Inschriftenkatalog: Enzkreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 22: Inschriften Enzkreis (1983)

Nr. 337 Lomersheim (Stadt Mühlacker), ev. Pfarrkirche 1616

Beschreibung

Epitaph der Elisabeth Dirr. In der Kirche an der Südwand. Gegenstück zum Epitaph der Tochter; lediglich das Gesicht der Verstorbenen ist in deutlichem Bemühen um Individualisierung als faltiges Antlitz einer Matrone wiedergegeben1.

Maße: H. ca. 250, B. 104,5, Bu. 2,3 cm.

Schriftart(en): Inschriften-Fraktur, Kapitalis.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/1]

  1. A

    Anno 16〈 〉 den 〈 〉 tag/ 〈  〉 starb die Ehrn Und tu/ge(n)tsam fraw Elisabetha deß erbar(n) / Tobias Dirre(n) gewesne(n) Schuldttaiße(n) / allhie Hinderlasne wittib dere(n) hiene/benstehe(n)de Dorothea geweßne Mut/ter. deren der allmechtig Gott / ein fröliche vfferstehung ver/leihen wölle./ Amen.

  2. B

    Die gerechten werden weggerafft für / dem Vnglück vnd die richtig für sich ge=/wandelt haben kommen zum fride vnd / ruhen in Ihren kammern. ESAIAE. LVI2).

Kommentar

Wie das nebenstehende Epitaph der Tochter ist das Gegenstück eine ungewöhnliche, den Adelsdenkmälern nachempfundene Darstellung für Verstorbene aus dem Bürgertum. Als Auftraggeberin ist die Mutter zu vermuten3. Die Entstehung beider Epitaphien zur gleichen Zeit und vermutlich noch im Todesjahr der Tochter (sie starb im Januar!) kann mit Sicherheit angenommen werden4. Beim Tod der Tochter muß die Mutter bereits in höherem Alter gewesen sein, wird also unmittelbar danach beide Epitaphien in Auftrag gegeben haben.

Anmerkungen

  1. Vgl. die vorhergehende nr. 336 mit Beschreibung und Kommentar.
  2. Es. 57, 1–2 (Vulgata).
  3. Fleischhauer, Renaissance 358. – Pfeilsticker 2612.
  4. Schahl, Neckarschwaben 273 mit der Ansetzung 1610/20 läßt unberücksichtigt, daß das Todesdatum der Tochter nicht nachgetragen ist, was bei einer Entstehung vor 1616 der Fall sein müßte; außerdem ist in der Grabschrift der Mutter auf das Denkmal der Tochter verwiesen. 1616 ist daher als Terminus post quem anzusetzen.

Nachweise

  1. OABMaulbronn 259.
  2. Paulus, Neckarkreis 429.
  3. Schahl, Neckarschwaben 273.

Zitierhinweis:
DI 22, Inschriften Enzkreis, Nr. 337 (Renate Neumüllers-Klauser), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di022h008k0033705.