Die Inschriften der Stadt Freising: Anhang C

Hinweise: Die folgende Aufstellung enthält Inschriften, deren kopiale Überlieferung eine fehlerhafte Datierung mitteilt oder deren vorgebliche Existenz vor allem in einer unklaren Quellensituation begründet liegt. Diese Inschriften haben also de facto in dieser Form teilweise oder als Ganzes niemals existiert.

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 69 Anhang C: Stadt Freising (2010)

C1, Nr. 2 Benediktuskirche 1314

Kommentar

Zu einer folgenreichen Fehlinterpretation kam es im Fall der „Grabinschrift“ für den dem bayerischen Turnieradel entstammenden, seit 1304 als Freisinger Domherr und Kapitular belegten Erhard Weichser von Traubling († 1314)1). Hundt führt zu diesem in seinem 1598 erschienenen Stammenbuch an: Anno 1314, obiit Dominus Erhardus VVeichser de Traubling, Canon. Frisingen. sepult. ibidem2). Diese Transkription wurde – anders als der in Fraktur gesetzte übrige Text – in Antiqua-Typen wiedergegeben, wie sie bei Hundt für lateinische Texte zur Anwendung kam, vor allem, um Auszüge von Originalquellen zu kennzeichnen. Dies betrifft in vielen Fällen auch die Transkription von Grabinschriften, doch bringt Hundt keinen Hinweis darauf, daß in diesem Falle eine solche vorliegt. Da ein diesbezüglicher Hinweis bei ihm sonst nicht unterbleibt, ist davon auszugehen, daß der zitierte Text keine Grabinschrift, sondern einen Archivalienauszug darstellt.

Dennoch deutete Eckher diese Textstelle als Grabinschrift. Da aber eine solche nicht auffindbar war, nahm er an, die Grabplatte dürfte glaublich zu der Chorstiegen im Dombstifft verpraucht sein worden3), das heißt für den ab 1621 erfolgten Bau der Chortreppe im Dom4). In der Folgezeit wurde die vormalige Existenz dieser Platte nie ernsthaft bezweifelt5). Zuletzt listete sie Bugniet des Croisettes unter den Bodenplatten der Benediktuskirche und nahm eine Anordnung der Inschrift als Umschrift an, dabei „rekonstruierte“ er die Jahreszahl durch römische Zahlzeichen6).

Anmerkungen

  1. Hundt, Stammenbuch I 370; BSB Cgm 1716 Catalogus Canonicorum fol. 64v.
  2. Hundt, Stammenbuch I 370.
  3. BSB Cgm 1716 Catalogus Canonicorum fol. 64v.
  4. Weber, Erneuerung 38; Götz, Grabdenkmäler 59; vgl. Anh. Nr. B15.
  5. Eckher folgen wörtlich Prey, Sedlmayr sowie alle von beiden abhängigen Kopialen, s. BSB Cgm 1717 p. 984; BSB Cgm 1724 p. 266 Nr. 19; BSB Cgm 2290 XXX fol. 459v; AEM H 482a p. 1012; Cgm 1718 p. 505; AEM H 465 fol. 269r; AEM H 466; AEM H 61 p. 181.
  6. AEM H 76 p. 297, 321.

Zitierhinweis:
DI 69 Anhang C, Stadt Freising, C1, Nr. 2 (Ingo Seufert), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di069m012c1000209.