Inschriftenkatalog: Passau II (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 101: Landkreis Passau II (2018)

Nr. 219† Mittich, Gde. Neuhaus am Inn, Pfk. Mariä Himmelfahrt 1510–15341)

Beschreibung

Grabinschrift für Warmund oder Hieronymus von Rottau und Barbara, geb. Schallenberg, auf einer Wappengrabplatte. Umschrift an drei Seiten, die untere Schmalseite ausgespart, dafür an der oberen Schmalseite dreizeilig2). Im Feld unter einem Kielbogen zwei einander zugewandte Vollwappen.

Beschreibung, Text und Wappen nach Cgm 2267/2.

  1. Hier ligt begraben der Edl und vest Warmund Rodauera) zu Madau3) der gestorben ist <---> Auchb) hie leit begraben die Edl frau Barbara Schallenbergerin sein hausfrau die gestorben ist <--->

Wappen:
Rottau4), Schallenberg5).

Kommentar

Cgm 2290/23 führt die Grabinschrift für Warmund von Rottau, Sohn des Wolfram von Rottau, auf. Er scheint jedoch selbst bereits Zweifel an dieser Zuordnung gehabt zu haben, da er sich fragt, ob dieser mit Warmund von Rottau, der die Waltenhoverin (vgl. 212†) und die Trenbeckin zur Ehefrau hatte, identisch ist. Siebmacher NÖ2 35 nennt als Ehemann der Barbara, geb. Schallenberger, einen Hieronymus von Rottau. Hieronymus führt Cgm 2290/23 unter den Söhnen des Carl von Rottau und der Anna, geb. Zenger, auf, ohne ihn im Folgenden nochmals zu erwähnen6). Hundt nennt Hieronymus als Ehemann der Barbara von Schallenberg und gibt als ihr Sterbedatum 1534 an7). Hieronymus von Rottau erwarb 1510 den Sitz Mittich zusammen mit Carl von Rottau8). Es liegt nahe, dass er sich an dem neu erworbenen Sitz eine Grabplatte setzen ließ. Vermutlich hat der Verfasser von Cgm 2267/2 oder sein Gewährsmann den Vornamen des Verstorbenen falsch gelesen, Cgm 2290/23 ist entweder von Cgm 2267/2 oder von einer gemeinsamen Vorlage abhängig.

Textkritischer Apparat

  1. von Rottau Cgm 2290/23.
  2. und Cgm 2290/23.

Anmerkungen

  1. Terminus post quem für die Setzung der Platte ist der Erwerb des Sitzes Mittich durch die Rottauer (vgl. Anm. 7), Terminus ante quem das durch Hundt überlieferte Todesdatum der Barbara (vgl. Anm. 6).
  2. Die Wiedergabe der Anordnung der Schrift ist bei Cgm 2267/2 nicht immer ganz zuverlässig, von einer Beschriftung nur an der oberen Schmalseite und den Langseiten kann jedoch ausgegangen werden.
  3. Mattau, Hofmark im Besitz der Rottauer, vgl. HAB Altbayern I, 19 (Griesbach) 105f.
  4. Siebmacher BayA1 121.
  5. Siebmacher OÖ 317, NÖ2 33.
  6. Cgm 2290/23 fol. 376r.
  7. Hundt, Stammenbuch I, 317.
  8. HAB Altbayern I, 19 (Griesbach) 105.

Nachweise

  1. Cgm 2267/2 fol. 89v; Cgm 2290/23 fol. 376v.

Zitierhinweis:
DI 101, Landkreis Passau II, Nr. 219† (Ramona Baltolu / Christine Steininger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di101m019k0021906.