Die Inschriften des Rhein-Hunsrück-Kreises II

4. Die Inschriftenträger

4.1 Denkmäler des Totengedächtnisses44)

Wie in fast allen bisher publizierten Inschriftenbänden bilden auch im vorliegenden Bearbeitungsgebiet die Denkmäler des Totengedenkens (Grabsteine, Grabplatten, Grabkreuze, Epitaphien, Särge, Sargtafeln und Totenschilde) die weitaus größte Gruppe an Inschriftenträgern, daher sollen sie im Folgenden hinsichtlich ihrer formalen wie inhaltlichen Entwicklung ausführlicher gewürdigt werden. Mit der gewichtigen Ausnahme des Fragments eines frühchristlichen Grabsteines aus Kirchberg (Nr. 1) lassen sich – in Übereinstimmung mit der [Druckseite 27] oben geschilderten historischen Entwicklung – Grabdenkmäler erst verhältnismäßig spät nachweisen, erstaunlicherweise zunächst in Kastellaun, einer zu Beginn des 14. Jahrhunderts eingerichteten zeitlich begrenzten Nebenresidenz der Grafen von Sponheim, danach im wesentlich älteren Augustinerchorherrenstift Ravengiersburg und zuletzt in der Residenzstadt Simmern und den von ihr abhängigen Amtsstädten Kastellaun und Kirchberg sowie in Gemünden, seit Anfang des 16. Jahrhunderts Sitz der Schenken von Schmidtburg. Bedauerlicherweise lässt dieser Befund nur streiflichtartige Einblicke in die allgemeine Entwicklung der Sepulkralkultur zu.

4.1.1 Die äußere Gestaltung der Grabdenkmäler

Mit den beiden kurz nach 1337 entstandenen reliefierten Deckplatten eines Hochgrabes für Graf Simon II. und seine Frau Lisa von Valkenburg (Nr. 10) sowie der Deckplatte für deren gemeinsamen Sohn Simon (Nr. 11) haben wir bereits eine interessante Weiterentwicklung der im Spätmittelalter üblichen Grabplatten mit Umschrift zwischen Linien vor uns, deren Felder entweder leer bleiben, sowie mit Wappen und Ritzzeichnungen oder auch mit figürlichen Darstellungen unterschiedlichster Art geschmückt werden können45). Im Fall des gräflichen Ehepaares handelt es sich um eine überlebensgroße, verhältnismäßig schmale Platte mit reliefierten Wappen in den oberen Ecken und zwei Kielbogenarkaden, unter denen die Verstorbenen als Liegende nebeneinander ruhend dargestellt sind. Ungewöhnlich ist die wohl den Platzverhältnissen geschuldete Platzierung der Inschriften, die nicht auf den üblichen abgeschrägten Randleisten46), sondern zunächst auf den die Leisten ersetzenden Fialen verlaufen und sich dann im oberen Bereich der Platte mehrzeilig fortsetzen. Vergleichbare Grabdenkmäler dieser Art finden sich zeitgleich und in den folgenden Jahrzehnten im benachbarten Nahegebiet mit den Grabdenkmälern der Grafen von Sponheim-Kreuznach im Kloster Pfaffen-Schwabenheim, dann mit der nur selten zu beobachtenden Variante nach innen abgeschrägter Leisten bei einigen im Bad Kreuznacher Karmeliterkloster begrabenen Adeligen47) sowie am Rhein mit den Deckplatten einiger weniger Geistlichen und Adeligen in Oberwesel und Boppard48).

Bei den nur noch kopial überlieferten Grabdenkmälern einiger adligen Pröpste und Kanoniker des Klosters Ravengiersburg aus der zweiten Hälfte des 14. und 15. Jahrhunderts (Nrn. 14, 25, 38) dürfte es sich um die oben erwähnten schlichten Grabplatten gehandelt haben, die – laut Überlieferung – lediglich mit einem Wappen geschmückt waren49). Gleiches gilt für die beiden verlorenen Grabplatten für Angehörige der Familie von Koppenstein (Nrn. 19 und 22) in der katholischen Pfarrkirche St. Michael in Kirchberg. Mit der dort erst im Jahr 1998 aufgefundenen Grabplatte des 1439 verstorbenen Pfarrers Johannes (Nr. 25), die als Besonderheit eine in Ritzzeichnung ausgeführte Figur mit reliefierter Kopfpartie50) [Druckseite 28] aufweist, setzen die wenigen erhaltenen spätmittelalterlichen Grabplatten des Bearbeitungsgebietes ein. Singulär ist die ebenfalls aus Kirchberg stammende, heute im Schloss zu Gemünden verwahrte Grabplatte des 1491 verstorbenen Johann Braun von Schmidtburg und seiner Frau Bärbel Mohr vom Wald (Nr. 52), die wider Erwarten nicht das Ehepaar, sondern nur die reliefierte Figur des Verstorbenen in ritterlicher Rüstung zeigt und mit der zeitüblichen Umschrift zwischen Linien versehen ist. Bei der schmalen Platte für den jung verstorbenen Hans von Wiltberg in der Schlosskirche zu Simmern aus dem Jahr 1494 (Nr. 53) deutet sich bereits der Wandel von der im Boden liegenden Grabplatte zu dem in der Nähe der Begräbnisstätte an der Wand angebrachten Epitaph an: Sichtbar wird diese grundlegende Veränderung in der Gestaltung der unteren Leiste, die als Standfläche der reliefierten Figur ausgearbeitet ist und die zudem eine dem Betrachter zugewandte Inschrift trägt.

Gleichzeitig mit dieser Entwicklung hin zum vollständig ausgebildeten Renaissance-Epitaph ist aber weiterhin der Gebrauch von Grabplatten verschiedenster Ausprägung festzustellen, der bis zum Ende des Bearbeitungszeitraumes anhält: Wir finden im 16. Jahrhundert Grabplatten mit Umschrift zwischen Linien und Wappen in den Ecken (Nr. 74), mit zeilenweiser Inschrift und Wappen in einem vertieften Medaillon (Nr. 94) sowie mit Wappen und figürlicher Darstellung (Nr. 112). Im 17. Jahrhundert lassen sich neben einfachen Grabplatten mit Umschrift und Wappen (Nrn. 139 und 148) auch Grabplatten mit Umschrift auf erhöhten Leisten nachweisen, dazu Wappen im Lorbeerkranz und Bibelzitaten in Rollwerkkartuschen (Nrn. 138, 147, 154, 156, 179), auch Grabplatten mit zeilenweise eingehauener Inschrift und unterschiedlich angeordneten Wappen (Nrn. 151, 152, 163) sowie Sonderformen wie eine Platte mit breiter Leiste und mit einem Kreuz im Feld, umgeben von vier Ahnenwappen (Nr. 162) oder Grabplatten versehen mit Rosetten und Bibelsprüchen (Nrn. 172, 174, 182).

Wie auch sonst an Rhein und Mosel51) sind im Bearbeitungsgebiet nach der Mitte des 16. Jahrhunderts datierte Grabkreuze aus Basalt vorhanden, die anstelle der für das Begräbnis in der Kirche vorgesehenen Grabdenkmäler für Bestattungen auf den Kirchhöfen dienten. Die wenigen im Hunsrück nachweisbaren Exemplare sind in der Regel als einfache, oft einseitig beschriftete, mit kurzen Kreuzarmen und leicht verbreitertem Kreuzfuß versehenen Grabkreuze gestaltet (Nr. 133). Während die Kreuzarme und manchmal auch der Kreuzfuß die gelegentlich auch mehrzeiligen Inschriften (Nrn. 155 und 159) aufnehmen, finden sich in der Kreuzvierung einmal die Darstellung des Gekreuzigten (Nr. 93) und bei dem Grabkreuz eines Geistlichen auch der Priesterkelch (Nr. 159). Eine Besonderheit bietet das hölzerne Grab- bzw. Memorialkreuz für den 1630 ermordeten Georg Klemens Krabadt (Nr. 160), das auf beiden Balkenenden die verbrecherische Todesursache in einer mehrzeiligen Inschrift mitteilt und zudem den Verstorbenen als Fürbittenden zu Füßen des Gekreuzigten zeigt.

Während sich im benachbarten Nahegebiet wie auch im Mittelrheintal bereits seit Beginn des 14. Jahrhunderts mehrere unterschiedliche Formen von Epitaphien ausbilden52), tritt uns mit dem 1522 von dem Bildhauer Jakob Kerre geschaffenen Grabdenkmal für Herzog Johann I. von Pfalz-Simmern (Nr. 66) ein bereits voll entwickeltes, für die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts charakteristisches Renaissance-Epitaph entgegen. Der mit porträtähnlichen Zügen versehene Verstorbene ist als lebensgroße, figürlich ausgearbeitete und auf einem Löwen stehende Standfigur dargestellt, die Hände gefaltet und den Blick vermutlich auf den Altar oder das Sakramentshaus gerichtet. Er steht in einer von Pilastern gerahmten Rundbogenarkade, die oben von einem Wappenensemble bekrönt wird. Im Sockel ist nun erstmals eine leicht nach innen geschwungene Tafel mit der mehrzeiligen Grabinschrift angebracht, [Druckseite 29] die der inzwischen eingetretenen Neuerung als an der Wand befestigtes Denkmal Rechnung trägt. Zwei vergleichbare, ebenfalls im Typ der „Ewigen Anbetung“53) konzipierte Grabdenkmäler haben sich in den Epitaphien der beiden im gleichen Jahr 1338 verstorbenen Karl Beuser von Ingelheim (Nr. 73) und Friedrich Schenk von Schmidtburg (Nr. 75) erhalten, auch wenn letzterer nicht als Standfigur, sondern als Kniender in Seitenansicht dargestellt ist.

