Inschriftenkatalog: Stadt Passau bis zum Stadtbrand von 1662
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 67: Stadt Passau (2006)
Nr. 325 St. Johannis-Spital, Kirche 1506
Beschreibung
Grabplatte für Jörg Planckl (?) und seine Ehefrau (?), mit später eingefügtem Wappen von 1532 (Nr. 455), an der Westwand im sechsten Abschnitt von Norden, obere Platte, durch den Beichtstuhl verdeckt. Rotmarmor. Mehrfachverwendung der Platte. Oben die Inschrift für Planckl, darunter in kreisförmigem Medaillon das Wappen mit Beischrift und Jahreszahl. Die Beschriftung durch Jörg Planckl stellt bereits die Zweitnutzung der Platte dar. Von der Erstbeschriftung sind jedoch nur noch Schaftreste sichtbar. An den Langseiten mit Textverlust steinmetzmäßig behauen. Ursprünglicher Standort unbekannt.
Maße: H. 160 cm, B. 50 cm, Bu. 8 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel.
[d]a lig[t]a) begrab[enb) – – – /J]org pḷanc[.]l vate[r – – –/.]ndc) [– – –]vndd) / [s]ein havsfravee) vd[– – –] / seine gesbistretf) de(n) [– – –] / g̣ot genad 156g)
Textkritischer Apparat
- Es folgen einige größere, mit Quadrangeln versehene Schäfte, die vermutlich zur älteren Beschriftung gehören.
- b teils von der Trennwand des Beichtstuhles verdeckt.
- Davor ein Mittellängenschaft erkennbar.
- Buchstabenreste.
- Sic, n fehlt; r und a teils von der Trennwand des Beichtstuhles verdeckt.
- Sic, eventuell für Geschwister; i teils von der Trennwand des Beichtstuhles verdeckt.
- Sic, lies 1506.
Anmerkungen
- Zur Schrift vgl. Einleitungskapitel S. XLIV.
Zitierhinweis:
DI 67, Stadt Passau, Nr. 325 (Christine Steininger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di067m010k0032500.
Kommentar
Der vorliegende Schrifttyp muss einer Schriftgruppe zugeordnet werden, die um 1500 auftritt, parallelogramm- und trapezförmige Buchstaben verwendet und in zwei weiteren Fällen Probleme mit der arabischen Null aufweist1). Daraus lässt sich schließen, dass es sich bei der Jahreszahl dieser Inschrift um 1506 handeln muss.
Die Lesung des Familiennamens ist unsicher, daher konnte zu den bestatteten Personen nichts ermittelt werden.