Inschriftenkatalog: Landkreis Schaumburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 104: Landkreis Schaumburg (2018)

Nr. 661 Bückeburg, Museum Bückeburg 17. Jh.

Beschreibung

Zwei Balken. Holz. Die Fachwerkbalken stammen von der Rückseite des Hauses Niedernstraße 50 in Stadthagen. Die in zwei Zeilen verlaufende Inschrift A ist erhaben in vertieftem Feld ausgeführt. Die Buchstaben tragen Reste einer roten Fassung, einzelne Buchstaben sind nur noch schwach erhaben erhalten. Der Verbleib des Balkens mit der Inschrift B ist unklar.

Inschrift B nach Kdm.

Maße: H.: 25 cm (A); B.: ca. 400 cm (A); Bu.: 8,5 cm (A).

Schriftart(en): Kapitalis (A).

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Inga Finck) [1/1]

  1. A

    RICHTE NICHT MICH VND DIE MEINEN ·SIHE AN ZVVOR DICH VND DIE DEINEN · 1) /MAN KAN ES NICHT MACHEN ALSO · DAS ES IEDERMAN GEFALLEN THVE ·

  2. B †

    LAS EINEN IEDEREN BINBENa) / DER EHR ISTSO BLEIBESTb) DV AVCH DER [DV BIST]2)

Versmaß: Deutsche Reimverse.

Kommentar

Gleichmäßig geschnitzte Kapitalis mit Sporen und ausgeprägtem Wechsel zwischen Haar- und Schattenstrichen. Der untere Bogen des S ist eingerollt. Ob die Inschrift noch in die Zeit vor 1650 gehört, lässt sich nicht mit Sicherheit bestimmen. Schönermark gibt an, das Gebäude sei in dieselbe Zeit zu datieren wie das Gebäude Echternstraße 22 (Nr. 522), das mutmaßlich 1621 errichtet wurde; er stützt sich dabei auf die Fachwerkzier der Vorderseite des Gebäudes Niedernstraße 50.3) Weiland hingegen nennt das Jahr 1711 als Erbauungszeit des Hauses;4) allerdings ist denkbar, dass damals ein älterer Balken wiederverwendet wurde. Die Buchstabenformen des verbliebenen Balkens lassen keine genaue zeitliche Einordnung zu.

Textkritischer Apparat

  1. BINBEN] vermutlich statt BLEIBEN.
  2. L klein und hochgestellt.

Anmerkungen

  1. Wander, Sprichwörterlexikon, Bd. 3, Sp. 1669, Nr. 17. Der Spruch ist laut Wander in der 1605 erschienenen Sammlung Der Teutschen Weissheit von Friedrich Petri nachgewiesen.
  2. Vgl. Wander, Sprichwörterlexikon, Bd. 2, Sp. 1796, Nr. 5: „Lass jeder einen, der er ist; so bleibst du auch, der du bist.“
  3. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 89.
  4. Weiland, Die alten Häuser in Stadthagen, S. 265.

Nachweise

  1. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 89.

Zitierhinweis:
DI 104, Landkreis Schaumburg, Nr. 661 (Katharina Kagerer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020k0066102.