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bestimmen die für die Herzöge von Pfalz-Simmern und ihre Beamtenschaft geschaffenen Grabdenkmäler die weitere Entwicklung im Bearbeitungsgebiet. Bemerkenswerterweise haben sich trotz einer sehr überschaubaren Anzahl von Meistern und Werkstätten54) nicht nur Stereotypen, sondern auch eigene Varianten herausgebildet, die offensichtlich aus der Rücksichtnahme auf individuelle Gegebenheiten resultierten. So folgt zwar das Epitaph der 1553 im Alter von 15 Jahren verstorbenen Pfalzgräfin Alberta von Pfalz-Simmern (Nr. 81) einem – übrigens bis ins 17. Jahrhundert hinein weitverbreiteten – Typ der bildnisfreien Renaissance-Ädikula, die durch einen meist mehrteiligen, mit Wappen, kleinen Figuren und Ornamenten geschmückten Aufbau um eine von Säulen oder Pilastern flankierte Inschriftentafel im Zentrum charakterisiert wird und die in unterschiedlichsten Varianten vor allem von der fürstlichen Beamtenschaft und ihrer Familienangehörigen bevorzugt wurde (Nrn. 82, 83, 95, 98, 100, 129, 132, 135, 140, 143, 150). Dennoch war aber in diesem Fall der Wunsch nach einer figürlichen Darstellung offensichtlich so groß, dass in der Frieszone oberhalb der Sterbeinschrift ein Medaillon mit der vollplastischen Büste eines jungen Mädchens eingefügt wurde, in der man wohl die jung verstorbene Alberta erkennen darf. Ganz in der Tradition reichverzierter herrschaftlicher Renaissance-Denkmäler stehen die Epitaphien für den 1557 verstorbenen Herzog Johann II. von Pfalz-Simmern und seine Frau Markgräfin Beatrix von Baden (Nr. 87) und das wenige Jahre zuvor von Johann I. für seine bereits 1521 verstorbene Mutter Herzogin Johanna (Nr. 84) in Auftrag gegebene. Ebenfalls in diese Reihe gehören das 1589 fertiggestellte (im letzten Jahrhundert stark restaurierte) Epitaph für die aus Württemberg stammende Herzogin Emilia von Pfalz-Simmern (Nr. 113) und die drei gegen Ende des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts hergestellten Epitaphien für Angehörige der Schenk von Schmidtburg (Nrn. 118, 125 und 141) in Gemünden. Diese Grabdenkmäler zeigen die Verstorbenen als nahezu vollplastisch ausgearbeitete, in Rundbogen- oder Rechtecknischen gestellte Standfiguren mit oberhalb bzw. unterhalb platzierten Inschriftentafeln.

Varianten des oben angeführten Beamtenepitaphs stellen der Typ mit dem in eine Rechtecknische gestellten Vollwappen mit darunter angebrachten Inschriftentafeln (Nrn. 91, 92, 104, 106, 108) oder auch die noch an Grabplatten erinnernden Epitaphien der Agnes Cratz von Scharfenstein (Nr. 97) und der 1608 verstorbenen Anna Juliana von Koppenstein (Nr. 136) dar. Auch die mit breitem, reichverziertem Rahmen versehene Kartusche für die 1577 verstorbene Katharina von Hosingen (Nr. 101), deren Grabinschrift auf einer von Roll- und Beschlagwerk gerahmten Schrifttafel zu lesen ist, und das sehr ähnliche, 1581 entstandene Epitaph für Margarethe Deungen und ihre Töchter (Nr. 105) zeigen weitere bemerkenswerte Spielarten. Ohne direkten Vergleich ist dagegen das 1558/59 zu Lebzeiten entstandene Kenotaph für die Herzogin Maria Jacobea von Pfalz-Simmern (Nr. 88), das sie zwar in gewohnt prachtvoller Renaissancekleidung, aber in der ungewöhnlichen Form eines vollplastischen Hüftbildes55) zeigt, das in eine flache Rechtecknische gestellt ist.

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Den zumindest monumentalen Höhepunkt renaissancezeitlicher Sepulkralkultur im Herzogtum Pfalz-Simmern bildet zweifellos das 1582/83 weitgehend fertiggestellte und nach seinem Tod 1598 beendete Epitaph für Herzog Reichard von Simmern und seine erste Frau Juliana von Wied (Nr. 109). Das vielteilige, über acht Meter hohe und weit über drei Meter breite Grabdenkmal zeigt in seiner Opulenz noch einmal die ganze Bandbreite bildhauerischer Gestaltungsmöglichkeiten der Zeit. Das fürstliche Ehepaar steht in Form lebensgroßer Standfiguren in einer mit Beschlag- und Rollwerkornamenten reich verzierten, von kannelierten Säulen getragenen Doppelnische, umgeben von Ahnenwappen, von Tugenden versinnbildlichen Figuren und zahlreichen, mit Bibelsprüchen sowie ausführlich mit Grab- und Sterbeinschriften versehenen Schrifttafeln. Unterhang und Bekrönung sind mit insgesamt zehn erläuternde Beischriften aufweisenden Reliefs geschmückt: ein höchst beeindruckendes, mit Szenen aus dem Alten und Neuen Testament typologisch aufeinander bezogenes Bildprogramm des Lebens, Wirkens und Sterbens Jesu, gleichsam eine von unten nach oben zu lesende Bilderpredigt.

Zur Zeit des 30jährigen Krieges dürfte die Produktion von Epitaphien vollkommen zum Erliegen gekommen sein und wurde auch in den folgenden Jahren nur sehr zögerlich wieder aufgenommen. Während das schlichte Epitaph für den 1658 verstorbenen Kirchberger Ratsherrn Hans Balthasar Rültz (Nr. 170) mit sehr reduzierten Formen an die oben erwähnten Beamtenepitaphien anknüpft, bestehen sowohl das 1666 gestiftete Epitaph für den Kastellauner Pfarrer Jeremias Orth (Nr. 177) als auch das für die 1678 verstorbene Catharina Boos von Waldeck (Nr. 187) und das für den 1686 verstorbenen Georg Wilhem von Koppenstein (Nr. 195) im Grunde nur noch aus einer dichtbeschriebenen Tafel mit darüber angebrachten Wappen. Eine Sonderform bietet das aus einer mehrzeilig beschriebenen Rollwerkkartusche bestehende Epitaph für den 1675 verstorbenen Soldaten Peter Becker (Nr. 184).

Eine offensichtlich nur von Adeligen in Anspruch genommene, sehr spezielle Form des Epitaphs stellen Totenschilde56) dar, die vermutlich dem Leichenzug vorangetragen und später über dem Grabdenkmal des Verstorbenen aufgehängt wurden. Im Bearbeitungsgebiet hat sich nur der 1557 anlässlich des Todes Herzog Johanns II. von Pfalz-Simmern im Chor der Schlosskirche angebrachte Schild (Nr. 86) erhalten, ein weiterer aus dem Jahr 1679 (Nr. 188) ist nur noch abschriftlich überliefert.

Sowohl in der Schlosskirche zu Simmern als auch in den Pfarrkirche der größeren Orte lassen sich Grüfte nachweisen, in denen sich die dort ansässigen Adeligen in Särgen bestatten ließen. Handelte es sich im 16. Jahrhundert nachweislich noch um Holzsärge, an denen vermutlich zur Identifizierung der darin Liegenden beschriftete Sargtäfelchen aus Blei befestigt waren (vgl. Nrn. 80 und 85), bestanden die späteren Särge aus Zinn, die auf den Außenseiten mit Grabinschriften und Bibelsprüchen versehen waren. Während der Sarg für den 1652 verstorbenen Pfalzgrafen Ludwig Casimir von Pfalz-Simmern (Nr. 168) verschollen ist, haben sich in der Schlosskirche zu Simmern in der Neuen Gruft zwei dieser Zinnsärge erhalten, für den 1673 verstorbenen Herzog Ludwig Heinrich von Pfalz-Simmern (Nr. 183) und für seine 1688 verstorbene Ehefrau Maria von Oranien (Nr. 197). Es handelt sich jeweils um sich zum Fuß hin verjüngende, auf Kugeln ruhende Särge, die an den Seiten mit Löwenköpfen, zum Teil auch mit Wappen geschmückt sind. Die langen eingravierten Inschriften befinden sich vorne auf der abgeflachten Oberseite.

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4.1.2 Form und Inhalt der Grabinschriften

Mit den – wenn auch nurmehr fragmentarisch erhaltenen – Inschriften auf den beiden kurz nach 1337 angefertigten Tumbendeckplatten der Grafen von Sponheim (Nrn. 10 und 11) und der verlorenen für den 1363 verstorbenen Propst Philipp I. von Koppenstein (Nr. 14) liegt bereits das für das Spätmittelalter typische Anno domini-Formular57) vor uns, mit seiner in Grabinschriften charakteristischen Abfolge von Todesjahr, Todestag dem Sterbevermerk obiit, Namen des Verstorbenen (ggf. mit Epitheta, Stand oder Funktion) und der fürbittenden Schlußformel cuius anima requiescat in pace. Dieses Formular bleibt im gesamten 15. (Nrn. 20, 23, 25, 26, 38) und auch zu Beginn des 16. Jahrhunderts bis auf kleine Varianten wie requiescat in sancta pace (Nr. 69) mehr oder weniger unverändert. Wie andernorts auch58), ändert sich mit dem Ende des 15. Jahrhunderts einsetzenden Gebrauch des Deutschen in Grabinschriften lediglich ein bestimmter Teil des ansonsten beibehaltenen Formulars: cuius anima requiescat in pace wird nicht etwa wortgetreu übersetzt, sondern stets mit dem/der Gott gnade wiedergegeben. Dieser Fall lässt sich im Bearbeitungsgebiet erstmals im Jahr 1491 auf der Grabplatte des Johann Braun von Schmidtburg und seiner Frau (Nr. 52) nachweisen, dann auf dem Epitaph des 1494 verstorbenen Hans von Wiltberg (Nr. 53) und später auch auf drei im Jahr 1538 entstandenen Grabdenkmälern (Nrn. 73, 74, 75). Weitere gewichtige Varianten bieten die nachreformatorischen Inschriften, die nun mit der selen der almechtig gott ein froliche urstende uerleihe (Nr. 87), mit GOT GEBE IR EIN SELIGE VFFERSTEHVNG (Nr. 95) oder auch mit WELCHER SELEN DER ALMECHTIG MIT BARMHERZIGKEIT EWIGLICH PFLEGEN WOLLE (Nr. 97) enden.

Völlig aus dem Rahmen fällt die 1497 von den Ravengiersburger Augustiner-Chorherren in Latein ausgeführte Memorialinschrift für das gräfliche Ehepaar Berthold und Hadewig (Nr. 54). Der Text rekapituliert die Schenkung von 1074, Todesfälle und Bestattung des Stifterehepaares ohne Rekurs auf eine Vorlage des 11. Jahrhunderts.

Die Angabe des Todestages nach der römischen Datierungsweise durch Nonen, Iden und Kalenden (Nrn. 14, 54, 98, 109) geht in etwa gleichzeitig einher mit der Datierung nach dem römischen Festkalender (Nrn. 19, 22, 24, 25, 69 u. ö.), wenn auch bei letzterer ein eindeutiges Übergewicht festzustellen ist und die dann auch in die deutschsprachigen Inschriften (Nrn. 52 und 73) übernommen wird. Die heute geläufige Datierung nach Tagen und Monaten setzt 1522 mit den renaissancezeitlichen Inschriften ein (Nr. 66) und wird in der Regel beibehalten (Nrn. 73, 80, 81, 82, 84, 85 u.ö.). Varianten entstehen allenfalls durch die Verwendung deutscher Monatsbezeichnungen wie Heymont (Heumonat) für Juli (Nrn. 75 und 76).

