Inschriftenkatalog: Landkreis Schaumburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 104: Landkreis Schaumburg (2018)

Nr. 526 Stadthagen, St. Martini 1622

Beschreibung

Gruftplatte für Fürst Ernst von Holstein-Schaumburg, wiederverwendet als Altarstipes. Stein. Die Inschrift befindet sich an der Vorderseite des Stipes. Sie ist mit schwarzer Farbe auf den Stein aufgemalt und wurde anscheinend im Zuge einer Restaurierung überarbeitet.1) Der Wortlaut der vorhandenen Inschrift entspricht aber wohl dem Original. Eine jüngere Jahreszahl an einer Holzbrüstung ist nicht mehr erhalten.2) Zum Altarretabel vgl. Nr. 310.

Maße: H.: 101,5 cm; B.: 250,5 cm; Bu.: 4,8–5,5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis mit Versalien und Minuskeln.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Inga Finck) [1/1]

  1. ILLUSTRISSIMUS PRINCEPS ERNESTUS, / COMES HOLSATIAE SCHAWENBURGIAE / ET STERNBERGAE DOMINUS GEHMAE etc.a) / INOPINANTER MORTALITATI EX/EMTUS, HOC TANTISPER SEQUES=/TUSb) TUMUIOc) CUBAT, DUM POST / FATA DEMUM SURGENTI QUOTd) VI/VUS MOL-RIe) / CA[E]PIT ET PATERf) CONDI/TOR [ - - - ] M DC XXIg)

Übersetzung:

Der durchlauchtigste Fürst Ernst, Graf von Holstein-Schaumburg und Sternberg, Herr zu Gemen usw., der unerwartet der Schar der Sterblichen entrissen wurde, liegt, einstweilen abgesondert, in diesem Grabmal, bis ihm, wenn er nach seinem Tod schließlich wieder aufersteht, […] sein Vater und Schöpfer ihm so viele Dinge, wie er zu Lebzeiten begonnen hatte, ins Werk zu setzen, […] im Jahr 1622.

Kommentar

Vermutlich diente der Stein als Gruftplatte für Fürst Ernst, als dieser 1622 vorläufig im Altarraum der St. Martini-Kirche bestattet wurde.3) Das als Grabstätte für Ernst bestimmte Mausoleum (vgl. Nr. 545) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt, so dass Ernsts Sarg erst 1625 in die Gruft unter dem Mausoleum überführt werden konnte.4)

Textkritischer Apparat

  1. etc.] in Minuskeln und kleiner.
  2. SEQUES=/TUS] wohl statt SEQUESTRATUS. Diese Konjektur, die ich Fidel Rädle (Göttingen) verdanke, liegt der Übersetzung zugrunde.
  3. TUMUIO] statt TUMULO.
  4. QUOT] möglicherweise statt QUOD.
  5. MOL-RI] statt MOLIRI; wohl Fehlrestaurierung.
  6. ET PATER] nach ET ein größeres Spatium; vermutlich ist der Text verderbt.
  7. M DC XXI] statt M DC XXII. Die Zeile der ansonsten im Blocksatz angeordneten Inschrift ist nicht ganz rechtsbündig. ANNO M DC XXI Kdm.

Anmerkungen

  1. In Kdm. ist die Inschrift mit durchgehender V-Schreibung und anderer Zeilenanordnung überliefert sowie je einer längeren Fehlstelle zwischen ET und PATER bzw. zwischen CONDITOR und ANNO.
  2. 1704 Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 66.
  3. Kurtze Beschreibung / Von tödtlichem Abgang vnd Leichbegängnuß / […] Des […] Herrn Ernsten, S. 45f.: Ernst sei in das Newe Gewelbe beym Altar gesetzet / vnd also Christlich zur Erden bestattet worden. Suermann zufolge ist mit dem „neuen Gewölbe“ nicht die Gruft unter dem Mausoleum gemeint, die erst 1625 einen Estrich erhielt, sondern eine „Gruft am Altar […], da die alte schon mit den Särgen von Graf Otto IV., Ernsts Vater, und seinen beiden Gemahlinnen besetzt war.“ (Suermann, Mausoleum, S. 28).
  4. Suermann, Mausoleum, S. 27f.; Meine, Stadthagener Mausoleum, S. 154.

Nachweise

  1. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 66.
  2. Suermann, Mausoleum, S. 27.

Zitierhinweis:
DI 104, Landkreis Schaumburg, Nr. 526 (Katharina Kagerer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020k0052608.