Die Inschriften des Landkreises Schaumburg

6. Inschriften und Inschriftenträger

6.1 Denkmäler des Totengedächtnisses

Rund ein Viertel der Inschriften des Landkreises Schaumburg aus der Zeit vor 1650 entfällt auf Denkmäler des Totengedächtnisses; sie machen 183 Katalognummern der vorliegenden Edition aus. Drei Viertel dieser Objekte sind erhalten, die übrigen Inschriften konnten anhand älterer Abschriften oder Fotografien wiedergegeben werden (vgl. oben Kap. 5). Bei den meisten Objekten handelt es sich um steinerne Grabplatten, die zur Abdeckung des unter dem Fußboden gelegenen Grabs dienten, während die aus Stein oder aus Holz gefertigten Epitaphien für eine Anbringung an einer Wand oder einem Pfeiler bestimmt, also nicht an den Begräbnisplatz gebunden waren. Allerdings wurden im 19. und im frühen 20. Jahrhundert im Zuge der Umgestaltung der Kirchenräume die meisten im Fußboden liegenden Grabplatten entfernt und entweder an der Wand aufgestellt oder als Baumaterial verkauft oder anderweitig verwendet, zum Beispiel als Treppenstufe (Nr. 634). In der Jetenburger Kirche liegt noch eine Reihe von Grabplatten im Mittelgang, doch ist nicht sicher zu entscheiden, ob das ihr originaler Standort ist oder ob sie innerhalb der Kirche versetzt wurden. Die meisten Grabplatten des Bestands sind aber jetzt an einer Wand aufgestellt, so dass eine klare Trennung von Grabplatte und Epitaph entsprechend ihrer einstigen Funktion häufig nicht mehr möglich ist. 42 Objekte des vorliegenden Inschriftenbestands lassen sich verhältnismäßig sicher als Epitaphien bestimmen. 15 von ihnen sind aus Holz, eines aus Bronze (Nr. 489), die übrigen sind in Stein ausgeführt.

Die wichtigsten Standorte der Grabdenkmäler stellen zum einen die Kirchen in Stadthagen, Rinteln und Bückeburg dar. Die Residenzstadt Bückeburg weist, wie bereits erwähnt (vgl. oben Kap. 3.1), mit der Jetenburger Kirche und der Stadtkirche sogar zwei Standorte mit reicher Grabinschriftenüberlieferung auf, die verschiedene Schichten von Angehörigen des holstein-schaumburgischen Hofs greifbar werden lässt. Zum anderen wählten die Grafen von Holstein-Schaumburg und verschiedene Familien des regional ansässigen niederen Adels zeitweise die Stifte Obernkirchen und Möllenbeck als Begräbnisstätte. Während im Stift Obernkirchen 14 von 17 überlieferten Grab-[Druckseite 30]denkmälern noch vorhanden sind, haben sich für das Stift Möllenbeck nur wenige Fragmente erhalten; acht Inschriften sind kopial überliefert. Im ländlichen Bereich sind bis auf wenige Ausnahmen (Nr. 236, 343, 391 u. 660) nur Grabdenkmäler für die jeweils dort ansässigen Adelsfamilien oder für die Geistlichen der Kirchengemeinden überliefert. Eine größere Konzentration von Grabdenkmälern ist lediglich für Apelern festzustellen; die meisten der 16 Objekte erinnern an Angehörige der Familie von Münchhausen. Memorialdenkmäler für Personen aus dem bäuerlichen Stand sind aus der Zeit vor 1650 nicht überliefert.

Zeitlich verteilen sich die Grabdenkmäler relativ gleichmäßig auf den gesamten Zeitraum vom Beginn der Inschriftenüberlieferung bis 1650. Noch im Hochmittelalter entstand die fragmentarisch erhaltene figürliche Tumbendeckplatte, die ein Frauengrab im Stift Möllenbeck bedeckte (Nr. 1). Wahrscheinlich stellt die Frauenfigur, die ein Buch mit der Aufschrift [M]OLENBECH in der Hand hält, die Stifterin Hildburg dar. Das Fragment enthält die einzige in romanischer Majuskel gestaltete Inschrift des Bestands. Bereits in einer Übergangsschrift von der romanischen zur gotischen Majuskel ist die Inschrift auf einem im Stift Obernkirchen aufbewahrten Fragment aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts ausgeführt (Nr. 2). Die älteste vollständig erhaltene Grabplatte erinnert in Lauenhagen an den 1358 verstorbenen Pfarrer Heinrich Homburg. Sie zeigt eine umlaufende Inschrift in gotischer Majuskel, im Innenfeld ein flach reliefiertes nasenbesetztes Bogensockelkreuz (Nr. 9). Dieser Typus von Grabplatten mit Bogensockelkreuz ist nur noch ein weiteres Mal bei einer zweitverwendeten Platte mit einer Inschrift aus dem Jahr 1610 vertreten (Nr. 462). Die meisten der ganz erhaltenen Grabplatten aus dem Spätmittelalter zeigen in dem von einer umlaufenden Inschrift begrenzten Innenfeld ein oder mehrere Wappen, entweder in Ritzzeichnung oder im Flachrelief.113) Eine figürliche Darstellung des Verstorbenen enthält nur das kleinformatige Epitaph des Johan Duventacke in Stadthagen (Nr. 27).

Figürliche Grabdenkmäler lassen sich ansonsten im Landkreis Schaumburg erst ab dem zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts nachweisen. Der oder die Verstorbene ist in Ganzfigur zumeist im Flachrelief dargestellt, zunächst stehend,114) die Inschrift läuft auf dem Rand um. Erwachsene Verstorbene mit Ausnahme von Geistlichen werden später auch häufig auf Knien betend unter einem Kreuz abgebildet (erstmals Nr. 27, 155 u. 156). Besonders prägend wird dieser Typus für die zentralen Bilder der Wandepitaphien, auf denen in der Regel ein Ehepaar oder die gesamte Familie in Bethaltung unter einem Kruzifix kniet (z. B. Nr. 198, 290, 309, 317 oder 334). Dargestellt sind die Personen entsprechend ihrer sozialen Stellung. Männer aus dem Adel tragen auf den Grabplatten in der Regel eine Rüstung; das erste und zugleich eines der prominentesten Beispiele ist die Tumbendeckplatte für den 1527 verstorbenen Grafen Johann IV. von Holstein-Schaumburg aus der Werkstatt Jasper Robins (Nr. 133). Neben seinen Waffen hat Johann IV. einen Hund bei sich, der ebenfalls sein ritterliches Standesbewusstsein symbolisieren soll. Darstellungen von männlichen Verstorbenen in Rüstung sind im Gebiet des Landkreises Schaumburg bis Ende des 16. Jahrhunderts verbreitet (vgl. Nr. 376), danach findet sich nur noch ein vereinzelter Beleg auf dem vermutlich 1645 angefertigten Epitaph für Christian von Münchhausen, das ihn in einem Medaillon im Hüftbild zeigt (Nr. 623). Geistliche wurden in vorreformatorischer Zeit im Messornat und häufig mit Kelch und teils auch Hostie dargestellt (Nr. 136, 142, 155 u. 167), die evangelischen Pastoren fast immer im Talar mit einem Buch in den Händen (Nr. 341, 375, 458, 495, 589 u. 636). Bei den Kindergrabplatten ist je nach dem Alter des verstorbenen Kindes zu differenzieren. Säuglinge wurden als Wickelkinder auf einem Kissen abgebildet, wie auf dem Familienepitaph für Jobst Lüdersen (Nr. 290; vgl. auch Nr. 334); figürliche Einzelgrabplatten für Säuglinge sind im Landkreis Schaumburg nicht nachzuweisen. Kleinkinder, die zum Zeitpunkt ihres Todes zwischen einigen Monaten und etwa vier Jahren alt waren, wurden unabhängig von ihrem Geschlecht im Kleidchen dargestellt (Nr. 263, 374, 377, 387 u. 637). Ältere Kinder sind wie Erwachsene gekleidet; unverheiratete junge Mädchen bis etwa 14 Jahre sind mit langem offenen Haar dargestellt (Nr. 143, 216 u. 271) und können mit einem Jungfernkranz bekrönt sein (Nr. 315 u. 594). Frauen tragen eine Haube. Bei Wit-[Druckseite 31]wen reichen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts häufig Bänder von den Schultern bis zum Boden herab.

Bemerkenswert ist, dass im Landkreis Schaumburg nach dem Jahr 1600 figürliche Grabdenkmäler in Stein bis auf wenige Ausnahmen (Nr. 423, 476, 541, 594 u. 623) kaum mehr vertreten sind. Dieses Phänomen hat offenbar nicht eine wirtschaftliche Not infolge des Dreißigjährigen Kriegs zur Ursache, die eine kostenaufwändige bildhauerische Gestaltung verboten hätte. Vielmehr setzte sich schon in den beiden Jahrzehnten zuvor ein textorientierter Typus von Grabplatten durch, der bis zum Ende des Erfassungszeitraums dominierte. Hierbei ist zu unterscheiden einerseits zwischen Grabplatten, auf denen nach wie vor eine am Rand umlaufende Inschrift in der Mitte ein Innenfeld frei lässt. Die umlaufende Inschrift beinhaltet meist die eigentliche Grabschrift115) mit den Angaben zum Verstorbenen und seinem Todestag. Das Innenfeld bot Raum für Zitate aus der Bibel (z. B. Nr. 436, 437, 485, 539 u. 614) oder für Versgrabschriften (z. B. Nr. 370, 483 u. 556). Ein extremes Beispiel ist die Grabplatte für den Hohnhorster Pastor Cordt Backhaus (Nr. 524), deren Innenfeld neben den Wappen des Verstorbenen und seiner Ehefrau zwei deutsche Bibelzitate und ein lateinisches Grabepigramm enthält. Besondere Erwähnung verdienen zwei als Gegenstücke gestaltete Grabplatten für Börries von Münchhausen d. J. und seine Ehefrau Anna von Bischofshausen; im Innenfeld beider Grabplatten ist jeweils eine Versparaphrase einer Bibelstelle zu lesen, die der Vorrede zu den Begräbnisliedern von Martin Luther entnommen ist (Nr. 366 u. 411). Bei einem zweiten Typus von Grabplatten fehlt die umlaufende Inschrift. Stattdessen ist die (abgesehen von gegebenenfalls vorhandenen Wappenbeischriften) einzige Inschrift zentriert angeordnet, häufig in einem achteckigen vertieften Feld. Diese achteckige Form dominiert an der Bückeburger Stadtkirche,116) ist aber auch andernorts anzutreffen.117) In den Bückeburger Fällen geht die einheitliche äußere Gestaltung auch mit einer einem bestimmten Muster folgenden sprachlichen Gestaltung einher (s. unten).