Mit den unvermittelt und gleich in reicher Anzahl einsetzenden Renaissance-Epitaphien der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ändern sich die Formulargewohnheiten vollständig. Verbunden mit klassizierenden Eingangsformeln wie DEO OPTIMO MAXIMO SACRVM und angereichert mit Bibelsprüchen und antikem Gedankengut (erstmals 1553, Nr. 81 u. f.) thematisieren die für das pfalzgräfliche Fürstenhaus und ihre Beamten oft nachträglich angefertigten Denkmäler in ihren teils hexametrisch gereimten Inschriften die Verdienste der Verstorbenen, geben sowohl private als auch berufliche Stationen ihres Lebens wieder, schildern oft detailgenau die Todesumstände und bitten um die Fürbitte des Lesers. Mitgeteilt werden nun auch die in Jahren, Monaten und Tagen gezählte Lebensdauer, das Alter [Druckseite 32] des Verstorbenen, die Anzahl und Zusammensetzung der ehelich gezeugten Nachkommenschaft, die Dauer der Ehe und ggf. die Anzahl der Ehen. Eine Präzisierung des Sterbedatums durch die Angabe der Todesstunde lässt sich im Bearbeitungsgebiet erstmals im Jahr 1577 und gelegentlich auch noch später feststellen (Nrn. 101, 109, 135).

Hinsichtlich der Verwendung von Standesbezeichnungen und Epitheta in den nicht gereimten Inschriften des 14. und 15. Jahrhunderts lässt sich eine ähnliche Entwicklung wie in den benachbarten Bearbeitungsgebieten59) erkennen. Adelige (comes, comitissa, domicellus, Junker), Geistliche (canonicus, canonicus regularis, pastor, praepositus) und Laien (Meister) werden mit ihren jeweiligen Standes-, Berufs- oder Funktionsbezeichnungen genannt, meist aber in Kombination mit den vor60) die Namen gesetzten Bezeichnungen dominus/domina (Nrn. 10, 25, 26, 38) oder vir (Nrn. 11) bzw. mit dem den Adel kennzeichnenden de bzw. von (Nrn. 10, 11, 23, 38, 52) oder auch a (Nr. 19); bei Bürgerlichen mit dem ihre Herkunft anzeigenden von in Kombination mit einer eindeutigen Ortsangabe (Nrn. 26, 29, 30, 31, 33 u. ö.). Mit den ersten erhaltenen Grabdenkmälern erscheinen die ersten auch sonst nachweisbaren Epitheta: nobilis (Nr. 10) und in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts generosus (Nr. 54) für den Hochadel sowie honorabilis (Nr. 14) für die höhere Geistlichkeit. Vertreter des Niederadels, der niederen Geistlichkeit und des Bürgertums bleiben zunächst ohne Epitheta. Erst in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts setzt sich der Gebrauch von Epitheta langsam durch. Der Hochadel (princeps, dux) wird jetzt als illustris (Nr. 63) bezeichnet, ein Vertreter der höheren Geistlichkeit etwa als venerabilis pater in christo (Nr. 69) und Niederadelige als erenvest (Nrn. 73, 74, 75).

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts werden die Epitheta allmählich reicher. Hochadelige erhalten nun neben der gewohnten Bezeichnung illustris (Nrn. 80, 84) und generosus (Nrn. 84, 109) bzw. durchleuchtig und hochgeboren (Nr. 87) auch die Steigerung illustrissimus (Nrn. 83, 84, 85, 100, 109), generosissimus (Nr. 85) oder gar excellentissimus (Nr. 109). Die männlichen Vertreter der Niederadels sind nun ehrwürdig und edel (Nr. 91), edel und erenvest (Nrn. 92, 118, 125), die weiblichen sind edel, ehren- und tugendreich (Nr. 97), edel und tugentsam (Nr. 108), Ehepaare sind gemeinsam edel, ernvest, ehren- und tugenreich (Nr. 97) oder auch edel, ernvest und tugentsam (Nrn. 104 und 118). Die in Diensten der Herzöge von Pfalz-Simmern stehenden bürgerlichen Beamten werden etwa als dignissimi cancellarii (Nrn. 82 und 98) bezeichnet, ein quaestor und consiliarius hat sein Amt bona fide ausgeübt (Nr. 83) und ein Sekretär hat fünfzig Jahre lang mit indefesso studio und singulari diligentia (Nr. 100) seinem Herrn gedient. Die ehelichen Hausfrauen der ernvesten oder auch erenhaft und wolachtbaren Beamten (Nrn. 110, 115, 120) und deren Töchter sind erbar und tugendsam (Nrn. 95, 110) und eren dugentreich (Nr. 115), ehrnreich tugendsam (Nr. 120) sowie edel und tugendsam (Nr. 125). Gelegentlich verwischen aber auch die Grenzen zwischen Adel und Bürgertum, etwa wenn im Jahr 1577 ein ehemaliger kurfürstlich trierischer cellerarius als clarissimus und ornatissimus bezeichnet wird und seine Ehefrau als aus einer nobili Hoisingorum famila stammend (Nr. 101).

War bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine gewisse Epitaphienhäufung festzustellen, so setzt sich diese Tendenz im 17. Jahrhundert in allen Ständen unvermindert fort. Hochadelige erhalten in der zweiten Hälfte des Jahrhunders durchgehend das Epitheton serenissimus (Nrn. 168, 183, 185, 197). Die restlichen Adeligen werden als woledel, (ge)streng und vest (Nrn. 136 und 142), gegen Ende des Jahrhunderts auch als hochedelgeboren [Druckseite 33] (Nr. 179) bzw. wohledelgeboren (Nr. 188) oder hochwohlgeboren (Nr. 200) bezeichnet, deren Kinder aber nur als woledel (Nrn. 154, 156, 162) bzw. woladelich (Nr. 169). Geistliche erhalten reverendus et doctissimus (Nr. 151) bzw. ehrwürdig und wohlgelahrt (Nr. 177), Bürgerliche je nach Stellung spectatissimus atque prudentissimus (Nr. 129), amplissimus et prudentissimus (Nr. 140) oder ehrnhafft (Nrn. 135, 138, 152), ehrnvest (Nr. 170) ernvoll und hochachtbar (Nr. 139), ihre Frauen tugendsam (Nrn. 148, 151, 177). Ein einzelner Soldat wird schließlich als ehr vnt mannhaft (Nr. 184) charakterisiert.

Deutsch als Inschriftensprache lässt sich in Grabinschriften verhältnismäßig spät nachweisen, erstmals 1491 und 1494 auf Grabplatten von Vertretern niederadeliger Familien (Nrn. 52, 53). Erstaunlicherweise finden sich die frühesten deutschen Texte auf Glocken, zunächst und noch singulär auf einer im 3. Viertel des 14. Jahrhunderts gegossenen Glocke (Nr. 15), dann erst wieder kurz vor der Mitte des 15. Jahrhundert (Nr. 26) und anschließend in ungewöhnlich reicher Zahl (Nrn. 29, 30, 31, 32, 33 u. ö.), und dann das gesamte 16. und 17. Jahrhundert hindurch. Abgesehen von der ebenfalls singulären deutschen Inschrift auf einer um 1500 entstandenen Taufschale (Nr. 62) und auf einer nach 1532 angefertigten Tafel mit einer gereimten Erinnerungsinschrift an den Türkenzug des späteren Herzogs Friedrich II. von Pfalz-Simmern (Nr. 70, vgl. auch Nr. 126), finden wir deutschsprachige Inschriften erst wieder auf drei 1538 entstandenen Grabdenkmälern, wiederum für Angehörige niederadeliger Familien (Nrn. 73, 74, 75). Da die meisten Inschriften auf den Grabdenkmälern der Herzöge von Pfalz-Simmern und ihrer Beamtenschaft aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bis auf wenige Ausnahmen auf Latein abgefasst wurden, beschränkt sich der Gebrauch der deutschen Sprache vorwiegend auf den Niederadel (Nrn. 91, 92, 95, 97, 104 u. ö.) und auf einzelne Beamte aus dem Bürgertum (Nrn. 110, 115, 120, 135, 138 u. ö.). Allerdings gibt es eine gewichtige Ausnahme: Die lange Inschrift auf dem 1558/59 entstandenen Kenotaph für Herzogin Maria Jacobea von Pfalz-Simmern schildert in deutschen Reimversen hauptsächlich deren glückliche Ehe mit ihrem vor ihr verstorbenen Mann und nennt ihn zudem als Stifter des Denkmals (Nr. 88). Weiterhin finden sich auf den herzoglichen Grabdenkmälern gelegentlich einzelne auf Deutsch verfasste Prosa-Inschriften, einerseits Sterbeinschriften (Nrn. 81 und 82), die wohl als Kontrast zu der sonst verwendeten lateinischen Grabdichtung die wesentlichen Informationen liefern und allgemein verständlich sein sollten, andererseits auch die lateinischen Grabinschriften ergänzenden Bibelsprüche (Nrn. 98 und 100). Mit dem Ende Simmerns als Residenzstadt Ende des 16. Jahrhundert wird Latein nur noch auf den Särgen der pfalzgräflichen Familie (Nrn. 168, 183, 197) und sonst nur noch vereinzelt als Inschriftensprache eingesetzt (Nrn. 129, 140, 151, 185); im gesamten 17. Jahrhundert dominiert eindeutig die Volkssprache.

4.2 Wand-, Glas- und Tafelmalerei

Inschriften in Verbindung mit Wand-, Glas- und Tafelmalerei haben sich im Bearbeitungsgebiet nur in verschwindend geringen Resten61) erhalten (Nrn. 199, 202, 203, 204, 207). Wenn auch zahlreiche dieser Inschriften bereits im Zuge der Reformation verschwunden sein sollten62), so ist der Hauptgrund dafür in der vermehrten Bautätigkeit des 18. Jahrhunderts zu suchen, die – wenn auch meist unter Beibehaltung der Glockentürme – zum Abriss und Neubau vieler mittelalterlicher Kirchenschiffe geführt hat.

