Inschriftenkatalog: Landkreis Schaumburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 104: Landkreis Schaumburg (2018)

Nr. 131 Stadthagen, Altes Rathaus 15. Jh./1. V. 16. Jh.

Beschreibung

Fragment eines Ziersteins. Der Stein, der möglicherweise vom früheren Rathaus oder vom sogenannten Rhumhus, dem Vorgängerbau des Rathauses,1) stammt, ist an der Rückseite des ab dem Jahr 1595 errichteten Gebäudeteils des Rathauses in das Mauerwerk eingesetzt. Er zeigt einen sitzenden Affen, der mit der Linken einen Pokal hält, mit der Rechten sein schwanzloses Gesäß berührt. Die Szene wurde ursprünglich von einem runden Rahmen eingefasst, der jedoch heute zu großen Teilen zerstört ist. Die nur noch fragmentarisch erhaltene Inschrift läuft um die Rahmenleiste um; am Ende verläuft sie offenbar zweizeilig. Sie ist erhaben in vertiefter Zeile ausgehauen.

Maße: H.: 67 cm; B.: 56 cm; Bu.: 5,4 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Inga Finck) [1/1]

  1. [ . ]thatea) [ - - - ] it [iv]b) [ - - - ] / late(n)c)

Kommentar

Steinicke interpretiert die Darstellung des Affen „als Symbolfigur für das Laster der Völlerei oder der Trunksucht“2) und zugleich als Symbol des Sünders.3) Möglicherweise bot die Inschrift eine Version des Sprichworts: „Was man nicht lassen kann, soll man nicht tun“.4)

Steinicke vermutet, dass die Tafel ursprünglich am älteren Rathaus (an der Stelle der jetzigen Niedernstraße 1) angebracht war5) und möglicherweise zu einem Bildprogramm gehörte, das die sieben Hauptsünden zeigte.6)

Textkritischer Apparat

  1. [ . ]thate] „ ‚chaw „ Steinicke.
  2. [iv]] Lesung unsicher, sichtbar sind nur zwei senkrechte Schäfte.
  3. late(n)] „lau„ Steinicke.

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu den Stadtplan bei Masuch/Masuch, Rathaus, S. 7 sowie S. 13–20. Das Rhumhus ist 1529 erstmals in der archivalischen Überlieferung nachweisbar (ebd., S. 13). Es wurde in den Jahren 1595ff. durch einen Anbau an der Westseite zum Rathaus erweitert (ebd., S. 21–55).
  2. Steinicke, Hausinschriften, S. 27.
  3. Steinicke, Hausinschriften, S. 27; vgl. L. Wehrhahn-Stauch, Affe, in: LCI, Bd. 1, Sp. 76–79.
  4. Vgl. Wander, Sprichwörterlexikon, Bd. 2, Sp. 1796.
  5. Vgl. Masuch/Masuch, Rathaus. S. 56.
  6. Steinicke, Hausinschriften, S. 27.

Nachweise

  1. Weiland, Die Häuser und deren Eigentümer, Abb. 2.
  2. Steinicke, Hausinschriften, Nr. 10, S. 27 u. Bildtafel 10.

Zitierhinweis:
DI 104, Landkreis Schaumburg, Nr. 131 (Katharina Kagerer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020k0013109.