch einflußreichen Persönlichkeiten seien auch diesmal darum gebeten.

Mainz, im Mai 1993

Harald Zimmermann

1. Geleitwort, Vorwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Vorwort

Im April 1985 wurde der Bearbeiter von der Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, mit der Sammlung und Bearbeitung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Landkreises Bad Kreuznach beauftragt. Grundlage der vorbereitenden Sammelarbeit war das 1935 erschienene Kunstdenkmalinventar des damals zur preußischen Rheinprovinz gehörenden Kreises Kreuznach. Seitdem erfolgte Baumaßnahmen in vielen Kirchen und Kapellen des inzwischen wesentlich vergrößerten Kreisgebietes, vor allem aber die seit Sommer 1985 durchgeführten Ausgrabungen im Bereich der Klosterruine Disibodenberg förderten mit insgesamt über 150 Inschriften eine erfreuliche Fülle bislang unbekannten Materials zutage, die den Umfang des Bandes erheblich vermehrten. Zudem ergaben sich aus archivalischen Nachforschungen des Bearbeiters weitere 40 bisher nicht publizierte Inschriften. Eine großzügige finanzielle Spende des Landkreises Bad Kreuznach ermöglichte es, daß neben einer großen Anzahl vorgefundener Inschriftenträger auch der überwiegende Teil der oft nur fragmentarisch erhaltenen Neufunde abgebildet werden konnte. Die vorliegende Arbeit wurde im Sommer 1992 inhaltlich abgeschlossen, danach bekannt gewordene Inschriften konnten nur noch beschränkt berücksichtigt werden.

Die angestrebte, vollständige Erfassung und wissenschaftliche Bearbeitung dieses vielschichtigen Materials kann nur dann mit Aussicht auf Erfolg begonnen und durchgeführt werden, wenn dem damit Befaßten zusätzlich Förderer und Helfer zur Seite stehen, die ihr spezielles Wissen uneigennützig zur Verfügung stellen. Der im folgenden und in den jeweiligen Anmerkungen gern ausgesprochene, herzliche Dank für die in vielen Gesprächen und Briefen reichlich gewährten Anregungen, kritischen Hinweise und wertvollen Hilfen soll nicht zuletzt deutlich machen, daß eben erst eine kollegiale interdisziplinäre Zusammenarbeit den befriedigenden Abschluß eines Inschriftenbandes in der heutigen Form ermöglicht.

Die Leiter und Mitarbeiter zahlreicher wissenschaftlicher und kirchlicher Institutionen waren bei der oft mühsamen Beschaffung von handschriftlichen Archivalien, Druckschriften und Fotografien behilflich und trugen nicht nur einmal durch weiterführende Hinweise zu neuen Erkenntnissen bei. Besonderer Dank sei vor allem den für die jeweiligen Denkmäler verantwortlichen Personen abgestattet, die es sich nur selten nehmen ließen, den Bearbeiter persönlich zu den oft nur schwer zugänglichen Inschriftenträgern zu führen. Aus diesem großen, mit dem Inschriften-Unternehmen in jeweils eigener Weise verbundenen Kreis seien stellvertretend für viele andere namentlich genannt: Günter F. Anthes (Meisenheim), Prof. Dr. Friedrich Karl Azzola (Trebur), Hans-Eberhard Berkemann (Sobernheim), Alwin Bertram (Hennweiler), Dr. Albrecht Beutel (Tübingen), Dr. Walburg Boppert (RGZM Mainz), Dr. Hans Caspary (LfD Mainz), Brigitta Enders (LfD Mainz), Hertha Hahn (Hochstetten-Dhaun, St. Johannisberg), Dr. Helmut Hartmann (Bechtheim), Dr. Sigrid Hubert-Reiding (Bibliotheca Bipontina, Zweibrücken), Gottfried Kneib (Sobernheim), Günther Lenhoff (Meisenheim), Georg Nagel (Meisenheim), Dr. Angela Nestler (Schloßparkmuseum Bad Kreuznach), Jörg Poettgen (Overath), Johannes Polke (Hüffelsheim), Prof. Dr. Fidel Rädle (Göttingen), Jörg Julius Reisek (Heimatwiss. Bibliothek Bad Kreuznach), Familie Rudolf Schmidt (Waldböckelheim, Marienpforter Hof), Heinz Straeter (LfD Mainz).

Dr. Werner Vogt (Sobernheim) ebnete bei Beginn der Arbeit die Wege zu den sich mit der lokalen und regionalen Geschichte befassenden Personen und stellte bis heute seine vielfältigen Verbindungen in den Dienst der Sache. Das Ehepaar Ehrengard und Hans-Lothar Freiherr von Racknitz, die besorgten Hüter des Disibodenberges, gewährten jederzeit den Zugang zur Klosterruine, zu ihrem Privatarchiv und zu den sonst unzugänglichen Sammlungen und nahmen den gelegentlich erschöpften Bearbeiter in ihre familiäre Obhut. Dem Ausgräber des Disibodenberges, Dr. Günther Stanzl (Mainz), verdankt der Bearbeiter nicht nur den im Tafelteil publizierten Plan der Klosterruine mit der Lage der neu aufgefundenen Grabplatten, sondern auch ein durch anregende Diskussionen geschärftes Bewußtsein für die oft übersehenen Zusammenhänge bau- und kunstgeschichtlicher Sachverhalte. Dr.-Ing. Falk Krebs (Seeheim-Jugenheim) nahm sich als Architekt und Scalaloge mit großem Engagement den Funden im Treppenturm des Marienpforter Hofes an und setzte sie [Druckseite X] in eine gelungene zeichnerische Form um; der Plan von St. Johannisberg und die Tafeln der Steinmetzzeichen stammen ebenfalls aus seiner Hand.

Dankbar angenommene Hilfe in hilfswissenschaftlichen, philologischen und epigraphischen Fragen leisteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der befreundeten Arbeitsstellen der Akademien der Wissenschaften in Österreich und Deutschland, insbesonders Clemens M. M. Bayer, M.A. (Bonn/Düsseldorf), Dr. Luise und Dr. Klaus Hallof (Berlin), Dr. Anneliese Seeliger-Zeiss (Heidelberg) und Dr. Christine Wulf (Göttingen) sowie von den benachbarten Arbeitsstellen der Akademie in Mainz Dr. Ute Ecker, Dr. phil. habil. Ernst-Dieter Hehl und Dr. Dieter Rübsamen. Ludolf Henn, dem Lektor der Mainzer Akademie, sei für seine Hilfe bei der technischen Herstellung des Buches herzlich gedankt. Die unverzichtbare Unterstützung aus dem Bereich der eigenen Inschriften-Kommission zeigte sich sowohl an der Tätigkeit von cand. phil. Susanne Kern, die bei der Beschaffung von Literatur, bei der Anfertigung des Schrifttumsverzeichnisses und selbst beim mühevollen Korrekturlesen behilflich war als auch an der Arbeit der Fotografen Klemens Bender und (nach dessen Ausscheiden) Thomas Tempel, der stets - wie der von ihm betreute, umfangreiche Abbildungsteil zeigt - mit großem Einsatz um beste Qualität bemüht war. Meiner Kollegin Dr. Yvonne Monsees danke ich für wesentliche Hinweise aus Bibliotheken und Archiven, insbesonders aber für viele anregende Gespräche, meinem Kollegen Dr. Sebastian Scholz für die gewissenhafte Überprüfung der zahlreichen Übersetzungen aus dem Lateinischen, für einige entscheidende Verbesserungsvorschläge und poetologische Identifizierungen. Meinem Kollegen Dr. Rüdiger Fuchs schließlich bin ich nicht nur für sein stets hilfsbereites, freundschaftlich-aufmunterndes Interesse verbunden, mit dem er die langwierige Entstehung des vorliegenden Buches unterstützend begleitet hat, sondern auch für die abschließende, kritische Durchsicht des gesamten Typoskripts; als wissenschaftlichem Senior der Arbeitsstelle verdanke ich ihm zudem die Eröffnung des Zugangs zur faszinierenden Welt der Epigraphik.

Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Harald Zimmermann (Tübingen) gebührt als Vorsitzendem der Mainzer Inschriften-Kommission der abschließende, herzliche Dank für seine freundliche Geduld und sein stets förderndes Interesse an der Inschriften-Arbeit.

Mainz, im April 1993

Eberhard J. Nikitsch

Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des heutigen Landkreises Bad Kreuznach bis 1689, dem Jahr der Verwüstung der linksrheinischen Pfalz durch französische Truppen. Aufgenommen wurden alle zugänglichen, erhaltenen Inschriften mit ihren Trägern sowie die aus privatem Besitz und aus öffentlichen Sammlungen, soweit sie vom Bearbeiter ausfindig gemacht werden konnten und ihre Herkunft aus dem Kreisgebiet mit hinreichender Sicherheit festzustellen war; dies gilt ebenso für nach außerhalb verbrachte Gegenstände. Umgekehrt konnten aus Gründen der historischen Bewertbarkeit keine Inschriftenträger berücksichtigt werden, die in jüngerer Zeit in das Bearbeitungsgebiet eingeführt wurden. Erfaßt wurden auch alle nur noch in Abschrift, in Nachzeichnung, im Druck oder auf Fotos überlieferten Inschriften, die heute verschollen oder verloren sind. Vollständigkeit wurde grundsätzlich angestrebt1).

Die Reihenfolge der einzelnen Inschriften im Katalog ist chronologisch bestimmt; ihre Aufnahme, Bearbeitung und Edition folgt in der Regel den für das Inschriften-Unternehmen der Deutschen Akademien erarbeiteten Grundsätzen. Nicht berücksichtigt wurden daher Inschriften aus dem jüdischen Kulturkreis2) und reproduzierbare Inschriften (etwa auf Münzen, Siegeln, Ofen- und Takenplatten etc.), die zudem zum Teil von anderen Unternehmen betreut werden. Des weiteren konnten keine Inschriftenträger aufgenommen werden, deren Inschrift nur noch zu ahnen bzw. die lediglich als Paraphrase überliefert war3); gegebenenfalls finden sich entsprechende Hinweise in den Anmerkungen. Ausgeschlossen blieben nach wie vor auch Runen, Steinmetz- und Meisterzeichen, Hausmarken, Goldschmiede- und Beschauzeichen, Monogramme und Einzelbuchstaben, sofern sie nicht in Verbindung mit einer Inschrift auftreten. Singulär vorkommende Jahreszahlen wurden - im Unterschied zur Praxis in einigen älteren Bänden - als vollwertige Inschrift betrachtet und grundsätzlich aufgenommen, bei mehrmaligem Vorkommen an einem sakralen oder profanen Standort wurden sie allerdings in einer Sammelnummer zusammengefaßt und unter der frühesten Jahreszahl im Katalog eingeordnet. Die vom Bearbeiter aus historischen Gründen gezogene Zeitgrenze von 1689 orientiert sich zum einen an den Usancen des Inschriften-Unternehmens, zum andern folgt sie den stichhaltigen Begründungen, die bereits von den Bearbeitern der beiden vorhergehenden Bände Oppenheim (DI 23) und Worms (DI 29) wegen der in diesem Jahr stattgefundenen kriegerischen Verwüstung der linksrheinischen Pfalz4) vorgebracht wurden. [Druckseite XII]

Der Aufbau einer Katalognummer gliedert sich in der Regel nach folgendem Schema: In der Kopfzeile jeder Inschrift steht links die fortlaufend gezählte Katalognummer, die durch ein beigefügtes † als verloren gekennzeichnet werden kann. (†) steht gegebenenfalls bei einer Sammelnummer und weist auf verlorene Inschriften innerhalb dieser Nummer hin. In der Mitte der Kopfzeile wird bei erhaltenen Inschriften immer der letztbekannte Standort angegeben, der eventuell mit der in Klammern gesetzten Angabe der Herkunft ergänzt wird. Die Standorte werden - mit Ausnahme der ehemaligen Klöster Disibodenberg, Pfaffen-Schwabenheim und Sponheim - grundsätzlich unter ihrer heutigen Bezeichnung angeführt. Am rechten Rand der Kopfzeile steht die Jahreszahl, die normalerweise dem Inschriftentext entnommen ist. Stillschweigend wird davon ausgegangen, daß Grabinschriften zum angegebenen Zeitpunkt oder wenigstens kurze Zeit danach angefertigt worden sind; maßgebend für die Datierung bleibt jedoch immer der Zeitpunkt der Herstellung. Von der Herstellungszeit abweichende Datumsangaben werden durch runde Klammern gekennzeichnet, dies gilt ebenso bei mehrfach verwendeten Inschriftenträgern. Bei zufälliger Wiederverwendung werden die Inschriften getrennt und unter Verweis auf den Träger unter dem jeweiligenEntstehungsjahr eingeordnet, bei einer bewußt konzipierten Wiederverwendung - etwa im familiären Bereich - gemeinsam unter der frühesten Inschrift. Undatierte Inschriften werden am Ende des vom Bearbeiter ermittelten Zeitraums eingefügt, unsichere Datierungen erhalten ein Fragezeichen.

Der auf die Kopfzeile folgende Absatz beginnt stets mit der Benennung von Inschriftenart und Inschriftenträger, gegebenenfalls unter Angabe der betroffenen Person. Die sich anschließenden, möglichst präzisch Informationen zu Standort bzw. Herkunft werden durch die Beschreibung des Inschriftenträgers, der Anbringung der Inschrift(en), ihres Materials und Erhaltungszustandes ergänzt. Mehrere eigenständige Inschriften innerhalb eines Inschriftenträgers sind mit A, B, C usw. bezeichnet. Außer bei Blasonierungen erfolgen die Beschreibungen immer vom Blickpunkt des Betrachters aus. Bei verlorenen Inschriften wird dieser Abschnitt durch den entsprechenden Textnachweis beschlossen, sonst durch die Maßangaben (in cm) des Inschriftenträgers und der Buchstaben (wenn möglich am klein- bzw. großgeschriebenen N) und der genauen Schriftbezeichnung. Gegebenenfalls steht am Rand die zugehörige Nummer der im Tafelteil wiedergegebenen Abbildung.

Die Texte der Inschriften werden fortlaufend aufgeführt, dabei beidseitig eingerückt; Schrägstriche markieren die realen Zeilenenden, bei Umschriftplatten die Ecken, Doppelstriche den Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld bzw. erhebliche Störungen der Zeile. Ausgenommen sind metrische oder gereimte Inschriften, die aufgrund ihres besonderen Charakters nach Vers oder Reim abgesetzt werden. Unter die Zeile gesetzte Bögen kennzeichnen Ligaturen und Buchstabenverbindungen. Erkennbare Abkürzungen werden unter Wegfall des Kürzungszeichens aufgelöst und entsprechend den Richtlinien des Unternehmens in runde Klammern gesetzt. Demgegenüber werden Abkürzungen in nur abschriftlich bekannten Texten nicht eigens gekennzeichnet. Fallendungen von Ordinalzahlen werden - wie in der Inschrift - durch hochgestellte Buchstaben wiedergegeben, andere im fortlaufenden Druckbild gehalten und in den Anmerkungen beschrieben. Vom Bearbeiter vorgenommene Ergänzungen verlorener oder unleserlicher Passagen sind in eckige Klammern gesetzt, für nicht mehr herzustellende Abschnitte stehen Punkte auf der Zeile, die bei geringen Verlusten in etwa den Umfang des verlorenen Teils anzeigen. Bei der Entstehung der Inschrift absichtlich freigelassene Stellen - etwa für später nachzutragende Sterbedaten - sind mit spitzen Klammern kenntlich gemacht, die entweder Punkte oder den tatsächlichen Nachtrag enthalten.

Außer bei formelhaften, häufig wiederkehrenden Inschriften folgt im Anschluß an den Inschriftentext eine Übersetzung, dann gegebenenfalls die Auflösung der Tagesdatierung, die Liste der Wappen und die Angabe der Vers- bzw. Reimform. Um die Abstammungslinien deutlicher zu machen, wird bei Anordnung der Wappen folgendermaßen verfahren: Zunächst wird das Mittel- bzw. Allianzwappen genannt, dann - getrennt durch jeweils einen Strichpunkt - die Wappen der linken (meist Vaterseite), dann die der rechten Seite (meist Mutterseite). Bei langen Ahnenreihen werden die Strichpunkte durch Spaltendruck ersetzt. In der Literatur nicht nachweisbare Wappen werden blasoniert.

Im Kommentarteil erfolgt die formale und inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Text. Hinweise zu Schrift, Datierung, sowie genealogische und heraldische Bemerkungen zu den genannten Personen und Dingen finden darin ebenso ihren Platz wie text- und gattungsgeschichtliche Überlegungen, quellenkundliche Erörterungen und Fragen zu Meister, Werkstatt und Herstellung.

Der kritische Apparat nimmt in Buchstabenanmerkungen Stellung zu offensichtlichen Verschreibungen, gravierenden abweichenden Lesungen, zu fraglichen, ergänzten und auffallenden Stellen. Zudem werden hier die Formen der im Text vorkommenden Zeichen beschrieben, die in der Edition [Druckseite XIII] nicht bildlich dargestellt werden können, also etwa die Gestaltung von Kürzungen oder Wort- und Texttrenner. Die Ziffernanmerkungen enthalten zusätzliche inhaltliche Erläuterungen und geben Auskunft über die in Anspruch genommenen Hilfen. Die abschließenden, chronologisch aufgeführten Quellen- und Literaturnachweise berücksichtigen bei bekannten Inschriften die textliche, zeichnerische und fotografische Wiedergabe des Textes; auch hier wurde Vollständigkeit zwar angestrebt, jedoch kaum erreicht.

Die Register am Schluß des Bandes erschließen die edierten Texte und ihre Träger nach den unterschiedlichsten Gesichtspunkten. Die Verweise beziehen sich jeweils auf die laufende Katalognummer. Die heutigen und ehemaligen Standorte der Inschriften finden sich im gleichnamigen Register (01). Sämtliche in den Inschriften vorkommende Orts- und Personennamen sind im Register (02) aufgeführt, das durch die Liste der Initialen und Monogramme (02a) und der Künstler und Meister (02b) ergänzt wird. Verheiratete Frauen sind auch unter ihrem Geburtsnamen verzeichnet. Das Wappenregister (03) nennt alle vorkommenden Wappen in vereinheitlichter Schreibweise, nicht gedeutete oder unbekannte Wappen werden blasoniert und im Anschluß aufgeführt. Ein weiteres Register (04) erschließt die Berufs- und Standesbezeichnungen sowie die Titel und Epitheta der inschriftlich genannten Personen. Das Initienverzeichnis (05) soll durch die Liste der Textanfänge das Auffinden zeitgenössisch verwendeter Sprüche erleichtern. Damit eng verbunden ist das folgende Register (06), in dem formelhafte und sprachliche Wendungen und besondere Wörter aufgelistet werden. Im Register Text- und Inschriftenarten (07) sind die Inschriften nach ihren Inhalten zusammengestellt, im ergänzenden Register (07a) werden die verwendeten Bibelsprüche (in ihrer historischen Reihenfolge) und andere Zitatnachweise aufgeführt. Die äußere Form der Inschriftenträger bietet das Register (08). Schriftarten und Schriftbesonderheiten werden durch das Register (09) erschlossen. Das wegen des umfangreichen Materials ohne jeden Anspruch auf Konsequenz oder gar Vollständigkeit zusammengestellte Sachregister (10) lädt daher eher zum Durchblättern ein: Hier finden sich sowohl einzelne (unsystematisch gesammelte) Stichworte zu den unterschiedlichsten, mit den Inschriften zusammenhängenden Phänomenen als auch übergreifende Stichworte wie Architektur, Begräbnis, Datierungsbesonderheiten, figürliche Darstellung, Glockenzier, Interpunktion bzw. Worttrenner, Versformen und als abschließendes Sonderregister (10a) das Verzeichnis biblischer, heiliger und historischer Personen in Nennung und Darstellung.

Mit wenigen Ausnahmen wurden die beigegebenen Pläne und Fotos in den Jahren 1986 bis 1992 neu angefertigt. Zusätzliches Material konnte dem Fotoarchiv des Landesamtes für Denkmalpflege in Mainz entnommen werden. Im Tafelteil wurde bewußt versucht, durch die Abbildung möglichst vieler Inschriften und ihrer Träger nicht nur einen guten Überblick über das erstaunlich vielschichtige, oft schwer zugängliche Material zu bieten, sondern vor allem auch dem wissenschaftlich interessierten wie dem „normalen” Benutzer anhand der Fotos ausreichend Gelegenheit zu geben, ihren unterschiedlichen Fragestellungen nachgehen zu können.

2. Kurzer historischer Überblick

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Alt’sches Haus, Monzingen

Der Landkreis Bad Kreuznach5) verdankt seine Entstehung den im Jahr 1815 verabschiedeten Beschlüssen des Wiener Kongresses, durch die das Königreich Preußen unter anderem auch in den Besitz der Gebiete nördlich der Nahe gelangt war. Nach der Einrichtung von Landkreisen im Mai 1816 und einer ersten territorialen Erweiterung nach Südwesten (26 Gemeinden, darunter Hennweiler, Kirn, Monzingen, Simmern unter Dhaun/Simmertal und Winterburg) im folgenden Jahr blieb der etwa das Gebiet zwischen unterer Nahe und Hunsrück umfassende Kreis mit 56 Gemeinden und Kreuznach als Kreisstadt in dieser Form bis 1931/1932 bestehen. Damals wurde der südwestlich anschließende, aus einem hessen-homburgischen Oberamt hervorgegangene Kreis Meisenheim mit dem Kreis Kreuznach vereinigt - es entstand so ein Großkreis mit 107 Gemeinden, der den Süden der damaligen preußischen Rheinprovinz bildete. Eine weitere, entscheidende Gebietsveränderung [Druckseite XIV] erfolgte im Zuge der rheinland-pfälzischen Verwaltungsreform in den Jahren 1969/ 1970, als das Kreisgebiet um 34 Gemeinden aus sechs Nachbarkreisen6) vergrößert wurde, gleichzeitig mußten jedoch sieben Gemeinden7) an Nachbarkreise abgegeben werden. Zwölf Gemeinden wurden aufgelöst und zu fünf neuen Gemeinden8) zusammengeschlossen, die Städte Bad Kreuznach und Kirn vergrößerten sich durch die Eingemeindung der genannten Vororte. Die vorerst letzten, militärisch bedingten Änderungen ergaben sich 1967 mit der Verlegung des Ortes Rehbach nach Osten und 1979 mit der vollständigen Auflösung der Gemeinden Pferdsfeld und Eckweiler und der Umsiedlung ihrer Bewohner nach Sobernheim. Das neue Kreisgebiet umfaßt gegenwärtig eine Fläche von 863 km2 mit 119 Gemeinden. Obwohl es weder eine enge naturräumliche noch historische Einheit darstellt, lassen sich dennoch einige verbindende Elemente erkennen. Das mittlere Naheland gehört in die weite, durch Nahe, Glan, Alsenz und ihre zugehörigen Seitenbäche abwechlungsreich gestaltete Flußlandschaft, die im Norden vom waldreichen Hunsrück (mit seinen Ausläufern) als Teil des Rheinischen Schiefergebirges und im Süden durch das Nordpfälzer Bergland begrenzt wird. Im Osten schließt das Mainzer Becken mit dem sanft gewellten, rheinhessischen Hügelland an, im Westen das Saar-Nahe- bzw. Glan-Alsenz-Bergland.

Historisch gesehen war der gesamte heutige Landkreis Bad Kreuznach Teil des bereits in der Römerzeit9) stark besiedelten, seit dem 8. Jahrhundert urkundlich genannten Worms- und Nahegaus. Als fränkisches Königsgut wurde dieses Gebiet seit etwa 960 durch Untergaugrafen verwaltet, etwa seit der Mitte des 11. Jahrhunderts von den Nahegaugrafen mit dem Leitnamen Emicho10), die in mehreren, für die Nahegegend bedeutsamen Geschlechtern11) weiterlebten. Es handelt sich um die sich seit Ende des 11. Jahrhunderts nach ihren verschiedenen Sitzen nennenden und seit etwa 1100 unter der Bezeichnung „comites silvestres” auftretenden, sich Mitte des 13. Jahrhunderts in verschiedenen Linien (zu Schmidtburg, zu Kyrburg, zu Dhaun) aufspaltenden Wildgrafen sowie ihre Seitenlinien Grafen von Veldenz und Raugrafen. Durch zwei Heiraten mit dem ursprünglich aus dem Rheingau stammenden, auf dem Rheingrafenstein bei Kreuznach sitzenden Geschlecht der Rheingrafen gelangte die gesamte Wildgrafschaft im Verlauf des 14. Jahrhunderts in die Hand der sich nun Wild- und Rheingrafen nennenden Familie. Durch weitere eheliche Verbindungen erwarben sie später reichen Besitz in Lothringen, an der Saar und in den Niederlanden und wurden 1623 als Fürsten zu Salm in den Fürstenstand erhoben. Trotz des zersplitterten Herrschaftgebietes und immer neuer Teilungen in verschiedene Haupt- und Nebenlinien blieben die Wild- und Rheingrafen für das Naheland bestimmend, da sie hier mit den Schlössern Dhaun und Kyrburg ihre Herrschaftszentren und mit den Stiftskirchen St. Johannisberg bei Dhaun bzw. St. Pankratius in Kirn bis in die Neuzeit ihre bedeutendsten Grablegen hatten.

Vermutlich seit der Zeit um 1000, urkundlich gesichert seit dem Jahr 1075, tritt mit den sich im Mittelalter stets „Spanheim” schreibenden Herren von Sponheim12), ein zweites, nicht nur für den Naheraum13) bedeutsames, hochadeliges Geschlecht auf. Seinen Sitz hatte es auf der namengebenden Burg14) westlich von Kreuznach, in deren Nähe der zwischen Mosel und Nahe begüterte Graf [Druckseite XV] Eberhard V. von Nellenburg bereits Mitte des 11. Jahrhunderts ein Kanonikerstift gegründet haben soll. Die Familie kam über die kurz nach 1100 anzusetzende Heirat Graf Meginhards von Sponheim mit Mechthild von Mörsberg in diesen Besitz. Seltsamerweise wählte die Grafenfamilie nicht das in Sichtweite ihres Stammsitzes gelegene, von ihnen nun als Benediktinerkloster neu gestiftete Kloster Sponheim, sondern das über die gleiche Mörsberg-Nellenburger Erbschaft erhaltene, von ihnen als Augustiner-Chorherrenstift eingerichtete Kloster Pfaffen-Schwabenheim zu ihrer Grablege. Mit der in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts vorgenommenen Aufteilung ihres zwischen Mosel und Nahe gelegenen Herrschaftsgebietes in die Linien Starkenburg (Hintere Grafschaft Sponheim) und Kreuznach (Vordere Grafschaft Sponheim) verlegte die Kreuznacher Linie ihren Sitz auf die von ihnen oberhalb Kreuznachs erbaute Burg (seit 1438 als Kauzenburg bezeichnet) und bestimmte das Karmeliterkloster bzw. die von ihnen erbaute Stadtpfarrkirche zu ihren neuen Begräbnisstätten.

Mit dem Erlöschen der Kreuznacher Linie der Grafen von Sponheim im Jahr 1417 (Nr.110) bzw. der Starkenburger Linie im Jahr 1437 trat eine komplizierte Erbschaftsregelung in Kraft, die in der Folge die Grafen von Veldenz(-Geroldseck), die Markgrafen von Baden, die Herzöge von Pfalz-Simmern und die Kurfürsten von der Pfalz mit unterschiedlichen Anteilen zu Kondominatsherren15) bestimmte und letztlich bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts Bestand hatte.16) Nach dem Aussterben der Grafen von Veldenz(-Geroldseck) (Nr.120, 1439) wurden vor allem die sie beerbenden Herzöge von Pfalz-Zweibrücken mit ihrer Nebenresidenz in Meisenheim im Osten des Bearbeitungsgebietes territorial bestimmend. Die Schloßkirche in Meisenheim diente nicht nur ihnen, sondern auch den Linien Pfalz-Birkenfeld und Pfalz-Landsberg als Grablege.

Da keine der genannten Mächte ein größeres geschlossenes Territorium ausbilden konnte, begünstigten diese oft schwer zu durchschauenden Herrschaftsverhältnisse - unterstützt durch die uneinheitliche Landschaftsgliederung - im späten Mittelalter die für das Bearbeitungsgebiet typische Entstehung kleiner und kleinster reichsritterschaftlicher Herrschaften, die sich oft nur aus Teilrechten an einer Burg, einem Ort oder an gewissen Einkünften ableiteten. Für das Vorhandensein epigraphischer Zeugnisse ist diese Entwicklung insofern entscheidend, als sich die meist kleinen Adelsfamilien etwa ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts die Pfarrkirchen ihrer (Wohn-)Orte zu ihren Grablegen bestimmten. Aus diesem Grund finden wir (u.a.) die Cratz von Scharfenstein in Sobernheim begraben, die Herren von Sickingen in Ebernburg, die Marschall von Waldeck zu Iben in Fürfeld, eine Linie der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg in Wallhausen, die Herren von Koppenstein in Mandel, die Vogt von Hunolstein in Merxheim, die Herren von Leyen in Spabrücken, die Herren von Kellenbach in Kellenbach, die Wolf von Sponheim in Dörrebach, die Herren von Schöneberg (vor dem Sane) in Waldböckelheim, die Herren von Sponheim gen. Bacharach in Staudernheim, die Beyer von Bellenhofen in Neu-Bamberg, die Herren von Ingelheim in Schweppenhausen und die Schenk von Schmidtburg in Weiler bei Monzingen. Daneben schätzten die Adeligen zu jeder Zeit die besondere Aura der Ordens- und Stiftskirchen, wie an den zahlreichen Sepulturen des Benediktiner-Klosters Sponheim, des Benediktiner- und spätere Zisterzienserklosters Disibodenberg, des Augustiner-Chorherrenstifts Pfaffen-Schwabenheim, des Karmeliter- und des Franziskanerklosters in Kreuznach, des Wilhelmitenklosters Marienpfort und der Johanniter-Kapelle in Sobernheim sowie der Stiftskirchen in Hennweiler, Kirn und St. Johannisberg zu sehen ist.

Klein war auch der geistliche Besitz: Das Erzbistum Trier besaß im Osten des Gebietes Rechte an einigen Burgen und Orten (Schmidtburg, Simmertal), das in der Frühzeit dominierende Erzbistum Mainz verlor in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts mit der Stadt Sobernheim und dem Amt Böckelheim seine wesentlichen Besitzungen an Kurpfalz und behielt mit Hergenfeld, Schöneberg, Dörrebach und Seibersbach nur noch die Lehenshoheit über einige abseits am Soonwald gelegene Dörfer.

Von der kirchlichen Organisation17) her gesehen gehörte das Gebiet des heutigen Landkreises zum Erzbistum Mainz, war zum großen Teil in die Landkapitel Glan, Kirn, Sobernheim und Münsterappel untergliedert und dem Archidiakonat des Mainzer Dompropstes zugeteilt. Abgesehen von der Wirksamkeit des hl. Disibod, eines iroschottischen Wandermönchs18), in der Umgebung [Druckseite XVI] des nach ihm benannten Disibodenbergs im 7. Jahrhundert, fand in der auf dem Areal des alten römischen Kastells in Kreuznach gelegenen „Mutterkirche des gesamten Raumes”19) St. Martin frühes christliches Leben statt. Weitere frühe Pfarrkirchen befanden sich wohl in Mandel, Norheim, Roxheim, Simmertal und Weinsheim, gefolgt von den unter dem Mainzer Erzbischof Willigis um das Jahr 1000 im Zusammenhang mit dem zur gleichen Zeit auf dem Disibodenberg ins Leben gerufenen Kanonikerstift neugegründeten Pfarrkirchen und Kapellen. Bis weit ins 15. Jahrhundert hinein läßt sich eine stetig wachsende Zahl20) an (Pfarr)Kirchen mit Begräbnisrecht nachweisen. Die Einführung der Reformation nach der Mitte des 16. Jahrhunderts21) betraf mit wenig Ausnahmen das gesamte Nahegebiet, sämtliche Klöster und Stifte wurden aufgehoben und anderer Verwendung zugeführt. Aufgrund einzelner Konfessionswechsel (Familie von Sickingen, Kämmerer von Worms gen. von Dalberg) und teilweise gelungener Restitutionsversuche einzelner Klöster im Verlauf des 30jährigen Krieges und später (Franziskaner in Bad Kreuznach, Benediktiner in Sponheim, Augustiner in Pfaffen-Schwabenheim) sowie der Einführung von Simultanverhältnissen Ende des 17. Jahrhunderts erhielt das Gebiet sein typisches Aussehen mit alten, protestantisch genutzten und neu erbauten katholischen Kirchen und Kapellen - ein Bild, das bis in unser Jahrhundert bestehen blieb.

