Inschriftenkatalog: Landkreis Schaumburg
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 104: Landkreis Schaumburg (2018)
Nr. 14 Stadthagen, St. Martini 1376
Beschreibung
Grabplatte für Johannes Sluter. Stein. Die Platte ist als dritte Platte von Westen horizontal in die äußere Südwand der Kirche eingemauert. Sie läuft nach rechts hin (ihrem ursprünglichen unteren Ende) schmaler zu. Sie zeigt im linken (ursprünglich oberen) Teil des Innenfelds in einem vertieften Rechteck einen an einer Schlaufe aufgehängten Wappenschild, umgeben von drei Blättern. Die erhaben in vertiefter Zeile ausgehauene Inschrift läuft an drei Seiten um den Stein um, als Worttrenner Vierpässe.
Maße: H.: 215 cm; B.: 101–108 cm; Bu.: 10,5 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel.
+ anno · d(omi)ni · m · ccc + / lxxvi · feria · tercia · in · rogac(i)o(n)ib(us)1) · / o(biit) · ioh(ann)es · slutea) ·
Übersetzung:
Im Jahr des Herrn 1376 am Dienstag der Bittwoche2) starb Johannes Sluter.
Sluter3) |
Textkritischer Apparat
- slute] Möglicherweise ging ein r-Haken verloren oder der am Balken des t rechts ansetzende Haken ist als r-Haken zu deuten.
Anmerkungen
- 20. Mai.
- Rogationes sind „die drei Tage vor Himmelfahrt, auch auf die ganze Woche angewendet“ (Grotefend, Taschenbuch der Zeitrechnung, S. 93).
- Wappen Sluter (Schlüssel).
- Bereits Peitmann (Unbekanntes aus der St. Martinikirche, S. 45f.) nimmt an, dass die drei Stücke vom selben Steinmetzen stammen.
- UB Obernkirchen, Nr. 269 vom 16. Mai 1351.
- Johannes dictus Slutere. Judex opidi in Greuenalueshaghen (UB Obernkirchen, Nr. 284 vom 16. August 1358); Johan gheheten Slutere richtere tho dem Gruenelueshaghen (UB Obernkirchen, Nr. 317 vom 22. April 1374).
Nachweise
- Peitmann, Unbekanntes aus der St. Martinikirche, S. 45 (mit Zeichnung).
- Tebbe, Epitaphien, Nr. 138, S. 243.
Zitierhinweis:
DI 104, Landkreis Schaumburg, Nr. 14 (Katharina Kagerer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020k0001403.
Kommentar
Die gotische Minuskel, die mit breiter Strichstärke ausgeführt ist, verläuft fast vollständig im Mittelband; das g ragt nicht in den Unterlängenbereich. s in ioh(ann)es mit Diagonalstrich. Der linke Schrägschaft des v ist leicht linksschräg gestellt.
In ihrer Gestaltung ähnelt die Grabplatte derjenigen für Ludwig von Zerssen und seine Ehefrau (Nr. 10) sowie derjenigen für Conrad von Winninghusen (Nr. 17).4)
Das Obernkirchener Urkundenbuch verweist auf einen Johannes Sluter, der sich 1351 als Stadthäger „Proconsul“ bezeichnete.5) Von 1358 bis 1374 ist er dort als Stadtrichter nachgewiesen.6)