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4.3 Glocken63)

Von den 54 im Bearbeitungsgebiet nachweisbaren und mit Inschriften versehenen Glocken haben sich noch 32 im Original erhalten; von den 22 verlorenen sind die meisten durch zuverlässige kopiale Überlieferung gut dokumentiert. Trotz dieser für den Hunsrück erstaunlich hohen Anzahl ist davon auszugehen, dass sich ursprünglich weit mehr Glocken und Glöckchen in den Glockenstühlen und Dachreitern der zahlreichen Kirchen und (Burg-)Kapellen64) sowie in den entsprechenden Türmchen der öffentlichen wie privaten Gebäude befunden haben müssen. Bekannt sind die auch sonst zu beobachtenden Verluste durch Feuer, Raub und auch durch kriegsbedingte Ablieferungen. Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die folgende Analyse durch den erstaunlichen Befund erschwert wird, dass zahlreiche Glocken innerhalb des Bearbeitungsgebietes im Lauf der Zeit nicht nur einmal, sondern mehrfach den Standort gewechselt haben und damit als Zeugen für die jeweilige Orts- bzw. Kirchengeschichte nur bedingt herangezogen werden können.

Die ältesten noch erhaltenen Glocken stammen aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts und weisen einerseits noch in der altertümlichen Wachsfadentechnik hergestellte Inschriften auf (Nrn. 4, 6, 7), wie auch bereits eine mittels Modeln (Nr. 5) gefertigte. Kennzeichnend für diese freihand aus Wachsfäden geformten und auf den mit Wachs überzogenen Lehmmantel der zu gießenden Glocke angebrachten Buchstaben ist, dass sie oft nicht die Grundlinie halten und zudem in Größe und Beschaffenheit variieren. Bereits anhand dieser vier frühen erhaltenen Glocken lässt sich ein guter Eindruck von der Vielfalt mittelalterlicher Glockengestaltung gewinnen. Die in zeitgemäßer gotischer Majuskel ausgeführten Inschriften sind meist zwischen Kordelstegen auf der Schulter der jeweiligen Glocke platziert und zeigen zahlreiche, wie spielerisch entstandene Buchstaben-Varianten, dazu Worttrenner aus gleicharmigen Tatzenkreuzen und halbkugeligen Punkten. Dagegen weisen die aus vorgefertigten Modeln gewonnenen Buchstaben mit ihrem signifikanten querrechteckigen Querschnitt meist keine auffälligen Besonderheiten auf. Während bei zwei Glocken die als Inschrift verwendeten Evangelistennamen zur Abwehr von Unwettern dienen sollen, rufen die beiden anderen Glocken die Gottesmutter Maria an bzw. verwenden einmal sogar mit dem AVE MARIA den Mariengruß. An Glockenzier finden sich neben dem Kordelsteg dünne gleicharmige Tatzenkreuze mit zwei Streben an den Kreuzenden sowie hochrechteckige Reliefs der Kreuzigungsszene mit Maria und Johannes. Auf der ins 3. Viertel des 13. Jahrhunderts datierten Glocke in Raversbeuren (Nr. 5) hat sich mit MAGISTER CONRADVS DE WORMACIA sogar der sonst unbekannte Gießer der Glocke verewigt, ein außergewöhnlicher Befund, mit dem die älteste Nennung eines Glockengießers in der Region Rhein/Mosel/Nahe/Hunsrück verbunden ist.

Mit der 1313 für die Pfarrkirche in Bell von einem sonst nicht bekannten Johannes gegossenen und sogar mit einer Gießermarke geschmückten Marien-Glocke (Nr. 8) setzen die meist datierten und manchmal auch mit dem Namen des Gießers versehenen Glocken des 14. Jahrhunderts ein, deren Inschriften nun durchgehend aus standardisierten Modeln hergestellt sind. Möglicherweise ist ebenfalls diesem Johannes eine (1779 umgegossene) Glocke in Kappel (Nr. 12) zuzuschreiben, die in ihrer gut überlieferten Inschrift sowohl Maria nennt, als auch die Evangelisten anruft und den Namen des Gießers mitteilt. Während sich die in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts datierte schmucklose Glocke aus Ohlweiler [Druckseite 35] (Nr. 13) mit der Anrufung der Evangelisten gut in diese Reihe einfügt, kombiniert die 1324 für das Augustiner-Chorherrenstift Ravengiersburg gegossene, kurz zuvor zersprungene Glocke (Nr. 9) in ihrer ungewöhnlichen Inschrift die historische Nachricht von ihrer Wiederherstellung mit der Namensnennung des Patrons der Klosterkirche FRACTA ET MOX REFORMATA SVM ANNO DOMINI MCCCXXIIII CHRISTOFORVS. Aus dem 3. Viertel des 14. Jahrhunderts stammt ein unscheinbares Glöckchen aus Kirchberg (Nr. 15), das aber mit der Marienanrufung HILF MARIA US NOT die erste deutschsprachige Inschrift des Bearbeitungsgebietes überhaupt bietet. Die nächste findet sich erst auf der vermutlich 1440 für St. Quintin bei Karbach gegossenen Glocke (Nr. 26), die mit den Worten In ◦ den ◦ iore ◦ vnsers ◦ here ◦ da ◦ man ◦ schreif ◦ mcccc ◦ vnd ◦ xl ◦ Joir ◦ noch ◦ crist ◦ geburt in umständlicher Weise das Jahr ihrer Herstellung mitteilt. Dieser Inschriftentyp lässt sich so erstmals auf dieser Glocke nachweisen, dann 1459 und 1460 bei Tilmann von Hachenburg und später bei Clais von Echternach (s. u.).

Mit der im Juli 1396 gegossenen, aus der Quintinskirche bei Karbach stammenden und heute in Wellmich (Rhein-Lahn-Kreis) befindlichen Marien-Glocke (Nr. 16) setzen die zahlreichen, in gotischen Minuskeln ausgeführten Glocken des Bearbeitungsgebietes ein. Aufgrund der Eigentümlichkeit der Inschrift mit der Monatsangabe als Datierungszusatz und Namensansage vocor maria65) sowie der Verwendung sechsstrahliger Sternchen als Worttrenner kann diese Glocke der Werkstatt des Glockengießers Johann von Frankfurt zugewiesen werden. Interessanterweise stellen auch einige der weiteren aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts stammenden Glocken hinsichtlich der verwendeten Inschriften mehr oder weniger Unikate dar. So wurde etwa die 1403 für Kisselbach gegossene Glocke mit einer lateinischen Fürbitte in Form zweier leoninisch gereimter Hexameter versehen (Nr. 18), die so auf Glocken bisher nicht noch einmal nachgewiesen werden konnten. Gleiches gilt für die 1430 gegossene Glocke aus Morshausen mit einem so ebenfalls auf Glocken noch nicht verwendeten lateinischen Bibelzitat (Nr. 21). Die 1412 für Mastershaussen gegossene Glocke (Nr. 20) bietet dagegen mit der Inschrift o rex glorie veni cum pace eine auch andernorts auf Glocken weitverbreitete Bitte um Frieden66), die mit der Bitte um Abwehr von irdischem Unheil verbunden ist. Der gleiche Spruch67) findet sich auf der in Ohlweiler hängenden Glocke von 1441 (Nr. 27), die neben einem Rundmedaillon mit der Beweinung Christi zudem die ersten nachweisbaren Pilgerzeichen auf Glocken des Bearbeitungsgebietes aufweist. Es sind die der Theobaldwallfahrt zu Thann im Elsaß, der Marienwallfahrt zu Aachen sowie ein weiteres, noch nicht sicher identifiziertes Pilgerzeichen. Als weitere Besonderheit zeigt sie erstmals auf Plättchen gesetzte Einzelbuchstaben und unkonventionelle Worttrenner wie Reliefs der stehenden Muttergottes sowie Blüten und Flechtwerk. Mit der aus der sogenannten Trierer Hexameterwerkstatt stammenden Inschrift auf der Ravengiersburger Glocke von 1431 (Nr. 23) haben wir einen weiteren gut bekannten Typ mittelalterlicher Gockeninschriften vor uns, in denen die Funktionen der Glocke thematisiert werden68): Durch ihren Klang lobt sie Gott, vertreibt den Satan, ruft die Geistlichkeit zusammen und vertreibt alles Schädliche.

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Der Wetterbann jedoch, die hier nicht genannte, aber mit die wichtigste Funktion einer Glocke, findet sich auf fast allen Glocken des berühmten Meisters Tilmann von Hachenburg69), der zwischen 1450 und 1484 im Bearbeitungsgebiet mit insgesamt 11 Glocken (darunter nur einer verlorenen) ungewöhnlich stark vertreten ist (Nrn. 29, 30, 31, 32, 33 u. ö.). Seine lateinische, allenfalls mit geringen Varianten wie Anrufungen, Fürbitten oder Evangelistennamen angereicherte Standardinschrift lautet stets: NN. (Name der Glocke) heiße ich, alle böse Wetter vertreibe ich, Meister Tilmann von Hachenburg goß mich, anno domini [folgt das Jahr]70). Auch sonst weisen die Glocke des Meisters in der Regel eine einheitliche Formensprache auf: Die meist einzeilige Schulterumschrift befindet sich zwischen Rundstegen, begleitet entweder von einem Wellenrankenfries aus Blättern und Früchten der Stechpalme oder mit einem Rundbogenfries mit ausgelegtem Maßwerk und traubenförmig abhängenden Ornamenten. Der Textbeginn wird durch ein gleicharmiges Kreuz angezeigt, dessen Arme in stilisierte Blütenblätter enden. Oft sind seine Glocken zusätzlich mit unterschiedlichen Reliefs der Muttergottes geschmückt, die sie stehend mit dem Kind im Arm, auf der Mondsichel sitzend oder als Brustbild zeigen. Ebenso finden wir Pilgerzeichen wie das der Neusser Quirinus-Wallfahrt, der Aachener Marien-Wallfahrt, das zum elsässischen Odilienberg oder der Wallfahrt zum nordfranzösichen Kloster St.-Josse-sur-Mer. Gelegentlich verwendet Tilmann auch ungewöhnliche Schmuckstücke wie ein Ortssiegel, ein Siegel eines amtierenden Pfarrers (Nr. 28) oder eine Münze (Nr. 37).

