Die Inschriften des Rhein-Hunsrück Kreises

3. Die Quellen der nicht-originalen Überlieferung

Von den über 500 im vorliegenden Band (in 465 Katalognummern) erfaßten Inschriften77) haben sich über 400 im Original erhalten, lediglich etwa 10078) verschollene wurden zum großen Teil durch die [Druckseite XXXII] im Folgenden vorzustellenden Gewährsleute kopial überliefert. Angesichts der bedeutenden Inschriftenstandorte des Bearbeitungsgebietes läßt sich diese auffallend kleine Zahl nur durch das Fehlen von frühen Inschriftensammlungen erklären. Dies macht sich vor allem bei den traditionell inschriftenreichen Standorten wie Kirchen und Klöstern79) bemerkbar, besonders schmerzlich dann, wenn sich dort nur wenige oder keine beschrifteten Träger erhalten haben: So sind von dem Mitte des 13. Jahrhunderts gegründeten und 1802 aufgelösten Minoritenkloster in Oberwesel zwar noch beeindruckende Ruinen vorhanden80); trotz einiger Anniversar-Stiftungen und Begräbnisnachrichten konnten bislang für dieses Kloster jedoch weder erhaltene noch kopial überlieferte Inschriften nachgewiesen werden. Auch von den Bewohnerinnen der mittelalterlichen Beginenklause bzw. des späteren Franziskanerinnen-Klosters St. Martin in Boppard ist bislang keine einzige Grabinschrift bekannt geworden. Nicht viel besser steht es mit dem in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gegründeten und 1802 aufgehobenen Zisterzienserinnen-Kloster Allerheiligen in Oberwesel81), wo sich außer der Grabplatte einer 1637 verstorbenen Äbtissin (Nr. 367) nichts inschriftlich Verwertbares erhalten hat. Auch aus dem Mitte des 12. Jahrhunderts gegründeten, aber bereits Mitte des 16. Jahrhunderts aufgegebenen Augustiner-Klosters Peternach82) bei Boppard ist außer der Jahreszahl eines späteren Umbaus von 1601 (Nr. 274) nichts derartiges bekannt.

Der Beginn der kopialen Überlieferung setzt mit zwei sonst nicht bekannten Inschriften (Nrr. 21, 189) zu Beginn des 16. Jahrhunderts ein und ist dem historischen Interesse des (Früh-)Humanismus zu verdanken. Daß auch an unerwarteter Stelle Inschriften weitergegeben werden, zeigt das um 1600 verfaßte "Urbarium oder Zinß-buch" des Liebfrauenstiftes in Oberwesel mit ebenfalls zwei bislang unbekannten Grabinschriften (Nrr. 241, 142). Einiges an inschriftlicher Überlieferung ist in Reisetagebüchern und Reisebeschreibungen der späteren Jahrhunderte (Nrr. 218, 388, 389, 395) enthalten.

Da die Standorte des Bearbeitungsgebietes seit mittelalterlicher Zeit zum Gebiet des Erzbistums Trier zählen, liegen von dem sonst so aktiven Mainzer Domarchivar und Inschriftensammler Georg Helwich (1588-1632)83) naturgemäß keine entsprechenden Sammlungen vor. Gleichwohl stellte Helwich 1626 in den "Epitaphia Dalbergiorum" Abschriften von Inschriften der Grabdenkmäler der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg zusammen, die allerdings 1944 verbrannten. Da aber bereits 1821 aus dieser Handschrift Auszüge mitgeteilt wurden, haben wir dadurch Kenntnis von nur dort mitgeteilten Grabinschriften zweier Dalberger Nonnen in Kloster Marienberg zu Boppard (Nrr. 164, 168).

