Inschriftenkatalog: Stadt Osnabrück

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 26: Stadt Osnabrück (1988)

Nr. 153 St. Johanniskirche 1586

Beschreibung

Epitaph des Konrad von der Borg an der Ostwand des nördlichen Querschiffs. Sandstein. Im Mittelteil zeigt ein Relief Christus mit den schlafenden Jüngern am Ölberg, rechts in der Mitte die Figur des Stifters. Eingerahmt wird die Szene von zwei Karyatiden: links Fides mit einem Kelch, rechts Spes mit einem Anker, beide stehen auf Sockeln, die ihre Namen tragen (A). Unterhalb des Ölbergreliefs auf einer querrechteckigen Tafel in erhabenen Buchstaben die Inschrift (B), seitlich auf den Pilastern Löwenköpfe. Den unteren Abschluß bildet in der Mitte ein Engelskopf zwischen Voluten, seitlich auf gleicher Höhe zwei weibliche Masken. In der Bekrönung des Epitaphs oberhalb eines vorspringenden Gesimses ein Schild mit dem Wappen des Verstorbenen, rechts und links davon zwei Frauengestalten: Justitia mit dem Schwert und Fortitudo mit der Säule.

Maße: H.: 240 cm; B.: 138 cm; Bu.: 2,7 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Helmut Speckmann, Osnabrück [1/2]

  1. A

    FIDES SPES

  2. B

    REVERENDO AC CONSVLTISSIMO VIRO D(OMI)NO CONRADO / VON DER BORGH IVRIS VTRIUSQ(VE) LICENTIATO NECNON / HVIVS ET WILDESHVSENSIS ECCLESIARVM DECANO PRV/DENTISSIMO TESTAMENTI SVI EXECVTORES PIO ZELO PONI / CVRARVNT ANNO POST NATVM CHRISTVM 1586

Übersetzung:

Dem verehrungswürdigen und sehr kundigen Mann, Herrn Konrad von der Borg. Lizentiat beider Rechte und ein sehr kluger Dechant nicht nur dieser, sondern auch der Kirche zu Wildeshausen, haben seine Testamentsvollstrecker in frommem Eifer (dies) setzen lassen im Jahr nach Christi Geburt 1586. (B)

Wappen:
von der Borg (drei Vögel (2:1), schreitend; Helmzier: ein Vogel mit offenem Flug)1)

Kommentar

Die Universität, an der von der Borg den Titel eines Lizentiaten beider Rechte erwarb, ließ sich nicht ermitteln2). Konrad von der Borg wurde 1561 zum Dechanten von St. Johann gewählt, zur gleichen Zeit war er bereits Dechant des Alexanderstifts in Wildeshausen. Das Amt des Dechanten an St. Johann übte er bis 1582 aus3). Neben diesen Tätigkeiten fungierte Konrad von der Borg für Bischof Johann IV. als Offizial und Generalkommissar. In dieser Eigenschaft war er mit der Durchsetzung der auf dem Tridentiner Konzil getroffenen Bestimmungen befaßt4). Dabei hatte er nicht nur gegen die Widerstände des Klerus zu kämpfen; offensichtlich war es ihm selbst nicht möglich, sich mit seinen Aufgaben zu identifizieren, da die Tridentiner Dekrete sich vor allem auf eine Beschränkung der Rechts- und Finanzkompetenzen der geistlichen Herren zugunsten des Bischofs bezogen. Konrad von der Borg reichte mehrfach ein Rücktrittsgesuch ein, das aber weder von Johann IV. noch von dessen Nachfolger Heinrich III. akzeptiert wurde.

Eine Memorienstiftung von der Borgs ist im Nekrolog von St. Johann unter dem 24. Juli verzeichnet.5)

Anmerkungen

  1. Nach Spießen, Bd. 1, S. 77.
  2. Eine Durchsicht der einschlägigen Matrikeln blieb ergebnislos.
  3. Meyer, Bischof Detmar, S. 83.
  4. Zum folgenden vgl. Stüve, Hochstift, Bd. 2, S. 166, 199, 211, 224, 248.
  5. StAO Rep. 2, Nr. 202.

Nachweise

  1. Siebern/Fink, S. 106.

Zitierhinweis:
DI 26, Stadt Osnabrück, Nr. 153 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di026g003k0015302.