Inschriftenkatalog: Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 91: Hersfeld-Rotenburg (2015)

Nr. 62† Bad Hersfeld, Stiftskirche/Stiftsruine 1452

Beschreibung

Grabplatte des Abtes Conrad von Herzenrode, ehemals „in monasterii basilica“, also in der Kirche. Ein Wappen wurde nicht erwähnt.

Nach Schlegel.1)

  1. anno d(omi)ni mccccl[ii]a) xx me(n)s(is) februarii obiit d(omi)nusb) conrad(us) de hirczenrot abbas hersfeldensis cuius anima requiescat in pace

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1452, am 20. des Monats Februar starb Herr Conrad von Herzenrode, Abt von Hersfeld. Seine Seele ruhe in Frieden.

Kommentar

Die gedruckte Überlieferung bei Rommel war in mehrerlei Hinsicht verdächtig, weil sich das dort genannte Todesdatum nicht mit dem bisher angenommenen vereinbaren läßt und der Text auch keine Titel, zeitgenössischen Epitheta oder eine Fürbitte enthält. Die Schlegelsche Version ist im Formular weitgehend unverdächtig, dennoch befremdet die Datierung. Auch wird man mindestens von der Darstellung eines Wappens ausgehen oder sogar eine Figur, wie sie in jener Zeit wahrscheinlich ist, annehmen dürfen. Anders als zeitlich benachbarte Platten zeichneten Schlegel oder sein Zuträger diese Platte nicht, vielleicht weil sie schon massiv entstellt war.

Conrad von Herzenrode/Hirzenrode entstammte einer Familie, deren Stammsitz im abgegangenen Herzenrode bei der Kartause Eppenberg (etwa 6 km nordwestlich von Melsungen, heute Schwalm-Eder-Kreis) lag2) und die mit den Klöstern Hasungen (Zierenberg, Lkr. Kassel), Haina (Lkr. Waldeck-Frankenberg) und Breitenau (Schwalm-Eder-Kreis) verbunden war. Ein Jahr nach seinem Amtsantritt 1438, bei Schlegel 1439, brannte die Stadt Hersfeld am Stephanstag (26. Dezember) größtenteils nieder.3) Wie bei allen Äbten war Conrads Verhältnis zur Stadt (gerichtliche Einigung, Versöhnung und gegenseitige Bestätigung der Gerechtsame 1439)4) und zu den Landgrafen von Hessen (Belehnung mit Ziegenhain erneuert 1450) wichtigste Herausforderung in weltlichen Belangen. Die Amtszeit Conrads gilt als nachrichtenarm, wohl weil er den Landgrafen als übermächtigen Gegnern keinen Widerstand entgegensetzte und auch deswegen mit der Stadt nicht in Konflikt lag. Die Niederlage der mainzischen Truppen bei Fulda und Fritzlar hatte den Vorgänger Abt Albrecht von Buchenau 1432 zum Abschluß eines Erbschutzvertrags mit Hessen gezwungen; diese auch durch die Erneuerung hoher Privilegien nicht mehr revidierbare Situation gilt als Markstein für die fortschreitende Mediatisierung des Stifts.5)

Daß Conrad 1458 zusammen mit Landgraf Ludwig an Gift gestorben sein soll, bleibt eine Fabel der jüngeren Geschichtsschreibung. Sein Todestag war bisher nicht bekannt, nur daß zum 18. Mai 14546) oder zum 27. August 14547) der Nachfolger Ludwig Vizedom/Vizthum von Eckstädt bzw. Beringen (Nr. 71) urkundlich belegt ist. Die mehrfach geäußerte Vermutung, Conrad habe – wie mehrere andere Hersfelder Äbte – seiner Würde vorzeitig entsagt, wird durch den Fund der Grabinschrift nicht bestätigt, da man der Schlegelschen Überlieferung nicht vertrauen kann und eine Verschreibung der Jahreszahl (v statt ii) anzunehmen ist. Nach Schlegel wie auch schon nach der Nuhnschen Chronik endete Conrads Regierungszeit 1452. Das Todesjahr bei der Überlieferung der Verse im Eichhof (Nr. 211/FFF) ist durch den Falz nicht lesbar, dürfte aber mit dem mehrfach wiederholten Todesjahr 1455 der Grabplatte übereinstimmen. Hierzu ist die neueste Erkenntnis aus dem Lehnbuch des Nachfolgers Ludwig Vizthum zu beachten, dessen Wahl darin zum 4. März 1452 verzeichnet wird und der kurz darauf (am 12. März) als Erwählter den Tod seines Vorgängers Conrad mitteilt.8)

Textkritischer Apparat

  1. Die Lesung m ccclv bei Schlegel und nach diesem bei Rommel kann nicht durch die Annahme einer Resignation gegenüber früher bekannten Aktivitäten des Nachfolgers gerettet werden. Es ist zwingend von einer Verlesung von ii zu v auszugehen, was durch verlängertes letztes i verursacht worden sein mag. Vgl. im Kommentar.
  2. Schlegel schriebt mehrfach den Titel in dieser Form, nicht wie beim Datum; das scheint eine Marotte zu sein, die mehrfach gegen die zeitübliche Schreibweise steht – unmöglich ist die Schreibung nicht, aber kaum so häufig. Hier ist zu beachten, daß Epitheta gegen zeitübliche Gewohnheiten fehlen.

Anmerkungen

  1. Die Version bei Rommel schöpft wohl aus der Gießener Handschrift der Schlegelschen Stiftsgeschichte und ist gegenüber Schlegels Autograph unvollständig. Schlegels Großbuchstaben sind Zitiermanier, in diesem Falle kein Anhaltspunkt für die Schriftart Majuskel. Kürzungen könnten Gesehenes wiedergeben; u und v wurden normalisiert.
  2. Vgl. Ziegler, Mitra und Krummstab 19; „Hirzenrode, Konrad von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/bio/id/4401> (Stand: 15. 04. 2021).
  3. Demme, Nachrichten I 40; Belege auch in Hess. Biografie, wie ante.
  4. Ebd. u. Beilage 61 f.; HStA Marburg, Best. Urk. Hersfeld, Nr. 961.
  5. Knapp mit Literatur Unger, Hersfeld 597 f.
  6. Wenck, Urkundenbuch II, Nr. CCCCXLII.
  7. Das jüngere Datum bei „Hirzenrode, Konrad von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/bio/id/4401> (wie oben) nach Wenck, Urkundenbuch II, Nr. CCCCXLIII.
  8. Vgl. Krafft, Hersfelder Äbte 24 f. nach HStA Marburg, L 29, fol. 10; StA Meiningen, Gemeinschaftliches Hennebergisches Archiv; Sektion I Nr. 3689, [fol. 1].

Nachweise

  1. Schlegel, Abbatia, fol. 151r.
  2. Schlegel, Abbatia (Hs. Gießen) 352.
  3. Rommel, Geschichte II, Anmerkungen 241.

Zitierhinweis:
DI 91, Hersfeld-Rotenburg, Nr. 62† (Sebastian Scholz und Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di091mz14k0006208.