Die Inschriften der Stadt Worms

Hinweis: Die Zählung der Fußnoten in diesem Kapitel weicht von der Darstellung im Band ab. Die Nummer 142a) im Band entspricht hier der Anmerkung 143) etc.

3. Inschriftengattungen und Inschriftenträger, Material

Im nachfolgenden Katalog der Inschriftendenkmäler der Stadt Worms wurde eine strenge Trennung zwischen Gattung und Träger versucht in der Überzeugung, daß sie sich zwar oft formal bedingen, jedoch auch Redundanzen vorkommen können. Auf durchaus gleichartigen Objekten sind verschiedene Gattungen von Inschriften möglich, wie auch umgekehrt die dingliche Realisation von gleichartigen Texten auf sehr unterschiedlichen Materialien und in vielfältigsten Formen gesucht wurde. Mar-[Druckseite XXXIII]-kante Beispiele für untypische Verbindungen von Form und Funktion sind sicherlich die Bauinschrift von 1384 an der Wertheimer Stadtkirche128) auf einer Umschriftplatte mit Wappen im vertieften Feld und die Bauinschrift von 1468 an der ev. Pfarrkirche in Ensingen auf einer in den oberen Ecken abgeschrägten Umschriftplatte mit erhabenem Wappen.129) So ist es keineswegs wahrscheinlich, daß die sogenannten Wormser Weihnachtsreliefs (Nr. 311, 316-318, 391), wie Bernhard Hertzog bei einigen meinte, gleichzeitig Epitaphien der Stifter gewesen seien, und auch der Segenswunsch auf dem Schlußstein des Kanonikers Peter Sander(i) (Nr. 329) vom ehemaligen Domkreuzgang macht aus dem Denkmal noch kein Grabmal oder Epitaph. Beim knappen Vermerk von Namen auf Baugliedern sind Stifter- und Sterbe- oder Begräbnisnotizen möglichst auch dann zu trennen, wenn kein Verb die eindeutige Zuordnung erlaubt. Als auf den Text bezogener Faktor wurde daher die Benennung der Gattung in der Regel an den Anfang der Beschreibung von Inschriftenträgern gestellt, dem die der äußeren Form zu folgen hat. Bei Objekten des Totengedächtnisses setzt der Träger schon die Gattung voraus, deren Nennung dann wegfällt; biblische oder andere, meist weise oder gelehrte Sprüche auf letztgenannten Denkmälern bilden keine eigene Gattung.

Die Erfahrung hat gelehrt, daß diese Vorgehensweise bei strikter Beachtung nicht in allen Fällen elegante Lösungen erbringt und für die spätere statistische Auswertung dann auf erhebliche Schwierigkeiten stößt, wenn auf einem Träger mehrere Gattungen vereint sind, ohne daß eine von ihnen eindeutig dominiert und die Funktion des Trägers bestimmt, denn das tun Inschriften nicht immer. Geben also mit ggf. Jahreszahlen und Namen von Klerikern beschriebene Architekturreste Bauherren im Sinne einer Bauinschrift oder nur den seinerzeitigen Inhaber etwa einer Stiftskurie an? Charakter und monumentale Anbringung auf Pilasterresten (Nr. 583, 645, 674) lassen an die erste Sichtweise denken. Kann man Initialen zwar auf einem Meßgeschirr von 1636 (Nr. 685) funktional als Stifterinschrift deuten, so gilt dies nicht notwendigerweise auch für durchaus ähnliche auf einem profanen Trinkbecher (Nr. 675), dessen Besitzer sie lediglich anzeigen. Schwierige Unterscheidungen sind gerade bei Stifterinschriften gegeben, die wie im Falle des Altares des Klosters Mariamünster mit einer Weihenotiz (Nr. 679) verbunden sein können oder bei Nennung der Stifter nur durch Initialen und Wappen einen anderen Schwerpunkt in der Widmung an eine Kirche suchen (Nr. 678). Eine singuläre Inschrift von 1326 an der Andreaskirche (Nr. 114) gedachte eines Sarkophagfundes und der Bergung von Knochen, in erster Linie vermerkt sie aber augenfällig und an geeigneter Stelle die Stiftung eines passenden Jahrgedächtnisses. Die dem Hochheimer Klostergründer Dirolf gewidmete Platte mit den Wünschen der Konventualinnen diente dem 1318 verstorbenen Gönner nicht nur auch, sondern vor allem als Grabplatte (Nr. 97), ohne daß der Text die Grundinformationen zeittypischer Grabinschriften enthielte. Vollends an Eindeutigkeit verlieren Zuschreibungen, wenn Ausmalungsprogramme in einer Katalognummer (Nr. 518) zusammengefaßt werden mußten, die dann Stifter- und Widmungsvermerk, Sprüche und Namen als Bildbeischriften in historisierender Art vereint. Die aufgeführten Beispiele zeigen, daß die Vergabe eines eindeutigen Etikettes nicht in allen Fällen gelingen kann, daß über die gattungsspezifische Einordnung eines Inschriftenträgers Differenzen bestehen können und daher bei der Benutzung von Gattungsstatistiken und entsprechenden Registern Vorsicht geboten ist. Diese Nachteile wiegen aber den weitgehend gelungenen Versuch einer sauberen Trennung von Gattung und Träger nicht auf.

