Inschriftenkatalog: Odenwaldkreis
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 63: Odenwaldkreis (2005)
Nr. 20† Höchst, Evangelische Kirche 1361
Beschreibung
Grabplatte einer unbekannten Person. Die Platte war zur Zeit Schaefers zur Hälfte durch den Fußboden verdeckt und ist heute nicht mehr auffindbar. Im Feld befanden sich ein Vollwappen und darüber zwei Wappenschilde. Die Inschrift lief auf dem Rand um.
Nach Schaefer.
Schriftart(en): Gotische Majuskel.
ANNO D(OMI)NI · MCCCLXI · IIII · NONA[S – – – REQVIE]SCAT IN PACE
unbekannt.1) |
Anmerkungen
- Schaefer beschreibt nur das Vollwappen, vgl. den Kommentar. Zu den beiden anderen Wappen äußert sich Schaefer nicht.
- Vgl. dazu Möller, Genealogische Beiträge 129 f.
- Möller, Genealogische Beiträge 137 f.
- Vgl. die Abb. der Wappen bei Wolfert, Aschaffenburger Wappenbuch Taf. 45 und Wolfert, Wappengruppen 330 – 336.
Nachweise
- Schaefer, Kdm. 137.
Zitierhinweis:
DI 63, Odenwaldkreis, Nr. 20† (Sebastian Scholz), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di063mz09k0002007.
Kommentar
Aus der Beschreibung der Platte ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, daß die verstorbene Person dem Kloster angehörte. Die frühe Verwendung eines Vollwappens spricht eher für die Bestattung einer oder eines Adeligen aus dem Laienstand. Laut Schaefer zeigte das Vollwappen einen „Schild mit rückwärts gebogenem Hirschhorn und ein(en) Helm mit dem nämlichen Abzeichen“. Danach scheint die Helmzier nur aus einer Hirschstange bestanden zu haben. Von den vielen Familien der Region, die eine Hirschstange als Wappen führen,2) scheiden damit die Mosbach von Lindenfels und die Sinolt von Reinheim aus, die als Helmzier zwei mit der Hirschstange belegte Flügel verwenden.3) Das Wappen der Familie von Hirschhorn zeigt als Helmzier zwei Hirschstangen, während die identischen Wappen der Familien Gayling von Altheim und Krieg von Altheim als Helmzier nur eine Hirschstange aufweisen. Die Helmzier der Familien von Breydenbach ist unbekannt.4) Aus den Stammtafeln dieser Familien läßt sich jedoch kein Anhaltspunkt für die Zuweisung der Grabplatte an eine bestimmte Person gewinnen, so daß die Frage nach der Identität offen bleiben muß.