Die Inschriften des Rhein-Hunsrück-Kreises II

GELEITWORT

Eberhard J. Nikitsch, der bereits 2004 einen ersten gewichtigen Band mit Inschriften des Rhein-Hunsrück-Kreises vorgelegt hat, kann jetzt die restlichen epigraphischen Zeugnisse dieses Kreises der Öffentlichkeit zugänglich machen. War der erste unvergleichlich umfangreichere Band den Denkmälern der glänzenden Kirchen und Städte am Rhein – u. a. in Boppard, Oberwesel und St. Goar – gewidmet, so stammen die jetzt veröffentlichten über 200 Inschriften überwiegend aus den ärmeren und kargeren, auch viel dünner besiedelten Landstrichen im Hunsrück. Doch schmälert das ihre historische Bedeutung, namentlich für die Landes- und Ortsgeschichte, für die Sozial-, die Kunst- und Schriftgeschichte, nicht. Bei den hier herrschenden großen konfessionellen Unterschieden in der auch politisch stark zersplitterten Gegend hat der Bearbeiter manch interessantes Zeugnis aufspüren können, das weit über die Landschaft hinaus Interesse finden dürfte.

Mit dem Augustiner-Chorherren-Stift in Ravengiersburg gab es ein gewichtiges geistliches Zentrum. An der Fassade der Kirche hat sich aus dem 12. Jahrhundert das eindrucksvolle Relief einer Majestas Domini erhalten; die inhaltlich höchst interessante, aber ungewöhnliche Umschrift eröffnet mit ihrer Buß- und Erlösungsthematik auch für das Verständnis dieser im früheren Mittelalter so häufigen Bildfigur wichtige neue Aspekte. Reste des Kirchenschatzes zeugen vom Rang des Klosters im Mittelalter. Wie in fast allen Bänden des Inschriften-Corpus nehmen Grabmäler und andere Denkmäler des Totengedächtnisses großen Raum ein. Die älteren Hochgräber der Grafen von Sponheim aus der Zeit vor 1337 in der Kirche in Kastellaun ragen durch künstlerische Qualität heraus. Vor allem gewinnt die fürstliche Residenz in Simmern Bedeutung, wo seit der zweiten Hälfte des 15. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts die Herzöge von Pfalz-Simmern ihr Herrschaftszentrum hatten, in dem sie und auch einige ihrer Beamten entsprechend anspruchsvolle Grabmäler errichteten. Ungewöhnlich groß ist mit 54 Stück der Anteil der alten Glocken; es sind dies bekanntlich historische Denkmäler mit interessanten Inschriften, die wegen ihrer weitgehenden Unzugänglichkeit in den Türmen der Kirchen im öffentlichen Bewußtsein kaum präsent sind. Um so wichtiger erscheint ihre Veröffentlichung, mag sie für den Bearbeiter auch mit ungewöhnlichen Mühen verbunden gewesen sein. Die ältesten hier erfaßten Glocken stammen noch aus dem 13. Jahrhundert; insgesamt 39 sind im Mittelalter – verstanden im engeren Sinne, also vor 1500 – entstanden. Mehr als die Hälfte davon, 32 Stück, sind bis heute erhalten, die übrigen nur noch durch Photographien, Zeichnungen oder Beschreibungen dokumentiert. Doch werden nach den Regeln des Inschriftenwerkes dankenswerterweise auch solche Denkmäler aufgenommen, die dem Vergessen sonst ganz anheimfallen würden.