Während Grabplatten vom Beginn der inschriftlichen Überlieferung an über den gesamten Erfassungszeitraum hinweg entstanden, folgte die Anfertigung repräsentativer Wandepitaphien, sei es in Holz oder Stein, offenbar gewissen Konjunkturen. Sie kamen im Bearbeitungsgebiet verstärkt ab den 1560er-Jahren auf in einer Phase, in der auch die Architektur in Blüte stand. Aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs sind nur wenige Objekte überliefert; erst gegen Ende des Kriegs stieg die Produktion wieder an (vgl. oben Kap. 4). Im Landkreis Schaumburg sind Epitaphien sowohl für Angehörige des Grafenhauses118) und des niederen Adels119) als auch für Geistliche120) und für Bürger, meist Funktionsträger der landesherrlichen Verwaltung oder innerhalb des städtischen Gemeinwesens,121) sowie für einen Studenten der Rintelner Universität (Nr. 630) im Original erhalten oder in Abschriften überliefert.122) Die meisten der Renaissance-Epitaphien folgen in ihrer Gestaltung dem Grundtypus der Ädikula; mehrere Exemplare sind in der Stadthäger St. Martini-Kirche erhalten. Die von Säulen gerahmte Nischenzone wird meist von der Personendarstellung123) eingenommen, die sich um Christus gruppiert. Die Nische kann von einer Wappenreihe flankiert sein, die die Vorfahren des oder der Verstorbenen repräsentiert. Darstellungen von Gottvater und Heiligem Geist können im Obergeschoss hinzukommen, auch vollplastische Tugenddarstellungen sind möglich. Bei hölzernen Epitaphien nimmt in der Regel ein Tafelbild die Nischenzone ein, lediglich [Druckseite 32] der architektonische Aufbau ist plastisch geschnitzt und farbig gefasst. Als Dekor dienen die für die Zeit typischen ornamentalen Formen aus Roll- und Beschlagwerk, in späterer Zeit auch Ohrmuschelwerk (z. B. Nr. 636 u. Abb. 324).124) Raum für Inschriften bieten neben der Nische der Gebälkfries, die Sockelzone und gegebenenfalls ein Unterhang. Prominentestes Werk ist das von Arend Robin geschaffene Standepitaph mit lebensgroßen vollplastischen Figuren Graf Ottos IV. von Holstein-Schaumburg und seiner beiden Ehefrauen in der Stadthäger St. Martini-Kirche (Nr. 284). Daneben sind aber auch andere Formen von Epitaphien anzutreffen, wie beispielsweise die Bronzetafel, die an die Mindener Bischöfe Hermann und Anton von Holstein-Schaumburg erinnert (Nr. 489). Zwei steinerne Gedenktafeln aus der Werkstatt Arend Robins gelten dem Musiker Petrus Pistorius und dem Tischler und Bildschnitzer Johann Grisendyck (Nr. 217) sowie dem Inhaber des Meinsener Krugs Sergius Sassenberg und dessen Ehefrau (Nr. 236). Der schaumburgische Kanzler Anton von Wietersheim ließ den Hauptaltar der St. Martini-Kirche in Stadthagen zu einem Epitaphaltar für seine erste Ehefrau umrüsten (Nr. 310). Ein Totengedächtnismal ganz eigenen Rangs stellt schließlich das von Graf Ernst von Holstein-Schaumburg in Auftrag gegebene Mausoleum an der Stadthäger St. Martini-Kirche dar.125)

Die Inschriften auf Grabplatten und Epitaphien folgen einem weitgehend festgelegten Grundformular, bestehend aus einem Datum, einem Ausdruck für „sterben“, standestypischen Attributen, dem Namen und gegebenenfalls der Amtsbezeichnung des Verstorbenen; beschlossen werden die meisten Grabschriften von einem kurzen Fürbittgebet. Die frühesten vollständig erhaltenen Belege für dieses Formular im Landkreis Schaumburg gehören dem 14. Jahrhundert an. Auf der Grabplatte für den Pfarrer Heinrich Homburg aus dem Jahr 1358 ist zu lesen: ANNO D(OMI)NI M CCC LVIII JN DIE BARTHOLOMEI APOSTOLI O(BIIT) DOMINVS HINRI[C]VS [H]O(M)BOR(CH) PLEBAN(VS) I(N) LOUWEN(HAGEN) (Nr. 9; vgl. Nr. 14). Hinzukommen kann ein Begräbnisvermerk, wie auf der Grabplatte für Wulbrand vom Haus aus dem Jahr 1403: Anno d(omi)ni m cccc iii circa festvm om(n)i(vm) s(an)c(t)orvm obiit Wvlbrandvs van dem hvs Miles hic sepvltvs cvivs a(n)i(m)a requiescat in pace ame(n).126) Das Formular ist in lateinischer und in deutscher Sprache gleichermaßen üblich. Die früheste deutschsprachige Grabinschrift des Bestands erinnert an den 1511 verstorbenen Johan Semmel: anno domini M° ccccc xi am dinxcedage na marie(n) entfanginge starff ioha(n) se(m)mel dem got gnedich si (Nr. 96). Insgesamt halten sich lateinische und deutsche Grabinschriften im vorliegenden Inschriftenbestand die Waage; zwölf Grabdenkmäler enthalten Inschriften in beiden Sprachen. Bei Grabdenkmälern des Landadels ist eine leichte Präferenz des Deutschen gegenüber dem Lateinischen (42 zu 30) festzustellen; allerdings sind die vor allem in der Residenzstadt Bückeburg anzutreffenden Grabdenkmäler für adlige Angehörige des Hofs und deren Familienmitglieder überwiegend auf Latein formuliert. Eindeutig überwiegt das Lateinische auf Grabdenkmälern Geistlicher; vor allem für die lutherischen Pastoren galt es, ihren humanistisch-gelehrten Bildungshintergrund durch die Sprache zu repräsentieren.

Das Grundformular der Grabschriften kann gewisse Erweiterungen erfahren. Bei der Angabe des Todeszeitpunkts wurde es im Lauf der Zeit zunehmend üblich, neben dem Tag auch die genaue Stunde zu nennen. Erstmals wird die Todesstunde bei der im Jahr 1586 verstorbenen Mette Desenis angegeben (Nr. 241). Schon etwas früher wurde auch eine Altersangabe des Verstorbenen gebräuchlich.127) Auf Wochen genaue Angaben finden sich zunächst nur bei früh verstorbenen Kleinkindern (z. B. Nr. 244), später auch bei älteren Verstorbenen: Über den 58-jährig verstorbenen Ahasver Luther von Amelunxen heißt es beispielsweise: TULITQVE SECVM ANNOS [L]VII[I] MENSES VII[I] DIES XVI (Nr. 582). Über Dietrich vom Brinck erfährt der Leser der Grabinschrift sogar, dass er 61 Jahre, sieben Monate, einen Tag und 15 Stunden gelebt habe (Nr. 557). Die Dauer der Amtszeit wird nur bei Geistlichen (z. B. Nr. 282, 458, 489 u. 501) und bei Lehrern bzw. Professoren (Nr. 221, 464 u. 606) angegeben. Bei der Formulierung von – meist euphemistischen – Ausdrücken für „sterben“ entwickelte sich vor allem im Lateinischen, wie schon [Druckseite 33] in der Antike, eine beachtliche Kreativität; das Verb mori findet sich nur ganz selten, stattdessen Wendungen wie discedere a vita (Nr. 236), rursus evocari (Nr. 634), transire (Nr. 129) oder pausam vitae facere (Nr. 575).128) Bei der letzteren Formulierung kommt die lutherische Vorstellung zum Tragen, dass der Verstorbene nach seinem Tod bis zur Auferstehung zum Jüngsten Gericht gewissermaßen sein Leben in einer Pause unterbricht, es jedenfalls nicht (nach altgläubiger Vorstellung) im Fegefeuer verbringt. Bei deutsch formulierten Grabschriften sind hingegen Formen der Verben „sterben“ oder „versterben“ weit verbreitet. Üblicher wird jedoch in nachreformatorischer Zeit die Wendung „ist entschlafen“, meist erweitert um „selig(lich)“ oder „in Gott selig(lich)“ u. ä.129) Dieses Verb soll betonen, dass der Tod lediglich eine Ruhezeit einleitet; ähnlich wird auch auf den Titelblättern vieler Leichenpredigten formuliert, wo dementsprechend das Grab häufig als „Schlaf“- oder „Ruhekämmerlein“ bezeichnet wird.130) Die Angabe der Todesursache bleibt auf den Grabdenkmälern die Ausnahme. Auf zwei Grabdenkmälern wird von einem gewaltsamen Tod berichtet: Levin von Zerssen wurde der Angabe auf seiner Grabplatte zufolge 1541 iemerlike(n) tom dode Gebroch (Nr. 156), Christian von Münchhausen wurde 1643 SCHELMISCHE[R] WEISE IAMERLICH ZV LINDHOST ERMORDET (Nr. 623). Krankheiten werden erst ab 1579 auf Grabdenkmälern thematisiert, quer durch die Altersgruppen, Geschlechter und sozialen Schichten bis hin zum Landesherrn (Nr. 284). Häufig ist nur pauschal von einem morbus – bisweilen auch im Plural – die Rede (Nr. 568, 582, 606, 625 u. 636), ansonsten reicht die Bandbreite von Fieber (Nr. 580 u. 601) über Blattern (Nr. 284), Pocken (Nr. 518) und Schwindsucht (Nr. 313) bis hin zur Pest (Nr. 597). Magdalena von Vechelde starb nach der Geburt ihres Kindes (Nr. 498).