Wie in allen bisher vom Deutschen Inschriftenwerk bearbeiteten Beständen nehmen auch in Worms den breitesten Raum Inschriften des Totengedächtnisses der verschiedensten Ausprägungen ein. Der Einfachheit halber wurden alle diese Inschriften als “Grabinschriften” bezeichnet, unbeschadet unterschiedlicher Informationsgehalte, die im wesentlichen vier Arten umfassen: reine Namen, Sterbe- und Begräbnisvermerke,130) selten losgelöst vom Rest Heil- und Segenswünsche. Dieses Übergewicht jener Gattung ist nur natürlich und entspricht in der Stadt Worms weitgehend, wenn auch nicht notwendigerweise proportional, den ursprünglichen Verhältnissen. In den meisten Fällen wird man die Dominanz von Grabinschriften aber wenigstens teilweise auf zwei Faktoren zurückführen müssen, und zwar auf die relative Dauerhaftigkeit des Materials gegenüber Glasfenstern, Wandmalereien, begehrten Metallobjekten und etwa Holzbalken und auf das verhältnismäßig früh einsetzende Interesse an ihrem Quellenwert für die Genealogen eines Raumes oder einzelner Familien. In Beständen, die nicht über derartig weitläufige Möglichkeiten der inschriftlichen Grablegen und des dazu notwendigen sozialen Umfeldes verfügten, werden ursprünglich andere Gattungen und Träger überwogen haben; denkbar ist [Druckseite XXXIV] das etwa leicht für Gebiete mit ausgeprägter Tradition von Haus- und Balkeninschriften oder für Standorte mit weitgehender Erhaltung beziehungsweise guter Überlieferung religiöser Gebrauchsgegenstände und Kircheneinrichtungen. Aufgrund erheblicher Verluste, die nur in seltenen Fällen in ihrer Größenordnung abzuschätzen sind und deren Kenntnis auf der Zufälligkeit von Abschriften oder Erwähnungen beruhen, sind zuverlässige Vergleiche nur mit schwerwiegenden Einschränkungen möglich. Um gar die Verteilung von Gattungen und Inschriftenträgern zwischen entfernt liegenden Beständen vergleichen zu können, ist nicht nur das Verlustpotential abzuschätzen, sondern auch der jeweilige Zeitpunkt starker Abgänge zu berücksichtigen. Sehr unterschiedliche Auswirkungen auf den zu ermittelnden Inschriftenbestand eines Standortes — erhalten oder nur abschriftlich bekannt — liegen in zeitlich verschobenen und aus verschiedenen Ursachen resultierenden Abgängen begründet. Erheblichen Einfluß gewinnt hier die zeitliche Relation zu potentiellen Inschriftenabschreibern, die nur in Ausnahmefällen wie etwa Würzburg in großem Umfang weit vor 1600 zu arbeiten begannen (vgl. unten Kap. 4.). Um Aussagen nicht zu verfälschen, ist es dann wichtig festzustellen, ob es einen großräumigen spätmittelalterlichen Stadtbrand, eine frühe Durchführung der Reformation in einer Kirche mit Umbauten oder gar einen Bildersturm wie 1565 in Oppenheim gab,131) ob große Zerstörungen und Plünderungen stattfanden wie im Dreißigjährigen Krieg oder erst später wie bei der Pfalzzerstörung 1689. So werden der Wickenburgschen Sammlung pfälzischer Denkmäler zwar eine Reihe sonst nicht bekannter Wormser Inschriften verdankt, umfassende Beschreibungen und Zitate des Bestandes im Domkreuzgang konnten aber nur die Inschriftensammler Bernhard Hertzog und Georg Helwich (vgl. Kap. 4.) vorlegen, die noch den ungestörten Zustand vorfanden.

Die Bezeichnung „Grabinschrift” gilt implizit für alle entsprechenden Träger und für Denkmäler, die wegen Abganges nicht mehr einem Typ zugeordnet werden können; in Ausnahmefällen glichen Objekt- und Lagebeschreibungen sowie Rückschlüsse aus Formular- und Formzusammenhängen die fehlende Erhaltung aus, um wenigstens hypothetisch den Träger bestimmen zu können. Unter Grabinschriften fallen auch die erwähnten wenigen Namen in gleicher Funktion.132)

