Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 34: Bad Kreuznach (1993)
Nr. 228 Weiler bei Monzingen, Gemarkung 1504
Beschreibung
I. Grenzstein mit Ortsnamen und Jahreszahl an der Gemarkungsgrenze1) zu Monzingen. Gerade stehender Quader aus gelbweißem Sandstein mit flachem Kopf und dreifacher Weisung, bisher unpubliziert. Auf der Südostseite (A) und der Nordwestseite (B) jeweils zweizeilige, durch Linien eingefaßte Inschrift. Verwittert und bestoßen, ein Eck ist abgeschlagen.
Maße: H. 36, B. 28, Bu. 6 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.
- A
Anno · xvc iv / WylrE
- B
[A]nno · xvc iv / Montzgin
Textkritischer Apparat
- Spiegelverkehrt.
Anmerkungen
- Die Kenntnis beider Grenzsteine verdanke ich einem freundlichen Hinweis von Frau Gisela Didt (Daxweiler), die zusammen mit Herrn Jean Rickel (Weiler bei Monzingen) bei der Bearbeitung vor Ort behilflich war. Beide Steine sollen gehoben und an der evangelischen Kirche des Ortes aufgestellt werden.
- Vgl. die fast gleichlautende Schreibung für Monzingen bei Nr. 228 (kurz nach 1500).
- Vgl. dazu Kdm. 424f. und Ordnung des Fleckens Weyler, in: Hbl. Kirn 4 (1924) 2.
Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 228 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0022800.
II. Grenzstein mit Ortsnamen und Jahreszahl an der Gemarkungsgrenze zu Monzingen. Gerade stehender Quader aus gelbweißem Sandstein mit flachem Kopf und winkelförmiger Weisung, bisher unpubliziert. Auf der Westseite zweizeilige Inschrift (A) zwischen Linien mit Numerierungsvermerk, auf der Ostseite (B) zweizeilige Inschrift zwischen Linien. Stark verwittert und bestoßen, die Ecken beschädigt.
Maße: H. 37, B. 25, Bu. 7-10 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.
[A]nno · x[vc iv] / Wyl[re] / Na) XXII
[Anno ·] x[vc iv] / Montzgin
Die beiden Grenzsteine fallen nicht nur durch das (hier als auffällige Zierform verwendete) unzial geschlossene Majuskel-M, die Handhabung des Datums mit hochgestelltem Multiplikator und die eigenwillige Form der ausgeschriebenen Ortsnamen2) auf, sie sind zudem die bisher ältesten bekannten sicher datierten Grenzsteine des Bearbeitungsgebietes. Sie kennzeichnen (wohl noch heute) durch ihre sichtbar eingehauene Weisung einen signifikanten Teil des Grenzverlaufs zwischen dem zu dieser Zeit von vier ritterlichen Familien beherrschten Ort Weiler3) und dem zu Kurmainz gehörenden Monzingen.