Der Bearbeiter des Bandes Eberhard J. Nikitsch, der schon 1993 die Inschriften des Landkreises Kreuznach und jetzt die beiden Rhein-Hunsrück-Bände vorgelegt hat, hat keine Mühe gescheut, in den Dörfern seines Gebietes im Hunsrück mit Eifer und Neugier alle erhaltenen oder sonst irgendwie überlieferten Inschriften aufzuspüren. Mit seiner großen Erfahrung – er arbeit seit 25 Jahren an der Inschriftenerfassung bei der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur – hat er die zusammengetragenen historischen Zeugnisse ediert und kommentierend erschlossen. Dafür gebührt ihm der uneingeschränkte Dank der Inschriftenkommission, in den auch die beiden Photographen Brunhild Escherich und Thomas G. Tempel einbezogen werden sollen, die mit ihren Aufnahmen erst die Grundvoraussetzung [Druckseite 8] für die vorgelegte umfassende Publikation geliefert haben; Thomas Tempel wird darüber hinaus die Gestaltung des Abbildungsteiles verdankt.

In insgesamt acht Bänden sind aus Rheinland-Pfalz bisher die Inschriften der großen Bischofsstädte Mainz (bereits 1958), Worms (1991) und Trier (2 Teilbände 2006 und Ende 2010) veröffentlicht; Speyer ist in Arbeit. Mit den epigraphischen Denkmälern der Stadt Oppenheim (1984) und der Landkreise Bad Kreuznach (1993) und Rhein-Hunsrück (2004 und 2010) sind weitere Teile des Landes erfaßt. Aber vieles ist auch noch zu tun. Es bleibt inständig zu hoffen, daß die Verantwortlichen die nötige Einsicht in die Bedeutung dieser Aufgabe aufbringen und die notwendigen Mittel bereitstellen, damit das große Werk der Erschließung dieser historischer Quellen einst so erfolgreich abgeschlossen werden kann, wie es – in Mainz 1959, verstärkt seit 1976 – begonnen wurde und bisher über Jahrzehnte fortgeführt werden konnte.

Mainz, im April 2010, für die Inschriften-Kommission der Mainzer Akademie

Rainer Kahsnitz

VORWORT

Mit der vorliegenden Publikation des zweiten Teilbandes der Inschriften des heutigen Rhein-Hunsrück-Kreises werden die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der ehemaligen Kreise St. Goar und Simmern der Öffentlichkeit in einer wissenschaftlich kommentierten Edition erstmals vollständig zugänglich gemacht. Im Gegensatz zum ersten Teilband, der mit Boppard, Oberwesel und St. Goar hauptsächlich drei große Standorte am Rhein erfasste, gestaltete sich die Inschriftensuche und -aufnahme in den Kapellen und Kirchen, den Dörfern und kleineren Städten des Hunsrücks ungleich schwieriger. Ohne die engagierte Mitarbeit zahlreicher Helfer vor Ort wären viele Inschriften mit Sicherheit nicht oder nur mit großer Mühe aufgefunden worden.

Auch in den besuchten Archiven und Bibliotheken standen die Mitarbeiter den Wünschen des Bearbeiters stets aufgeschlossen und hilfsbereit gegenüber, so in der Heimatwissenschaftlichen Zentralbibliothek Bad Kreuznach, in der Ev. Archivstelle Boppard der Evangelischen Kirche im Rheinland, im Forschungszentrum Vorderhunsrück e.V. (Familienstiftung Pies-Archiv) Dommershausen, im Generallandesarchiv Karlsruhe, im Pfarrarchiv der Katholischen Pfarrkirche St. Michael Kirchberg, im Landeshauptarchiv Koblenz, im Stadtarchiv Koblenz, in der Universitätsbibliothek Mainz, im Hunsrück-Archiv Simmern und im Bistumsarchiv Trier. Besonders bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei Herrn Dr. Fritz Schellack, Leiter des Hunsrück-Museums und Hunsrück-Archivs sowie Vorsitzender des Hunsrücker Heimatvereins, für sein großes Interesse und für seine stets freundliche und unkomplizierte Unterstützung meiner Arbeit.

Ganz herzlich möchte ich mich für die wie gewohnt gute Zusammenarbeit mit den Dienststellen des früheren Landesamtes für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz in Mainz (jetzt Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege) bedanken, vor allem bei Herrn Landeskonservator Dr. Joachim Glatz, Frau Oberbaurätin Brigitta Enders und Frau Ursula Kummert (Bibliothek) sowie bei Herrn Konservator i. K. Dr. Hans-Berthold Busse, Bischöfliches Generalvikariat Trier.

