Inschriftenkatalog: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 78: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt (2009)
Nr. 494 Steinbach (Stadt Baden-Baden), kath. Pfarrkirche St. Jakob d. Ä. 1. V. 17. Jh.
Beschreibung
Giebelbekrönung (?). Außen an der nördlichen Langhauswand in etwa 4 m Höhe sekundär vermauert. Herkunft ungewiß.1 Sandstein. Querrechteckige, gerahmte Tafel mit dem Relief eines liegenden nackten Todesputto, der sich mit dem rechten Ellenbogen auf einem Totenkopf abstützt und mit der linken Hand ein auf das linke, angewinkelte Knie gestelltes Stundenglas hält. Um den Hals hängt eine Perlenkette mit Anhänger. Unterhalb der oberen Rahmenleiste die eingemeißelte Ermahnung. Über der von Roll- und Beschlagwerk umgebenen sowie von zwei Voluten flankierten Tafel ein plastisch ausgearbeitetes Vollwappen. Vor allem an den Voluten Verwitterungsschäden.
Maße: H. ca. 100, B. ca. 90, Bu. ca. 2 cm.
Schriftart(en): Humanistische Minuskel.
Memento mori
Übersetzung:
Sei des Sterbens eingedenk!
unbekannt.2 |
Anmerkungen
- Zur Vermutung Schwabs, das Grabmal stamme von einer Herzgruft, vgl. Schwab, Die frühere Pfarrkirche (wie unten).
- Geteilt: oben ein wachsender Greif mit einem sechsstrahligen Stern in der rechten Klaue, unten senkrecht gerautet. Helmzier: Über der Helmwulst ein sechsstrahliger Stern zwischen zwei Büffelhörnern.
- Vgl. Wappenfibel 80.
- Vgl. Einl. Kap. 5.6, XCIIf.
- Vgl. DI 57 (Pforzheim) nr. 220 (Abb. 152).
Nachweise
- Karl Schwab, Die frühere Pfarrkirche und die Gernerkapelle, in: Zur Stadtgeschichte von Steinbach 14–17, hier 15 (erw.).
- Karl Schwab, Baugeschichtliches über die Jakobuskirche, in: Baden-Badener Rebland 174–185, hier 181 (Abb.).
Zitierhinweis:
DI 78, Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt, Nr. 494 (Ilas Bartusch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di078h017k0049401.
Kommentar
Der Versal M ist in das Mittelband der Zeile gezwängt. Sein Mittelteil endet auf halber Zeilenhöhe. Das e ist leicht linksschräg gestellt und der Schaft des t nach links durchgebogen.
Da die Herkunft des Fragments nicht geklärt ist, bleibt ungewiß, ob das Wappen auf einen Stifter oder einen Verstorbenen verweist. Der Stechhelm deutet lediglich darauf hin, daß es sich um eine Person bürgerlichen Standes gehandelt haben wird.3 Die Datierung in das erste Viertel des 17. Jahrhunderts berücksichtigt vor allem die Verwendung der Humanistischen Minuskel, die im Bearbeitungsgebiet erst seit dieser Zeit sicher nachweisbar ist.4 Ein ähnlich ausgeführter Todesputto findet sich überdies im Unterhang des nach 1604 geschaffenen Wandgrabmals für die Markgrafen Ernst Friedrich und Jakob III. von Baden-Durlach in der Schloßkirche zu Pforzheim.5