Die um 1640 von Pater Pius Bodenheim, dem Beichtvater des Franziskanerinnen-Klosters St. Martin84), begonnene Klosterchronik überliefert zwar keine Grabinschriften der Nonnen, dafür aber zwei sonst unbekannte, die Bopparder Kloster- bzw. Stadtgeschichte betreffende Inschriften (Nrr. 94, 118) und die zum Teil ins Deutsche übersetzten, mit der Tätigkeit des Frühhumanisten Johannes Flaming zusammenhängenden Texte (Nrr. 160, 188, 189).

Die früheste Niederschrift der beiden für das Bopparder Karmeliterkloster zentralen Inschriften für den 1293 verstorbenen Mönch Heinrich (Nrr. 18, 278) findet sich in den 1648 geschriebenen, sonst aber keine weiteren Inschriften enthaltenden historischen Notizen des dortigen Konventualen Petrus Libler85).

Bis 1675 verfaßte der Bopparder Karmelitermönch Jakob Milendunck seine vielbändige "Historia provinciae Carmelitorum", wobei er im fünften Band ausführlich sein eigenes Kloster behandelte. Historisch-chronologisch vorgehend, überliefert Milendunck dabei hauptsächlich die für ihn wichtigen Inschriften der zu seiner Zeit noch vorhandenen Grabdenkmäler, die sich weitgehend bis heute [Druckseite XXXIII] erhalten haben. Dennoch stellt er für einige inzwischen verschollene Inschriften (Nrr. 45, 173, 187, 387) die einzige und wohl auch verläßliche Quelle dar. Der am 20. März 1682 im Alter von 71 Jahren im Karmeliterkloster verstorbene Milendunck, der "bedeutendste Geschichtsschreiber der Niederdeutschen Provinz im 17. Jahrhundert"86), wurde auch dort begraben, ohne daß jedoch seine Grabinschrift überliefert worden wäre.

Der oldenburgische und bremische Rat Johann-Just Winkelmann (1620-1699)87) veröffentlichte in seiner 1697 gedruckten hessischen Geschichte neben einer sonst unbekannten Inschrift aus St. Goar (Nr. 209) auch zahlreiche die Grafen von Katzenelnbogen betreffende Inschriften, darunter die fünf prosopographisch-chronikalischen Inschriften auf der ehemals auf Burg Rheinfels verwahrten Tafel (Nr. 114) aus dem Ende des 15. Jahrhunderts.

Der aus St. Goar gebürtige "Hochfürstlich Leiningen Westerburgische Archiv Rath" Johann Ludwig Knoch verfaßte 1752 eine handschriftliche "Historisch-Topographische Beschreibung der Alterthümer" seiner Vaterstadt, in die er gelegentlich auch Inschriften einfließen ließ, so die des inzwischen verschollenen sogenannten ersten Hansenbechers (Nr. 239).

Der Konvent des bei Boppard gelegenen Benediktinerinnen-Klosters Marienberg ließ zwischen dem großen Klosterbrand von 1738 und 1768 mehrere gleichartige Gedenksteine für einige Nonnen anfertigen, die wohl deren offenbar zerstörte Grabsteine ersetzen sollten. Es handelte sich um zum Teil heute noch vorhandene, große hochrechteckige Platten aus rotem Sandstein in Form eines gedrungenen Kreuzes mit nur andeutungsweise ausgeführten Kreuzarmen88). Oben im Feld ist ein von Lorbeerkränzen oder Palmwedeln umgebenes Wappen angebracht, darunter die jeweilige, in einer barocken Mischschrift ausgeführte Gedächtnisinschrift. Da sich das verwendete Formular offenbar nur mit geringen textlichen Abweichungen an den Vorbildern orientierte, konnten – mit aller Vorsicht – zwei dieser Gedächtnissteine (Nrr. 201, 223) ebenfalls als Inschriftenüberlieferer in Anspruch genommen werden. Abgesehen von dem unten ausführlich behandelten Bereich der Wand- und Tafelmalerei gilt Ähnliches für eine kleine Gruppe unterschiedlicher Inschriften, die auf dem originalen Träger in moderner Ausführung wiedergegeben wurden (Nrr. 85, 263, 380).

