Inschriftenkatalog: Landkreis Schaumburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 104: Landkreis Schaumburg (2018)

Nr. 165 Privatbesitz 2. V. 16. Jh.?

Beschreibung

Gestühl. Holz. Von der heute nicht mehr vorhandenen Bankbrüstung in der Bartholomäus-Kirche Meerbeck hat sich ein geschnitztes Füllbrett erhalten, das sich jetzt in Privatbesitz befindet. Es zeigt in der Mitte ein Wappen, darum gruppiert links oben die Marke M23, rechts oben die ineinander verschränkten Initialen A, unterhalb des Wappens die Inschrift B. Beide Inschriften und die Marke sind erhaben gearbeitet; Reste einer Farbfassung sind erkennbar. Eine weitere, jetzt verlorene Bankfüllung enthielt einen leeren Wappenschild, darunter die Inschrift C.

Inschrift C nach Zeichnung in Kdm.

Maße: H.: 46,7 cm (A, B); B.: 35,5 cm (A, B); Bu.: ca. 6,5–9 cm (A), ca. 7 cm (B).

Schriftart(en): Frühhumanistische Kapitalis (A, B).

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Katharina Kagerer) [1/1]

  1. A

    C M

  2. B

    V(ERBUM) D(OMINI)a) M(ANET) I(N) E(TERNUM)1)

  3. C †

    M U D

Übersetzung:

Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit. (B)

Wappen:
Münchhausen2)

Kommentar

Die Schrift zeigt die Merkmale einer ausgeprägten frühhumanistischen Kapitalis: offenes unziales D, epsilonförmiges E, Schaft des I mit Ausbuchtung nach rechts, konisches M mit oberhalb der Mittellinie endendem Mittelteil. Dreieckige Sporen. Beim U in Inschrift C schräggestellter linker Schaft und gebogener rechter Schaft; der Verbindungsbogen, der hoch am rechten Schaft ansetzt, ist spitz gebrochen.

Der Familienüberlieferung zufolge soll Claus von Münchhausen (1560–1617; zu ihm vgl. Nr. 350) selbst das Brett geschnitzt haben.3) Somit läge eine Auflösung der Initialen A als C(LAVS) M(ONNICHVSEN) nahe. Denkbar wäre, zusätzlich den Mittelteil des M als V(ON) aufzufassen. Der Bezug zu Claus von Münchhausen ist jedoch nicht sicher, denn die Buchstabenform deutet in Verbindung mit der protestantischen Devise in Inschrift B eher auf eine Entstehung in der Mitte des 16. Jahrhunderts hin. Ferner spricht gegen eine Zuschreibung an Claus von Münchhausen, dass dessen Devise „Nach Gott und Ehr steht mein Begehr“ lautete (vgl. Nr. 350), so dass also eher die Buchstaben NGVESMB zu erwarten wären (so auf einem Postament in Lauenau, Nr. 308). Denkbar wäre stattdessen ein Bezug zu dem 1559 verstorbenen Christoph von Münchhausen (vgl. Nr. 188). Zudem bleibt unklar, weshalb das Münchhausen-Wappen in der Kirche von Meerbeck anzutreffen war, da keine erkennbare Beziehung der Familie zu dieser Kirche bestand. Möglicherweise stammte die Kirchenbank von einem anderen Ort und wurde nach Meerbeck verkauft.

Zu der protestantischen Devise Verbum domini manet in aeternum vgl. Nr. 169. Zu Christoph von Münchhausen würde die Devise insofern passen, als er bereits 1557, also noch vor Einführung der Reformation, eine Stiftung zugunsten eines reformatorischen Predigers tätigte (vgl. Nr. 188).

Die Initialen C ließen sich nicht auflösen.

Textkritischer Apparat

  1. D(OMINI)] D(EI) Katalog Adel im Weserraum.

Anmerkungen

  1. Protestantische Devise nach I Pt 1,25 (vgl. Nr. 169).
  2. Wappen Münchhausen (Mönch); vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 3, Abt. 2,1, S. 274 u. Tafel 325.
  3. Katalog Adel im Weserraum, S. 27.

Nachweise

  1. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 119 u. Abb. 238, 239 (Zeichnungen).
  2. Katalog Adel im Weserraum, Kat. Nr. 16, S. 302 u. Abb. S. 27.

Zitierhinweis:
DI 104, Landkreis Schaumburg, Nr. 165 (Katharina Kagerer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020k0016505.