Die ehrenden Attribute, die den Verstorbenen beigelegt wurden, unterscheiden sich nach dem jeweiligen sozialen Stand und nach dem Geschlecht. Adlige Männer wurden häufig als edel (nobilis) und ehrenfest oder auch gestreng (strenuus) bezeichnet, Frauen und Mädchen, gleich welchen Standes, als (viel)tugendreich. Das Prädikat von Gottes Gnaden (dei gratia) blieb regierenden Fürsten und deren Ehefrauen vorbehalten, ebenso das Attribut illustrissimus (durchleuchtig). Geistliche werden typischerweise als reverend(issim)us, venerandus oder honorabilis tituliert. Daneben findet sich aber ein breites Spektrum weiterer, zum Teil auch individuellerer Begriffe, um die Verstorbenen zu charakterisieren und zu rühmen: Der Theologe Johann Jakob Bernhardi beispielsweise wurde auf seinem Epitaph als flos doctorum bezeichnet (Nr. 484), der Möllenbecker Prior Jodocus Stucken als Cultor, Defensor, Promotor, Fautor et Altor Musarum (Nr. 500), Lucia Maria von Steding als MAGNVM […] MATRONIS, QVAE VIRTVTES AFFECTANT, EXEMPLVM (Nr. 625). Die meisten Grabschriften werden von einer Fürbitte beschlossen, die im Lateinischen häufig die Form cuius anima requiescat in pace aufweist, im Deutschen „dem/der Gott gnade“, „der(er)/deren/des/dessen Seele Gott gnädig sei“ o. ä.131) Auch hier sind Erweiterungen möglich: Statt einfach in pace soll Ludolph Bulles Seele i(n) electoru(m) albo (Nr. 155) ruhen, der Seele Marias von Pommern soll DER ALMECHTIGER GNADE VN(D) BAR(M)HERTIGKEIT VERLEIHE(N) (Nr. 175). Der in nachreformatorischer Zeit häufig ausgesprochene Wunsch nach einer fröhlichen Auferstehung132) ist in den Prosagrabschriften des Landkreises Schaumburg nur selten anzutreffen (Nr. 317, 438); häufig wird aber in den Versgrabschriften die Hoffnung auf die Auferstehung und das Himmelreich zum Ausdruck gebracht.133)

Heraus sticht eine Gruppe von lateinischen Prosagrabschriften in Bückeburg aus den Jahren 1620 bis 1649, die alle an Funktionsträger am Hof oder in der landesherrlichen Verwaltung bzw. ihre [Druckseite 34] Familienangehörigen erinnern und sehr ähnlich formuliert sind.134) Verwandt mit diesen Grabschriften sind die Inschriften auf den Epitaphien im fürstlichen Mausoleum in Stadthagen (Nr. 545) und auf der Grabplatte für den Professor Josua Stegmann in Rinteln (Nr. 580). Neben den erhaltenen Grabplatten sind einige weitere Grabschriften als Entwürfe im Anhang von Leichenpredigten abgedruckt, die ebenfalls zu dieser Gruppe gehören. Ob die genannten Entwürfe tatsächlich in dieser Form als Inschriften ausgeführt waren, ist freilich nicht nachzuweisen.135) Die entsprechenden Leichenpredigten haben verschiedene Prediger zum Verfasser, daher lässt sich hieraus kein Aufschluss über den Autor der Grabschriften gewinnen. Da die Grabschriften über einen Zeitraum von 30 Jahren hinweg entstanden sind, käme am ehesten der Bückeburger Pastor Johann Prange mit seiner entsprechend langen Amtszeit in Frage (vgl. Nr. 559). Allerdings fällt auf, dass die Grabschrift für seine eigene Ehefrau von dem sonst üblichen Schema abweicht. Denkbar wäre auch, dass der Verfasser im Kreis der Rintelner Professoren zu suchen ist. Die fraglichen Grabschriften folgen weitgehend einem einheitlichen Formular: Die meisten der Texte beginnen mit der Widmung B(ONAE) M(EMORIAE) S(ACRUM) und enden häufig mit den Worten HAVE ET VALE, die meist an den Leser, zum Teil aber auch an den Verstorbenen gerichtet sind. Die biographischen Informationen sind in sehr kunstvoll stilisierter Prosa verfasst,136) die trotz wiederkehrender Textbestandteile einen großen Variationsreichtum zeigt. Die Grabschriften enthalten in der Regel Angaben zum Beruf des Verstorbenen, bei Frauen ein Lob ihrer Tugenden, bei jung Verstorbenen eine Klage über ihren frühzeitigen Tod. Beispielsweise heißt es über den 27-jährig verstorbenen Arzt Johann Steinmeier: ANTE TEMPUS INVIDA MORT[I]S EVITAVIT DESTINATIO (Nr. 509). Im Entwurf der Grabschrift auf den sechsjährigen Ernst von Amelunxen wird der Tod bezichtigt: ante tempus vivis exemit. Daraus wird die Lehre gezogen, dass das Schicksal, wenn es die Sterblichen rufe, sich nicht an die natürliche Reihenfolge halte (fata mortales citando, ordinem non servare).137) Mahnende Worte an den Leser finden sich häufiger, so auch auf der Grabplatte für Ahasver Luther von Amelunxen: TU NUNC VIDE VIATOR DE VITA ET FORTUNA TIBI QVID PROMITTAS AMPLIUS QVANDO INTER ORBIS HUIUS ASPERITATES TAM LUBRICA OPTIMORUM SUNT CURRICULA HAVE ET VALE (Nr. 582; vgl. Nr. 557). Exquisit sind einige der Formulierungen für Tod und Auferstehung wie ad suum fatum venire (Nr. 557), mortalitati se subducere (Nr. 625), lucem postremam habere (Nr. 602), ad illos, qui antecessere, ire (Nr. 605).138) Häufig sind Hinweise auf Krankheiten (Nr. 568, 582, 601, 605 u. 625); auch Klagen über die widrigen Zeitumstände sind zu finden (Nr. 582, 602 u. 625). Die Grabschriften enthalten in der Regel eine genaue Angabe der Lebensdauer, einen Begräbnisvermerk und oft einen Hinweis auf die Trauer der Hinterbliebenen,139) was den Texten zusammen mit den Klagen über das Schicksal einen höheren Grad an Emotionalität verleiht, als es in älteren Grabdenkmälern üblich war. Die Freiheit von metrischen Zwängen lässt die Texte weniger stereotyp erscheinen als Versgrabschriften, so dass ihre literarische Qualität letztlich höher einzuschätzen ist als die so mancher Grabepigramme. Ein vergleichbares Phänomen ist in Helmstedt in dem stark von der Universität geprägten Bestand an Grabdenkmälern zu beobachten.140)

Im letzten Drittel des 16. Jahrhundert wurde es üblich, Bibelzitate in Grabplatten und Epitaphien aufzunehmen, während vorher allenfalls das Zitat aus Ps 50 (Miserere mei, Deus bzw. „Erbarme dich [Druckseite 35] meiner, Herr“), meist in einem Spruchband, anzutreffen war. Zu den am häufigsten zitierten Versen gehören Hi 19,25 („Ich weiß, dass mein Erlöser lebt […]“; vgl. Nr. 302, 317 u. 615), Ps 31,6 („In deine Hände befehle ich meinen Geist.“ Vgl. Nr. 198, 334 u. 476), Jh 3,16 („Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.“ Vgl. Nr. 304, 309, 310, 437, 460 u. 485) und Jh 11,25 („Ich bin die Auferstehung und das Leben […]“; vgl. Nr. 334, 348, 375 u. 391). Auf Grabdenkmälern für Kinder ist häufig das Zitat „Lasst die Kindlein zu mir kommen“ zu lesen (Mt 19,14 bzw. Mk 10,14; vgl. Nr. 315, 374, 377, 534 u. 593). Etwas individueller geprägt ist die Auswahl der Bibelzitate bei einigen Grabdenkmälern für Pastoren (Nr. 423, 458, 524, 539 u. 580). In zwei Fällen deckt sich das auf der Grabplatte angebrachte Bibelzitat mit dem Text, der in der dem jeweiligen Verstorbenen gewidmeten Leichenpredigt ausgelegt wurde (Nr. 539 u. 556); der schaumburgische Superintendent Johannes Michelbach hatte den von ihm als Grundlage der Leichenpredigt gewünschten Bibelvers noch zu Lebzeiten selbst ausgewählt.

Die Memorialkultur des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit verlangte schließlich auf Grabdenkmälern auch die Anbringung von Wappen, um die adelige Abkunft oder auch das bürgerliche Standesbewusstsein des Verstorbenen zu dokumentieren. Auf den Grabdenkmälern Adliger finden sich von Beginn der Überlieferung an Wappendarstellungen (vgl. Nr. 3 u. 10); auf den Typus der Wappengrabplatte wurde bereits hingewiesen. Ab dem zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts ziert meist eine vierteilige Ahnenprobe die Grabplatten Adliger; bisweilen sind auch nur die Wappen der Eltern dargestellt. Auf den großformatigen Epitaphien sind teils auch acht- oder sechzehnteilige Ahnenproben eines Verstorbenen oder zweier Ehepartner anzutreffen, so etwa auf dem Epitaph für Graf Otto IV. und seine beiden Ehefrauen mit seinen insgesamt 51 Wappen (Nr. 284). Auch die Münchhausensche Gruft an der Kirche von Apelern enthält an ihrem Fries zwei jeweils sechzehnteilige Ahnenproben ihrer Erbauer Claus von Münchhausen und Ursula von Quitzow (Nr. 493).141) Grabdenkmäler von Bürgern hingegen beschränken sich meist auf ein oder zwei Wappen; es handelt sich hierbei, soweit erkennbar, nicht um Elternwappen, sondern um die Wappen eines Ehepaars (Nr. 253, 290, 295, 296, 437, 460, 597 u. 660). Ähnliches gilt für die Grabdenkmäler evangelischer Pastoren (Nr. 524, 539 u. 636).