2.1 Beschreibung und Geschichte der wichtigsten Standorte

Die folgenden kurzen Erläuterungen können und sollen keinesfalls die zum großen Teil noch ausstehenden Monographien über die einzelnen Standorte ersetzen, sie dienen lediglich als erster Überblick über die oft kompliziert verlaufene Bau- und Besitzgeschichte und gegebenenfalls ihren Zusammenhang mit den erhaltenen oder bereits verschwundenen Inschriftenträgern. Wichtige geschichtliche Aspekte hier nicht aufgeführter Standorte werden in der Regel im Kommentar der betreffenden Inschriften behandelt.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Klosterruine Disibodenberg

Kloster Disibodenberg22)

Unter Berücksichtigung frühmittelalterlicher Erwähnungen in Kalendern und Martyrologien sowie unter Beachtung der um 1170 von der hl. Hildegard von Bingen verfaßten Vita des hl. Disibod kann wohl davon ausgegangen werden, daß auf der sich über dem Zusammenfluß von Nahe und Glan erhebenden Anhöhe Anfang des siebten Jahrhunderts ein iroschottischer Wandermönch namens Disibod sich mit seinen Gefährten als heiligmäßig lebender Einsiedler niedergelassen hatte. Der nach ihm benannte Ort scheint sich in der Folgezeit (mit Unterbrechungen) zu einem religiösen Zentrum entwickelt zu haben, das von dem Mainzer Erzbischof Willigis um 1000 durch die Gründung eines der Seelsorge dienenden Stiftes mit zwölf Kanonikern zu neuem Leben erweckt wurde. Aus dieser Zeit haben sich jedoch weder architektonische noch epigraphische Zeugnisse erhalten. Dies änderte sich mit der Besiedelung des Ortes durch Benediktiner aus St. Jakob vor Mainz, die in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts eine weitläufige Klosteranlage errichteten. Angeschlossen war eine Frauenklause, in der die erwähnte Hildegard von Bingen weit über die erste Hälfte ihres Lebens verbrachte. Das Zentrum der beeindruckenden Anlage bildete die Klosterkirche mit dem translozierten Grab des hl. Disibod im Chorbereich. Bezeichnenderweise stammen mit die ersten überlieferten (heute verlorenen) Inschriften aus dieser Zeit; sie befanden sich auf einem Armreliquiar (Nr.2), auf dem Hochgrab des Heiligen (Nr.3) und auf zwei fragmentarisch erhaltenen Grabdenkmälern (Nrr.5 und 6). Ein mit eingravierten Inschriften versehener Buchdeckel (Nr.8) und eine weitere Grabinschrift (Nr.9) wurden wohl in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts hergestellt und geben zusammen einen kleinen Eindruck von der möglichen Vielfalt klösterlicher Inschriftenproduktion im Mittelalter. Ein tiefgreifender Einschnitt erfolgte im Jahr 1259, als das wirtschaftlich zerrüttete Kloster von Zisterziensern aus Otterberg übernommen, erheblich umgebaut und zu neuer Blüte geführt wurde. Wie sich an den weit über sechzig neu aufgefundenen Grabplatten bzw. Grabplattenfragmenten aus den Jahren 1302 bis 1404 ablesen läßt, [Druckseite XVII] war das Kloster besonders im 14. Jahrhundert begehrter Begräbnisort für den benachbarten Niederadel (u.a. Brendel von Osthofen, von Graseweg, von Heinzenberg, Mohr von Sötern, von Oberstein, von Schmidtburg, Vogt von Hunolstein, von Waldeck) und vermögenderer Schichten der umliegenden Orte23), die bis zur Errichtung räumlich lokalisierbarer Grablegen führte. Eindeutig nachzuweisen ist dies für die Familie von Steinkallenfels, die sich im südlichen Seitenschiff der Klosterkirche vor dem an den Lettner grenzenden Altar begraben ließ und für das Ehepaar Antilman von Graseweg/Katharina von Homburg, die sich mit der westlich des Kapitelsaals gelegenen Marienkapelle sogar eine eigene Grabkapelle errichteten. Ob die Beginen aus dem nahe gelegenen Sobernheim24) bereits von Anfang an im westlichen Teil des Kreuzgang-Südflügels nebeneinander begraben worden waren, muß aufgrund der vermutlich nicht originalen Lage der Grabplatten im Kreuzgang25) offen bleiben. In der Regel diente der Kreuzgang Laien wie Geistlichen als Bestattungsort, seltener die Klosterkirche oder der eigentlich den Äbten vorbehaltene Kapitelsaal. Der südöstlich der Klosterkirche gelegene (archäologisch noch nicht untersuchte) Friedhof wurde wohl vorwiegend von den Mönchen genutzt. Aus dem restlichen 15. und der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts haben sich - mit einer Ausnahme (Nr.220, kurz nach 1500) - keine Inschriften erhalten; ein deutliches Zeichen für den sowohl wirtschaftlichen als auch geistlichen Niedergang des Klosters in dieser Zeit. Hinzu kamen im Jahr 1504 Verwüstung und Plünderung im Gefolge des bayerischen Erbfolgekrieges, wovon sich das Kloster bis zu seiner reformatorisch bedingten Auflösung durch Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken im Jahr 1559 nicht mehr erholte. Die von einem durch die neue Herrschaft eingesetzten Verwalter erwirtschafteten Erträge sollten der Finanzierung der Lateinschule im pfälzischen Hornbach dienen. Aus dieser Zeit, in der auch die Klosterglocken (s. Kap. 4.4.) nach und nach an die benachbarten Kirchen abgegeben wurden, stammt auch das letzte inschriftliche Zeugnis, in dem Georg Kessler aus Zweibrücken, der damalige OECONOMUS SANCTI DISIPODI MONTE den Bau eines Hofhauses im Jahr 1608 verkündete. Die im Gefolge des 30jährigen Krieges und im 18. Jahrhundert unternommenen Restitutionsversuche der Benediktiner bzw. Zisterzienser blieben letzlich ohne Erfolg. Das Ende der bis dahin verhältnismäßig gut erhaltenen Klosteranlage kam gegen Ende des 18. Jahrhunderts, als sie für die Bewohner der umliegenden Orte als Steinbruch freigegeben wurde.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Katholische Pfarr- und ehemalige Klosterkirche Sponheim

Kloster Sponheim26)

Als eigentlicher Stifter des Benediktiner-Klosters Sponheim gilt Graf Meginhard von Sponheim, der es 1123/24 an der Stelle eines früheren Kanonikerstiftes gründete. Möglicherweise stammt die älteste erhaltene Grabplatte (Nr.1) des Bearbeitungsgebietes noch aus diesem Vorgängerbau. Da das Kloster der Grafenfamilie aus unbekannten Gründen nicht als Grablege diente und sonst keine kopialen Überlieferungen bekannt sind, sind für die Frühzeit - mit Ausnahme der verlorenen Gedenkinschrift für die ersten beide Äbte Bernhelm und Craffto (Nr.7, 1175?) - keine weiteren Grabinschriften überliefert. Aus der untergegangenen Ausstattung des Klosters dürfte neben einem bisher unbeachteten Mörser (Nr.34, 1346?) und einer späteren Glocke (Nr.258, 1521) auch eine neu aufgefundene, skulptierte Figur des hl. Nikolaus (Nr.10) stammen, die aufgrund ikonographischer und epigraphischer Merkmale dem 12. Jahrhundert zugewiesen werden konnte. Erst mit der Tätigkeit des 25. Abtes und Frühhumanisten Johannes Trithemius (1462-1516) setzen die realen (Nr.170, 1487; Nr.181, 1494?), sonst aber nur noch kopial überlieferten Inschriften wieder ein. Es handelt sich dabei um ganz außergewöhnliche Zeugnisse des durch Trithemius geprägten, geistigen Lebens: in Distichen abgefaßte Spruchinschriften (Nr.180, 1494), ein in hebräischer und griechischer Sprache gehaltener Bibelspruch (Nr.181, 1494?), Wandmalereien mit Gedenkinschriften für die ersten 24 Äbte des Klosters (Nr.223, 1502) sowie ein Gemälde des Abtes selbst mit einer in zwei Distichen ausgeführten Spruchinschrift (Nr.244, 1513?). An die zahlreichen An- und Umbauten im Klosterbereich erinnert eine bislang unbeachtete Bauinschrift des vorletzten Abtes Johannes Re [Druckseite XVIII] (Nr.301, 1550), unter dessen Nachfolger Jacobus Spira (Nr.440, 1603) das Kloster im Jahr 1565 durch die kurpfälzisch-badischen Kondominatsherren aufgehoben wurde. Einige Bauzahlen (Nr.479, 1614/26) deuten auf das weitere Schicksal der Anlage hin, die im 30jährigen Krieg unter spanische Herrschaft geriet und in den Jahren 1622 bis 1632, dann von 1643 bis 1652 mit Benediktinern aus St. Martin in Köln wiederbesiedelt wurde. Vermutlich aus dieser Zeit stammen vier überlieferte Memorialinschriften (Nrr.622-625, s.a. unten Kap. 4.3.). Im Jahr 1687 wurde das verfallene Kloster unter französischem Einfluß und unter Abt Elias Bingel aus St. Jakob in Mainz reaktiviert. Seit der endgültigen Auflösung des Klosters im Jahr 1802 dient die Klosterkirche als katholische Pfarrkirche St. Maria und Martin.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Ehemaliges Augustiner-Chorherrenstift Pfaffen-Schwabenheim

Stift Pfaffen-Schwabenheim27)

Die Frühgeschichte des Klosters entspricht der des Klosters Sponheim: Das den Grafen von Sponheim aus dem Mörsberg-Nellenburger Erbe zugefallene Kanonikerstift wurde von ihnen im Jahr 1130 mit regulierten Chorherren des Augustinerordens besetzt und zugleich als Grablege ausgewählt. Da urkundliche Nachrichten zur Baugeschichte dieser Zeit fehlen, kann man davon ausgehen, daß der Neubau der Klosteranlage 1264 soweit abgeschlossen war, daß dort mit Graf Simon I. dem Älteren (Nr.14), dem Begründer der Linie Sponheim-Kreuznach, der erste Sponheimer beigesetzt werden konnte. Es folgten sein Sohn Johann I. (Nr.15, 1290), dessen zweiter Sohn Johannes II. (Nr.27, 1340) und dessen Neffe und Erbe Walram I. (Nr.63, 1380), mit dem die Reihe der Sponheimer Begräbnisse endete. Daneben diente die Stiftskirche auch als Begräbnisort einiger in Diensten der Sponheimer Grafenfamilie stehender Adeliger, wie etwa den Stelin von Bonnheim (Nr.21, 1317) und den Herren von Bosenheim (Nr.24, 1337). Von der Ausstattung der Erbauungszeit ist lediglich ein mit Namensinschriften und einem Bibelspruch versehenes Deesis-Relief (Nr.12, 2.V.13.Jh.) übrig geblieben. Wohl auch mit der Verlegung der Sponheimer Grablege nach Kreuznach dürfte der Niedergang des Stiftes im 14. und 15. Jahrhundert zusammenhängen. Epigraphische Zeugnisse haben sich aus dieser Zeit nicht erhalten, sie setzen erst wieder zu Beginn des 16. Jahrhunderts mit der (kopial überlieferten) Grabplatte des Reformpriors Hermann Battenburck (Nr.127, 1507) ein - ein Hinweis auf die bereits 1468 erfolgte Unterstellung des Stiftes unter die Windesheimer Kongregation des Augustinerordens. Das Stift wurde 156628) von den kurpfälzisch-badischen Kondominatsherren aufgehoben und die Kirche als reformierte Gemeindekirche genutzt. Im Zuge des 30jährigen Krieges wurde die Kirche von der spanischen Herrschaft den Jesuiten zugesprochen, nach 1648 wieder den Augustiner-Chorherren, um dann nach 1652 wieder als reformierte Kirche genutzt zu werden. Seit 1697 als katholische Propstei reaktiviert, wurde das Stift 1802 endgültig aufgelöst und diente zunächst als Simultaneum, seit Beginn des 20. Jahrhunderts als katholische Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Evangelische Pauluskirche in Bad Kreuznach.

Bad Kreuznach, evang. Pauluskirche28)

Die älteste, bereits um 745 erstmals urkundlich erwähnte Kirche St. Martin wurde vermutlich nach ihrer zu einem unbekannten Zeitpunkt erfolgten Zerstörung als St. Kilian neuerbaut; sie befand sich an der Stelle des ehemaligen spätrömischen Kastells bzw. der fränkischen Königspfalz außerhalb der späteren mittelalterlichen Stadt. Inzwischen zur Filialkirche erklärt, wurde sie im Jahr 1590 abgebrochen29). Im Zuge der komplizierten Kreuznacher Stadtentwicklung des Mittelalters aus zwei bzw. drei Teilbereichen30) stiftete Graf Johann II. von Sponheim im Jahr 1311 eine neue Kirche auf der zwischen beiden Stadtteilen gelegenen Naheinsel, die 1332 geweiht und unter dem Patronat der damaligen Rheingrafen zur Pfarrkirche erhoben wurde. Die Verbindung zur alten Mutterkirche zeigte sich an der Übernahme der Patrozinien Martin und Kilian. Die neue Pfarrkirche diente naturgemäß den Rheingrafen und ihren Nachfolgern (Nr.76, 1398; Nr.130, 1455) sowie einigen Mitgliedern der Sponheimer Grafenfamilie (Nr.108, 1414; Nr.110, 1417) als Grablege, wurde aber ebenso von deren Gefolgsleuten bzw. den in Kreuznach begüterten Adeligen [Druckseite XIX] wie etwa den Herren von Leyen (Nr.104, 1407) und den Stump von Waldeck (Nr.106, 1412) genutzt. Nach der Errichtung des kurpfälzisch-badischen Kondominiums wurde sie ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts31) auch von den jeweiligen Amtsleuten (Nr.126, 1450; Nr.226, 1503) als Begräbnisstätte in Anspruch genommen. Allerdings bleibt die Überlieferung weiterhin äußerst bescheiden (Nr.183, 1496; Nr.284, 1537), möglicherweise hängt dies aber auch mit dem Ende des 15. Jahrhunderts neugegründeten Franziskanerklosters (s.d.) und der anläßlich der Einführung der Reformation im Jahre 1556 entfernten Innenausstattung zusammen. Die verlorene Grabinschrift für den 1570 verstorbenen kurpfälzischen Oberamtmann Johann von Dienheim (Nr.329) eröffnet dagegen eine lange Reihe von Bestattungen in der nun von Protestanten genutzten Stadtpfarrkirche. Neben den kurpfälzisch-badischen Amtsleuten mit ihren Familien (Nr.353, nach 1581; Nr.395, 1594; Nr.465, 1609 u.ö.) und dem in Kreuznach begüterten Adel (Nr.383, 1591; 409f., 1599; Nr.475, 1613 u.ö.) lassen sich nun auch einzelne Vertreter der in der Regel ratsfähigen Kreuznacher Bürgerschaft (Nr.450, 1606; Nr.488, vor 1617 u.ö.) in der Kirche begraben. Mit dem Grabdenkmal für den 1623 verstorbenen markgräflich-badischen Landschreiber Gerhard Patrick enden die nachweisbaren Bestattungen in der Pfarrkirche, da die Stadt im Gefolge des 30jährigen Krieges von spanischen Truppen besetzt und die Kirche zeitweise den Jesuiten zugesprochen wurde. Das Ende des Krieges und die Wiederherstellung der gewohnten Ordnung nach 1648 bzw. nach dem Religionsvergleich von 1652 zeigt sich an den wieder aufgenommenen, zahlreichen Bestattungen der oben skizzierten Schicht (Nr.552, 1652-1672; Nr.570, 1666; Nr.577, 1670 u.ö.). Im Jahr 1689 wurde die Kirche von französischen Truppen niedergebrannt, erhalten blieben nur die Umfassungsmauern des Chores. Seit 1721 mußte der Chor von beiden Konfessionen genutzt werden, solange, bis die Protestanten im Jahr 1768 mit dem Bau eines neuen Langhauses begannen, das 1781 als Pauluskirche eingeweiht wurde. Der Chor mit den wenigen verbliebenen Grabdenkmälern gehörte bis 1814 den Katholiken, verfiel dann und wurde erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts als Kapelle für die englischen Kurgäste wiederhergestellt; heute dient er als evangelische Kapelle.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | St. Nikolaus in Bad Kreuznach.

Bad Kreuznach, Karmeliter-Kloster32).

Das Kloster wurde an der Stelle der früheren Kapelle St. Nikolaus im Jahr 1281 von der Sponheimer Grafenfamilie dem Karmeliterorden übergeben, der bis zum Jahr 1308 den Großteil der Klosteranlage fertiggestellt hatte. Kostbarster Besitz des Konvents war ein Kreuzreliquiar (Nr.30, um 1330/40?), das zu Beginn des 16. Jahrhunderts aufwendig erweitert wurde. Bis zu seiner 1564/65 erfolgten Aufhebung diente das Kloster in der Frühzeit einigen Frauen der Sponheimer Grafenfamilie (Nr.55, 1368; Nr.60, 1373; Nr.66, 1382) und zahlreichen anderen, ebenfalls meist weiblichen Angehörigen von naheländischen Adelsfamilien (Nr.44, kurz nach 1360; Nr.109, 1417; Nr.112, 1422 u.ö.) als Begräbnisort. Die letzte, nachweisbare Bestattung vor der Aufhebung erfolgte im Jahr 1534 (Nr.278). Die Klostergebäude wurden ab 1567 bis zur Eroberung Kreuznachs 1623 durch spanische Truppen als reformiertes Gymnasium und Lateinschule genutzt. In den Jahren 1623 bis 1631 und 1636 bis 1652 waren wieder Karmeliter im Besitz des Klosters, ohne daß sich jedoch aus dieser Zeit inschriftliches Material erhalten hätte. Für die Kirche wurde kurzfristig das Simultaneum eingeführt, das 1688 wieder aufgehoben wurde. Im Jahr 1689 zerstörten französische Truppen einen Teil des Klosters - es wurde jedoch wieder aufgebaut und verblieb bis zu seiner Auflösung im Jahr 1802 im Besitz des Karmeliterordens; seit damals wird die zwischenzeitlich um einen Turm erweiterte Klosterkirche als katholische Pfarrkirche St. Nikolaus genutzt.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Franziskanerkloster in Bad Kreuznach.

Bad Kreuznach, Franziskaner-Kloster33)

Die mit zwei bzw. ein und einhalb Fünftel an der Herrschaft der Stadt Kreuznach beteiligten Kondominatsherren Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Herzog Friedrich I. von Pfalz-Simmern gründeten 1472 gemeinsam das Franziskaner-Kloster (Nr.157, 1482), das im Jahr 1484 bezogen werden konnte. Von Beginn an entwickelte sich das Kloster zur begehrten Begräbnisstätte des in Kreuznach beheimateten (Nr.171, 1488; Nr.215, 1500; Nr.229, 1505 u.ö.), aber auch des umsitzenden Adels - so wählten etwa die sich damals in der Nahegegend niederlassenden Herren von Sickingen das Kloster als Grablege für ihre weiblichen Verstorbenen (Nr.159, 1483; Nr.238, 1507; [Druckseite XX] Nr.245, 1515). Hinzu kommen erstmals für ein Kloster des Bearbeitungsgebietes mehrere Überlieferungen für Bestattungen der eigenen Konventualen (Nr.184, 1496; Nr.290, 1544; Nr.292, 1546; Nr.312, 1554; Nr.321, 1566). Das Kloster wurde wohl 1568 endgültig aufgehoben und in ein bürgerliches Hospital umgewandelt. Dies war vermutlich einer der Gründe, warum Johann Schweikard d.Ä. von Sickingen die oben erwähnten Grabdenkmäler seiner Ahnen im Jahr 1584 entfernen und in die Pfarrkirche zu Ebernburg bringen ließ (Nr.355, 1584). Nach der Besetzung Kreuznachs durch die spanischen Truppen kehrten die Franziskaner 1623/24 zurück; das Kloster wurde nun (mit einer Unterbrechung 1632-1636) vor allem von ortsfremden Angehörigen der kaiserlich-spanischen Besatzungsmacht als Begräbnisstätte genützt. Überliefert sind etwa Inschriften für den königlich-spanischen Kommissar Heinrich Benosi aus Luxemburg (Nr.509, 1624), für den Generalgouverneur der spanischen Pfalz Philipp de Sylva (Nr.513, 1626), die Tochter eines spanischen Sekretärs Anna Tyrolff (Nr.517, 1627) oder für den kaiserlichen Oberst und Gönner des Franziskanerordens Graf Franz Christoph von Daun-Falkenstein-Oberstein (Nr.536, 1636) und den markgräflich-badischen Oberstwachtmeister Ladislaus Botasky von Prussenowitz (Nr.538, 1637). Da das gesamte Kloster 1688/89 durch französische Truppen bis auf den Chor zerstört wurde, begann man ab 1700 mit dem Bau einer neuen Anlage und der zugehörigen Klosterkirche. 1802 aufgehoben, wurde die Kirche eine Zeitlang als katholische Pfarrkirche und die Gebäude zu Schulzwecken genutzt. 1945 wurde die Anlage Opfer eines Bombenangriffs, der Chor blieb erhalten und dient heute als Standort der heimatwissenschaftlichen Bibliothek.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Marienpforter Hof

Wilhelmiten-Kloster Marienpfort (Waldböckelheim)34)

Die Gründung des nördlich von Waldböckelheim in einem kleinen Waldtal gelegenen Klosters und seine Besetzung mit Wilhelmiten-Eremiten35) erfolgte wohl zu Beginn des 13. Jahrhunderts. Die bisher bekannten Nachrichten über das Kloster sind mehr als dürftig: Im Jahr 1302 wird im Kloster Marienpfort („domus porta St. Mariae”) das Provinzialkapitel des Ordens abgehalten; zudem sind für das Jahr 1310 Stiftungen der Grafen von Sponheim und für 1400/14 der Boos von Waldeck urkundlich nachweisbar sowie für 1331 ein Kaufvertrag mit Kloster Eberbach im Rheingau. Das Kloster wurde im Jahr 1504 im bayerischen Erbfolgekrieg geplündert, 1559 aufgehoben und 1564 an den in Sobernheim ansässigen Amtmann Philipp Cratz von Scharfenstein und seine Frau Anna von Schöneberg verkauft. Diese legten einen Großteil der Klostergebäude nieder und errichteten 1566/67 (Nr.323, 1566) einen kleinen, im Stil der Renaissance gehaltenen Gutshof mit achteckigem Treppenturm. Bislang waren zwei Grabinschriften bekannt, die das alte Kloster als Begräbnisstätte der Wolf von Sponheim (Nr.107, 1413) ausgewiesen hatten. Nachforschungen des Bearbeiters ergaben jedoch, daß alle 48 Stufen der Wendeltreppe und Teile des Turms aus entsprechend zugeschnittenen Grabplatten36) angefertigt worden waren. Trotz erheblicher Beschädigungen der zudem stark abgetretenen Platten konnten insgesamt noch dreißig, zum Teil zusammengehörige, beschriftete Fragmente bestimmt werden, die teilweise mit Wappen und figürlichen Darstellungen versehen waren. Aus der mehrfachen Nennung des Geschlechts der Wolf von Sponheim bzw. anderer Sponheimer Burgmannengeschlechter kann geschlossen werden, daß das Kloster von ihnen als bevorzugte Grablege aufgesucht wurde. Das Schwergewicht der Bestattungen lag wohl in der zweiten Hälfte des 14. und im gesamten 15. Jahrhundert - bedauerlicherweise erlauben die meist nur buchstabenweise erhaltenen Inschriften keine genaueren Aussagen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde das Hofgut von dem Kurmainzer Obristen Wilhelm Friedrich von Schellart (Nr.598, 1685) erworben, gelangte dann in der Folgezeit in verschiedene Hände und befindet sich heute je zur Hälfte im Besitz der Familien Schwarz und Schmidt.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Evang. Stiftskirche St. Johannisberg

Stiftskirche St. Johannisberg (Hochstetten-Dhaun)37).

Die in der Nähe von Schloß Dhaun hoch über der Nahe gelegene Kirche wird bei der Teilung der Wildgrafschaft im Jahre 1283 erstmals urkundlich genannt. Im Jahr 1318 zur Stiftskirche mit vier Kanonikern (Nr.31, 1441) erhoben, diente sie als Grablege der von Johann II. begründeten [Druckseite XXI] Linie der Wild- und Rheingrafen zu Dhaun: Mit dem Tod des Stifters 1383 (Nr.67) und seines Sohnes Friedrich I. (Nr.124, 1447) beginnt die lange, bis in die Neuzeit38) reichende Reihe hervorragend erhaltener wild- und rheingräflicher Grabdenkmäler. Eine noch vorhandene Bauinschrift von 1465 (Nr.139) bezieht sich auf die Einwölbung des wegen Baufälligkeit bereits um 1438 begonnenen Neubaus der Stiftskirche. Die von den Wild- und Rheingrafen nach 1555 in ihren Territorien durchgeführte Reformation hatte auf die Stiftskirche nur insofern Einfluß, als die von mittlerweile sechs auf nur zwei Kanonikate geschrumpfte Ausstattung im Jahr 1561 in eine protestantische Pfarrstelle umgewandelt wurde, die lange Zeit mit der des Superintendenten der Wild- und Rheingrafen zu Dhaun verbunden war. Seit der Reformation fanden auch gelegentlich Angehörige der wild- und rheingräflichen Beamtenschaft ihr Grab in der Stiftskirche (Nr.364, 1586; Nr.431, 1601; Nr.463, 1609; Nr.482, 1615 und Nr.576, 1669). Wie in der Schloßkirche zu Meisenheim (s.d.) existierte auch in St. Johannisberg eine im Chorbereich gelegene, herrschaftliche Gruft, die allerdings 1794 von französischen Truppen geplündert und verwüstet wurde. Zudem füllte man diese flach mit Balken gedeckte Anlage – „da sie die Luft in der Kirche schlecht machte”39) – im Jahr 1844 auf, erhöhte den Boden des Kirchenschiffs um einen Meter und zog eine Flachdecke ein. Von den zahlreichen erwähnten, möglicherweise beschrifteten Särgen wurden keine Abschriften genommen. Die Kirche dient heute als evangelische Kapelle.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Evangelische Pfarrkiche in Kirn.

Stiftskirche St. Pankratius (Kirn)39).

Um 1200 erstmals in einem rheingräflichen Güterverzeichnis erwähnt, erwarben die Rheingrafen in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts das Patronat über die Kirche, die zu dieser Zeit auch Sitz eines Mainzer Erzpriesters war. Auf Wunsch des Wild- und Rheingrafen Johann IV. (Nr.150, 1476) und seines Bruders Gerhard (Nr.145, 1474) wurden die acht Altarpfründe der Pfarrkirche im Jahr 1467 in Stellen für vier Kanoniker umgewandelt - daher erklärt sich auch die Bestattung des Wild- und Rheingrafen Gerhard unter einer aufwendig gearbeiteten (erhaltenen) Tumba im Chor der Stiftskirche. Die für eine Stiftskirche notwendigen Umbauten fanden 1484 ihren Abschluß (Nr.163, 1484). Mit Wild- und Rheingraf Johann VII. wurde 1531 (Nr.273) der Gründer der Linie Kyrburg beigesetzt. Trotz einer Erweiterung auf sechs Kanonikate scheinen sich schon früh reformatorische Tendenzen bemerkbar gemacht zu haben, wie etwa der Inschrift des ersten protestantischen Pfarrers (Nr.344, 1560) zu entnehmen ist. Indiz dafür bietet zudem eine frühe Bestattung eines Kirner Schultheißen (Nr.310, 1554) in dem seit Einführung der Reformation nach 1555 nun wieder als (jetzt protestantische) Pfarrkirche genutzten Gotteshaus. Bis zum 30jährigen Krieg diente die Kirche als Bestattungsort der Wild- und Rheingrafen zu Kyrburg40), ihrer Amtsleute und Pfarrer (Nr.498, 1619) sowie einzelner Kirner Bürger; letztere wurden teilweise auch „auf dem Kirchhof” (Nr.444, 1604; Nr.504, 1621; Nr.533, 1635; Nr.587, 1675) begraben. Von 1685 bis 1891 wurde die Kirche simultan genutzt; seither dient sie als evangelische Pfarrkirche.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Blick über Meisenheim

Meisenheim, Schloßkirche41)

Meisenheim war seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als Mainzer Lehen in den Händen der Grafen von Veldenz, die um 1200 ihren Sitz dorthin verlegten. Die damals schon länger existierende Kirche wurde 1321 von den Grafen von Veldenz-Geroldseck dem Johanniterorden übergeben und als Grablege genutzt (Nr.62, 1377). 1444 gelangten die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken über die angeheiratete Alleinerbin Anna von Veldenz-Geroldseck (Nr.120, 1439) in den Besitz Meisenheims und der Kirche. Im Jahr 1479 begannen sie mit dem Bau einer neuen Johanniter-Kirche (Nr.153, 1479; Nr.172, um 1489), die kurz nach 1500 geweiht werden konnte. Auch sie diente den zeitweise in Meisenheim residierenden Herzögen von Pfalz-Zweibrücken und ihren Angehörigen als Grablege, wobei zwei Grüfte angelegt wurden. Die ältere, wohl nach ihrem ersten Benutzer Herzog Stephan von Pfalz-Zweibrücken (Nr.134, 1459) genannte Anlage befand sich in der Mitte der Kirche [Druckseite XXII] und war bis in unsere Zeit durch eine Treppe42) zugänglich. Die jüngere Gruft wurde anläßlich des Neubaus der Kirche unter der südlich an den Chor anschließenden herzoglichen Grabkapelle ein- gerichtet und wird nach der inschriftlichen Bezeichnung auf dem Epitaph Herzog Wolfgangs LVDOVICI PROAVI SEPVLCHRVM (Nr.350, 1575) Ludwigsgruft43) genannt. Während beide Grüfte die Särge der Verstorbenen aufnahmen, erhielten diese - nachweislich seit der Bestattung Herzog Wolfgangs im Jahr 1575 - zusätzlich in der Grabkapelle aufgestellte, aufwendig gearbeitete Epitaphien (Nr.340, 1575; Nr.341, 1577; Nr.438, 1602 u.ö.). Daneben diente die Kirche vor und nach der Reformation den pfalz-zweibrückischen Amtsleuten und ihren Familien bzw. den am Hofe tätigen Personen als Begräbnisstätte. Einige von ihnen verfügten sogar über lokalisierbare Grablegen, so die Boos von Waldeck (Nr.178, 1494; Nr.222, 1502; Nr.308f., 1553 u.ö.) rechts vor dem Chor bzw. vor der Kanzel im südlichen Teil der Kirche. Von den Verwüstungen des 30jährigen Krieges verschont, blieb trotz vieler Umbauten und der Zerstörung einiger Grabdenkmäler durch französische Truppen nach 1789 der Gesamtcharakter der Kirche mit ihren zahlreichen Grabdenkmälern erhalten. Sie dient heute unter ihrer historischen Bezeichnung ’Schloßkirche’ als evangelische Pfarrkirche.

3. Die Quellen der nicht-originalen Überlieferung

Die nicht-originale Überlieferung der inschriftlichen Denkmäler des Bearbeitungsgebietes besteht einerseits aus den bereits für die Inschriftenbände der benachbarten Gebiete benutzten Quellen44), andererseits aus bislang unbeachtetem handschriftlichem und zum Teil auch gedrucktem Material.

Gemeinfrei | DI 34, Nr. 471 - Staudernheim, Evang. Kirche - 1612 | Nr. 471, Abb. 1

Obwohl dem Frühhumanisten und Abt des Klosters Sponheim Johannes Trithemius bei derAbfassung seiner zahlreichen historischen Schriften gelegentlich bewußt unternommene Fälschungen44) nachgewiesen werden können, gilt sein um 1502 handschriftlich abgeschlossenes und 1601 im Druck erschienenes „Chronicon Sponheimense” zumindest für den lokalen Bereich als zuverlässig, zumal es seinen Angaben zufolge sowohl auf Unterlagen aus dem Sponheimer Klosterarchiv als auch auf eigener Anschauung beruht. Die einzige, nur von ihm überlieferte Inschrift befaßt sich mit den ersten Äbten des Klosters (Nr.7, 1175?).

Abgesehen von zahlreichen weiteren, in einzelnen Handschriften und frühen Drucken eher zufällig überlieferten Inschriften45) beginnen die bekannten, planmäßig zusammengestellten Quellensammlungen erst mit der Tätigkeit des Vikars und Archivars am Domstift zu Mainz Georg Helwich (1588-1632)46). Helwich dürfte unter anderem auch für die Erstellung von Ahnenproben der Kandidaten für das Domstift zuständig gewesen sein. Seine Kenntnis bezog er gelegentlich aus der Korrespondenz mit einzelnen Adeligen, in der Regel besuchte er aber selbst Kirchen und Klöster des Mittelrheingebietes und nahm dort Wappen und Inschriften adeliger Grabdenkmäler auf. Seine Ergebnisse legte er in zahlreichen Manuskripten nieder, die gelegentlich auch zum Druck gelangten. Eine seiner Reisen führte ihn im Jahr 1614 auch nach Kreuznach47), wo er am 2. Oktober zunächst die Stadtpfarrkirche besichtigte und 26 ihn interessierende Inschriften abschrieb. Den nächsten Tag verbrachte er mit der Aufnahme von 22 Inschriften des ehemaligen Karmeliterklosters und von neun Inschriften des damals als Hospital genutzten ehemaligen Franziskanerklosters. [Druckseite XXIII] Noch am gleichen Tag reiste er nach Pfaffen-Schwabenheim48) weiter, wo er immerhin noch sieben mit Inschriften versehene Grabdenkmäler vorfand. Ein Jahr später unternahm er eine weitere, jetzt längere Reise, die ihn am 23. Oktober zunächst nach Wallhausen zu den Grabdenkmälern der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg führte. Am 24. Oktober finden wir ihn bereits „in monasterio s. Dysibodi”, das ihn dermaßen beeindruckt haben mußte, daß er das Verzeichnis der dort aufgenommenen Inschriften49) sowohl mit einem historischen Abriß, als auch mit genauen Bemerkungen zum gegenwärtigen Zustand des Klosters einleitete. In der Klosterkirche und der Marienkapelle fand er nur noch elf mit Wappen und Inschriften versehene Adelsgrabplatten vor. Er weist allerdings ausdrücklich darauf hin, daß er zwar noch viele Grabplatten im Kreuzgang des Klosters gesehen habe, sie seien jedoch so stark abgetreten oder bereits von Erde bedeckt, daß eine Aufzeichnung nicht möglich sei50). Am nächsten Tag trat er die Rückreise nach Mainz an, nicht ohne die Kirchen in Staudernheim und Waldböckelheim (25. Oktober) sowie die Burgkapelle auf der Ebernburg (26. Oktober) nach brauchbaren Inschriften51) durchforscht zu haben. Die in seinem „Syntagma monumentorum et epitaphiorum”52) von den vor Ort beschriebenen Notizzetteln in Reinschrift übertragenen Inschriften sind trotz gelegentlicher Abwandlungen, Zusätze und Kürzungen in der Regel zuverlässig53) und die Wappen identifizierbar nachgezeichnet. Dagegen finden sich in Helwichs achtbändigem „Opus genealogicum” neben vielen hilfreichen genealogischen Nachrichten aller Art nur vereinzelt wörtliche Abschriften; eine genaue Durchsicht ergab immerhin zwei bisher unbekannte Inschriften aus der Schloßkirche in Meisenheim (Nr.178, 1494 und Nr.222, 1502).

Im Jahr 1665 verfaßte Adam Bürvenich, „Definitor (und) Chronograph” der Kölnischen Franziskaner-Ordensprovinz eine handschriftliche, lateinische Chronik der zugehörigen Klöster. Die dazu nötigen Unterlagen gewann er - ähnlich wie Helwich - durch Bereisung der einzelnen Klöster. Im Jahr 1660 hielt er sich im Kreuznacher Franziskaner-Kloster auf und verzeichnete unter anderem sämtliche, damals noch vorhandene Grabdenkmäler, auch wenn sie nur noch fragmentarisch erhalten waren. Er informiert über den genauen Standort, beschreibt kurz Aussehen und Beschaffenheit des Inschriftenträgers und überliefert die Inschrift in der Regel im Wortlaut. Da das Franziskaner-Kloster nach 1700 neu erbaut und die damalige Ausstattung nicht erhalten wurde, ist Bürvenichs Sammlung besonders wertvoll und stellt für viele Inschriften die einzige Überlieferung dar - so die Nachrichten über die Begräbnisse einzelner Franziskanermönche (Nr.290, 1544; Nr.292, 1546; Nr.312, 1554 u.ö.) und vor allem die der Angehörigen der spanischen Besatzungsmacht54) während des 30jährigen Krieges.

Erst über hundert Jahre nach Helwich55) stellte Johann Franz Capellini, Reichsfreiherr von Wickenburg gen. Stechinelli im Jahr 1751 mit seinem „Thesaurus Palatinus” eine zweibändige Handschrift zusammen, die neben anderen auch Inschriften aus den damaligen kurpfälzischen Gebieten umfaßt. Wickenburg (1677-1752) ließ als kurpfälzischer geheimer Rat und späterer Präsident des kurpfälzischen geistlichen Administrations-Corpus wohl von Beauftragten vor Ort nicht nur Inschriften abschreiben, sondern auch Inschriftenträger abzeichnen. Seiner nicht flächendeckend angelegten, sondern sich eher auf herausragende Einzelstücke konzentrierenden Sammlung56) verdanken wir zum Beispiel die einzige Zeichnung der heute fast unkenntlichen Tumbendeckplatte für Graf Georg von Veldenz-Geroldseck (Nr.62, 1377), die Nachzeichnung der Tumbendeckplatte des Grafen Walram I. von Sponheim (Nr.63, 1380) mit einer verschwundenen Memorialinschrift und (wenn auch für den falschen Standort) die einzige bildliche Überlieferung der Grabplatte für Meinhard II. von Koppenstein und seine Frau (Nr.226, 1503). Zusammen mit Würdtwein (s.u.) bildet er zudem für einige, von Helwich nicht besuchte Standorte (bzw. erst nach 1615 entstandene [Druckseite XXIV] Grabdenkmäler) - wie etwa für Sobernheim, Mandel, Kreuznach und Sponheim - die früheste kopiale Überlieferung heute verlorener Grabdenkmäler. Für die beiden Stelen des sogenannten Pfalzsprunges (Nr.439, 1603) bietet er als Einziger eine Skizze des originalen Standorts beider Steine auf einer bei Kreuznach gelegenen Wiese. Freilich ist bei der Benützung der Wickenburg’schen Sammlung Vorsicht geboten, je nach Sorgfalt seiner Gewährsleute ergeben sich erhebliche Schwankungen in der textlichen Zuverlässigkeit.

Das nur bedingt mit Wickenburg vergleichbare, nach seinem Initiator, dem Mainzer Weihbischof Stephan Alexander Würdtwein (1722-1796)57) so genannte Würdtwein’sche Epitaphienbuch verdankt seine Entstehung einem von ihm am 21. Januar 1765 erlassenen, die Sammlung von Inschriften betreffenden Aufruf an „sämmtliche Vorsteher deren Stifts-Pfarr-Klöster und anderer Kirchen des ganzen Erzstiftes ... alle ... mit Wappen und Inschriften versehene Epitaphia und Grabsteine aufzunehmen, abzuzeichnen ... mit beigefügten hie und dort vorkommenden Inscriptionen an ein ertzbischöfliches Generalvicariat in Zeit eines halben Jahres einzuschicken”. Von den daraufhin erfolgten originalen Zusendungen haben sich indes nur noch wenige Reste erhalten, da der Weihbischof aufgrund des ihm vorliegenden Materials von eigener Hand eine 394 Seiten umfassende Reinschrift anfertigte. Die Gliederung erfolgte unsystematisch nach Orten, deren Inschriften dann chronologisch aufgeführt wurden. Aus dem Bearbeitungsgebiet verzeichnet er einzelne, oft sonst nicht nachgewiesene, heute verlorene Inschriften zahlreicher - im Unterschied zu Wickenburg - auch kleinerer Kirchen wie Martinstein, Neu-Bamberg, Norheim, Schweppenhausen, Stromberg, Wald-Erbach und Wallhausen. Daneben überliefert er aber auch einige Inschriften aus Kirn, Kreuznach, Pfaffen-Schwabenheim und Sobernheim. Hinsichtlich der Zuverlässigkeit gilt das gleiche wie im Fall der Wickenburg’schen Sammlung Gesagte, hinzukommt, daß bei Würdtwein viele Inschriften unvollständig überliefert oder gar regestenartig verkürzt geboten werden. Angaben zum genauen Standort des jeweiligen Inschriftenträgers sind selten, Zeichnungen fehlen völlig.

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts erschienen aus der Hand des Kirner Pfarrers und Schulrektors Conrad Schneider (†1848) einige für die lokale und regionale Geschichte wichtige Abhandlungen, denen die solide Quellenkenntnis des Autors anzumerken ist. In seiner dafür angelegten dreibändigen, unpaginierten, jedoch chronologisch angeordneten Materialsammlung mit dem Titel „Urkunden und Notizen, die Wild- und Rheingrafschaft betreffend” finden sich neben handschriftlichen Abschriften und Exzerpten aus Urkunden und seltener Literatur auch die zum Teil einzigen Abschriften und Abzeichnungen heute verlorener Inschriften bzw. Inschriftenträger (Nr.99, 14.Jh?; Nr.300, 1550; Nr.364, 1586; Nr.444, 1604; Nr.445, 1604; Nr.504, 1621; Nr.511, 1624; Nr.547, 1648; Nr.587, 1675) aus Kirn, St. Johannisberg und Umgebung. Wie der Vergleich mit noch erhaltenen Inschriften zeigt, sind die Schneider’schen Abschriften in textlicher Hinsicht zuverlässig, gelegentlich wird sogar versucht, die originalen Schriftformen wiederzugeben.