Im ausgedehnten Bearbeitungszeitraum haben sich sowohl die Formen der Inschriftträger als auch die Texte des Totengedenkens verändert, weil auch seine Begründung und seine Durchführung Veränderungen unterworfen waren, es sein mußten in dem Augenblick, in dem sich die liturgisch notwendigen Handlungen am Grabe oder allein schon ihre Abhängigkeit vom Grabplatz änderten,133) ganz zu schweigen von den allgemeinen geistesgeschichtlichen Neuerungen, die etwa die Haltung gegenüber Abbildung von Individuen prägten. Der Wechsel von frühchristlichen Grabsteinen über hochmittelalterliche Grabplatten zu opulenten, architektonisch und ornamental durchgebildeten, riesigen Denkmälern von Herrschern, Kirchenfürsten, Fürsten und auf niedrigerem Niveau auch des ritterbürtigen Adels ist anhand des Denkmalbestandes fast überall nachzuvollziehen; die Feingliederung der Veränderungen und ihre Manifestation hängt aber im wesentlichen von den besonderen Umständen ab, die sich auf einen Bestand von Memorialzeugnissen auswirken konnten. Seit den Veröffentlichungen von Philipp Ariès134) und des Mittelaltersonderforschungsbereiches der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster135) hat man sich verstärkt um die Quellengattung der Memorialzeugnisse bemüht. Zwar war man von kunsthistorischer Seite schon relativ früh auf die Beobachtung gestoßen, daß vor dem 12. Jahrhundert nur verhältnismäßig wenige Denkmäler des Totengedächtnisses zu ermitteln sind und sie nur in ganz wenigen und ausgesuchten Fällen bildliche Darstellungen enthielten,136) doch bemühte [Druckseite XXXV] man sich von ihrer Seite vornehmlich um Denkmäler mit bildlicher Darstellung; in der Konzentration auf formale Gestaltungskriterien137) unterblieb die Erarbeitung einer verbindlichen Terminologie, die sich an der Funktion eines Denkmales zu orientieren hätte.138) Gerade weil diese Denkmäler eine große Vielfalt von Formen und Funktionen umfassen können, bietet sich kein einzelner universaler Oberbegriff an, und man kann sich mit den oft verwendeten Begriffen „Grabdenkmal” oder „Grabmal” nur behelfen. Typengeschichten des Grabmals gibt es unter vorwiegend kunsthistorischen Aspekten und nach Landschaften betrachtet zuhauf, aber eben meist auf künstlerisch interessante Typen oder Zeiträume beschränkt139) und ohne brauchbare Anleitung, unter welchen Kriterien formale und funktionale Merkmale zusammengenommen bestimmte Benennungen erzwingen. Die Unterscheidung zwischen „Grabmal” als dem in erster Linie den Grabplatz deckenden und bezeichnenden Monument und „Grabdenkmal”, dessen primärer Zweck in der Memoria einer Person liege,140) bleibt unscharf, weil sich theoretisch alle inschriftlichen Grabmonumente dann unter “Grabdenkmal” einreihen ließen, der Bezug zu Memoria oder Gedenken im Wort „Denkmal” so eng aber nicht mehr zu begründen ist und außerdem gerade dann die funktionale und formale Unterscheidung zwischen grabgebundenem Objekt und dem reinen Memorialzeugnis verloren geht. Als Gattungsbezeichnung für Inschriftenträger des Totengedächtnisses wurden daher nachfolgende Termini gebraucht: Grabplatten für Grab oder Gruft deckende Inschriftenträger; Grabsteine für wie Stelen aufrecht in unmittelbarer Nähe des Grabes, vielleicht wie heute am Kopfende, angebrachte Platten insbesondere des lutherischen Friedhofes; Grabdenkmäler für in gleichem räumlichen Zusammenhang zum Grab stehende Monumente mit reicher Ausgestaltung durch architektonische Gliederung, Figuren in Beterreihen und Szenen; Epitaphien für Denkmäler, die nicht notwendigerweise mit einer Grabstelle verbunden waren,141) was vor allem in jenen Fällen deutlich wird, in denen wie in Herrnsheim für einige Angehörige der Kämmerer-Familie (Nr. 296f., 328, 442f., 461, 473, 475) und bei Bischofsgräbern im Dom (Nr. 228f., 607, 611) figürliche Denkmäler an der Wand und zusätzlich Bodenplatten mit entsprechenden Inschriften überliefert und gar erhalten sind. Die Zweckbestimmung des Epitaphs wurde nicht in der Fixierung des Sterbefalles oder des Grabes gesehen, sondern in erster Linie diene es als Andachtsbild und Aufforderung zur Besinnung an den Vorübergehenden, die jener in Form einer persönlichen Andacht und Fürbitte dem Seelenheil des Verstorbenen und seiner selbst zugutekommen lassen solle; diesem Wesen entspreche die Darstellung andachtswürdiger Figuren und Szenen, meist aus dem Leben Jesu oder von Namenspatronen.142) Es ist aber keinesfalls so, daß man den Charakter des Epitaphs auf die Verklammerung von Memoria und reinem Andachtsbild einengen sollte, da auch für Verstorbene mit lediglich Beterfiguren im figürlichen Denkmal Grabplatten existieren konnten (vgl. Nr. 297, 328); eine Unterscheidung von Epitaph und Bildepitaph im engeren Sinne Weckwerths erscheint da angebracht. Den Faktor Andachtsbild muß nicht das Denkmal selbst tragen, da die weitaus meisten Denkmäler dieser Art in unmittelbarer Nähe zu Ältären standen.143)