6.2 Bauinschriften an Steinbauten

Ein weiteres Viertel der in dieser Edition erfassten Inschriften datiert Neu- oder Umbaumaßnahmen an Steinbauten wie Kirchen, Klöstern, Schlössern und Rittergütern, Rathäusern und auch einigen bürgerlichen Privathäusern. Oftmals sind diese Inschriften die einzige Quelle für die zeitliche Einordnung eines Baus oder Umbaus. Die Inschriften sind auf Tür- oder Fensterstürzen, Schlusssteinen, Kaminstürzen oder eigens angefertigten Wappen- und Inschriftensteinen angebracht. An einer Stelle wurde im Stift Möllenbeck eine Inschrift in den frischen Putz geritzt (Nr. 105). Viele dieser Inschriften bestehen aus einer bloßen Jahreszahl (vgl. Anhang 1), häufig in Verbindung mit einem oder mehreren Wappen oder den Namen bzw. Namensinitialen der Auftraggeber oder bisweilen auch des Baumeisters. Zwei Bauinschriften an Kirchengebäuden nennen die Namen der Älterleute (Nr. 61 u. 209). In einigen Fällen wird ein genaues Tagesdatum angegeben (Nr. 58, 86, 101, 105 u. 224), ohne dass gesagt wird, ob es sich auf den Baubeginn oder die Fertigstellung bezieht. Nur eine Inschrift nimmt explizit auf den Baubeginn Bezug (Nr. 228), eine andere offenbar auf die Fertigstellung (Nr. 8). Längere Texte sind bei den Bauinschriften in Stein in der Minderzahl. Einige frühe Beispiele aus dem Spätmittelalter sind in lateinischen Hexametern abgefasst, so auch die früheste Bauinschrift aus dem Jahr 1355 an der Obernkirchener Stiftskirche.142) Zu erwähnen ist insbesondere die ausführliche, aus acht Hexametern bestehende Bauinschrift an der Möllenbecker Stiftskirche aus dem Jahr 1479, in der eine Traditionslinie von der [Druckseite 36] Gründung des Stifts durch Hildburg zu den Erneuerungsbestrebungen unter dem Prior Hermann von Stralen 600 Jahre später hergestellt wird (Nr. 44). Die zahlreichen Baumaßnahmen im Kontext der Klosterreform (vgl. oben Kap. 4) sind einer der Gründe, weshalb im vorliegenden Inschriftenbestand bis ins erste Viertel des 16. Jahrhunderts die Bauinschriften an kirchlichen Bauten dominieren. Die älteste erhaltene Bauinschrift an einem Profanbau aus dem Jahr 1423 findet sich an der Stadthäger Stadtbefestigung (Nr. 24). Deutlich verschiebt sich das Gewicht nach 1525 zugunsten der Bauten des Landesherrn (Schloss Stadthagen, Nr. 147, 148, 152, 157 u. 159) und dann auch des niederen Adels. Zahlreiche Wappensteine und Kaminstürze an und in den Rittergütern sowie an den städtischen Adelshöfen zeugen von der regen Bautätigkeit des landsässigen Adels vor allem in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Zu den am häufigsten beauftragten Baumeistern gehört Jakob Kölling, der sowohl für das schaumburgische Grafenhaus als auch für den niederen Landadel und an kirchlichen Bauten tätig war. Seine in den Jahren 1541 bis 1579 entstandenen Werke lassen sich anhand seines Meisterzeichens und/oder seiner Initialen identifizieren. Eine fruchtbare Phase landesherrlicher Bautätigkeit stellte dann erneut die Regierungszeit des Grafen Ernst von Holstein-Schaumburg dar. Er ließ in Bückeburg zahlreiche Neubauten errichten, die jedoch meist keine Bauinschrift tragen. Die wenigen von Ernst in Auftrag gegebenen Bauinschriften sind dafür umso monumentaler: Dies gilt für das äußere Schlosstor (Nr. 434) und noch mehr für die Fassade der Stadtkirche (Nr. 474). Auch an dem noch von Ernst begonnenen, dann von seiner Witwe vollendeten Mausoleum an der Stadthäger St. Martini-Kirche läuft außen am Fries eine großformatige Inschrift um. Das Vorbild für solche Fassadeninschriften dürfte in Italien zu suchen sein. Nach dem Tod des Fürsten im Jahr 1622 endete auch der Bauboom auf dem Gebiet des Landkreises Schaumburg: Mit Ausbruch des Dreißigjährigen Kriegs nahm die Bautätigkeit drastisch ab; nur noch 16 Bauinschriften sind zwischen 1620 und dem Ende des Erfassungszeitraums nachzuweisen.

Eine gewisse Entwicklung ist hinsichtlich der Ausgestaltung der Bauinschriften feststellbar: Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts ist eine zunehmende Neigung zu beobachten, in die Bauinschriften Sprichwörter, Zitate aus Bibel oder antiker Literatur oder sonstiges Spruchgut, teils in Form einer Devise, aufzunehmen. Bereits 1552, also sieben Jahre vor Einführung der Reformation, wurde an der Kirche von Petzen die protestantische Devise VDMIE (Verbum Domini manet in eternum) angebracht (Nr. 169). Bibelzitate mit protestantischer Stoßrichtung finden sich auch auf einem nur fotografisch dokumentierten Inschriftenstein in Rinteln (Nr. 191) und auf einem Wappenstein, der vom Stadthäger Rathaus stammen dürfte (Nr. 247). Das auch in Fachwerkinschriften verbreitete Zitat aus Psalm 127,1 („Wenn der Herr nicht das Haus baut, so arbeiten umsonst, die daran bauen.“) ziert das Alte Rathaus in Stadthagen und einen Fries, der wohl vom Schloss Bückeburg stammt (Nr. 358; vgl. Nr. 397). Im weiteren Sinne den Bauinschriften zuzurechnen sind auch zwei Beischlagwangen vom Landsbergschen Hof in Stadthagen, die den Sündenfall Adams und Evas und die Auferstehung Christi zeigen, ergänzt um entsprechende Bibelzitate.

Besonders sorgfältige künstlerische Gestaltung erfuhren vor allem die Kaminstürze. An das hohe künstlerische Niveau der von Arend Robin für die Residenzschlösser in Stadthagen und Bückeburg geschaffenen Kamine (Nr. 266, 267 u. 427) reichen die Kaminstürze in den Rittergütern des Niederadels und den Bürgerhäusern zwar nicht heran, aber zumindest für die Kamine, die der schaumburgische Kanzler Anton von Wietersheim in sein Gutshaus in Apelern einbauen ließ (Nr. 335338), hatten die Kamine im Schloss Stadthagen Vorbildcharakter. All den genannten Kaminstürzen gemeinsam ist die humanistisch geprägte Orientierung an der Antike; die Sprache der Inschriften ist dementsprechend Latein. Auf dem Landsitz in Apelern wurden, mit ganz handfestem Bezug auf die Landwirtschaft, Zitate aus Seneca und aus Varros Abhandlung über den Landbau (De re rustica) ausgewählt. Auf einem Kaminsturz, den der Bückeburger Bürgermeister Albrecht Sobbe in Auftrag gab, wird ein dem griechischen Philosophen Zenon zugeschriebenes Zitat in lateinischer Sprache wiedergegeben (Nr. 455). Die christlich geprägten Sprüche und Devisen auf Kaminstürzen auf dem Münchhausenschen Gut Brummershop (Nr. 461 u. 488) und in Bückeburger und Obernkirchener Bürgerhäusern (Nr. 456 u. 572) kommen hingegen eher dem nahe, was in Hausinschriften auf Fachwerkbauten in der Zeit üblich war. Zu erwähnen ist schließlich noch ein Kuriosum in Obernkirchen (Nr. 497): Eine zwischen die Wörter bzw. Silben [Druckseite 37] VIRTVS und CAT gesetzte Notenzeile verlangt vom Leser, dass er die Tonsilben der dargestellten Töne c, g und e einfügt, so dass sich die Inschrift VIRTVS (VT SOL MI)CAT ergibt.

6.3 Hausinschriften an Fachwerkbauten

Die bürgerlichen Bauten auf dem Gebiet des Landkreises Schaumburg wurden im Erfassungszeitraum ganz überwiegend in Fachwerkbauweise errichtet, in den Städten gleichermaßen wie auf den Dörfern. Mit Stadthagen und Rinteln weist der Landkreis zwei ausgeprägte Fachwerkstädte auf; auf diese beiden Orte entfallen fast zwei Drittel der Hausinschriften an Fachwerkbauten. Die dortigen Ackerbürgerhäuser boten vor allem auf den Schwellbalken der Obergeschosse und auf den Torstürzen Raum für geschnitzte Inschriften. Größere Inschriftenprogramme auf hölzernen Brüstungsplatten wie etwa in Hildesheim, Einbeck oder Alfeld143) finden sich hingegen nicht. Erhalten sind von den knapp 130 überlieferten Hausinschriften etwa 60 Prozent. Das muss aber nicht besagen, dass die Verlustrate hier im Vergleich zu anderen Inschriftenträgern im Landkreis Schaumburg höher ausfällt; die Hausinschriften wurden lediglich früher und umfassender dokumentiert als beispielsweise die Grabplatten.144)

Die Anbringung von Hausinschriften kam im Gebiet des Landkreises Schaumburg vor allem ab der Mitte des 16. Jahrhunderts in Schwung, doch gibt es auch bereits vereinzelte frühere Beispiele. Die frühesten überlieferten Hausinschriften, die jedoch nur aus einer Jahreszahl bestanden, gehören dem ausgehenden 15. Jahrhundert an. Über ihr Aussehen ist nichts bekannt (Nr. 46 u. A1 10). Die älteste erhaltene Fachwerkhausinschrift aus dem Jahr 1516 ziert ein Haus am Marktplatz in Rinteln (Nr. 100). Es handelt sich hierbei um einen chronikalischen Text, der über eine Massenwallfahrt nach Wilsnack und über eine Epidemie berichtet, die zahlreiche Todesopfer forderte. Ein ähnlich gearteter Text ist auch aus dem Jahr 1553 überliefert, in dem an die Schlacht von Sievershausen erinnert wurde (Nr. 171). Solche historischen Nachrichten in Form historischer Merkverse sind aber an Hausfassaden die Ausnahme.145) Die Mehrzahl der Hausinschriften enthält Spruchgut (meist in Versform) oder Bibelzitate. In mehr als der Hälfte der Hausinschriften des Erfassungszeitraums nennen sich der oder die Erbauer mit Namen, manchmal auch der ausführende Zimmermeister (Nr. 451 u. 628); fast immer wird das Baujahr angegeben. Sprachlich dominiert in den Hausinschriften eindeutig das Deutsche; nur ein Fünftel der hier edierten Hausinschriften ist ganz oder teilweise lateinisch.146)

Der verbreitetste Hausinschriftenspruch, „Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut“, ist auch im Landkreis Schaumburg von allen Hausinschriftensprüchen am häufigsten belegt.147) Gottvertrauen und Gottesfurcht der Hausbesitzer wurden aber auch in verschiedener anderer Form zum Ausdruck gebracht, z. B. „Meinen Anfang und Ende befehle ich in Gottes Hände“ (Nr. 390, 478 u. 504) oder Holt gottes wort vor allen dingen so wirt dir nimmer miszlingen (Nr. 285). Typisch für Hausinschriften sind auch Sprüche, die um Gottes Segen für die Ein- und Ausgehenden bitten (Nr. 187; vgl. Nr. 265).148) Weitere Themen, die in Hausinschriften sehr präsent sind, sind Missgunst (Nr. 342, 384, 463, 631), Kritik (Nr. 238, 661) und Unzuverlässigkeit (Nr. 100, 285) der Mitmenschen. Die sonst in Hausinschriften häufig anzutreffende allgemeine Klage über die Zeitläufe spielt hingegen im vorliegenden Inschriftenbestand kaum eine Rolle (vgl. Nr. 174).149) Nur selten finden sich individuell für ein [Druckseite 38] Haus formulierte Inschriften; besondere Beachtung verdient eine Inschrift in Wiedensahl aus dem Jahr 1607, die erläutert, dass das Haus unter tätiger Mithilfe der Nachbarn neu errichtet werden musste, weil der Vorgängerbau durch einen Brand zerstört worden war (Nr. 442).

