Inschriftenkatalog: Landkreis Schaumburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 104: Landkreis Schaumburg (2018)

Nr. 545(†) Stadthagen, St. Martini, Mausoleum 1625?, 1644

Beschreibung

Epitaphien für Fürst Ernst von Holstein-Schaumburg, seinen Vater Otto IV., seine Mutter Elisabeth Ursula von Braunschweig-Lüneburg und seine Ehefrau Hedwig von Hessen. Stein. Die Epitaphien befinden sich innerhalb des siebenseitigen Mausoleumsbaus an den vier der Tür gegenüberliegenden Wänden. Die ädikulaförmigen Epitaphien bestehen jeweils aus einem Sockel, auf dem auf einem querrechteckigen Schriftfeld die Inschriften A2–D2 aufgemalt sind. Auf dem Sockel je zwei freistehende Säulen, in der von den Säulen gerahmten Nische unter einem reliefierten Rundbogen die ebenfalls aufgemalten Inschriften A1–D1. Das Epitaph links des Eingangs trägt die Inschrift A1 in der Nische, auf dem Sockel die Inschrift A2. Im Uhrzeigersinn umlaufend an den weiteren Epitaphien die Inschrift B1, C1 und D1 in den Nischen, B2, C2 und D2 auf dem Sockel. Die Inschriften in den Rundbogenfeldern wurden mehrfach erneuert, die Inschriften auf den Sockeln, die einen etwas anderen Schriftduktus aufweisen, sind ebenfalls stark restauriert oder neu angefertigt.1) Mit hoher Wahrscheinlichkeit lag der letzten Restaurierung (mit Ausnahme einer einzigen Textstelle) die von Grupen überlieferte Version der Texte zugrunde. Die Zeilenumbrüche hingegen entsprechen der im Kunstdenkmälerinventar überlieferten Anordnung und beruhen möglicherweise auf zur Zeit der Restaurierung vorhandenen Buchstabenresten. Die Inschriften werden hier nach dem heutigen Befund ediert.

Als Bekrönung jedes Epitaphs jeweils ein Dreiecksgiebel, auf dem ein Medaillon mit zwei aneinandergeschobenen Vollwappen angebracht ist. Die beiden Wappen auf dem Epitaph für Hedwig von Hessen repräsentieren deren Eltern. Die übrigen sechs Wappen über den drei linken Epitaphien bilden eine Ahnenprobe des Fürsten Ernst: Das jeweils heraldisch rechte Wappen innerhalb eines Medaillons repräsentiert die Vorfahren auf der väterlichen Seite, das jeweils heraldisch linke Wappen die Vorfahren auf der mütterlichen Seite.

Inschriften nach heutigem Befund.

Maße: H.: 260 cm; B.: 115 cm; Bu.: 4 cm (A1, B1, C1, D1), 4,5 cm (A2, B2, C2, D2).

Schriftart(en): Kapitalis.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Inga Finck) [1/1]

  1. A1

    B(ONAE) M(EMORIAE) S(ACRVM) / ILLVSTRISSIMVS PRINCEPS / ERNESTVS / COMES HOLSATIAE / SCHAVENBVRGI / ET STERNBERGAE / DOMINVS GEHMAE / AVGVSTO VIRTVTVM OMNIVM / CONSENSV / GLORIOSISSIMAE GENTIS / SVAE / MAGNVM ET DIV FELIX DECVS / HOC SE MONVMENTVMa) POST / FATA COMPONI / VIVVS POSTVLAVIT / CVIVS NVNC VOTI COMPOTITVS / ORBEM / IMMENSI SEMPER CONATVS / TESTEM / FAMAMQVEb) / DVM / PER ILLVM / HAEC ITVRA EST / PROLIXVM FELICITER / ACTORVM / HABEBIT PRAECONEM / VIXIT ANNOS LIIc) / MENSES III / DIES XXIV / HORAMd) I / EXCESSIT A(NNO) MDCXXII / XVII IANVARII

  2. A2

    MAGNORUM ET ILLUSTRIUM / HOC DEBETUR MERITIS UT / QUOMODO EXSEQUIIS A PROMIS=/CUA DISTINGUUNTUR SEPUL=/TURA ITA PROPRIAM AETER=/NAM HABEANTe) MEMORIAM.