Die evangelischen und katholischen Pfarrer der jeweiligen Kirchengemeinden gestatteten freundlich die Inschriftenaufnahme in den ihnen anvertrauten Kirchen und Kapellen, die von den jeweiligen Küsterinnen und Küstern hilfsbereit unterstützt wurde.

Bei der Organisation der Arbeit sowie bei der Suche und Aufnahme der Inschriften vor Ort waren mir über viele Jahre hinweg die inzwischen leider verstorbenen Herren Gustav Schellack und Willi Wagner behilflich, die – wie ein Blick in das Literaturverzeichnis zeigt – die historiographische Landschaft des Hunsrücks entscheidend geprägt haben. Zudem haben Herr Peter Casper und Herr Pastor Johannes Flöck mit großem Engagement bei der Aufnahme der Kirchberger Inschriften geholfen. Herr Dr. Hubert Leifeld gab hilfreiche Hinweise bei der Kommentierung der Kastellauner Inschriften. Herr Dipl.-Vermessungsingenieur Peter Schößler steuerte nicht nur zahlreiche wertvolle genealogische Ergänzungen zu den Katalogartikeln bei, sondern animierte den Bearbeiter auch zu einer ertragreichen Grenzsteinwanderung. Herr Jörg Poettgen (Rheinisches Institut für Glockenkunde, Overath) gab wichtige Hinweise zu einzelnen Glocken. Schließlich überprüften die Herren Prof. Dr. Hans-Henrik Krummacher und Prof. Dr. Otto Zwierlein, Mitglieder der Inschriften-Kommssion der Mainzer [Druckseite 10] Akademie, dankenswerterweise einige komplizierte lateinischen Inschriften und gaben Übersetzungshilfen.

Von den immer diskussions- wie hilfsbereiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der befreundeten Schwesterarbeitsstellen der Akademien der Wissenschaften in Deutschland und Österreich möchte ich Dr. Harald Drös in Heidelberg hervorheben, der den gesamten Katalogteil gründlich Korrektur gelesen sowie die Tafel der Marken und Steinmetzzeichen gezeichnet hat, ihm gilt mein besonders herzlicher Dank. Olaf Meding, dem Lektor der Mainzer Akademie, danke ich für seine freundliche und kompetente Betreuung während der Drucklegung des Buches.

Trotz aller unverzichtbaren Hilfe von außen hätte der Inschriftenband ohne Unterstützung aus der eigenen Arbeitsstelle in der vorliegenden Form kaum fertiggestellt werden können. Ich bedanke mich bei unseren wissenschaftlichen Hilskräften Anna Deutschendorf, Katharina Haberkorn und Anja Schulz, ebenso bei unseren beiden Fotografen Brunhild Escherich und Thomas G. Tempel, die mit großem Engagement eine Vielzahl der verwendeten fotografischen Aufnahmen hergestellt haben. Herrn Tempel danke ich zudem ausdrücklich für seine kreative Mitarbeit bei der Gestaltung des umfangreichen Abbildungsteiles und des Schutzumschlages. Meiner Kollegin Dr. Yvonne Monses verdanke ich wertvolle Hinweise aus Bibliotheken und Archiven, meinem Kollegen Priv.-Doz. Dr. Michael Oberweis die sorgfältige Überprüfung und Verbesserung meiner Übersetzungen aus dem Lateinischen. Gleiches gilt für meinen früheren Kollegen Prof. Dr. Sebastian Scholz. Nicht hoch genug zu schätzen ist die Mitwirkung meines Kollegen Dr. Rüdiger Fuchs, der nun bereits den dritten Inschriftenband in bewährter Weise sorgfältig Korrektur gelesen und ihn durch seine große Erfahrung und seinen unbestechlichen epigraphischen Blick entscheidend bereichert hat.