Die meisten der genannten Hausinschriften sind als deutsche Reimverse gestaltet. Lateinische Versinschriften tragen nur fünf Häuser (Nr. 294, 333, 513, 525 u. 664). Hervor sticht ein Zitat des römischen Epigrammatikers Martial in Sachsenhagen (Nr. 525), das auf einen humanistisch-gelehrten Hintergrund der Hausbewohner schließen lässt. Den Rintelner Lateinschulrektor hat ein elegisches Distichon an dessen Haus am Kirchplatz zum Urheber (Nr. 513). Dies ist jedoch die einzige Hausinschrift im Erfassungszeitraum, deren Verfasser bekannt ist.

Bibelzitate sind im Landkreis Schaumburg ab den 1560er-Jahren in Hausinschriften anzutreffen, ein Phänomen, das als Folge der Reformation zu begreifen ist. Da das lutherische Bekenntnis im Landkreis Schaumburg erst verhältnismäßig spät offiziell eingeführt wurde, finden sich in den Jahrzehnten zuvor nur vereinzelte Belege für dezidiert reformatorisch geprägte Hausinschriften. Immerhin ließ bereits 1539 ein Hausbesitzer die aus einer Textstelle des ersten Petrusbriefs (1 Pt 1,25) abgeleitete Devise „Gottes Wort bleibt ewig“ an einem Schwellbalken in Rinteln anbringen und stellte damit seine protestantische Haltung öffentlichkeitswirksam zur Schau (Nr. 153). Doch auch nach Einführung der Reformation waren Bibelzitate, wenn eine Hausinschrift in Auftrag gegeben werden sollte, im Landkreis Schaumburg nicht die erste Wahl. Sie verteilen sich auf nur 19 Fachwerkgebäude; besonders reich mit Bibelzitaten ist das Haus in der Rintelner Brennerstraße 18 geschmückt (Nr. 212). Zu den verbreitetsten Bibelzitaten gehört der auf den Hausbau Bezug nehmende Psalm 127,1 (vgl. Nr. 220, 401, 599 u. 631), aber auch die generell in Inschriften verbreitete reformatorische Devise aus Vers 8,31 des Römerbriefs („Wenn Gott für uns ist, wer kann dann gegen uns sein?“ Vgl. Nr. 258, 322, 333 u. 402) sowie Vers 3,16 aus dem Johannesevangelium („Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.“ Vgl. Nr. 311, 332 u. 398). Daneben sind an schaumburgischen Häusern aber vielfältige weitere Bibelzitate zu lesen, in denen sich die Hausbesitzer zumeist des durch Gott gewährten Schutzes versicherten. Nur eines dieser Bibelzitate fügt sich thematisch zum Hausbau (Nr. 631): WIHR WISSEN SO VNSER IRDISCH HAVS DIESER HVTTEN ZERBROCHEN WIRD DAS WIHR EINEN BAW HABEN VON GOT ERBAWET (2 Ko 5,1).

Im Erfassungszeitraum sind Hausinschriften hauptsächlich ein städtisches Phänomen. Immerhin etwa ein Fünftel der hier edierten Hausinschriften ist in den Dörfern zu lokalisieren (vgl. oben Kap. 3.4). Hier sind es nicht so sehr die Schwellbalken, auf denen Inschriften zu finden sind, sondern die Torstürze und besonders auch die Luchtbalken in den Dielen der Hallenhäuser: Einige von ihnen enthalten nur eine Jahreszahl (A1 47 u. 49); da die Balken in der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts aber eine Höhe von rund 50 cm oder mehr aufweisen können, sind auch mehrzeilige Texte möglich (Nr. 257, 442 u. 451). Die Balken befinden sich zum Teil noch an ihrer ursprünglichen Stelle, andere wurden sekundär verbaut. Das älteste datierbare Beispiel einer – wenn auch unprofessionell ausgeführten – Luchtbalkeninschrift aus dem Jahr 1557 findet sich in einer Diele in Wiedensahl (Nr. 178).

6.4 Glocken

Für den Landkreis Schaumburg sind 26 Glockeninschriften aus der Zeit vor 1650 überliefert. 20 dieser Glocken sind erhalten. Die geringe Zahl alter Glocken steht zum einen in einem gewissen Zusammenhang mit der eher geringen Zahl an seit dem Mittelalter bestehenden Pfarrkirchen. Zum anderen ist mit zahlreichen Verlusten im Lauf der Jahrhunderte zu rechnen. Beispielsweise sind für Rinteln, für das Stift Möllenbeck oder für die Archidiakonatskirche Apelern, aber auch für die Dorfkirchen etwa in Deckbergen oder Hülsede, die durchaus reich an Inschriften sind, überhaupt keine Glockeninschriften überliefert. Ein Blick in die um 1900 entstandenen Kunstdenkmälerinventare zeigt, dass die meisten der damals erfassten Glocken auch heute noch am Ort sind. Opfer [Druckseite 39] des Ersten Weltkriegs wurde nur die Glocke aus Exten (Nr. 316); die im Zweiten Weltkrieg abgelieferten Glocken aus der Zeit vor 1650 kamen nach Kriegsende zurück (Nr. 94, 218, 324, 362, 424 u. 635). Hingegen waren bereits während des 18. oder 19. Jahrhunderts ältere Glocken durch Umguss zerstört worden.150)

Die Inschriftenüberlieferung beginnt mit einer verlorenen, vermutlich aus dem 13. Jahrhundert stammenden Glocke in Vehlen (Nr. 5). Dem 14. Jahrhundert entstammen drei oder vier Glockeninschriften, sechs sind ins 15. Jahrhundert datiert. Die hohe Zahl an Glockenneugüssen im 15. und im frühen 16. Jahrhundert erklärt sich aus gusstechnischen Neuerungen, die zu einem verbesserten Klang führten.151) Bis 1536 lassen sich sieben weitere Glocken nachweisen, anschließend ist eine Lücke bis 1561 zu konstatieren. Grund für diese Lücke ist vermutlich nicht allein ein Überlieferungszufall, denn für den Landkreis Schaumburg ist für die nachreformatorischen Jahrzehnte von etwa 1530 bis 1560 insgesamt ein Einbruch in der Herstellung von Kirchenausstattungsstücken festzustellen.152) Aus der Zeit zwischen 1561 bis 1603 sind sechs Glocken bezeugt, anschließend ergibt sich erneut eine Lücke bis 1644. Die letzten beiden Glocken im vorliegenden Inschriftenbestand sind infolge der Zerstörungen des Dreißigjährigen Kriegs angeschafft worden.

Drei der Glocken tragen Inschriften in gotischer Majuskel, darunter die bereits erwähnte undatierte Glocke in Vehlen (Nr. 5). Ihre spiegelverkehrt angeordnete Inschrift ist nur durch eine Zeichnung überliefert. Ebenfalls undatiert ist die Glocke aus Meerbeck (jetzt in Frille, Nr. 20). Sie lässt sich anhand von Vergleichsstücken aus Lemgo (Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen) in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts einordnen und mit einiger Wahrscheinlichkeit einem Gießer namens Gereke zuschreiben. Die einzige mithilfe von aufgelegten Wachsfäden in Konturschrift gegossene Inschrift findet sich auf der Schlagglocke der Bückeburger Stadtkirche aus dem Jahr 1369 (Nr. 12). Wie bei den meisten übrigen Glocken der Bückeburger Stadtkirche ist die Provenienz der Glocke nicht sicher nachzuweisen. Die älteste datierte Glockeninschrift in gotischer Minuskel rührt von den niederländischen Gießern Joris und Gillis van Haerlebeke her, die im Jahr 1397 eine Glocke für die Kirche in Bad Nenndorf fertigten (Nr. 18). Ihre mittelniederländische Inschrift ist die älteste volkssprachige des Bearbeitungsgebiets. Möglicherweise ähnlich alt wie die Nenndorfer Glocke ist eine undatierte und nicht signierte Glocke in Stadthagen (Nr. 39). In der Folgezeit nennen sich aber auf den meisten der für den Landkreis Schaumburg überlieferten Glocken die Gießer mit ihrem Namen oder ihrem Meisterzeichen. Drei Glocken aus den 1440er-Jahren gehen auf den Hildesheimer Meister Hans Meiger zurück,153) zwei Glocken aus dem Jahr 1493 auf Hermann Vogel, einen Schüler des Gerhard de Wou (Nr. 51 u. 52), zwei Glocken aus dem Jahr 1511 auf Herbert von Bippen (Nr. 94 u. 95); die beiden Glocken aus den 1640er-Jahren stammen von dem Hannoveraner Gießer Ludolf Siegfried (Nr. 617 u. 635). Eine ganze Reihe von Gießern ist mit jeweils nur einer Glocke vertreten,154) von Hans Bethinck ist neben einer Glocke auch ein Geschützmodell erhalten (Nr. 354 u. 362). Bis 1561 wurde für die Inschriften die gotische Minuskel verwendet, 1567 erstmals Kapitalis auf einer Glocke von Tile Singraf (Nr. 218).155)

Zu den auf den frühen Glocken verbreiteten Inschriftentexten gehört das Gebet O rex glorie, Christe, veni cum pace (Nr. 12, 28, 31, 33), das noch einmal auf der Glocke der Jetenburger Kirche aus dem Jahr 1603 aufgegriffen wurde (Nr. 424). Vereinzelt sind auf den Schaumburger Glocken auch die sonst vielfach bezeugten Glockensprüche anzutreffen, die auf die Funktion der Glocke abheben, so [Druckseite 40] in hexametrischer Form auf einer Glocke aus dem Jahr 1460 in der Obernkirchener Stiftskirche: defunctos plangho, uiuos voco, fulgura frangho / vox mea vox vite, voco vos, ad sacra venite (Nr. 40). Eine sprachlich elaborierte Prosafassung fand in eine Glockeninschrift in Wiedensahl aus dem Jahr 1521 Eingang: iram dei mitigo et aeris inte(m)perie(m) conpello [ . . ] christicolasq(ue) uoco (Nr. 106). Ein entsprechendes mittelniederdeutsches Pendant trägt die Glocke in Lauenhagen aus dem Jahr 1493: de(n) leve(n)dige(n) rop ic de(n) dode(n) bescri ic hagel bixine donder brec ic (Nr. 52). 13 der Inschriften nennen den Namen der Glocke, meist den einer oder eines Heiligen, der in drei Fällen mit dem jeweiligen Kirchenpatrozinium übereinstimmt (Nr. 28, 40 u. 52).156) Dieses für die vorreformatorischen Glockeninschriften typische Phänomen verschwindet in lutherisch gewordenen Regionen im Lauf des 16. Jahrhunderts. Nach der Reformation fanden zunehmend Bibelzitate Eingang ins Repertoire der Glockeninschriften: Beispiele aus dem Landkreis Schaumburg sind die Glocken in Exten (Nr. 316) und Hattendorf (Nr. 635); die Glocke der Jetenburger Kirche (Nr. 424) enthält die protestantische Devise Verbum Domini manet in aeternum. Vor allem aber wurde es üblich, in den Inschriften neben dem Namen des Gießers auch den des Pastors und weiterer Funktionsträger, die mit der Herstellung der Glocke zu tun hatten, insbesondere der Älterleute, zu nennen (Nr. 195, 218, 316, 324, 424, 617 u. 635). Am ausführlichsten unterrichtet die Hattendorfer Glocke über die Umstände ihrer Herstellung: Der Neuguss erfolgte 1649 kurz nach Ende des Dreißigjährigen Kriegs, weil die Vorgängerglocke sieben Jahre zuvor einem Brand zum Opfer gefallen war, den durchziehende Truppen gelegt hatten.