Im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts lässt sich im Bearbeitungsgebiet mit Clais von Echternach ein weiterer sehr produktiver, zwischen 1471 und 1499 im gesamten Gebiet des Bistums Trier tätiger Glockengießer nachweisen71). Wie Tilmann von Hachenburg kombiniert auch er in seinen Inschriften in der Regel Namensansage, Wetterbann und Gießervermerk mit Gußdatum (Nrn. 39, 42, 43, 44, 48) und verwendet auch zum Teil die gleichen Reliefs und Pilgerzeichen als Glockenzier. Daneben gibt es aber auch deutliche Unterschiede wie der für ihn charakteristische Zusatz datum vor der Jahreszahl (Nrn. 43, 44, 48) und die Verwendung von Quadrangeln, Rosetten und Tatzenkreuzen als Worttrenner. Ganz ungewöhnlich ist die Hauptinschrift auf seiner großen, 1481 für Hirschfeld gegossenen Glocke (Nr. 42), die eine Anrufung Gottes in hebräischer, griechischer und lateinischer Sprache mit dem deutschsprachigen Gießervermerk kombiniert. Auch einige seiner Reliefs sind neu, wie die Darstellung des hl. Erzmärtyrers Stephanus und das Engelweihzeichen der Wallfahrt zur Gnadenkapelle der Abtei Einsiedeln in der Schweiz. Von dem etwa im gleichen Zeitraum tätigen Glockengießer Clais von Enen72) ist im Bearbeitungsgebiet lediglich eine, inzwischen umgegossene Glocke aus dem Jahr 1489 überliefert (Nr. 51).

Von unbekannten Gießern stammen die letzten vier noch ins 15. Jahrhundert zu datierenden Glocken. Während es sich bei der 1497 gegossenen Glocke in Basselscheid (Nr. 55) um eine Annen-Glocke handelt, die zur Ehren der heiligen Jodokus und Johannes geläutet wurden, rufen die beiden für Dill und Dorweiler gegossenen Glocken Maria an (Nrn. 57 [Druckseite 37] und 58). Dagegen weist die in St. Antonius in Hahn hängende Glocke (Nr. 60) mit Cristus vincit cristus regnat cristus imperat cristus omnes benedicat eine selten vorkommende Inschrift auf, die ihren Ursprung in den mittelalterlichen Herrscherlaudes hat73).

In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts ist im Bearbeitungsgebiet ein deutlich geringer Zuwachs an Glocken festzustellen74). Neben einer sehr interessanten, mit einer mundartlichen Stifterinschrift versehenen Glocke, die 1535 von dem Trierer Meister Johann III. von Andernach gegossen wurde und heute in der Wendelinus-Kapelle in Ney hängt (Nr. 71), hat sich nur noch eine weitere, ebenfalls von einem Trierer Glockengießer stammende Glocke erhalten. Dieser sich nach seinem vermutlichen Herkunftsort Prüm oder auch nach seinem Wohn- und Werkstattort Trier nennende Meister Dietrich Wolf gilt als der produktivste, gleichzeitig als der letzte in mittelalterlicher Tradition stehende Glockengießer des Trierer Landes75). Während die drei von ihm 1521 und zweimal 1524 für die Kirchen in Dörth, Beulich und Gondershausen gegossenen Glocken verloren sind, hat sich seine 1545 für Hirschfeld angefertigte Glocke erhalten (Nr. 76). Es handelt sich um eine große Glocke mit einer auf Plättchen gesetzten Schulterumschrift zwischen Stegen, begleitet von einem stehenden Fries aus sich überschneidenden Bögen mit stilisierten Kreuzblüten. Wie seine Vorgänger verwendet auch er auf seinen Glocken in der Regel den Rheinischen Glockenspruch, allerdings nun in der deutschen Variante in godes eren luden ich bos wedder uerdriben ich dederich wolff uan trier gos mich 1545. Mit der auf der Glocke in Hirschfeld eingesetzten Bandminuskel ist dem Meister neben der gotischen Minuskel in seinem Frühwerk und einer im Spätwerk verwendeten Kapitalis eine dritte, bis dahin unbekannte Schrifttype nachzuweisen. Verloren sind auch eine 1548 gegossene Glocke (Nr. 78) des gut bezeugten Meisters Gregorius II. van Trier, die als Inschrift ebenfalls den Rheinischen Glockenspruch trug sowie eine kleine Glocke mit der selten nachzuweisenden Bitte um Hilfe HILF GOT DEN LVDEN AMEN (Nr. 79).

Aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts hat sich lediglich noch eine Glocke (Nr. 119) erhalten, allerdings mit einer bemerkenswerten Inschrift, in der sich auch der fundamentale Wandel vom Mittelalter zur Neuzeit widerspiegelt und sich zudem Ansätze reformatorischen Gedankengutes zeigen ICH DIEN DER GEMEINDEN MIT MEINEM SCHAL ICH ROF SIE ZV DEM TEMPEL AL GOTTES WORT // ZV LERREN VND SICH VON SVNDEN ZV BEKERREN IOHAN VON TRIER GVS MICH 1590. Die von dem im Raum zwischen Nahe und Mosel tätigen Meister Johann IV. von Trier gegossenen Glocke wurde 1589 von der lutherischen Kirchengemeinde Holzbachs (mit)finanziert, indem jeder der damals 31 Haushalte einen halben Gulden beisteuerte.

Auch in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts lassen sich nur noch gelegentlich Neugüsse von Glocken nachweisen, und wenn, dann im Zusammenhang mit gewissen Ereignissen. Dies trifft in hohem Maße auf die beiden 1614 von den Gebüder Belin für das evangelische Horn gegossenen Glocken zu. Die Inschrift auf der einen, heute verlorenen Glocke (Nr. 145) bezieht sich auf einen Großbrand des Jahres 1613, dem nahezu das ganze Dorf samt seiner mittelalterlichen Kirche und den drei Glocken zum Opfer fiel, und teilt mit, dass aus den Resten der drei geschmolzenen Glocken diese beiden neuen gegossen worden seien. Die Inschrift auf der zweiten, heute noch vorhandenen Glocke (Nr. 146) thematisiert letztlich denselben reformatorischen Gedanken, der schon auf der oben angeführten Glocke in Holzbach zu finden war: Der Klang der Glocke dient der wahren Ehre Gottes, indem sie [Druckseite 38] die Menschen auf- und zusammenruft. Dagegen steht die 1628 für die katholische Pfarrkirche in Beltheim hergestellte Glocke (Nr. 157) eindeutig in mittelalterlicher Tradition, da sie in ihrer Inschrift deren traditionelle Funktionen benennt ZVM DINST GODES LVDEN ICH DIE LEBENDIGE(N) ROFFEN ICH DIE DODN BELVDE ICH SVSANA HEISEN ICH. Auf dieser Glocke haben sich neben dem damaligen Pfarrer auch der aus den Vogesen stammende Glockengießer Franziskus Brutelius (François Breutel) und sein Gehilfe Elias Sermosius (Eloy Sermoise) verewigt. Breutel und Sermoise gehören wie auch die Gebrüder Belin zu den noch wenig erforschten, in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in weiten Teilen Deutschlands tätigen elsässischen bzw. lothringischen Wandergießern76).

Neben zwei lediglich Jahreszahlen und Namen tragenden Glöckchen aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundert (Nrn. 176 und 190) ragt eine heute noch vorhandene Glocke (Nr. 196) heraus, die 1686 von einem unbekannten Meister für die evangelische Pfarrkirche in Gemünden gegossen wurde. Aus der als Chronogramm und Chronostichon gestalteten lateinischen Inschrift geht hervor, dass diese Glocke zu Ehren des wahren Erlösers Jesu Christus, der seligen Jungfrau Maria, des göttlichen Josef und der heiligen Anna durch den edlen und hochgeborenen Freiherrn Wolf Ernst von Schmidtburg und seine Gemahlin erneuert worden sei. Chronogramm und Chronostichon bezeichnen mit den Jahreszahlen 1686 das Jahr des Neugusses einer offensichtlich beschädigten alten Glocke. Brisant wird die Angelegenheit dadurch, dass Wolf Ernst von Schmidtburg als katholischer Patron für die Ausstattung der evangelischen Pfarrkirche sorgte und offenbar die Gelegenheit zur Demonstration seines Glaubens nutzte. Dass dieses Vorgehen von evangelischer Seite durchaus registriert wurde, geht aus dem schriftlich formulierten Protest des kurpfälzischen Landschreibers hervor, dass der Herr von Schmidtburg die neue Glocke im evangelischen Gemünden „nach katholischer Art taufe und mit seinem Wappen verziere“!

4.4 Bauwerke, kirchliche Ausstattungsstücke und sonstige Inschriftenträger

Zu den Bauinschriften zählen auch die im Bearbeitungsgebiet häufig vorhandenen Jahreszahlen (vgl. etwa die Sammelnr. 33 und Nr. 131), die oft in Verbindung mit Wappen, Initialen oder Namen Beginn, Dauer oder Ende einer Baumaßnahme bezeugen. Sie befinden sich in meist schlichter Ausführung an Wänden (Nrn. 15, 46, 180), auf Balken (Nrn. 76, 116, 181), an Türen (Nrn. 89, 102, 117, 130, 137, 141, 192) und Portalen (Nrn. 90, 128, 144, 149) von Bauwerken, gelegentlich auch auf den betreffenden Objekten wie einem Sakramentshäuschen (Nr. 50), einem Hochaltar (Nr. 191), einer Kanzel (Nr. 194), einer Pietà (Nr. 198) oder auf Taufsteinen (Nrn. 161, 189, 193). Die älteste bekannte Bauinschrift mit längerem Text steht – bedauerlicherweise unzugänglich – auf einer Bleitafel (Nr. 49), die 1486 anlässlich des Neubaus der Schlosskirche in Simmern angefertigt wurde. Die zuverlässig überlieferte Inschrift preist in sieben zum Teil leoninisch gereimten Hexametern die durch Herzog Johann I. am 18. Mai 1486, einem die luce serena vorgenommene Grundsteinlegung. Erstaunlicherweise verwendet der Text an dieser Stelle den gleichen Vers ampliat hoc templum lapidem locat ipseque primo, wie ihn auch die Bauinschrift zur Grundsteinlegung des Kölner Doms im Jahr 1248 aufweist. Erst knapp hundert Jahre später findet sich die nächste längere, den Turm der evangelischen Kirche in Pfalzfeld betreffende Bauinschrift (Nr. 107). Kunstvoll in einen Holzbalken eingeschnitten teilt sie mit, dass im Jahr 1582 MEISTER HANS Streb aus dem benachbarten Utzenhain Disen Helm gemacht hatt. Aus der 2. Hälfte [Druckseite 39] des 16. Jahrhunderts stammt eine heute verlorene, in deutschen Reimversen abgefasste Bauinschrift (Nr. 126), die mit dem 15. Mai des Jahres 1280 das mutmaßlich genaue Datum der Grundsteinlegung zu einer Kirchenerweiterung der Pfarrkirche St. Michael in Kirchberg und zudem auch den Stifter mitteilt. Eine im gleichen Zeitraum für die katholische Pfarrkirche in Mastershausen entstandene Inschrift (Nr. 127) gibt unmissverständlich bekannt, welcher Personenkreis genau für den Unterhalt und die Pflege der Kirche zuständig war.

