Inschriftenkatalog: Regensburger Dom (I)
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 74: Inschriften des Regensburger Doms (I) (2008)
Nr. 180 Kreuzgang, Südflügel, Südwand, 3. Joch 1434/1436
Beschreibung
Grabplatte der Anna Kastenmayer und der Dorothea Schneck aus rotem Marmor, ehemals im Boden eingelassen1), heute an der Wand aufgerichtet2). Im Feld drei übereinander angeordnete Rundfelder. Im oberen Rundfeld, das auf erhöhtem Rand die Inschrift I trägt, ist im genasten Dreipass ein Wappenschild gehauen. Das mittlere Rundfeld trägt keine Inschrift, im vertieften Feld ist hier ein leerer Wappenschild im Vierpass. Im unteren Rundfeld die Inschrift II auf erhöhtem Rand und ein Wappenschild im genasten Dreipass. An der oberen linken Längsseite befinden sich Fragmente einer weiteren Inschrift, von der nur die drei Buchstaben e a n lesbar sind. Im oberen rechten Zwickel ein Engelskopf mit Flügeln, das linke Pendant ist aufgrund von Besserungsarbeiten nicht mehr vorhanden3). Die mittleren Zwickel zieren Fabeltiere, die beiden unteren florale Elemente. Zu vermuten ist, dass die Grabplatte an der oberen und unteren Breitseite abgeschnitten worden ist. Beschädigt und unten rechts gebrochen.
Maße: H. 254 cm, B. 119 cm, Bu. 8,5 cm, Du. 81 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.
- I.
+ a(n)no ∙ d(omini) ∙ M ∙ cccc ∙ xxx iiii ∙ starb ∙ dy erberg ∙ fraw ∙ an(n)a ∙ castte(n)mayrin ∙ a(n) palm
- II.
a(n)no ∙ d(omini) ∙ Mo ∙ cccc xxx vi a) ∙ o(biit) ∙ dy ∙ erberg ∙ fraw ∙ dorothea ∙ snekin b) ∙ a(n) sand ∙ katrei(n)c) ∙
Datum: 1434 März 21; 1436 November 254).
Kastenmayer5), Graner6). |
Textkritischer Apparat
- Eppinger 28: 1433.
- Der Buchstabe S ist spiegelverkehrt eingehauen.
- Der Buchstabe i ist hochgestellt. Die Trennzeichen sind Quadrangeln.
Anmerkungen
- Eppinger 28.
- Freytag/Hecht 25, 56; Kdm Regensburg I, 188f. (Abb. 103).
- Die Zeichnung in der Handschriftensammlung 44 zeigt die oberen beiden Medaillons mit den Figuren in den Zwickeln, die obere Inschrift konnte nicht mehr gelesen werden.
- Eppinger 28: 1433 (II).
- Bg2 4; Urbanek, Wappen 101; Eppinger 9 und 28 war sich nicht sicher: Rumpf eines Ebers oder Wolfs; so auch Urbanek, Wappen 316.
- BayA1 140, BayA2 53; Urbanek, Wappen 154ff., 327.
- Kdm Regensburg III, 144; Forneck, Einwohnerschaft 105 (Anm. 356): Johann Kastenmeier war erst im Jahre 1431 nach Regensburg gezogen und erhielt im selben Jahr das Bürgerrecht. Er starb 1437. Der Wohnsitz der Familie war der Häuserkomplex in der Wahlenstraße, Ecke Bachgasse; an der Südostkante befindet sich das Vollwappen der Kastenmayer; vgl. hierzu Bauer, Regensburg 121f.; zur Stiftung vgl. Kröger, Armenfürsorge und Wohlfahrtswesen 429f. und Fuchs, Ulrich und Hans Kastenmayr 127-172.
- Richard, Mémoires 55; vgl. auch Urbanek, Wappen 68, 327, der aufgrund des Wappens vermutet, dass es sich um eine geborene Paller handelt.
- Richard, Mémoires 55; Urbanek, Wappen 260 (Erhart Schnek); zur Familie Schneck s. Fischer, Hochfinanz 86 (Anm. 361).
Nachweise
- Eppinger 9, 28; Schmid H. U., Mittelalterliche deutsche Inschriften 29, Nr. 27.
Zitierhinweis:
DI 74, Inschriften des Regensburger Doms (I), Nr. 180 (Walburga Knorr, Werner Mayer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di074m013k0018003.
Kommentar
Anna Kastenmeier war die zweite Ehefrau des Johann Kastenmeier, herzoglicher Landschreiber von Niederbayern und Stifter des Bruderhauses bei St. Emmeram7). Sie war eine Tochter des Ratsherren Hans Graner8).
Bei Dorothea handelt es sich ebenfalls um eine Tochter des Hans Graner, sie war verheiratet mit dem Propstrichter und Hansgraf Erhart Schneck, der am 30. November1481 gestorben ist9). Die Familienzugehörigkeit der beiden Frauen, Schwestern aus der Familie Graner, ist sicherlich der Grund, dass sie auf dieser Grabplatte gemeinsam ihre Gedächtnisinschrift gefunden haben. Für wen das mittlere Medaillon vorgesehen war, muss offen bleiben, da hier weder Spuren einer Umschrift noch ein Wappenbild zu erkennen ist. Ebenfalls muss offen bleiben, wen die ohne Zweifel ehemals vorhandene um die Grabplatte laufende Inschrift benannt hatte.