6.5 Altäre, Taufbecken und Kanzeln

Altar, Taufbecken und Kanzel gehören im Luthertum zu den sogenannten Prinzipalstücken der Kirchenausstattung. Da alle drei für den Gottesdienstbesucher gut sichtbar waren, wurde auf ihre Gestaltung im Sinne der lutherischen Lehre besonderes Augenmerk gelegt, sowohl hinsichtlich ihres Bild- als auch ihres Inschriftenprogramms. Für die Ausgestaltung dieser Kirchenausstattungsstücke entwickelte sich ein gewisser Kanon wiederkehrender Texte und Bildthemen, der sich auch im Bearbeitungsgebiet wiederfindet, insbesondere bei den Taufbecken und Kanzeln: Sie sind alle erst in nachreformatorischer Zeit neu angefertigt worden, während von den zwölf Altaraufsätzen acht noch aus dem Spätmittelalter stammen. Einer Weiterverwendung dieser Altäre, die im zentralen Mittelteil in der Regel eine Passionsdarstellung zeigen (Nr. 36, 89, 116, 193, 310 u. A1 19), standen Heiligenfiguren, meist auf den Seiten- oder Außenflügeln, nicht im Wege.

Das wohl älteste Altarretabel, ursprünglich zu einem Seitenaltar gehörig, schmückt in der Kirche in Rodenberg (Grove) jetzt den einzigen Altar (Nr. 36). Seine vor Goldgrund gemalten Passionsdarstellungen enthalten als einzige Inschrift das auf einem Schriftband aufgemalte Zitat des Hauptmanns aus Mt 27,54: Vere vere filivs dei e(r)at iste. Bei den übrigen spätgotischen Altarretabeln handelt es sich um Schnitzaltäre, die wohl nur zum Teil in Werkstätten der näheren Umgebung hergestellt wurden. Das Retabel in der St. Martini-Kirche in Stadthagen (Nr. 310), für das Otto Bernstorf eine niederländische Herkunft vermutet, wurde 1585 auf Veranlassung des schaumburgischen Kanzlers Anton von Wietersheim zu einem Epitaphaltar für seine verstorbene Ehefrau umgestaltet. Zu diesem Zweck wurde es neu in einen Renaissancerahmen eingepasst und mit neuen Inschriften versehen (Nr. 310). Das Bibelzitat aus Jh 3,16, das aus diesem Anlass aufgemalt wurde, gehört zu den im protestantischen Raum verbreiteten Inschriftensprüchen, auch beispielsweise in Hausinschriften.157) Genuin nachreformatorische Altaraufsätze finden sich im vorliegenden Inschriftenbestand nur vier: das Retabel in der Rintelner Nikolaikirche aus dem Jahr 1583 (Nr. 300), die Predella in Deckbergen von 1589 (Nr. 328), sowie die Retabel in Hattendorf und Lauenhagen, die allerdings stark durch Restaurierung überformt sind (Nr. 425 u. 643). Sie alle zeigen – einer Empfehlung [Druckseite 41] Luthers folgend158) – das Letzte Abendmahl, zumeist nach druckgraphischen Vorlagen;159) ihre Inschriften nehmen direkt oder indirekt auf das Abendmahl und den Opfertod Christi Bezug.

Das zweite Sakrament, das im Luthertum neben dem Abendmahl bestehen blieb, ist die Taufe. Entsprechend der hohen Bedeutung, die Luther der Taufe beimaß, wurde es Usus, die Taufbecken im Altarraum der Kirche aufzustellen. Dies nahm man in vielen Fällen zum Anlass für eine Neuanfertigung.160) Möglicherweise spielten hierbei auch pragmatische Überlegungen eine Rolle: Ein gegebenenfalls noch vorhandenes romanisches oder gotisches Becken, das für eine Immersionstaufe geeignet war, hätte aufgrund seiner Ausmaße in den beengten Altarräumen vieler Dorfkirchen nicht ausreichend Platz gefunden.161) Alle dreizehn Taufbecken innerhalb des vorliegenden Inschriftenbestands gehören der nachreformatorischen Zeit an; das älteste stammt aus dem Jahr 1577. Der Befund, dass in den Jahrzehnten unmittelbar nach der Reformation keine Taufbecken angefertigt wurden, deckt sich mit den Beobachtungen von Ulrike Mathies in ihrer Untersuchung der protestantischen Taufbecken ganz Niedersachsens.162) Die Taufbecken im Landkreis Schaumburg bestehen bis auf drei Ausnahmen aus Stein. Lediglich die jeweiligen Hauptkirchen in den größeren Städten Stadthagen, Rinteln und Bückeburg besitzen ein Taufbecken aus dem edleren Material Bronze (Nr. 280, 297 u. 482). Alle Taufsteine und Taufbecken entsprechen einem einstützigen Grundtypus, bei dem das Becken auf einem verhältnismäßig schlanken Schaft aufruht. Bildliche Darstellungen und längere Inschriften, die dazu dienen, das lutherische Verständnis der Taufe vor Augen zu führen, konzentrieren sich auf die Beckenwandungen; bisweilen sind aber auch an Schaft oder Sockel kürzere Inschriften angebracht. Viele der Taufbecken tragen Namen oder Wappen der Auftraggeber und eine Jahreszahl.

Eine erste Gruppe von Taufbecken entstand innerhalb weniger Jahrzehnte zwischen 1577 und 1601.163) Sie zeigen vielfach die Evangelistensymbole (Nr. 280, 347, 360 u. 412) und/oder die Apostel (Nr. 272, 347 u. 412) mit entsprechenden Namensbeischriften.164) Der Taufstein in Hattendorf (Nr. 360) trägt drei Reliefdarstellungen von Szenen aus dem Leben Jesu, unter anderem die Kindersegnung. Auf diese Szene ist das Zitat aus dem Markusevangelium (10,14: LAST DIE KINDLEIN ZV MIR KOMEN etc.) am oberen Rand zu beziehen, eines der auf Taufbecken am häufigsten nachweisbaren Bibelzitate, das der lutherischen Theologie zur Rechtfertigung der Säuglingstaufe diente.165) Eine deutsche Versparaphrase dieses Textes findet sich auf dem Taufstein in Rodenberg (Grove) (Nr. 279). Ähnlich beliebt waren der Taufbefehl (Mt 28,19) und der Vers Mk 16,16166) (Nr. 281, 297 u. 344). Davon abgesehen zeigen aber die Texte auf den Schaumburger Taufbecken durchaus eine gewisse Vielfalt: Auf dem Taufstein der Jetenburger Kirche (Nr. 272) findet sich ein elegisches Distichon, das auf die Bedeutung des Taufsakraments für die Erlösung des Menschen abhebt, in Rinteln wurde eine lateinische Versparaphrase einer Stelle aus dem ersten Johannesbrief (1,7) ausgewählt (Nr. 297). Auch das Zitat aus dem Epheserbrief (5,26) in Deckbergen (Nr. 347) gehört nicht zu den auf Taufbecken häufig zitierten Bibelstellen.167) Eine weitere Gruppe von drei sich stark ähnelnden, sehr schlicht gehaltenen Taufsteinen entstand um 1627. Zwei dieser Taufsteine gaben die Pastoren Anton und Ernst Nothold für die Kirchen in Lindhorst und Steinbergen in Auftrag (Nr. 569 u. 570); das dritte, undatierte Taufbecken wurde von Graf Hermann von Holstein-Schaumburg für die Katharinenkirche in Bergkirchen gestiftet (Nr. 591). All diese Taufbecken tragen eine kurze Namensinschrift auf einer der Seiten des quadratischen Schafts. Vollkommen aus [Druckseite 42] dem Rahmen fällt das aufwändig gestaltete Bronzetaufbecken der Bückeburger Stadtkirche, das der Bildhauer Adriaen de Vries 1615 im Auftrag des Grafen Ernst von Holstein-Schaumburg schuf (Nr. 482). Außergewöhnlich ist es nicht nur im Hinblick auf seine manieristische Formsprache, sondern auch wegen seines zeituntypischen Bildprogramms: Mit seinem viergliedrigen Schema aus Tugenden, Paradiesflüssen und Evangelisten lehnt es sich an mittelalterliche Vorbilder an.