  3. B1

    B(ONAE) M(EMORIAE) S(ACRVM) / SI MONERE / IMMODESTVM NON ESTf) / INTER CETERA / ET HOC / QVI INTROITISg) / AESTIMATE / QVAM OPEROSA SINCERAE / PIETATIS CVRA SIT / QVA DVCENTE / ILLVSTRISSIMVM VITAE / AVCTOREM / OTTONEM VIh) / COMITEM HOLSAT(IAE) SCHAVENB(VRGI) / ET STERNB(ERGAE) DOMINVM / GEHMAEi) / MAGNVM ANNIS SVIS / BELLI FVLMEN / ERNESTIj) / FILII / OFFICIOSA IN DEFVNCTVM / DILIGENTIA / AD FAMAE / ET / SI QVAM ORBIS HABITVRVS EST / PERENNITATIS / CONSORTIVMk) / HVC SECVM FERRI / ANTE FATA / POSTERORVM COMMISIT FIDEI / DESIIT VIVERE A(NNO) LXXVIl)

  4. B2

    QUID EGREGIUM, QUIDVE / CUPIENDUM EST MAGIS, / QUAM PER ILLOS, QUOS GENU=/IMUS, GRATAM NOMINIS / IMMORTALITATEM INVENI=/RE.

  5. C1

    B(ONAE) M(EMORIAE) S(ACRVM) / IDEM ILLE / AD / GENITRICEM / ILLVSTRISSIMAM / ELISABETHAM VRSVLAM / ERNESTI / DVCIS BRVNSVICENSIS ET / LVNEBVRGENSIS / FILIAM / INTER AEVI EXEMPLA / MEMORABILIS / PROCESSIT / ADFECTVS / QVANDOQVIDEM / EVITATI ANTE ANNOS / CORPORIS / NOVO CONCINNA/TAEm) / SARCOPHAGO / RELIQVIAE / HVIC QVOQVE / CONDITORIO / PIENTISSIMO ID / ITA IN VIVIS / CAVENTE / FILIO / RELIGIOSA ILLATAE / SVNT / OBSEQVELA / IVIT AD BEATOS / A(NNO) LXXXVI

  6. C2

    BEATAE MATRES, QUARUM / PER VIRTUTES GLORIOSI / MUNDOn) PARTUS HUNC / COLLUSTRARE ATQUE / ISTAS ETIAM POST FATA, / MAGNI FACERE STUDUERUNT.

  7. D1

    B(ONAE) M(EMORIAE) S(ACRVM) / QVOD PARENTVM VMBRAE / NATI ACCEPTVM FERVNT / OBSERVANTIAE / ILLVSTRISSIMA ERNESTI / CONIVX / HEDEWIGISo) / MAGNIp) INTER FAMIGERABILES / WILHELMI / HASSIAE LANDGRAVIIq) / FILIA / SVO SIBI ID IVRE / VENDICAVIT / MARITO NAMQVE / SVPERSTES / QVVM IPSVM HOC / QVOD ILLE COGITAVERAT / LAVDATISSIMAr) / EFFECTVM DEDIT / INDVSTRIA / TVM VERO / PRINCIPALI VIRTVTVM / CLARITVDINE / IN OMNEM MEMORIAM / DVRATVRO VENIRE / MERVIT TESTIMONIO / VIXIT ANNOS LXXV / MENSES [ - - - ]s) / DIES VIIt) / EMIGRAVIT A(NNO)u) MDCXLIV / VIIv) IVLII

  8. D2

    NON ALIUD VIDUATI, / SANCTIUS CONSILIUM TORI / QUAM QUOD DE SUPREMIS / CREDITUM MANENTI, / MANDARE ETw) EFFECTUM / CUSTODIRE.

Übersetzung:

Dem guten Andenken geweiht. Der durchlauchtigste Fürst Ernst, Graf von Holstein-Schaumburg und Sternberg, Herr zu Gemen, wegen des erhabenen Zusammenklangs aller Tugenden eine große und für lange Zeit glückliche Zierde seines hochberühmten Geschlechts, hat zu Lebzeiten verfügt, dass er nach seinem Hinscheiden in diesem Grabmal bestattet werden soll. Da er nun dieses Wunsches teilhaftig geworden ist, wird er den Erdkreis zum Zeugen seines stets unermesslichen Wagens und die Fama, solange sie durch diesen Erdkreis laufen wird, zur willigen Verkünderin seiner glücklich vollendeten Taten haben. Er lebte 52 Jahre, 3 Monate, 24 Tage und eine Stunde. Er starb am 17. Januar 1622. (A1)

Den Verdiensten großer und erlauchter Männer ist man es schuldig, dass sie so, wie sie durch die ihnen zuteil werdenden Begräbnisfeierlichkeiten von einer gewöhnlichen Bestattung unterschieden werden, dementsprechend auch ein individuelles ewiges Gedächtnis erhalten. (A2)