Die im Katalog benutzte Einteilung unterscheidet sich erheblich von der oben genannten Heinfried Wischermanns, der sonst in jüngeren Inschriftenbänden oft angewandten Benennung der liegenden Platten als „Grabsteine”144) und auch der Abschichtung von Grabdenkmälern als Epitaphien besonde-[Druckseite XXXVI]-rer Art in Aufbau und opulenter architektonischer Gestaltung.145) Alle Denkmalgruppen konnten sehr unterschiedliche Ausformungen erfahren, was im folgenden für Worms zu beschreiben sein wird, einzelne Exemplare sich in ihrem äußeren Erscheinungsbild einander wieder stark annähern, so daß Differenzierungen in der überwiegend gestörten Fundsituation erschwert sind. Die oft nicht rekonstruierbaren Denkmalbewegungen und die Überlieferungssituation der oft nur unzureichend beschriebenen Denkmäler mit figürlichen und szenischen Darstellungen etwa beim Domkreuzgang verführen dazu, schematisch alle Denkmäler, die nicht als Grabplatten oder -steine nachzuweisen sind, als Epitaphien anzusehen.

Aus nachrömischer Zeit sind an Rhein und Mosel zahlreiche Grabinschriften erhalten oder wenigstens überliefert, die allesamt aus zeilenweise beschriebenen, relativ kleinen Platten bestehen und Grabsteine genannt werden, weil sie in räumlichem Zusammenhang mit dem Grabplatz standen, was augenfällig aus der häufigen Formel HIC IACET/QUIESCIT o.ä. hervorgeht; sie lagen auf Friedhöfen über den Gräbern oder waren zumeist an oder bei Sarkophagen angebracht und in Form und Aussage noch römisch-christlichen Vorbildern verhaftet.146) Abgesehen von Einzeldenkmälern stimmen die Inschriften einer zweiten frühen, und zwar nachkarolingischen Gruppe von Totengedächtnismälern im Text oft mit Nekrologeinträgen überein; diese meist Memoriensteine genannten Denkmäler waren wenn überhaupt mit nur knappsten inschriftlichen Angaben zu Person und Todestag versehen. Daß ihre verhältnismäßig kleinen Abmessungen wirklich darauf hinweisen, sie hätten ursprünglich nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Grabplatz gestanden, ist neuerdings wieder bestritten worden.147) Die charakteristischen, fast nur auf den Kölner Raum beschränkten Formen sind in Worms nicht belegbar. Die Überlieferung von Grabinschriften beginnt hier mit drei frühchristlichen (Nr. 1-3) und einem sonderbaren vorkarolingischen Grabstein (Nr. 4); Beschriftungen von Sarginnenwänden (Nr. 6f.), von Bischofsgrabplatten (Nr. 8, 25, 28), eines Sarkophages und Quadersteinen mit Namen (Nr. 14-16), des Bilidruda-Sarkophages (Nr. 12) lassen sich nicht in ohnehin nur kärglich bekannte Typenentwicklungen einordnen, zumal die Wormser Beispiele nicht in allen Fällen exakt datiert werden können. Zumindest entspricht das Wormser Material der gängigen Beobachtung, daß Grabinschriften vor dem 13. Jahrhundert eher die Ausnahme sind. Wormser Grabinschriften des 13. Jahrhunderts bestehen zumeist aus Namen an Bauteilen und sind dann nur schwer von Stiftervermerken (Nr. 34ff.) zu trennen;148) lediglich die Inschrift eines Scholaren Johannes enthält die Angabe des Todestages (Nr. 38), die einer Bertha und eines Eberhard (Nr. 37) wenigstens ein Kreuz. Im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts setzt dann wie anderenorts meist schon ab der Mitte die Überlieferung körpergroßer Umschriftplatten auch für nicht in besonderem Maße ausgewiesene Personen ein, die hier durchweg Grabplatten genannt werden, weil sie in ihrer ursprünglichen Lage als Deckplatte eines Grabes oder einer Gruft dienten. Hauptmerkmale sind körpergroße Maße und von innen lesbare Umschriften in der Plattenebene, meist mit Linien eingegrenzt.149) Erhalten oder wenigstens im Aussehen durch Fotos bekannt sind nur solche aus Stein mit gehauener Inschrift; die spärlichen Nachrichten zur Verwendung von Metallen erlauben kaum, zwischen Ganzmetallplatten und Steinen mit Metallauflage zu unterscheiden.150) Ob die Rohform der Umschriftplatte weiter ausgestaltet wurde, hängt von dem Aufwand [Druckseite XXXVII] ab, den der Auftraggeber treiben wollte oder standesbedingt treiben mußte. Wenn man von Denkmälern für einen besonderen Personenkreis von Herrschern, Stiftern und Prälaten absieht, setzen Konzeption der Umschriftplatte und die Ausgestaltung ihres Mittelfeldes in etwa gleichzeitig ein: Ersten Wormser Platten von vielleicht ab 1280 (Nr. 51) folgen schnell in Kreisen der städtischen Oberschicht Platten mit Mittelwappen (Nr. 59f. von 1295?, 1296), wie sie für Kloster Rosenthal (Donnersbergkreis) schon 1261 (Raugraf Heinrich) und 1263 (Graf Eberhard von Eberstein) bezeugt sind.151) Nur wenig später treten Figur (Nr. 79, 100) beziehungsweise in Architekturrahmung gestellte Figuren auf (Nr. 84), zögernd freilich Wappen und Figur in Kombination wie beim Dirolf-Denkmal (Nr. 97). Der weitaus größte Teil der erhaltenen Grabplatten in Worms entbehrt freilich solchen Schmuckes, weist allerdings mehrfach monumentale Namen und/oder Monumentalbuchstaben, bei geistlichen Personen auch den Stab als Abzeichen ihrer Würde auf (Nr. 69, 80, 128 u.a.m.). Das Fehlen einer dichten erhaltenen oder verläßlich beschreibenden Überlieferung des 14. Jahrhunderts für den Dombereich und insbesondere für die Bischofsgrablege macht sich dahingehend bemerkbar, daß erst 1364 eine Ahnenprobe mit vier Wappen auf einer (figürlichen) Grabplatte zu belegen ist (Nr. 145), freilich auch sonst kaum zeitlich übertroffen wird.152) Etwa um dieselbe Zeit begegnet gewöhnlich die Anbringung von zwei Wappen, in Worms etwas später erst 1376 (Nr. 159). Daß diese Entwicklungen etwa beim Mainzer Bestand außer beim Vierwappenstein früher einsetzen, geht außer auf die Überlieferungssituation auch auf die Zusammensetzung des Personenkreises zurück; den ältesten figürlichen Stein erhielt immerhin Graf Diether von Katzenelnbogen (†1276).153) Nachdem sich im 15. Jahrhundert auf den Grabplatten die Viererahnenprobe für ritterschaftliche Pfründeninhaber am Domstift durchgesetzt hatte, änderte sich in der Konstellation nur wenig und noch die Grabplatte für Bischof Philipp von Rodenstein (Nr. 607) zeigt diese. Größere Ahnenproben blieben bis auf eine Ausnahme mehrgliedrigen Denkmälern vorbehalten; acht Ahnenwappen und ein zusätzliches Allianzwappen schmücken jedoch einzigartig die Umschriftgrabplatte des württembergischen Rates Ludwig Andreas Lemlin von Reinhertzhofen (Nr. 688) von 1635 und heben sie weit von den bürgerlichen Platten und Denkmälern mit Elternahnenwappen ab.154) Der Typ der Grabplatte, in der Regel mit umlaufendem Schriftband auf verschiedenen profilierten oder abgegrenzten Leisten versehen, blieb bis zum Ende des 17. Jahrhunderts in Verwendung und wurde im Laufe der Zeit natürlich mit vielerlei Beiwerk ausgestaltet. Zu Wappen, Architektur und Figuren traten die erwähnten Amtsstäbe von Bischöfen und Äbtissinnen hinzu, Priesterkelche teils in flachen Kielbogennischen ab dem Ende des 14. Jahrhunderts, eine Tafel leider ohne erhaltene Schrift 1465 (Nr. 261). Im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts verschwand teils die Umschrift zugunsten einer meist ausführlicheren Zeileninschrift in einem abgegrenzten Mittelfeld, wie das für drei Steine in Liebfrauen (Nr. 727, 730) und die Platte des Dekans Peter Dorn an St. Martin (Nr. 737) zu belegen ist, ohne daß dadurch der Charakter als Platte oder deren Definition grundsätzlich in Frage gestellt würde. Das erste Bibelzitat auf einem Totengedächtnismal findet sich 1551 auf dem gemeinsamen Epitaph Schaumberg/Truchseß von Pommersfelden (Nr. 451), in Deutsch übrigens in Anklängen 1559 und 1561 (Nr. 470, 477), in Textübernahme erst 1565 (Nr. 486), während die ersten frei über Tod, Vergänglichkeit und Heil räsonnierenden Texte vielleicht schon 1509 dem Epitaph Gerstner/Waagleiter (Nr. 380), sicher dem möglichen Kollektivdenkmal von 1517 (Nr. 396) beigefügt waren. Losgelöst von den Zwängen und Usancen der Ausgestaltung ihrer äußeren Form ist auf der lutherischen Umschriftplatte des Pfarrers Jakob Daniel Fabritius von 1638 (Nr. 697) das Feld unter dem Wappen mit einer Laudatio aus der „Feder” seines Amtskollegen Michael Wenzel ganz im Stile auch anderer lutherischer Denkmäler gefüllt.