Prof. Dr. Rainer Kahsnitz, Vorsitzender der Mainzer Inschriften-Kommission, hat die Entstehung des Inschriftenbandes stets mit fördernden Ratschlägen begleitet und seine Vollendung durch nachhaltiges Interesse beschleunigt.

Josef Heinzelmann, mit der Mainzer Arbeitsstelle in kritischer Sympathie verbundener leidenschaftlicher Kulturhistoriker und inspirierender Freund, hat das Erscheinen des vorliegenden Bandes nicht mehr erlebt; er verstarb am 2. Februar dieses Jahres in seinem Haus in Oberwesel-Langscheid. Ihm ist dieses Buch gewidmet.

Mainz, am 24. April 2010

Eberhard J. Nikitsch

EINLEITUNG UND AUSWERTUNG

1. Vorbermerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Teilband enthält in 204 Katalognummern die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Rhein-Hunsrück-Kreises II bis 1689, dem Jahr der Verwüstung großer Teile dieser Region im Pfälzischen Erbfolgekrieg1). Das Bearbeitungsgebiet umfasst den ehemaligen Landkreis Simmern und den westlichen Teil des ehemaligen Landkreises St. Goar. Zusammen mit den 466 Katalognummern des 2004 erschienenen Inschriftenbandes DI 602) liegen nun die Inschriften des gesamten, 1969 neu gebildeten Rhein-Hunsrück-Kreises3) vollständig vor und erschließen mit insgesamt 670 (bzw. mit Nachträgen 674) Katalognummern den inschriftlichen Bestand des Mittelrheintales und weiter Bereiche des Hunsrücks.

Aufgenommen wurden alle zugänglichen erhaltenen Inschriften des Bearbeitungsgebietes mit ihren Trägern. Ebenso wurden nach außerhalb verbrachte Inschriften berücksichtigt, deren Herkunft aus dem Bearbeitungsgebiet nachgewiesen werden konnte. Ediert wurden auch alle nur noch in Abschrift, im Druck, in Nachzeichnung oder auf Fotos überlieferten Inschriften, die heute verschollen oder ganz verloren sind. Vollständigkeit der Erfassung wurde angestrebt4), dürfte aber angesichts der erst ansatzweise aufgearbeiteten Archivalien der Kirchen und Klöster des Bearbeitungsgebietes im kopialen Bereich nicht ganz erreicht worden sein.

Die Bearbeitung der Inschriften folgt den für das Inschriftenunternehmen der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften geltenden [Druckseite 12] Richtlinien5). Da Inschriften6) in der Regel Unikate darstellen, werden Texte aus serieller Produktion – wie sie etwa auf Bucheinbänden, Medaillen, Münzen und Siegeln bzw. auf Ofen- und Takenplatten zu finden sind – nicht berücksichtigt; zudem ist die Erforschung dieser Quellen Aufgabe eigener Fachdisziplinen. Sofern sie nicht in Verbindung mit einer Inschrift auftreten, werden Runen und (Haus-)Marken, Steinmetz-, Meister-, Goldschmiede- und Beschauzeichen sowie Monogramme und Einzelbuchstaben nach wie vor von der Edition ausgeschlossen. Singuläre Jahreszahlen eines Standortes werden in der Regel in einer Sammelnummer zusammengefasst und unter der frühesten Jahreszahl im Katalog eingeordnet.

Der vorliegende Katalogteil besteht aus 204 chronologisch geordneten Einzelartikeln (und drei Nachträgen), die jeweils einen Inschriftenträger mit ggf. mehreren Inschriften behandeln. Die Artikel gliedern sich nach folgendem Schema:

In der Mitte der Kopfzeile steht der heutige Standort der Inschrift, eventuell ergänzt durch die in runden Klammern gesetzte Angabe des (bzw. eines) früheren Standortes. Bei verlorenen Inschriften wird der letzte bekannte Standort angegeben. Kirchen und Kapellen sind in der Regel mit ihrer gegenwärtigen Bezeichnung benannt.