Dem guten Andenken geweiht. Wenn es nicht unbescheiden ist, Ermahnungen vorzubringen, so bedenkt, die ihr hier eintretet, unter anderem auch dies: wie mühsam der eifrige Einsatz wahren Pflichtbewusstseins ist, unter dessen Leitung der Sohn Ernst in seiner rührigen Gewissenhaftigkeit gegenüber dem Verstorbenen noch vor seinem Tod seinen Nachkommen ans Herz gelegt hat, seinen Vater Otto IV., den durchlauchtigsten Grafen von Holstein-Schaumburg und Sternberg, Herrn zu Gemen, einen zu seiner Zeit großen Kriegshelden, mit ihm gemeinsam hier zu beerdigen, damit sich ihr Nachruhm und ihre Unsterblichkeit (falls die Welt eine solche bereithalten wird) vereinigen. Er starb im Jahr (15)76. (B1)

Was ist eine größere Auszeichnung und was dringender zu wünschen, als durch diejenigen, denen wir das Leben gegeben haben, die erwünschte Unsterblichkeit unseres Namens zu erlangen? (B2)

Dem guten Andenken geweiht. Eben diese Liebe zu seiner durchlauchtigsten Mutter, Elisabeth Ursula, der Tochter des Herzogs Ernst von Braunschweig-Lüneburg, trat als ein unter den vorbildlichen Erscheinungen der Zeit denkwürdiger Musterfall hervor. Denn die Überreste ihres Körpers, der vor Jahren des Lebens beraubt worden war, wurden in einen neuen Sarkophag gelegt und, da der überaus liebevolle Sohn dies, als er noch unter den Lebenden war, so verfügt hatte, in treuem Gehorsam ebenfalls in diese Grablege gebracht. Sie ging zu den Seligen im Jahr (15)86. (C1)

Selig die Mütter, deren Nachkommen, die aufgrund ihrer Leistungen der Welt als ruhmvoll galten, danach strebten, der Welt zu Glanz zu verhelfen und ihre Mütter auch noch nach deren Tod zu verherrlichen. (C2)

Dem guten Andenken geweiht. Was die Schatten der Eltern der schuldigen Verpflichtung eines Sohnes zurechnen, das hat Hedwig, die durchlauchtigste Gattin Ernsts, Tochter des Landgrafen Wilhelm von Hessen, eines Großen unter den berühmten Männern, auf ihre eigene Weise für sich verwirklicht: Sie hat nämlich zum einen, da sie ihren Mann überlebte, das, was er geplant hatte, ihrerseits mit höchst lobenswertem Fleiß ins Werk gesetzt, zum anderen aber hat sie durch den fürstlichen Glanz ihrer Tugenden verdient, durch ein unvergängliches Zeugnis in aller Gedächtnis zu kommen. Sie lebte 75 Jahre, […] Monate und sieben Tage. Sie starb am 7. Juli 1644. (D1)

Keine andere Bestimmung ist im Fall der Witwenschaft heiliger, als das, was dem hinterbliebenen Teil hinsichtlich des Begräbnisses (des Ehepartners) anvertraut wurde, in Auftrag zu geben und über seine Ausführung zu wachen. (D2)

Wappen:
Grafen von Holstein-Schaumburg und Sternberg, Herren zu Gemen2)Braunschweig-Lüneburg5)
Nassau-Dillenburg3)Mecklenburg6)
Gemen4)Sachsen7)
Hessen-Kassel8)Württemberg9)

Kommentar

Zu Fürst Ernst von Holstein-Schaumburg vgl. Einleitung Kap. 2, zu Hedwig von Hessen-Kassel vgl. Nr. 544, zu Ernsts Vater Otto IV. von Holstein-Schaumburg vgl. Nr. 159, zu Ernsts Mutter Elisabeth Ursula von Braunschweig-Lüneburg vgl. Nr. 269.

Die Epitaphien gehen in ihrer Planung bis ins Jahr 1608 zurück, als Graf Ernst den Dresdener Architekten Ernst Giovanni Maria Nosseni um einen Entwurf für ein Mausoleum bat. Angefertigt wurden sie von Hans Wolf aus Hildesheim. Den entsprechenden Vertrag schloss Ernst mit ihm am 5. Juli 1619.10) Die Ausführung hat einige Jahre in Anspruch genommen: Die Marmorsäulen wurden erst im Herbst 1621 aus Italien geliefert.11) Wie das gesamte Mausoleum dürften auch die Epitaphien erst nach Ernsts Tod im Jahr 1622 fertiggestellt worden sein; Inschrift D1 verweist auf die Rolle der Fürstinwitwe Hedwig bei der Vollendung des Mausoleums (vgl. auch Nr. 544). In ihrer formalen Gestaltung haben die Epitaphien die Ädikulen im Pantheon in Rom zum Vorbild.12) Auch zu der von Nosseni ausgestatteten Grablege der Wettiner im Dom von Freiberg lassen sich Ähnlichkeiten feststellen.13)

Bislang nicht zu klären war die Frage, wer der Verfasser der in überaus ambitioniertem Latein formulierten Inschriften war; auffällig ist insbesondere die von zahlreichen Hyperbata geprägte Wortstellung.