Aus den im Landeshauptarchiv in Koblenz verwahrten Sammlungen des Kunsthistorikers Leopold von Eltester (1822-1879)58) konnten einige seiner um die Mitte des 19. Jahrhunderts angefertigten Nachzeichnungen von Grabdenkmälern (Nr.126, 1450; Nr.130, 1455; Nr.155, 1481 u.ö.) genutzt werden, die meist den noch fragmentarischen Zustand vor der späteren Renovierung zeigen.

Abschließend darf an die auch für die vorliegende Arbeit nur zufällig ausgewertete, in der Regel nicht beachtete Quellengattung der konfessionellen Streitschriften59) erinnert werden.

4. Inschriftenträger und Inschriftenarten

Da in der christlichen Sepulkralkultur vielfältige Formen zur Feier des Totengedächtnisses und zur Gestaltung des Begräbnisplatzes entwickelt wurden, die jedoch in der wissenschaftlichen Terminologie in den meisten Fällen zu keiner einheitlichen Begrifflichkeit geführt haben, erscheint es [Druckseite XXV] erforderlich, einige Bemerkungen zu den hier verwendeten Termini59) dieses quantitativ dominierenden Bereiches voranzustellen: Totenmal und Totengedächtnismal sowie Grabmal und Grabdenkmal60) sind gleichberechtigte Synonyma61) und werden meist zur Kennzeichnung nicht eindeutig zu bestimmender, oft auch verlorener Inschriftenträger verwendet. Darauf angebrachte Inschriften heißen generell Totengedächtnisinschriften oder Grabinschriften, die allerdings aus verschiedenen Elementen (wie etwa Bibelspruch oder Grabgedicht) bestehen können. Unterschieden werden bei den Inschriftenträgern folgende Haupttypen:

Grabplatte - bezeichnet grundsätzlich die oberirdische Kennzeichnung eines tatsächlichen, meist im Boden einer Kirche eingelassenen Grabes in Form einer hochrechteckigen Deckplatte, die in entsprechenden Fällen auch als besonders gestaltete Deckplatte eines Sarkophages oder einer Tumba62) ausgeführt sein kann.

Epitaph63) - bezeichnet unabhängig vom Aussehen und Format das nicht mehr direkt das eigentliche Grab bedeckende oder markierende, sondern von vornherein als senkrecht stehend konzipierte, oft mit der Wand des weiteren Begräbnisortes verbundene, in vielen Varianten gestaltete Grabdenkmal64). Eine Sonderform liegt im Kenotaph vor, einem beliebig gestaltetem Denkmal, das an den an einem anderen Ort beigesetzten Verstorbenen erinnert. [Druckseite XXVI]

Grabstein - bezeichnet ausschließlich das auf einem Friedhof senkrecht über dem individuellen Begräbnisort angebrachte (Klein-)Denkmal, das in entsprechenden Fällen als Grabkreuz65) angesprochen werden kann.

Totenschild66) - bezeichnet den meist runden, mit Wappen und umlaufender Inschrift versehenen, oft entfernt vom tatsächlichen Begräbnisplatzes aufgehängten Schild eines Verstorbenen.

Die Inschriftenarten selbst werden in der Regel nicht nach ihrem Träger benannt, sondern inhaltlich klassifiziert: Eine Inschrift auf einer Glocke wird nicht wie gewohnt als Glockeninschrift, sondern fallweise als Meisterinschrift, Spruchinschrift oder Bibelspruch auf Glocke bezeichnet.

4. 1. Meister, Werkstätten, künstlerische Gestaltung

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Disibodenberg, Südflügel des Kreuzgangs

Die wenigen erhaltenen und überlieferten Inschriftenträger des 12. und 13. Jahrhunderts im Landkreis Bad Kreuznach entstammen in der Regel wohl aus lokaler Herstellung und sind formal wie inhaltlich zu disparat, als daß man bereits künstlerische Traditionsstränge erkennen könnte - allenfalls lassen sich vereinzelt überregionale Produktionsorte bzw. Abhängigkeiten feststellen: So dürfte das wohl im Auftrag des Mainzer Domstifts für Planig gefertigte Ruthard-Kreuz (Nr.4) in der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts in dem mit Mainz verbundenen Fritzlar hergestellt worden sein, während das Retabel im Augustiner-Chorherrenstift Pfaffen-Schwabenheim (Nr.12) von Künstlern im 2. Viertel des 13. Jahrhunderts geschaffen wurde, die wohl mit der an der Marienkirche zu Gelnhausen arbeitenden Bauhütte in enger Verbindung standen.

Im 14. Jahrhundert ändert sich der Befund. So ergibt sich mit den über vierzig auswertbaren, seit 1985 im Verlauf archäologischer Arbeiten entdeckten Grabplatten im Bereich des ehemaligen Benediktiner- bzw. Zisterzienser-Klosters Disibodenberg eine ausreichende Materialbasis, die es erlaubt, nach Anzeichen einer klostereigenen Steinmetz-Werkstatt oder zumindest nach gewissen Traditionen dieser Art zu fragen. Ein erster Hinweis auf die eigene Herstellung der Grabplatten ergibt sich aus der Herkunft der verwendeten Materialien. Es handelt sich vereinzelt um Kalksandstein, öfters um einen weißlich-grauen Sandstein, vor allem aber um den gelegentlich mit Eisenoxydknollen durchsetzten, gelblichen Nahesandstein66), wie er noch heute in den um das Kloster liegenden Steinbrüchen ansteht. Die Platten sind durchgehend überlebensgroß gearbeitet (Höhe zwischen 196 und 264 cm), dabei auffallend schmal gehalten (Breite zwischen 75 und 118 cm). Weitere Indizien bieten eindeutige Abhängigkeiten in der Entwicklung der Schriftformen67). Ausgehend von den beiden 1302/1308 entstandenen Grabplatten der Herren von Heinzenberg (Nrr.18f.) lassen sich bis zum Ende des 14. Jahrhunderts bei zahlreichen Grabplatten tatsächlich auffallend viele Gemeinsamkeiten in der geradezu künstlerischen Behandlung der Buchstaben, ihrer Bestandteile und Zierformen feststellen. Die formalen Abhängigkeiten zeigen sich vor allem im Bereich eigenwilliger Buchstabenverbindungen. Abgesehen von einigen Ausnahmen ist als ein weiteres Charakteristikum Disibodenberger Grabplatten der durch eine vertieft gearbeitete Rosette (seltener Kreuz) markierte Textbeginn Mitte der oberen Leiste anzusehen. Als möglicher Standort einer in baulicher wie sepulkraler Hinsicht tätigen Klosterwerkstatt könnte das noch nicht erforschte Areal zwischen Mönchsfriedhof und Abtsgebäude in Frage kommen, in dem schon seit langem der handwerklich-landwirtschaftliche Ökonomiebereich68) vermutet wird.

Aufgrund einiger formaler Gemeinsamkeiten läßt sich in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts im Bereich der Sepulkralkultur eine weitere, zumindest für die beiden hochadeligen Familien des Naheraums tätige Werkstatt69) nachweisen. Von ihrem Wirken sind drei in etwa gleichgroße, stets ohne architektonische Zier gearbeitete Tumbendeckplatten bekannt, jeweils mit Umschrift auf nach außen abgeschrägten Leisten und einer hochreliefierten Ritterfigur mit seitlich angebrachtem [Druckseite XXVII] Helm und Wappenschild versehen; Hund und Löwe liegen zu Füßen. Das jeweils unbedeckte, mit langem Haar und Vollbart versehene Haupt ruht stets auf einem großen, mit vier Quasten geschmückten Kissen. Eine Deckplatte und alle drei Tumben sind verloren. Erhalten hat sich die 1380 hergestellte Platte für Graf Walram (I.) von Sponheim in Pfaffen-Schwabenheim (Nr.63) und die drei Jahre später entstandene für Wild- und Rheingraf Johann II. in der ehemaligen Stiftskirche St. Johannisberg (Nr.67). Bemerkenswert ist der in dieser kurzen Zeit auf diesen Grabdenkmälern stattgefundene Schriftwechsel von gotischer Majuskel zu gotischer Minuskel, ohne daß der hier so genannte ’Meister der Tumbendeckplatten’ von seiner künstlerischen Gesamtkonzeption abgewichen wäre. Der mit großen Bedenken ins Jahr 1347 datierte, von einem Henic wohl für Kloster Sponheim hergestellte Mörser (Nr.34) stellt in jeder Hinsicht eine Ausnahme dar.

Abgesehen von einigen Glockengießern und ihren Werkstätten (s. Kap. 4.4.) lassen sich im 15. Jahrhundert weder die Namen einzelner Meister noch gemeinsame Hände nachweisen. Auch für das erstmals 1447 auf der Tumbendeckplatte des Wild- und Rheingrafen Friedrich I. (Nr.124) auftretende Steinmetzzeichen fand sich keine Entsprechung. Das Kloster Disibodenberg scheint (wie Pfaffen-Schwabenheim und Sponheim) im 15. Jahrhundert als Grablege erheblich an Bedeutung verloren zu haben; das Geschehen verlagerte sich nun in die neu eingerichteten Stiftskirchen sowie die Kloster- und Pfarrkirchen der Städte. Die zahlreichen gut gearbeiteten Grabdenkmäler - wie etwa die Tumbendeckplatte des Wild- und Rheingrafen Friedrich II. von 1490 (Nr.173) - wurden wohl von den lokalen städtischen Werkstätten in Kirn, Kreuznach und Sobernheim ausgeführt, die sich gelegentlich, so im Fall der Lander von Sponheimschen Doppelgrabplatte von 1481 (Nr.155), an einem Kupferstich des bedeutenden zeitgenössischen Meisters E.S. orientierten.

Mit der 1506 entstandenen, kleinen Arbeit des vornehmlich im Rheingau tätigen Holzschnitzers Erhart Falckener (Nr.233), den beiden von den Glockengießern Meister Stephan zu Frankfurt (Nr.254, 1519) bzw. Simon Göbel (Nr.259, 1522) angefertigten Geschützen und dem wohl in Speyer aus Silber hergestellten Sickingen-Becher (Nr.255, 1519) sowie der Wandmalerei des bislang unbeachteten Meisters Georg La(...) (Nr.298) lassen sich in unterschiedlichsten Genres erstmals signierende Personen fassen, die ein gutes Bild von der künstlerischen Vielfalt des beginnenden 16. Jahrhunderts vermitteln. Dennoch bleibt auch hier der sepulkrale Bereich dominierend. Die Einflüsse kommen zunächst aus Mainz. Der der Backoffen-Werkstatt entstammende Meisterschüler Peter Schro dürfte um 1521 das Epitaph des Wild- und Rheingrafen Philipp (Nr.257) geschaffen haben, das wohl zurecht als „eines der bedeutendsten Werke der deutschen Frührenaissance”70) bezeichnet wurde. Der Werkstatt Peter Schros wiederum wird mit Johannes Wagner ein weiterer Mainzer Bildhauer zugerechnet, dem - nicht unumstritten - im Zeitraum von 1524 bis 1547 insgesamt vier erhaltene, höchst qualitätsvolle Epitaphien zugeschrieben werden; eines davon (Nr.274, 1531) dürfte er mit seiner Signatur versehen haben.

Für die Ausstattung von Burg Layen stellte vermutlich die Trierer Werkstatt des Bildhauers Jakob Kern 1528 einen Kaminaufsatz (Nr.267) und 1535 einen Wappenstein (Nr.282) her. Daneben haben sich aus dem Jahr 1531 mit der Grabplatte für den Ritter Heinrich II. von Schwarzenberg (Nr.272) und dem Epitaph für den Wild- und Rheingrafen Johann VII. (Nr.273) zwei ausgezeichnet gearbeitete Grabdenkmäler erhalten, die wohl zum Teil von der Hand des Meisters selbst stammen. Da sowohl die zeitweise in Meisenheim residierenden Herzöge von Pfalz-Zweibrücken als auch die Wild- und Rheingrafen ihre Grabdenkmäler bevorzugt von Bildhauern der Trierer Gegend anfertigen ließen, lassen sich in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts auch in der Nahegegend die bekannten Meister und Werkstätten dieser Region nachweisen. Ob der in Simmern/Hunsrück tätige, von den ober- und mittelrheinischen Fürstenhöfen bevorzugt beauftragte Bildhauer Johann von Trarbach (†1586) oder seine nicht minder bekannten Schüler Hans Ruprecht Hoffmann und Hans Trapp an die zahlreichen Epitaphien in Kirn und St. Johannisberg persönlich Hand anlegten, läßt sich wegen fehlender Signaturen in der Regel kaum mehr mit Sicherheit nachweisen. Es gibt jedoch einige aufschlußreiche Ausnahmen: Das berühmte Doppel-Epitaph für den 1569 während eines Kriegszuges an einer Krankheit verstorbenen Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken (Nr.340) und seiner (erst 1591 verstorbenen) Frau Anna wurde 1571 nach Vorlage einiger Entwürfe Johann von Trarbach in Auftrag gegeben und 1575 in der herzoglichen Grabkapelle zu Meisenheim aufgestellt. Durch einen erhaltenen Briefwechsel läßt sich zudem der Prozeß der Entstehung des kleineren Epitaphs ihrer 1576 verstorbenen Tochter Anna ganz genau verfolgen71). Nachweislich unter dem Einfluß des monumentalen Epitaphs Herzog Wolfgangs steht das ebenfalls von der Trarbach-Werkstatt um 1586/87 hergestellte Epitaph für den Wild- und Rheingrafen [Druckseite XXVIII] Johann Christoph und seine Familie72). Vermutlich war Hans Trapp mit der Fertigstellung diesesEpitaphs betraut, ein gut bezeugter Bildhauer, der die Trarbach-Werkstatt weiterführte, die somit Ende des 16. Jahrhunderts auch im Naheraum durch einige bedeutende Werke (vgl. Nr.354, Nr.363, Nr.389 und Nr.379) vertreten ist. Hans Ruprecht Hoffmann dürfte dagegen nur mit zwei Epitaphien (Nr.394, 1594 und Nr.410, 1599) in Kirn und St. Johannisberg nachzuweisen sein. Mit dem typologisch singulären Epitaph für eine Adelsfamilie in Guldental (Nr.418), das dem wenig bekannten Mainzer Bildhauer Peter Osten zugeschrieben wird, endet die Reihe der bekannten Künstler des 16. Jahrhunderts. Nicht identifiziert werden konnte sowohl der mit HF signierende Künstler des Kellenbach-Epitaphs (Nr.392, 1593), als auch der Bildhauer HS, dem wohl die beiden Niederhausener Grabplatten von 1608 (Nr.460f.) zuzuschreiben sind.

Auch über die Entstehung des monumentalen Epitaphs für den 1600 verstorbenen Herzog Karl I. von Pfalz-Birkenfeld sind wir durch die erhaltenen Archivalien gut unterrichtet. Meister Michael Henckhell, der bereits die Bildhauerarbeiten am pfalz-zweibrückischen Schloß zu Bergzabern ausgeführt hatte, erhielt erst dann den Zuschlag73), nachdem die Entwürfe einiger anderer namhafter Bildhauer verworfen worden waren. Als weiterer Bildhauer in Diensten der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken tritt ab 1614 der in der Nachfolge Johann von Trarbachs stehende Meister Conrad Wohlgemuth aus Simmern auf; ihm werden zwei verlorene Wappensteine (Nr.477f., 1614) vom Meisenheimer Schloß und ein Kinderepitaph (Nr.489, 1617) zugeschrieben. Mit Sicherheit stammt von seiner Hand das Epitaph für die Pfalzgräfin Christine von 1619 (Nr.496), von dem sich der entsprechende Vertrag erhalten hat. Weiterhin lassen sich im 1. Viertel des 17. Jahrhunderts zumindest zwei lokal tätige, bisher unbeachtete Werkstätten nachweisen. Die hier so genannte Werkstatt der Kreuznacher Grabplatten arbeitete für die bürgerliche Schicht Kreuznachs und wird durch die Verwendung eigentümlicher Schriftformen74) gekennzeichnet. Die hier so genannte Werkstatt der Sickinger-Grabplatten (Nr.457, 1607 und Nr.481, 1615) dagegen fällt trotz des Gebrauchs unterschiedlicher Schriftarten durch die gleichförmige Ausführung bei der Anordnung von Text und Wappen auf. Wohl verursacht durch den 30jährigen Krieg und die nachfolgenden harten Jahre sind bis 1689 kaum noch namhafte Meister oder Werkstätten nachzuweisen. Die einzige Ausnahme im Bereich der Sepulkralkultur bildet das herausragende, mit einer Stifterinschrift versehene Epitaph des Wild- und Rheingrafen Friedrich Philipp (Nr.575), das aus der Werkstatt des Mainzer Bildhauers Arnold Harnisch stammen soll. Zwei zuweisbare liturgische Geräte stehen am Schluß des Zeitraums: zum einen die 1660 von dem Mainzer Meister Johann Beck geschaffene Abendmahlskanne für die Kapelle in Schloß Dhaun (Nr.563), zum andern der ein Jahr darauf von dem Kreuznacher Goldschmied Gabriel Sturm für die evangelische Pfarrkirche in Stromberg gefertigte Meßkelch (Nr.566).

4. 2. Grabdenkmal, Grabinschrift und Formular

Im Bearbeitungsgebiet haben sich von Beginn an bis zum Jahr 1689 neben den gewohnten auch typologisch interessante Grabdenkmäler erhalten, die wesentliche Einblicke zur äußeren und inneren Entwicklung dieses Genres geben können.

Den mittelalterlichen Klöstern des Nahetals verdanken wir die ersten erhaltenen sepulkralen Denkmäler. Aus der 2. Hälfte des 11./1. Hälfte des 12. Jahrhunderts dürfte die fragmentarische Grabplatte des Ingebrandus (Nr.1) im ehemaligen Benediktinerkloster Sponheim stammen. Sowohl durch ihr fast körpergroßes, hochrechteckiges Format, ihr charakteristisches Formular ohne Angabe des Todesjahres75) (Todestag nach dem römischen Kalender, Name des Verstorbenen, anschließend gelegentlich ein versifizierter Spruch), als auch durch die zeilenweise Anordnung des Textes im Mittelfeld steht sie in unterschiedlichen Traditionen. Man könnte sowohl Verbindungen [Druckseite XXIX] zu den kleinformatigen, tafelförmigen Epitaphien76) des 8. bis 12. Jahrhunderts77) mit zeilenweiser Inschrift ziehen, als auch zu den seit der römischen Antike gebräuchlichen, oft beschrifteten Sarkophagdeckeln, aus denen sich bereits ab dem Ende des 11. Jahrhunderts die im Spätmittelalter übliche Form der Grabplatte mit umlaufender Inschrift zwischen Linien entwickelte. Auch die verlorenen Abtsinschriften in Kloster Sponheim (Nr.7, 1175?) und die ebenfalls verlorene Inschrift des Mönches Meingoz (Nr.9, 12.Jh.) weisen ein vergleichbares Formular ohne Angabe des Todesjahres auf, ohne daß man jedoch damit unbedingt auf ihr einstiges Format schließen könnte. Dagegen dürfte der wohl einzeilige Verlauf bei der fragmentarisch erhaltenen Irmentrudis-Inschrift (Nr.5, 1.H.12.Jh.) auf die senkrechte Anbringung78) einer kurzen Inschrift in der Mitte einer körpergroßen Grabplatte hinweisen. Daß sich im 12. Jahrhundert noch keine endgültige Form hinsichtlich der formalen wie inhaltlichen Gestaltung der Grabdenkmäler entwickelt hatte, zeigt auch eine weitere, kürzlich im Kreuzgang des Klosters Disibodenberg entdeckte Grabplatte mit schmalem, gleichzeitig aber weit überlebensgroßem Format, in die neben einem Kreuz als gewichtigem, religiösem Symbol und als Zeichen des Textbeginns mit CVNO ADELHEIT KARIS[SI]MA (Nr.6, 1.H.12.Jh.?) lediglich drei zeilenweise abgesetzte Namen eingehauen wurden.

An den beiden verlorenen Grabinschriften von 1264 (Nr.14) und 1290 (Nr.15) läßt sich zumindest der inzwischen stattgefundene Wandel hin zum nun mit dem Todesjahr beginnenden Formular beobachten. Erst mit der Grabplatte für den 1302 verstorbenen Ritter Friedrich von Heinzenberg (Nr.18) und der seines Vetters Tilmann von 1308 (Nr.19) setzen die erhaltenen, für das Spätmittelalter typischen Grabplatten mit Umschrift zwischen Linien und dem stereotypen Anno domini ... obiit NN.-Formular79) ein. Die hier noch fehlende, aber auch in späterer Zeit nicht zwingend erforderliche, fürbittende Schlußformel requiescat in pace80) taucht erstmals 1313 (Nr.20) auf; später vermehrt in zahlreichen Varianten, darunter auch öfters in der (für den Disibodenberg typischen) Form vivat in pace (Nr.25, 1339), dabei wird letzteres Wort wohl auch einmal durch evvm (Nr.54, 1368) ersetzt. Die vollständige Formel cuius anima requiescat in pace amen erscheint erstmals mit Sicherheit nachweisbar auf der Tumbendeckplatte des 1340 verstorbenen Grafen Johann II. von Sponheim in Pfaffen-Schwabenheim (Nr.27) und 1387 auf dem Disibodenberg in der Variante anima eius vivat in pace (Nr.68). Der allmählich einsetzende Wandel von der auch noch im 14. Jahrhundert üblichen römischen Datierungsweise nach Iden, Nonen und Kalenden81) zur Zählung nach dem kirchlichen Festkalender ist erstmals singulär 1341 (Nr.31) mit in octava pentecostes nachzuweisen82), dann erst wieder verstärkt ab der Mitte der siebziger Jahre (Nr.50, 1363; Nr.56, 1369; Nr.59, 1371). Die heute geläufige Datierung nach Tagen und Monaten wird mit Sicherheit erstmals zu Beginn des 15. Jahrhunderts83) (Nr.104, 1407; Nr.107, 1413) verwendet. Der Hinweis auf den Begräbnisort erscheint in den frühen (versifizierten) Grabinschriften (Nrr.1, 3, 7, 14) des und 13. Jahrhunderts, dann erst wieder vereinzelt 1340 (Nr.27) und 1398 (Nr.76).

Handelte es sich im Bearbeitungsgebiet bislang in der Regel um schmucklose, ab der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts allenfalls mit Wappen versehene Grabdenkmäler verschiedenen Formulars und Formats, so zeigt die eben erwähnte, mit nach außen abgeschrägten Leisten versehene Deckplatte [Druckseite XXX] des Grafen Johann II. von Sponheim erstmals die reliefierte Figur eines Ritters „im Heergewäte”84), hier zudem flankiert von zwei betenden Engeln85). Nur wenig später wird auch die figürliche Darstellung mit architektonischen Elementen kombiniert, so erstmals 1341 auf der von krabbenbesetzten Fialen gerahmten, in Ritzzeichnung dargestellten Figur des Stiftsherrn Gottfried von Hosenbach (Nr.31) in St. Johannisberg. Um 1360 wird mit dem Denkmal für Johannes II. von Steinkallenfels (Nr.44) im Karmeliter-Kloster zu Kreuznach ein neuer, eigenwilliger Typ greifbar: eine Grabplatte mit einer reliefierten, unter einem dreiteilig gefüllten, krabbenbesetzten Kielbogen befindlichen Ritterfigur, die von vier erhabenen, nach innen abgeschrägten Leisten86) umgeben wird. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die innen umlaufende Inschrift. Bei diesem, gelegentlich „Kastengrab”87) genannten Typus scheint es sich um eine lokale Besonderheit zu handeln: Er läßt sich in dieser speziellen Form in Kreuznach noch zweimal nachweisen, so 1382 bei der exzellent gearbeiteten Grabplatte des Grafen Walram II. von Sponheim (Nr.66) und letztmals bei der des 1412 verstorbenen Ritters Hermann Stump von Waldeck (Nr.106). Daneben setzt sich Ende des 14. Jahrhunderts allmählich der oben erwähnte Typ Tumbendeckplatte mit nach außen abgeschrägten Leisten bzw. der Typ Grabplatte mit vertieftem Mittelfeld und geraden Leisten durch, jetzt allerdings in der Regel ebenfalls mit architektonischen Zierformen versehen. Üblich wird die geritzte oder reliefierte Darstellung adeliger oder geistlicher Personen meist in betender Haltung in ihrer für sie charakteristischen Gewandung, unter einem oft mit einer Kreuzblume geschmückten, mit drei- oder mehrteiligem Maßwerk gefüllten Kielbogen, eingerahmt von krabbenbesetzten Fialen, dabei zu Füßen Hund und/oder Löwe.

Im Kloster Disibodenberg läßt sich eine in Teilen eigenständige, wohl auf zisterziensische Usancen zurückzuführende Entwicklung88) beobachten. Die Gestaltung der Grabplatten scheint sich bis weit in die 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts hinein an den von der frühen Abwehrhaltung gegen die benediktinische Opulenz geprägten Ordensvorschriften zu orientieren und daher ohne figürlichen Schmuck flach mit dem Boden abzuschließen, „ne sint offendiculo transeuntium”89) - eine Vorschrift, die das Streben nach Schlichtheit sinnvoll mit den Bedürfnissen des Klosteralltags vereinte. Analysiert man die weit über vierzig auswertbaren Disibodenberger Grabplatten des 14. Jahrhunderts hinsichtlich der Typologie, ergibt sich folgendes Bild: Etwa ein Drittel aller Platten (14) weisen ein schmuckloses, glattes Mittelfeld mit einer zwischen Linien gefaßten Umschrift auf. Die darunter Begrabenen lassen sich - soweit aus der Inschrift ersichtlich - in etwa einer bestimmten sozialen Schicht zuordnen; es handelt sich meist um Beginen aus Sobernheim sowie um einige wenige nicht-adelige Personen. Die zweite, ein weiteres starkes Drittel (17) umfassende Gruppe ist durch das Hinzufügen eines oder mehrerer Wappen auf die Grabplatte gekennzeichnet, die entweder in Ritztechnik, in Flachrelief oder in einer Mischung von beiden ausgeführt sind. Unter diesen Platten liegen Angehörige kleinerer Adelsfamilien der Umgebung, hin und wieder sogar mit oder neben dem Ehepartner und den Kindern beigesetzt. Das verbleibende Drittel ist durch die Kombination verschiedener Formen charakterisiert. Abgesehen von singulären Erscheinungen wie etwa einer großen Platte, deren gesamtes Mittelfeld von einer gotischen Fensterarchitektur ausgefüllt wird (Nr.46, kurz nach 1360), zeigen zehn Grabplatten neben Umschrift und Wappen eine figürliche Darstellung, die überwiegend in Ritztechnik (6) ausgeführt ist, einige wenige sind in Flach- [Druckseite XXXI] oder Halbrelief (4) gearbeitet. Diese Platten sind - wie anderswo längst üblich - mit mehrteilig gefüllten, die Figuren umgebenden, von Fialen flankierten Kielbögen ausgestattet. Während es sich bei den letzteren Platten um Totengedächtnismale für bedeutende Stifter des Klosters handelt, zeigt eine singuläre, flachreliefiert gearbeitete Grabplatte den 1371 verstorbenen Abt Jakob XIV. (Nr.59) mit seinen Attributen. Ansonsten sind im 14. Jahrhundert die mit einem oder zwei Wappen versehenen Grabdenkmäler die Regel, eine Ahnenprobe mit vier Wappen läßt sich in diesem Zeitraum nicht nachweisen.

Im 15. Jahrhundert sind von der einfachen Wappengrabplatte mit Umschrift zwischen Linien bis hin zur aufwendig gearbeiteten, figürlichen Doppel-Tumbendeckplatte alle bisher aufgetretenen Formen nachweisbar. Als Material wird durchgehend Sandstein90) verwendet. An der sich langsam verändernden Behandlung einzelner Elemente im Bereich der figürlichen Grabdenkmäler deutet sich jedoch eine neue Entwicklung an, die allmählich hin zum senkrecht an der Wand angebrachten Epitaph führt. Anzeichen91) dafür sind etwa der Verzicht auf die sonst zu Füßen der Verstorbenen liegenden Tiere zugunsten einer als „Standfläche” dienenden schrägen Ebene - so erstmals zu beobachten bei der Waldeck-Montfortschen Tumbendeckplatte von 1422 (Nr.112). Weitere Merkmale bestehen in dem vereinzelten Auftreten der im unteren Teil in einen geraden Sockel bzw. eine gerade Leiste übergehenden, sonst abgeschrägten Leisten (ebd. und Nr.124 von 1447) und vor allem in einem erstmals 1450 auf dem Grabdenkmal des Edelknappen Friedrich von Lewenstein (Nr.126) und 1463 auf dem seines Sohnes Richard (Nr.138) nachweisbarem, halbrundem Aufsatz mit einer längs des Randes verlaufenden Inschrift. Dabei darf jedoch nicht außer acht bleiben, daß in dieser Zeit neben den ’fortschrittlichen’ Typen alle anderen Formen gleichberechtigt weiterverwendet werden konnten; so etwa noch 1474 (Nr.145) und 1490 (Nr.173) bei den Grabdenkmälern zweier Wild- und Rheingrafen, die eigentlich als für die 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts typische architekturlose, figürliche Tumbendeckplatten mit bequastetem Kopfkissen und Tieren zu Füßen gestaltet sind, zudem mit der kaum zu erklärenden Eigenart von innen zu lesender Umschriften auf nach außen abgeschrägten Leisten. Daß die bisher aufgeführten Anzeichen eines Wandels92) jedoch keinesfalls isoliert zur funktionalen Bestimmung eines Grabdenkmals herangezogen werden dürfen, zeigt die Lander von Sponheimsche Grabplatte von 1481 (Nr.155), wo das verstorbene Ehepaar im vertieften Mittelfeld unter vollplastisch gearbeiteten Baldachinen dargestellt ist, auf die zu Füßen liegenden Tiere zugunsten eines kaum wahrnehmbaren Hündchens verzichtet wird, die Umschrift aber auf geraden Leisten umläuft, also im aufgerichteten Zustand nur mit großer Mühe lesbar ist.

Hinsichtlich der Verwendung der Standesbezeichnungen und Epitheta in Grabinschriften des 13. bis 15. Jahrhunderts (ausgenommen das rühmende Grabgedicht Nr.7, 1175?) läßt sich feststellen, daß Adelige (armiger, borggravius, comes, comitissa, domicella, domicellus, ducissa, miles, relicta, uxor) wie Geistliche (abbas, canonicus, monachus, plebanus, sacerdos) und Laien (begina, magister bzw. meyster) zunächst nur mit ihrer Standes-, Berufs- oder Funktionsbezeichnung versehen werden, oft auch in Verbindung mit der vor den Vornamen gesetzten, ehrenden Bezeichnung dominus/domina)93) bzw. lediglich mit dem sie kennzeichnenden de. Erstmals und singulär werden 1377 in der Inschrift für Graf Georg von Veldenz (Nr.62) mit nobilis und illustris zwei dem Hochadel vorbehaltene Epitheta verwendet. Erst ab 1414 läßt sich diese Gepflogenheit wieder beobachten, jetzt erhalten zunächst Hochadelige die Beiworte illustris, nobilis bzw. edel, ergänzt in den Jahren 1474 und später durch generosus und wohlgeboren. Vertreter des Niederadels werden im Bearbeitungsgebiet erst ab 1481 mit Epitheta wie fest, ehrsam und auch nobilis, honesta bedacht, Geistliche ab 1496 mit reverendus. Standesbezeichnungen auf Grabdenkmälern können - auch im Vergleich zu rechtlich verbindlichen Urkunden94) - als wichtiges Merkmal für die Selbsteinschätzung des Verstorbenen bzw. die seiner Familie im 14. und 15. Jahrhundert herangezogen werden. Miles [Druckseite XXXII] bezeichnet den aus einem ritterbürtigen Geschlecht95) stammenden, der Ritterwürde teilhaftigen (Nieder-)Adeligen96), dessen Status auch in der umschreibenden weiblichen Form domina, uxor bzw. relicta militis verwendet werden konnte. Von folgenden naheländischen Adelsgeschlechtern wird diese Bezeichnung in Anspruch genommen: Heinzenberg, Stelin von Bonnheim, Bosenheim, Graseweg, Steinkallenfels, Faust von Stromberg, Vogt von Hunolstein, Wolf von Sponheim, Stump von Waldeck, Meusewin von Sponheim. Adelige ohne erlangte (bzw. diese noch anstrebende) Ritterwürde nannten sich domicellus oder armiger. Wie die folgende Aufstellung97) zeigt, benutzte eine möglicherweise vermögendere Schicht des naheländischen Adels im 14. und 15. Jahrhundert die höherwertige Bezeichnung domicellus/domicella (Edelknappe, Edelfrau)98) statt der „sozial bereits etwas kompromittierende(n)”99) Bezeichnung armiger (Knappe), von der übrigens keine weibliche Form nachweisbar ist.

Die sonstigen Formulargewohnheiten auf Grabdenkmälern ändern sich in der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts nur wenig. Eine Neuerung in sprachlicher Hinsicht setzt kurz vor der Mitte des Jahrhunderts bei der Grabplatte der Wild- und Rheingräfin Elisabeth (Nr.123, 1446) ein, hier wird (unter vermutlich platzbedingtem Verzicht auf die Fürbitte) relativ spät erstmals Deutsch100) für eine Inschrift des Bestandes als Schreibsprache verwendet. Erst viele Jahre später (Nr.155, 1481; Nrr.159f., 1483) ist eine wohl damit verbundene, fundamentale Änderung zu beobachten, indem das gewohnte cuius anima requiescat in pace nicht etwa übersetzt, sondern in deutschsprachigen Grabinschriften dieser Zeit stets durch das später in vielen Varianten auftretende dem/r Gott gnädig sei ersetzt wird. Nur singulär nachweisbar ist die Aufforderung zum Gebet orate pro eo101) auf der Grabplatte eines Johanniter-Komturs (Nr.131, 1456).

Den im 16. Jahrhundert abgeschlossenen Wandel vom ursprünglich liegend konzipierten zum von vornherein zur senkrechten Aufstellung vorgesehenen Grabdenkmal läßt sich erstmals mit Sicherheit an dem kurz nach 1521 von der Mainzer Backoffen-Werkstatt angefertigten Epitaph des Wild- und Rheingrafen Philipp (Nr.257) feststellen. Neben den Merkmalen der eindeutig zur vertikalen Ansicht gearbeiteten Zierarchitekur mit der darunter stehenden Standfigur weist das Denkmal ein untrügliches Kennzeichen eines Epitaphs auf: eine in der Sockelzone schräg nach innen gestellte Tafel mit zeilenweise angebrachter Inschrift. Das Kirner Epitaph seines Bruders Johann VII. (Nr.273) von 1531 und das Doppelepitaph des Ehepaars Dieter und Anna Kämmerer von Worms gen. von Dalberg (Nr.274) aus dem selben Jahr folgen im Prinzip den gleichen Konstruktionsgesetzen. Mit diesen eindeutig klassifizierbaren Epitaphien beginnt sich ein Typus figürlicher Grabdenkmäler durchzusetzen, der für das 16. und 17. Jahrhundert weitgehend bestimmend bleibt. Daß es im 2. Viertel des 16. Jahrhunderts weiterhin Mischformen gab, zeigen einige der exzellent gearbeiteten Grabdenkmäler des Mainzer Bildhauers Johannes Wagner (Nr.263, 1524; Nr.276, 1533 und Nr.293, 1547), bei denen sich wesentliche Elemente beider Typen vereinigen: einerseits umlaufende Inschrift auf geraden Leisten, andererseits Standfigur vor auf Säulen ruhender Muschelnische. Dagegen stellen sowohl die betende Standfigur eines Geistlichen oder gelehrten Laien (Nr.256, 1519) als auch die kniende Figur eines unbekannten Adeligen (Nr.260, vor Juni [Druckseite XXXIII] 1523)102) für das Bearbeitungsgebiet typologische Einzelfälle dar und dürften jeweils als Grabplatten anzusprechen sein.

Da die Personen, denen ein Epitaph gesetzt wurde, meist in der Nähe dieses Denkmals begraben wurden, ist in der Regel davon auszugehen, daß ihnen für diesen Zweck nach wie vor Grabplatten angefertigt wurden. Im Bearbeitungsgebiet haben sich einige wenige Beispiele dieser Form doppelten Totengedächtnisses für eine Person erhalten: Der pfalz-zweibrückische Rat Simon III. Boos von Waldeck erhielt 1553 eine mit seinen Todesdaten versehene Grabplatte (Nr.308) sowie ein einzigartiges Epitaph mit figürlicher Darstellung und einem aus vier Distichen bestehenden Grabgedicht (Nr.309). Ebenso verhält es sich im Falle des Wild- und Rheingrafen Johann Christoph, dem neben seiner schlichten Grabplatte (Nr.362, 1585) wenig später ein monumentales Familienepitaph (Nr.367) errichtet wurde. Weitere Spielarten dieses Phänomens liegen in der Kombination Tumbendeckplatte / Tafel (Nr.173f., 1490), Grabplatte / Totenschild (Nrr.360f., 1585) und Epitaph /Sarg (Nr.430, 1600 und Nr.438, 1602) vor.