1 Links in der Kopfzeile steht die fortlaufend gezählte Katalognummer.
1† Ein beigesetztes lateinisches Kreuz signalisiert, dass die Inschrift heute nicht mehr vorhanden oder lediglich kopial überliefert ist.
1(†) Steht das Kreuz zwischen runden Klammern, weist dies entweder auf erhaltene und verlorene Inschriften innerhalb einer Katalognummer hin oder auf stark überarbeitete bzw. modern ausgeführte Inschriften auf originalen Trägern.
1400 Am rechten Rand der Kopfzeile steht das Entstehungsjahr bzw. der erschlossene Entstehungszeitraum der Inschrift. Die Datierung ist in der Regel der Inschrift entnommen, falls nicht eindeutige Anzeichen auf eine frühere oder spätere Herstellung hinweisen. Undatierte Inschriften werden am Ende des ermittelten Zeitraumes eingefügt. Bei einer zufälligen Wiederverwendung des Inschriftenträgers werden die Inschriften getrennt und unter Verweis auf den Träger unter dem jeweiligen Entstehungsjahr eingeordnet, dagegen bei einer offensichtlich bewußt konzipierten Wiederverwendung – etwa im familiären Bereich – gemeinsam unter der ältesten Inschrift. Sind auf einem Träger zahlreiche eigenständige Inschriften aus verschiedenen Entstehungsjahren angebracht, werden entsprechend mehrere Datierungen – durch Komma getrennt – in die Kopfzeile gesetzt; die älteste Inschrift bestimmt dabei die Einordnung in den Katalog.
(1375), 1400 Bei Grabinschriften steht bei großer Differerenz zwischen Todesdatum und Entstehungsjahr der Inschrift das Todesdatum in runden Klammern vor dem Entstehungsjahr.
1400? Unsichere Datierungen erhalten ein Fragezeichen.

Der auf die Kopfzeile folgende Absatz nennt zunächst den Inschriftenträger (bzw. die Inschriftenart) und gibt möglichst präzise Informationen zu seinem Standort bzw. seiner Herkunft. Es folgt eine kurze Beschreibung des Trägers mit Bemerkungen zum Material, zur Anbringung und Herstellungstechnik der Inschrift und zum Erhaltungszustand. Mehrere eigenständige Inschriften innerhalb eines Trägers sind mit A, B, C (usw.) bezeichnet, [Druckseite 13] mehrere eigenständige Inschriftenträger innerhalb eines Standortes mit I, II, III (usw.). Außer bei der Blasonierung von Wappen erfolgt die Beschreibung immer vom Blickpunkt des Betrachters aus.

Bei verlorenen Inschriften endet dieser Absatz mit der Nennung der für die Textwiedergabe maßgeblichen Quelle. Sonst folgen die Maßangaben des Inschriftenträgers und der Buchstaben (in cm, gemessen an den Buchstaben n/N) sowie die genaue Bezeichnung der Schriftart(en), in denen die Inschriften ausgeführt sind. Die Höhenangaben bei Glocken berücksichtigen nicht die Krone. Am Rand außerhalb des Satzspiegels stehen die zugehörigen Nummern der im Tafelteil wiedergegebenen Abbildungen.

Die Texte der Prosa-Inschriften werden fortlaufend aufgeführt, dabei beidseitig eingerückt. Metrische Inschriften sind dagegen versweise abgesetzt. Bei der Wiedergabe der Inschriften werden folgende Zeichen verwendet:

