Die Inschriften des Landkreises Calw

1. Vorwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Vorwort

Mit den Vorarbeiten für den Band mit den Inschriften des Landkreises Calw wurde im Anschluß an den 1983 erschienenen Band der Inschriften des Enzkreises begonnen, an den er südlich anschließt. Der westlich gelegene Landkreis Böblingen ist in der Bearbeitung. Eine solche topographisch zusammenhängende Arbeit erweist sich als zweckmäßig und ergebnisreich, seit die modernen Kreisgrenzen ohnehin gewachsene historische Zusammenhänge gestört haben, deren Verflechtung in historischen Quelleneditionen wieder deutlich gemacht werden kann. Für eine erste Inventarisierung der Denkmäler und ihre fotografische Sicherung haben Dietrich und Gisela Lutz (Karlsruhe) wichtige Vorarbeiten geleistet, die für die spätere Gesamtaufnahme eine große Hilfe waren; ihnen sei dafür Dank gesagt.

Es ist ein nicht ganz zufälliges Zusammentreffen, daß dieser Band im Jahr 1991 zum Druck kommt, im gleichen Jahr, in dem das ehemalige geistige Zentrum der Region, das Benediktinerkloster Hirsau, den 900jährigen Jubeltag seiner Kirchweihe begehen kann. Die Vorbereitungen zu diesem Jubiläum haben die Arbeit an dem Band angespornt und ihr Impulse gegeben, fachliche Kontakte gefördert und die Anteilnahme weiterer Kreise an seinem Entstehen angeregt.

Für die Unterstützung beim Aufsuchen und Aufspüren der Überlieferungen danke ich zahlreichen Helfern; stellvertretend für viele andere nenne ich hier Prof. Dr. Rüdiger Becksmann (Freiburg), Archivdirektor Dr. Hermann Ehmer (Stuttgart), Oberstudienrat Siegfried Greiner (Hirsau), Prof. Dr. Volker Himmelein (Karlsruhe), Barbara Kaltenmark M. A. (Tübingen), Manfred Kohler M. A. (Heidelberg), Dr. Sönke Lorenz (Tübingen), Dr. Heribert Meurer (Stuttgart), Matthias Putze (Freiburg), Kirchenrat Friedrich Zeeb (Bad Liebenzell); Herr Dr. Michael Klein (Stuttgart) hat unermüdlich genealogische Auskünfte beigesteuert. Mein Dank schließt ein die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Inschriftenunternehmen der Akademien für Anregung und vielfältigen Gedankenaustausch; ich nenne für alle Rüdiger Fuchs (Mainz), Anneliese Seeliger-Zeiss (Heidelberg) und Christine Wulf (Göttingen). Petra Rippler hat die entsagungsvolle Ersterfassung des Inschriften-Katalogs und der Register im Computer umsichtig und in stetem Mitdenken geleistet; die Mühe des Korrekturenlesens hat Harald Drös redlich mit mir geteilt; er hat sich durch vielfache Ergänzungen und Nachträge besonderen Dank verdient.

Februar 1992

Renate Neumüllers-Klauser

[Druckseite IX]

Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Die vorliegende Arbeit erfaßt die Inschriften des Landkreises Calw bis zum Jahr 1650. Die Edition berücksichtigt sowohl original erhaltene als auch kopial überlieferte Inschriften. Dabei ist Vollständigkeit angestrebt, sie kann jedoch aufgrund der unübersichtlichen Quellenlage vor allem bei der nichtoriginalen Überlieferung kaum verwirklicht werden.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der deutschen Inschriften. Dementsprechend wurden alle Inschriften aufgenommen, die nicht Gegenstand eigenständiger Disziplinen (Sphragistik, Numismatik) sind. Jahreszahlen ohne andere Textüberlieferung sind nur in Ausnahmefällen als Inschrift behandelt worden.

Die Inschriften des Katalogteils sind chronologisch geordnet, jede Inschrift ist als Einzelquelle behandelt worden. Die Kopfzeile enthält links die fortlaufende Nummer, der ein Kreuz hinzugefügt wird, wenn das Original verloren ist, in der Mitte steht der Standort, rechts die Datierung. Bei den Standorten, die einen Kirchenbau betreffen, ist – dem Charakter einer historischen Edition entsprechend – das Kirchenpatrozinium auch dann genannt, wenn es gegenwärtig nicht mehr relevant ist.

Für undatierte Inschriften wurde eine möglichst enge Bestimmung ihres Entstehungszeitraums aufgrund der Textaussagen, des Schriftbefundes oder paralleler historischer Quellen versucht. Sie sind jeweils am Ende des ermittelten Zeitraums eingeordnet.

Konnte ein terminus ante oder post quem ermittelt werden, ist der Artikel vor oder hinter der Inschrift mit dem nächstliegenden Datum eingeordnet.