Natürlich wurden im Stil der Zeit auch weiterhin Umschrift tragende, mit Zierarchitektur (meist Muschelnischen) und Wappen versehene Grabplatten hergestellt, die allerdings nur in Einzelfällen mit figürlichen Darstellungen versehen waren - dann wurde die Figur, wie am Beispiel der Grabplatte der Katharina von Schwarzenberg (Nr.317, 1562) zu sehen ist, in altertümlicher Ritzzeichnung ausgeführt. Ab der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts treten zudem Grabplatten auf, die Umschrift mit zeilenweiser Inschrift auf Tafeln kombinieren (Nr.360, 1585; Nr.446, 1605); Grenzfälle (Nr.319, 1565; Nr.363, 1586) zum sich nun in unterschiedliche Richtungen entwickelnden Epitaph sind auch hier gegeben. Nachweisbar sind einfache, gemalte Holzepitaphien wie das tafelförmige des Freifräuleins Margarethe von Schwarzenberg (Nr.313, 1557), das querrechteckige des Ehepaars von Merlau (Nr.380, 1591) und das etwas aufwendiger gearbeitete, mehrzonige Kellenbach-Epitaph (Nr.292, 1593). Daneben entwickelten sich einfache, aus Stein gefertigte Epitaphien mit Wappen und zeilenweisen Inschriften (Nr.406, 1598; Nr.420, 2.H.16.Jh.?; Nr.490, 1617; Nr.515, 1626; Nr.537, 1636 u.ö.), die durchgehend Verwendung fanden; vor allem aber mehrzonige, meist aus Tuffstein und Schiefer hergestellte Denkmäler mit Wappen, mehrteiligen Inschriftenfeldern und der figürlichen Darstellung des Verstorbenen (Nr.331, 1571; Nr.369, 1587; Nr.379, 1591; Nr.410, 1599), aber auch vergleichbar aufgebaute Denkmäler mit Zierarchitektur, symbolischen Figuren und Reliefs biblischer Szenen, jedoch ohne figürliche Darstellung (Nr.341, 1577; Nr.354, 1583), vor allem aber die meist auf einem Sockel ruhenden, monumentalen Epitaphien (Nr.340, 1575; Nr.367, um 1586/87; Nr.394, 1594), die alle geschilderten Elemente in sich vereinigen. Eine außergewöhnliche Sonderform liegt in dem Epitaph des Sobernheimer Schultheißen Johann Schneck (Nr.385, 1592) vor, das aus einer Grabplatte mit Umschrift, Wappen und zeilenweiser Inschrift und einem aufwendigen, ebenfalls mit Inschriften versehenen Architekturrahmen kombiniert wurde. Das in anderen Gegenden für Epitaphien typische Motiv der knienden Beterreihen ist im Bearbeitungsgebiet nur selten nachweisbar: einmal als querrechteckige, höchst qualitätsvoll gearbeitete Darstellung einer unbekannten Adelsfamile vor einer hügeligen Baumlandschaft (Nr.418, 2.H.16.Jh.), zum andern als gemaltes Holzepitaph der Familie des Wild- und Rheingrafen Wolfgang Friedrich (Nr.539, 1637).

Die Texte auf den Grabplatten und die überlieferten Grabinschriften des 16. Jahrhunderts folgen in der Regel mit wenigen Abweichnungen dem bisher gewohnten Schema. Bezüglich der Epitheta erhalten Adelige jetzt u.a. mit generosus, nobilis, praestantissimus, robustus, validus bzw. durchlauchtig, edel, ehrenfest, ehrsam, fest, mannhaft, tapfer, tugendhaft, tugendreich, tugendsam, wohlgeboren, Geistliche mit dilectus, reverendus, venerabilis bzw. würdig und wohlgelehrt, Bürgerliche mit ehrengeacht, ehrenhaft, ehrsam, vornehm die zeitgemäßen Epitheta. Wie jedoch die Verwendung von ehrenfest auf der Grabplatte des kurpfälzischen Amtmannes Peter Flad (Nr.382, 1591), auf der des Schultheißen Johann Schneck (Nr.385, 1592) und auf der des wild- und rheingräflichen Rates Dominicus Keiser (Nr.391, 1593) zeigt, konnten gegen Ende des Jahrhunderts im Grunde dem Adel vorbehaltene Epitheta nun auch von dieser Beamtenschicht in Anspruch genommen werden - 1604 (Nr.444) wurde ein Münzergeselle sogar ehrenfest und vornehm genannt! Erstmals 1551 (Nr.306) wird das formelhafte Todesdatum in Grabinschriften um die Angabe der genauen Uhrzeit des Todeseintritts ergänzt. Dagegen läßt sich auf Epitaphien erstmals mit Sicherheit [Druckseite XXXIV] die Nennung des erreichten Lebensalters in der Grabinschrift nachweisen (Nr.313, 1557; Nr.324, 1566).

Grundlegende Änderungen im Formular ergaben sich jedoch bereits wesentlich früher mit der Inanspruchnahme des Epitaphs als Grabdenkmal neuen Typs, ein Phänomen, das mit Sicherheit im Zusammenhang mit dem Lebensgefühl der Renaissance und den gleichzeitigen reformatorischen Tendenzen103) gesehen werden muß. Der Verstorbene wird nun mit neuen, zeitgemäßen Epitheta bedacht: Genügte es den männlichen Vertretern der Wild- und Rheingrafen Ende des 15. Jahrhunderts, sich noch mit generosus bezeichnen zu lassen, so wird der Wild- und Rheingraf Philipp auf seinem Epitaph von 1521 (Nr.257) bereits als generosus (et) praestantissimus gerühmt, das einfache obiit wandelt sich zu decessit ex hac luce und das frühere requiescat in pace zu eius anima pace fruatur aeterna! Schon zehn Jahre später wird auf dem Epitaph seines Bruders Johann VII. (Nr.273, 1531) eine weitere entscheidende Veränderung deutlich, indem Epitheta und das noch allgemein gehaltene Lob der Taten des Verstorbenen miteinander verwoben werden: generosus et insignis tum maiorum imaginibus tum heroicis dotibus quibus nobilitati notus oder, noch beeindruckender, in die Form eines in Distichen (Nr.309, kurz nach 1553) oder auch in Knittelversen (Nr.354, 1583) gefaßten Grabgedichtes gebracht werden. Das Epitaph als Denkmalstyp104) bietet aufgrund seiner Dimensionen nicht nur Platz für die nun verstärkt einsetzende, ausführliche Beschreibung der mit genealogischen Hinweisen versehenen „heldenhaften” Lebensläufe des männlichen Adels (Nr.315, 1561; Nr.340, 1575; Nr.438, 1602; Nr.575, 1668 u.ö.), sondern gibt u.a. auch die Möglichkeit zur detaillierten Beschreibung des gottgefälligen Lebens und der letzten Tage adeliger Damen (Nr.313, 1557; Nr.341, 1577; Nr.496, 1619 u.ö.), der wenigen Lebenstage eines adeligen Säuglings (Nr.489, 1617) oder später auch der Stationen des Bildungs- und Berufsweges eines herrschaftlichen Beamten (Nr.508, 1623?; Nr.510, 1624; Nr.520, 1630; Nr.540, 1638 u.ö.). Bei den figürlichen Darstellungen dominiert das Motiv der Beter vor dem Kreuz, ein Typus, der zwar um 1535/40 im katholischen Süddeutschland entwickelt105), dann aber vornehmlich vom protestantischen Adel bevorzugt wurde. Die figürliche Darstellung Geistlicher bzw. „Bürgerlicher” aus der herrschaftlichen Beamtenschaft läßt sich in nachreformatorischer Zeit im Bearbeitungsgebiet nicht nachweisen106).

Um 1600 taucht neben schon länger verwendetem Roll- und Beschlagwerk das Motiv des Lorbeerkranzes in Verbindung mit sonstiger Todes- und Auferstehungssymbolik (Totenkopf, Stundenglas, Lebensfaden; vgl. Nr.414, 1599; Nr.429, 1600; Nr.431, 1601 u.ö.) als neues Symbol auf den Grabplatten auf, gleichzeitig lösen diese die Barockzeit ankündigenden Motive die Muschelnische als gliederndes Zierelement ab. Grabplatten können nun auch gelegentlich ohne Umschrift nur mit zeilenweiser Inschrift im Mittelfeld gestaltet werden, wie es das Beispiel des Kreuznacher Bürgers Hans Culman(beck) (Nr.450, 1606) zeigt. Auch hier ist die Abgrenzung zum Epitaph gleitend, zumal sich bereits ab der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts zunächst vereinzelt, dann öfter der Inschriftentyp Lebenslauf als Grabinschrift auch auf Grabplatten Adeliger (Nr.308, 1553; Nr.505, 1622; Nr.541, 1638; Nr.546, 1648), Geistlicher (Nr.314, 1560; Nr.399, 1596; Nr.449, nach 1605; Nr.470, 1611) und Bürgerlicher (Nr.314, 1560; Nr.538, 1637) beobachten läßt. Auch die neu hinzukommenden, für den Barock typischen memento-mori-Sprüche107) lassen sich in dieser Zeit gelegentlich nachweisen (Nr.385, 1592; Nr.491, 1617; Nr.538, 1637; Nr.582, 1672; Nr.618, 17.Jh.?): Sie sollten in der Manier antiker Topik den zufällig Vorübergehenden veranlassen, des hier Begrabenen zu gedenken und sich gleichzeitig die Vergänglichkeit der eigenen Existenz vor Augen zu führen.

Mit der Einrichtung der herrschaftlichen Grüfte in der Schloßkirche zu Meisenheim hängt es zusammen, daß im Bearbeitungsgebiet verhältnismäßig viele Inschriften auf Särgen überliefert worden sind. Um 1600 nur vereinzelt (Nr.430) nachweisbar, treten sie ab 1633 (Nr.525) regelmäßig bis [Druckseite XXXV] zum Ende des Bearbeitungszeitraumes auf. Von der Textart sind sie mit den Epitaphien vergleichbar, auch sie enthalten vorzugsweise den mit genealogischen Hinweisen versehenen Lebenslauf, meist angereichert mit Sprüchen und Bibelzitaten. Typisch für Särge ist die künstlerische Verzierung mit Löwenköpfen. Aus dem Ende des Jahrhunderts haben sich mit zwei Grabkreuzen (Nr.584, 1673; Nr.607, 1689) lediglich ein kleiner Rest sonst weit verbreiteter Grabdenkmäler erhalten; inhaltlich108) erinnern sie stark an zeitgenössische, kurze Grabinschriften auf Grabplatten.

Hinsichtlich des sich in den Grabinschriften im 17. Jahrhundert in der Regel wiederum wenig ändernden Formulars werden Adelige nun zusätzlich zu den bisher gewohnten Epitheta u.a. mit praenobilis, serenissimus bzw. ehrentugendhaft, gestreng, vieltugendsam, wohledel, wohledelgeboren, Geistliche zusätzlich mit ehrwürdig, Bürgerliche zusätzlich mit ehrentugendsam, gottselig, tugendreich, vorgeacht, wohlachtbar, wohlgelehrt bedacht. Zum Ende des Jahrhunderts hin scheint sich immer deutlicher die Tendenz zur bürgerlichen Nachahmung109) bzw. zur Vermischung adeliger und bürgerlicher Epitheta abzuzeichnen - so kann Judith Margaretha Hufeisen, die Frau des wild- und rheingräflichen Schloßkommandanten zu Dhaun 1669 (Nr.576) immerhin als edel, ehr- und tugendsam, Anna Christina Maul 1680 (Nr.580) als edles Weib und der pfalz-zweibrückische bzw. königlich-schwedische Rat Johannes Heintzenberg 1689 (Nr.606) als vir nobilissimus, excellentissimus et consultissimus bezeichnet werden. Das verstärkt zu beobachtende Aufkommen bürgerlicher Wappen auf Grabdenkmälern unterstreicht diese die adeligen Vorbilder nachahmende Tendenz. Allerdings können bürgerliche Grabdenkmäler bestenfalls die beiden Wappen der Ehegatten führen, da bei ihnen die Art adeliger Ahnenproben unmöglich waren.

4. 3. Inschriften an Bauwerken, kirchlichen Ausstattungsstücken und sonstigen Inschriftenträgern

Außerhalb der sepulkralen Sphäre treten Inschriften im Bearbeitungsgebiet zuerst als Namensbeischriften an plastischen figürlichen Darstellungen auf, so an der Nikolausfigur im Kloster Sponheim (Nr.10, 12.Jh.) oder an der Deesis-Gruppe im Kloster Pfaffen-Schwabenheim (Nr.12, 2.V.13.Jh.). Um einen außergewöhnlichen Sonderfall handelt es sich bei dem (verlorenen) für das damalige Benediktiner-Kloster Disibodenberg angefertigten, mit eingravierten Namensbeischriften und vor allem mit Zitaten aus der Vita des hl. Disibod geschmückten Buchdeckel (Nr.8).

Erst wieder in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts läßt sich ein vermehrtes Ansteigen in der Ausbildung vielfältiger Inschriftenarten beobachten, die sich in den folgenden Zeiten in verschiedenster Ausprägung weiter verfolgen lassen. Abgesehen von vereinzelten, früh auftretenden Inschriften wie der (unsicher datierten) Meisterinschrift auf einem Mörser (Nr.34, 1346?) und der Sobernheimer Bauinschrift von 1381 (Nr.65), lassen sich erst ab 1439 Bauzahlen (Nr.121) und ab 1459 Bauinschriften feststellen. Sie berichten von der Gründung, Erbauung und auch Restaurierung einzelner privater und öffentlicher Bauten, Burgen und Schlösser, meist in Verbindung mit dem Namen des Bauherrn. So informiert die (verlorene) Bauinschrift von 1459 (Nr.134) nicht nur über die Errichtung des damaligen Meisenheimer Schlosses durch den Pfalzgrafen Stephan, sondern dient auch seinem postumen Ruhm, da sie wohl erst anläßlich seines Todes angebracht wurde. Im Jahr (Nr.153) 1479 läßt sein Sohn Ludwig den von ihm initiierten Baubeginn der Meisenheimer Schloßkirche in Stein hauen. Die 1535 am Sobernheimer Rathaus angebrachte Bauinschrift (Nr.281) verbindet sowohl die Jahreszahl mit dem Wappen der Ortsherrschaft als auch mit einem zur Verehrung derselben auffordernden Distichon. Eine gereimte Bauinschrift in lateinischer Sprache und deutscher Übersetzung (Nr.333, 1572) berichtet vom Brand und Wiederaufbau eines Wohnhauses, eine weitere in Knittelversen von der Erbauung eines ’Viehhauses’ (Nr.466, 1609). Oft nennen offiziöse Bauinschriften die Namen der Herrschaft (Nr.477f., 1614) bzw. der verantwortlichen Amtspersonen (Nr.348, 1580; Nr.377, 1590; Nr.407, 1598; Nr.462, 1608) oder der Privatleute (Nr.593, 1681; Nr.599, 1685; Nr.605, 1688), selten zusätzlich die der ausführenden Handwerker (Nr.426, 16.Jh.?; Nr.436, 1602). Vor allem in der 2. Hälfte des 16. und der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts zeugen Jahreszahlen und kurze Bauinschriften von der Blüte und dem Wohlstand einzelner Orte und der damit verbundenen Bautätigkeit (Nrr.161, 240, 251, 275, 285, 289, 316, 344 u.ö.).

Auch im kirchlichen Bereich wird des öfteren die Fertigstellung einzelner Bauteile vermerkt. So verkünden die Stiftsherren von St. Johannisberg im Jahr 1465, daß nun die Einwölbung ihrer Kirche [Druckseite XXXVI] vollendet worden sei (Nr.139) und im gleichen Jahr verbinden die Johanniter von Sobernheim mit der Nachricht über die Fertigstellung von Fenster und Dach ihrer Kapelle die Bitte um das Gebet für ihren dafür verantwortlichen Komtur. Erstmals mit einem Steinmetzzeichen versehen erscheint 1515 (Nr.246) die Bauinschrift für die Sakristei in Dörrebach. Nur mit seinem Namen und der Jahreszahl (Nr.301, 1550) kennzeichnet der vorletzte Abt des Klosters Sponheim eine Umbaumaßnahme am Dormitorium seines Klosters. Mit einer lateinischen Bauinschrift für die verantwortliche Amtsperson und einem Knittelvers in deutscher Sprache für die ausführenden Handwerker verewigten sich 1602 (Nr.436) die Personen, die mit der Herstellung des Turmkreuzes für die Pfarrkirche im damaligen Heddesheim befaßt waren.

Neben vasa sacra (s.u.) erhalten auch sonstige herausragende kirchliche Ausstattungsstücke wie etwa ein spätgotischer Altarüberbau (Nr.246, 1516), der Altar selbst (Nr.519, 1629; Nr.527, 1633) oder auch Sakramentshäuschen (Nr.158, 1482; Nr.170, 1487 und Nr.177, 1492) oft einen Vermerk über das Jahr ihrer Entstehung. Auch Kanzeln (Nrr.182, 388, 398a, 459 und 547) können eine Jahreszahl erhalten und werden zudem seit der Reformationszeit meist mit einer Bauinschrift oder einem Bibelspruch versehen. Ein vereinzelter Taufstein aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts (Nr.191) ist mit den Evangelistensymbolen und den zugehörigen Namensbeischriften geschmückt. Aus diesem weiten Bereich mit Inschriften versehener, kirchlicher Ausstattungsstücke haben sich im Bearbeitungsgebiet zudem nur wenige, aber umso auffälligere Exemplare erhalten. Mit der wohl aus dem 11. Jahrhundert stammenden, im 15. Jahrhundert überarbeiteten (heute verlorenen) Reliquienkasette aus der Eremitage bei Bretzenheim (Nr.212), dem (verlorenen) Armreliquiar des hl. Disibod (Nr.2) und dem Ruthard-Kreuz aus Planig (Nr.4) aus der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts sowie dem Kreuzreliquiar aus dem ehemaligen Karmeliter-Kloster in Kreuznach (Nr.30, um 1330/ 40?) haben wir zwar einen beeindruckenden, aber wohl nur noch verschwindend kleinen Teil der ehemals vorhandenen, mit Inschriften versehenen sakralen Geräte aus dem frühen Bestand der Kirchen und Klöster vor uns.

Auch in diesem Bereich setzt erst mit dem Ende des 15. Jahrhunderts ein breiter Strom an überlieferten und noch vorhandenen Gerätschaften ein, meist handelt es sich um silbervergoldete Meßkelche, die vereinzelt einen Bibelvers (Nr.206, 15.Jh.), meist jedoch dem Gegenstand angemessene nomina sacra wie Maria (Nr.197, 2.H.15.Jh. und Nr.211, 15.Jh?) oder auch IHESVS (Nr.218, um 1500) tragen, später werden sie oft zusätzlich mit einer Jahreszahl (Nr.224, 1502) versehen. Bei diesen Kelchen handelt es sich - trotz vieler kleinerer Abweichungen - vom künstlerischen Gesamteindruck her um einen gemeinsamen Typ: glatte, becherförmige Kuppa mit meist sechsseitigem Schaft und wulstförmigem Nodus, der meist auf den unterschiedlich gestalteten Rotuli oder auf dem Sechspaßfuß die jeweilige Inschrift trägt. Im gesamten restlichen 16. Jahrhundert läßt sich im Bearbeitungsgebiet kein neu angefertigter Meßkelch nachweisen. Selbst der 1612 entstandene Kelch aus Staudernheim (Nr.473) weist noch die spätgotische Struktur auf. Erst mit dem 1661 angefertigten Meßkelch aus Stromberg (Nr.566) wird eine neue Form sichtbar: Unter Beibehaltung der becherförmigen Kuppa trägt der nun birnenförmige Nodus lediglich eine Verzierung, während sich die Inschrift auf dem inneren Rand der gewölbten Fußplatte befindet. Der HEDDESHEIMER KIRCHENKELCH von 1679 (Nr.588) ist vergleichbar konstruiert, hier befindet sich die mit dem Ortswappen versehene Inschrift allerdings gut sichtbar außen auf dem oberen Rand der Kuppa. Als typisch protestantische Erzeugnisse lassen sich sowohl die beiden 1660 gestifteten, wild- und rheingräflichen Abendmahlskannen (Nrr.563f.) bezeichnen als auch die weit schlichtere Stiftung (Nr.599, 1685) des damaligen evangelischen Pfarrers von Kellenbach. Weitere sakrale Gegenstände liegen in den um 1500 in unterschiedlichen Techniken (gestickt, gemalt, geschnitzt) entstandenen Inschriften auf einer Kasel (Nr.216), auf einer mit figürlichen Darstellungen bemalten Altarpredella (Nr.217) und auf der Rückenlehne einer Kirchenbank (Nr.233) vor, die zudem in schöner, frühhumanistischer Kapitalis ausgeführt sind. Ein verlorenes Altarantependium (Nr.299, 1.H.16.Jh.) war mit dem Namen der Muttergottes versehen, ein erhaltenes Fasten- oder Hungertuch (Nr.356, 1584) trägt neben Wappen und Initialen auch einen signifikanten Bibelspruch.

Stifterinschriften stehen gelegentlich im Zusammenhang mit Kirchen- oder Klostergründungen (Nr.157, 1482), werden jedoch zumeist anläßlich der Herstellung und Weitergabe sakraler Gegenstände (auch Glocken s. Kap. 4.4.) verfertigt. Erstmals 1498 läßt sich eine erhaltene, mit der Stiftung einer Pietà verbundene Inschrift (Nr.189) eines Kurmainzer Amtmanns und seiner Ehefrau nachweisen. Stifterinschriften können auch mit Spruchinschriften verbunden sein, sie kommen auf den unterschiedlichsten Inschriftenträgern vor: wohl am ungewöhnlichsten auf dem sogenannten Sickingen-Becher (Nr.255, 1519) und auf den beiden verlorenen Kanonen des Franz von Sickingen (Nr.254, 1519 und Nr.259, 1522). Weitere Spruchinschriften herrschaftlicher, kirchlicher, militärischer und privater Art finden sich in Form von Bibelsprüchen an Kanzeln (Nr.459, 1607), Kirchenstühlen [Druckseite XXXVII] (Nr.269, 1529), über Türen (Nr.550, 2.H.16./1.H.17.Jh.) und auf Werksteinen (Nr.261, vor 1523); sie finden u.a. sich bevorzugt auf Tür- oder Fensterstürzen (Nr.297, 2.V.16.Jh.?; Nr.372, 1589; Nr.423, 16.Jh.; Nr.512, 1.V.17.Jh.), aber auch an Befestigungsanlagen (Nrr.303f., um 1550?), auf Glocken (s. Kap. 4.4.), an Kanzeln (Nr.547, 1648), in Kirchenbüchern (Nr.454, 1606) und Werksteinen aller Art (Nr.424, 16.Jh.). Wappensteine sind zumeist mit Namens- bzw. Bauinschriften und Jahreszahlen (Nr.267, 1528; Nr.268, 1529; Nr.282, 1535; Nr.296, 1549; Nr.357, 1584 u.ö.), seltener mit Sprüchen (Nr.281, 1535; Nr.335, 1573; Nr.441, 1603; Nr.464, 1609; Nr.512, 1631) versehen.

Abgesehen von einem singulären Steinkreuz (Nr.499)110) und den beiden Stelen des sogenannten Pfalzgrafensprungs (Nr.439, 1603) haben sich als Flurdenkmäler nur noch Grenzsteine111) verschiedenster Ausprägung erhalten. Falls es sich nicht um das Fragment eines Wappensteines handelt, könnte die lange Reihe dieser Inschriftenträger bereits im Jahr 1485 mit dem Wappen und Jahreszahl aufweisenden Exemplar aus Stromberg (Nr.167) beginnen. Mit Sicherheit setzen die ältesten erhaltenen Grenzsteine im Jahr 1504 (Nr.228) mit den beiden neu aufgefundenen Exemplaren in Weiler bei Monzingen ein. Es handelt sich hier (wie auch in der Regel später) um quaderförmige Steine mit flachem Kopf, auf dem oben die Weisung (d.h. der Grenzverlauf) sichtbar eingehauen ist. An den Seiten befinden sich Jahreszahlen und Inschriften, bei denen es sich um die Namen der an der Grenze liegenden Orte handelt. Schon bei diesen frühen Grenzsteinen wird mit den zusätzlich eingehauenen römischen Ziffern ein Problem sichtbar, das sich bei fast allen späteren Grenzsteinen ebenso stellt: die Frage nach dem Zeitpunkt der Anbringung dieser Numerierungen. Wie das Beispiel der besonders sorgfältig ausgeführten Meisenheimer Grenzsteine (Nr.305, 1551-1682) zeigt, konnten Grenzsteine im Zuge der feierlich abgehaltenen Grenzbegehungen112) sowohl gleichzeitig als auch nachträglich mit fortlaufenden Großbuchstaben und Ziffern versehen werden, die allerdings nur selten zeittypische Merkmale aufweisen. Die erhaltenen Grenzsteine ab der Mitte des 16. Jahrhunderts weisen neben Ortsnamen und Jahreszahl gelegentlich auch Initialen, Flurnamen, Wappen, Herrschaftsnamen und -zeichen auf und liefern daher nicht zu unterschätzende Informationen zur Orts- und Landesgeschichte113). Je nach Grenzverlauf konnten Grenzsteine ihre gewohnte Form ändern, so wurden etwa bei dem Zusammentreffen dreier Grenzlinien die sogenannten „Dreimärker” (Nr.336 I, 1573) aufgestellt. Historische Grenzsteine konnten auch in jüngerer Zeit weiterverwendet werden, so versah man im Jahr 1680 (Nr.305 XXXVII) einen zwischen Meisenheim und Odenbach gesetzten Stein 1815 mit dem nun gültigen Vermerk K(önigreich) B(ayern) / K(önigreich) P(reußen); heute markiert er die Grenze zwischen den zu unterschiedlichen Regierungsbezirken gehörenden Landkreisen Bad Kreuznach und Kusel.

Unter dem Notbegriff ’Hinweisinschrift’ lassen sich einige weitere Inschriften unterschiedlichster Art zusammenfassen, die einen guten Einblick in die Vielfalt spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Inschriftenproduktion des Bearbeitungsgebietes vermitteln. Mit einer weisenden Hand und der Inschrift hic est locus consecratus wird etwa um 1484 (Nr.164) auf den besonderen Charakter [Druckseite XXXVIII] eines Klosterfriedhofs hingewiesen. Demgegenüber gehört die in Stein gehauene Maßangabe der Körpergröße Jesu Christi (Nr.206, 15.Jh.) in einen völlig anderen, magisch-christlichen Zusammenhang. Versteht man den in hebräischer und griechischer Schrift und Sprache verfaßten Bibelspruch (Nr.181, 1494?) aus Kloster Sponheim konkret, weist auch er auf einen realen Gegenstand hin. Auch eine außergewöhnliche, auf einer Kriegsfahne angebrachte, gereimte Inschrift (Nr.292, kurz nach 1544) kann dieser Sparte zugeordnet werden, da sie öffentlich in origineller Weise auf die Kriegstaten des Wild-und Rheingrafen Philipp Franz hinweist. Der mit einer Namensinschrift versehene Neidkopf in Rehborn (Nr.378, 1590?) verwies wohl auf einen sich ehemals darunter befindlichen Pranger. Nicht minder ausgefallen präsentieren sich zwei Stelen mit Hinweisinschriften (Nr.439) auf einen mächtigen Sprung des Kurfürsten Friedrich IV., den dieser im Jahr 1603 mit seinem Pferd ausgeführt hatte.

Bei den mit Jahreszahlen versehenen Wetterfahnen (Nr.405, 1597; Nr.441, 1603; Nr.512, 1.V.17.Jh.) handelt es sich um eine fast schon verschwundene Gattung. Singulär bleiben auch die eigenwillige Rechtsinschrift aus Monzingen (Nr.419, 2.H.16.Jh.) und aus dem 17. Jahrhundert der Gewichtsstein (Nr.617) und der Ofenfuß (Nr.619) aus Kreuznach.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Evang. Kirche Niederhausen

Abgesehen von den mit fragmentarischen Namensbeischriften versehenen, frühen Wandmalereien aus der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts in Niederhausen (Nr.13), lassen sich beschriftete Wandmalereien erst wieder in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts nachweisen. Meist handelt es sich um ornamental (Nr.163, 1484) bzw. figural (Nr.166, 1485) geschmückte Bauzahlen oder - wie in Hennweiler (Nr.208) und Meisenheim (Nr.172) - um die figürlichen Darstellungen der Evangelistensymbole, umgeben von ihren Namensbeischriften. Singulär sind weitere Namensbeischriften bei einer Kreuzigungsgruppe mit den 14 Nothelfern (Nr.190, 1498?) bzw. bei einem unter dem Kreuz knienden Stifterpaar (Nr.213), ebenso die Meisterinschrift (Nr.298, 1.H.16.Jh.) mit der Darstellung der Steinigung des hl. Stephanus. Nur mit der Wirksamkeit des Abtes und Frühhumanisten Johannes Trithemius lassen sich die (verlorenen) lateinischen Epigramme erklären, die er und sein mit ihm befreundeter, damaliger Gast Conrad Celtis im Jahr 1494 (Nr.180) auf die Wände des Abtshauses des Klosters Sponheim geschrieben haben bzw. schreiben ließen.

Abschließend sei noch ein Blick auf das sich durch die Jahrhunderte ziehende, nicht nur mit dem Totengedenken zusammenhängende Phänomen der Memorial- bzw. Gedenkinschriften gestattet.

Zu unterscheiden sind hier einige, nicht miteinander zusammenhängende Bereiche. Bereits um 1175 (Nr.7) begegnet uns mit dem Grabgedicht für die beiden ersten Äbte des Klosters Sponheim ein nur vermeintlich seltener, allerdings wenig beachteter Typ Memorialinschrift, bei dem auf einem späteren Grabdenkmal eines früher verstorbenen Amtsvorgängers bzw. eines Familienangehörigen gedacht wird. Hierzu gehören u.a.114) die Graseweg-Platte aus dem 2. Viertel des 14. Jahrhunderts (Nr.37), die Steinkallenfels-Platte von 1354 (Nr.41) und auch die 1404 (Nr.102) angefertigte Doppelgrabplatte der Disibodenberger Äbte Ditmar und Johannes. Auch in den späteren Jahrhunderten läßt sich diese Gepflogenheit durchgehend beobachten, so gibt es Grabdenkmäler mit Memorialinschriften für zwei, aber auch für drei, vier und mehr Personen, die auch als eigenständig ausgeführte Inschriftenträger konzipiert sein können. Die wenigen, in Zweitverwendung benützten Grabdenkmäler ohne familiären Bezug (Nr.371, 1589; Nr.534, 1636; Nr.557, 1656 u.ö.) sind wohl meist in Not- und Ausnahmesituationen entstanden und gehören nicht hierher.

In der Sobernheimer Pfarrkirche dürfte es seit dem 15. Jahrhundert eine Grablege des dort ansässigen Geschlechts der Cratz von Scharfenstein gegeben haben. Einige Anzeichen deuten darauf hin, daß in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts mindestens zwei Memorialinschriften, wenn nicht sogar Grabdenkmäler angefertigt wurden, um vermutlich verlorene Denkmäler der Stammeltern des Geschlechts aus der Mitte des 15. Jahrhunderts zu ersetzen. Dies würde das seinerzeit nicht erkannte anachronistische Formular der Grabinschrift der Stammutter Irmgard von Metzenhausen (Nr.133, 1458) erklären, die somit - wie im Falle ihres Ehemanns Heinrich (Nr.412) geschehen - in die 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts datiert werden müßte.

Die von Johann Schweikhard d.Ä. von Sickingen 1584 angefertigten Memorialinschriften für seine 1483 bis 1515 verstorbenen lieben Ahn-, Urahn- und Ober Uhrahn Frauen (Nr.355) hatten dagegen einen anderen Grund: Schweikhard ließ die drei vorhandenen Grabdenkmäler seiner weiblichen Ahnen aus dem ehemaligen Franziskanerkloster in Kreuznach entfernen und an seinen Wohnsitz auf die Ebernburg bringen - die am Ort des Geschehens angebrachte Translationsinschrift [Druckseite XXXIX] diente zum einen als Nachweis dieser Tat, zum anderen wurden anstelle der originalen Grabplatten Tafeln mit Memorialinschriften angefertigt, die an die nach wie vor im Boden der Klosterkirche ruhenden Verstorbenen erinnern sollten.

Die von Abt Johannes Trithemius im Jahr 1502 veranlaßte Ausmalung des Sommerrefektoriums seines Klosters Sponheim (Nr.223) mit Beischriften und figürlichen Darstellungen aller seiner Vorgänger gehört wiederum in eine andere Kategorie Memorialinschriften, deren Existenz man in diesem speziellen Fall - da sie inhaltlich auf seiner Sponheimer Chronik basieren - wohl mit seinem humanistisch geprägtem Geschichtsbewußtsein erklären könnte. Möglicherweise spielte auch eine gewisse, mit den Bursfelder Reformbestrebungen zusammenhängende pädagogische Absicht eine Rolle, die Mitbrüder anhand der „bona exempla” zu guten, regeltreuen Mönchen zu machen115).

Nur auf den ersten Blick damit vergleichbar erscheinen die wohl im wiederbesiedelten Kloster Sponheim des 17. Jahrhunderts entstandenen, mit langen Gedächtnisinschriften (Nrr.622-625) versehenen Bilder der wichtigsten Personen der Klostergeschichte: der hl. Jutta als Heiligen und Schwester des Klosterstifters, der ersten beiden „Gründungs”-Äbte Bernhelm und Craffto und des Johannes Trihemius als berühmtestem Abt des Klosters. Einen ähnlich gelagerten Fall stellen die in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts im Zuge der Neubesiedlung nachträglich angefertigten, mit Inschriften versehenen Ölbilder der Priore des 1566 aufgelösten Augustiner-Chorherrenstifts Pfaffen-Schwabenheim116) dar. In der gleichen Zeit sind wohl auch die Memorialinschriften für die beiden 1340 bzw. 1380 verstorbenen Grafen Johannes und Walram aus der Sponheimer Stifterfamilie (Nrr.27 und 63) entstanden. In allen drei angeführten Fällen dürfte es sich aber letzlich um die gleichen legitimations- und traditionsbildenden Beweggründe gehandelt haben, die zur Anfertigung dieser Bilder bzw. Schrifttafeln geführt hatten.

4. 4. Glocken117)

Obwohl der Landkreis Bad Kreuznach mit insgesamt 58 (mit Inschriften) überlieferten Glocken118) im Vergleich zu einigen benachbarten Bearbeitungsgebieten119) eine zahlenmäßig mittlere Position einnimmt, waren im Lauf der Zeit dennoch große Verluste zu verzeichnen, die seltener durch Verschleppung oder Umguß als durch lokale Feuersbrünste oder kriegsbedingte Brandschatzungen entstanden waren: So fielen etwa im Oktober 1689 sämtliche Glocken der Stadt Kreuznach dem durch französische Truppen gelegten Stadtbrand zum Opfer. Vergleichweise gering dürften [Druckseite XL] dagegen die Verluste in den beiden Weltkriegen gewesen sein120). Zwar wurden vor allem im 2. Weltkrieg viele mittelalterliche und frühneuzeitliche Glocken als kriegswichtige Metallreserve beschlagnahmt121) und Sammellagern zugeführt; sie entgingen jedoch in den meisten Fällen aufgrund einer im Rheinland großzügig gehandhabten Klassifikation den Schmelzöfen, überstanden auch größtenteils die auf dem Sammelplatz Hamburg verbrachte Kriegszeit und kehrten danach in der Regel wieder auf ihre Kirchtürme zurück.

Die älteste, noch erhaltene Glocke des Bearbeitungsgebietes mit ihrer in Wachsfadentechnik geformten, frühen gotischen Majuskel befindet sich in Waldböckelheim (Nr.16, 13.Jh.) und stellt ebenso wie die erst 1894 eingeschmolzene Glocke aus Duchroth (Nr.17, wohl aus Kloster Disibodenberg) ein für die Entwicklung der Glockenkunst wichtiges Einzelstück dar. Erst mit der Roxheimer Glocke von 1341 (Nr.32) kristallisiert sich eine Gruppe von Glocken mit textlich meist übereinstimmenden Inschriften in gotischer Majuskel heraus, die auch aufgrund der vergleichbaren Glockenzier einer bisher unbekannten Gruppe von im Naheraum tätigen Glockengießern zugeschrieben werden können. Da diese ihre Glocken übereinstimmend mit dem Meisterzeichen (Maria mit dem Kind, flankiert von einer Namensleiste) und einem Kreuzigungsrelief des in den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts im Kölner Raum mit mehreren Glocken gut bezeugten Magisters Sifride122) schmückten, liegt es nahe, sie vorläufig in der (bisher ohne nachweisbaren Standort tätigen) Werkstatt der Sifride-Nachfolger zusammenzufassen. Da der auch im Naheraum mit einer Glocke vertretene Meister Johann von Mainz (Nr.38) wohl nur bis 1332 tätig war und erst 1366 mit Meister Peter wieder ein Mainzer Glockengießer genannt wird, erscheint es durchaus denkbar, daß sich ein Schüler123) Magister Sifrides in Mainz niedergelassen, vielleicht die Werkstatt Johanns von Mainz übernommen124) und möglicherweise zusammen mit anderen mehrere Glocken gegossen hat. Zu dieser lockeren Gruppe gehören einerseits die noch mit dem vollständigen Meisterzeichen Sifrides versehenen Glocken aus Roxheim von 1341 (Nr.32) und Hundsbach (Nr.86, 2.H.14.Jh.; ohne eigentliche Inschrift, vermutlich aus Kloster Disibodenberg), zum andern die zweimal nur das Kreuzigungsrelief aufweisende Glocke aus Niederhausen (Nr.87, undatiert) sowie [Druckseite XLI] die mit Kreuzigungsrelief und mit (um die Namensleiste beschnittenen) Meisterzeichen versehene Meisenheimer Glocke von 1387 (Nr.69). Diese hier erstmals feststellbare, sicher datierte, bewußte Handhabung des veränderten Meisterzeichens als Schmuckelement erklärt sich vielleicht auch dadurch, daß sich auf dieser für das Zisterzienser-Kloster Disibodenberg gegossenen Glocke der Glockengießer selbst nennt: Otto fudit me. Auch wenn man berücksichtigt, daß die Hundsbacher Glocke ebenfalls aus Kloster Disibodenberg stammen soll, muß es offen bleiben, ob diesem sonst nicht mehr nachweisbaren Otto damit bereits sämtliche Glocken dieser Gruppe zugeschrieben werden können. Möglicherweise gehört die von einem ebenfalls unbekannten Jacobus von Trier angefertigte Glocke aus Kirn (Nr.99, 14.Jh.?) auch in diesen Kreis.

