Inschriftenkatalog: Die Inschriften des Landkreises Weilheim-Schongau

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 84: Lkr. Weilheim-Schongau (2012)

Nr. 301 Weilheim, Stadtpfarrkirche Mariae Himmelfahrt 1625–1628

Beschreibung

Wappengrabplatte des Wolf Georg Rebstain und seiner Ehefrau Euphrosina, geb. Frey. Innen, in der ersten östlichen Kapelle an der Südseite, südlich neben dem Altar. Rotmarmor. Hochrechteckige Platte, zweigeteilt, oben Schriftfeld in umlaufender Rahmenleiste mit erhabener Inschrift, darunter Rollwerkkartusche mit zwei Vollwappen.

Maße: H. 162 cm, B. 86 cm, Bu. 5 cm.

Schriftart(en): Fraktur.

© BAdW München, Inschriftenkommission [1/2]

  1. AN(N)O DOMINIa) ⟨....⟩ den ⟨---⟩ Ist /in Gott verschiden Der Ernuesst vnd Hoch/fürnem Herr Wolf Georg Rebstain F(ü)r(st)l(icher) umb=/gelterb) vnd Gerichtschreiber Zu Weilhaim e(t)c(etera) / AN(N)O DOMINIa) ⟨....⟩ den ⟨---⟩ Ist / in Gott Verschiden Die Ehrntugentreich / Fraw Euphrosina Freyin. obgemelts Herr(n) / eheliche Hausfraw denen Gott genedig sey AMENc)

Wappen:
Rebstain1), Frey2).

Kommentar

Zur Schrift vgl. Einleitungskapitel LI.

Wolf Georg Rebstain ist ab dem 22. August 1608 als Gerichtsschreiber in Weilheim nachweisbar. Ab Januar 1616 hatte er zudem den Ungeltdienst der Stadt inne. Rebstain hatte außerdem die Inspektion beim fürstlichen Gut Schwaiganger. Euphrosina, geb. Frey, war Rebstains erste Gattin. Am 28. Februar 1628 heiratete er erneut. Seine zweite Ehefrau war Anna Katharina Soyer, die Tochter des Hofkammersekretärs Jakob Soyer. Ab dem 12. Dezember 1628 ist für Weilheim Johann Sebastian Westner als Gerichtsschreiber nachgewiesen3). In einem Ratsprotokoll vom 30. Mai 1625 ist die Stiftung einer ganzen Kapelle mit Altar für die neu zu erbauende Pfarrkirche durch Wolf Georg Rebstein belegt, unter der Bedingung, daß er eine Grablege für sich, seine Ehefrau und seine Tochter in dieser Kapelle erhalte4). Die Stiftung muß als Terminus post quem, der Tod der ersten Ehefrau als Terminus ante quem für die Grabplatte gelten. Für Wolf Georg Rebstain wurde 1634 von dem Fürstlichen Umgelter, Gericht- und Kastengegenschreiber Johann Sebastian Westner und dessen Hausfrau Anna Katharina, einer geborenen Rebstain, ein Jahrtag gestiftet5).

Textkritischer Apparat

  1. ANNO DOMINI in Kapitalis; A vergrößert.
  2. Als Trennungszeichen zwei Quadrangeln.
  3. AMEN verkleinert, in Kapitalis, darunter ein geschwungener Balken.

Anmerkungen

  1. Bg2 45.
  2. Bg2 39.
  3. Vgl. Ferchl, Behörden 1282.
  4. Damrich, Baugeschichte 7.
  5. Schmidtner, Weilheims Kirchhöfe 16. Auch Ferchl, Behörden nennt Johann Sebastian Westner den Schwiegersohn des Wolf Georg Rebstain, vielleicht handelte es sich aber bei Anna Katharina auch um seine Witwe, geb. Soyer.

Nachweise

  1. Schmidtner, Weilheims Kirchhöfe 16; DiB I,23 (Weilheim-Schongau) 568.

Zitierhinweis:
DI 84, Lkr. Weilheim-Schongau, Nr. 301 (Manfred Merk), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di084m015k0030106.