Eine genaue Datierung, die nicht aus der Inschrift selbst hervorgeht, ist durch runde Klammern gekennzeichnet, eine zweifelhafte Datierung ist mit einem Fragezeichen versehen.

Der erste Abschnitt eines Artikels enthält Angaben über den Inschriftenträger, dessen Material, die Überlieferungsgeschichte, den Platz der Inschrift und eventuell eine Beschreibung der ikonographischen Zusammenhänge.

Sofern sich auf einem Inschriftenträger mehrere Inschriften befinden, sind diese durch A, B, C usw. bezeichnet.

Die Beschreibung erfolgt vom Blickpunkt des Beschauers aus.

Bei Wappen ist der heraldische Standpunkt maßgebend.

Bei kopial überlieferten Inschriften ist die zitierte Quelle angegeben.

Original überlieferten Inschriften stehen die Angaben über die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart voran. Wo keine genaue Messung möglich war, werden geschätzte Maße angegeben. Die Angabe der Buchstabenhöhe orientiert sich an n und N.

Zur Wiedergabe der Inschriftentexte:

Eckige Klammern schließen Ergänzungen ein. Textverlust, der nicht ergänzt werden kann, ist durch leere, eckige Klammern angedeutet. Das Ausmaß des Textverlusts wird durch eine den fehlenden Buchstaben schätzungsweise entsprechende Zahl von Punkten bezeichnet.

Runde Klammern enthalten aufgelöste Abkürzungen.

Der Schrägstrich markiert das Zeilenende, ein doppelter Schrägstrich Wechsel der Beschriftungsfläche.

Bögen unter der Zeile bezeichnen Ligaturen.

Spitze Klammern enthalten nachträglich in den Inschriftentext eingefügte Texte, sofern sie noch aus dem Berichtszeitraum stammen.

Lateinischen Texten folgt unmittelbar die deutsche Übersetzung, bei metrischen Inschriften ist das Versmaß angegeben.

Der Kommentar geht auf die Schriftformen ein und behandelt die Inschriften unter inhaltlichen Gesichtspunkten, er kann je nach der speziellen Problemlage mehr oder weniger ausführlich sein.

[Druckseite X]

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen.

Die Buchstabenanmerkungen beziehen sich auf textkritische Probleme, sie enthalten Varianten, verweisen auf unsichere Lesungen sowie auf orthographische Besonderheiten der Überlieferungen.

Ziffernanmerkungen enthalten Erläuterungen sowie Quellen- und Literaturnachweise.

Am Schluß jedes Artikels stehen in chronologischer Folge Nachweise der wichtigsten kopialen Überlieferungen und Abbildungen der Inschrift.

Die Register erschließen die Katalogtexte nach den verschiedensten Gesichtspunkten, um eine vielseitige Auswertung zu ermöglichen; dem gilt insbesondere das Sachregister am Schluß der Folge, das im 1942 erschienenen ersten Band der Publikationsreihe einen Vorläufer hat. Die Verweise beziehen sich jeweils auf die laufende Nummer des Katalogs. Dabei sind in den Registern 1 und 7 (Standorte bzw. Inschriftenträger) die Katalognummern verlorener Inschriften kursiv gesetzt; im Standortregister werden Objekte, bei denen Ortswechsel nachweisbar ist, unter beiden Standorten verzeichnet. Das Register der Personen- und Ortsnamen enthält alle Eigennamen aus den Inschrifttexten. Vornamen als Stichwörter wurden nur aus den älteren Inschriften übernommen, aus späteren Texten nur dann, wenn der Familienname zerstört oder unlesbar ist. Namen von weiblichen Personen stehen im Register sowohl unter dem Namen des Ehemannes als auch unter dem Geburtsnamen; aufgelöste Monogramme sind beim vollen Namen angegeben. Wappen sind mit der Zuweisung verzeichnet oder – falls eine Deutung nicht möglich war – mit einer kurzen Blasonierung. Titel, Stände und Berufe sind mit den ihnen beigelegten Epitheta in einem Register zusammengefaßt. Die Register 5 und 6 gelten insbesondere der Texterschließung; dabei können Inschriften auch unter zwei Lemmata verzeichnet sein.

Die Abbildungen sind – da eine Wiedergabe aller erhaltenen Inschriften nicht möglich ist – so ausgewählt, daß eine möglichst große Vielfalt von Objekten und von Schriften gezeigt werden kann; dabei werden auch weniger gut erhaltene Inschriftenträger oder sogar aussagekräftige Fragmente nicht ausgeschlossen oder auch bewußt einbezogen, um den Quellenbefund nicht zu entstellen.

Zitationshinweis:

DI 30, Landkreis Calw, Einleitung, 1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise (Renate Neumüllers-Klauser), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-di030h010e005.