Unkonventionell ist die Anordnung der sechsteiligen Ahnenprobe des Fürsten Ernst, die auf die drei Medaillons oberhalb der Epitaphien für Fürst Ernst selbst und seine Eltern verteilt ist. Die Wappen oberhalb des Epitaphs für Fürst Ernst zeigen das Wappen der Grafen von Holstein-Schaumburg und das Wappen der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg. Das heraldisch rechte Wappen oberhalb des Epitaphs für Otto IV. repräsentiert die Mutter Ottos IV., Marie von Nassau-Dillenburg, das heraldisch linke die Mutter der Elisabeth Ursula von Braunschweig-Lüneburg, Sophie von Mecklenburg-Schwerin. Die Wappen oberhalb des Epitaphs für Elisabeth Ursula stehen für Cordula von Gemen, Ottos IV. Großmutter väterlicherseits, sowie für Margarete von Sachsen, die Großmutter väterlicherseits der Elisabeth Ursula von Braunschweig-Lüneburg.

Textkritischer Apparat

  1. MONVMENTVM] Kdm., Bruck, Suermann, Tebbe, Meys und heutiger Befund, statt MONVMENTO (so Hauber, Dolle, Grupen).
  2. FAMAMQVE] FLAMMAMQUE Kdm., Bruck, Suermann, Tebbe, Meys.
  3. LII] L Hauber, Dolle, Vermischte Beytraege 1.
  4. HORAM] HORAS Kdm., Bruck, Suermann, Tebbe, Meys.
  5. HABEANT] HABEAT Kdm., Bruck, Suermann, Tebbe, Meys.
  6. NON EST] NONET Kdm., Bruck, Suermann, Tebbe, Meys.
  7. INTROITIS] INTROITVS Suermann.
  8. VI] statt IV. SEXTUM Hauber.
  9. GEHMAE] GEHMAE &c. Hauber, Dolle.
  10. ERNESTI] ERNESTI &c. Hauber, Dolle.
  11. CONSORTIVM] CONCORTIVM Kdm., Bruck, Suermann, Tebbe, Meys.
  12. LXXVI] LXXXVI Hauber.
  13. CONCINNA/TAE] CONCINNA TVE Kdm., Bruck, Suermann, Tebbe, Meys.
  14. MUNDO] mundi Hauber, Dolle.
  15. CONIVX / HEDEWIGIS] CONIVNX HEDEWIGIS &c. Hauber, Dolle.
  16. MAGNI] MAGNIS Tebbe.
  17. LANDGRAVII] LANDGRAVII &c. Hauber, Dolle.
  18. Größeres Spatium zwischen LAVDA und TISSIMA.
  19. [ - - - ]] V Dolle.
  20. VII] VIII Hauber, Dolle.
  21. A(NNO)] V Suermann.
  22. VII] VI Hauber, Dolle.
  23. MANDARE ET] dare ad Hauber, Dolle.

