Inschriftenkatalog: Stadt Worms
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 29: Worms (1991)
Nr. 238 Andreasstift 1449
Beschreibung
Inschrift des Andreasglöckners Johannes Gunther aus Seligenstadt. Türsturz zur früheren Glöcknerstube, heute Steinkammer, des Nordturmes. Querrechteckiger Quader aus rotem Sandstein mit vierzeiliger Inschrift, zum Teil nicht voll ausgeführt, links unten bei Entstehung Ausbruch des Steines umgangen. Bestoßen.
Maße: H. 44,5, B. 117, Bu. 4,3-4,7 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel.
Anno · d(omi)ni · m · cccc · xlixa) · / ioh(ann)es · gu(n)theru(s)b) · de · sel/genstat · ca(m)panat/orc) · h(uius) · ecc(lesi)ed) ·
Übersetzung:
Im Jahre des Herrn 1449 Johannes Gunther aus Seligenstadt, Glöckner dieser Kirche.
Textkritischer Apparat
- 1444 Böcher.
- Kürzungsstrich über u wie für u(m).
- Letzte Zeile nicht mehr bei Mus.Inv. Ab campanator nur noch vorgezeichnet.
- Außer beim ersten Buchstaben nicht mehr sauber ausgeführt.
Anmerkungen
- Vgl. als weiteres zeitnahes Beispiel einer unfertigen Inschrift den Dreijungfrauenstein von um 1430, Nr. 222.
- Vgl. Nr. 272.
Nachweise
- Kdm. Worms 152.
- Mus.Inv. MG Nr. 94.
- Böcher, St.-Andreas-Stift 5.
Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 238 (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0023802.
Kommentar
Die Inschrift an relativ verborgener Stelle wurde sauber in Ritzung vorgezeichnet, jedoch nicht mit derselben Qualität nachgearbeitet, so daß man zwei verschiedene und unterschiedlich qualifizierte Hände bei der Ausführung vermuten muß.1) Der Grund für den Abbruch der Arbeiten ist unbekannt. Sollte die Inschrift eine Totengedächtnisinschrift darstellen, könnte man den unfertigen Zustand so erklären, daß wegen Formularfehlern – es fehlen Tag und obiit – und ästhetischen Mängeln das Werk nicht akzeptiert und der Stein sozusagen als Ausschußproduktion vermauert wurde. Dem widerspricht in gewissem Sinne, daß die Inschrift eines Glöckners just den Türsturz seiner Stube bildet. Von daher wäre zu vermuten, daß Johannes Gunther sich im Zusammenhang mit Baumaßnahmen verewigen ließ. Im letzteren Fall ist es durchaus möglich, daß der zu 1449 erwähnte Johannes Gunther mit dem 1472 verstorbenen Vikar Johannes Gunther aus Seligenstadt identisch ist.2)