Im Jahr 1768 bereisten "auf höchsten Churfürstlichen Befehl (...) Gerichtsrath Kremer und der Secretarius Acad(emiae Lamey)"89) Teile der an die Kurpfalz grenzenden Gebiete und notierten bei dieser Gelegenheit auch die inzwischen zum Teil verlorenen Inschriften der in Kloster Marienberg begrabenen Nonnen aus dem Haus der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken bzw. Pfalz-Simmern (Nrr. 170, 175; vgl. auch 291). Wie ein Vergleich mit noch erhaltenen Inschriften (Nr. 167) eindeutig zeigt, überliefern Kremer/Lamey textlich recht zuverlässig und geben sogar Buchstabenformen mit Kürzungszeichen korrekt wieder. Vergleichbare andere, in den "Acta Academiae" der kurpfälzischen Akademie zu Mannheim gedruckten Berichte teilen gelegentlich sonst nicht bekannte Inschriften mit (Nrr. 190, 196 B).

Bild zur Katalognummer 20: Nachzeichnung von d'Hame der Grabplatte des Geistlichen Gerlach aus der Klosterkirche Marienbergd'Hame, Confluvium | Grabplatte des Gerlach (nach d'Hame) | Nr. 20, Abb. 1

Eine ganz außergewöhnliche und noch längst nicht erschöpfend behandelte Quelle für die Geschichte des Benediktinerinnen-Klosters Marienberg90) liegt in der vier umfangreiche Bände umfassendenen Handschrift "Confluvium historicum monasterii B. M. V. prope Boppardiam"91) vor. Das von dem seit 1758 zunächst als Cellerar, dann ab 1762 als Propst und Beichtvater des Klosters tätigen Konrad d'Hame92) (1729-1782) in den Jahren 1772 bis 1773 niedergeschriebene Kompendium enthält (u. a.) nicht nur Abschriften sonst unbekannter Inschriften aus unterschiedlichen Bereichen des klösterlichen Lebens – wie die eines Tragaltars (Nr. 113), zweier Altarstiftungen (Nrr. 324, 412) oder der Barockverglasung der Kirche (Nr. 410), sondern auch detailgenaue Nachzeichnungen zahlreicher Grabdenkmäler von Angehörigen der Marienberger Klosterfamilie. In diesem Zusammenhang stellt d'Hame für viele inzwischen untergegangene Denkmäler den ersten abschriftlichen Nachweis (Nrr. 91, 194, 200, 224, 298, 303, 324, 363, 364, 407) bzw. den ersten durch Nachzeichnung (Nrr. 20, 176, 258, 285, 299, [Druckseite XXXIV] 301, 302, 336, 340, 342, 347, 353, 357, 390, 399, 405, 406, 415, 435, 436, 445, 449) erbrachten Beleg dar. Da einige der von d'Hame überlieferten Denkmäler erhalten geblieben sind, wird seine durchaus verschiedenartige Arbeitsweise erkennbar. Zwar versucht er in einigen wenigen Fällen bei der Nachzeichnung des jeweiligen Grabdenkmals nicht nur den Inhalt der Inschrift wiederzugeben, sondern auch die originale Form der Buchstaben nachzuahmen (Nrr. 28, 176, 258), in der Regel bleibt es aber bei der einigermaßen verläßlichen textlichen Wiedergabe. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Original und Überlieferung lassen sich gut an der unlängst wiederaufgefundenen Grabplatte der 1682 verstorbenen Nonne Maria Magdalena von Frankenstein (Nr. 437) illustrieren: Von der äußeren Form her gesehen, stimmt die Nachzeichnung der Grabplatte mit Umschrift zwischen Linien, dem von einem Lorbeerkranz umgebenem Vollwappen der Verstorbenen und den vier Ahnenwappen in den Ecken mit dem Original überein, allerdings sind die Wappenbeischriften bei d'Hame abweichend in auf der Grabplatte nicht vorhandene Schriftbänder gesetzt. Auch die von ihm für die Wiedergabe der Inschrift verwendete Schriftform unterscheidet sich deutlich vom Original: hier durchgehend mit Kürzungen versehene Kapitalis, dort der von d'Hame aufgelöste Text, geschrieben in einer Art humanistischer Minuskel mit kapitalen Versalien. Die textlichen Abweichungen der Inschrift sind zwar vom Inhaltlichen her gesehen vernachlässigbar, im Einzelnen doch erheblich: Anno 1682. Die 27ma Decembris bei d'Hame statt AN(N)O D(OMI)NI 1682 DIE 27 DECE(M)P(RIS) im Original, weiterhin & statt AC, sowie de Frankckenstein statt V(ON) V(ND) ZV FRANCKANSTEIN. d'Hame versucht also offenbar, ihm auffallende Fehler teilweise zu verbessern, was ihn aber nicht daran hindert, seiner Abschrift im Original nicht Vorhandenes hinzuzufügen, so etwa das Amen der Fürbitte.