Eine Trägergattung ganz eigener Art, für die wie für die frühmittelalterlichen Steine der Begriff Grabstein gewählt wurde, zeichnet den Bestand von Denkmälern aus, der vom lutherischen Friedhof zuerst ins Paulusmuseum und von dort ins heutige Museum der Stadt Worms gerettet wurde. Aus der Meixnerschen Skizze muß man folgern, daß die betreffenden Steine innen an der Mauer des Friedhofes und der Wand der alten Stephanskirche standen, jeweils am Ende des Einzel- oder Familiengrabes.155)

Von dem ursprünglich wohl viel stärker belegten Friedhof sind nur die von Meixner abgeschriebenen Denkmäler bekannt; es ist anzunehmen, daß sich weitere Gräber vielleicht mit Holzkreuzen in der [Druckseite XXXVIII] scheinbar freien Mitte befanden, keineswegs aber, daß die besagten Grabsteine sich etwa nicht dicht am Grabplatz befunden hätten. Nur dort konnten sie ihre Aufgabe erfüllen und den Grabplatz sozial herausgehobener Personen bezeichnen; eben fast ausschließlich solche, Ratsherren, Pfarrer und ihre Angehörigen, erhielten dann den bevorrechtigen Platz an der Mauer, der die Aufstellung von größeren und dauerhaften Denkmälern ermöglichte. Wie die fehlenden Abschriften von Rückseitenverwendungen zeigen, lehnten diese Objekte an der Friedhofsmauer, Sockel zur Verankerung in der Erde sind nicht vorhanden. Sie willkürlich im Friedhofsareal zu plazieren, hätte keinen Sinn ergeben, und wenn nicht für alle jeweils genannten Familienmitglieder, so mußte doch das Denkmal für die Person, deren Todesfall seine Errichtung begründete, den Grabplatz bezeichnen, um dem Charakter eines Friedhofes gerecht zu werden. Zu stören braucht auch nicht die mehrfach zu beobachtende konventionelle Formelhaftigkeit, das Denkmal sei zum Gedächtnis oder als epitaphium alloquii instar gestellt worden, wenn wie in letzterem Fall auf demselben der verstorbene Sohn spricht: Ich, Georg Peter, bin hier in diesem Grab bestattet ... (Nr. 682) oder auch der ausdrückliche Wunsch nach gemeinsamem Grabplatz geäußert wird (Nr. 696). Die erst ab 1562 sicher bezeugte Belegung des Friedhofes vor dem inneren Mauerring führte auch dazu, daß eine Reihe von Denkmälern gemäß ihrer Inschrift als Gedenkmäler fungierte, wenn nahen Verwandten ein Monument zu Ehren oder zum Gedächtnis gesetzt wurde. Ob Umbettungen oder Nachbestattung des Stifters bei den Denkmälern Kuderer (Nr. 486) und Bechtolsheim (Nr. 497a) stattfanden, ist nicht vermerkt oder anderweitig bekannt geworden. Mit den Gedenkformeln ließen sich auch früher verstorbene und daher nicht auf demselben Friedhof begrabene Familienangehörige (Nr. 503) mit einschließen; trotzdem muß man nicht zwangsläufig von einem Epitaph sprechen. Es sieht so aus, als habe man in der ersten Generation der Friedhofsbelegung für die äußere Gestaltung und den Text noch nach geeigneten Formen Ausschau gehalten. Als funktional gleichwertig durch ihre Aufstellung an Mauern sind aber grundsätzlich zwei Ausprägungen zu unterscheiden, der äußerlich schlichte und allenfalls in Textgestaltung und Diktion anspruchsvolle Grabstein, wie er dem heutigen Sprachgebrauch nicht fern ist, und davon abgesetzt Grabdenkmäler mit reicher Ausgestaltung durch teils mehrstufige architektonische Gliederung, Figuren in Beterreihen und Szenen. Mit der Anwendung des Begriffes Grabdenkmal wurde versucht, die Abgrenzung von funktional gleichem Grabstein zu erreichen und gleichzeitig die Spannung einer konventionellen Nähe zum Epitaph, sei es durch Andachtsbildern ähnliche Darstellung oder Konzentration auf das Gedächtnis des Toten, aufzufangen; meist wird beides kombiniert, etwa in der Art, daß der Feststellung Mantzius hoc recubat ... conditur hic corpus eine Formel wie publicum hunc doloris et amoris cippum .. fieri et erigi voluit folgt (Nr. 719). Die als Grabdenkmal bezeichneten Inschriftenträger sind — so die hypothetische Rekonstruktion — dann doch an den Grabplatz gebunden. Ungewisse Fundlagen und Verluste gerade des Materiales aus dem Domkreuzgang nötigten bei der daraus resultierenden Unsicherheit der terminologischen Kennzeichnung eines Denkmales zu einem gewissen Schematismus, der in bewußter Vereinfachung Denkmäler des lutherischen Friedhofes und in deren Gefolge auch solche rekonstruierbarer lutherischer Grablegen in Herrnsheim und in der Magnuskirche nicht als Epitaphien bezeichnete, die äußerliche Verwandtschaft in senkrechter Aufstellung und Darstellungsabsicht jedoch in der Abgrenzung zu Grabplatten und Grabsteinen sucht, so daß sich Grabdenkmäler von Epitaphien nur in der unterstellten Absicht der Grabkennzeichnung zu unterscheiden brauchen und beide Gruppen ansonsten sehr eng zusammengesehen werden müssen, was sich im vorliegenden Katalog auch in der gelegentlich nicht technisch begründeten Verwendung des Begriffes „Grabdenkmal” zeigt.156) Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß sich die Konfessionszugehörigkeit einer verstorbenen Person bzw. ihres Bestattungsplatzes auf die äußere Gestaltung der Memorie auswirkte. Kein einziges Denkmal vom lutherischen Friedhof zeigt daher die Form einer Grabplatte mit Umschrift oder solcher aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit zeilenweise beschriebenem Mittelfeld (Nr. 727, 730). Eine handfeste Regel, wonach Umschriftplatten vorzugsweise katholischen Verstorbenen gehören würden, ergibt sich daraus nicht, allenfalls eine Tendenz, die unter gewissen Voraussetzungen durchbrochen wurde: Nach 1617 kennt man im Bestand der Magnuskirche, die noch 1614 ein protestantisches Ausschmückungsprogramm erhalten hatte, sechs Grabplatten mit Umschriften, die wohl ausnahmslos auch Protestanten gehörten, bei nur zwei weiteren figürlichen Denkmälern. Eben 1617 kehrte man zu dem nur in dem nicht figürlichen Denkmal Hasel (Nr. 559) nachweislich einmal abgelegten Gebrauch der [Druckseite XXXIX] Umschriftplatte zurück,157) einer Form, die eben vorwiegend in katholisch gebliebenen Wormser Kirchen und in Herrnsheim beim katholischen Zweig der Familie anzutreffen ist. Wie die Platten des lutherischen Ratsherrn Marchard (Nr. 647) von 1617 und des lutherischen Pfarrers Fabritius (Nr. 697) von 1638 zeigen,158) hat dieser Sachverhalt nicht notwendigerweise mit einer Rekatholisierung der umstrittenen Kirche unter spanisch-kaiserlicher Besatzung zu tun, sondern offenbar mit Begräbnis in der Kirche. So wird denn auch von Hans Christoph von und zu Wonsheim behauptet: ... dessen leich nam alhie ruhet ... (Nr. 658).

Außer den frühchristlichen wurden knappste Informationen zu Verstorbenen enthaltende Tafeln, meist aus Metall, die an Baugliedern der Johanniskirche angebracht waren, ebenfalls als Grabsteine bezeichnet, weil diese Kürze der Mitteilung, manchmal nur der Name, auf die Kennzeichnung des Grabplatzes hinweist, wie das auch in Wandquader eingehauene Namen taten. Die Reihe der Grabsteine des lutherischen Friedhofes beginnt mit der körpergroßen, aber quer zeilenweise beschriebenen und mit einem Wappen versehenen Platte des Daniel von Krickenbeck (Nr. 482), die eben nicht mehr die übrigen Merkmale von Bodenplatten aufweist. Erst das 1574 entstandene Denkmal des Matthias Schlatt und seiner Familie (Nr. 506) ist mit der Darstellung einer Beterreihe geschmückt; noch einen Schritt weiter ging die Anbetungsszene des Meielschen Grabdenkmales (Nr. 534), in der die Familie am Kreuz von Golgatha vor dem Hintergrund der Stadt Jerusalem kniet. Damit sind die beiden Haupttypen beschrieben: inschriftlicher Grabstein und abbildendes Denkmal mit Beterfigur(en) oder Figur(en) samt Anbetungsobjekt. Insbesondere bei den Herrnsheimer Grabdenkmälern der Angehörigen Philipp Kämmerers (†1590) sind Unterscheidungen zu figürlichen Grabplatten kaum zu treffen, wenngleich Relief und Anbringung der Inschriften eben nicht mehr den vor und um 1600 noch dominierenden Umschriftplatten entsprechen.