(…) Abkürzungen werden unter Wegfall des Kürzungszeichens zwischen runden Klammern aufgelöst. Auch wenn die Kürzungszeichen aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes der Inschrift nicht mehr zu erkennen sind, werden dennoch runde Klammern verwendet. Bei Kürzungen ohne Kürzungszeichen wird ebenso verfahren und der Befund in der Regel vermerkt. Ausnahmen bilden nicht eindeutig zu vervollständigende Angaben von Bibelstellen.
[…] Eckige Klammern kennzeichnen durch Beschädigung entstandene Lücken im Text, nicht mehr lesbare Stellen, Ergänzung aus nichtoriginaler Überlieferung sowie Zusätze des Bearbeiters. Ist bei Textverlust eine Ergänzung nicht möglich, zeigen in eckige Klammern gesetzte Punkte in etwa den Umfang des verlorenen Teils an.
[- - -] Ist die Länge einer Fehlstelle nicht abschätzbar, werden stets nur drei durch Spatien getrennte Bindestriche gesetzt.
⟨…⟩ Bei der Entstehung der Inschrift absichtlich freigelassene Stellen – etwa für später nachzutragende Sterbedaten – sind mit spitzen Klammern kenntlich gemacht, die entweder Auslassungszeichen oder den tatsächlichen Nachtrag enthalten.
NE Unter die Buchstaben gesetzte Bögen bezeichnen Nexus litterarum, Bogenverschmelzungen oder Ligaturen7). Andere Formen von Buchstabenverbindungen (Enklaven, Verschränkungen) werden in den Anmerkungen erläutert.
/ Einfache Schrägstriche markieren das reale Zeilenende auf dem Träger, bei Grabplatten mit Umschrift die Ecken, bei Schriftbändern einen markanten Knick im Band.
// Doppelte Schrägstriche kennzeichnen den Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld, innerhalb der Zeile die Unterbrechung der Schrift durch eine Darstellung.
= Doppelstriche entsprechen den auf dem Original meist am Zeilenende ausgeführten Worttrennungsstrichen.
· Ein Punkt auf halber Zeilenhöhe entspricht einem Trennzeichen an gleicher Stelle der Inschrift.

Bei erhaltenen Inschriften wird der erkennbare Buchstabenbestand wiedergegeben. Nichtoriginale Inschriften werden nur dann buchstabengetreu ediert, wenn der Quelle eine textgetreue Übernahme zuzutrauen ist. Andernfalls werden lateinische Texte normalisiert und die Eigennamen groß geschrieben. Deutsche Texte folgen der Vorlage. In der Regel werden in beiden Fällen eventuell vorhandene Kürzungen nicht vermerkt.

Im Anschluß an einen fremdsprachigen Inschriftentext folgt dessen Übersetzung, die Auflösung des Datums, die Angabe der Reimform oder des Versmaßes sowie die Nennung der [Druckseite 14] am Träger befindlichen Wappen oder Marken. Bei Ahnenproben wird die Anordnung der Wappen durch Spaltendruck kenntlich gemacht. In der zugänglichen Literatur8) nicht nachweisbare, nicht identifizierte sowie zusammengesetzte Wappen werden beim ersten Vorkommen in den Anmerkungen blasoniert.

Der anschließende Kommentarteil enthält erläuternde Bemerkungen zum epigraphischen Befund, zu Inhalt und Funktion der Inschrift, zu den genannten Personen, zum historischen Hintergrund und gegebenenfalls zur kunsthistorischen Einordnung des Trägers. Die in der Schriftbeschreibung verwendeten Ausdrücke orientieren sich an der von den Mitarbeitern der Akademien erarbeiteten “Terminologie”9).

Der Anmerkungsapparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen. Die Buchstabenanmerkungen enthalten textkritische Angaben wie etwa Textvarianten, unsichere Lesarten, orthographische und paläographische Besonderheiten. Die Ziffernanmerkungen umfassen Zitat- und Literaturnachweise und geben ergänzende Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar.

Die abschließenden, chronologisch geordnete Literaturangaben geben die erreichbaren ungedruckten und gedruckten Überlieferungen und Abbildungen der Inschrift wieder.

Am Ende des Katalogteils führt das Literaturverzeichnis die benutzte, in den Katalognummern stets mit Kurztiteln zitierte Literatur auf. Das Register bereitet das Inschriftenmaterial nach verschiedensten Gesichtspunkten auf; die Inschriften sind dort nach der jeweiligen Katalognummer zitiert. Der Abbildungsteil mit Abbildungsnachweis, die Karte des Bearbeitungsgebietes sowie die Tafel der Marken und Steinmetzzeichen beschließen den Inschriftenband.

