Die Inschriften des Rhein-Hunsrück Kreises

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Teilband enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Städte Boppard, Oberwesel und St. Goar und ihrer Stadtteile1) bis 1689, dem Jahr der Verwüstung weiter Teile des Mittelrheintals im Pfälzischen Erbfolgekrieg2). Das Bearbeitungsgebiet umfaßt große Bereiche des ehemaligen Landkreises St. Goar und bildet heute den östlichen Teil des 1969 neu entstandenen Rhein-Hunsrück-Kreises3).

Aufgenommen wurden alle zugänglichen erhaltenen Inschriften des Bearbeitungsgebietes mit ihren Trägern. Ebenso wurden nach außerhalb verbrachte Inschriften berücksichtigt, deren Herkunft aus dem Bearbeitungsgebiet nachgewiesen werden konnte. Ediert wurden auch alle nur noch in Abschrift, im Druck, in Nachzeichnung oder auf Fotos überlieferten Inschriften, die heute verschollen oder ganz verloren sind. Vollständigkeit der Erfassung wurde angestrebt4), dürfte aber angesichts der erst ansatzweise aufgearbeiteten Archivalien der zahlreichen Kirchen, Klöster und Stifte des Bearbeitungsgebietes im kopialen Bereich nicht erreicht worden sein.

Die Bearbeitung der Inschriften folgt den für das Inschriftenunternehmen der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften geltenden Richtlinien5). Da Inschriften in der Regel Unikate darstellen, werden reproduzierbare Texte – wie sie etwa auf Medaillen, Münzen, Siegeln bzw. auf Ofen- und Takenplatten zu finden sind – nicht berücksichtigt; zudem sind diese Quellen Gegenstand eigener Fachdisziplinen. Von der Edition ausgeschlossen bleiben nach wie vor auch Runen und (Haus-)Marken, Steinmetz-, Meister-, Goldschmiede- und Beschauzeichen sowie Monogramme und Einzelbuchstaben, sofern sie nicht in Verbindung mit einer Inschrift auftreten. Singuläre Jahreszahlen eines Standortes werden in der Regel in einer Sammelnummer zusammengefaßt und unter der frühesten Jahreszahl im Katalog eingeordnet.

Die Reihenfolge der Inschriften im Katalogteil ist chronologisch bestimmt. Die einzelnen Artikel gliedern sich nach folgendem Schema.

In der Mitte der Kopfzeile steht der heutige Standort der Inschrift, eventuell ergänzt durch die in runden Klammern gesetzte Angabe des (bzw. eines) früheren Standortes. Bei verlorenen Inschriften wird der letzte bekannte Standort angegeben. Kirchen und Klöster sind in der Regel mit ihrer gegenwärtigen Bezeichnung benannt.

1 Links in der Kopfzeile steht die fortlaufend gezählte Katalognummer.
1† Ein lateinisches Kreuz signalisiert, daß die Inschrift nicht mehr vorhanden ist. [Druckseite XIV]
1(†) Steht das Kreuz zwischen runden Klammern, weist dies entweder auf erhaltene und verlorene Inschriften innerhalb einer Katalognummer hin oder auf stark überarbeitete bzw. modern ausgeführte Inschriften auf originalen Trägern.
1400 Am rechten Rand der Kopfzeile steht das Entstehungsjahr bzw. der erschlossene Entstehungszeitraum der Inschrift. Die Datierung ist in der Regel der Inschrift entnommen, falls nicht eindeutige Anzeichen auf frühere oder spätere Herstellung vorliegen. Todesdaten nach dem Trierer Stil werden umgerechnet6). Undatierte Inschriften werden am Ende des ermittelten Zeitraumes eingefügt. Bei einer zufälligen Wiederverwendung des Inschriftenträgers werden die Inschriften getrennt und unter Verweis auf den Träger unter dem jeweiligen Entstehungsjahr eingeordnet, dagegen bei einer offensichtlich bewußt konzipierten Wiederverwendung – etwa im familiären Bereich – gemeinsam unter der ältesten Inschrift. Sind auf einem Träger zahlreiche eigenständige Inschriften aus verschiedenen Entstehungsjahren angebracht, werden entsprechend mehrere Datierungen – durch Komma getrennt – in die Kopfzeile gesetzt; die älteste Inschrift bestimmt dabei die Einordnung in den Katalog.
1400? Unsichere Datierungen erhalten ein Fragezeichen.