Von zentraler Bedeutung für den evangelischen Gottesdienst ist schließlich die Predigt. Im Bearbeitungsgebiet sind dreizehn nachreformatorische Kanzeln mit Inschriften nachweisbar, die mutmaßlich aus der Zeit vor 1650 stammen; sie sind aber oft nicht genau datierbar. Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass die in fast allen Fällen aufgemalten Inschriften wiederholt durch Restaurierung überformt bzw. neu aufgetragen wurden. Es ist aber davon auszugehen, dass die jetzt sichtbaren Inschriften ältere wiedergeben. Die älteste Kanzel in der Petri und Andreae-Kirche von Hohenrode ist noch der Gotik zuzuordnen. Sie trägt aber bereits ein mittelniederdeutsches Zitat aus der Bibelübersetzung Johannes Bugenhagens, ist also auf die Zeit nach 1533 zu datieren (Nr. 91). Die erste Renaissancekanzel des vorliegenden Bestands befindet sich in der Jetenburger Kirche; sie ist mit der Jahreszahl 1564 beschriftet (A1 36). Auf den meisten Kanzelkörben sind die Evangelisten dargestellt,168) in der Regel verbunden mit einer Darstellung Christi am Kreuz oder als Erlöser. Die genannten Kanzeln entsprechen damit einem an lutherischen Kanzeln weit verbreiteten Bildprogramm.169) Ebenfalls weit verbreitet sind Szenen aus dem Leben Jesu,170) wie sie sich in Deckbergen (Nr. 457) und an der von Hans Wolf geschaffenen Kanzel der Bückeburger Stadtkirche (Nr. 480) finden. Viele der Inschriften auf den Kanzeln dienen als Bildbeischriften. Zu den Darstellungen der Evangelisten wird meist nur deren Name gesetzt; auf der nicht erhaltenen Kanzel in Möllenbeck, die aufgrund ihres komplexen Bildprogramms und ihrer zahlreichen Inschriften besondere Beachtung verdient (Nr. 511), war jedem Evangelisten ein elegisches Distichon zugeordnet, in dem das jeweilige Evangelistensymbol mit dem Leben Jesu in Beziehung gesetzt wird. Auffällig ist auf dieser Kanzel ferner ein Distichon, mit dem die Frage der Legitimität von Bildern verhandelt wird in Abgrenzung von der altgläubigen Bilderverehrung. Ferner enthielt sie neben einer Auftraggeberinschrift ein ebenfalls in Versform abgefasstes Gebet, in dem der Prediger vor seiner Predigt um göttlichen Beistand bittet. Einen Bezug zum Predigtamt haben auch viele der Bibelzitate, wie sie sich auf vier Kanzeln des vorliegenden Inschriftenbestands finden, so insbesondere auf der reich mit Inschriften geschmückten Kanzel in Hülsede (Nr. 250), aber auch in Hohenrode, wo mit Mt 23,3 empfohlen wird, die Lehren der Pharisäer und Schriftgelehrten zu beherzigen, nicht jedoch ihr Handeln zu imitieren (Nr. 91). In Probsthagen werden die Gläubigen dazu aufgefordert, Buße zu tun (Nr. 653). Auch solche paränetischen Inschriften gehören zum üblichen Repertoire der Inschriften auf Kanzeln.171) Von der Hattendorfer Kanzel ist die Tür erhalten, die neben einer Darstellung des Erlösers ein auf Kanzeltüren auch anderweitig nachweisbares Zitat172) aus dem Johannesevangelium enthält: ich bin die thur zu den schaffen so Jemandt durh mich eingehet der wirt selig werden (Nr. 547). Auf einer der Kanzeln ist die aus I Pt 1,25 abgeleitete protestantische Devise Verbum dei manet in aeternum zu lesen (Nr. 652).

6.6 Sonstige kirchliche Ausstattungsstücke

Im vorliegenden Inschriftenbestand sind 30 Kelche, vier Oblatendosen und drei Patenen nachgewiesen; abgesehen von drei Kelchen sind alle genannten Objekte noch vorhanden. Häufig sind sie undatiert und nur aufgrund stilkritischer Erwägungen zeitlich einzuordnen. Immer wieder ist bei Kelchen damit zu rechnen, dass sie aus älteren Einzelteilen neu zusammengefügt und ergänzt wurden (vgl. Nr. 128, 395 u. 552). Die allermeisten Kelche im vorliegenden Band tragen am Nodus oder am Schaft den Namen Jesu; vereinzelt wird auf den spätmittelalterlichen Kelchen auch Maria [Druckseite 43] genannt (Nr. 50, 69 u. 123). Ein auf dem Fußhals angebrachtes Kruzifix wird häufig mit dem Kreuztitulus bezeichnet. Sechs Kelche und zwei Oblatendosen sind auf der Unterseite mit einer Gewichtsangabe versehen,173) auf den zwei Oblatendosen sind zusätzlich der Name bzw. die Initialen des Küsters eingeritzt (Nr. 428 u. 429). An längeren Texten finden sich auf den vasa sacra des Bearbeitungsgebiets fast nur Stifterinschriften, die in vorreformatorischer Zeit noch mit einem Fürbittgebet für den oder die Stifter kombiniert sein können (Nr. 69 u. 192), so auch auf dem Kelch, den Hinrik Vischer und seine Frau Grete der Stadthäger St. Martini-Kirche gestiftet haben (Nr. 25). Der wohl in die Zeit um 1400 zu datierende Kelch trägt die älteste überlieferte deutschsprachige Inschrift des vorliegenden Bestands. Als Stifter traten sowohl Bürger (Nr. 25, 69, 262, 371, 600 u. 604) als auch Kleriker (Nr. 88, 107, 192 u. 618), Adlige (Nr. 38, 110 u. 561) und nicht zuletzt der Landesherr auf (Nr. 80 u. 183). Zum Teil haben die Stifter auch ihr Wappen anbringen lassen; auf zwei Kelchen findet sich eine Devise (Nr. 128 u. 561). Neben den Stifterinschriften sind andere zusammenhängende Texte auf den vasa sacra im Landkreis Schaumburg kaum zu finden. Ein Kelch aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts enthält den Text des Ave Maria (Nr. 38), auf der Wandung einer Oblatendose, die vermutlich aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts stammt, ist ein Zitat aus dem ersten Korintherbrief eingraviert, das sich mit dem Brot des Abendmahls in Beziehung setzen lässt (Nr. 641).

Die übrige Kirchenausstattung lässt sich mit Ausnahme der Wand- und Deckenmalereien (dazu Kap. 6.7) nicht zu größeren Gruppen zusammenfassen. Aus dem Spätmittelalter haben sich drei Paramente mit Heiligendarstellungen erhalten. Dazu gehört ein Antependium im Stift Obernkirchen (Nr. 45) und ein weiteres, aus Dalmatikstäben zusammengesetztes in der Stadthäger St. Martini-Kirche (Nr. 66). Besonders hervorgehoben zu werden verdient aufgrund seiner Seltenheit ein Substratorium oder „Mittelstück“ (Nr. 146) in der Jacobikirche in Rodenberg (Grove). Seine Inschriften stehen im Bezug zu seiner Zweckbestimmung als Unterlage für das Korporale während der Eucharistiefeier. Ebenfalls aus vorreformatorischer Zeit rühren die wenigen Glasmalereien des Bestands her, die sich jedoch nicht mehr in situ befinden. Teile eines Wurzel-Jesse-Zyklus aus der Möllenbecker Stiftskirche wurden bereits Ende des 18. Jahrhunderts vom hessischen Landgrafen erworben und nach Kassel gebracht (Nr. 84), drei Glasmalereien, die mutmaßlich aus dem Stift Obernkirchen stammen, verwahrt das Museum Eulenburg in Rinteln (Nr. 122).

Das innere Erscheinungsbild vieler lutherisch gewordener Kirchen hat sich durch den Einbau von Emporen nachhaltig verändert, deren Brüstungen Platz für Bild- und Inschriftenprogramme boten. Im Landkreis Schaumburg sind besonders die Fürstenprieche in Stadthagen mit ihrem Apostelcredo (Nr. 185) sowie die Emporenbrüstungen in Hülsede und Rinteln zu beachten. Während die biblische Szenenfolge in Rinteln (Nr. 503) nur wenige Inschriften enthält, gibt sich die 1574–77 entstandene Emporenbrüstung in Hülsede als Propagandainstrument für die lutherische Lehre und gegen die Papisten (Nr. 249). Möglicherweise waren noch mehr Emporenbrüstungen im Landkreis Schaumburg mit Bildern und Inschriften versehen, die durch Übermalung zerstört worden sein könnten. Hinzu kommt, dass viele Emporen im Lauf des 20. Jahrhunderts bei rückläufiger Zahl der Gottesdienstbesucher wieder entfernt wurden. Dadurch ging die Empore in Petzen verloren, die die Namen des Tischlers, des Pastors und eines Ältermanns zeigte (Nr. 622).

Zeugnis der nachreformatorischen Stiftertätigkeit geben neben den Altären und Taufbecken einige Altar- und Wandleuchter (Nr. 293, 553, 621 u. 627), aber auch der Armenkasten der Stadthäger St. Martini-Kirche (Nr. 382). Hinzuweisen ist schließlich noch auf zwei Orgeln in Bückeburg und Rinteln (Nr. 481 u. 519), von denen nur noch diejenige in Rinteln erhalten ist.

6.7 Wand- und Deckenmalereien

Aus dem Mittelalter haben sich Wand- und Deckenmalereien mit Inschriften im Landkreis Schaumburg nur fragmentarisch erhalten (Nr. 6, 7, 67, 74, 78 u. 124). Doch beinhaltet der vorlie-[Druckseite 44]gende Inschriftenbestand einige herausragende Beispiele für umfangreiche Wandmalereiprogramme aus der Frühen Neuzeit. An erster Stelle ist hier die St. Aegidien-Kirche in Hülsede zu nennen, deren Gewölbekappen im Jahr 1577 mit einem biblischen Bilderzyklus ausgemalt wurden (Nr. 275). Als geistiger Urheber des Bild- und Inschriftenprogramms ist der langjährige dortige Pastor Ludolf Busse anzusehen. Die Deckenmalereien, die elf alt- und neutestamentliche Szenen vereinen, gehören zu den bedeutendsten protestantischen Bilderzyklen im norddeutschen Raum. Besondere Beachtung verdienen sie vor allem wegen ihres zweisprachigen Inschriftenprogramms: Jedem Bild ist ein lateinischer (links) und ein mittelniederdeutscher Text (rechts) zugeordnet, zumeist in Versform, der dazu dient, die bildliche Darstellung zu erörtern und zu kommentieren. Die Deckenmalereien sind verhältnismäßig gut erhalten; wo Lücken entstanden sind, konnten viele der Texte nun anhand der Vorlagen rekonstruiert werden.

Ein weiteres bedeutsames Wand- und Deckenmalereiprogramm schuf der Hildesheimer Maler Johannes Hopffe zwischen 1603 und 1608 im Auftrag von Graf Ernst von Holstein-Schaumburg in der Bückeburger Schlosskapelle (Nr. 453). Es enthält aber nur wenige Inschriften, die zudem stark durch Restaurierung überformt sind.

