Inschriftenkatalog: Landkreis Schaumburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 104: Landkreis Schaumburg (2018)

Nr. 238 Stadthagen, Klosterstraße 12 1572

Beschreibung

Haus. Fachwerk, giebelständig, eingeschossig mit Zwischengeschoss, acht bis neun Gefache breit. Das sehr gedrungen wirkende Haus war ursprünglich möglicherweise zweigeschossig.1) Der linken Haushälfte ist eine vier Gefache breite Utlucht nachträglich vorgebaut. Über dem mit Tauband verzierten Torbogen auf dem Torsturz die Inschrift A, zu beiden Seiten des Bogens geschnitzte und bemalte Ranken mit Blättern und einer Blüte sowie je einem Medaillon mit den Porträts des Hausherrn (links, durch die angrenzende Utlucht halb verdeckt) und seiner Ehefrau (rechts).2) Auf dem Schwellbalken des leicht vorkragenden Giebels die Inschrift B, deren Anfang vermutlich von der Utlucht verdeckt ist. Beide Inschriften sind erhaben in vertiefter Zeile ausgeführt und in Gold auf blau-grünem (A) bzw. auf schwarzem (B) Grund gefasst. Inschrift B ist streckenweise nur noch aufgemalt, so dass der heutige Befund nicht mehr den ursprünglichen Text wiedergibt. Eine erste Aufnahme erfolgte 2009, nach einer Restaurierung wurde die Inschrift 2015 erneut in Augenschein genommen. Eine Übersetzung ist aufgrund des lückenhaften Textes kaum möglich. Oberhalb des Schwellbalkens verlief ein Ornamentfries, von dem noch Reste an der rechten Giebelschräge zu erkennen sind. Unterhalb der Fenster des Zwischengeschosses sind noch drei alte Brüstungsplatten erhalten, die Blattrankenornamente zeigen, auf der mittleren Platte zwischen den Ornamenten ein Maskenkopf. An den Füllhölzern, an der Unterkante des Schwellbalkens des Giebels und an den Knaggen variierendes Tauband-Schnitzwerk, an einzelnen Ständern und an einem Riegel Flechtband.

Maße: Bu.: ca. 7 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien der Fraktur.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Katharina Kagerer) [1/1]

  1. A

    Harmen · Buesinck · 1572

  2. B

    [ - - - ]Do dat Gebuea) dat Recht ist Gedanb) oft dich [ni]c[ht]c) lauetd) ider Mane)f) Den Kenerg) Ka[ . . ]h) So vili) ramenj) Datk) dar [E]in ider Tho spreckel) Amen3) · 1·5·7·2 ·

Versmaß: Deutsche Reimverse (B).

Kommentar

r in der Grundform des Bogen-r, dessen Cauda als Kurzschaft ausgeführt ist; der Bogen ist zu einem kleinen Haken reduziert, an dessen unterem Ende ein waagrechter Zierstrich nach rechts ansetzt. Am Balken des e setzt unten ein nach rechts ausgerichtetes Quadrangel an.

Hermen Busingk ist 1562 als Bürger von Stadthagen verzeichnet.4) Im selben Jahr heiratete er Anneke Knakenhawer aus Rinteln.5) Die Eheleute sind im Verzeichnis der Braueramtsberechtigten von 1576 eingetragen. Die Gebühr von 6 Talern, die sie als Braugeld entrichteten, deutet darauf hin, dass sie als Neubürger von außerhalb in die Stadt zugezogen waren.6)

Textkritischer Apparat

  1. Gebue] Genne Inschrift am Hause Klosterstraße 12.
  2. Gedan] Lesung des G unsicher; Befund 2009: Bedan.
  3. Zu erkennen waren im Sommer 2009 nur zweimal drei Schäfte und in der Mitte ein c. Befund 2015: echt.
  4. lauet] bauet Abb. Weiland, S. 160.
  5. Man] Befund 2015; Befund 2009: Bau.
  6. oft dich [ni]c[ht] lauet ider Man] Op dat dich meist lavet ider Man Bernstorf, mit Fragezeichen.
  7. Den Kener] Befund: Deu Keuer.
  8. Ka[ . . ]] Befund 2009: Ka und drei Schäfte; Befund 2015: Kam; kant Inschrift am Hause Klosterstraße 12, Weiland; Kain Roemheld; kann Bernstorf, Abb. Weiland (S. 160), Steinicke.
  9. So vil] Befund 2009: Su o und zwei Schäfte.
  10. Den Kener Ka[ . . ] So vil ramen] Den Keher Kann Su vel (?) ramen Bernstorf; Den kener kann so viel ramen Steinicke.
  11. Dat] fehlt 2015.
  12. sprecke] Befund 2009: sorecke.

Anmerkungen

  1. Steinicke, Hausinschriften, S. 24.
  2. Solche Porträtmedaillons sind für Stadthagen sonst nicht bezeugt (Janus, Unsere alten Fachwerkbauten, S. 272).
  3. Da der Anfang von Inschrift B fehlt, ist die syntaktische Konstruktion des Ganzen nicht klar. Der noch vorhandene Text lässt sich vielleicht folgendermaßen verstehen: „[…] da das Gebäude, das (gerade dann) auf rechte Weise ausgeführt ist, wenn dich nicht jedermann lobt. Denn keiner kann […] erreichen, dass ein jeder dazu Amen sagt.“
  4. Burchard, Stadtarchiv Stadthagen, S. 48,20.
  5. Weiland, Trauungen, S. 4; Steinicke, Hausinschriften, S. 24.
  6. Burchard, Stadtarchiv Stadthagen, S. 372,42. Zu den gestaffelten Gebühren je nach Bürgerstatus S. 369f.

Nachweise

  1. [Wehling], Stadthagens alte Bauten, 1926, H. 11, ohne Seitenzählung (A) – Bernstorf, Mittelalterliche Haussprüche, ohne Seitenzählung (B, mit Abb.).
  2. Roemheld, Inschrift am Hause Klosterstraße 12 in Stadthagen, in: Schaumburg-Lippische Heimat-Blätter 11 (1960), Nr. 3, ohne Seitenzählung (B, mit Abb.).
  3. Inschrift am Hause Klosterstraße 12 in Stadthagen, in: Schaumburg-Lippische Heimat-Blätter 11 (1960), Nr. 10, ohne Seitenzählung (B, mit Abb.).
  4. Hansen/Kreft, Fachwerk im Weserraum, Abb. 6 (A).
  5. Weiland, Die alten Häuser in Stadthagen, S. 159f.
  6. Steinicke, Hausinschriften, Nr. 9, S. 23.

Zitierhinweis:
DI 104, Landkreis Schaumburg, Nr. 238 (Katharina Kagerer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020k0023803.