Im 19. Jahrhundert setzt die Inschriftenüberlieferung verhältnismäßig spät mit der zwischen 1854 und 1876 von Wilhelm Schlad93) "mühsam gesammelt(en) und freudig bearbeitet(en)" Chronik der Stadt Boppard ein; in dieser mehr als 300 Seiten starken Handschrift finden sich neben vielen anderen interessanten Beobachtungen auch zwei sonst nicht bekannte Grabinschriften (Nrr. 333, 368) aus der Karmeliterkirche. Auf Schlad gehen zudem die inschriftenreichen Kapitel über die Stadt Boppard und ihre Kirchen sowie über das Kloster Marienberg zurück, die einen nicht unwesentlichen Teil des 1856 gedruckten 5. Bandes des Rheinischen Antiquarius ausmachen. Seinem 1868 verstorbenen Bruder Nikolaus Schlad94) verdanken wir neben zahlreichen Federzeichnungen des Bopparder Stadtbildes auch eine vor 1854 angefertigte Nachzeichnung von Wandmalereien aus der Bopparder Karmeliterkirche (Nr. 63).

Durch die zeichnerische Dokumentation der 1868 in Boppard gemachten Ausgrabungsfunde, sind zwei inzwischen verschollene frühchristliche Grabsteine (Nrr. 9, 11) in Nachzeichnung überliefert worden.

Paul Lehfeldt verzeichnete in seinen 1886 erschienen Bau- und Kunstdenkmälern der Rheinprovinz neben zahlreichen erhalten gebliebenen Denkmälern auch zwei nicht mehr vorhandene Inschriften (Nrr. 110 C, 444) sowie die Inschriften zweier eingeschmolzener Glocken (Nrr. 47, 149).

Nicht nur dem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts tätigen Pfarrer und Gelehrten Johann Nick95) verdanken wir wesentliche historische Arbeiten, sondern auch seinem zwischen den dreißiger und fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts in Boppard agierenden Neffen Jean Nick, der die Grabkreuze in Bad Salzig (s. d.) sowie auch einen verschollenen frühchristlichen Grabstein (Nr. 6) in Boppard zeichnerisch überlieferte.

Gelegentlich sind Denkmäler mit ihren Inschriften auf Karteikarten in Museen verzeichnet bzw. durch hand- oder maschinenschriftliche Inventare überliefert: So ein nach 1327 in Boppard gefertigter Sömmer (Nr. 25), ein um 1500 datierter Bopparder Kelch (Nr. 142) sowie Schmuckstücke aus dem Besitz Anna Elisabeths von Hessen-Rheinfels (Nr. 213). Schließlich können auch Nachzeichnungen, fotografische Aufnahmen, Repliken oder Abschriften aus jüngerer Zeit als letzte Zeugen verschollener Inschriften (Nrr. 60, 129, 198, 249, 261 D, 279 A, 293, 317, 322, 331, 350, 358, 362, 371, 424, 429, 440, 460) dienen.