Jüngere, vor allem kunsthistorische Definitionsversuche des Epitaphs blieben immer dem Schoenenschen Hauptmerkmal einer vom Grabplatz unabhängigen Gültigkeit von Inschrift und Denkmal verhaftet; keine Probleme bereitet die Zuschreibung, wenn eine separate Grabplatte ein figürliches Beterdenkmal, ein Andachtsbild mit Sterbvermerk oder einfach ein um Fürbitte anhaltendes Denkmal ergänzt. In jenen Fällen jedoch, in denen solche Hilfen fehlen, auch die Inschrift keinen eindeutigen Bezug zum Grab erkennen läßt, können Epitaphien nur teilweise anhand ihrer äußeren Form und Anbringung erkannt und daher oft nur hypothetisch benannt werden. Darstellungen von Verstorbenen wurden meist ab der Mitte des 15. Jahrhunderts anbetungswürdige Bilder, Kruzifixe oder Szenen aus dem Leben Jesu u.a.m. beigegeben (Nr. 267, 277) oder die bisher nur fiktiv unter Architekturwerk stehenden, aber noch liegenden Figuren wurden aufgerichtet (Nr. 287, 297). Sicherstes Zeichen der Aufrichtung ist die nicht mehr umlaufende Inschrift; im ausgehenden 16. Jahrhundert muß man freilich auch ausnahmsweise mit Grabplatten rechnen, die nicht mehr der Konvention der Umschriftplatte entsprechen (453, 487f., 516). Anhand der Herrnsheimer Mehrfachdenkmäler einer Person läßt sich freilich verfolgen, daß aufgerichtete Beterfiguren auch den Platz eines Epitaphs einnehmen konnten; ob die unmittelbare Anbringung von Andachtsbildern beim Verstorbenen selbst für das Epitaph als unbedingt nötig angesehen werden muß, darf daher bezweifelt werden, standen doch besagte „Wanddenkmäler”159) soweit erkennbar in unmittelbarer Nähe von Altären, in Herrnsheim meist bei dem der hl. Ursula. Die enge Verbindung zu Grabmal und Epitaph kommt nicht so sehr durch die Schaffung von Epitaphaltären wie etwa in Trier zu Ausdruck,160) sondern durch die räumliche oder gar inschriftliche Verklammerung, wenn der Stifterinschrift des Hochaltares ein Fürbittebegehren Bischof Philipps von Rodenstein (Nr. 608) beigegeben ist, Bischof Wilhelm von Effern am Martinsaltar, vor dem er später begraben wurde, schon seine Memoria fixieren ließ (Nr. 628) oder mindestens Teile von Epitaphien durch Stiftung oder Widmung Altären zugeordnet werden müssen (Nr. 611, 638); insofern wird man doch von Epitaphaltären sprechen müssen. Durch den weitgehenden Verlust der Domgrablege weiß man nur wenig über die Gestaltung gerade der Klerikerdenkmäler; häufig waren bei Szenen kniende Figuren. Das gewaltige Denkmal Bischof Dietrich/Theoderichs von Bettendorff (Nr. 514) verbindet in kolossalem Aufbau, kniender Figur vor Kruzifix, Todesmahnung und Fürbittebegehren alle Elemente des Epitaphs und stand nur in der Nähe des Grabes im Hochchor; man müßte sogar vermuten, daß wie im ähnlichen Falle des Bischofs Philipp von Rodenstein (Nr. 607, 611) auch eine Grabplatte existierte.

[Druckseite XL] Das Rodensteinsche Epitaph repräsentiert den Typ des sprachgewaltigen und nur bescheiden bildlich ausgestalteten Erinnerungsmales.

In einem stark kirchlich geprägten Inschriftenbestand wie dem Wormser nehmen Stifter- und vor allem Spruchinschriften einen breiten Raum ein. Die Vermerke von Stiftern reichen von der häufigen Nennung nur seines Namens (vgl. Nr. 18) zur ausführlich begründeten Entstehung von Denkmälern (vgl. Nr. 119), oft freilich auch in unmittelbarem Zusammenhang mit Grabdenkmälern jeglicher Art mit Formeln, die dem antiken fieri curavit oder monumentum posuit entsprechen. Die den Stifter oder Auftraggeber bezeichnende Inschrift konnte hinter anderen Gattungen wie bei der Gedenkinschrift für den Speyerer Bischof Philipp von Flersheim (Nr. 440) in Umfang und Bedeutung weit zurücktreten. Waren reine Namen nicht immer funktional zu bestimmen, so sind auch Texte im genannten Umfeld nicht immer eindeutig im großen Gattungsfeld von Stiftung und Widmung zu unterscheiden. Bei den Spruchinschriften stehen neben sechs reinen Bibelsprüchen schließlich ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts häufige Zitate auf Grabdenkmälern und Schriftstellerzitate (vgl. v.a. Nr. 631f.), gegebenenfalls auch nur Anklänge, frei und situationsbezogen formulierten Inschriften gegenüber, die sowohl als Bildbeischrift wie etwa beim monumentalen Christophorus (Nr. 30) als auch in der Funktion individueller Gelegenheits-, Grab- und Todesdichtung vorkommen. Außer Bauzahlen informieren Bauinschriften über Zeit und darüberhinaus von für den Bau und die Herstellung verantwortliche Personen; es kann sich dabei um kirchliche (vgl. Nr. 259) wie profane Gebäude (vgl. Nr. 464, 545), Befestigungen (vgl. Nr. 626) und Neugestaltung von Kircheninnenräumen (vgl. Nr. 631-633) handeln. Zu unterscheiden sind diese Inschriften von Meisterinschriften, die den ausführenden Handwerker oder Künstler bei Bauten oder beweglichen Objekten nennen, oft in Ergänzung von Stifter-, Spruch- oder Widmungsinschriften. Durch Inschriften wurde eines Ereignisses (vgl. Nr. 114, 342?) oder Personen gedacht, die aber meist leicht mit Geschehnissen der Geschichte der Stadt Worms im weitesten Sinne in Verbindung zu bringen waren, seien es Inschriften für illustre Gönner der Stadt (Nr. 333f.) oder ihrer Kirchen (vgl. Nr. 9, 65, 67) gewesen. Frühe Weiheinschriften des 11. Jahrhunderts (Nr. 10f.), anscheinend Buchstabenstilisierung auf dem Nikolaustympanon (Nr. 39), zwei Grundsteininschriften, davon eine auf einer Bleitafel (Nr. 299, 701), eine vollwertige Urkundeninschrift (Nr. 26) und weitere rechtserhebliche, ja urkundenähnliche Inschriften auf städtischen Maßen (Nr. 49f., 575), die Abgrenzung der hochstiftischen Immunität (Nr. 588) und besonders die “Rätselinschrift” am Martinsstift (Nr. 359) müssen zu den vielen Besonderheiten des Wormser Inschriftenbestandes gerechnet werden, deren Überlieferung oft glücklichem Zufall zu verdanken ist und die im verbreiteten Gattungsspektrum kaum zu vergleichen sind.

Wie oben schon gesagt, lassen sich nicht alle Inschriften eindeutig auf Gattungen festlegen; deshalb müssen Zahlenvergleiche auf grobe Tendenzen beschränkt bleiben. Nachfolgend eine Verteilung der insgesamt 748 Wormser Inschriften nach Gattungen. Die Zahlen beziehen sich auf die Anzahl von Katalognummern und müssen in zweierlei Weise relativiert werden: Erstens gibt die Anzahl der als Grabinschriften gezählten nicht die Anzahl der Verstorbenen an, für die eine solche überliefert ist, sondern die Anzahl der unterscheidbaren Träger; durch Familiendenkmäler und Mehrfachverwendungen steigt die Zahl der Toten, die ein Grabmal erhalten hatten, beträchtlich an. In der Stadt Worms ist als Besonderheit die häufige Wiederverwendung von Umschriftplatten festzustellen, und zwar wiederum in zweierlei Weise, nämlich als längere Zeit später erneut benutzter Stein ohne Berücksichtigung der Erstverwendung, aber auch als bewußt innerhalb der Familie in relativ kurzen Zeitabständen erneut beschriebene Gruftplatte, in mehreren Fällen sogar bis zu dreimal.161) Zweitens erforderte die Durchmischung von Gattungen in einzelnen Nummern, wie oben dargelegt, die zugegebenermaßen subjektive Entscheidung für eine Hauptgattung; daher rührt, daß etwa nur vier Inschriften als auf die Angabe des Herstellers (Meisterinschrift oder Künstlerinschrift) konzentriert angesehen wurden, wenngleich weitere über einen entsprechenden Vermerk durch Nennung oder bedingt identifizierbares Meisterzeichen verfügen. In der nachfolgenden Übersicht zur Verteilung der Inschriftengattungen sind daher die Anzahlen nachrangiger Gattungen, auch fraglicher Zuschreibungen in Klammern nachgestellt.