Anmerkungen

  1. Eine Erneuerung erfolgte offenbar bereits 1766, bei der sogar einige der Steintafeln selbst, die als zersplittert und nicht mehr reparaturfähig bezeichnet werden, ausgetauscht worden sein dürften (Meine-Schawe, Neue Forschungen zum Mausoleum, S. 101). 1842 wurde vorgeschlagen, „die schadhaften Tafeln worauf die Inschriften stehen … von Cement oder einer andern Masse neu“ herzustellen (zit. n. Meine-Schawe, Neue Forschungen zum Mausoleum, S. 102). Meine-Schawe nimmt an, dass diese Erneuerung auch tatsächlich erfolgte (ebd.). Schönermark schreibt erneut 1897: „in neuerer Zeit nicht gerade geschmackvoll aufgefrischt“ (Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 73).
  2. Wappen Grafen von Holstein-Schaumburg und Sternberg, Herren zu Gemen (Herzschild Nesselblatt mit drei in der Mitte zusammentreffenden Nägeln belegt, diese in der Mitte mit einem Schildchen belegt (Holstein-Schaumburg); quadriert: 1. u. 4. Stern (Sternberg), 2. u. 3. Balken mit drei Pfählen belegt (Gemen)); vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 1, Abt. 1, Teil 2, S. 35 u. Tafel 39.
  3. Wappen Nassau-Dillenburg (quadriert, 1. Löwe in mit Schindeln bestreutem Schild (Nassau), 2. Löwe (Katzenelnbogen), 3. Balken facettiert (Vianden), 4. zwei Löwen übereinander (Dietz)); vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 1, Abt. 3, Reihe 3A, S. 186 u. Tafel 217.
  4. Wappen Gemen (Balken, belegt mit drei Pfählen); vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 1, Abt. 3, Reihe 1, S. 48 u. Tafel 106.
  5. Wappen Braunschweig-Lüneburg (quadriert: 1. zwei Leoparden übereinander (Braunschweig), 2. Löwe auf mit Herzen bestreutem Grund (Lüneburg), 3. bekrönter Löwe (Everstein), 4. Löwe in gestücktem Bord (Homburg)); vgl. Veddeler, Landessymbole, S. 85.
  6. Wappen Mecklenburg (Herzschild geteilt (Schwerin); quadriert: 1. Büffelkopf (Mecklenburg), 2. Greif (Rostock), 3. aus dem linken Obereck hervorwachsender Arm mit einem abfliegenden Tuch unterbunden und einem Ring in der Hand (Stargard), 4. schräg- und seitwärts gestellter Stiefkopf (Werle)); vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 1, Abt. 1, S. 35 u. Tafel 69.
  7. Wappen Sachsen (Herzschild geteilt, zwei gekreuzte Schwerter (Erzmarschallamt); quadriert: 1. neunmal geteilt, mit Rautenkranz schräglinks belegt (Herzogtum Sachsen), 2. Löwe (Meißen), 3. zwei Pfähle (Grafschaft Landsberg), 4. Adler (Pfalz Sachsen)); vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 1, Abt. 1, Teil 3, S. 19 u. Tafel 26f. (das Wappen ist in dieser Zusammenstellung nicht bei Siebmacher nachgewiesen); möglicherweise diente ein Wappen auf dem Epitaph für Otto IV. und seine Ehefrauen (Nr. 284) als Vorbild. Ferner treten folgende Abweichungen auf: 1. fünfmal geteilt; 3. drei Pfähle.
  8. Wappen Hessen-Kassel (Herzschild Löwe (Hessen); quadriert: 1. bekrönter, neunmal mit Streifen geteilter Löwe (Hessen), 2. geteilt, 1. Stern (Ziegenhain), 3. geteilt, 1. zwei Sterne nebeneinander (Nidda), 4. zwei Löwen übereinander (Dietz)); vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 1, Abt. 1, S. 30–32 u. Tafel 58f. (das Wappen ist in dieser Zusammenstellung nicht bei Siebmacher nachgewiesen); hier abweichend: 1. Streifenteilung des Löwen nicht erkennbar.
  9. Wappen Württemberg (quadriert: 1. drei Hirschstangen übereinander (Württemberg), 2. gerautet (Teck), 3. Banner, darauf der Reichsadler, an einer Fahnenstange (Sturmfahne des hl. römischen Reichs), 4. zwei gegeneinander gekehrte gekrümmte Fische (Mömpelgard)); vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 1, Abt. 1, S. 24 u. Tafel 41.
  10. Suermann, Mausoleum, S. 26 u. 29; vgl. Meine-Schawe, Neue Forschungen zum Mausoleum, S. 96f.
  11. Suermann, Mausoleum, S. 26; vgl. Meine-Schawe, Neue Forschungen zum Mausoleum, S. 98f.
  12. Suermann, Mausoleum, S. 30.
  13. Diemer, Fragen der künstlerischen Planung, S. 46f.

Nachweise

  1. Hauber, Primitiae Schauenburgicae, S. 89–92.
  2. Dolle, Vermischte Beytraege 1, ohne Seitenzählung [S. 99–106] (nach Hauber).
  3. Dolle, Kurtzgefaßte Geschichte der Grafschaft Schaumburg, S. 576–578.
  4. Grupen, Beschreibung des Mausolei, S. 19–22.
  5. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 73–76.
  6. Bruck, Ernst zu Schaumburg, S. 13–17.
  7. Suermann, Mausoleum, S. 112–116.
  8. Tebbe, Epitaphien, Nr. 158, S. 255f.
  9. Meys, Memoria und Bekenntnis, S. 733f. (nach Bruck).

Zitierhinweis:
DI 104, Landkreis Schaumburg, Nr. 545(†) (Katharina Kagerer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020k0054503.