Ergänzend ist noch anzumerken, daß in der vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Rhein-Romantik stark angewachsenden Reiseliteratur96) erstaunlich wenig [Druckseite XXXV] Inschriften überliefert worden sind (Nr. 389); in der Regel beließ man es bei Hinweisen auf aufzusuchende Orte und deren meist allgemein gehaltenen Beschreibungen.

Zitationshinweis:

DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Einleitung, 3. Die Quellen der nicht-originalen Überlieferung (Eberhard J. Nikitsch), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di060mz08e003.

  1. Die Diskrepanz zwischen Katalogzählung und tatsächlicher Anzahl der Inschriften erklärt sich dadurch, daß in einigen Katalognummern mehrere Inschriften zusammengefaßt bzw. einige Inschriftenträger zu unterschiedlichen Zeiten mit Inschriften versehen wurden. »
  2. Da durch die unterschiedlichen Restaurierungsstufen vor allem bei Wand-, Glas- und Tafelmalerei eine eindeutige Festlegung zwischen original erhalten, (stark) überarbeitet und neu ausgeführt nur selten getroffen werden kann, sollen die Zahlenangaben nur einen ungefähren Eindruck von dem gegenseitigen Verhältnis vermitteln. »
  3. In den städtischen Kirchen und auf den sie umgebenden Friedhöfen des Bearbeitungsgebietes waren Begräbnisse in der Regel bis zum Jahr 1778 möglich; dann ordnete die von dem Trierer Erzbischof Clemens Wenceslaus erlassene Trauerordnung aus hygienischen Gründen die Verlegung aller Friedhöfe vom Stadtinnern nach draußen an; vgl. dazu Stollenwerk, Kurfürst pass. »
  4. Vgl. dazu und zum Folgenden Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, 630ff. »
  5. Vgl. dazu Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, 699ff. »
  6. Vgl. dazu Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 698ff. »
  7. Vgl. zu ihm Fuchs, Helwich pass. und die entsprechenden Passagen in den Einleitungen zu DI 29 (Stadt Worms), DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach), DI 38 (Lkrs. Bergstraße), DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis), DI 49 (Stadt Darmstadt und Lkrse. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) und DI 51 (Stadt Wiesbaden). »
  8. Er übte diese Funktion in den Jahren 1637 bis 1640 aus, wurde dann versetzt und starb am 3. Mai 1662 als Beichtvater des Annunziatinnen-Klosters in Aachen; vgl. dazu Rhein. Antiquarius II 5, 446. »
  9. Die Kenntnis dieser Quelle verdanke ich einem freundlichen Hinweis von Frau Gepa Spitzner, Mainz. »
  10. So Koch, Karmelitenklöster 36. »
  11. Vgl. zu ihm Bonnet, Nassau 107. »
  12. Vgl. dazu die Abb. 177 und 178 in Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 288. »
  13. Vgl. Kremer/Lamey, Varia fol. 1. »
  14. Vgl. dazu die Auswertungen bei Rupp, Beiträge pass. (mit Beschreibung der Handschrift S. 4ff.), Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 270ff. und Jaeschke, Marienberg pass. »
  15. Eine handschriftliche deutsche Übersetzung der Chronik in fünf Bänden aus dem Jahr 1778 befindet sich in der Privatsammlung Heinrich Nick, Boppard. »
  16. Vgl. zu ihm Becker, Benediktinerabtei 769f. »
  17. Vgl. zu ihm Das alte Boppard 94-96 sowie Stollenwerk, Christian von Stramberg pass. »
  18. Vgl. zu ihm Das alte Boppard 92f. »
  19. Vgl. zu ihm Schüller, Nick pass. »
  20. Vgl. dazu Blum, Kunstwerke pass. und Schmitt, Rhein-Beschreibungen pass. »