Inschriftenkatalog: Landkreis Weissenfels

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 62: Weißenfels (Landkreis) (2005)

Nr. 117 Lützen, Ernst-Thälmann-Str. 8 1535

Beschreibung

Sandsteintafel mit Bibelzitat und Jahreszahl, am linken Rand der Hausfassade in einer Höhe von etwa 350 cm eingemauert. Auf zwei eingetieften Schriftfeldern erhabene Buchstaben und Zahlen.

Maße: H.: ca. 40 cm; B.: ca. 55 cm; Bu.: ca. 6 cm (Buchstaben), ca. 8 cm (Zahlen).

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

SAW Leipzig, Inschriftenkommission (Markus Scholz) [1/1]

  1. si deus pro nobis / quis contra nos1) / · 1 [·] 5 · 35 ·

Übersetzung:

Wenn Gott für uns ist, wer ist (dann) wider uns. 1535.

Kommentar

Die Ober- und Unterlängen sind nicht umbrochen und enden bis auf das spitz ausgezogene Schaftende des t stumpf. Sie weisen keinerlei Verzierungen auf. Die i-Buchstaben haben Punkte; über den u-Buchstaben sind diakritische (?) Zeichen. Als Worttrenner stehen in der Jahresangabe Quadrangel. Das zweite Schriftfeld ist deutlich tiefer ausgehauen, was auf eine nachträgliche Anbringung der Jahreszahl hinweisen könnte.

Der Text ist seit 1543 als Devise der führenden protestantischen Fürsten Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen belegt.2) Die Verwendung des Bibelzitats im Sinne eines protestantischen Bekenntnisses scheint viele Jahre vor der offiziellen Einführung der Reformation 1544 fraglich, obwohl sich eine reformatorische Gesinnung der Lützener Bürgerschaft schon lange vorher bemerkbar gemacht hatte.3) Um die Jahrhundertmitte scheint die Devise allgemeine Verbreitung gefunden zu haben.4)

Anmerkungen

  1. Rm 8,31.
  2. Löbe 1883, S. 167.
  3. Vgl. Nr. 112 und Einleitung, S. XXX.
  4. Sie wurde z. B. 1553 und 1554 an Häusern in Naumburg (DI 7, Naumburg 2, Nr. 235) bzw. Freyburg an der Unstrut (Markt 14) angebracht.

Nachweise

  1. Fuchs 1910, S. 37.

Zitierhinweis:
DI 62, Weißenfels (Landkreis), Nr. 117 (Franz Jäger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di062l001k0011700.