Ein Blick auf die verwendete gotische Majuskel läßt jedoch nicht immer auf die gemeinsame Nutzung identischer Model schließen - trotz zahlreicher Übereinstimmungen zeigen sich auch einige Unterschiede in der Ausformung einzelner Buchstaben: so erscheint etwa A bei der Roxheimer Glocke einmal mit hakenartigen Ausläufern am Deckbalken, sowie I mit Nodus und L mit weit nach oben gezogenem Ausläufer am Balken der Meisenheimer Glocke. Zudem wurden bei Roxheim warzenförmige Punkte, bei Meisenheim und Niederhausen dagegen Quadrangeln als Worttrenner verwendet.

Die wenigen Glocken aus der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts beginnen mit der 1428 von einem sonst unbekannten, vielleicht aus dem Trierer Raum stammenden Johannes de Wolf(?) für die Stiftskirche in Hennweiler gegossenen Glocke (Nr.113), bei der die Inschrift erstmals im Bearbeitungsgebiet in gotischer Minuskel abgefaßt wurde. Abgesehen von zwei weiteren singulären Minuskel-Glocken in Bad Münster am Stein-Ebernburg (Nr.114, 1429) und Weiler (Nr.118, 1438), zeigen die beiden Glocken aus Kellenbach (Nr.122, 1442) und St. Johannisberg (Nr.128, 1453) immerhin durch die Kordelstege und durch die Verwendung einzelner rechteckiger Plättchen als Buchstabenträger gewisse Gemeinsamkeiten.

Für das zweite und dritte Viertel des 15. Jahrhunderts wird bei aufmerksamer Sichtung des Materials eine (nicht nur) im Naheraum tätige, bisher nicht als zusammengehörig erkannte Glockengießerfamilie Ot(to) faßbar, die vereinzelt die beiden bekannten Model aus der Werkstatt der Magister Sifride-Nachfolger als Zierelemente weiter verwendet. Im Nahegebiet taucht erstmals der Name eines „meister ot” auf einer mit dem unbeschnittenen Meisterzeichen und dem Kreuzigungsrelief versehenen Glocke von 1431 im unweit Bad Kreuznach gelegenen Horrweiler (Lkrs. Mainz-Bingen)125) auf, die zumindest durch den gemeinsamen Glockenspruch o rex glorie christe veni cum pace126), dem Kreuzigungsrelief und dem (allerdings um den Namen verkürzten) Meisterzeichen mit der ebenso ausgestatteten Weinsheimer Glocke von 1433 (Nr.116) vergleichbar ist. Gut zwanzig Jahre später nennt sich auf der in vielerlei Hinsicht bemerkenswerten, wohl vom Kloster Disibodenberg stammenden Rehborner Glocke von 1454 (Nr.129; Rundbogenfries, vera ikon) erstmals im Bearbeitungsgebiet mit iacobus ott wenn nicht derselbe, so doch zumindest ein weiteres Mitglied dieser Familie127). Jacobus Ott dürften aufgrund einiger, zum Teil übereinstimmender Merkmale die undatierte, ebenfalls aus Kloster Disibodenberg stammende Glocke zu Odernheim (Nr.195, Rundbogenfries und vera ikon), vielleicht auch noch die mit Kordelstegen und dem christologischen Glockenspruch versehenen Glocken aus Monzingen von 1450 (Nr.127) und Landstuhl128) (Nr.132 von 1456, wohl aus Kl. Disibodenberg) zuzuschreiben sein. [Druckseite XLII]

Zwischen einer weiteren Gruppe zusammengehöriger Glocken steht singulär die aus dem Andernacher Umkreis Tilman von Hachenburgs stammende, mit dem Eberhardsklausener Pilgerzeichen versehene Glocke von 1469 (Nr.142) in Waldböckelheim.

Der bislang erst von zwei Glocken her namentlich bekannte Gießer Johannes Ot(to)129) verwendet auf der wohl mit seinem Namen bezeichneten Mandeler Glocke von 1475 (Nr.148) wie seine Vorgänger neben anderem Schmuck auch die beiden Reliefs aus der Werkstatt der Sifride-Nachfolger. Da auch die bisher unbekannte Glocke aus Frei-Laubersheim von 1474 (Nr.147) den Vermerk ot trägt, dürfte sie ihm ebenfalls zuzuschreiben sein. Hinzukommt eine unbezeichnete, im selben Jahr gegossene Glocke in Bad Kreuznach-Winzenheim (Nr.146), die - wie die beiden anderen Glocken - sowohl die für Johann Ot(to) charakteristischen Worttrenner (paragraphenförmig ausgezogene Rauten) wie auch dieselben, mit caudenartigen Auslaufstrichen versehenen, gotischen Minuskeln aufweisen. Ob eine weitere, gegen Ende des Jahrhunderts gegossene Gruppe von drei Glocken aus Fürfeld (Nr.168, 1486) und Niederhausen (Nr.179, 1494 und Nr.187, 1497), die ebenfalls mit diesen Worttrennern und nun zum letzten Mal mit den beiden Reliefs aus der Werkstatt der Sifride-Nachfolger ausgestattet sind, ebenfalls noch Johann Ot(to) zugeordnet werden können, erscheint nicht ausgeschlossen, da er zumindest noch mit Sicherheit im Jahr 1486 im südpfälzischen Pleisweiler als Glockengießer nachzuweisen ist.

Von den restlichen Minuskel-Glocken der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts können mit der von Clas von Enen 1491 wohl für das Kloster Ravengiersburg gegossenen (Nr.175) und der von dem sonst unbekannten Hans Kanngießer zu Kreuznach 1484 in Becherbach hergestellten Glocke (Nr.162) zwei weitere Glockengießer namhaft gemacht werden. Vielleicht hat letzterer auch die beiden undatierten Glocken für Hahnenbach (Nr.193) und Hennweiler (Nr.209) gegossen, da diese mit der Becherbacher das mandelförmige o gemein haben; bei der Hennweiler Glocke kommen wohl noch vergleichbare Worttrenner hinzu. Eine weitere Gruppe unbezeichneter Glocken zeigen als Gemeinsamkeit den marianischen Gruß, so Oberhausen (Nr.152, 1477?), Hochstetten (Nr.154, 1479?) und Winterburg (Nr.196, 2.H.15.Jh.); letztere sind zudem mit einem Rundbogenfries mit eingelegtem Maßwerk und hängenden Blüten geschmückt130). Zurück bleiben die mit Kordelsteg, Rosetten als Worttrenner, Rundbogenfries und ihren eigenartigen Reliefs ebenso aus dem Rahmen fallende, bisher unbekannte Glocke zu Meisenheim (Nr.149, 1475) wie die ebenfalls unbekannte aus Frei-Laubersheim (Nr.210, 15.Jh.) mit Kordelsteg und zwei von den Sifride-Modeln unabhängigen Reliefs sowie die undatierten Glocken aus St. Johannisberg (Nr.194) und Eckenroth (Nr.192) mit ihrem in der Volkssprache gehaltenen Hilferuf.

Wie bei fast allen anderen Inschriftenträgern läßt sich zu Beginn des 16. Jahrhunderts auch bei den Glocken eine deutliche Zäsur feststellen. Obwohl die Monzinger Glocke von 1505 (Nr.230) und die Norheimer von 1523 (Nr.262) als letzte Glocken des Bearbeitungsgebietes noch in gotischer Minuskel gehalten sind, weisen sie bereits einen Teil der wichtigsten Merkmale der frühneuzeitlichen Glocken auf: namentliche Nennung der Glockengießer mit Gußdatum, Glockensprüche unterschiedlichster Art, oft gereimt und in deutscher Sprache sowie die Verwendung von Pilgerzeichen, figürlichen Reliefs und die Ausbildung komplizierter Friessysteme als ornamentale Glockenzier. Nicht nur schriftgeschichtlich bedeutend sind die drei Glocken aus Laubenheim (Nr.219, um 1500), Monzingen (Nr.242, 1512) und Bretzenheim (Nr.243, 1513), die mit der frühhumanistischen Kapitalis die Minuskelglocken ablösen und den Übergang zu den Kapitalisglocken des 16. und 17. Jahrhunderts vorbereiten. Während sich die Glockengießer der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts mit Wigand Kalwort, Peter zur Glocken, Hans von Winterberg, Hans Fischer und Simon Göbel vorwiegend aus dem Rhein-Main-Nahe-Raum rekrutieren, stammen die folgenden Glocken bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts meist aus der Werkstatt der in Aachen sitzenden Glockengießerfamilie van Trier131). Ausnahmen sind die Glocken des im Trierer Umland arbeitenden Dietrich Wolff (Nr.262, 1523) und des Mainzers Christian Klapperbach d.Ä. mit seiner 1592 im Auftrag der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken für Meisenheim gegossenen Glocke (Nr.390). [Druckseite XLIII]

Das 17. Jahrhundert zeigt ein ähnlich disparates Bild. Neben bislang gar nicht oder wenig bekannten Gießern wie Caspar Repoun in Kirn und dem lothringischen Wandergießer Johann Brentelt stehen gut bezeugte wie die Mainzer Christian Klapperbach d.J. und Peter Speck, Georg Schelchshorn aus Koblenz sowie die vermutlich verwandten Glockengießer Georg und Matthias Crommel aus Trier.

Ein kurzer Blick auf die typologische Entwicklung der Glockeninschriften des Bearbeitungsgebietes zeigt - abgesehen von den gesondert zu betrachtenden, individuellen Inschriften - den Wandel132) von den meist einzeiligen, frühen Inschriften (wie die apotropäischen Namensnennungen der vier Evangelisten im 13. Jahrhundert) zu den vor allem im 14. und 15. Jahrhundert häufig verwendeten, sich auf Maria bzw. Christus mit der Bitte um Hilfe beziehenden Glockensprüche. Zeitlich fortschreitend können diese erst in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache abgefaßten Texte immer häufiger mit der Namensansage der Glocke, ihren ehrenden oder unheilabwehrenden Funktionen, dem Namen des Glockengießers, dem Vermerk seiner Tätigkeit und der Datierung kombiniert bzw. in Reimform abgefaßt werden. Stiftervermerke treten nur vereinzelt auf. Im 16. und 17. Jahrhundert werden diese in vielen Varianten erscheinenden Typen im Grunde weiterverwendet, erfahren allerdings durch die Reformation eine entscheidende Veränderung, indem jetzt auch spezifische Bibelspüche bzw. reformatorische Kernsätze auf Glocken erscheinen.

Die Schriftentwicklung auf Glocken folgt mit einer gewissen Verspätung derjenigen der Lapidarschrift. Die wohl noch singulär zu betrachtenden, aus Wachsfäden ohne deutliche Schwellungen individuell modellierten Buchstaben der frühen gotischen Majuskel haben sich nur noch auf einer Glocke erhalten (Nr.16); dagegen zeigt die im Bearbeitungsgebiet seit 1341 sicher nachweisbare gotische Majuskel in der Regel dieselben Merkmale wie die gleichzeitige Lapidarschrift, wenn auch mit deutlichen Abstrichen in der Feinstruktur. Durch den längerfristigen Gebrauch von Modeln zur Herstellung der einzelnen Buchstaben erklären sich wohl die wenigen feststellbaren Abweichungen, so etwa das Phänomen der nicht selten unterschiedlich großen, oft stark kapital geprägten oder nur mit leichten Schwellungen versehenen Majuskeln auf Glocken des 14. Jahrhunderts. Dadurch dürfte auch das späte Auftreten der gotischen Minuskel zu erklären sein, die erstmals 1428 auf einer Glocke erscheint und sich - allerdings auf einem vereinzelten Exemplar - bis 1523 nachweisen läßt. Auch ihre Schriftformen folgen in der Regel der zeitgenössischen Entwicklung, weisen also auch einmal verkürzte Längen oder caudenartige Zierstriche auf, bleiben aber meist konservativ und nehmen nur selten dort feststellbare Tendenzen - wie etwa die Verwendung von atypischen Versalien - auf. Ende des 15. Jahrhunderts deuten sich aber auch bei den Minuskel-Glocken die kommenden Veränderungen an. Besonders deutlich wird dies beim erstmals 1484 (und dann öfter) nachweisbaren, mandelförmigen o und den zierförmigen Ausgestaltungen einiger Buchstaben bei der Glocke in St. Johannisberg (Nr.194). Dennoch erfolgt der um 1500 einsetzende Übergang zur frühhumanistischen Kapitalis naturgemäß nahezu unvermittelt. An drei gut gearbeiteten Glocken läßt sich ein großer Teil ihres charakteristischen, aus schlanken, gestreckten Buchstaben bestehenden Formenrepertoires studieren: A mit überstehendem, leicht geknicktem Deckbalken, D mit leicht nach innen gebogener Haste, zweibauchiges E, Nodus am I, spiegelverkehrtes N und Z mit halbrunden Ausbuchtungen an der Querhaste, ebenso am Balken des H, schlankes M mit einem sich nach oben verjüngenden hochgezogenen Mittelteil und mandelförmiges O. Die seit 1548 und dann bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums durchgehend verwendete Kapitalis verzichtet dagegen auf fast alle diese Sonderformen und behält als Schmuckform allenfalls das spiegelverkehrte N bei. Frakturschrift und humanistische Minuskel bzw. barocke Kursive läßt sich auf den Glocken des Bearbeitungsgebietes nicht nachweisen.

5. Schriftformen

5. 1. Romanische und gotische Majuskel

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | DI 34 Nr.61 - Disibodenberg, Depot (aus Marienkapelle) - 1374 | Nr. 61, Abb. 1

Obwohl im Landkreis Bad Kreuznach zumindest mit Disibodenberg und der fränkischen, auf dem Gelände des ehemaligen römischen Kastells133) gelegenen Martins- und späteren Kilianskirche134) zwei potentielle Standorte frühchristlicher bzw. karolingischer Inschriftenträger135) vorliegen, hat sich aus dieser Zeit nichts derartiges erhalten. Dies steht im Gegensatz zum Befund der benachbarten politischen und kulturellen Zentren136) Lorsch, Worms, Mainz und den bedeutenden Orten am Mittelrhein.

Die erste nachweisbare romanische Majuskel aus der 2. Hälfte des 11./1. Hälfte des 12. Jahrhunderts auf der fragmentarisch erhaltenen Ingebrandus-Grabplatte aus Kloster Sponheim (Nr.1) zeigt neben ihrem kapitalen Grundcharakter für das Mittelrheingebiet eher seltene Formen137): feinstrichig gestaltete, ligierte Buchstaben mit charakteristischen, einfachen, kurzen Sporen an den Enden, zu denen sich in der weiteren Entwicklung (Nr.5f., Kloster Disibodenberg und Nr.10, Kloster Sponheim) vereinzelt unziale Formen und Zierelemente (A, E, D mit über die Haste gezogenen Bögen, doppelstrichiges I) gesellen. Hinzu kommen noch sich langsam ausprägende, dreiecksförmige Abschlüsse der Buchstabenenden. Die einzige erhaltene, gravierte romanische Majuskel aus der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts (Nr.4, Bad Kreuznach-Planig) nimmt aufgrund ihrer besonderen Herstellungsart eine die Entwicklung der Lapidarschrift vorwegnehmende Ausnahmestellung138) ein: Sie weist bereits durchgehend keilförmig gehauene Hasten mit dreiecksförmig ausgeführten Enden auf. Gleiches gilt für die in identischer Technik ausgeführte Schrift eines nur in Abzeichnung überlieferten Buchdeckels aus dem vierten Viertel des 12. Jahrhunderts (Nr.8, Disibodenberg): hier läßt sich zudem erstmals ein mit einem dünnen Abschlußstrich versehenes, unziales E139) beobachten.

Die Übergangszeit140) zwischen romanischer und früher gotischer Majuskel in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts dokumentieren die Namensbeischriften des Pfaffen-Schwabenheimer Retabels (Nr.12) und die der Wandmalereien141) aus Niederhausen (Nr.13). In die strukturell noch eindeutig kapital angelegte Schrift sickern nun als unverkennbare Anzeichen der beginnenden Gotisierung vermehrt variantenreiche unziale Formen ein, die zwar in den Bögen bereits leichte Schwellungen zeigen, ohne jedoch die offenen Buchstabenelemente abzuschließen. [Druckseite XLV]

Da sich im Bearbeitungsgebiet - abgesehen von einigen gesondert zu wertenden Glocken (s. Kap. 4.4.) - aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts keine Inschriften erhalten haben, repräsentieren bereits die beiden, kürzlich auf dem Disibodenberg entdeckten, gut erhaltenen Heinzenberg-Grabplatten von 1302 und 1308 die entwickelte gotische Majuskel mit all ihrem Formenreichtum unzialer und kapitaler Buchstaben. Neben der sich fortsetzenden Tendenz zur Abschließung offener Buchstaben (wie bei C und E) ist die weitere flächige, dreiecksförmige Ausarbeitung der Hasten und das zunehmende Anschwellen der Bögen festzustellen. Zudem taucht neben Zierformen wie eingerollte Cauden und begleitende Doppelstriche so ungewöhnlicher Schmuck auf wie kleine, die Schräghaste des kapitalen N (auch bei L und dem Kürzungsstrich bei O(BIIT)) rechtwinklig kreuzende, an den Enden mit Perlen versehene Querstriche oder unziales E mit eingerollten Cauden als innere Ausläufer des nicht ganz zur Haste hin durchgezogenen Mittelbalkens. Die auffallende Variationsbreite in der Schriftgestaltung weist zudem auf den zweifachen Ansatz der Disibodenberger Steinmetze hin, die Schrift offenbar nicht nur als Mittel zur Informationsweitergabe aufzufassen, sondern auch als künstlerisches Betätigungsfeld zu nutzen142): Wir finden etwa das A zum einen symmetrisch gerundet mit nach links geschwungenem Deckbalken, eingerollten Cauden und gebrochenem, aus Haar- und Schattenstrich gebildetem Mittelbalken, zum anderen in der vertrauten pseudounzialen Form, hier allerdings mit gegenläufigem inneren Zierstrich an der gebogenen linken Haste und einem Haarstrich als Deckbalken, zum dritten ’kapital’ mit zwei fast parallel gestellten Hasten, die linke mit Cauda, sowie einem kräftigen geraden Mittel- und einem dünnen Deckbalken. Es nimmt nicht wunder, daß der hier entwickelte Formenreichtum zumindest für den abseits kultureller Zentren liegenden Disibodenberger Bereich Vorbildfunktion143) hatte bzw. in einer anzunehmenden Klosterwerkstatt144) als Potential zur Verfügung stand. Zahlreiche charakteristische Formen finden sich - wenn auch zum Teil reduziert - auf den späteren Disibodenberger Grabplatten wieder; zudem nehmen sie eine Besonderheit auf, die erstmals auf dem Stein von 1308 nachweisbar ist: die auch sonst selten zu beobachtende Ligatur eines unzialen D mit einem kapitalen E. Weitere, stets ungewöhnliche Ligaturen erscheinen erst wieder 1340 auf der Grabplatte der Begine Adelheid d. J. mit einer eigenwilligen OR-Verbindung, dann vor allem auf der Steinkallenfelser Platte von 1354 mit einer UL-Ligatur, der Ligatur eines spiegelverkehrten N mit einem ’kapitalen’ A sowie eines kapitalen spiegelverkehrten mit einem unzialen N.

Nur einige wenige Inschriften des 14. Jahrhunderts erreichen die außergewöhnliche Qualität der Schriftgestaltung der beiden Heinzenberg-Platten; auch bei ihnen lassen sich sowohl innovative als auch die bekannten zeittypischen Formen beobachten. Die Tendenz geht einerseits zur vermehrten Abschließung offener Buchstaben wie bei U, gleichzeitig werden die bogenförmigen Buchstabenelemente flächiger und tiefer. Bei der Grabplatte der Hedwig von Oberstreit aus dem Jahr 1339 zeigen sich mit der tief eingeschlagenen, dreiecksförmigen Gestaltung des Bogens beim unzialen E und des Deckbalkens beim unzialen T erstmals wieder neue Tendenzen, die wohl auch zu Datierungszwecken145) herangezogen werden können. Wie sehr sich gleichzeitige Schriften einer Region in der Ausführung dennoch von einander unterscheiden können, beweist die Umschrift auf der 1340 entstandenen Tumbendeckplatte des Grafen Johann II. von Sponheim im Kloster Pfaffen-Schwabenheim. Hier finden sich zwar große, sorgfältig ausgeführte, sonst aber völlig schmucklose Formen in - der Bedeutung des Denkmals angemessenen - repräsentativ ausgeführten, fast quadratischen [Druckseite XLVI] Proportionen146). Dagegen zeigt die (bislang zu früh datierte) Inschrift für den Mainzer Kanoniker Gottfried im Stift St. Johannisberg von 1341 auffallend schlanke Majuskeln mit eher verhaltenen Schwellungen. Um die Jahrhundertmitte tauchen mit dem halbunzial geschlossenen M (erstmals Nr.35 von Ende 1347, dann Nr.42 von 1358, Nr.56 von 1369 und Nr.59 von 1371) eine eigentlich unzeitgemäße Buchstabenform sowie mit der Verwendung von Nodi am kapitalen N (Nr.36 und Nrr.39ff.) verstärkt Zierformen auf.

Neben den beiden Grabplatten der Herren von Heinzenberg von 1302/1308 bildet die 1354 hergestellte Grabplatte der Metza von Steinkallenfels einen weiteren Höhepunkt in der Ausführung der gotischen Majuskel auf dem Disibodenberg. In herausragender Weise verbindet sich hier der Formenreichtum ihrer Vorgänger mit zeittypischen Phänomenen: Ihre schlanken, ligaturenreichen (s.o.), tief eingehauenen Buchstaben tendieren nun auch bei bisher offenen Buchstaben wie F, L und T durch senkrecht ausgezogene Serifen zur zumindest angedeuteten Abschließung, dabei sind S und U bereits vollständig geschlossen. Hinzu treten die schon früher beobachteten dreiecksförmigen Ausbuchtungen beim Deckbalken des T und an den Bögen einiger weiteren Buchstaben. Die Querhasten bei N und Z sind nun mit Nodi geschmückt und als Worttrenner werden nicht mehr halbkugelig vertiefte Punkte, sondern erstmals kleine Kreise verwendet.

Mit der nur in wenigen Buchstaben erhaltenen gotischen Majuskel auf einer kurz nach 1360 zu datierenden Grabplatte (Nr.45) neigt sich die Wandlungsfähigkeit dieser Schriftart spürbar ihrem Ende zu. Fast alle bogenförmigen Buchstabenteile sind dreiecksförmig ausgebildet, bei B und R sind die sich eigentlich an der Mittelhaste berührenden Elemente als dreiteilige Schmuckform gestaltet, der Bogen des E besteht eigentlich nur noch aus einem Dreieck, von dem dünne Linien in den mit Cauden versehenen Abschlußstrich übergehen, der Mittelbalken ist nach innen nicht durchgezogen und zeigt ebenfalls eingerollte Cauden: Trotz aller Kunstfertigkeit läßt sich hier eine gewisse manierierte Tendenz nicht übersehen. Auch wenn die gotische Majuskel auf der Grabplatte des Grafen Georg von Veldenz 1377 (Nr.62) in Meisenheim (als einziges bekanntes Beispiel dieser Art im Bearbeitungsgebiet) erhaben ausgeführt wird, sind ihre Entwicklungsmöglichkeiten doch erschöpft, der unvermeidliche Übergang zur ’modernen’, seit der Jahrhundertmitte vehement aufkommenden gotischen Minuskel scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Dennoch bleibt die Majuskel im Bearbeitungsgebiet bis 1407 in Gebrauch, entwickelt aber - trotz herausragend qualitätvoller Beispiele wie auf der Abtsgrabplatte von 1371 (Nr.59) - keine neue Formensprache mehr. Ein auffallendes Kennzeichen der späten Majuskel ist allenfalls die vereinzelt zu beobachtende Reduzierung der Hasten zu einfachen Kerben, allerdings in Verbindung mit tief eingehauenen Sporen (Nr.63 von 1380 und 71 von 1388?). In der Regel bleiben die meist mit Cauden versehenen Buchstaben jedoch tief und flächig, zeigen weiterhin ausgeprägte, zum Teil dreiecksförmige Schwellungen und einzelne Zierformen. Die auch sonst beobachtete Technik, die Kerben der Majuskel-Buchstaben nur trogartig und nicht wie sonst üblich spitz zulaufend durchzuschlagen und so unterseitig eine rauhe Oberfläche zurückzulassen, läßt sich zwar nur vereinzelt, dafür aber im gesamten Verwendungszeitraum dieser Schriftart nachweisen. Sie sollte wohl durch die Füllung der Buchstaben mit Metall oder einer rötlichen bzw. schwärzlichen Farbmasse147) die Struktur der oft kunstvoll gestalteten Majuskel eindrucksvoll zur Geltung bringen. [Druckseite XLVII]

Für das im nahe gelegenen Worms beobachtete Weiterleben148) der gotischen Majuskel im 15. Jahrhundert konnte im Bearbeitungsgebiet keine Parallele gefunden werden.

5. 2. Frühhumanistische Kapitalis

Etwa hundert Jahre nach der letzten, in Großbuchstaben gestalteten Grabinschrift (Nr.104, 1407) läßt sich im Bearbeitungsgebiet eine davon weitgehend unabhängige, kapitale Schriftart148) beobachten, die ihre Wurzeln im humanistisch geprägten Italien des 15. Jahrhunderts hatte. Vermittelt über Auszeichnungsschriften in Handschriften und den frühen Buchdruck fand sie - ausgehend von Süddeutschland - seit der Mitte des 15. Jahrhunderts Eingang in die epigraphischen Schriften, entsprechend ihrem künstlerischen Charakter vor allem bei gemalten und geschnitzten Werken.

Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht erstaunlich, daß sich die sogenannte frühhumanistische Kapitalis im gesamten Bearbeitungsgebiet nur auf Gegenständen nachweisen läßt, die dem spezielleren Kunsthandwerk zugerechnet werden können. Die früheste datierte Inschrift findet sich im Jahr 1506 als Datumsinschrift auf der Rückenlehne einer Kirchenbank (Nr.233), von dem berühmten Künstler Erhart Falckener in der ihm eigenen Technik der Flachschnitzerei ausgeführt. Obwohl in diesem Fall gewisse Werkstatteigentümlichkeiten berücksichtigt werden müssen, zeigt sich mit der Verwendung des I mit Nodus ein typisches Merkmal dieser Schrift. Auch der auffälligste Unterschied zur vorhergegangenen gotischen Majuskel wird hier wie bei den folgenden Beispielen deutlich: Verzicht auf ausgeprägte Schwellungen, dagegen Vorliebe für eher gleichstrichig gestreckte, ligaturenarme, bewußt stilisierte Formen. Vier undatierte, jeweils um 1500 eingeordnete Inschriften zeigen auf unterschiedlichen Inschriftenträgern nahezu die gesamte typische Vielfalt dieser Schriftart. Während der Buchstabe I im gestickten Kreuztitulus auf einer Kasel (Nr.216) ebenfalls mit Nodus versehen ist, weist die gemalte Buchstabeninschrift auf der Hergenfelder Altarpredella (Nr.217) sowohl das charakteristische zweibogige E, als auch M mit weit nach oben gezogenem Mittelteil auf. Die gleichen Formen sind auch bei den Namensinschriften eines silbervergoldeten Meßkelches festzustellen (Nr.218), ergänzt um die halbrunde Ausbuchtung am Mittelbalken des H. Letztere Zierform zeigt sich auch an der Schräghaste des spiegelverkehrt gestalteten N der Meisterinschrift einer Glocke aus Laubenheim (Nr.219). Bei den beiden datierten Glocken von 1512 (Nr.242) und 1513 (Nr.243), den letzten Vertretern mit frühhumanistischer Kapitalis, lassen sich noch einmal alle aufgeführten Formen beobachten; zusätzlich erscheint noch D mit leicht nach innen gebogener Haste und spiegelverkehrtes Z mit halbrunder Ausbuchtung an der Schräghaste.

5. 3. Kapitalis

Staatliche Kunstsammlung Kassel | DI 34, Nr.255 - Bad Wildungen, Museum Schloss Friedrichstein (aus Bad Münster am Stein-Ebernburg, Burg Ebernburg) - 1519 | Nr. 255, Abb. 1

In den beiden letzten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts läßt sich im Gebiet des Mittelrheins149) eine neue, an der monumentalen römischen Kapitalschrift150) orientierte und nach ihr benannte Inschriftenschrift nachweisen. Vermittelnde Zentren waren wohl die vom Humanismus geprägten, die Antike rezipierenden Bischofsstädte Mainz151) und Worms152) sowie die kurfürstliche Universtätsstadt Heidelberg153). Im Unterschied zur frühhumanistischen Kapitalis folgt die (früher Renaissance-Kapitalis genannte)154) Kapitalis zunächst ohne wesentliche Ausbildung von Sonderformen in Proportion, unterschiedlichen Strichstärken und Sporenbildung dem antiken Vorbild, [Druckseite XLVIII] interessanterweise gilt dies auch für die Verwendung von kleinen Dreiecken als Worttrenner (s.u. Kap. 5.7.).

Im Bearbeitungsgebiet wurde die Kapitalis sicher nachweisbar erstmals 1515 und 1517 für kurze Bauinschriften der etwas abgelegenen Kirchen in Dörrebach (Nr.246) und Windesheim (Nr.250) verwendet. Möglicherweise handelt es sich aber hier um Mainzer Einfluß oder um einen Reflex auf das benachbarte, durch den Abt Johannes Trithemius lange Zeit humanistisch geprägte Kloster Sponheim, dessen zahlreiche, möglicherweise in früher Kapitalis abgefaßte Inschriften155) nur abschriftlich erhalten sind. Gerade diese ersten beiden Vertreter zeigen typische Schwierigkeiten bei der Gestaltung dieser bislang ungewohnten Schrift: Während in Dörrebach zum Teil gotische Versalformen adaptiert werden (spitzes A mit zentriertem Deckbalken und gebrochener Mittelhaste, spiegelverkehrtes N), herrschen in Windesheim mit der tendenziell gerundeten Ausführung einiger Buchstaben eindeutig schreibschriftlich beeinflußte Tendenzen vor. Die auf dem Sickingen-Becher von 1519 (Nr.255) eingravierten Inschriften zeigen trotz ihrer sorgfältigen Ausführung - wohl auch durch die andersartige Technik veranlaßt - weitere Unterschiede zur klassischen Monumentalschrift: E mit nur angedeutetem unterem Balken, G mit weit nach oben gezogener, senkrechter Cauda, M mit nur halb herabgezogenem Mittelteil, R mit leicht nach außen gewölbtem, an der Haste ansetzendem Bogen, Q als auf die Linie gestelltem Kleinbuchstaben und X mit leicht geschwungener, rechter Schräghaste.

Mit der erstmals zeilenweise auf einer Tafel eingehauenen Grabinschrift für den 1521 verstorbenen Wild- und Rheingrafen Philipp (Nr.257) wird im Bearbeitungsgebiet eine kleine Reihe erhaltener, in exzellenter Kapitalis ausgeführter Inschriften eröffnet, die sich an antike römische Vorbilder anzulehnen scheinen: Worttrenner in Form kleiner Dreiecke, langgezogene Kürzungsstriche, wenige Ligaturen, hauchdünne Ausführung aller waagerechten Buchstabenelemente, Linksschrägenverstärkung bei A, M, N, V und X, sowie G mit halbhoch geführter, senkrechter Cauda, M mit auf die Zeile gezogenem Mittelteil und R mit nur leicht geschwungener, aber rechts unten am Bogen ansetzender Cauda. Doch auch bei dieser Inschrift ist durch den stark eingezogenen Mittelbalken des E und F, durch den geschlossenen Bogen des P sowie durch den hochgestellten Multiplikator in der Datumszeile ein gewisser zeitgenössischer Einfluß nicht zu verkennen. Die gleichen formalen Merkmale lassen sich bei der Umschrift des wohl 1524 hergestellten Grabdenkmals für Wolf Marschall von Waldeck zu Iben (Nr.263) beobachten; hier kommen als weitere „antikische” Elemente der Gebrauch von Siculi als Worttrenner und der Austausch des eigentlich unverzichtbaren, zweimal im Namen vorkommenden Buchstabens W durch V hinzu. Geradezu verräterisch wirkt dagegen die hier stark geschwungene Cauda des R. Bei der Grabinschrift des 1531 verstorbenen Ritters Heinrich II. von Schwarzenberg (Nr.272) zeigt sich eine ähnlich gut ausgeführte Kapitalis, die zwar in der Datumszeile ein R mit fast gestreckter Cauda aufweist, jedoch gleichzeitig auf das „unklassische”, mittels zweier ineinander verschränkter V gebildete W nicht verzichtet. Die starke Tendenz zu gleichförmiger Strichstärke zeigt sich deutlich bei der 1533 angefertigten Grabinschrift des Ehepaars von Wachenheim (Nr.276). Ein später Vertreter dieser Gruppe hat sich in dem 1547 hergestellten Grabdenkmal für Elisabeth Marschall von Waldeck zu Iben (Nr.293) erhalten, das allerdings in deutlicher Anlehnung an das Denkmal ihres Mannes (Nr.263, 1524; s.o.) konzipiert wurde. Dennoch lassen sich durch die zahlreichen Ligaturen und Buchstabenverbindungen sowie durch die weit geschwungene Cauda des R, die gebogenen Arme des K und die Verwendung von W entscheidende Veränderungen in der Schriftgestaltung nachweisen. Mit der kurz nach 1553 enstandenen, in vier Distichen abgefaßten Grabinschrift für Simon III. Boos von Waldeck (Nr.309) werden ein letztes Mal fast alle oben aufgeführten Kriterien der klassischen Monumentalschrift erfüllt, sogar das R erscheint mit nur leicht nach innen gebogener Cauda.

Bereits ab dem 2. Viertel des 16. Jahrhunderts lassen sich bei der Kapitalis im Bearbeitungsgebiet die auch sonst öfters beobachteten, verschiedenartigsten Entwicklungsstränge feststellen, die sich weit vom einstigen Vorbild entfernen. Während bei der 1529 in ein hölzernes Kirchengestühl geschnitzten Spruchinschrift (Nr.269) erstmals mit f und h Minuskelbuchstaben Eingang in die kapitale Schrift156) finden, zeigt ihr wohl gleichzeitig entstandenes Pendant noch Formen der frühhumanistischen Kapitalis (Nr.270). Die sonst sorgfältig gearbeitete Kapitalis der Grabinschrift für den 1531 verstorbenen Wild- und Rheingrafen Johann VII. (Nr.273) ist fast schon in einheitlicher Strichstärke ausgeführt, zudem mit auffällig vielen Kürzungen und Kürzungszeichen versehen. Im gleichen Jahr finden sich auf der Schrifttafel des Dalberg-Epitaphs (Nr.274) einheitliche Strichstärke, [Druckseite XLIX] die durchgehende Verwendung von W und die Gestaltung des M mit hochgezogenem Mittelteil.

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts setzt sich die skizzierte Entwicklung fort; zeittypische Merkmale157) zeigen sich nun zusätzlich an der Verwendung halbrunder Ausbuchtungen am Schaft des D (Nr.297, 2.V.16.Jh.?) bzw. am Balken des H (Nr.303, um 1550?; Nr.305 III, 1551; Nr.310, 1554 u.ö.) und am Schaft des I (Nr.310, 1554). D mit nur halbhoch ausgeführter Haste und gleichzeitig nach oben links verlängertem Bogen erscheint erstmals 1562 (Nr.317), dann erst wieder 1606 (Nr.450) und öfter (Nr.488, vor 1617; Nr.505, 1622). E mit verlängertem unterem Balken sowie I mit überschriebenen Punkt sind erstmals auf der Grabplatte des 1565 verstorbenen Johann von Schwarzenberg (Nr.319) nachweisbar, aus zwei gegeneinander gesetzten Halbkreisen gebildetes X auf einer fragmentarischen Grabplatte von 1574 (Nr.338). Die 1575 angefertigte Grabinschrift für Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken (Nr.340) zeigt als abweichende Besonderheiten erstmals I mit nach unten verlängertem Zierstrich sowie E und L mit weit verlängertem unteren Balken. Die Grabinschrift für Anton Boos von Waldeck von 1585 (Nr.360) ist erstmals mit einigen, später häufig auftretenden Formen wie Nodus am Balken des H, spitz zulaufendes O und R mit unterhalb des Bogens an der Haste ansetzender Cauda versehen. G mit rechtwinklig nach innen geknickter Cauda tritt erstmals im Jahr 1586 auf (Nr.363; auch Nr.374, 1590 und Nr.399, 1596).

Seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts lassen sich verstärkt Tendenzen zur Ausbildung von Zierformen erkennen, etwa zu die Zeile übergreifenden Buchstaben (Nr.441, 1603; Nr.490, 1617 u.ö.), zur caudenförmigen Gestaltung der Hastenenden (Nr.505, 1622; Nr.515, 1626; Nr.586, 1675 u.ö.), zur gesteigerten Verwendung von Ligaturen und Buchstabenverbindungen (Nr.512, 1.V.17.Jh.; Nr.520f., 1631 u.ö.) oder das Bestreben zur Kursivierung kapitaler Buchstaben (Nr.522, 1632; Nr.569, 1665; Nr.585, 1675 u.ö.). Bedeutsamer ist jedoch der im Bearbeitungsgebiet erstmals 1608 in einer Bauinschrift (Nr.462), dann wieder (unsicher) 1634 (Nr.530) und ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts häufiger (Nr.551, 1651; Nr.563, 1660; Nr.575, 1668 u.ö.) nachweisbare Gebrauch von U statt dem bislang in der Kapitalis üblichen V. Mit dieser grundlegenden Veränderung scheint ein gewisser Abschluß in der Entwicklung der Kapitalis erreicht worden zu sein.

5. 4. Gotische Minuskel

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Klemens Bender) | DI 34, Nr.145 - Kirn, Evang. Pfarrkirche - 1474 | Nr. 145, Abb. 5

Die sich im 11. Jahrhundert in den kulturellen Zentren Nordfrankreichs und Belgiens entwickelnde Buchschrift158) (Textura) weist als Hauptmerkmal auf der Zeile stehende Kleinbuchstaben (Gemeine) mit gebrochenen Schäften auf. Diese neue Schreibschrift verbreitete sich über ganz Europa, erreichte im Deutschland des 13. und 14. Jahrhunderts ihre Blütezeit, wurde aber bis weit in das 16. Jahrhundert hinein als Auszeichnungsschrift verwendet. Die Übernahme als gotische Minuskel in die monumentale Steinschrift erfolgte wohl in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts - sie konnte erstmals auf einer 1261 in Nordfrankreich hergestellten Grabplatte159) nachgewiesen werden. Im deutschen Sprachraum scheint die gotische Minuskel zuerst 1320 und 1328 auf den Tumbendeckplatten zweier Mainzer Erzbischöfe160) aufzutreten; etwa ab 1340 breitet sie sich dann allmählich weiter aus161). [Druckseite L]

Da nicht nur bei der Wand- und Glasmalerei162) sondern wohl auch in der Goldschmiedekunst Leine gewisse zeitliche Vorwegnahme in der Verwendung neuer Schriftformen zu beobachten ist, dürfte der von kunsthistorischer Seite vorgeschlagenen Datierung der Evangelistenmedaillons am Bad Kreuznacher Kreuzreliquiar zuzustimmen sein (Nr.30, 1330/40?). Die nur 0,3 cm hohen, in Gold eingravierten Buchstaben der Namensbeischriften weisen die typischen Brechungen der Schaftenden auf und sind kontrastierend mit schwärzlicher Masse gefüllt. Mit der gleichzeitigen Verwendung von langem und rundem s in einem Wort zeigen sich bereits hier erste Variationsmöglichkeiten. In der Regel wird später das runde s am Wortanfang und -ende, das lange s in der Wortmitte verwendet.

Erst etwa zwanzig Jahre später läßt sich an einer Gruppe von drei Grabdenkmälern die Übernahme der gotischen Minuskel in die vertieft eingeschlagene Steinschrift beobachten. Erstmals nachweisbar ist sie auf der wohl noch zu Lebzeiten des vor 1362 verstorbenen Johann II. von Steinkallenfels in Kreuznach angefertigten Tumbendeckplatte (Nr.44). Da die Minuskel naturgemäß keine eigenen Versalien besitzt, fallen einige, noch deutlich an die gleichzeitige gotische Majuskel erinnernde Elemente auf, so pseudounziales A bei Anno (ebenso S bei Nr.66, 1382) und auch die nicht gleichstrichige, sondern deutlich dreiecksförmige Ausgestaltung der Hastenenden, etwa bei d und e. Dagegen verzichtet die um 1363 auf dem Disibodenberg entstandene Osthofen-Doppelgrabplatte (Nr.50) auf Versalien und zeigt eine ausgebildete, schlanke Minuskel mit den bei einigen Buchstaben zu Quadrangeln ausgebildeten Schaftenden. Bei der 1365 gearbeiteten Doppelgrabplatte des Ehepaars von Manubach (Nr.52) sind neben der ungewöhnlichen Buchstaben-Verbindung ct einige weitere Besonderheiten zu bemerken: v erscheint ohne Brechung nach unten hin extrem spitz zulaufend163) und dient als Grundform des w, das durch das mittige Einfügen einer nicht durchgezogenen Haste gebildet wird.

Erst nach wiederum knapp zwanzig Jahren tritt die gotische Minuskel im Bearbeitungsgebiet regelmäßig auf und löst nach und nach die gotische Majuskel ab. Trotz ihrer im Grunde gleichbleibenden Struktur lassen sich mit fortschreitender Zeit gewisse Veränderungen beobachten. So sind etwa die i bei der Grabplatte des Grafen Walram II. von Sponheim (Nr.66, 1382) anstelle kaum üblicher i-Punkte mit kleinen Schrägstrichen versehen, zudem brechen die als leicht nach rechts zeigende Quadrangeln gebildeten Schaftenden bei p und q aus dem normalen Zweiliniensystem aus und gehen unter die vorgezogene Linie. Ganz aus dem bisher bekannten Rahmen fällt die aufwendige Buchstabenbildung der Inschrift der Grafentocher Katherina von Homburg (Nr.70, 1388), deren als Quadrangeln gestaltete Schaftenden durch einen erhabenen Steg kunstvoll von der Haste abgesetzt werden. Ein schon 1365 auf dem Disibodenberg beobachtetes Phänomen zeigt sich sowohl auf einer fragmentarischen Priestergrabplatte (Nr.100) als auch auf der 1389 entstandenen Grabplatte des Edelknechts Wolf von Osthofen (Nr.72) mit der spitz zulaufenden Gestaltung von v und w; zudem handelt es sich hier um eine schlanke Minuskel mit extrem reduzierten Unterlängen bei g, p und y bzw. Oberlängen bei b und d. Bei der Grabplatte des Ritters Gerhard von Steinkallenfels (Nr.74) von 1393 und der seiner Ehefrau Hebela von 1401 (Nr.101) treten erste schmückende Elemente auf: h, k, r und s mit eingerollten Cauden, sowie einem Zierstrich bei g. Ausgesprochen kurze, gerade Zierstriche zeigt dagegen die Inschrift auf der Tumbendeckplatte des Rheingrafen Konrad (Nr.76, 1398).

Nicht mehr die für die Minuskel typischen Schaftbrechungen der Gemeinen, sondern eindeutig gerundete, teilweise mit Zierstrichen versehene Formen lassen sich erstmals an der 1422 entstandenen Inschrift für Johann von Waldeck und Schonetta von Montfort (Nr.112) beobachten. Bei der Grabinschrift des 1447 verstorbenen Wild- und Rheingrafen Friedrich (Nr.124) läßt sich diese Tendenz an der gerundeten Unterlänge des g und einem durchgehend ohne Brechung gehauenen s, bei den beiden Bauinschriften von 1465 (Nr.139) und 1487 (Nr.170) an ebenso gestalteten o und v weiterverfolgen.

Ansonsten bringt das 15. Jahrhundert neben vereinzelten Zierformen - wie ein mit dreiecksförmigen Ausläufern geschmücktes j (Nrr. 112, 1422 und Nr.123, 1446) - vor allem im Bereich der [Druckseite LI] nun verstärkt verwendeten, eigentlich atypischen Versalien neue Varianten. Bereits 1412 zeigen sich auf der Grabplatte des Hermann Stump von Waldeck (Nr.106) mit den Versalien O, S und W eigenwillige Formen, die nicht mehr wie bisher auf die damals durchaus noch geläufige gotische Majuskel zurückzuführen sind. Sie entsprechen wohl aufgrund ihrer gleichstrichigen, fast schon kalligraphischen Struktur mit geschwungenen und eckigen Elementen eher den sich im 14. und 15. Jahrhundert ebenfalls stark verändernden Großbuchstaben164) der verschiedenen zeitgenössischen gotischen Urkunden- und Buchschriften. Eine Vielzahl weiterer eigentümlicher Versalien165) bietet die Grabinschrift des 1447 verstorbenen Wild- und Rheingrafen Friedrich (Nr.124) mit den Buchstaben C, F, M, R, die seiner Frau Lukart von Eppenstein (Nr.130, 1455) mit einem geradezu manieriert wirkendem A und die des Friedrich von Lewenstein (Nr.126, 1450) mit A, C und O.

Noch von der Formensprache der gotischen Majuskel beeinflußte Großbuchstaben, ein R (oben gerade Haste mit abschließender Quadrangel und Cauda eines Majuskel-R) und ein B, werden 1439 als Versalien der Titelei der Pfalzgräfin Anna von Veldenz-Geroldseck (Nr.120) verwendet, ebenso ein halbunziales A in der Grabinschrift des Richard von Lewenstein (Nr.138, 1463) und ein halbgeschlossen unziales M sowohl auf der Grabplatte des Gerhard Lander von Sponheim (Nr.155, 1481) als auch in einer 1482 angefertigten Bauinschrift (Nr.158) aus Kirn. Dagegen dürfte die aus vier Schlingen konstruierte S-Versalie bei der Grabinschrift des 1490 verstorbenen Wild- und Rheingrafen Friedrich II. (Nr.173) bereits von den Ende des 15. Jahrhunderts in die Lapidarschrift übernommenen frakturähnlichen Schriftformen inspiriert worden sein. In dieser Zeit kündigen sich auch bei der gotischen Minuskel durch die Streckung der Gemeinen einschneidende Veränderungen an. Die bisher gewohnte Unterordnung der Hastenenden in das meist vorgegebene Zweilinienschema wird durchbrochen, die Ober- und Unterlängen einiger Buchstaben sitzen auf den Begrenzungslinien bzw. gehen sogar darüber hinaus: so erstmals in der Spätzeit im Jahr 1474 (Nr.145) bei der Tumbendeckplatte des Wild- und Rheingrafen Gerhard, ebenso bei der Stifterinschrift von 1498 (Nr.189). Außer bei Glocken findet sich erhaben gearbeitete Minuskel nur einmal auf dem Grabdenkmal des Richard von Lewenstein (Nr.138, 1463).

5. 5. Fraktur

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Klemens Bender) | DI 34, Nr.379 - St. Johannisberg, Evang. Kirche - 1591 | Nr. 379, Abb. 2

Die aus der Urkunden- und Buchschrift166) in die Versalien der gotischen Minuskel eingeflossenen kursiven Formen des 15. Jahrhunderts und die frühen, im Buchdruck verwendeten Schrifttypen entwickelten eine eigene, auch von zeitgenössischen Schreibmeistern kalligraphisch geprägte Formensprache167), die im Verlauf des 16. Jahrhunderts im Gegensatz zur Kapitalis (s.o.) und als Fortsetzer der gotischen Minuskel auch epigraphisch wirksam wurde. Die oft mit S-förmigen Anschwüngen gestalteten Großbuchstaben werden zwar weiterhin in unterschiedlicher Strichdicke ausgeführt, nun aber mit deutlicher Tendenz zu geschwungener, schleifenförmiger Ausführung der vertikalen Elemente. Bei den Kleinbuchstaben zeigen sich die neuen, zum Teil durch Streckung eigenwillig gebildeten Formen u.a. in den oft weit unter die Zeile herabgeführten Unterlängen bei f und s, gespaltenen Oberlängen und grundsätzlich in der Ausbildung eigener Formen wie dem einstöckigen a, dem mandelförmigen o und dem brezelförmigen s. Jedoch erst die gemeinsame Verwendung von Groß- und Kleinbuchstaben erlaubt die Bezeichnung dieser Schrift als Fraktur168). Obwohl das 1513 gedruckte Gebetbuch Kaiser Maximilians und sein 1517 erschienener Theuerdank [Druckseite LII] als wirksamste Vorbilder dieser Schriftart gelten können169), setzt sie sich als epigraphische Schrift erst um die Mitte des 16. Jahrhunderts durch.

Bezeichnenderweise wird die Fraktur im Bearbeitungsgebiet als Inschriftenschrift erstmals und noch vereinzelt als Namensbeischrift der figürlichen Darstellung eines 1531 entstandenen Epitaphs (Nr.274) verwendet170), bei dem die sonstigen Inschriften in Kapitalis ausgeführt wurden. Die voll ausgebildete Fraktur erscheint erstmals als auf Holz gemalte Inschrift auf dem Epitaph der 1557 verstorbenen Margarethe von Schwarzenberg (Nr.313) mit allen typischen Charakteristika: gerollte, oft S-förmige Anschwünge bei den in unterschiedlichen Strichstärken ausgeführten Versalien, bei den Gemeinen als liegende Acht gestaltete Ausläufer der Unterlängen, gespaltene obere Hastenenden, in der Regel nicht mehr gebrochene, sondern gebogene Schäfte; bei den Einzelbuchstaben das einstöckige a, g mit gerundeter, oval ausgezogener Unterlänge, d und o mandelförmig, s brezelförmig. Daß sich diese Feinheiten auf Stein und vergleichbaren Materialien nur langsam durchsetzten, zeigt die Grabplatte der 1570 verstorbenen Margarete von Haraucourt in Hennweiler (Nr.327), deren Inschrift noch stark dem Formenkanon der gotischen Minuskel171) verpflichtet ist. Die dennoch vorgenommene Klassifizierung als Fraktur legen hier vor allem die frakturähnlichen Versalien in Verbindung mit den teilweise gerundet ausgeführten Schäften der Kleinbuchstaben nahe - zudem erscheinen b, f, h mit gespaltener Oberlänge sowie h und z mit stark gerundetem Bogen. Abgesehen von den Fraktur-Versalien, den teilweise gespaltenen Oberlängen und dem eindeutigen einstöckigen a weist sogar noch die 1601 angefertigte Grabinschrift für Elisabeth von Helbach Kleinbuchstaben der gotischen Minuskel auf. An den kursiv geprägten Formen der durchgehend in Fraktur ausgeführten Inschriften des wild- und rheingräflichen Epitaphs von 1571 (Nr.331) lassen sich sowohl schreibschriftliche Einflüsse, als auch die Tendenz zu opulent verschnörkelter Gestaltung einiger Versalien beobachten. Anders stellt sich die Sache bei dem 1575/1591 fertiggestellten Epitaph (Nr.340) für Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken und seine Frau dar. Hier scheint es sich so zu verhalten, als ob die beiden unterschiedlichen Schriftarten Kapitalis und Fraktur als inhaltlich und formal gliedernde Elemente eingesetzt wurden, freilich nicht ganz konsequent: während die mit allen Daten versehenen Lebensläufe, das Jahr der Fertigstellung und der Titulus in lateinischer Sprache und vergoldeter Kapitalis ausgeführt sind, sind drei von vier beigegebenen Bibelsprüchen in deutscher Sprache und teilweise sogar erhaben gearbeiteter Fraktur gehalten. Daß diese Beobachtung zwar öfters gemacht werden kann (Nr.394, 1594; Nr.524, 1633; Nr.532, vor 1635 u.ö.), ohne jedoch verallgemeinert werden zu können, zeigt das kurz darauf in der gleichen Werkstatt entstandene Epitaph ihrer Tochter Anna (Nr.341), bei dem Lebenslauf und Bibelsprüche durchgehend in Fraktur abgefaßt wurden, lediglich von wenigen Wörtern in Kapitalis unterbrochen, die damit Datumsangaben und Zitatnachweise hervorheben. Dennoch ist festzuhalten, daß deutsche Texte vorzugsweise in Fraktur172) wiedergegeben werden. Als Neuerung wird an diesem Epitaph zudem deutlich, daß die von einzelnen Buchstaben ausgehenden, typischen Zierschlingen der Fraktur zur Füllung leeren Raumes verwendet werden und somit auch als reine Ornamentik dienen können. Ein ähnliches Phänomen zeigt sich bei der 1586/87 entstandenen Grabinschrift des Wild- und Rheingrafen Johann Christoph (Nr.367), wo sich in der Anfangszeile von den Oberlängen einzelner Buchstaben ausgehende Zierschlingen zu einem ornamentalen Band verbinden. Die erstaunliche, ebenfalls in dieser Inschrift öfters durchgeführte vertikale Verbindung zweier übereinanderstehender Buchstaben ist wohl eher als Unikum zu werten. Ebenso ungewöhnlich sind die paarweise in Fraktur und Kapitalis abgesetzten Knittelverse auf der Grabplatte des Amtmanns Johann Werner von Hammerstein (Nr.505, 1622), die wohl lediglich zur formalen bzw. äußeren Gliederung dienten.

Die weitere formale Entwicklung der nun neben der Kapitalis zwar seltener, aber dennoch gleichermaßen verwendeten Fraktur vollzieht sich ohne erkennbare, grundlegende Veränderungen. Allenfalls läßt sich bei den Versalien feststellen, daß im Verlauf des 17. Jahrhunderts der Hang zur vielschwüngigen Ausschmückung der Schrift zugunsten kompakter Formen nachläßt. Sonst lassen sich je nach Zeit und Region verschiedene Varianten und Sonderformen in unterschiedlicher Güte beobachten: so etwa breit ausgeführte Buchstaben (Nr.379, 1591), über mehrere Zeilen gezogene [Druckseite LIII] Versalien (Nr.394, 1594 u.ö.), schreibschriftliche Formen (Nr.331, 1571; Nr.446, 1605; Nr.505, 1622 u.ö.), ungewöhnliche Ligaturen (Nr.451, 1606), weitgehender Verzicht auf Zierschlingen (Nr.554, 1652; Nr. 561, 1659; Nr.573, 1667 u.ö.), rundes e (Nr.394, 1594; Nr.446, 1605 u.ö.), zweibogiges großes und kleines p (Nr.446, 1605; Nr.561, 1659), zweibogiges rundes s mit gerader Haste (Nr.446, 1605; Nr.451, 1606 u.ö.).

Abschließend ist zu bemerken, daß sich die kompliziert strukturierte Fraktur als Inschriftenschrift auf den zahlreichen Glocken des 16. und 17. Jahrhunderts im Bearbeitungsgebiet nicht nachweisen läßt; dies und die Tatsache, daß Fraktur unverhältnismäßig oft für gemalte oder geschnitzte Inschriften verwendet wird, dürfte als weiterer Hinweis auf ihre Ableitung aus mittelalterlicher Schreibschrift und frühneuzeitlichem Buchdruck zu werten sein.

5. 6. Sonderformen

Im Bearbeitungsgebiet lassen sich nur wenige Inschriften nachweisen, die in außergewöhnlichen Schriftformen abgefaßt wurden. Hierzu zählen schon aufgrund ihrer Anbringungsart die 1394 (und später) in Formen der zeitgenössischen kursiven Schreibschrift mit Rötel in den Putz der früheren Turmkapelle in Niederhausen (Nr.75) geritzten Totengedächtnisinschriften. Ähnliches gilt für die an gleicher Stelle vorgefundenen Namensbeischriften eines Stifterpaars (Nr.213, um 1500?), die wohl in einer später nachgetragenen, nicht näher zu datierenden schreibschriftlichen Kursive aufgemalt wurden. Auf die im Jahr 1619 entstandene, kursive und kapitale Elemente enthaltende, eigenartige Mischschrift wurde bereits ausführlich im Kommentar eingegangen (Nr.503); das gleiche gilt für den unter der Ägide des Frühhumanisten Johannes Trithemius in griechischer Schrift und hebräischer Quadratschrift eingehauenen Bibelspruch (Nr.181, 1494?).

5. 7. Worttrennungs- und Kürzungszeichen

Wie die Schriftformen sind auch diese auf nahezu allen Inschriftenträgern173) verwendete Zeichen einer gewissen Entwicklung unterworfen und können somit - etwa bei Fragmenten - ebenfalls zu Datierungsfragen herangezogen werden; daher dürfte sich ein kurzer Blick auf den Gang ihrer Entwicklung174) lohnen. Zu bedenken ist jedoch, daß zu allen Zeiten Inschriften auch ohne Interpunktierung und Kürzungszeichen ausgeführt werden konnten.

Die früheste nachweisbare Form der Worttrenner sind halbkugelig vertiefte Punkte; sie tauchen sowohl beim Ruthardkreuz (Nr.4, 1.H.12.Jh.), bei der Irmentrudis-Grabplatte (Nr.5, 1.H.12.Jh.?), beim Deesis-Relief in Pfaffen-Schwabenheim (Nr.12, 2.V.13.Jh.) und als gefüllte Kreise wohl auch bei den Wandmalereien in Niederhausen (Nr.13, 1.H.13.Jh.) auf. Auch zahlreiche Grabplatten des 14. Jahrhunderts sind mit diesem Zeichen geschmückt, wobei sich zwei Phasen deutlich unterscheiden lassen. Angefangen bei den beiden Heinzenberg-Platten von 1302/1308 wird der halbkugelig vertiefte Punkt ausnahmslos bei allen Grabplatten der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts verwendet, dann noch vereinzelt in den folgenden Jahrzehnten, letztmals sicher datiert auf der Tumbendeckplatte des 1380 verstorbenen Grafen Walram I. von Sponheim (Nr.63).

Bereits um die Mitte des 14. Jahrhunderts treten im Bearbeitungsgebiet mit der Verwendung von kleinen Kreisen175) erstmals neue Formen auf. Zum ersten Mal sicher datiert auf der Steinkallenfels-Platte von 1354 (Nr.41) nachweisbar, setzen sie sich in den folgenden Jahren langsam durch. Die Möglichkeit gleichzeitiger Verwendung beider Zeichen in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts zeigt sich einmal auf der bereits in gotischer Minuskel um 1363 ausgeführten Grabplatte des Heinrich Brendel von Osthofen (Nr.50) mit dem im laufenden Text vorgenommenen Wechsel vom [Druckseite LIV] halbkugelig vertieften Punkt zum kleinen Kreis, zum andern bei der Grabplatte des 1371 verstorbenen Abtes Jakob (Nr.59) mit dem Wechsel von anfänglich kleinen Kreisen zu halbkugelig vertieften Punkten. Bei einer nach 1360 zu datierenden fragmentarischen Platte (Nr.46) erscheinen die Kreise oval mit leichten Schwellungen, ebenso bei einer zweiten (Nr.47), hier zudem am Textende wieder den halbkugelig vertieften Punkt aufnehmend. In den beiden Varianten gleichstrichig rund und mit Schwellungen leicht oval gebildet, lassen sich die kreisförmigen Worttrenner vereinzelt bis ins 15. Jahrhundert verfolgen, dabei sind zahlreiche Varianten zu beobachten: so 1419 (Nr.111) kleine Doppelkreise, 1447 (Nr.124) kleine Kreise im Wechsel mit Rauten, 1456 (Nr.131) halbkugelig vertiefte Punkte mit Quadrangeln.

Einfache, kleine Rauten erscheinen erstmals als Worttrenner auf einer kurz nach 1370 anzusetzenden Disibodenberger Grabplatte (Nr.58), dann erst wieder 1382 auf der Grabplatte Walrams II. von Sponheim (Nr.66) und nur wenig später auf der Tumbendeckplatte des 1383 verstorbenen Wild- und Rheingrafen Johann II. (Nr.67), hier aber bereits in der für die folgenden Jahrhunderte bestimmenden Form mit paragraphenförmig ausgezogenen Zierstrichen. Rauten können auch durch Quadrangeln (erstmals Nr.74, 1393) ersetzt werden. Im Gegensatz zur 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts zeichnet sich die 2. Hälfte durch die Vielfalt der entwickelten Formen aus; bestätigt wird dieser Eindruck durch singuläre Sonderformen wie ornamental (Nr.46, kurz nach 1360), floral (Nr.76, 1398) und erhaben (Nr.62, 1377) gestaltete Worttrenner.

Im 15. Jahrhundert ändert sich das Bild nur unwesentlich. Abgesehen von Einzelbeispielen wie etwa Doppelkreisen (Nr.111, 1419) oder halbkugelig vertieften Punkten (Nr.189, 1498), werden zur Interpunktion in der Regel kleine Rauten oder Quadrangeln verwendet, die in der 2. Hälfte des Jahrhunderts immer häufiger mit den bereits erwähnten paragraphenförmig ausgezogenen Zierstrichen versehen werden. Diese Grundformen lassen sich bis zum Ende des 16. Jahrhunderts nachweisen. Daneben zeigt sich auch eine gewisse Tendenz zur Mischung des bisher bekannten Repertoires: So erscheinen gemeinsam in einer Inschrift Rauten und kleine Kreise (Nr.124, 1447), halbkugelig vertiefte Punkte und Quadrangeln (Nr.131, 1456) bzw. doppelt paragraphenförmig ausgezogene Rauten, Sternchen und kleine Kreise (Nr.255, 1519).

Kurz nach 1500 (Nr.220) wird durch die horizontale Verdoppelung der Zierlinie bei den paragraphenförmig ausgezogenen Rauten ein neuer, hakenkreuzförmiger Typ geschaffen, der allerdings nur kurze Zeit Verwendung findet (Nr.239, 1509; Nr.248, 1515?) und somit als Datierungsmerkmal für das beginnende 16. Jahrhundert in Anspruch genommen werden könnte. Vorherrschend bleiben jedoch auch in diesem Zeitraum weiterhin die oben genannten Worttrenner, bis neue, seit römischer Zeit ungebräuchliche Zeichen in Form kleiner Dreiecke Eingang in die Inschriften finden. Erstmals 1515 in einer in Kapitalis abgefaßten Bauinschrift nachgewiesen (Nr.246), setzten sie sich in der Folgezeit (Nr.250, 1517; Nr.257, 1521; Nr.263, 1524 u.ö.) rasch durch und werden für die restliche Hälfte des 16. Jahrhunderts zum dominierenden Zeichen. Auffallenderweise geht ihre Verwendung seit dem ersten Nachweis stets Hand in Hand mit dem Gebrauch der Kapitalis - vermutlich ein bewußter Rückgriff auf die Worttrenner der späten römischen Monumentalschrift, bei der meist ebenfalls kleine Dreiecke als Worttrenner176) verwendet wurden. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts werden mit den zum Teil paragraphenförmig ausgezogenen Rauten (Nrr.295ff. u.ö.) und Quadrangeln (Nr.307, 1553 u.ö.) sowie den halbkugelig vertieften Punkten (Nr.317, 1562 u.ö.) gelegentlich wieder bereits bekannte Worttrenner aufgegriffen. Etwa zur gleichen Zeit läßt sich jedoch mit dem erstmaligen Auftreten von Satzzeichen in Form von Kommata und auf die Linie gesetzen Punkten anstelle der gewohnten Worttrenner (Nr.309, kurz nach 1553) der Beginn einer grundlegenden Veränderung beobachten, die auf lange Sicht zum langsamen Verschwinden der Worttrenner aus der epigraphischen Schrift (Nr.379, 1591; Nr.380, 1591; Nr.418, 2.H.16.Jh. u.ö.) führte. Wohl im gleichen Zusammenhang ist auch der ebenfalls in dieser Zeit einsetzende, ersatzlose Verzicht auf Worttrenner (Nr.311, 1554; Nr. 313, 1557; Nr. 319, 1565 u.ö.) zu sehen. Übergangsformen zeigen sich in der gleichzeitigen Verwendung von Satzzeichen und Worttrennern (Nr.331, 1571; Nr.338, 1574; Nr.341, 1577 u.ö.), zudem dienen letztere oft nur noch zur Hervorhebung von Datumsangaben oder Jahreszahlen.

Im 17. Jahrhundert setzt sich die eben skizzierte Entwicklung fort, dabei können nach wie vor die bisher aufgeführten Worttrenner in allen Variationen verwendet werden; entscheidende Neuerungen lassen sich jedoch nicht mehr feststellen. [Druckseite LV]

Dem in der Antike entwickelten Kürzungssystem177) der Suspension178) gehören einige Zeichen an, die auf den frühen Inschriftenträgern des Bearbeitungsgebietes nachweisbar sind. So findet sich bereits auf der fragmentarischen Grabplatte des Ingebrandus (Nr.1, 2.H.11./1.H.12.Jh.) der schrägrechte Kürzungsstrich bei O für O(BIIT), der auf der in etwa gleichzeitigen Irmentrudis-Grabplatte (Nr.5) waagerecht durchgezogen erscheint. Auf dieser Platte läßt sich zudem erstmals bei IVL(II) ein mit der Oberlänge des L gekreuzter Kürzungsstrich als Zeichen für den Wegfall des Wortendes beobachten, ein auch später (vgl. etwa Nr.71, 1388?) häufig zu beobachtendes Verfahren. Bei der Ingebrandus-Platte hingegen zeigt sich ein hochgeschriebenes, einer Neun ähnelndes Kürzungszeichen179) als Ersatz für die Endsilbe VS. Bei den beiden Grabplatten der Herren von Heinzenberg (Nrr.18f., 1302/08) läßt sich ein nicht ganz eindeutiger Sonderfall beobachten: Die ES-Kürzung bei MIL(ES) bzw. die AS-Kürzung bei NONA(S) wird durch ein eindeutig S-förmiges Zeichen angezeigt, das man ebenso als Hochstellung des verkleinert dargestellten Endbuchstabens auffassen und entsprechend auflösen könnte. Weitere Zeichen für Suspensionen sind hier - wie etwa bei FEB(RVARII) - und auch später dem gekürzten Wort nachgesetzte, einem Apostroph ähnelnde, machmal auch keilförmig gebildete Zeichen. Hier über den Buchstaben, aber noch innerhalb der Zeile gesetzt, werden sie später - wie andere Kürzungszeichen auch - halbhoch über dem letzten Buchstaben angebracht und schneiden so die obere Begrenzungslinie (Nr.41, 1354). Auch die die Pluralform anzeigende Verdoppelung eines Buchstabens kann zur suspensiven Kürzung herangezogen werden, meist sogar in Kombination mit einem herkömmlichen Zeichen, so etwa bei der Datumsangabe KLL mit einem das zweite L kreuzenden Haken für K(A)L(ENDAS) (Nr.26, Ende 1339). Mit der Durchsetzung der gotischen Minuskel in der Lapidarschrift lassen sich zu Beginn und im weiteren Verlauf des 15. Jahrhunderts vermehrt suspensive Kürzungszeichen beobachten: ein 4-förmiges Zeichen hinter q für q(uorum) (Nr.101, 1401; Nr.102, 1403/1404), durchgestrichene Unterlänge des p für p(er) (Nr.131, 1456), ein horizontaler Strich nach einem Konsonanten für den Verlust des -er, so bei armig(er) (Nr.138, 1463).

Der den Buchstaben waagerecht übergeschriebene, meist mit dreiecksförmig verbreiterten Enden versehene Strich als Zeichen des zweiten Kürzungssystems, der Kontraktion (Fehlen einer oder mehrerer Buchstaben im Wortinnern), läßt sich erstmals bei S(AN)C(TV)S des aus Kloster Sponheim stammenden Nikolausreliefs (Nr.10, 12.Jh.) beobachten; es handelt sich dabei um ein ständig benütztes, bis zum Ende des Bearbeitungszeitraumes gebräuchliches Zeichen. Als dekorative Variante dieses Kontraktionsstriches ist der erstmals 1302/1308 auf den Grabplatten der Herren von Heinzenberg (Nrr.18f.) auftretende, durch eine halbkreisförmig in der Strichmitte plazierte Ausbuchtung charakterisierte Siculus180) anzusehen. Auf diesen Platten wird zudem - auch als eine Art Kontraktionszeichen - das klein übergeschriebene o verwendet, das die Endung eines jeweils in römischen Ziffern geschriebenen Zahlwortes angibt. Es erscheint sowohl am Ende, als auch zentriert in der Mitte der jeweiligen Ziffern. Auch die aus einer griechisch-lateinischen Mischform entstandene Kürzung des Namens Jesu ihs181) gehört diesem System an.

Auffallenderweise wird der Siculus zu Beginn des 16. Jahrhunderts wieder als Kürzungszeichen aufgenommen (Nr.239, 1509), oft im Zusammenhang mit an der Antike orientierten Schriften (Nr.250, 1517; Nr.263, 1524; Nr.272, 1531 u.ö.).

Ein sich seit dem 13. Jahrhundert im lateinischen Schriftwesen entwickelndes, drittes Kürzungssystem182) besteht in der Hochstellung der Endsilben. Dieses Verfahren fand keinen Eingang in die epigraphische Schrift (des Bearbeitungsgebietes), abgesehen von den aus speziellen chronologischen Gründen so geschriebenen Beispielen des 17. Jahrhunderts (Nr.542, 1630; Nr.543, 1641; Nr.558, 1657 u.ö.). [Druckseite LVI]

Aus der unter insularem Einfluß weiterentwickelten antiken Stenographie stammen tachygraphische Symbole als Zeichen des vierten Kürzungssystems. In der selten nachweisbaren Form eines gleichstrichigen kapitalen Z mit Mittelbalken183) als Symbol für et sind sie erstmals 1382 (Nr.66) auf der Grabplatte des Grafen Walram von Sponheim nachweisbar, später in der sonst üblichen Form LVI.05 einer 7 mit schrägem, balkenlosem Schaft.

6. Nicht aufgenommene Inschriften

Der folgende, keinesfalls vollständige Überblick soll abschließend über das im Verlauf der letzten Jahre nicht konsequent gesammelte, eher zufällig bekannt gewordene Material aus dem Bearbeitungsgebiet informieren, das aus unterschiedlichen Gründen nicht in den Katalogteil aufgenommen werden konnte.

Von außerhalb in das Bearbeitungsgebiet verbrachte Inschriftenträger

Aus dieser Gruppe sind zunächst zwei sogenannte Patenglocken184) zu nennen, die nach dem zweiten Weltkrieg aus dem Osten Deutschlands in den Besitz der Kirchengemeinde Löllbach gelangt sind. Die größere von beiden wiegt 479 kg und hat einen Durchmesser von 95 cm. Sie stammt aus Liebemühl bei Allenstein im ehemaligen Ostpreußen und trägt folgende Inschrift: H. CHRISTIAN LUBRECHT BURGGRAF H. FAHRHERREN CHRISTOPH RAMPUSCH IN LEIBE MULL / ANNO / 1687 / GOTT ALLEIN / DIE EHR / DAVID IONAS IN EL/BLING HAT MICH GEGOS/SEN DVRCH DAS FEVER / BIN ICH GEFLOSSEN / ANNO 1687. Die zweite Glocke wurde in Breslau für das Hl.-Kreuz-Kloster der Klarissen in Glogau gegossen und nach dessen Auflösung 1812 von der Kirchengemeinde Kolzig bei Grünberg in Schlesien gekauft. Sie wiegt 336 kg und hat einen Durchmesser von 84 cm. Ihre Inschrift lautet: SIGMUND GÖTZ GOSS MICH IN BRESLAU 1685. GOTT ZU LOB UND EHRE UND DEM HEILIGEN CHREITZ JESU CHRISTI. Bei der 1568 gegossenen Glocke, die sich rechts oben im Glockenstuhl der evang. Kirche zu Biebelsheim befindet, dürfte es sich aufgrund der Sprache ebenfalls um eine Ostglocke handeln; die genaue Herkunft ist nicht bekannt. Mit den Kronenbügeln ist sie etwa 75 cm hoch und weist einen Durchmesser von 70 cm auf. Die in einer 2 cm großen Kapitalis ausgeführte Umschrift sitzt zwischen drei wulstigen Zierstegen und wird unten von einem schönen Fries aus Blüten und Laubwerk abgeschlossen. Die Inschrift lautet: GOTH · HICK · IOCHGIM · KARSTEDE · DISE · KLOCKE · HELP · GODT · ANNO · 1 · 5 · 6 · 8.

Im Jahr 1776 wurde wegen des Übergangs des Amtes Birkenfeld von Pfalz-Zweibrücken (protestantisch) an die Markgrafschaft Baden (katholisch) zwölf mit Inschriften versehene Särge des 17. und 18. Jahrhunderts aus der Birkenfelder Schloßkapelle in die Stephans- bzw. Ludwigsgruft der Schloßkirche zu Meisenheim überführt. Die Inschriften sind nach archivalischen Abschriften, teilweise auch nach Autopsie ediert185) und müßten in einem künftigen DI-Band Landkreis Birkenfeld berücksichtigt werden.