An inschriftlich bezeichneten kirchlichen Ausstattungsgegenständen können im Bearbeitungsgebiet – neben den bereits behandelten Glocken – aus dem Bereich der liturgischen Geräte nur wenige Kelche, einige Paramente, zwei Taufschalen und eine Monstranz sowie aus dem 17. Jahrhundert eine Kanzel und einige Taufsteine nachgewiesen werden. Eine Sonderstellung unter den Kelchen nimmt hierbei der 1483 von Pastor Stephan aus Bernkastel für seine Pfarrkirche in Bell gestiftete silbervergoldete Messkelch ein (Nr. 45), der neben dem Namen Jesu auf den vier Feldern des Sechspassfusses auch den Stifter selbst nennt und ihn dort sogar in Ritzzeichnung abbildet. Weitere Kelche finden sich erst wieder im 17. Jahrhundert, beginnend mit einem Kelch (Nr. 158), den Nikolaus Schenk von Schmidtburg 1628 als katholischer Patron der evangelischen Kirchengemeinde in Gemünden stiftete und mit seinem Namen versehen ließ. Einfache Kelche mit dem Namen der zugehörigen Kirche sind für Eveshausen (Nr. 166), Buch (Nr. 201) und Raversbeuren (Nr. 204) nachgewiesen, verschollen dagegen ist ein 1665 datierter Kelch (Nr. 175) aus Mannebach. In Gödenroth und in Kastellaun haben sich zwei bemerkenswerte versilberte Taufschalen aus Mesing erhalten, die beide um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert entstanden sind. Es handelt sich dabei eigentlich um Gebrauchsgeschirr, um sogenannte Beckenschlägerschüsseln, die mit hohem, nach außen gebogenem Rand gearbeitet sind und innen im Boden oft ein kreisförmiges Relief aufweisen. Bei der Gödenrother Schale handelt es sich dabei um die Darstellug der Verkündigungsszene (Nr. 61), die mit einer nur noch fragmentarisch erhaltenen Inschrift versehen ist. Die Schale aus Kastellaun (Nr. 62) zeigt dagegen ein Relief mit der Darstellung von Adam und Eva während des Sündenfalls mit dies verdeutlichenden Inschriften. Inschriften tragende Paramente haben sich ebenfalls nur wenige erhalten. Dazu gehört die um 1500 entstandene Kasel aus Kastellaun (Nr. 63) mit Szenen aus der Passion Christi und inschriftlich bezeichnet mit dem Beginn einer im Mittelalter weit verbreiteten Mariensequenz. Verschollen, aber gut beschrieben, ist ein aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts stammendes Messgewand aus Gemünden (Nr. 57), eine mit Namensbeischriften, Bibelzitaten und dem Beginn eines Hymnus versehene Kasel mit reichen Darstellungen aus der Passion und aus dem Marienleben, das sich gut mit einer in Liebfrauen zu Oberwesel noch vorhandenen Kasel vergleichen lässt. Ebenfalls verschollen sind Teile einer spätgotischen Kasel aus Ravengiersburg (Nr. 59). Die 1621 anlässlich einer Stiftung „modernisierte“, im Bearbeitungsgebiet einzig noch vorhandene spätgotische Monstranz (Nr. 153) aus der katholischen Pfarrkirche St. Servatius in Gondershausen, dürfte im Zusammenhang mit der damaligen Rekatholisierungswelle zu sehen sein. Als Inschriften für die 1684 neu angefertigte Kanzel der evangelischen Kirche in Kastellaun (Nr. 194) wurden thematisch bezogene Bibelsprüche ausgewählt. Im Jahr 1631 ist mit dem verschollenen Taufstein für die evangelische Kirche in Gemünden (Nr. 161) erstmals die Stiftung neuer Taufsteine überliefert, die vor allem ab den achtziger Jahren des 17. Jahrhunderts in einigen Kirchen des nördlichen Hunsrücks und der unteren Mosel verstärkt nachzuweisen sind. Die inschriftlich mit dem Jahr und gelegentlich mit den Namen der zugehörigen Kirche bezeichneten Taufsteine aus Basalt (Nrn. 189 und 193; vgl. auch Kap. 6) sind aus einer Säule mit quadratischer Basis und einem pokalartigen Becken mit profiliertem Rand gearbeitet.

Vermutlich aus den Särgen in der 1864 aufgeräumten herzoglichen Gruft in der Schlosskirche zu Simmern kamen auch einige wenige mit Inschriften versehene Gegenstände zum [Druckseite 40] Vorschein. Am Auffälligsten darf dabei mit Sicherheit das aus massivem Gold bestehende Armband (Nr. 103) gelten, in das Herzog Reichard von Pfalz-Simmern anlässlich seiner Hochzeit im Jahr 1578 seine Initialen und die seiner damaligen Braut, der Herzogstochter Emilia von Württemberg gravieren ließ. Ans Tageslicht kamen damals auch Reste zweier Prunkdolche und eines Degens (Nrn. 122, 123, 124), die aber lediglich mit ihren jeweiligen Gewichtsangaben in Mark, Lot und Quentchen bezeichnet sind.

In den Bereich der sogenannten chronikalischen Inschriften gehört die Tafel mit der nach 1532 entstandenen Erinnerungsinschrift (Nr. 70) an die Teilnahme am Türkenzug Friedrichs von Pfalz-Simmern, die in deutschen Reimversen seine große Tapferkeit rühmt, die dem späteren Herzog bereits im Alter von 18 Jahren die Ritterwürde einbrachte. Der reichshistorisch-genealogische Schlussteil der in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts in Kirchberg entstandenen Bauinschrift (Nr. 126) ist ebenfalls dieser Textsorte zuzurechnen.

An Flurdenkmälern haben sich neben einem 1662 gestifteten Wegekreuz (Nr. 173) hauptsächlich mit Wappen und Jahreszahlen versehene Grenzsteine erhalten, die zum Teil noch an ihren ursprünglichen Standorten, zum Teil aber auch nur noch als nach andernorts verbrachte Spolien aufgefunden werden konnten. Der früheste bekannte Stein (Nr. 72) wurde im Jahr 1536 zur Kennzeichnung der Gemarkungsgrenze zwischen (Pfalz-)Simmern und dem Koblenzer Stadtwald gesetzt und befindet sich wie der vermutlich 1569 gesetzte Grenzstein aus der Hirschfelder Gemarkung (Nr. 96) und der 1584 aus der Ravengiersburger Gemarkung (Nr. 111) nicht mehr an seinem früheren Standort. Dagegen sind auf der Womrather Höhe entlang der Gemarkungsgrenze Schlierschied und Kellenbach/Hennweiler stehenden Grenzsteine (Sammelnr. 99) noch in reicher Zahl vor Ort vorhanden. Die Steine kennzeichnen die Grenze zwischen dem Stadtwald von Kirchberg und dem sogenannten Fünfgemeindewald gegen die Besitzungen des Freiherrn von Warsberg. Um dies auch inschriftlich zu verdeutlichen, zeigen sie nicht nur die jeweiligen Wappen, sondern sind auch mit der aus Platzgründen stark gekürzten Inschrift ST(ADT) K(IRCHBERG) / M(IT) V D(ORF) // W(ARSBERG) gekennzeichnet, wobei das römische Zahlzeichen V als „fünf“ zu lesen ist.

4.5 Meister und Werkstätten

Wie bei dem inschriftlichen Bestand des Bearbeitungsgebietes nicht anders zu erwarten, finden sich die ersten Meisternennungen auf Glocken (vgl. Kap. 4.3), mit frühen Nachweisen bereits Ende des 13. Jahrhunderts.

Offen bleibt, ob die beiden kurz nach 1337 entstandenen Grabdenkmäler der Grafen von Sponheim in Kastellaun (Nrn. 10 und 11) bereits von derselben Werkstatt gefertigt worden sind, die in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts sowohl für die Wild- und Rheingrafen als auch für die Grafen von Sponheim tätig war77).

Wie in anderen renaissancezeitlichen Residenzstädten werden auch in Simmern im Zusammenhang mit dem Ausbau zur herzoglichen Residenzstadt die ersten signierten Werke aus dem Bereich der Bildhauerkunst78) greifbar. Sie setzen ein mit dem 1513 als „Jakob Kerre Byldhauwer“ in die Trierer Krämerzunft aufgenommenen Meister, der sich inschriftlich auf dem 1522 datierten Epitaph für Herzog Johann I. von Pfalz-Simmern (Nr. 66) als IACOB(VS) verewigte. Dieser ansonsten weder signierende noch datierende Meister Jakob Kerre war von [Druckseite 41] seiner Trierer Werkstatt aus sowohl im Nahegebiet79), vielleicht auch im Mittelrheintal80) tätig, und ist auch in Koblenz und Trier bis 1527 nachzuweisen81). Ob die beiden 1538 entstandenen figürlichen Grabdenkmäler für Karl Beuser von Ingelheim in Kastellaun (Nr. 73) und Friedrich Schenk von Schmidtburg in Gemünden (Nr. 75) ebenfalls von ihm bzw. seiner Werkstatt stammen, bleibt fraglich. Zumindest von epigraphischer Seite ist anzumerken, dass die Schriftformen beider Denkmäler nicht bzw. nur ansatzweise82) mit denen auf dem Epitaph von 1522 übereinstimmen. Aufgrund der übereinstimmenden Schriftformen ist allerdings davon auszugehen, dass beide 1538 gefertigten Epitaphien und auch die zugehörige Grabplatte für Friedrich Schenk von Schmidtburg (Nr. 74) aus der gleichen unbekannten Werkstatt stammen, die möglicherweise von einem Schüler Jakob Kerres geführt worden ist.

