Inschriftenkatalog: Landkreis Schaumburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 104: Landkreis Schaumburg (2018)

Nr. 342† Stadthagen 1591

Beschreibung

Haus. Der genaue Standort ist nicht überliefert.

Inschriften nach Conze.

  1. A

    Help godt aus nodt afgunst ist gros1) /

  2. B

    Jost Auhagen /Anno 1591

  3. C

    Wol godt truwet hat wol gebuwet2)

Übersetzung:

Hilf, Gott, aus der Not; Missgunst ist groß. (A)

Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut. (C)

Versmaß: Deutsche Reimverse (A, C).

Kommentar

In den Inschriften treten niederdeutsche (Help, Wol, truwet, gebuwet) und hochdeutsche Formen (aus, gros, hat) nebeneinander auf. In Inschrift A führt dies zu einem unreinen Reim in dem ursprünglich niederdeutschen Spruch, der auf grot endete. Derartige Mischformen sind kennzeichnend für die Phase am Ende des 16. Jahrhunderts, als das Niederdeutsche in den Inschriften durch das Hochdeutsche abgelöst wurde.3)

Ein Jost Auhagen wurde 1562 Bürger von Stadthagen.4) 1565 wird er erstmals zusammen mit seiner Frau Kottrine (Catharine) urkundlich erwähnt, 1573 sind beide im Mitgliederbuch der Schuhknechtebruderschaft verzeichnet.5)

Eine zweite Person gleichen Namens erhielt 1596 das Stadthäger Bürgerrecht.6) Hierbei handelt es sich vermutlich um den Sohn Jost Auhagens d. Ä. Aus seiner ersten Ehe, die er vermutlich mit Catharine eingegangen war, stammten neben Jost noch Hans, Agnete und Ludolf, von denen jedoch 1579 nur noch Jost und Agnete am Leben waren. Da ihre Namen im Zusammenhang mit Besitzveränderungen genannt sind, war möglicherweise auch Catharine zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, und ihr Erbe wurde auf die Kinder verteilt.7)

1615 ist der Name Jost Auhagen noch zweimal verzeichnet: Zusammen mit dem seines Schwagers Jobst Reierman8) und als „Jobst Auhagen aus Wiedensahl“, der sein Haus in der Echternstraße an den Stadthäger Rat verkauft.9) Im selben Jahr erhielt der Jude Nathan Spannier das Wohnrecht im ehemaligen Haus des Jobst Auhagen.10) Bei Weiland ist ferner für das Jahr 1600 Jobst Auhagen aus Wiedensahl als Eigentümer des Hauses Krumme Straße 35 angegeben.11) Eine eindeutige Lokalisierung der Inschrift ist also nicht mehr möglich.

Anmerkungen

  1. Wander, Sprichwörterlexikon, Bd. 2, Sp. 58, Nr. 1381. Vgl. DI 36 (Stadt Hannover), Nr. 346 sowie DI 88 (Lkr. Hildesheim), Nr. 244.
  2. Wander, Sprichwörterlexikon, Bd. 2, Sp. 90f., Nr. 2200.
  3. Vgl. den Kommentar zu einer Inschrift aus Alfeld aus dem Jahr 1593 (DI 88 (Lkr. Hildesheim), Nr. 244).
  4. Burchard, Stadtarchiv Stadthagen, S. 48,18.
  5. Burchard, Stadtarchiv Stadthagen, S. 469,34 und 333,34.
  6. Burchard, Stadtarchiv Stadthagen, S. 56,1. Vater und Sohn sind 1602 in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit in den Ratsprotokollen verzeichnet (ebd. S. 260,37).
  7. Burchard, Stadtarchiv Stadthagen, S. 454,33.
  8. Burchard, Stadtarchiv Stadthagen, S. 270,37.
  9. Burchard, Stadtarchiv Stadthagen, S. 270,20.
  10. Burchard, Stadtarchiv Stadthagen, S. 483,33.
  11. Weiland, Die Häuser und deren Eigentümer, Teil 2, S. 145.

Nachweise

  1. Conze, Haussprüche, S. 96.
  2. Plattdeutsche Hausinschriften aus Stadthagen, S. 220.

Zitierhinweis:
DI 104, Landkreis Schaumburg, Nr. 342† (Katharina Kagerer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020k0034202.