Der auf die Kopfzeile folgende Absatz nennt zunächst den Inschriftenträger (bzw. die Inschriftenart) und gibt möglichst präzise Informationen zu seinem Standort bzw. seiner Herkunft. Es folgt eine kurze Beschreibung des Trägers mit Bemerkungen zum Material, zur Anbringung und Herstellungstechnik der Inschrift und zum Erhaltungszustand. Mehrere eigenständige Inschriften innerhalb eines Trägers sind mit A, B, C (usw.) bezeichnet, mehrere eigenständige Inschriftenträger innerhalb eines Standortes mit I, II, III (usw.). Außer bei der Blasonierung von Wappen erfolgt die Beschreibung immer vom Blickpunkt des Betrachters aus.

Bei verlorenen Inschriften endet dieser Absatz mit der Nennung der für die Textwiedergabe maßgeblichen Quelle. Sonst folgen die Maßangaben des Inschriftenträgers und der Buchstaben (in cm, gemessen an n/N) sowie die genaue Bezeichnung der Schriftart. Außerhalb des Satzspiegels steht die zugehörige Nummer der im Tafelteil wiedergegebenen Abbildung.

Die Texte der Inschriften werden fortlaufend aufgeführt, dabei beidseitig eingerückt. Nur Inschriften in gebundener Sprache sind versweise abgesetzt. Bei der Wiedergabe der Inschriften werden folgende Zeichen verwendet:

/ Ein Schrägstrich markiert das reale Zeilenende auf dem Träger, bei Grabplatten mit Umschrift die Ecken, bei Schriftbändern einen markanten Knick im Band.
// Ein doppelter Schrägstrich kennzeichnet den Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld, innerhalb der Zeile die Unterbrechung der Schrift durch eine Darstellung.
= Worttrennstriche am Zeilenende originaler Inschriften sind durch Doppelstrich wiedergegeben.
() Abkürzungen werden unter Wegfall des Kürzungszeichens zwischen runden Klammern aufgelöst. Auch wenn die Kürzungszeichen aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes der Inschrift nicht mehr zu erkennen sein sollten, werden dennoch runde Klammern verwendet. Bei Kürzungen ohne Kürzungszeichen wird ebenso verfahren und der Befund in der Regel vermerkt.
[] Eckige Klammern kennzeichnen Textverlust, nicht mehr lesbare Stellen, Ergänzung aus nichtoriginaler Überlieferung sowie Zusätze des Bearbeiters.
[...] Ist bei Textverlust eine Ergänzung nicht möglich, zeigen in eckige Klammern gesetzte Punkte in etwa den Umfang des verlorenen Teils an.
[- - -] Ist die Länge einer Fehlstelle ungewiß, werden stets nur drei durch Spatien getrennte Bindestriche gesetzt. [Druckseite XV]
<...> Bei der Entstehung der Inschrift absichtlich freigelassene Stellen – etwa für später nachzutragende Sterbedaten – sind mit spitzen Klammern kenntlich gemacht, die entweder Auslassungszeichen oder den tatsächlichen Nachtrag enthalten.
NE Unter die Buchstaben gesetzte Bögen bezeichnen Nexus litterarum, Bogenverschmelzungen oder Ligaturen. Andere Formen von Buchstabenverbindungen (Enklaven, Verschränkungen) werden in den Anmerkungen erläutert.

Bei erhaltenen Inschriften wird der erkennbare Buchstabenbestand wiedergegeben. Nichtoriginale Inschriften werden nur dann buchstabengetreu ediert, wenn der Quelle eine textgetreue Übernahme zuzutrauen ist. Andernfalls werden lateinische Texte normalisiert und die Eigennamen groß geschrieben. Deutsche Texte folgen der Vorlage. In beiden Fällen werden eventuell vorhandene Kürzungen nicht vermerkt.

Im Anschluß an einen fremdsprachigen Inschriftentext folgt in der Regel die Übersetzung, die Auflösung des Datums, die Angabe der Reimform oder des Versmaßes sowie die Nennung der am Träger befindlichen Wappen oder Marken. Bei Ahnenproben wird die Anordnung der Wappen durch Spaltendruck kenntlich gemacht. In der Literatur nicht nachweisbare, nicht identifizierte sowie zusammengesetzte Wappen werden beim ersten Vorkommen in den Anmerkungen blasoniert.

Der anschließende Kommentarteil enthält Bemerkungen zum epigraphischen Befund, zu Sprache und Formular, zu den genannten Personen, zum historischen Hintergrund und gegebenenfalls zur kunsthistorischen Einordnung des Trägers. Die in der Schriftbeschreibung verwendeten Ausdrücke orientieren sich an der von den Mitarbeitern der Akademien erarbeiteten "Terminologie".

