Inschriftenkatalog: Landkreis Schaumburg
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 104: Landkreis Schaumburg (2018)
Nr. 26 Stadthagen, Niedernstraße 1 1430
Beschreibung
Wappenstein. Der Stein dürfte von dem ehemals an dieser Stelle stehenden alten Rathaus stammen.1) Er ist heute neben dem Stein Nr. 247 am rückwärtigen Anbau des modernen Geschäftshauses in die Außenwand eingelassen. Ende des 19. Jahrhunderts befand sich der Stein am Vorgängerbau des Hauses „unten in der Giebelmauer am Durchgange zum Kirchhofe“.2) Der oben links und rechts abgeschrägte Stein zeigt in der Mitte einen schräggestellten Wappenschild, die Inschrift verläuft als Umschrift in insgesamt fünf einzelnen Schriftfeldern erhaben in vertiefter Zeile.
Maße: H.: 39,5 cm; B.: 35 cm; Bu.: 5,7 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel.
anno / d(omi)ni m / cccca) / xxx
Übersetzung:
Im Jahr des Herrn 1430.
Holstein-Schaumburg3) |
Textkritischer Apparat
- cccc] ccc Weiland.
Anmerkungen
- Vgl. Breyer/Masuch, Rathaus, S. 33.
- Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 85; vgl. [Wehling], Stadthagens alte Bauten, 1926, H. 10, ohne Seitenzählung.
- Wappen Holstein-Schaumburg (Nesselblatt mit drei in der Mitte zusammentreffenden Nägeln belegt); vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 1, Abt. 1, Teil 2, S. 32 u. Tafel 38.
- 1382 taucht erstmals der Begriff radhus auf, davor ist von teatrum oder kophus die Rede (Masuch/Masuch, Rathaus, S. 6, ohne Quellennachweis).
- Breyer/Masuch, Rathaus, S. 33f.
- Masuch/Masuch, Rathaus, S. 8–10.
Nachweise
- Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 85.
- [Wehling], Stadthagens alte Bauten, 1926, H. 10, ohne Seitenzählung.
- Breyer/Masuch, Rathaus, S. 33f.
- Weiland, Die Häuser und deren Eigentümer, Teil 2, S. 45.
- Steinicke, Hausinschriften, Nr. 22, S. 49 u. Bildtafel 22.
Zitierhinweis:
DI 104, Landkreis Schaumburg, Nr. 26 (Katharina Kagerer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020k0002603.
Kommentar
Ein Rathaus ist in Stadthagen schon Ende des 14. Jahrhunderts nachweisbar.4) Anna Breyer und Horst Masuch vermuteten 1958, dass der Wappenstein von einer um 1430 an das Gebäude angebauten Gerichtslaube herrühre.5) Allerdings wird diese These in der 1964 von denselben Autoren publizierten Studie zum Rathausbau nicht mehr erwähnt.6)