Zitationshinweis:

DI 79, Rhein-Hunsrück-Kreis II, Einleitung, 1. Geleitwort, Vorwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise (Eberhard J. Nikitsch), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di079mz12e006.

  1. Neben Gebieten in der Kurpfalz beanspruchte Frankreich unter anderem auch die Herzogtümer Pfalz-Zweibrücken und Pfalz-Simmern sowie die pfälzischen Anteile an den Grafschaften Veldenz und Sponheim, damit letztlich den gesamten Hunsrück; vgl dazu im Überblick Rödel, Krieg und Frieden pass. (mit einer Übersichtskarte des Zerstörungsgebietes). – Während Schloss und Stadt Gemünden sowie die Klosteranlage Ravengiersburg nach Ausbruch des Krieges im Jahr 1688 einigermaßen verschont blieben, brandschatzten französische Truppen Burg und Stadt Kastellaun, dabei gingen 127 Gebäude in Flammen auf, erhalten blieben lediglich 18 Häuser und die Pfarrkirche; vgl. dazu Leifeld, Kastellaun 6. Gleiches gilt für Kirchberg, hier wurde die Stadtbefestigung geschleift, wobei auch die Stadt selbst in Mitleidenschaft gezogen wurde und der größte Teil aller Gebäude verbrannte. Am schwersten traf es Simmern: Nach der Eroberung der Stadt am 30. September 1688 und der Zerstörung der Stadtbefestigung am 10. Mai 1689 folgte am 17. September des gleichen Jahres die Sprengung des fürstlichen Schlosses und ein Großbrand, der mit Ausnahme der Stephanskirche und weniger Häuser nahezu die gesamte Stadt vernichtete; vgl. dazu Wagner, Simmern 260ff. und Brucker, Ende pass. »
  2. Die Inschriften des Rhein-Hunsrück-Kreises I (Boppard, Oberwesel, St. Goar), ges. und bearb. von Eberhard J. Nikitsch. Wiesbaden 2004. »
  3. Vgl. dazu ausführlich Wagner, Neugliederung pass. – Der neue Landkreis umfasst hauptsächlich die Gemeinden der damals aufgelösten Landkreise Simmern und St. Goar (mit Ausnahme der Verbandsgemeinde Brodenbach samt einiger zugehörigen Gemeinden und der Stadt Bacharach samt der zugehörigen Gemeinden) sowie einzelne Gemeinden der ebenfalls aufgelösten Landkreise Cochem, Zell (Mosel) und Bernkastel; Kreissitz wurde die Stadt Simmern. »
  4. Davon ausgenommen ist die Aufnahme von Flurdenkmälern, insbesondere von Grenzsteinen, die aufgrund ihrer problematischen Standorte nur dann berücksichtigt werden konnten, wenn sie in situ angetroffen oder bereits in der Literatur behandelt worden waren. »
  5. Bis zur geplanten Veröffentlichung kann eine maschinenschriftliche Ausfertigung in der Mainzer Arbeitsstelle oder unter www.inschriften.net eingesehen werden. Im Druck erschienen sind die etwas modifizierten Richtlinien für die 'Wiener Reihe'; vgl. dazu Koch, Bearbeitungs- und Editionsgrundsätze pass. »
  6. Vgl. zu dem die Inschriften behandelnden Wissenschaftszweig nach wie vor Kloos, Einführung in die Epigraphik pass. und Koch, Inschriftenpaläographie bzw. zur subtilen Unterscheidung von Epigraphik und Inschriftenpaläographie Koch, Epigraphik 425f. »
  7. Zur Unterscheidung vgl. Deutsche Inschriften. Terminologie zur Schriftbeschreibung 13. »
  8. Wie etwa Siebmachers Wappenbuch oder Gruber, Wappenbilder-Index. »
  9. Vgl. ebd. pass. »