Inschriftenkatalog: Landkreis Schaumburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 104: Landkreis Schaumburg (2018)

Nr. 134 Rinteln, Kirchplatz 6 1527

Beschreibung

Haus. Fachwerk, traufenständig, zweigeschossig, vier bis fünf Gefache breit. Die erhaben in vertiefter Zeile ausgeführte Inschrift ist am Schwellbalken des vorkragenden ersten Obergeschosses angebracht. Die in Gold auf rotem Grund gefasste Inschrift ist offenbar das Ergebnis einer Restaurierung, bei der die Buchstabenzwischenräume stärker vertieft wurden. Am Ende der Zeile sind noch die Reste einer ebenfalls erhaben in vertiefter Zeile ausgeführten Inschrift schwach zu erkennen. Vermutlich handelt es sich hierbei um die ursprüngliche Inschrift. Als Worttrenner standen im Original zwei oder drei vertieft gearbeitete Punkte übereinander, die im Rahmen einer Restaurierung nachgeschnitzt wurden.

Maße: Bu.: ca. 8 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Inga Finck) [1/3]

  1. Hec · domvs · edificata · est · Anno · d(omi)ni · millesimo · qvingentesimo · vicesimo · septimo · et · ip(s)o · die · An(n)tonya)1) · erecta · estb) · a(n)noq(ue) · p(ri)oric)2) · Gd) · Antonivs · comes · scomborgensis · [ . m] g[ . ]t[ . . . . ] · s[ - - - ]

Übersetzung:

Dieses Haus ist im Jahr des Herrn 1527 erbaut worden, und zwar ist es genau am Tag des Antonius errichtet worden, und im vorhergehenden Jahr […] Anton, Graf von Schaumburg.3)

Kommentar

Die Inschrift verweist auf Graf Anton von Holstein Schaumburg († 1526) als den Erbauer des Hauses (zu ihm Nr. 135).

Textkritischer Apparat

  1. An(n)tony] heutiger Befund: Sn(n)tony; vermutlich A zu S restauriert. S. Antonii Heutger/Maack u. Maack; Antonij Mentz; Antony Künkel.
  2. est] fehlt Erdniß.
  3. p(ri)ori] pari Künkel.
  4. G nach Heutger/Maack u. Maack; vermutlich falsch restauriert aus ursprünglich D(ominus). Mentz sieht darin eine Abkürzung für G(essit).

Anmerkungen

  1. 2. September.
  2. Die Angabe könnte sich darauf beziehen, dass Graf Anton im Jahr zuvor, seinem Todesjahr, noch den Bau in Auftrag gab.
  3. Das Textverständnis ist nicht gesichert; es fehlt ein Prädikat zu Antonius comes scomborgensis. Dem Kontext nach dürfte auf seine Rolle als Auftraggeber abgehoben sein. Maack/Heutger (Rintelner Hausinschriften, S. 32) übersetzen folgendermaßen: „Dieses Haus wurde im Jahre 1527 gerichtet und zwar am Tage des heiligen Antonius, an dem auch im Jahre vorher der Bau begonnen wurde.“ Vgl. die Übersetzung von Mentz (Zu einigen Rintelner Hausinschriften, S. 59): „Dies Haus ist im Jahre des Herrn 1527 erbaut und gerade am Tage des heiligen Antonius (2. Sept.) gerichtet worden, und im Jahre vorher gab Antonius, der Graf von Schaumburg, den Bauauftrag.“

Nachweise

  1. Heutger/Maack, Rintelner Hausinschriften, S. 32.
  2. Mentz, Zu einigen Rintelner Hausinschriften, S. 59.
  3. Erdniß, Gang durch Rinteln, S. 17.
  4. Maack, Hausinschriften der Stadt Rinteln, S. 124.
  5. Sprenger, Bürgerhäuser und Adelshöfe, S. 98.
  6. Künkel, Stadt Rinteln Lexikon, S. 423.

Zitierhinweis:
DI 104, Landkreis Schaumburg, Nr. 134 (Katharina Kagerer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020k0013400.