Aus dem ehemaligen Museum der Ebernburg stammt eine Glasmalerei, die zur Zeit von privater Hand186) verwahrt wird. Es handelt sich um eine Scheibe187) mit ornamental geschmückter Randleiste, darin oben die Jahreszahl 1 · 5 · 0 · 1. In der Mitte des Feldes ist die hl. Anna Selbdritt dargestellt, umgeben von der hl. Katharina zur Rechten und dem hl. Urban zur Linken. Zu Füßen der Heiligen knien zwei kleine, mit ihren Wappen versehene Stifterfiguren. Laut zweier übereinstimmender Gutachten188) stammt dieses Unikat aus dem süddeutschen Raum, wahrscheinlich aus Bayern, und könnte um die Mitte des 19. Jahrhunderts von dem damaligen Besitzer der Ebernburg erworben worden sein; ein Zugang aus anderer Quelle ist natürlich nicht ausgeschlossen. Ähnlich [Druckseite LVII] gelagert ist der Fall bei einer prachtvollen, im Jahr 1537 wohl aus Eichenholz geschnitzten Sitzbank, die erstmals als Teil der Ausstattung von Schloß Rheingrafenstein erwähnt wird und sich gegenwärtig im Schloßparkmuseum Bad Kreuznach befindet. Die Mitte der reich verzierten Rückenlehne wird von einem von zwei Löwen gehaltenen Wappen eingenommen, das einen steigenden Löwen zeigen dürfte. In den Seitenlehnen ist folgende, in erhabener Kapitalis gearbeitete Inschrift angebracht: A(NN)O MDXXXVII / FRH v(on) WESTERNHAG. Da dieses Geschlecht seinen Sitz im Thüringischen hat und in der Nahegegend sonst nicht nachweisbar ist, dürfte die Information zutreffen, wonach die Bank um 1870 von den damaligen Bewohnern des Schlosses „irgendwo aufgekauft”189) worden sei. Schließlich werden in der Literatur noch zwei weitere, mit Sicherheit von außerhalb stammende Inschriftenträger190) genannt. Einmal ein mit einem Verschlußhaken versehener Deckel einer kleinen Büchse aus Messing, der auf der Oberseite das vermutlich eingravierte Bild König Gustav Adolfs trug und mit folgender, in kapitalen Buchstaben ausgeführter Umschrift versehen war: GVST(AV) ADOLF D(EI) G(RATIA) SVEC(ORVM) GOT(HORVM) WAND(ALORVM) REX M(AGNUS) P(RINCEPS) [...] (Gustav Adolf, von Gottes Gnade König der Schweden, Goten und Wandalen, Großfürst ...). Es ist anzunehmen, daß der Deckel bei der Einnahme Kreuznachs im Jahr 1632 von einem Mitglied der schwedischen Truppen verloren wurde. Dieser Inschriftenträger wurde zu unbekannter Zeit im Bad Kreuznacher Stadtgebiet aufgefunden, sein Verbleib ist unbekannt. Ebenso verhält es sich mit einer Hellebarde, deren Spitze mit dem französischen Lilienwappen und einem ausgeschnittenen L verziert war; vermutlich kennzeichneten beide Symbole eine Waffe aus dem Heer Ludwigs XIV., die bei der Eroberung Kreuznachs dort verloren wurde.

Neuzeitliche Kopien

Im Bearbeitungsgebiet wurden in diesem Jahrhundert einige Kopien angefertigt, die stark zerstörte mittelalterliche oder frühneuzeitliche Inschriften ersetzen sollten. Da diese Kopien in der Regel auf nachprüfbaren Originalen beruhten, wurden sie als kopiale Überlieferungen in den Katalog aufgenommen190). Es sind aber auch einige wenige Fälle nachträglich hergestellter und nicht immer als solche gekennzeichnete Inschriften nachzuweisen, die sich bei genauerer Untersuchung als Phantasieprodukte entpuppen. So wird in einer 1909 verfaßten, geschichtlichen Abhandlung in dem Kapitel über Schloß Dhaun darauf hingewiesen, daß dort „das Brustbild des Nahegaugrafen Emich V. (1072-1116) zu sehen [sei], mit der Jahreszahl 1095 in Stein gemeißelt”191). Daß es sich hierbei offensichtlich um „ein Erzeugnis der Romantik” aus der Zeit um 1850 handelt, ist freilich schon mehrmals192) bemerkt worden. Auch bei dem mit 1645 bezeichneten Wappenstein (schreitendes Pferd), der in die Wand des Hauses Ulrich-von-Hutten-Str. 5 in Bad Münster am Stein-Ebernburg eingelassen wurde, handelt es sich augenscheinlich um eine Neuanfertigung - ob nach originalem Vorbild, muß offen bleiben. Ein wenig anders liegt der Fall bei dem über der Tordurchfahrt der Ebernburg angebrachten Wappenstein, der das skulptierte Allianzwappen Franz von Sickingen / Hedwig von Flersheim, entsprechend in Kapitalis ausgeführte Initialen und die in gotischen Ziffern eingehauene Jahreszahl 1499 aufweist. Hier informiert jedoch die eingehauene Jahreszahl 1980 darüber, daß es sich um eine Neuanfertigung193) handelt, die es freilich so im Orignal an dieser Stelle nie gegeben hat.

Inschriftenträger mit nicht mehr edierbaren Texten

In der Literatur finden sich zahlreiche Hinweise auf heute verlorene, mittelalterliche und frühneuzeitliche Glocken, die bei den zu allen Zeiten vorkommenden Kirchenbränden ein Opfer der Flammen wurden bzw. bei kriegsbedingten Plünderungen gestohlen wurden und deren Reste oft umgegossen, eingeschmolzen oder verkauft wurden. Oft handelt es sich um interessante, aber hinsichtlich [Druckseite LVIII] der Inschriften wenig brauchbare Informationen. So ist für die evang. Kirche zu Jeckenbach lediglich bekannt, daß „von ihren aus Disibodenberg stammenden Glocken (...) 1634 die größte zersprungen”193) war und in Kirn umgegossen wurde. Für das ehemalige Heddesheim heißt es lapidar: „Die Glocken von 1301 ist nicht mehr vorhanden”194). Die im Jahr 1505 durch Georg von Speyer für Sobernheim gegossene Glocke195) dürfte vermutlich im Ersten Weltkrieg untergegangen sein. Bei der von Zimmermann 1927 erstmals mit der Inschrift Marienglock heiss ich, Gottes Ehr preis ich196) und der Jahreszahl 1525 zitierten Glocke aus Seesbach handelt es sich wohl um einen 1925 hergestellten Neuguß der Gießerei Hamm aus Frankenthal197), die möglicherweise die Inschrift einer alten (sonst unbekannten) Glocke übernommen hat. Im heute zu Bad Kreuznach gehörenden Winzenheim wurde im Jahr 1639 zur Tilgung von Schulden aus dem 30jährigen Krieg eine Glocke verpfändet, die 13 Zentner gewogen haben und später in die St. Katharinen-Kirche nach Frankfurt198) gelangt sein soll. Die Nachricht über eine 1674 von dem Mainzer Kaspar Roth für Staudernheim gegossenen Glocke199) beruht wohl offensichtlich auf einer Verwechslung.

Ein bezeichnendes Schlaglicht auf das durch die Kriegszeiten verursachte Schicksal der Waldlaubersheimer Glocken werfen die Ende des 18. Jahrhunderts niedergeschriebenen Aufzeichnungen des damaligen Schulmeisters: „Anno 1679 (...) haben die Lotharinger (...) die kleineste Glocken von dem Thurm herunter geworfen (...). Den 19. Martii haben die Lotharinger die allergröste Glocke, welche anno 1603 ist gegossen worden, von dem Thurm (...) geworfen. Den 22 dito (...) haben die Ertzdiebe und Kirchenrauber die mittelste Glocke, welche anno 1412 gegossen war, von dem Thurm (...) herabgeworfen (...). Den 14. Aprilis, ach, ach leyder! Unser beste Zierrath, unser höchste Schatz, die gröste Glocke wie auch die mittelste in Stucke uff dem Kirchhoff zerschlagen, in ein halbfuderichtes Faß hineingethan und gleich folgende Nacht durch Mayntz anstatt des Weins gefuhret.”200)

Man kann wohl davon ausgehen, daß alle mittelalterlichen Kirchen mit Wandmalereien unterschiedlichster Art geschmückt und meist auch mit Inschriften versehen waren. Daß sich davon im Bearbeitungsgebiet mit seinen zahlreichen alten Kirchen und Klöstern nur noch geringe Reste erhalten haben, ist einmal darauf zurückzuführen200), daß die Wandmalereien im Zuge der Reformation übertüncht oder überputzt wurden und zum andern darauf, daß sie während der Wiederentdeckung und Restaurierung im 19. und auch im 20. Jahrhundert oft unsachgemäß ergänzt, übermalt oder vollständig neu gestaltet wurden. So finden sich in den heutigen Kirchen gelegentlich Reste von Wandmalerei, bei denen die beigefügten Inschriften nicht mehr lesbar, aber noch zu ahnen sind. Im Bearbeitungsgebiet handelt es sich bei den bekannt gewordenen Fällen stets um spätgotische Malerei aus dem Ende des 15. Jahrhunderts: In Hochstätten/Alsenz ist die ehemalige Turmkapelle mit dem Bildnis einer männlichen Figur geschmückt, die ein mit fast verlöschter gotischer Minuskel beschriebenes Schriftband trägt; in Meisenheim ist an der Nordwand des Schiffes vielleicht der hl. Antonius mit einem Schriftband201) zu erkennen; in Monzingen wurden die im Jahre 1911 freigelegten, mit Inschriften versehenen Szenen aus der Passion anläßlich der Renovierung 1923 übertüncht, ohne daß der erkennbare Text der Schriftbänder202) überliefert worden wäre; erhalten haben sich weite Teile der originalen Ausmalungen in Sobernheim, allerdings läßt sich der Text auf dem verschlungenen Schriftband203) eines Engels nicht mehr entziffern.

Sonstiges

Im Schloßparkmuseum zu Bad Kreuznach wird ein aus weißgelbem Sandstein bestehender, spitz zulaufender Scheitelstein unbekannter Herkunft verwahrt, auf dem wenige Buchstaben in vermutlich gotischer Minuskel eingehauen sind - diese Inschrift entzog sich bisher jedem Deutungsversuch.

Bei dem von Lehfeldt 1886 als gotisch bezeichneten, silbervergoldeten Kelch203) mit Sechspaßfuß und der angeblichen Inschrift v · e · i · b · e · s in der evang. Pfarrkirche zu Hüffelsheim muß eine Verwechslung oder Fehllesung vorliegen, da dieser Kelch weder von dem späteren Kdm. erwähnt wird und sich auch sonst keine Spur in den heutigen Beständen der katholischen oder evangelischen Kirchen von Hüffelsheim und Umgebung auffinden läßt. Es könnte allerdings sein, daß Lehfeldt einem gegenwärtig in der katholischen Kirche zu Hüffelsheim verwahrten neogotischen Kelch aufgesessen ist, auf den seine Beschreibung in etwa zutrifft, der jedoch als Umschrift auf dem Nodus die Worte JHESUS trägt. Da die Buchstaben irritierenderweise in nachgeahmter gotischer Majuskel mit stark geschlossenen Formen ausgeführt wurden, könnte dies zu der obigen Lesung geführt haben.

Auf der Burg Dalberg sollen sich noch 1883 zwei Wappensteine „von 1483” bzw. „von 1484” befunden haben204); ob es sich hierbei um datierte Steine oder um Steine mit ausgeführter Jahreszahl gehandelt hat, muß offen bleiben.

In der zweiten Hälfte des 16. und im 17. Jahrhundert wurden von Mitgliedern der damals auf der Ebernburg residierenden Linie derer von Sickingen einige großformatige, mit längeren Inschriften versehene Ölbilder angefertigt. Da sich jedoch sämtliche Bilder in ungenanntem Privatbesitz befinden und sie zudem jüngst - allerdings ohne Angabe der Provenienz - veröffentlicht wurden205), mußte von einer Aufnahme in den Katalogteil abgesehen werden.

Zitationshinweis:

DI 34, Bad Kreuznach, Einleitung (Eberhard J. Nikitsch), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di034mz03e006.