[Druckseite XLI]

Grabinschrift 538 (4)
Stifterinschrift 43 (11)
Spruchinschrift 41 (80)
Bauinschrift 26 (4)
Bau/Jahreszahl(en) 26 (9)
Namensinschrift 20 (6)
Gedenkinschrift 11 (9)
Bildbeischrift 10 (12)
Widmungsinschrift 8 (10)
Urkunden-/Rechtsinschrift 6
Meisterinschrift 4 (19)
Weiheinschrift 4 (2)
Grenzsteinmarkierung 2 (2)
Grundsteininschrift 2
Kreuztitulus 2
Gattung fraglich 5

Von den Grabinschriften waren 71 mit zusätzlichen Sprüchen, also Bibelzitaten, über bloße Segenswünsche hinausgehende Räsonnements zu Tod, Heil und Auferstehung u.ä.m. ausgestattet oder selbst spruchartig gestaltet.

Die Träger der Wormser Inschriften bestehen zumeist aus rotem und hellgelbem bis gelbgrauem Sandstein in mannigfaltigen Farbnuancen und Zusammensetzungen; nicht immer erlauben die jüngeren Verwitterungsspuren und Anstriche die genaue Materialbestimmung und ohne mineralogische Untersuchung schon gar nicht die Zuschreibung zu Steinbrüchen. Eine große Anzahl von Inschriften ist ohnehin in bestehende Mauern von Kirchen und Kreuzgängen eingehauen. Die Hauptformen von Grabmälern sind oben schon genannt; für Inschriften aus dem Baubereich wurden gelegentlich auch zeilenweise beschriebene Tafeln benutzt. Nur für wenige Träger wurden kostbarere steinähnliche Materialien wie Alabaster, Marmor und Schiefer verwendet, vorzugsweise im Bereich der Bischofsgrablege, aus der jedoch nur noch drei derartige Denkmäler erhalten sind (Nr. 230, 607, 611).162) Wenn sie besser erhalten wären, könnten Metallträger die größere Vielfalt von Trägern für sich beanspruchen; bekannt sind Reliquienplättchen und einfache Tafeln aus Blei, Statuetten und vielgliedrige Kirchengeräte aus vergoldetem Silber, ein mit Edelsteinen und Edelmetall verziertes Straußenei, Messinggrabplatten oder wenigstens Steinplatten mit Messingauflage, eine mächtige Bronze- oder Kupfertafel mit vergoldeten Buchstaben der Kaiserurkunde, städtische Maße aus Bronze und nur noch vier Glocken, da die meisten in der Zerstörung von 1689 verloren gingen oder geraubt worden waren. Gemalte Inschriften in Form von monumentalen Wandmalereien sind nur wenige bekannt, dafür aber mehr solche als Epitaphien im Domkreuzgang auf Wandquadern oder Holz, herausragend freilich der riesenhafte Christophorus, die verlorenen Fassadenmalereien an der Münze, am Mayfelsturm und am Bischofshof sowie die Ausmalung in der Magnuskirche mit programmatischem Charakter. Die Bemalung von Baugliedern muß nicht notwendigerweise in unmittelbarem Anschluß an ihre Errichtung vorgenommen worden sein; folglich unterblieb eine rein baugeschichtliche Datierung u.a. für den Christophorus des Domes (Nr. 30) und die Verkündigung im alten Paulusstift (Nr. 64). Schriftgeschichtliche Indizien lassen sich wegen Übermalungen und ohnehin relativ ungesicherter Paläographie gemalter Inschriften nur vorsichtig anwenden. Holz diente als Grundlage für gemalte Epitaphien und Altarbilder, denen in der turbulenten Stadtgeschichte nur eine geringe Überlebenschance gegeben war, für Kirchengestühle, eine Bauinschrift und eine Balkenpresse. Ebenso verlustanfällig sind üblicherweise Inschriften auf Leder, bekannt und erhalten nur Nr. 120, und Textilien, von denen nur die sogenannte Martinsstola (Nr. 13) und zwei Kaseln (Nr. 412, 698) überlebten, zwei Bildteppiche mit interessanten Spruchinschriften abschriftlich bekannt sind (Nr. 20, 326).163)

Durch die Jahrhunderte war steinernen Inschriftenträgern, insbesondere eben Grabdenkmälern im Kircheninnern, sieht man von mutwilliger Zerstörung durch Baumaßnahmen ab, eine vergleichsweise hohe Überlebenschance gegeben; die Beobachtungen der vergangenen 50 Jahre haben jedoch gezeigt, daß dies nicht mehr uneingeschränkt gilt. Um so mehr muß die pflegende Hand für den dezimierten Bestand tun.

Zitationshinweis:

DI 29, Worms, Einleitung, 3. Inschriftengattungen und Inschriftenträger, Material (Rüdiger Fuchs), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di029mz02e005.

