Inschriftenkatalog: Die Inschriften des Landkreises Weilheim-Schongau

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 84: Lkr. Weilheim-Schongau (2012)

Nr. 336 Burggen, Pfarrkirche St. Stephan 1. H. 17. Jh.

Beschreibung

Fragment einer figuralen Grabplatte für einen Priester. Innen im Chor an der Südseite. Hochrechteckige Grabplatte mit erhabener Umschrift. Kalkstein. Im Feld unter einem Bogen, mit Engelsköpfen in den Zwickeln des Bogenfeldes, in Hochrelief Darstellung eines Priesters in Meßkleidung, einen Kelch in der Linken, die Rechte auf der Patene liegend. Erhalten ist ungefähr das obere Drittel des Denkmals. Um es mit dem 1778 erhöhten Kirchenboden in Kontakt zu bringen, wurde unter dem Fragment ein Körper des Dargestellten mit Zement rekonstruiert.

Maße: H. 138 cm (vom Boden aus), B. 96 cm, Bu. 6 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

© BAdW München, Inschriftenkommission [1/1]

  1. AN(N)Oa) 16⟨..⟩ · MENSIS ⟨---⟩ DIE ⟨··⟩ / OBIIT VENERABILIS [---/---/---]b) IN AETERNA PACEc) ·

Übersetzung:

Im Jahre 16-- des Monats ---, am -- Tag, starb der ehrwürdige --- in ewigem Frieden.

Kommentar

Zur Schrift vgl. Einleitungskapitel XLIX.

Aufgrund des Schriftbefundes und der Darstellung ist die Platte wohl in das frühe 17. Jahrhundert zu datieren. Es wurden verschiedene Zuweisungsversuche anhand der Nachweise von Burggener Pfarrherren vorgenommen. Sicher scheint, daß die Platte vom Pfarrherren schon zu seinen Lebzeiten in Auftrag gegeben wurde, da das Sterbedatum nicht ausgeführt ist. DiB weist das Denkmal dem Pfarrer Jakob Gerling (Pfarrer von 1663–1702) zu, macht aber zur Datierung die dazu im Widerspruch stehende Angabe „um 1630“1). Eine andere Zuweisung wäre die an Jakob Glaser (Pfarrer ab 1632)2). Zu überlegen wäre – aufgrund der Qualität des Denkmals – auch eine Zuweisung an den bedeutenden Stifter Gallus Thoma (Pfarrer 1612 – nach 1632)3). Traditionell wird Gallus Thoma jedoch das Fragment eines anderen Priesterdenkmals an der Nordseite des Chores zugewiesen, dessen Inschrift sich nicht erhalten hat4). All diese Zuweisungen sind jedoch rein spekulativ und beziehen sich auf nachgewiesene Burggener Pfarrherren. Es kann aufgrund der fragmentarischen Überlieferung nicht ausgeschlossen werden, daß das Denkmal einem nicht nachgewiesenen Pfarrherrn oder gar einem Priester, der nicht Pfarrer in Burggen war, sondern in einer anderen Beziehung zur Kirche von Burggen stand, zuzuweisen ist.

Textkritischer Apparat

  1. Ohne Kürzungszeichen.
  2. Unklar, ob die Umschrift auch die untere Schmalseite miteinbezog; vor IN evtl. noch T erkennbar.
  3. IN AETERNA PACE ohne Wortabstände.

Anmerkungen

  1. DiB I,23 (Weilheim-Schongau) 84–85.
  2. Klöck, Schlimme Zeit 105.
  3. Vgl. Nr. 252, 306.
  4. Vgl. die Abbildung in DiB I,23 (Weilheim-Schongau) 85.

Nachweise

  1. DiB I,23 (Weilheim-Schongau) 84f. (mit Abb.).

Zitierhinweis:
DI 84, Lkr. Weilheim-Schongau, Nr. 336 (Manfred Merk), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di084m015k0033609.