Die Inschriften des Großkreises Karlsruhe
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 20: Die Inschriften des Großkreises Karlsruhe (1980)
Nr. 48 Sickingen (Gem. Oberderdingen), kath. Pfarrkirche St. Magdalena 1457 (?)
Beschreibung
Grabstein der Juntha von Sickingen. An der Nordwand des Langhauses, am Außenbau; vor wenigen Jahren noch im Bodenbelag der Kirche. Rechteckplatte aus rotem Sandstein mit Umschrift auf der Schräge der nach innen abgefasten, an der Stirnseite glatten Rahmenleiste. Kopfleiste fehlt, die Leisten der Langseiten teilweise beschädigt. Im Mittelfeld Kreuz mit lilienförmigen Endungen, unterlegt durch leeren Schild.
Maße: H. 198, B. 82, Bu. 7 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel.
[. . . . . . . . . . .] / lvjja) ist gestorben die Ersam · geistlich · junckfrau · juntha · selig · junk/her · schwyckers von / · sicking · dochter · des ·. . . . . . .b) vf sant · barbaratag · de(re)r sele ruget in got /
Datum: 5. Dezember (?).
Textkritischer Apparat
- In der Kopfzeile ist vermutlich zu ergänzen: Anno Domini m cccc /.
- Erkennbar sind sieben Hasten. Da hier eine Präzisierung der Tagesbezeichnung zu vermuten ist, wäre die Lesung „necst“ am ehesten möglich.
Anmerkungen
- Beider Grabstein in Heidelberg erhalten, allerdings mit zerstörtem Todesdatum; vgl. DI. XII (Heidelberg) nr. 82. – Humbrachts Angabe des Todesdatums 1417 (Taf. 71) ist irrig, denn Swicker ist 1432, 1440 und 1454 noch nachweisbar; vgl. Möller AF. Taf. 77; Krieger II 990.
- Möller AF. II Taf. 77: „vor 1468“. – Juntha neuestens bei Kehrer mit Sterbedatum Dez. 1447 aufgeführt (ohne Quellenangabe): Kehrer, Sickingen 98.
Zitierhinweis:
DI 20, Die Inschriften des Großkreises Karlsruhe, Nr. 48 (Anneliese Seeliger-Zeiss), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di020h007k0004803.
Kommentar
Die Verstorbene war vermutlich eine Tochter des Brettener Vogtes Swicker VI. von Sickingen und der Elisabeth geb. Landschad von Steinach1; denn bezieht man das Wort „selig“ in der r. Langzeile auf das nachfolgende „junkher schwyckers etc.“, geht daraus hervor, daß Swicker zur Entstehungszeit des Grabsteins bereits verstorben war. Damit ließe sich Möllers Angabe des Todesjahres für Swicker auf „vor 1457“ eingrenzen2. – Die Schrift ist eine eng geführte, gut geformte Minuskel.