Vor allem textzentriert sind die jüngst freigelegten Wandmalereien im Kloster Möllenbeck.174) Sie entstanden in den Jahrzehnten nach der Reformation, in denen der Gebäudekomplex einen Lateinschulbetrieb beherbergte (vgl. Nr. 393). Hierbei ist zu unterscheiden zwischen professionell ausgeführten Wandmalereien und eher graffito-artigen Inschriften, die von Laienhand, vermutlich von den Schülern, angebracht wurden. Es handelt sich aber bei letzteren nicht um bloße Namensinitialen, sondern durchaus um längere Texte, beispielsweise Bibelparaphrasen in Form elegischer Distichen (Nr. 408, 578 u. 579).175) Größere Inschriftenprogramme wurden bislang in drei Räumen entdeckt, deren ursprüngliche Nutzung aber nicht immer zweifelsfrei zu klären ist. Am ehesten lässt sich die Zweckbestimmung des Raums 44 im Ostflügel des Obergeschosses nachvollziehen (Nr. 393). Inschriften auf Hebräisch, Griechisch und Latein unterstreichen den Anspruch der Möllenbecker Schule, eine umfassende Ausbildung in allen drei Sprachen zu bieten; ein Zitat aus Ciceros Rede Pro Archia poeta betont den Wert der Bildung allgemein, weitere Inschriften wollen die Lernenden zu Arbeitseifer anhalten, so dass die Annahme naheliegt, dass es sich um einen Unterrichtsraum handelte. Der zuletzt restaurierte Raum 39 im Obergeschoss des Ostflügels wurde 1587 im Auftrag des damaligen Subpriors Hermann Wedemhoff ausgemalt (Nr. 319). Neben Zitaten aus Hiob (19,25–27) und dem Johannesevangelium (3,14–16) birgt er eine eher ungewöhnliche Deckeninschrift, die sich kreisförmig um eine ‚Schweigerose‘ windet und dazu aufruft, über das, was unter dieser Rose besprochen worden ist, Diskretion zu wahren.176) Besonders sticht das Inschriftenprogramm in Raum 22 des Erdgeschosses heraus, das von dem Prior Jodocus Stucken (1581–1596) in Auftrag gegeben wurde (Nr. 359). Im Zentrum stehen die Themen Tod und Auferstehung, die mit einer deutlich lutherischen Akzentsetzung entfaltet werden: einerseits mithilfe bildlicher Darstellungen, unter anderem einer Wandmalerei des Bildtypus von Gesetz und Evangelium mit den entsprechenden Bildbeischriften, andererseits mit einer Reihe von Bibelzitaten und lateinischen Epigrammen, die dem Leser die Vergänglichkeit alles Irdischen vor Augen stellen.

Zitationshinweis:

DI 104, Landkreis Schaumburg, Einleitung, 6. Inschriften und Inschriftenträger (Katharina Kagerer), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020e008.

  1. Nr. 10, 14, 17, 19, 21, 22, 23, 41, 42 u. 96»
  2. Nr. 133, 136, 137, 142, 143 u. 145»
  3. Während sich der speziellere Terminus „Grabschrift“ auf eine Textgattung bezieht, bezeichnet „Grabinschrift“ sämtliche auf Inschriftenträgern aus dem Bereich Begräbnis und Totengedenken angebrachten Texte. »
  4. Nr. 557, 582, 601, 602, 605, 625 u. 634; vgl. auch Nr. 539 u. 556 mit achteckigem Innenfeld bei zusätzlicher umlaufender Inschrift. »
  5. Nr. 559, 566, 580, 597, 606 u. 619»
  6. Nr. 175, 237, 284, 489 u. 545»
  7. Nr. 188, 198, 242, 278, 309, 315, 317, 334, 498, 512, 623, 633 u. 637»
  8. Nr. 204, 341, 423, 458, 486, 495, 500, 501, 523, 589 u. 636»
  9. Nr. 211, 241, 253, 290, 296, 310, 313, 391, 594 u. 660»
  10. Zu den Epitaphien der ehemaligen Grafschaft Schaumburg vgl. insbesondere Tebbe, Epitaphien. »
  11. Bei den Epitaphien für Christopher Bohne und seine Ehefrauen (Nr. 498) und für Bruno Samsonius (Nr. 630) füllt eine Schrifttafel die Nischenzone. »
  12. Häufig geht die Gestalt der Epitaphien auf Stichvorlagen zurück; vgl. Tebbe, Epitaphien, S. 94–117. »
  13. Nr. 544, 545 sowie Nr. 505, 546 u. 567»
  14. Nr. 21; vgl. Nr. 10, 22, 54, 55, 59, 109, 210 u. ö. »
  15. Nr. 242, 244, 263, 271, 278, 284, 290 usw. »
  16. Vgl. Reg. 6 s. v. „sterben“. »
  17. Vgl. Reg. 6 s. v. „sterben“. »
  18. Titelblätter der Leichenpredigten für Franz von Ditfurth, Christian von Münchhausen, Ludolf von Münchhausen, Ernst Nothold, Johannes Statius von Westphalen, Tönnies von Zerssen sowie der von Johannes Michelbach verfassten Exequiae Ernestinae. Vgl. DI 85 (Stadt Halle an der Saale), Einleitung S. XLIII»
  19. Vgl. Reg. 6 s. v. „Fürbitte“. Vgl. Wulf, Versuch einer Typologie, S. 135. »
  20. Vgl. z. B. DI 88 (Lkr. Hildesheim), Nr. 185, 245, 297, 302, 332 u. 381; DI 96 (Lkr. Northeim), Nr. 232, 254, 281, 297 u. G37»
  21. Vgl. Reg. 6 s. v. „Auferstehung, Jenseits, Erlösung“. »
  22. Nr. 509, 517, 557, 568, 582, 601, 602, 605, 619, 625 u. 634»
  23. Einige dieser Entwürfe sind in den Anmerkungen zu den Inschriften Nr. 447, 582 u. 602 abgedruckt. »
  24. Die Satzstruktur ist komplex (z. B. Nr. 509, 545 u. 557), die Wortstellung beinhaltet zahlreiche Hyperbata. Am extremsten sind in dieser Hinsicht die Inschriften im Mausoleum in Stadthagen gestaltet (Nr. 545). »
  25. Nr. 582, Anm. 16. »
  26. Vgl. die Wendung inducta vitae pausa im Entwurf der Grabschrift für Ernst Friedrich von Kerssenbrock (unter Nr. 447, Anm. 5) und glorioso mature adscita caeli contubernio animula im Entwurf der Grabschrift für Ernst von Amelunxen (unter Nr. 582, Anm. 16). »
  27. Z. B. SEQUENTE SUORUM DESIDERIO (Nr. 557), DESIDERABILIS (Nr. 568), OBIIT … INTER FILIARVM AMICORVMQVE LACRIMAS; MAXIMVM SVI DESIDERIVM RELINQVENS BONIS OMNIBVS (Nr. 580), PARENTES MOESTISSIMI (Nr. 601 u. 634), PARENTUM DOLOR (Nr. 605). »
  28. Vgl. DI 61 (Stadt Helmstedt), Einleitung S. 33ff. »
  29. Vgl. auch Reg. 10 s. v. „Ahnenprobe“. »
  30. Nr. 8; s. auch Nr. 11, 16, 44, 93 u. 121»
  31. DI 58 (Stadt Hildesheim), Nr. 578, 632 u. 658; DI 42 (Stadt Einbeck), Nr. 133; DI 88 (Lkr. Hildesheim), Nr. 311»
  32. Vgl. oben Kap. 5»
  33. Einige Beispiele aus Hameln erwähnen Wehking/Wulf, Hausinschriften, S. 195; vgl. z. B. DI 28 (Stadt Hameln), Nr. 40»
  34. Vgl. dazu Wehking/Wulf, Hausinschriften, S. 190f. »
  35. Nr. 182, 257, 332, 342, 398, 432, 522, 562, 588, 590, 608 u. 620»
  36. Vgl. dazu Robert Favreau, Le thème épigraphique de la porte, in: ders., Études d’épigraphie médiévale. Recueil d’articles de Robert Favreau rassemblés à l’occasion de son départ à la retraite, Bd. 1, Limoges 1995, S. 547–567. »
  37. Zu den üblichen Themen in Hausinschriften vgl. Wehking/Wulf, Hausinschriften, S. 192–194. »
  38. Nr. 51 u. 617; vgl. Nr. 195, Anm. 1. Häufig ist die Inschrift der älteren Glocken nicht überliefert. »
  39. Vgl. Jörg Poettgen, Glocken der Spätgotik. Werkstätten von 1380 bis 1550 (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, Beiheft XII/4. Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XII 1b N.F., 6. Lieferung), Köln 1997, S. 6f. »
  40. S. oben Kap. 4. Eine ähnliche Lücke im Bereich der Glockeninschriften besteht auch in den Landkreisen Göttingen, Holzminden und Northeim, und auch für andere Regionen Deutschlands gilt, dass etwa ab dem zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts deutlich weniger Glocken gegossen wurden als zuvor; vgl. das Material bei Walter, Glockenkunde, S. 155–361 sowie z. B. DI 41 (Lkr. Göppingen), Einleitung S. XL»
  41. Nr. 28 (mit weiteren Informationen zu Meiger), 31 u. 33. Vgl. DI 88 (Lkr. Hildesheim), Nr. 24 mit Anm. 5. »
  42. Nr. 97, 112, 149, 195, 218, 316, 324 u. 424»
  43. Zu den Schriften der einzelnen Gießer s. unten Kap. 8.2»
  44. Vgl. Register 7a: Texttypen s. v. Glockenname. »
  45. Vgl. Register 7b: Zitate s. v. Bibel, Jh 3,16. »
  46. Luther, WA, Bd. 31,1, S. 415 (Predigt über Psalm 111). »
  47. Vgl. Oertel, Das protestantische Abendmahlsbild, bes. S. 260–266. »
  48. Mathies, Taufbecken, S. 13f. »
  49. Vgl. DI 88 (Lkr. Hildesheim), Einleitung S. 33. Solche romanischen Becken werden noch in den Kirchen von Hülsede und Beckedorf (aus Deckbergen; vgl. Bentrup, Kirchen in Schaumburg, S. 19) sowie im Museum Bückeburg aufbewahrt. »
  50. Mathies, Taufbecken, S. 88f. »
  51. Nr. 272, 279, 281, 344, 347, 360 u. 412»
  52. Vgl. Mathies, Taufbecken, S. 95. »
  53. Mathies, Taufbecken, S. 33. »
  54. Vgl. Mathies, Taufbecken, S. 98. »
  55. Vgl. die Aufstellung bei Mathies, Taufbecken, S. 264. »
  56. Nr. 250, 502, 511, 551, 586, 650 u. 653»
  57. Vgl. Poscharsky, Kanzel, S. 112–115. »
  58. Poscharsky, Kanzel, S. 117f. »
  59. Poscharsky, Kanzel, S. 144. »
  60. Poscharsky, Kanzel, S. 139. »
  61. Nr. 110, 395, 428431, 552 u. 618»
  62. Vgl. dazu Finck, Gemalte Gelehrsamkeit. »
  63. Sie sind mit einigen der Wandmalereien im Kloster Alpirsbach vergleichbar, die ebenfalls im Kontext eines Schulbetriebs entstanden sind; vgl. DI 94 (Lkr. Freudenstadt), Nr. 334, bes. Nr. 334/107–109. »
  64. Ein ähnlicher Text ist in einem Bürgerhaus in Lüneburg nachgewiesen; vgl. DI 100 (Stadt Lüneburg), Nr. 626»