Inschriftenkatalog: Landkreis Schaumburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 104: Landkreis Schaumburg (2018)

Nr. 454(†) Bückeburg, ref. Schlosskapelle 1603–1608

Beschreibung

Altarmensa. Holz, geschnitzt und vergoldet. Zwei auf einem Marmorsockel kniende Engel halten die Altarmensa. Zwischen den Schultern der Engel spannt sich ein geschnitztes Tuch, auf dem die Inschrift in schwarzen Frakturbuchstaben auf goldenem Grund aufgemalt ist. Die Inschrift wurde offenbar neu angefertigt.1) Eine Fotografie aus dem Jahr 1886 zeigt denselben Text in einer humanistischen Minuskel, die ihrerseits dem 19. Jahrhundert entstammt.2) Möglicherweise greift aber die Inschrift eine ältere Inschrift auf. Eine Schöpfung des 19. Jahrhunderts ist die den Altarraum abschließende Kanzelwand.3)

Inschrift nach heutigem Befund.

  1. Denn mein Fleisch ist die rechte Speise / und mein Blut ist der rechte Trank / JOANNIS 6 CAP:4)

Kommentar

Der Altar ist, wie auch die übrige Schnitzwerkausstattung der Kapelle, ein Werk der Hildesheimer Bildhauer Ebbert Wolf d. J. und Jonas Wolf.5)

Anmerkungen

  1. Die Versalien sind in blauer und roter Farbe hervorgehoben. Die Schrift gleicht derjenigen, die für die Beischriften der Evangelistensymbole an den Seitenwänden neben dem Chorraum verwendet wurde. Diese Evangelistensymbole rühren sicherlich von der Restaurierung der Jahre 1881–1886 her.
  2. Wiedergegeben bei Bruck, Ernst zu Schaumburg, Abb. 47.
  3. Zur Restaurierung der Kapelle in den Jahren 1881–1886 und insbesondere der Kanzelwand Habich, Residenz Bückeburg, S. 99–103; Albrecht, „Deutsche Renaissance“ in Schaumburg-Lippe, S. 336–338; ders., Bückeburger Schloßkapelle, S. 148–151. Bei der Kanzelwand wurde versucht, einen ursprünglichen Zustand unter Einbeziehung originaler Bauteile wiederherzustellen. Auf einer Zeichnung aus dem Jahr 1780 (Abb. bei Albrecht, Bückeburger Schloßkapelle, S. 149) sind links und rechts neben dem Kanzelkorb Inschriftenkartuschen erkennbar; ihr Inhalt ist nicht überliefert. – Jetzt befinden sich an der Sockelzone der Kanzelwand neun hochovale Rollwerkkartuschen, in denen die Seligpreisungen (Mt 5,3–10) in Fraktur aufgemalt sind; die mittlere Kartusche enthält die Bibelstellenangabe. Die Inschriften dürften in (möglicherweise originalen Kartuschen) neu angefertigt worden sein; die Orthographie der Seligpreisungen ist die des 19. Jahrhunderts. In der mittleren Nische eine vollplastische Figur der Fides mit einem Schriftband in ihren Händen, auf dem das Wort RELIGIO in Kapitalis aufgemalt ist. Die rechte Brüstungstafel am Kanzelkorb zeigt eine Kreuzigung im Relief mit Titulus. Das Relief ist eine Kopie eines Reliefs von der Kanzel der Bückeburger Stadtkirche.
  4. Jh 6,55. Es handelt sich hierbei allerdings um einen Bibelvers, der sonst auf Kirchenausstattungsstücken der Zeit vor 1650 nicht verbreitet ist; vgl. immerhin DI 56 (Stadt Braunschweig II), Nr. 1141 aus dem Jahr 1667.
  5. Albrecht, Bückeburger Schloßkapelle, S. 147; vgl. zu dem Altar auch Habich, Residenz Bückeburg, S. 96–98 u. Findel, Bildhauerfamilie Wulff, S. 35–37.

Nachweise

  1. Bruck, Ernst zu Schaumburg, Abb. 47.

Zitierhinweis:
DI 104, Landkreis Schaumburg, Nr. 454(†) (Katharina Kagerer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020k0045407.