Warum sich aus der langen und überaus erfolgreichen Regierungszeit Herzog Johanns II. von Pfalz-Simmern (Nr. 87) so auffallend wenig mit Inschriften versehene Denkmäler erhalten haben, bleibt offen. Erst ab 1553 – und damit gegen Ende seiner Regierungszeit – beginnt in der Schloßkirche zu Simmern unvermittelt eine Reihe hochwertiger Grabdenkmäler, die von der älteren kunsthistorischen Forschung83) zu einer Gruppe zusammengefaßt und dem sonst unbekannten „Meister von Simmern“ zugeschrieben werden. Es handelt sich um folgende Werke: Epitaph der Pfalzgräfin Alberta von Pfalz-Simmern von 1553 (Nr. 81), Epitaph des Kanzlers Hieronymus Rhodler von 1554 (Nr. 82), Memorialtafel der Familie Nastetter von 1554 (Nr. 83), Epitaph der Herzogin Johanna von Pfalz-Simmern von 1554 (Nr. 84), Epitaph für Herzog Johann II. von Pfalz-Simmern von 1557 (Nr. 87) und Kenotaph für die Herzogin Maria Jacobea von Pfalz-Simmern von 1558/59 (Nr. 88). Von der jüngeren kunsthistorischen Forschung wurden diese sechs qualitätvollen Epitaphien dagegen bereits dem (Früh-)Werk84) des 1557 erstmals in Simmern urkundlich nachweisbaren Bildhauers Johann von Trarbach85) zugewiesen. Wiewohl eine abschließende Klärung dieser Frage von kunsthistorischer Seite noch aussteht, kann dazu aus historischer und epigraphischer Sicht Folgendes angemerkt werden: Es ist kaum vorstellbar, dass der junge Johann von Trarbach bereits 1553 im Alter von 23 Jahren sozusagen aus dem Nichts eine eigene Werkstatt begründet hat, aus der gleich als erstes Werk das außergewöhnliche und exzellent gearbeitete Alberta-Epitaph hervorgegangen ist. Auch aufgrund der Hinweise in seinem Bestallungsschreiben von 1557, dass „vnser lieber getrewer Hanns vonn Trarbach Bildthauwer weilundt dem Hochgebornen [Druckseite 42] Fursten Herrn Johannsen Pfaltzgrauen beÿ Rhein (…) an etlichen werckhen gethan hatt“, kann aber davon ausgegangen werden, dass Trarbach als verantwortlicher Mitarbeiter eines nach wie vor unbekannten Meisters von Simmern tätig war und in den Jahren 1553 bis mindestens 1557 an diesen Denkmälern – durchaus mit eigener Handschrift – mitgearbeitet hat. Ob er danach als herzoglicher Hofbildhauer die Simmerner Werkstatt übernommen oder eine eigene begründet hat, bleibt offen. Sicher ist jedenfalls, dass Trarbach bei den später in seiner Werkstatt verwendeten epigraphischen Schriften86) nicht nur bei der Kapitalis, sondern auch bei humanistischer Minuskel und Fraktur auf einige in dieser Werkstatt verwendeten Schriftformen zurückgegriffen und sie möglicherweise in bewusster Abgrenzung weiterentwickelt hat.

Sicheren Boden betreten wir mit den zwischen 1564 und bis zu Trarbachs Tod 1586 für die Familie der Herzöge von Pfalz-Simmern, vor allem aber für deren Beamtenschaft und ihre Angehörigen gefertigen Grabdenkmäler, die aufgrund übereinstimmender kunsthistorischer und epigraphischer Merkmale87) mit Sicherheit der Werkstatt Johann von Trarbachs in Simmern zugewiesen werden können. Im Bearbeitungsgebiet handelt es sich um folgende Werke88): Epitaph des Christoph von Obentraut von 1564 (Nr. 91), Epitaph des Conrad von Igstatt gen. Hatzstein von 1565 (Nr. 92), Grabplatte und Epitaph der Barbara Coppensteiner von 1569 (Nrn. 94 und 95), Epitaph des Johann Stephan Rhodler von 1574 (Nr. 98), Epitaph des Johannes Castelhun von 1576 (Nr. 100), Epitaph der Katharina von [Druckseite 43] Hosingen von 1577 (Nr. 101), Epitaph der Ursula von Stockheim von 1581 (Nr. 104), Epitaph der Maria Deungen und ihrer Töchter von 1581 (Nr. 105), Epitaph des Hans Wilhelm von Koppenstein von 1582 (Nr. 106), Epitaph der Gertrud von Geispitzheim von 1583 (Nr. 108), das monumentale Epitaph Herzog Reichards von Pfalz-Simmern und seiner ersten Frau Juliana von Wied von 1582/83 und 1598 (Nr. 109), Grabplatte der Pfalzgräfin Katharina von Pfalz-Simmern von 1586 (Nr. 112), Epitaph der Herzogin Emilia von Pfalz-Simmern von vor 1586 und 1589 (Nr. 113) sowie das Fragment eines Epitaphs (Nr. 114). Letztlich dürfte auch das Grabdenkmal für den am 17. November 1586 verstorbenen Johann von Trarbach und seiner Frau Gertrud Castelhun (Nr. 115) in der vermutlich von seinem Schüler Hans Trapp89) weitergeführten Simmerner Werkstatt hergestellt worden sein. Gleiches gilt für das Epitaph des Friedrich Schenk von Schmidtburg und seine Frau Magdalena von Dienheim, das deren Kinder zu Ehren und gedächtnis der Eltern zu Simmern machen= und hierher [nach Gemünden] bringen laszen im 1590. Jahr (Nr. 118). Aus einer noch unbekannten Werkstatt stammt das qualitätvolle, für den 1601 verstorbenen Schultheiß Franz Römer hergestellte Epitaph (Nr. 129), das bisher aufgrund des falsch gelesenen Todesdatums einer Folge-Werkstatt des Johann von Trarbach zugeschrieben wurde.

Etwa gleichzeitig mit Johann von Trarbach war der Trierer Bildhauer Hans Ruprecht Hoffmann90) tätig, der mit einigen Werken auch im Bearbeitungsgebiet nachweisbar ist. Es sind dies das Epitaph der Agnes Cratz von Scharfenstein von 1574 (Nr. 97) sowie sieben Reliefs vom Epitaph Herzog Reichards von Pfalz-Simmern von 1582/83 (Nr. 109). Auch aufgrund der eindeutigen Signatur HH konnte seinem Sohn Heinrich Hoffmann erstmals das Ende des 16. Jahrhunderts entstandene (bisher ihm selbst zugeschriebene) Epitaph des Niklas Schenk von Schmidtburg und seiner Frau Elisabeth zu Schwarzenberg (Nr. 125) zugewiesen werden.

Der wohl aus Simmern stammende, auch im Nahegebiet tätige Bildhauer Conrad Wohlgemuth91) dürfte die Grabplatte des 1610 verstorbenen Kastellauner Schöffen Christoph Viel (Nr. 138) und das Epitaph seiner Familie (Nr. 150) hergestellt haben, ebenso Grabplatte und Epitaph des 1612 in Kastellaun verstorbenen Finanzbeamten Gabriel Eschenfelder (Nrn. 138 und 139).

Vermutlich von einem lokalen Bildhauer stammt das monumentale Kenotaph für den 1613 verstorbenen Hans Heinrich Schenk von Schmidtburg und seine beiden Ehefrauen (Nr. 142). Vielleicht in der gleichen Werkstatt sind die Grabplatten für die in den Jahren 1623 und 1624 verstorbenen Familienmitglieder der Schenk von Schmidtburg in Gemünden (Nrn. 154 und 156) entstanden. Auch in Mannebach gab es eine lokale Werkstatt, in der nach 1661 die Grabplatten für die Kinder der Familie Ritter (Nrn. 172, 174, 182) hergestellt wurden.

Zitationshinweis:

DI 79, Rhein-Hunsrück-Kreis II, Einleitung, 4. Die Inschriftenträger (Eberhard J. Nikitsch), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di079mz12e006.

