Inschriftenkatalog: Die Inschriften der Stadt Halle an der Saale

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 85 Anhang 1: Stadtgottesacker (2012)

A1, Nr. 32 Bogen 32 1563–1566, 1624

Beschreibung

Bibelzitate, in drei Textblöcken nebeneinander angeordnet (AA–AC); Stiftervermerk mit Devisen (C).1) Im Bogenscheitel ein leeres Medaillon. Steinmetzzeichen an den Bogenzwickeln2) und am Gebälk.3)

  1. AA

    [WI]L MIR [IE]MAND . NACHFOLOGE(N)a) . DER NEME . SEIN . CREUTZ AVFF . SICH . V(N)D [F]OLGE . MIR / [DEN WER S]EIN LEBEN . ERHALTEN . WIL . DER . WIRTHS . VERLIERN . WER · ABE[R S]EIN LEBEN / VER[LIER]T . VMB . MEINET . WILLEN . DER . WIRTH . ES . FINDEN . MATTEI . AM . 16 .4)

  2. AB

    SELIGK . IST . DER . DER . DIE . VERSVCHVNG . ERDVLDET / DEN . NACHDEME . EHR BEWERTH . IST WIRTH . EHR DIE . / KRON . DES . LEBENS . ENTPFACHENb) . IACOB : 1 :5)

  3. AC

    MEI[N KI]N[D VER]W[I]RF . DIE ZVCHT . DES . HERN NICHT . VND . SEY . NICHT . / UNGE[D]V[L]DIG [V]BER [SEI]NER . STRAFc) . DEN . WELCHEN . DER HER . STRAFFT : / DEN [HAT] EHR . LIB . VND . HAT WOLGEFALLEN AN . IM . WIE . EIN . VATER . AM . SONE : / PROV=/ERBd) . 36)

  4. C

    [S(OLI) D(EO) G(LORIA)7) Andreas Seifart J(uris) U(triusque) D(octor) und Raths-Meister] hat für sich vnd D[ie] seinigen Diß Be//grebnüß erneuret Jm Jahr CHristi [M DC XXIV.] CHRISTVS RESVRECTI[O NOSTRA]8)

Übersetzung:

C Allein Gott die Ehre. Andreas Seifart, Doktor beider Rechte (...) Christus ist unsere Auferstehung.

Kommentar

In Inschrift A stehen als Worttrenner Dreiecke auf der Grundlinie. Erkennbar sind noch die Linien und senkrechten Striche, mit denen die Textblöcke markiert wurden. Der erhaltene Teil der Inschrift C ist kursiv ausgeführt.

Der Schwibbogen wurde vermutlich nach dem Tod des 1563 gestorbenen erzbischöflichen Rates Dr. Heinrich Eberhausen begonnen, der bei Gottfried Olearius als Besitzer (aber erst für die Jahre um 1590!) genannt wird.9) Der Jurist Dr. Andreas Seifart (1580–1633), ein Enkel des Hans (s. Anhang 1, Nr. 29), war 1608 zum Achtmann und 1612 zum Kirchvater der Ulrichsgemeinde gewählt worden. Im Jahr 1620 und im dreijährigen Wechsel von 1622 bis 1631 bekleidete er das Amt des Ratsmeisters.10)

Textkritischer Apparat

  1. NACHFOLOGEN] Sic!
  2. ENTPFACHEN] Sic! Für EMPFANGEN; vgl. DWB 3, 1862, Sp. 577.
  3. STRAF] Sic!
  4. PROVERB] Die erste Silbe des Wortes steht am Ende der vorletzten und die zweite Silbe am Ende der letzten Zeile. Über den beiden letzten Buchstaben ein Kürzungsstrich.

Anmerkungen

  1. Ergänzt nach Olearius 1674, S. 36.
  2. Siehe Anhang 2, Nr. 29, 30.
  3. Ebd., Nr. 15.
  4. Mt 16,24–25.
  5. Jak 1,12.
  6. Spr 3,11–12 nach Luther; vgl. Volz 1972, S. 1098.
  7. Nach 1 Tm 1,17 oder Rückübersetzung von 5 Mos 32,3. Vgl. Löbe 1883, S. 158, 188.
  8. Nach Philipp Melanchthon, Loci communes; vgl. CR 21, Sp. 159 („De iustificatione et fide“).
  9. Olearius 1667, fol. Sssiijr (Nr. 23). Zu H. Eberhausen s. Nr. 165.
  10. StAH H B 2, S. 112–114, 116 f.; Röber 1618a, S. 171, 174; Olearius 1667, S. 69; Dreyhaupt 2, 1750, S. 344.

Zitierhinweis:
DI 85 Anhang 1, Stadtgottesacker, A1, Nr. 32 (Franz Jäger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di085l004a1003207.