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen. Die Buchstabenanmerkungen enthalten textkritische Angaben wie etwa Textvarianten, unsichere Lesarten, orthographische und paläographische Besonderheiten. Die Ziffernanmerkungen umfassen Zitat- und Literaturnachweise und geben ergänzende Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar.

Das abschließende, chronologisch geordnete Literaturverzeichnis verzeichnet die erreichbaren ungedruckten und gedruckten Überlieferungen und Abbildungen der Inschrift auf.

Am Ende des Katalogteils führt das Literaturverzeichnis die benützte, in den Katalognummern stets mit Kurztiteln zitierte Literatur auf. Das Register bereitet das Inschriftenmaterial nach verschiedensten Gesichtspunkten auf; die Inschriften sind dort nach der jeweiligen Katalognummer zitiert. Der Abbildungsteil, die Tafel der Marken und Steinmetzzeichen sowie die Karte des Bearbeitungsgebietes beschließen den Inschriftenband.

Zitationshinweis:

DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Einleitung, 1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise (Eberhard J. Nikitsch), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di060mz08e003.

  1. Stadt Boppard mit den Stadtteilen Bad Salzig, Buchenau, Buchholz, Herschwiesen mit Ortsteil Windhausen und Burg Schöneck, Hirzenach, Holzfeld, Oppenhausen mit Ortsteil Hübingen, Rheinbay, Udenhausen und Weiler mit Ortsteil Fleckertshöhe; Stadt Oberwesel mit den Stadtteilen Boppard (Weiler), Dellhofen, Engehöll, Langscheid und Urbar; Stadt St. Goar mit den Stadtteilen Biebernheim und Werlau. »
  2. Während Boppard einigermaßen verschont blieb und sich in St. Goar – bis auf die Zerstörung der Festung Rheinfels – die Verluste in Grenzen hielten, waren in Oberwesel die durch die Truppen des französischen König Ludwigs XIV. verursachten Kriegsschäden erheblich: Die Schönburg wurde gesprengt, das Seitenschiff von St. Martin zerstört ebenso die Katharinen- und die Wernerkapelle, das städtische Hospital, Türme und Pforten der Stadtmauer, beide Rathäuser, zwei Adelshöfe und insgesamt 115 Bürgerhäuser; vgl. dazu Grebel, St. Goar 133 und Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, 98, 445 und 723f. sowie im Überblick Euskirchen, Reformation 124ff. »
  3. Vgl. dazu Wagner, Neugliederung pass. – Der neue Landkreis umfaßt hauptsächlich die Gemeinden der aufgelösten Landkreise Simmern und St. Goar (mit Ausnahme der Stadt Bacharach); Kreissitz wurde die Stadt Simmern. »
  4. Davon ausgenommen ist die Aufnahme von Flurdenkmälern, insbesondere von Grenzsteinen, die aufgrund ihrer problematischen Standorte nur dann berücksichtigt werden konnten, wenn sie in situ angetroffen oder bereits in der Literatur behandelt worden waren. »
  5. Bis zur geplanten Veröffentlichung kann eine maschinenschriftliche Ausfertigung in der Mainzer Arbeitsstelle eingesehen werden. Im Druck erschienen sind die etwas modifizierten Richtlinien für die 'Wiener Reihe'; vgl. dazu Koch, Bearbeitungs- und Editionsgrundsätze pass. »
  6. Da in der Erzdiözese Trier abweichend zu den anderen Bistümern des deutschen Sprachraums seit dem 12. Jahrhundert zunächst vereinzelt, dann regelmäßig ab den dreißiger Jahren des 13. Jahrhunderts in Urkunden der Annunziationsstil mit Jahresbeginn 25. März verwendet wurde (vgl. dazu ausführlich Schmidt, Mos Treverensis pass. und Fuchs, Mos Treverensis 105ff.), wurden in der Regel alle zwischen Weihnachten/Neujahr und diesem Datum liegenden Todesdaten auf Grabplatten entsprechend umgerechnet (Nrr. 20, 28, 33, 92, 97, 163, 187, 207, 217). Da die Berechnung nach diesem Stil etwa seit dem 2. Viertel des 17. Jahrhunderts aus den Trierer Urkunden verschwindet, wurden die Todesdaten auf den Grabplatten des 17. Jahrhunderts – mit einer Ausnahme (Nr. 368) – unverändert beibehalten. Offen bleibt, warum die Rechnung nach dem Trierer Stil auf den Grabplatten des Bearbeitungsgebiets nur einmal im Jahr 1548 (Nr. 196) thematisiert wird. »