  1. Davon ausgenommen ist die Bearbeitung von Flurdenkmälern, insbesonders von Grenzsteinen, die aufgrund ihrer problematischen Standorte nur dann aufgenommen werden konnten, wenn sie in situ angetroffen, auf Karteikarten verzeichnet oder bereits in der Literatur behandelt worden waren. Zudem konnten sie nur in Ausnahmefällen am Original überprüft werden. Die reiche archivalische Überlieferung (s.u. Kap. 4.3.) in historischen Grenzsteinbüchern konnte nur ausnahmsweise berücksichtigt werden. »
  2. Für das Bearbeitungsgebiet zeigt diese in jüngster Zeit zur Diskussion gestellte Praxis jedoch nur wenig Auswirkung, da im Bearbeitungszeitraum bislang keine jüdischen, in hebräischer Schrift ausgeführten Inschriften nachgewiesen werden konnten. Die erhaltenen jüdischen Inschriften dürften wohl aus dem 19. und 20. Jahrhundert stammen und befinden sich in der Regel an Grabdenkmälern und Synagogen. Eine Übersicht über die insgesamt 38 jüdischen Friedhöfe im Bearbeitungsgebiet bietet künftig die zweiteilige Dokumentation „Jüdische Grabstätten im Kreis Bad Kreuznach”, die 1993 als Bd. 27 der Heimatkundlichen Schriftenreihe des Lkrs. Bad Kreuznach erscheinen wird. Zudem wurde jüngst im Landesamt für Denkmalpflege in Mainz eine Arbeitsstelle (noch befristet) eingerichtet, die für die Sammlung und Bearbeitung der jüdischen Grabinschriften in Rheinland-Pfalz zuständig ist; gegenwärtig werden dort die Inschriften des jüdischen Friedhofes in Bingen durch Frau Martina Strehlen aufgenommen und bearbeitet. »
  3. Vgl. dazu Kap. 6. »
  4. Vgl. dazu auch H. Gredy, Verwüstung des jetzigen Rheinhessens und der Stadt Kreuznach durch die Franzosen in den Jahren 1688 bis 1697, in: Unterhaltungsblatt. Beilage zum Rhein. Volksboten 1-21 (1889) und J.B. Klören, Das Jahr 1689 im Nahe- und Hunsrückgebiet, in: Hbl. Kirn 19 (1939, 10-12) 29ff. sowie den Überblick von M. Schaab, Geschichte der Kurpfalz. Bd.2: Neuzeit. Stuttgart 1992, 149-153. »
  5. Vgl. zum Folgenden Kdm. 1ff.; H. Uhlig (Hg.), Landkreis Kreuznach. Regierungsbezirk Koblenz (Die Landkreise in Rheinland-Pfalz 1). Speyer 1954 pass.; W. Vogt, Untersuchungen pass.; W. Vogt, Die Geschichte des mittleren und unteren Naheraumes, in: K. Becker (Hg.), Heimatchronik (s.d.) 75-194; K.- G. Faber, Die geschichtlichen Grundlagen und Anfänge des Landkreises Bad Kreuznach, in: LVjBll. 12 (1966) 83-98 sowie die Angaben aus dem Amtliche(n) Gemeindeverzeichnis von Rheinland-Pfalz, hg. vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz (Statistik von Rheinland-Pfalz 225). Bad Ems 1976. »
  6. Vom Rhein-Hunsrück-Kreis die Gemeinden Bruschied, Kellenbach, Königsau, Schneppenbach, Schwarzerden; vom Landkreis Birkenfeld die Gemeinde Kirn-Sulzbach, die nach Kirn eingemeindet wurde; vom Landkreis Kusel die Gemeinden Reiffelbach, Schmittweiler, Becherbach, Gangloff, Roth; vom Landkreis Bingen die Gemeinden Biebelsheim, Hackenheim, Pfaffen-Schwabenheim, Pleitersheim, Volxheim sowie die drei nach Bad Kreuznach eingemeindeten Orte Bosenheim, Ippesheim und Planig; vom Landkreis Rockenhausen die Gemeinden Altenbamberg, Callbach, Duchroth, Ebernburg, Feil-Bingert, Hallgarten, Hochstätten, Lettweiler, Oberhausen/Nahe, Odernheim (mit der Klosterruine Disibodenberg), Rehborn; vom Landkreis Alzey die Gemeinden Freilaubersheim, Fürfeld, Neubamberg, Tiefenthal. »
  7. Bingerbrück, Genheim, Hoppstädten, Medard, Münster-Sarmsheim, Waldalgesheim, Weiler bei Bingerbrück. »
  8. Bad Münster am Stein-Ebernburg (aus Bad Münster am Stein und Ebernburg), Becherbach (aus Becherbach, Gangloff, Roth), Guldental (aus Heddesheim und Waldhilbersheim), Heimweiler (aus Krebsweiler und Heimberg), Hochstetten-Dhaun (aus Hochstetten, Dhaun und Hochstädten). »
  9. Vgl. dazu ausführlich H. Cüppers (Hg.), Die Römer in Rheinland-Pfalz. Stuttgart 1990 pass. »
  10. Vgl. dazu ausführlich Vogt, Untersuchungen 132ff. und Europ. Stammtafeln NF IV Taf.23. »
  11. Vgl. dazu Dotzauer, Wild- und Rheingrafen pass. und Europ. Stammtafeln NF IV Taf.113. »
  12. Vgl. zu ihnen und zum Folgenden grundlegend Vogt, Untersuchungen pass., Naumann-Humbeck, Studien pass. und jüngst Mötsch, Genealogie pass. sowie ders., Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1065-1437 (Veröff. der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 41-45). Bde. 1-5, Koblenz 1987-1991. »
  13. Die im Alpenraum nachweisbare Familie desselben Namens, die im 12. und 13. Jahrhundert die Herzöge von Kärnten stellte, war über gemeinsame Ahnen mit den naheländischen Sponheimern verbunden; vgl. dazu zuletzt die Nachweise bei Mötsch, Genealogie 67ff. »
  14. Vgl. dazu jüngst S. Köhl, Burg Sponheim, in: Burgen und Schlösser 33 (1992/1) 6-19. »
  15. Vgl. dazu ausführlich Dotzauer, Kondominium pass. »
  16. Trotz der erst damals erfolgten Teilungen blieb die Grafschaft Sponheim immer als einheitliche Größe bestehen und wurde erst 1801 aufgelöst, als das gesamte linken Rheinufer der Republik Frankreich einverleibt wurde. »
  17. Vgl. dazu ausführlich Salden-Lunkenheimer, Besitzungen pass. und Seibrich, Entwicklung pass. »
  18. Vgl. zu ihm zuletzt LdM 3 (1986) 1112 und Nikitsch, Überlegungen pass. »
  19. So Seibrich, Entwicklung 102. »
  20. Vgl. die Übersicht bei Kdm. 10. »
  21. Vgl. dazu ausführlich Brandenburg/Polke (Hgg.), Reformation pass. »
  22. Vgl. zum Folgenden Büttner, Studien pass.; Seibrich, Disibodenberg pass.; die Veröffentlichungen des Bearbeiters sowie die grundlegend neue archäologisch-kunstgeschichtliche Erkenntnisse bietende Publikation von G. Stanzl, in der erstmals ausführlich der Verlauf und die Ergebnisse der von ihm in den Jahren 1985-1989 geleiteten Ausgrabungen dargestellt und analysiert werden. »
  23. Aus der öfters nachweisbaren, zweideutigen Kombination eines Personen- mit einem Ortsnamen wie etwa ALHEYDIS BENZE IUNIOR DE SOBERNHEIM läßt sich nicht immer ersehen, ob der oder die Betreffende dem jeweiligen Ortsadel oder anderen Kreisen zuzurechnen ist. »
  24. Die dortige Frauenklause „in der zwei bis drei Jungfrauen oder Witwen zusammenlebten” ist bisher lediglich für die Jahre 1483 bis 1507 urkundlich nachgewiesen (vgl. dazu Neumann, Rheinisches Beginen- und Begardenwesen 96). Mit den Disibodenberger Grabplattenfunden läßt sich nun eine bereits 140 Jahre ältere Tradition verfolgen. »
  25. Vgl. den Hinweis bei Stanzl, Disibodenberg 122. »
  26. Vgl. dazu Kdm. 382ff.; Fath, Baukunst 23-28; Vogt, Sponheim pass. und R. Dölling, Die ehemaligen Benediktinerkirchen in Offenbach am Glan und Sponheim (Rhein. Kunststätten 151). Neuss 31988, 10-15. »
  27. Vgl. dazu Meyer-Husmann, Baugeschichte pass.; Fath, Baukunst 59-66 und Jöckle, Pfaffen-Schwabenheim pass. »
  28. Vgl. dazu Kdm. 66ff. und Seibrich, Entwicklung 93ff. »
  29. Bei den Ausgrabungen von 1858 fand man neben ihren Fundamenten „Grüfte mit steinernen Särgen” (vgl. Schmidt, Notizen 252); Inschriften werden nicht erwähnt. »
  30. Vgl. dazu ausführlich Vogt, Untersuchungen 99ff. »
  31. Die relativ geringe Dichte an bis dahin überlieferten Grabinschriften läßt sich vermutlich auch darauf zurückführen, daß die Kirche 1458 von einem Hochwasser heimgesucht wurde, bei dem „von den Gräbern die Grabsteine weggerissen” wurden (so Trithemius, zit. nach Kdm. 68f.). »
  32. Vgl. dazu Kdm. 73ff. und Buslay/Velten, St. Nikolaus pass. Vgl. dazu Kdm. 85ff. und Stein, Kloster pass. »
  33. Vgl. dazu Kdm. 85ff. und Stein, Kloster pass. »
  34. Vgl. dazu Hahn, Böckelheimer Kirchenspiel 61-63; Wagner, Geschichte 201-204 und Kdm. 410f. - Dringend erforderlich wäre nicht nur die historische und archäologische Erforschung der mittelalterlichen Klosteranlage, sondern auch die bisher unterbliebene Renovierung der im 16. Jahrhundert errichteten Teile. »
  35. Vgl. zu dieser wenig verbreiteten Kongregation K. Elm, Beiträge zur Geschichte des Wilhelmiten-Ordens (Münsterische Forschungen 14). Köln/Graz 1962 pass. »
  36. Vgl. die Pläne im Tafelteil. »
  37. Vgl. dazu Jüngst, Chronik pass.; Fröhlich, St. Johannisberg pass. und Kdm. 329ff. »
  38. Vgl. Kdm. 333ff., die Registereinträge und den Plan im Tafelteil. »
  39. Vgl. dazu Kdm. 193ff. und Peitz, Evangelische Kirche pass. »
  40. Eine 1894 und wieder 1972 freigelegte Gruft unter dem Altar erbrachte keine inschriftlich verwertbaren Funde; vgl. dazu ausführlich Peitz, Evangelische Kirche 7-11. »
  41. Vgl. dazu die Arbeiten von Heintz; Kdm. 238ff.; Fröhlich/Zimmermann, Schloßkirche pass. sowie Fischer, Kirchenbaukunst 179ff. »
  42. Wegen des Einbaus einer Fußbodenheizung in den siebziger Jahren wurde das Kirchenschiff mit neuen Bodenplatten versehen, die dadurch die noch vorhandene Gruft von oben vollständig bedecken. Die damals zufällig angefertigten Fotos zeigen zahlreiche beschriftete Särge; vgl. dazu Nr.542 von 1640 mit Anm.2. »
  43. Diese Gruft wurde auf Wunsch des Bearbeiters nach knapp hundert Jahren erstmals wieder geöffnet und erbrachte neben anderem den Fund der bis dahin unbekannten Grabplatte der Erbgräfin Anna von Veldenz-Geroldseck (s.o.); vgl. dazu ausführlich Nikitsch, Fürstengruft pass. »
  44. Vgl. dazu Arnold, Trithemius 144ff. »
  45. Vgl. Nr.227 von 1503 mit Anm.1 und (in Auswahl) Nr.1, 1138-1143?; Nr.8, 4.V.12.Jh.; Nr.9, 12.Jh.; Nr.30, um 1330/40?; Nr.59, 1371; Nr.62, 1377; Nr.161 I, 1484; Nr.211, 15.Jh.?; Nr.223, 1502; Nr.244, 1513?; Nr.254, 1519; Nr.291, kurz nach 1544; Nr.301, 1550; Nr.314, 1560; Nr.340, 1575; Nr.354, 1583; Nr.407, 1598; Nr.440, 1603; Nr.454, 1606; Nr.546, 1648; Nr.562, vor 1559. »
  46. Vgl. dazu ausführlich Fuchs, Helwich pass. »
  47. Helwich, Syntagma 307-321. »
  48. Ebd. 322f. »
  49. Ebd. 441-445. »
  50. „Cernuntur et multo plures adhuc tumuli nobilium in circuitu, sed vetustate triti ac terra obruiti legi nequeunt” (ebd. 445). »
  51. Ebd. 446-451. »
  52. Zum Teil nur regestenartig verkürzte bzw. des öfteren falsch transkribierte Teildrucke bei Scriba, Grabdenkmähler; Roth, Syntagma; Mielke, Grabinschriften; Engelhardt, Grabstein-Inschriften. »
  53. Vgl. dazu Fuchs, Helwich 89f. »
  54. S. oben unter Franziskaner-Kloster. »
  55. Vgl. zum Folgenden M. Huffschmid, Johann Franz Capellini, Reichsfreiherr von Wickenburg gen. Stechinelli, in: Mannheimer Geschichtsbll. 12 (1911) 32ff. und A. v. Oechelhäuser, Der Thesaurus Palatinus in München, in: Mitt. des Heidelberger Schlosses 3 (1898) 68ff. »
  56. Wickenburg, Thes. Pal. I fol. 292-305 „Inscriptiones et epitaphia praecipua urbis Crucenacensis et praefecturae”; II fol. 2-15 (Meisenheim), fol. 74f. (Mandel). »
  57. Vgl. zum Folgenden DI 2 (Mainz) 23f.; dort auch das folgende Zitat. »
  58. Vgl. dazu den Überblick bei E. Schaus, Eltester’sche Sammlungen im Staatsarchiv zu Koblenz, in: MWGF 10 (1938) 74-78. »
  59. Bei den jüngsten Publikationen dieser seit langem kontrovers diskutierten Thematik kristallisierte sich ein vornehmlich von A. Seeliger-Zeiss (vgl. DI 25, Lkrs. Ludwigsburg, Einleitung XXXff.) entwickelter, methodischer Ansatzpunkt heraus, bei der Suche nach einer geeigneten Nomenklatur sepulkraler Inschriftenträger inhaltliche, materielle und letztlich auch begriffsgeschichtliche Kriterien unberücksichtigt zu lassen und in Ermangelung einer historisch gewachsenen Begrifflichkeit nach rein funktionalen Gesichtspunkten vorzugehen; diesem Ansatz weiß sich der Bearbeiter verpflichtet. Vgl. dazu die Beiträge von A. Seeliger-Zeiss, Grabstein oder Grabplatte? - Anfragen zur Terminologie des mittelalterlichen Grabmals (Grundsatzreferat), G. Schmidt, Zur terminologischen Unterscheidung mittelalterlicher Grabmaltypen (Diskussionsbeitrag) und E.J. Nikitsch, Gedanken zu „Grabstein oder Grabplatte?” (Diskussionsbeitrag), sämtlich publiziert im Sammelband Epigraphik 1988 (s.d.) 283-312, sowie zuletzt unter Diskussion der reichhaltigen Literatur DI 29 (Worms) Einleitung XXXIVff. und in der Sache zustimmend DI 31 (Aachen Dom) Einleitung XXVIII»
  60. Dieser die allgemeine Funktion des Inschriftenträgers kennzeichnende Begriff wird - etwas irritierend - gelegentlich für Sonderfälle herangezogen: DI 25 (Lkrs. Ludwigsburg), Einleitung XXXII, versteht unter Grabdenkmäler „besonders aufwendige Stein-Epitaphien ... wenn sie eine ein- oder mehrgeschossige Rahmung besitzen und bildnerisch geschmückt sind”; ähnlich DI 29 (Worms), Einleitung XXXV, wo Grabdenkmäler als „in ... räumliche(m) Zusammenhang zum Grab stehende Monumente mit reicher Ausgestaltung durch architektonische Gliederung, Figuren in Beterreihen und Szenen” bezeichnet werden. »
  61. Dagegen H. Wischermann, Grabmal, Grabdenkmal und Memoria im Mittelalter (Berichte und Forschungen zur Kunstgeschichte 5) Freiburg i.Br. 1980, 6 mit einer eher künstlich wirkenden Unterscheidung. »
  62. Unter Tumba (vgl. dazu auch Weckwerth, Tumba und Tischgrab pass.) versteht man einen oft mehrteilig aufgebauten, sich über dem im Boden Bestatteten erhebenden, gelegentlich einen Sarg umkleidenden Unterbau mit einer glatten oder figürlichen Deckplatte, die auf den in der Regel nach außen abgeschrägten Leisten die umlaufende Inschrift trägt. Abgesehen von Sonderformen (vgl. dazu Schmidt, Grabmaltypen 296ff.) besteht der Unterbau aus einem sarkophagähnlichen Sockel unterschiedlicher Höhe bzw. aus als figürliche Stützen gearbeiteten Tieren, meist Löwen. Mit der Tumba und der zugehörigen Deckplatte für den 1474 verstorbenen Wild-und Rheingrafen Gerhard (Nr.145) hat sich im Bearbeitungsgebiet ein zusammengehöriges Exemplar dieses Typs erhalten. »
  63. Vgl. dazu grundlegend RDK V (1967) 872-921. - Über die ursprüngliche Verwendung des Begriffs als lyrische Gattung aus dem Bereich des Totengedächtnisses und die wohl zu allen Zeiten mögliche metonymische Gleichsetzung mit einem Grabdenkmal handelt die anregende Studie von F. Rädle, Epitaphium - zur Geschichte des Begriffs, in: Epigraphik 1988 (s.d) 305-310. Zudem hat M. Burkhard-Meier, Das spätmittelalterliche Wanddenkmal in Deutschland und den Niederlanden. Studien zur Typengeschichte des Epitaphs. Diss. masch. Freiburg i.Br. 1955, 142ff. nachgewiesen, daß seit dem Ende des 15.Jh. im Lateinischen wie in der Volkssprache häufig die Gleichsetzung von Epitaph und Monument erfolgte. So schreibt noch Cyriacus Spangenberg 1594 im zweiten Teil seines „Adels-Spiegel” hinsichtlich der Sepulkralkultur dieses Standes „Oder werden im (dem Verstorbenen) sonst schoene kuenstliche von Stein gehawen / oder von Holtz geschnitten / oder zum wenigsten gemahlte Epitaphia und Grabschriften auffgerichtet” (zit. nach J. Harasimowicz, Tod, Begräbnis und Grabmal im Schlesien des 16. und 17. Jh., in: Acta Poloniae Historica 65 (1992) 40. »
  64. In der Regel erfordern Epitaphien zusätzliche, meist einfach gestaltete Grabplatten zur eindeutigen Kennzeichnung der Begräbnisstelle; vgl. etwa Nr.308f. von 1553. »
  65. Zu Sonderformen vgl. unten Kap. 4.3. »
  66. Vgl. dazu O. Atzbach, Geologische Karte von Rheinland-Pfalz, Erläuterungen. Mainz 1983, 25 und Stanzl, Klosterruine 204. »
  67. Vgl. dazu ausführlich Kap. 5.1. »
  68. Vgl. Stanzl, Klosterruine 215 mit Plan Nr.146. »
  69. Erstmals von Zimmermann, Nahegebiet 22 erkannt. Die 1369 für Wildgraf Friedrich im ehem. Augustiner-Chorherrenstift Flonheim (Lkrs. Alzey-Worms) angefertigte Platte ist verloren; vgl. Nr.67 von 1383 mit Anm.10. »
  70. So Kahle, Studien 43. »
  71. Vgl. dazu ausführlich den Kommentar zu Nr.341 »
  72. Vgl. dazu ausführlich den Kommentar zu Nr.367»
  73. Vgl. dazu ausführlich den Kommentar zu Nr.438 von 1602 und Kdm. Bergzabern Nr.75. »
  74. Halboffenes D mit weit über das obere Hastenende hinaus nach hinten verlängertem Bogen; vgl. dazu die Kommentare zu Nr.450 von 1606 und Nr.488 von vor 1617. »
  75. Der Todestag ist für den mittelalterlichen Menschen u.a. darum das mitteilenswerte Datum, da an ihm künftig die Anniversarien, die jährlichen Seelenmessen abgehalten werden sollten; vgl. dazu Köfler, Jenseitsvorstellungen 56f. »
  76. DI 29 (Worms) Einleitung XXXVI bezeichnet diese Gruppe als „Memoriensteine”, Nisters-Weisbecker, Grabsteine 177 nennt sie dagegen „Grabsteine” (Beispiele Nrr.91-120), die aus dem römischen und frühchristlichen Grabmal ableitbar wären. »
  77. So die plausible Begrenzung des Zeitraums bei G. Binding, Eine Gruppe romanischer Grabsteine („Memoriensteine”) im Erzbistum Köln, in: Zs. f. Archäologie d. Mittelalters 2 (1974) 41. »
  78. Vgl. die (teilweise wohl zu früh datierten) Beispiele bei Nisters-Weisbecker, Grabsteine Nrr. 74ff. »
  79. Zum Zusammenhang zwischen diesem formelhaften Text auf Grabdenkmälern und den nahezu gleichlautenden Einträgen in Nekrologien vgl. Kutter, Einfluß 205. »
  80. Sie entstammt der Liturgie der Totenmesse und wird dort als Schlußwort verwendet, die Formel soll aber letztlich auf das Mainzer Pontifikale von 950/60 zurückgehen; vgl. dazu H.J. Rieckenberg, Über die Formel „Requiescat in pace” in Grabschriften, in: Nachrichten der Akad. d. Wiss. in Göttingen, phil.-hist. Kl. 12 (1966) 449-452. »
  81. Bei einigen Grabplatten des Klosters Disibodenberg ist gelegentlich der abweichende Kasus nonas statt nonis (vgl. etwa Nrr.39 und 41) zu beobachten. Da das Datum „an den Nonen” relativ selten auftritt, könnte dies aus der Gewohnheit der Disibodenberger Steinmetzen zu erklären sein, den sonst an dieser Stelle üblichen Akkusativ zu bilden. Hinzu kommt, daß Helwich einmal auch idvs für idibvs (vgl. Nr.53) überliefert; falls es sich nicht um einen Flüchtigkeitsfehler handelt, könnte dies vielleicht als Hinweis auf das gleiche Phänomen zu werten sein. »
  82. Dies scheint ein auch sonst zu beobachtendes, zeittypisches Ereignis der Jahrhundertmitte zu sein; vgl. etwa für Österreich Zimmerl, Grabinschriften 189f. »
  83. In Österreich scheint sich dieses neue Datierungsart erst mit dem Humanismus eingestellt zu haben, vgl. dazu ebd. 198f. »
  84. Vgl. zur etwa seit der Mitte des 13. Jh. zu beobachtenden, allmählichen Entwicklung dieses Typs A. Frhr. von Reitzenstein, Der Ritter im Heergewäte. Bemerkungen über einige Bildgrabsteine der Hochgotik, in: Studien zur Geschichte der europäischen Plastik. FS Theodor Müller. München 1965, 73-89 und Seeliger-Zeiss, Ritter-Grabmäler 137ff. - Vgl. auch die beiden ähnlich konzipierten Tumbendeckplatten Nr.63 von 1380 und Nr.67 von 1383; bei allen drei Grabdenkmälern ist wohl Mainzer Einfluß anzunehmen. »
  85. Dieses Motiv ist wohl auf die Liturgie der Totenmessen zurückzuführen, wo es (nach Kutter, Einfluß 213) heißt: „jubeas eam a sanctis angelis suscipi”; vgl. auch Nr.124 von 1447. »
  86. Diese eigenwillige Gestaltung der wohl in gleicher Ebene mit dem Fußboden der Kirche liegenden, stark reliefierten Platte könnte dazu gedient haben, die Lesbarkeit der Inschrift zu sichern und sie gleichzeitig vor Beschädigungen bzw. dem Darauftreten zu schützen - eine interessante Alternative zur hoch liegenden Deckplatte einer Tumba. »
  87. So erstmals Zimmermann, Nahegebiet 22 mit Hinweis auf fränkische Vergleichsbeispiele, die jedoch trotz großer Ähnlichkeit differierende Formen aufweisen. So verläuft die Inschrift auf der (von Zimmermann nicht erwähnten) Grabplatte des 1329 verstorbenen Johann von Stern (DI 27, Würzburg, Nr.52) auf den nach außen abgeschrägten, auf der des Johanniterpriors Berthold von Henneberg (ebd. Nr.54 von 1330) und der des Heinrich von Seinsheim (ebd. Nr.79 von 1360) auf den oben geraden Leisten. »
  88. Vgl. dazu ausführlich Nikitsch, Sepulkralkultur 186ff. mit Blick auf die Verhältnisse in den benachbarten Zisterzienserklöstern Otterberg, Schönau und Eberbach. »
  89. Vgl. Canivez, Statuta Capitolorum Ordinis Cisterciensis II 1194/7. »
  90. Ausnahme ist die verlorene Tumbendeckplatte der 1417 verstorbenen Pfalzgräfin Elisabeth (Nr.110), die wohl in Bronze gegossen wurde. »
  91. Den folgenden Bemerkungen liegt stillschweigend die Annahme zugrunde, daß die an den Grabdenkmälern angebrachten Inschriften auch gelesen werden sollten; vgl. zu diesem nur vermeintlich banalen Problem anregend Schmidt, Grabmaltypen 304. »
  92. Vgl. zum zugrundeliegenden „Widerspruch von Liegen und Stehen” im Überblick H. Claussen, Zur Geschichte des Grabmals in Deutschland bis um 1800, in: Friedhof & Denkmal 34 (1989) 94ff. »
  93. Im Gegensatz zu dem dem Vornamen nachgestellten dominus, das den edelfreien Inhaber einer Herrschaft kennzeichnet; vgl. dazu Spieß, Ständische Abgrenzung 203f. »
  94. Vgl. dazu die dieses Quellenmaterial auswertende Untersuchung von Spieß, Ständische Abgrenzung pass. »
  95. Vgl. dazu Rödel, Reichslehenswesen 463ff., besonders 467. »
  96. Vgl. Spieß, Ständische Abgrenzung 186. »
  97. domicellus/domicella: 1365 Agnes von Laumersheim (hier vielleicht in der Bedeutung Begine), 1382 „Junggraf” Walram von Sponheim; 1407 Gertrud und Rudolf von Leyen, 1417 Elisabeth von Montfort, 1422 Johann und Schonett von Waldeck (mit dem Leoparden), 1437 Hermann Boos von Waldeck, 1439 Margaretha von Sien, 1447 Wild- und Rheingraf Friedrich, 1450 Friedrich von Lewenstein (zusammen mit armiger!), 1461 Johann Boos von Waldeck, 1463 Richard von Lewenstein (zusammen mit armiger!), 1472 Reinhard von Sickingen, 1473 Mechthild von Morsheim, 1474 Wild- und Rheingraf Gerhard (generosus domicellus), 1477 Heinrich von Morsheim, 1486 Gerhard Lander von Sponheim, 1488 Heinrich von Bach (nobilis vir domicellus), 1494 Ursula von Waldeck (honesta domina), Witwe des Melchior von Rüdesheim, 1497 Anna von Rüdesheim; armiger: 1368 Wilhelm von Waldeck (mit dem Leoparden), 1389 Brendel von Osthofen; 1409 Imbrecht von Odernheim, 1450 Friedrich von Lewenstein (s.o.), 1463 Richard von Lewenstein (s.o.). »
  98. Vgl. Niermeyer, Lexicon 348. »
  99. So Rödel, Reichslehenswesen 410. »
  100. C. Wulf, Versuch einer Typologie der deutschsprachigen Inschriften, in: Epigraphik 1988 (s.d.) 127-137, hier 131, konnte nachweisen, daß die Volkssprache zwischen 1400 und 1450 nach und nach in größerem Maße in Inschriften eindringt. »
  101. Unter Umständen ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einer Gebetsbruderschaft, vgl. dazu Kutter, Einfluß 204. »
  102. Möglicherweise verkörpert diese Darstellung einen in der Spätgotik sonst weitverbreiteten Typ, der sich durch diese Haltung einem Altar oder einem Sakramentshäuschen zuwendet, vgl. dazu F. Arens: Gotische Grabmäler mit der Darstellung der „Ewigen Anbetung” in Deutschland, in: Das Münster 25 (1972) 333- 340. »
  103. Vgl. dazu die umfangreiche Materialsammlung bei A.-D. Ketelsen-Volkhardt, Schleswig-Holsteinische Epitaphien des 16. und 17. Jahrhunderts (Studien zur schleswig-holsteinischen Kunstgeschichte 15). Neumünster 1989 und jüngst (am Beispiel Schlesiens) die äußerst anregende Studie von J. Harasimowicz, Mors ianua vitae (Historia Sztuki 3). Wroclaw 1992. Mit ausführlicher deutscher Zusammenfassung unter dem Titel „Die schlesischen Epitaphien und Grabmäler der Reformationszeit” (S.203-217). »
  104. Vgl. zum historisch nur bedingt brauchbaren Quellenwert der folgenden Inschriftenarten F. Rädle, Literarische Typik und historischer Einzelfall in den lateinischen Epitaphien, in: Epigraphik 1990 (s.d.) 239-251. »
  105. Vgl. dazu die Hinweise bei A. Seeliger-Zeiss, Die Inschriften des Landkreises Ludwigsburg - Ihre Rolle als geschichtliche Quelle und Spiegel der Sozialstruktur der Bevölkerung vergangener Jahrhunderte, in: Ludwigsburger Gbll. 40 (1987) 87ff. »
  106. Vgl. dagegen DI 25 (Ludwigsburg) und die Beispiele „sozialer Aufsteiger” aus dieser Schicht bei Valentinitsch, Grabinschriften pass. »
  107. Vgl. dazu anregend Narr, Memento mori pass. »
  108. Vgl. dazu auf einer ungleich größeren Materialfülle basierend J. Macha, Inschriften als Quellen sprachhistorischer Forschung. Ein Versuch am Beispiel rheinischer Grabkreuze des 16.-18. Jahrhunderts, in: Rhein. Vjbll. 49 (1985) 190-206. »
  109. Vgl. zu diesem Phänomen Valentinitsch, Grabinschriften 18ff. »
  110. Bei sonstigen Flurdenkmälern ist auf die Unterscheidung in Kreuzstein, Scheibenkreuz und Radkreuz hinzuweisen, vgl. dazu F.K. Azzola, Zur Nomenklatur der steinernen Flurdenkmäler und frühen Grabsteinformen, in: Das Steinkreuz. Mitteilungsbll. d. dt. Steinkreuzforschung 21 (1965) Heft 2, 14-16. »
  111. Wie in der Vorbemerkung erwähnt, konnten Grenzsteine nur unter bestimmten Voraussetzungen erfaßt werden, die archivalische Überlieferung mußte in der Regel unberücksichtigt bleiben; daher die folgenden Hinweise auf einige, dem Bearbeiter bekannt gewordenen Sammlungen: Acta betr. die Begehung aller Grenzen der Stadt Sobernheim und die darüber aufgenommenen Protokolle 1463-1769 (LHAK 642, 310); Beschreibungen der Statt Sobernheim Gräntzen=Begehungen de a(nn)is 1732, 1717, 1700, 1654, 1633, 1606 (LHAK 642, 369); Stromberger Steinsetzbüchlein 1596-1631 (LHAK 3/540 Bl.183f.); Stromberger Grenzbegehungsprotokoll von 1710 (LHAK 4/3977); Ambitus montis s. Disibodenbergensis (LHAK 24/1772ff.); Anzaig der Gemarckstein zu Glan-Odernheim (LHAK 24,1773 S.55); Ordnung der Gemeynen zu Odernheim (Hs. 1.H.16.Jh., Anhang mit Liste von 85 Grenzsteinen; Landeskirchenarchiv Speyer, Abt.44 Nrr.94-96); Grenzsteine an der Nahe bei Staudernheim mit Plan von 1656/58 (LHAK 24/1589); vgl. auch die masch.schr. Diss. von Mathes, Flurnamen, etwa S.139 mit dem Hinweis auf einen mit W bezeichneten Grenzstein von 1586. »
  112. Vgl. zum Ablauf J. Zimmermann, Grenzbegang in Münster am Stein in alter Zeit, in: KHbll 5 (1925) Nr.21. »
  113. Vgl. dazu etwa M. Ohlmann, Alte Grenzsteine zwischen Kirn und Oberhausen, in: Hbl. Kirn 1 (1925) 2f. und J. Sohns, Die Gehinkirche und ihre Umgebung, in: NK (1976) 56ff. sowie die Art. von Hommer, Rösch und Schmidt. »
  114. Vgl. zum Folgenden die Eintragungen im Register (07) unter dem Lemma Grabinschrift, für zwei und mehrere Personen und unter dem Lemma Memorialinschrift. »
  115. Vgl. dazu K. Schreiner, Erneuerung durch Erinnern. Reformstreben, Geschichtsbewußtsein und Geschichtsschreibung im benediktinischen Mönchtum Südwestdeutschlands an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert, in: Historiographie am Oberrhein im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit (Oberrhein. Studien 7). Sigmaringen 1988, 35-87 (Zitat S.51). »
  116. Vgl. dazu Nr.237 von 1507 und zu vergleichbaren, 1654 im Vitus-Kloster zu Gladbach hergestellten „Memorialtafeln” C.M.M. Bayer, Der ’Liber de fundatione et abbatibus’ des Abtes Petrus Knor und die Gladbacher Klosterhistoriographie seit dem 16. Jahrhundert, in: Annalen d. Hist. Vereins f. d. Niederrhein 194 (1991) 75-121, hier 82ff. »
  117. Im Folgenden kann nur eine erste Auswertung des bislang weitgehend unbearbeiteten glockenkundlichen Materials nach kunsthistorischen, inschriftentypologischen und paläographischen Gesichtspunkten vorgenommen werden, alle weiteren campanologischen Fragen etwa aus dem Bereich der Musik- und Liturgiewissenschaft, der religösen Volkskunde (Pilgerzeichen), Patroziniengeschichte, Kultgeographie oder gar der Glockenherstellung bleiben unberücksichtigt, da sie in das Aufgabengebiet des Deutschen Glockenatlasses gehören; vgl. zu diesem, in seiner Fortführung leider stark gefährdeten Unternehmen zuletzt R. Neumüllers-Klauser, Rez. DGA 4 (Baden), in: Göttingische Gelehrte Anzeigen 241 (1989) H.1/2, 81-88 und K. Bund, Rez. DGA 4 (Baden), in: Jb. für Glockenkunde 1/2 (1989/90) 154-157. »
  118. Davon haben sich noch 43 Glocken im Original erhalten, von den 15 verlorenen sind 5 durch Foto, Nachzeichnung oder Abklatsch überliefert; insgesamt 7 Inschriften waren bislang unpubliziert. Nicht berücksichtigt wurden die aus der jeweiligen Überlieferung ohne Nennung der Inschrift bekannten Glocken. Vgl. zu einem Teilbestand den bisher einzigen Überblick von Zimmermann, Glocken pass., sowie geordnet nach der Herkunft der Glockengießer Kdm. 30f. »
  119. Vgl. etwa DI 20 (Großkreis Karlsruhe) mit 19, DI 22 (Enzkreis) mit 7 und DI 25 (Ludwigsburg) mit 22 Glocken. Dagegen stehen die fränkischen Landkreise wie DI 8 (Mosbach, Buchen, Miltenberg) mit insgesamt 75, DI 17 (Haßberge) mit 101 und DI 18 (Bamberg) mit 75 Glocken. »
  120. Während man noch im 1. Weltkrieg die mittelalterlichen Glocken mit wenigen Ausnahmen auf den Türmen beließ, wurden so im 2. Weltkrieg grundsätzlich nur noch Glocken mit hohem geschichtlichen und künstlerischen Wert geschützt (Gruppe D). Vgl. dazu und zum Folgenden E. Sauermann, Die deutsche Glocke und ihr Schicksal im Krieg, in: Deutsche Kunst und Denkmalpflege 10 (1952) 14-32 und aus regionaler Sicht H. Knebel, Über die „Glockenaktion” des Zweiten Weltkrieges, in: HHbll. 13 (1973) Nr.30. »
  121. Im Archiv des ehem. Heimatmuseums (jetzt Schloßparkmuseum) Bad Kreuznach entdeckte der Bearbeiter Ende 1985 bisher unbekannte Papierabklatsche von vierzig Glocken, die wohl anläßlich dieser Maßnahmen angefertigt wurden. Die vorgenommene Identifizierung (masch.schr. Verzeichnis nach Standorten im Schloßparkmuseum) ergab sieben Abklatsche von Inschriften aus der Zeit bis 1689, neun aus dem 18.Jh., sechs aus dem 19.Jh. und der Rest aus dem 20.Jh. Die Glocken der letzten beiden Gruppen wurden in der Regel wegen ihrer vermeintlichen Wertlosigkeit eingeschmolzen. So erklärt sich - nebenbei bemerkt - der erstaunliche Umstand, daß sich heute auf den Kirchtürmen weitaus mehr mittelalterliche und frühneuzeitliche Glocken befinden als Glocken aus dem 19. und der 1.H. des 20.Jh. Zudem wurden damals von einigen Glocken sowohl bei der Abgabe als auch im Hamburger Sammellager fotografische Aufnahmen angefertigt. Sie finden sich zum Teil in den Archiven der jeweiligen Pfarrgemeinden, der Verbandsgemeinden, im Archiv des Schloßparkmuseums bzw. in den Unterlagen des Deutschen Glockenarchivs Nürnberg. »
  122. Vgl. zu ihm erstmals Renard, Glocken 20 und 77, den unlängst erschienenen, grundlegenden Aufsatz von Poettgen, Magister Sifride sowie zu den Sifride-Reliefs ausführlich Nr.32 von 1341. - Aufgrund des für die vorliegende Publikation erstmals annähernd vollständig aufgearbeiteten Materials entwickelte sich zwischen Herrn Jörg Poettgen, Overath, und dem Bearbeiter ein fruchtbarer Briefwechsel, der in einigen Fällen zu völlig neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Glockengießer des Naheraumes führte und dessen Resultate in die einzelnen Kommentare und in das vorliegende Kapitel einflossen. »
  123. Während Fritzen, Glockengießer I 84 den Gießer Magister Sifride de Maguncia auf einer undatierten Ober-Saulheimer Glocke mit dem Kölner Gießer gleichsetzte, klärte Poettgen, Magister Sifride 44f. diesen Irrtum auf, ging aber (57) noch aufgrund der im Naheraum weiterverwendeten Model davon aus, daß Sifride selbst zwischen 1335 und 1341 von Köln nach Mainz umgesiedelt sei. Aufgrund der neuen Untersuchungen (vgl. die Kommentare zu Roxheim und Hundsbach) dürfte dies jedoch kaum noch anzunehmen sein. »
  124. Dazu paßt die Beobachtung, daß mit wenigen Ausnahmen der Glockenguß in Mainz bis zum Ende des 16.Jh. von auswärtigen Meistern vorgenommen wurde; vgl. dazu Schrohe, Mainzer Kunstgeschichte 182ff. und Fritzen, Glockengießer I 83ff. Die von Poettgen aufgrund des Inschriften-Typus geäußerte Vermutung (freundlicher Hinweis vom 14. Juli 1992), die frühen Sifride-Nachfolger hätten ihren Sitz in Speyer gehabt, ist daher ebenfalls nicht von der Hand zu weisen. »
  125. Vgl. dazu Poettgen, Magister Sifride 47. »
  126. Der wohl aus einer Kombination von Ps. 24 und einem Kirchenlied entstandene Spruch diente allerdings bis ins 15.Jh. europaweit als Standardinschrift auf Glocken; vgl. dazu F.W. Schubart, O rex gloriae, Christe, veni cum pace. Amen. (Ein uraltes Glockengebet), in: Ernste Allotria. Abh. aus Theologie und Kirche von Dienern der evang. Kirche in Anhalt. Dessau 1896, 211-224. Kizik, Glockeninschriften 204f. macht dagegen als literarische Quelle dieses Spruches eine aus dem 13. Jh. stammende „Benedictio contra fulgura” geltend. »
  127. Durch den Nachnamen ergeben sich vermutlich Verbindungen zu einem (wandernden?) aus Kaiserslautern stammenden meister ot fon lutern, der vermutlich bereits 1421 und 1430 im Württembergischen (vgl. DGA Württemberg-Hohenzollen Nrr.547 und 562) tätig war, dann später 1444 eine Glocke zu Rhens goß (vgl. Kdm. Landkreis Koblenz 273, dort Zitat) und der vermutlich auch 1452 in Speyer als „M(agister) Otten von Lautern” (vgl. Walter, Glockenkunde 830) als Glockengießer tätig war. Die Herkunftsangabe crvc(en)a(c)h steht dem nicht entgegen, da sie - wie Köster, Tilmann von Hachenburg 10ff. an einem vergleichbaren Fall gezeigt hat - notwendigerweise weder Geburts- noch Wohnort bezeichnen muß. »
  128. Allerdings werden auf dieser Glocke erstmals im Bearbeitungsgebiet paragraphenförmig durchgezogene Rauten als Worttrenner verwendet, wie sie für den späteren Glockengießer Johannes Ot(to) charakteristisch sind. »
  129. J. Poettgen (freundlicher Hinweis vom 16. Juni 1992) geht davon aus, daß es sich bei ihm um den Sohn des oben genannten Meisters Otto von Lautern handelt, da er sich bei der ersten Nennung 1461 (1469?) auf einer Glocke in Ulmet (Lkrs. Kusel, vgl. den Hinweis in Kdm. Kaiserslautern 507) als io(ha)n(ne)s • ottonis • de • lutera bezeichnet; auf einer späten Glocke von 1486 in Pleisweiler (vgl. Kdm. Bergzabern 364) nennt er sich allerdings nur noch ioh(anne)s otto»
  130. Zu beiden Gruppen würde auch die in die 2. Hälfte des 15. Jh. datierte und Jacob Ot (vermutlich) zugeschriebene Glocke aus Odernheim (Nr.159, s.o.) passen, die mit dem Mariengruß, den Worttrennern, dem Rundbogenfries und dem mandelförmigen o auffällig viele Gemeinsamkeiten aufweist. »
  131. Vgl. dazu künftig J. Poettgen, Studien zur Geschichte der Glockengießer ’van Trier’. - Die ersten drei Generationen der Aachener Werkstatt von 1483-1593, in: Jb. für Glockenkunde 3 (1993). »
  132. Vgl. dazu E., Glockeninschriften als Zeugen christlichen Glaubens, in: Christliches Kunstbl. 1866/67, 153-160, 165-170 und 178-185, DI 1 (Main-Taubergrund) 12f. sowie Walter, Glockenkunde 148ff. und vor allem die jüngste Übersicht von Kizik, Glockeninschriften pass. »
  133. Vgl. zu den zahlreichen dort und im Bereich der römischen Villa gefundenen römischen Inschriften NN., Die Inschriftsteine des Heimatmuseums in Kreuznach, in: KHbll. 11 (1924) und Guthmann, Kreuznach 5ff. (1964). Dr. Walburg Boppert (RGZM) bereitet für das Corpus Signorum Imperii Romani eine vollständige Edition der römischen Denkmäler und ihrer Inschriften im Bereich des heutigen Landkreises Bad Kreuznach vor. »
  134. Private Ausgrabungen der Jahre 1886 bis 1904 in den zugehörigen Friedhöfen des späten 5. bis 7.Jh. wiesen 450 Gräber ohne und 270 Gräber mit Beigaben nach; beschriftete Grabdenkmäler oder Grabbeigaben scheinen nicht vorgefunden worden zu sein (vgl. Führer 12, 144f.). »
  135. Vgl. dazu den Katalog der frühchristlichen Inschriften von W. Boppert und die trotz mancher mittlerweile überholter Beobachtungen immer noch grundlegende schriftgeschichtliche Untersuchung von Bauer, Mainzer Epigraphik pass. »
  136. Vgl. künftig DI Bergstraße mit fünf, DI 29 (Worms) mit sieben, DI 2 (Mainz) mit fünf sicheren Belegen vorromanischer Schriftarten; DI 23 (Oppenheim) und DI Rheingau-Taunus-Kreis sind ebenfalls ohne frühe Überlieferung. »
  137. Keine entsprechenden Beispiele bei Bauer, Mainzer Epigraphik; vergleichbar dagegen lediglich DI 2 (Mainz) Nr. 12 von 1137 (Bleiplatte), DI 23 (Oppenheim) Nr.1 (Mitte 12.Jh.?) und DI 29 (Worms) Nr.18 (um 1132). »
  138. Vgl. dazu Bauer, Mainzer Epigraphik 34f. »
  139. Das geschlossen unziale E war bisher epigraphisch erstmals bei den emaillierten Inschriften des 1181 geschaffenen Verduner Altars nachweisbar (so Kloos, Epigraphik 131; vgl. dazu die Abb. bei H. Buschhausen, Der Verduner Altar. Das Emailwerk des Nikolaus von Verdun im Stift Klosterneuburg. Wien 1980). Sollte allerdings die Datierung des Schreins des hl. Maurinus in Köln zutreffen (vgl. Rhein und Maas 1, 217 mit Farbtafel H 18), tritt dieser Leitbuchstabe bereits um 1170 auf. »
  140. Vgl. dazu Bauer, Mainzer Epigraphik 34f. »
  141. Zu berücksichtigen ist hier - wie bei der Metallkunst - eine der Lapidarschrift vorauseilende Schriftentwicklung; vgl. dazu immer noch Koch, Paläographie pass. Zu bedauern ist die nicht ausgeführte schriftgeschichtliche Auswertung in der Einleitung der sonst vorzüglichen Edition der mittelalterlichen Wandmalereien Österreichs von E. Lanc. »
  142. Ein bei Zisterzienserklöstern schon öfters beobachtetes Phänomen; vgl. dazu Nikitsch, Sepulkralkultur 190ff. Kloster Eberbach im Rheingau bildet dabei eine Ausnahme, hier schien man sich bereits im 14.Jh. eher auf die figürliche Gestaltung der Grabdenkmäler zu konzentrieren. »
  143. Das Dominikanerinnen-Kloster Mariental scheint Ende des 13. und im 14.Jh. eine ähnliche klostereigene Tradition in der Schriftgestaltung ausgebildet zu haben; vgl. DI 25 (Lkrs. Ludwigsburg) Einleitung XLIIf. »
  144. Reizvoll wäre es, der Frage nachzugehen, ob sich Abhängigkeiten zwischen dem klostereigenen Scriptorium und der Steinmetz-Werkstatt nachweisen ließen; vgl. dazu am Beispiel des frühmittelalterlichen Britannien J. Higgitt, The stone-cutter and the scriptorium. Early medieval inscriptions in Britain and Ireland, in: Epigraphik 1988 (s.d.) 149-162. »
  145. Eine vergleichbare frühe Entwicklung läßt sich für die benachbarten Gebiete nur noch in Mainfranken feststellen, vgl. DI 27 (Würzburg) Nr.49 von 1326 u.ö.; sowie später DI 1 (Main-Taubergrund) Nr.113 von 1361 und DI 8 (Mosbach, Buchen, Miltenberg) Nr.146 von 1357 u.ö. »
  146. Die in der Vergangenheit stets angeführte (vgl. Kloos, Epigraphik 132 und zuletzt DI 23 (Oppenheim) Einleitung XLIII), scheinbar gesicherte Abfolge in der Schriftentwicklung des 14. Jahrhunderts von der anfänglich breiten zur schlanken Form der Jahrhundertmitte ist durch das in den jüngst publizierten DI-Bänden bekannt gewordene Material deutlich relativiert worden (vgl. dazu DI 25, Lkrs. Ludwigsburg, Einleitung XLIII und DI 29, Worms, Einleitung LXI). Auch die hier auftretenden Schriftformen sprechen in diesem speziellen Bereich eher für ein gleichzeitiges Nebeneinander breiter und hoher Formen. »
  147. Eine gründliche Untersuchung dieses interessanten Phänomens (auch der Zusammensetzung dieser Masse) steht nach wie vor aus, vgl. daher immer noch Bauer, Mainzer Epigraphik 37f. mit dem Hinweis auf extrem flach ausgehauene Buchstaben bei Grabplatten des 13. und 14.Jh., die wohl für die Anbringung von Metallfüllungen gedacht waren. Ein vergleichbarer Befund liegt bei einer Türinschrift von 1307 im ehem. Zisterzienserinnen-Kloster Klosterhäseler vor (DI 9, Lkrs. Naumburg, Nr.351), deren „unsicher eingekerbte Buchstaben ... mit farbiger Masse” gefüllt gewesen sein dürften. DI 15 (Rothenburg) Nr.29 bezeichnet die Füllung dieser Inschrift als „vermutlich mit Harz gebundener Ziegelsplitt” (ebd., Einleitung XXI). - Im Bearbeitungsgebiet sind die Buchstaben folgender Grabplatten derart gehauen: Nr.18 von 1302, Nr.19 von 1308, Nr.104 von 1407 (Reste einer rötlichen Farbmasse vorhanden), Nr.189 von 1498 (Reste einer schwärzlichen Farbmasse vorhanden), Nr.360 von 1585 (Reste einer rötlich-schwarzen Masse vorhanden). Bei den entsprechend gearbeiteten Grabplatten der Dekane Johannes von 1336 und Hartmann von 1339 in der Liebfrauenkirche zu Oberwesel (Rhein-Hunsrück-Kreis) haben sich in den Buchstaben erhebliche Reste einer schwärzlichen Farbmasse erhalten. »
  148. Vgl. dazu und zum Folgenden grundlegend R. Neumüllers-Klauser, Epigraphische Schriften zwischen Mittelalter und Neuzeit, in: Epigraphik 1988 (s.d.) 315-328.; R. Fuchs, Übergangsschriften, in: ebd., 331-336 und W. Koch, Zur sogenannten frühhumanistischen Kapitalis, in: ebd., 337-345. »
  149. Vgl. dazu und zum Folgenden DI 29 (Worms) Einleitung LXVf. »
  150. Vgl. die Charakterisierung bei Meyer, Epigraphik 38. »
  151. Kapitalis erstmals an der 1484 entstandenen Madonna der Palästina-Fahrer; vgl. DI 2 (Mainz) Nr.206. »
  152. Erstmals 1488 bei der Stifter- und Widmungsinschrift des Wormser Bischofs Johannes Kämmerer von Worms gen. von Dalberg; vgl. DI 29 (Worms) Nr.316»
  153. Erstmals (unsicher) nach 1485, sicher 1508; vgl. DI 12 (Heidelberg) Nr.138 bzw. Nr.194. »
  154. Vgl. dazu Kloos, Einführung 158ff. und Bornschlegel, Renaissance-Kapitalis pass. »
  155. Vgl. dazu den Hinweis in DI 30 (Calw) Einleitung XXX»
  156. Dann erst wieder 1606 und später nachweisbar, vgl. Nr.452 und Nr.505 von 1622. »
  157. Die gebotene (bislang von der Epigraphik eher vernachlässigte) Beobachtung der Entwicklung der sich nur vermeintlich wenig verändernden Formen der Kapitalis kann neben Datierungshilfen auch zum eindeutigen Nachweis neuzeitlicher Kopien genutzt werden; vgl. etwa Nr.348 von 1580. »
  158. Vgl. dazu ausführlich Bischoff, Paläographie 163ff. und Kloos, Epigraphik 134ff. »
  159. Vgl. dazu und zum Folgenden grundlegend Neumüllers-Klauser, Schrift und Sprache 64f. »
  160. Die bislang stets als früheste Belege dieser Entwicklung angeführten Grabinschriften (vgl. DI 2, Nrr.33 und 37; auch Nr.706 von 1324 wohl fraglich) könnten neuesten Untersuchungen zufolge nachträglich um 1340 als Memorialinschriften angefertigt worden sein und würden sich in diesem Falle in die auch sonst zu beobachtende Entwicklung harmonisch einfügen. Vgl. dazu künftig die historische wie kunsthistorische Quellen und Argumente auswertende Arbeit von Verena Kessel, „Und sal eynen redelichen Sarcke uff das Grabe lassen havven”. Bemerkungen zu den Mainzer Erzbischofsgräbern von Siegfried III. von Eppstein (†1249) bis Konrad von Dhaun (†1434). Frau Dr. Kessel (Kunsthist. Inst. der Univ. Mainz) danke ich für die gern gewährte Einsichtnahme in ihr Typoskript, das demnächst in Bd.33 der Zs. Kunst in Hessen und am Mittelrhein erscheinen wird. »
  161. In den benachbarten Gebieten tritt sie mit dem Jahr 1341 früh im Kloster Eberbach auf (vgl. künftig DI Rheingau-Taunus-Kreis), dann 1356 in Ladenburg (DI 16 Rhein-Neckar Kreis II, Nr.18), 1361 in Hirschhorn (vgl. künftig DI Bergstraße), 1379 in Heidelberg (DI 12 Heidelberg Nr.57), 1397 in Oppenheim (DI 23 Oppenheim Nr.43) und 1403 in Worms (DI 29 Worms Nr.206 mit Einleitung LXIX). »
  162. Die gotische Minuskel ist erstmals 1320/30 auf Glasgemälden des Klosters Wienhausen und um 1330 als Gewölbemalerei in Mainz (vgl. DI 2, Nr.718) bzw. 1338 auf einem Wandfresko in Südböhmen nachzuweisen; vgl. dazu Neumüllers-Klauser, Schrift und Sprache 64. - Falls die kopiale Überlieferung zutrifft, wird sie zudem bereits 1322 auf einem einem Sarg beigegebenen Bleitäfelchen verwendet, vgl. dazu F.W. Leitner, Inschriftendenkmäler als historische Quelle für die Landesgeschichtsforschung, in: Epigraphik 1988 (s.d.) 34 mit Abb.11. »
  163. Vergleichbarer Befund bei den wohl nach 1340 zu datierenden Grabdenkmälern zweier Mainzer Erzbischöfe (vgl. oben Anm.166), allerdings mit abweichender Bildung des w aus zwei verschränkten v»
  164. Vgl. zu diesem noch kaum untersuchten Phänomen erste Hinweise bei Bischoff, Paläographie 181, Kloos, Epigraphik 137 und Högg, Inschriften 146ff. Die von Kloos erst für die 2. Hälfte des 15.Jh. konstatierte Übernahme von Großbuchstaben aus den damaligen Versalienalphabeten trifft also - zumindest für das Nahegebiet - hier bereits für die 1. Hälfte des Jh. zu. - Vgl. etwa zur Gestaltung des O ein fast identisch ausgeführtes Q in einer Handschrift des 15.Jh. (Degering, Schrift, Taf.101) und zu der des S ein ganz ähnliches Beispiel auf einer Schreibmeistertafel aus der 1. Hälfte des 15. Jh. (E. Crous/J. Kirchner, Die gotischen Schriftarten. Leipzig 1928, Abb.30). »
  165. Vergleichbare Versalien finden sich etwa in reicher Zahl auf einer 1472 hergestellten Gedenktafel im holländischen Dordrecht (vgl. J.L. van Gouw, Epigrafica, in: Nederlands Archievenblad 70 (1966) Abb.1) und am Ulmer Chorgestühl der 2. Hälfte des 15.Jh. (vgl. Högg, Inschriften 137 Taf.5). »
  166. Vgl. dazu das vorhergehende Kap. sowie Hans A. Genzsch, Kalligraphische Stilmerkmale in der Schrift der luxemburgisch-habsburgischen Reichskanzlei. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der Fraktur, in: Mitt. d. Österr. Inst. f. Geschichtsforschung 45 (1931) 205-214. »
  167. Vgl. dazu Fichtenau, Lehrbücher 25ff. »
  168. Vgl. zur Forschungs- und Gattungsgeschichte ausführlich Zahn, Beiträge 6ff. »
  169. Vgl. dazu Rudolf Kautzsch, Die Entstehung der Frakturschrift (Beilage zum zwanzigsten Jahresbericht der Gutenberg-Gesellschaft). Mainz 1922, 7ff., Fichtenau, Lehrbücher pass. und Zahn, Beiträge 10ff. »
  170. In den benachbarten Gebieten läßt sich in zeitlicher Hinsicht in etwa eine vergleichbare Tendenz feststellen: In Worms tritt sie erstmals 1535 auf (DI 29, Nr.425), in Rüdesheim 1558/59 (vgl. künftig DI Rheingau-Taunus-Kreis), in Mainz und Oppenheim spät 1578 (DI 2, Nr.479) bzw. 1575 (DI 23, Nr.175). »
  171. Vgl. zu ähnlichen Phänomenen DI 29 (Worms) Einleitung LXXII»
  172. Vgl. dazu die Hinweise in DI 30 (Calw) Einleitung XXXI»
  173. Abgesehen von einigen frühen Formen wie Kreuzchen und warzenförmig erhabene Punkte unterscheidet sich die Entwicklung der Worttrennungszeichen auf Glocken nicht wesentlich von der hier skizzierten, sie bringt allerdings im 15. Jh. eine ungleich größere Vielfalt an Zeichen hervor; vgl. dazu oben Kap. 4.4. »
  174. Da abgesehen von vereinzelten Teiluntersuchungen (vgl. etwa Lutz, Inschriften 25f.) über diesen Bereich noch nicht übergreifend gearbeitet wurde, können die folgenden Beobachtungen vorerst nur für die hier vorgelegten Inschriften des Landkreises Bad Kreuznach zu Rate gezogen werden. Berücksichtigt werden im Folgenden nur erhaltene Inschriftenträger, deren Bestand eindeutige Aussagen erlauben. »
  175. Der als Worttrenner eingesetzte kleine Kreis bei der aus dem 12.Jh. stammenden Nikolausfigur aus Kloster Sponheim (Nr.10) ist singulär und könnte als Reflex auf die ebenfalls aus kleinen Kreisen bestehenden Schmuckformen zu werten sein. »
  176. Vgl. dazu Meyer, Epigraphik 36f. und die zahlreichen Beispiele bei Walser, Römische Inschrift-Kunst pass. »
  177. Vgl. dazu und zur im Folgenden verwendeten Terminologie Traube, Nomina sacra 17f., Kloos, Epigraphik 111ff. und O. Mazal, Lehrbuch der Handschriftenkunde (Elemente des Buch- und Bibliothekswesens 10). Wiesbaden 1986, 140ff. »
  178. Bietet ursprünglich nur den ersten bzw. die ersten Buchstaben eines Wortes, die syllabare Suspension hingegen ein Wortgerippe; in der Regel bleibt jedoch ein größerer Teil des Wortes erhalten. »
  179. Vgl. auch Nr.56 (1369) mit der zwischen die Kürzungszeichen gestellten VS-Kürzung in Form einer eckigen Neun und Nr.102 (1403/1404) in Form einer schlanken Neun mit kleinem Kopf und über die ganze Leiste gezogenem Auslaufstrich. »
  180. Dieses, bereits in antiken römischen Inschriften gelegentlich verwendete (vgl. Conrad, Epigraphik 29), wohl spezifisch epigraphische Zeichen läßt sich im Rheinland bislang zuerst auf der Grabplatte des im Jahr 1035 verstorbenen Limburger Abtes Gumbert nachweisen, vgl. Kraus, Christliche Inschriften II Nr.681. »
  181. Vgl. dazu ausführlich Th. Dombart, Das Monogramm IHS, in: Die christliche Kunst 11 (1914/115) 257- 269. »
  182. Vgl. dazu Kloos, Epigraphik 112. »
  183. Lutz, Inschriften 26 erwähnt dieselbe Bildung bei einem Rothenburger Beispiel. »
  184. Maßangaben und Text nach H. Teschemacher: Was wir von den Löllbacher und Schweinschieder Glocken wissen, in: Oberländische Chronik pass. »
  185. Vgl. dazu ausführlich Heintz, Schloßkirche 177ff. und Nikitsch, Fürstengruft 8ff. sowie Nr.227 von 1503 mit Anm. 1. »
  186. Prof.Dr.Dr. Otto Böcher, Mainz. »
  187. Foto im LfD Mainz, Fotoarchiv, ohne Neg.-Nr. (zu finden unter Bad Münster am Stein-Ebernburg). »
  188. Freundliche Mitteilungen von Prof.Dr.Dr. Otto Böcher vom 5.Juni 1992 und Dr. Ivo Rauch, CVMA, vom 28.Oktober 1992. »
  189. Vgl. den Hinweis bei Kohl, Rheingrafenschloß 29. »
  190. Vgl. etwa Nr.477 von 1614 mit Anm.3 sowie Nr.464 von 1609; singulär ist der Fall einer nachträglich angefertigten, wohl im Wortlaut stimmigen Inschrift ohne nachprüfbare Quelle, vgl. Nr.348 von 1580. »
  191. Wagner, Urkundliche Geschichte 276. »
  192. Vgl. Kdm. 159 und Fröhlich/Zimmermann, Schloß Dhaun 12. Auftraggeber war vermutlich Dr. Warendorf, der um diese Zeit die damalige Ruine erwarb und wieder herrichten ließ; vgl. auch den Hinweis auf dem Foto Nr.09/145/16 im Fotoarchiv der Verbandsgemeinde Kirn-Land. »
  193. Vgl. Kdm. 189. »
  194. Vgl. ebd. 176. »
  195. Vgl. die Hinweise bei Kdm. 363 und Berkemann, Sobernheim 82. »
  196. Zimmermann, Glocken 35; wird von ihm nicht mehr im Kdm. verzeichnet. »
  197. Vgl. dazu die im kath. Pfarrarchiv Seesbach verwahrten handschriftlichen Aufzeichnungen des damaligen Pfarrers, hier S.196. »
  198. Vgl. dazu K. Keim, Wie Winzenheim seine Schulden aus dem Dreißigjährigen Krieg abgetragen hat, in: KHbll. 1 (1957) 3. - Vermutlich ist diese Glocke dennoch verloren, da in der erwähnten Frankfurter Kirche im Jahr 1679 anläßlich ihres Neubaus alle alten Glocken eingeschmolzen wurden. »
  199. So erstmals Renard, Glocken 75 und ihm folgend Fritzen, Glockengießer I, 93. »
  200. Vgl. zum Folgenden ausführlich Glatz, Wandmalerei 63ff. »
  201. Erwähnt bei Glatz, Wandmalerei 280. »
  202. Vgl. dazu Clemen, Monumentalmalereien 437 mit Abb., Kdm. 297 mit Abb.212 und Glatz, Wandmalerei 282. »
  203. Vgl. Lehfeldt, Kunstdenkmäler 297. »
  204. So Kdm. 149 und 151. »