Inschriftenkatalog: Die Inschriften des Rhein-Hunsrück-Kreises II
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 79: Rhein-Hunsrück-Kreis II (2010)
Nr. 195 Kirchberg, Katholische Pfarrkirche St. Michael 1686
Beschreibung
Epitaph des Speyrer Domizellars Georg Wilhelm von Koppenstein. Ehemals im Chor, wurde das Denkmal 1968 nicht „entfernt“1), vielmehr (nahezu unzugänglich) hoch über dem inneren Südportal des Schiffs an der Wand befestigt. Quadratische, seitlich floral verzierte Tafel mit fünfzeiliger Inschrift unter einem geflügelten Engelskopf; als Aufsatz dient ein von Voluten gerahmtes Vollwappen, als Unterhang ein Totenkopf über zwei gekreuzten Knochen. Die Platte aus grauem Sandstein ist insgesamt stark verwittert, dadurch ist ein erheblicher Schriftverlust zu verzeichnen.
Erg. nach der Würdtweinschen Epitaphiensammlung.
Maße: H. 188, B. 97 cm2).
Schriftart(en): Fraktur mit Kapitalis.
ANNO 1686 ◦ Ist Gottseh[lig ent]schlaffen / [Georg Wil]helm ◦ von Ko[ppen]ste[in] / De[sz ho]chen d[umb]stiffts [zu speyer] / D[omici]llar seines alters 18 [Jahr / Desz] Seel Gott ◦ gn[ädiget]
Koppenstein. |
Anmerkungen
- So Kdm.
- Maße nach Kdm.
- Vgl. dazu Zwiebelberg, Koppenstein 150.
- Vgl. zum Folgenden Fouquet, Speyerer Domkapitel 38–46.
Nachweise
- Würdtweinsche Epitaphiensammlung fol. 8.
- Würdtweinsches Epitaphienbuch 306.
- Kremer/Lamey, Epitheta fol. 36.
- Busley, Kunstdenkmäler Simmern 143.
- Kdm. Rhein-Hunsrück 1, 549.
- Kern, Kirchberg 23 mit Abb.
Zitierhinweis:
DI 79, Rhein-Hunsrück-Kreis II, Nr. 195 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di079mz12k0019505.
Kommentar
Soweit erkennbar handelt es sich um eine sorgfältig gearbeitete, mit flacher Kerbe ausgeführte Fraktur. Als Worttrenner dienen Dreiecke.
Georg Wilhelm wurde am 9. Juni 1667 als eines von zehn Kindern des in Kirchberg sitzenden Georg Gerhard von Koppenstein, kurtrierischen Amtmanns zu Dill, und seiner Frau Maria Elisabeth Schenk von Schmidtburg3) geboren. Als Speyrer Domizellar4) besaß der Verstorbene lediglich eine Anwartschaft (Expektanz) auf eine bepfründete Domherrenstelle, die er frühestens im Alter von 23 Jahren antreten konnte; er bezog bis dahin keinerlei Einkünfte und hatte kein Anrecht auf eine Grablege im Speyrer Dom.