  1. Vgl. zur Terminologie Seeliger-Zeiss, Grabstein pass. sowie die Einleitung zu DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) XXIVf. »
  2. Denkmäler dieser Art dienten naturgemäß zur Abdeckung und Kennzeichnung der jeweiligen Begräbnisstätte; vgl. dazu ausführlich anhand des Materials im benachbarten Mittelrheintal DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis I) XXXIXff. »
  3. Die im Gegensatz zur in der Regel flach mit Boden abschließenden Grabplatte stark nach außen abgeschrägten Leisten sind das Kennzeichen für auf einem (heute meist verlorenen) Unterbau ruhende Hochgräber, deren Inschriften dadurch gut zu lesen waren. »
  4. Vgl. DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) XXIXf. »
  5. Vgl. DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis I) XL»
  6. Die einzige (wenn auch fragmentarisch) erhaltene Grabplatte eines Ravengiersburger Geistlichen stammt aus dem Jahr 1528 (Nr. 69) und weist im Feld auf leicht erhöhtem Schild einen flachreliefierten Priesterkelch mit Oblate auf. »
  7. Grabplatten dieser Art lassen sich am Mittelrhein und im Rheingau seit Ende 14./Anf. 15. Jh. nachweisen; vgl. dazu DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis I) XXXIXf. »
  8. Vgl. dazu Müller-Veltin, Grabkreuze pass. sowie DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis I) XL»
  9. Vgl. dazu ebd. XLI. »
  10. Vgl. dazu ausführlich Scholz, „Ewige Anbetungen“ pass. »
  11. Vgl. dazu ausführlich Kap. 4.5. »
  12. Regional vergleichbar wären allenfalls die beiden 1605 und 1606 entstandenen Hüftbilder für zwei jung verstorbene Söhne aus der Familie der Herren von Schönburg auf Wesel, vgl. DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis I) Nrn. 283 und 284»
  13. 15 dieser farbig bemalten Holzschilde finden sich heute noch in der Karmeliterkirche zu Boppard, vgl. dazu DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis I) XLII»
  14. Vgl. dazu Scholz, Totengedenken 51ff. sowie DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LI sowie DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis I) XLII mit den aus dem 13. und 14. Jahrhundert stammenden Erstbelegen der Nachbargebiete. »
  15. Vgl. dazu Wulf, Typologie 135f. und DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis I) XLIV mit dem ersten Nachweis im Jahr 1497. »
  16. Vgl. dazu DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) XXXIff., DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LIIIff., DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis I) XLIIIf. sowie auswertend Fuchs, Adel und Nicht-Adel pass. »
  17. Im Unterschied zu dem hinter den Namen gestellten dominus, das den edelfreien Inhaber einer Herrschaft bezeichnet,vgl. dazu Spieß, Ständische Abgrenzung 203f. »
  18. Vgl. auch unten Kap. 6. »
  19. Allerdings waren die Verluste wohl deutlich weniger, als gemeinhin angenommen; vgl. dazu künftig am Beispiel der Wandmalereien an Rhein, Mosel und Lahn Kern, Wandmalereien pass. »
  20. Vgl. zum Folgenden die grundsätzlichen Bemerkungen in DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) XXXIXf. mit einem Bestand von 58 überlieferten (davon 43 erhaltene) Glocken und in DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis I) XLVIIIff. mit einem Bestand von 23 überlieferten (davon 20 erhaltene) Glocken. Hinzu kommen drei inschriftlich überlieferte Glocken aus Oberwesel, vgl. oben Anm. 43. »
  21. Vgl. dazu Wagner, Kapellen pass. mit einem Überblick über die zahlreichen Hunsrücker Burgkapellen. »
  22. Ob die 1402 für Bickenbach überlieferte, 1870 eingeschmolzene Glocke (Nr. 17) bereits mit Stephanus ist mein Nam die entsprechende deutsche Version geboten hat, ist unsicher. »
  23. Vgl. zur Verwendung dieses Glockenspruches in einer spätmittelalterlichen Gießerwerkstatt im Nahe- und Glangebiet Poettgen, Mittelalterliche Glocken pass. »
  24. Er ist im Bearbeitungsgebiet merkwürdigerweise nur vereinzelt nachzuweisen, neben den beiden angeführten Glocken nur noch auf der 1475 für Biebern gegossenen Glocke (Nr. 35). – Der vermutlich aus einer Kombination von Ps 24 und einem Kirchenlied hervorgegangene Spruch diente bis weit ins 15. Jh. hinein geradezu als Standardspruch auf Glocken, vgl. dazu Schubart, O rex gloriae pass.; Kizik, Glockeninschriften 204f. macht dagegen als Quelle eine im 13. Jh. entstandene „benedictio contra fulgura“ geltend. »
  25. Vgl. dazu ausführlich Heinz, Bedeutung 64ff. »
  26. Vgl. zu ihm ausführlich die Arbeiten von Köster. »
  27. Aufgrund seiner von Köln ausgehenden großen Verbreitung im Rheinland, wird er auch als „rheinischer“ Glockenspruch bezeichnet, vgl. dazu Poettgen, Trierer Glockengießer 75f. und ders., Glocken der Spätgotik 12. »
  28. Vgl. zu ihm ausführlich Poettgen, Trierer Glockengießer 87-95 mit Werkliste S. 119f. – Inzwischen hat sich die Zahl der Echternach-Glocken auf 59 bis zum Jahr 1501 erhöht, freundlicher Hinweis von Jörg Poettgen, Schreiben vom 3. März 2009. »
  29. Vgl. zu ihm ausführlich Poettgen, Trierer Glockengießer 87-95 mit Werkliste S. 119. – Inzwischen hat sich die Zahl der von Enen zwischen 1461 und 1500 gegossenen Glocken auf 55 vergößert; freundlicher Hinweis von Jörg Poettgen, Schreiben vom 3. März 2009. »
  30. Vgl. dazu DI 54 (Lkrs. Mergentheim) Nr. 5 mit frühen Belegen. »
  31. Dies wird der Realität entsprochen haben, da die älteste Bestandsaufnahme von Glocken in den Jahren 1846/47 stattfand, vgl. dazu Anm. 39. »
  32. Vgl. zu ihm ausführlich Poettgen, Trierer Glockengießer 99f. »
  33. Vgl. zu ihnen ansatzweise Köster, Lothringer Wandergießer pass. »
  34. Vgl. dazu DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) XXVIf. »
  35. Vgl. dazu mit Blick auf die „Quellengattung“ der Grabmäler Heinz/Schmid, Grab und Dynastie 159f. und 170ff. »
  36. Es handelt sich um vier zwischen 1528 und 1535 entstandene Arbeiten, vermutlich aus seiner Werkstatt, vgl. dazu DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) Einleitung XXVII»
  37. Vgl. DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis I) Nr. 177»
  38. Vgl. zu ihm Brucker, Jakob Kern pass, Groß-Morgen, Skulpturengruppen 107ff., Heinz/Schmid, Große Kunst 194ff. sowie künftig die ausführlich Person und Werk würdigende Trierer Dissertation von Stefan Heinz. »
  39. Auffällig ist die Verwendung von überbreitem D und M mit leicht schräggestellten Schäften und fast bis zur Grundlinie gezogenem Mittelteil, die sich als wesentliche Gestaltungsmerkmale bei der sonst differierenden Schrift des Jakob Kerre wiederfinden lassen. »
  40. Vgl. dazu zusammenfassend Kdm. Rhein-Hunsrück 2, 968f. »
  41. Diese These wurde erstmals von Norbert Müller-Dietrich, dem Verfasser der beiden Kunstdenkmalinventarbände des ehem. Lkrs. Simmern, in einem 1967 gehaltenen Vortrag mit kunsthistorischen Argumenten vertreten, ebenso mit Hinweis auf sein geplantes (bedauerlicherweise aber nie erschienenes) Buch „Grabmalskult und Fürstenbild – Ein Beitrag über Johann von Trarbach und seine Werkstatt“ an entsprechender Stelle im Inventarband (vgl. oben Anm. 81) – Trotz früherer Bedenken haben sich Stefan Heinz und Wolfgang Schmid, Grab und Dynastie 193 Anm. 73 („auf die Diskussion der Frage, ob das Frühwerk Trarbachs mit dem als Meister von Simmern angesprochenen Meister identisch ist, kann hier nicht gesondert eingegangen werden“) in ihrer jüngsten Arbeit dieser Einschätzung letztlich doch angeschlossen, vgl. dazu Heinz/Schmid, Große Kunst 196ff. »
  42. Vgl. zum Folgenden den ausführlichen Kommentar zu seinem Grabdenkmal (Nr. 115). »
  43. Vgl. dazu unten Kap. 5. »
  44. Eine bislang zu wenig beachtete Schlüsselstellung nimmt dabei seine durch durch zwei Hexameter hervorgehobene Meisterinschrift auf dem 1579 vollendeten Epitaph für Markgraf Karl II. von Baden-Durlach und seine beiden Frauen ein, in der sich Trarbach selbst „wunderbarer Kunstfertigkeit“ rühmt: Cum gemina, Carolum, thalami consorte, Ioannes / Trarbachius mira, skulpsit feliciter, arte; vgl. DI 57 (Stadt Pforzheim) Nr. 192 C. »
  45. Die ganze (geographische) Bandbreite seines Schaffens zeigt die beeindruckende Liste seiner Werke außerhalb des Bearbeitungsgebietes, die bislang ihm bzw. seiner Werkstatt zugeschrieben werden können (in chronologischer Reihenfolge): Epitaph für Graf Philipp III. von Hanau †1561, Hanau, Auftrag 5. Dezember 1563 durch seine Frau Helene geb. Pfalzgräfin von Pfalz-Simmern, Tochter Herzog Johanns II., Fertigstellung 1565 (vgl. Strübing, Trarbach 4f.); Tumba für Graf Georg II. von Erbach und seine Frau †1564/1569, Michelstadt, Auftrag 1564, Fertigstellung 1565 (vgl. DI 63, Odenwaldkreis, Nr. 160); Bauinschrift Evang. Kirche Höchst, Auftrag durch die Grafen von Erbach, Fertigstellung 1566 (vgl. DI 63, Odenwaldkreis, Nr. 163); Epitaph für Graf Eberhard XI. von Erbach und seine Frau †1542/1553, Michelstadt, Auftrag 1564, Fertigstellung 1567 (vgl. DI 63, Odenwaldkreis, Nr. 136); Epitaph Margarete Schenkin von Limpurg †1564, Michelstadt, Auftrag 1565, Fertigstellung 1567 (vgl. DI 63, Odenwaldkreis, Nr. 165); Epitaph für Graf Eberhard XII. von Erbach †1564, Michelstadt, Auftrag 1564, Fertigstellung 1567 (vgl. DI 63, Odenwaldkreis, Nr. 166); Epitaph für Pfalzgräfin Elisabeth von Brandenburg †1567, Fertigstellung 1567 (vgl. DI 12, Stadt und Lkrs. Heidelberg, Nr. 309; aufgrund der Schriftformen hier erstmals Johann von Trarbach zugewiesen), Epitaph für Pfalzgräfin Helene †1579, Hanau, Fertigstellung 1567/68 (vgl. Strübing, Trarbach 72); Epitaph Graf Ludwig Casimir von Hohenlohe †1568, Öhringen, Auftrag 1568, Fertigstellung 1570 (vgl. DI 73, Hohenlohekreis, Nr. 345); Epitaph für zwei wild- und rheingräfliche. Kinder †1571, St. Johannisberg (vgl. DI 34, Lkrs. Bad Kreuznach, Nr. 331); Epitaph für Markgraf Philibert von Baden und Frau †1565/1569, Baden-Baden, Auftrag 1568, Fertigstellung 1573 (vgl. DI 78, Stadt Baden-Baden und Lkrs. Rastatt, Nr. 356); Epitaph für Graf Eberhard von Hohenlohe †1570, Öhringen, Auftrag 1573/74? (vgl. DI 73, Hohenlohekreis, Nr. 357); Epitaph für Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken †1569, Meisenheim, Auftrag 1571, Fertigstellung 1575 (vgl. DI 34, Lkrs. Bad Kreuznach, Nr. 340); Epitaph für Markgraf Bernhard III. von Baden, †1536, Baden-Baden, Fertigstellung um 1575 (vgl. DI 78, Stadt Baden-Baden und Lkrs. Rastatt, Nr. 356); Epitaph für Pfalzgräfin Anna von Pfalz-Zweibrücken †1576, Meisenheim, Auftrag 1576 Fertigstellung 1577 (vgl. DI 34, Lkrs. Bad Kreuznach, Nr. 341); Epitaph für Markgraf Albrecht d. J. von Baden-Durlach †1574, Pforzheim, Auftrag 1576, Fertigstellung 1577 (vgl. DI 57, Stadt Pforzheim, Nr. 183); Epitaph für Markgraf Karl II. von Baden-Durlach †1577, Pforzheim, Auftrag 1576/77, Fertigstellung 1579 (vgl. DI 57, Stadt Pforzheim, Nr. 192); Brunnen im pfalz-zweibrückischen Schloß zu Bergzabern, Fertigstellung 1579 (vgl. Brucker, Brunnen 6ff.); Epitaph für Wild-und Rheingraf Johann Christoph †1585, St. Johannisberg, Auftrag 1585, Fertigstellung 1586/87? (vgl. DI 34, Lkrs. Bad Kreuznach, Nr. 367). »
  46. Einige wenige Werke des kunsthistorisch noch nicht ausreichend gewürdigten Bildhauers (vgl. zu ihm zuletzt Meys, Memoria 870) lassen sich im Nahegebiet nachweisen, vgl. DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) Nrn. 354, 363, 369 und 379. Mit dessen Tod im Jahre 1598 scheint die Werkstatt zu Simmern ihre Tätigkeit eingestellt zu haben. »
  47. Vgl. zum Folgenden Weiner, Trierer Bildhauer 304-307. »
  48. Vgl. zu ihm immer noch Brucker, Wohlgemuth pass. und DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) Nr. 477, 478, 489 und 496»