  1. DI I (Main-Taubergrund) Nr. 5. »
  2. DI XXV (Ludwigsburg) Nr. 102»
  3. Folgerichtig wurden zwei Typen von Grabschriften, nämlich Totengedenkinschriften und Grabbezeugungen, im Bestand DI XXVIII (Hameln) XXIII unterschieden. »
  4. H. Steitz, Die Epoche der Reformation, in: St. Katharinen zu Oppenheim. Lebendige Steine — Spiegel der Geschichte, hg. von C. Servatius, H. Steitz und F. Weber. Alzey 1989, 205-253, hier 232ff. »
  5. Vgl. im entsprechenden Register unter „Name als Grabinschrift”. »
  6. Stellvertretend für die reiche Literatur seien genannt Angenendt, Theologie und Liturgie; Kroos, Grabbräuche; ggf. Fuchs, Katharinenkirche; vgl. auch Kap. 7. »
  7. Essai sur l’histoire de la mort en Occident du moyen âge à nos jours. Paris 1975, aus dem Französischen von H.-H. Henschen unter dem Titel Studien zur Geschichte des Todes im Abendland. München 1976 u.ö.; L’homme devant la mort. Paris 1978, aus dem Französischen von H.-H. Henschen und U. Pfau unter dem Titel Geschichte des Todes. München 1980 u.ö. »
  8. Außer den Arbeiten zu Nekrologien und frühmittelalterlicher Prosopographie hier besonders zu beachten der den Zusammenhang zwischen schriftlichen und dinglichen Zeugnissen herstellende und ältere Arbeiten resümierende Sammelband Memoria. »
  9. Vgl. A. Fink, Die figürliche Grabplastik in Sachsen von den Anfängen bis zur zweiten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts. Phil. Diss. Berlin 1915, 1-7; F.K. Azzola, Zur Ikonographie des Kreuzes auf Kleindenkmälern des Hoch- und Spätmittelalters im deutschen Sprachraum, in: Deutsche Inschriften. Fachtagung 1986, 9; zum Kennzeichnungsverbot skeptisch Fuchs, Katharinenkirche 136f. — das Problem der geringen Materialdichte und ihre Abhängigkeit von den Regulierungen zu Bestattungs- und Kennzeichnungsverboten ist noch ungeklärt. »
  10. Man vgl. u.a. die Arbeiten von Bauch, Grabbild und E. Borgwardt, Die Typen des mittelalterlichen Grabmals in Deutschland. Phil. Diss. Freiburg i.Br. 1939, Schramberg 1939. »
  11. So schon kritisch Kroos, Grabbräuche 285ff. zur Verklammerung von liturgischen Handlungen, Ort und Denkmälern. Der funktionale Aspekt für die Terminologie hervorgehoben von E. Schubert in der Rezension zu DI XX (Karlsruhe), in: Deutsche Literaturzeitung 105 (1984) Sp. 198 und in der Diskussion der Fachtagung Epigraphik 1988. »
  12. Allgemein v.a. Bauch, Grabbild, dort auch 355ff. ältere Literatur, bes. die Veröffentlichungen von Borgwardt, Bräutigam, Buchner, Burckard-Meier, Fink, Franzius, Gündel, Keller, Mannhart, Schweitzer, und Ph. Ariès, Bilder zur Geschichte des Todes. Aus dem Französischen von H.-H. Henschen. München 1984. »
  13. Wischermann, Grabmal, passim. »
  14. Zur Begriffsdefinition immer noch grundlegend P. Schoenen, Art. Epitaph, in: RDK 5 (1967) Sp. 872-921; älterer Forschungsüberblick und zur Ablehnung der Interpretation des Epitaphs als aus aufgestellten Grabplatten resultierenden Denkmälern A. Weckwerth, Der Ursprung des Bildepitaphs, in: ZS für Kunstgeschichte 20 (1957) 147-185; Bauch, Grabbild 198ff. »
  15. Weckwerth, ante. »
  16. Zum Spezialfall von zum Altar oder Sakramentshaus sich hinwendenden Betern vgl. F. Arens, Gotische Grabmäler mit der Darstellung der „Ewigen Anbetung” in Deutschland, in: Das Münster 25 (1972) 333-340. »
  17. Vgl. DI XXII (Enzkreis), XXIII (Oppenheim) XXXVI, wo als früheste Form des Grabsteins die „Grabplatte” genannt ist, die dann in Katalog und Register durchweg wieder als „Grabstein” firmiert. »
  18. A. Seeliger-Zeiss in DI XXV (Ludwigsburg) XXXIf. »
  19. C.M. Kaufmann, Handbuch der Altchristlichen Epigraphik. Freiburg i.Br. 1917; Gose, Katalog der frühchristlichen Inschriften; Krämer, Frühchristliche Grabinschriften Triers 2; Boppert, Frühchristliche Inschriften; Recueil des inscriptions chrétiennes de la Gaule antérieures à la renaissance carolingienne, publié sous la direction de H.I. Marrou. I Première Belgique par N. Gauthier. Paris 1975. »
  20. Gegen die ältere und auch jüngere Literatur, insbesondere seit Conrad, Niederrheinische Epigraphik 45ff., und die Forschungen von G. Binding mit der Subsumierung unter Grabstein oder Grabplatte Nisters-Weisbekker, Grabsteine 177f. »
  21. Isolierte Namen von Laien an Wänden und anderen Bauteilen von Kirchen im Sinne von Stifterinschriften sind nicht sehr häufig, vgl. Kraus, Christliche Inschriften II 7 Nr. 12, 52 Nr. 106 zu Beispielen aus Colmar und Mutzig. »
  22. Die Perspektive des Inschriftenlesens kehrt bei den Wanddenkmälern des 15.Jh.s teilweise wieder zu den von außen lesbaren Inschriften von Hochgräbern zurück. In der ersten Hälfte des 15.Jh.s vollzieht sich ein solcher Wandel v.a. im Bereich ritterschaftlicher Grablegen eben zu den repräsentativeren figürlichen Standdenkmälern hin, nicht ohne gewisse Unsicherheiten einzuschließen: Ein Oppenheimer Neufund im vom Verfasser vorbereiteten Nachtrag zu DI XXIII (Oppenheim) zu Nr. 73; Grabplatten mit flachreliefierten Wappen und von außen(?) lesbaren Umschriften u.a. in Hirschhorn a.N., DI Bergstraße, bearb. von S. Scholz. Diese Inkonsequenzen von Typenmerkmalen bedürfen noch eingehender Diskussion. »
  23. Die frühesten Belege zu 1318 Ritter Dirolf und Bischof Emerich von Schöneck, Nr. 97f., relativ häufig dann kleinere Platten oder Scheiben in der Johanniskirche, bei Bischöfen des 15.Jh.s und im 16.Jh. bei Klerikern im Domkreuzgang; auf die nord- und nordwesteuropäischen Bestände kann hier nicht eingegangen werden. »
  24. Die Kunstdenkmäler der Pfalz. Bezirksamt Kirchheimbolanden, bearb. von B.H. Röttger, K. Busch u. M. Goering (Die Kunstdenkmäler von Bayern, Regierungsbezirk Pfalz 7) München 1938, 274f. mit Abb. »
  25. Der Beleg zu 1348(?), DI XXIII (Oppenheim) Nr. 25, kann in seiner Datierung so nicht bestehen bleiben. »
  26. DI II (Mainz) Nr. 673»
  27. Bürgerliche Vierwappensteine in Worms und Oppenheim sind jeweils mit Elternwappen von Eheleuten bestückt. »
  28. Vgl. unten Kap. 4. mit Abbildung. »
  29. A. Seeliger-Zeiss, DI XXV (Ludwigsburg) XXXIf., nannte Epitaphien mit architektonischem Aufbau Grabdenkmäler. Die Diskussion während der Fachtagung für Epigraphik in Graz 1988 führte noch nicht zur Etablierung einer eingängigen Terminologie für die Bände des Inschriftenwerkes; die nach F. Rädle, Epigraphik 1988, philologisch mögliche Ausdehnung des Begriffes „Epitaphium” auf alle Texte des Totengedächtnisses würde alle formalen und funktionalen Differenzierungsversuche beschneiden. »
  30. ist zwischen 1575 und 1617 nur jenes Haselsche Denkmal erhalten. »
  31. Lutherisch waren auch qua Amt der Württemberger Andreas Lemble (Nr. 688) sowie ausweislich ihres Leichtextes Eva Susanna von Adelsheim (Nr. 689). »
  32. So Bauch, Grabbild 263ff. »
  33. Schon vor der Umgestaltung des 18. Jhs. Nr. 543 u. 655»
  34. Dreifachverwendungen Nr. 99, 125, 132, 161; Drittverwendung durch Fremde Nr. 84 u. 340, 94 u. 219; zur Verfahrensweise vgl. oben 1. Vorbemerkungen. »
  35. Beschreibungen von Augenzeugen um 1600 sind nicht immer so eindeutig, daß etwa zwischen Bronzegußplatten oder Bronzeauflagen unterschieden werden könnte, vgl. bei Nr. 98, 211, 228, 229, 290 u.a.m. »