Inschriftenkatalog: Altkreis Witzenhausen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 87: Witzenhausen (Altkreis) (2017)

Nr. 44 Witzenhausen-Ermschwerd, Witzenhäuser Landstraße 1 (Ermschwerder Schloss) 1551, 1585, 1586, 1589, 1596, 1616, 1795

Beschreibung

Bauinschriften am sog. Ermschwerder Schloss. Dreigeschossiges Gebäude, massives Erdgeschoss und zwei Fachwerkgeschosse, traufenständig, 25 Gefache. In der Mitte der Front (Nordseite) doppelläufige Freitreppe mit Portal, rundbogig in rechteckigem Rahmen, über dem Scheitel kleiner Wappenschild mit Inschrift I (SIGMH), eingehauen. Über dem Portal in rechteckigem Feld mit seitlichem Rollwerk zwei Vollwappen, an jeder Helmzier gewelltes Schriftband, darin links Inschrift III, rechts Inschrift IV, zwischen den Helmzierden Inschrift V. Links von der Freitreppe überdachte Auslucht auf massivem Sockel, auf der Frontseite oberhalb der Fenster im Sturz der Frontseite Steinmetzzeichen (S8), im Fenstersturz über der Schmalseite Inschrift VI mit Signatur (SIGDK), eingeschnitzt, Worttrenner: Dreispitz; unterhalb des Fachwerks die auf eine Renovierung bezügliche Inschrift VII, eingehauen. Östlich der Auslucht ein sich nach Norden erstreckender Anbau neuerer Zeit; er wurde kürzlich abgerissen, doch blieben die Mauern des unteren Geschosses erhalten. Zwei darin befindliche Türöffnungen tragen Sturzsteine mit Inschriften (XVIII mit Dreispitz als Worttrenner, XIX ohne Worttrenner). An der Westecke der Frontseite Kellereingang, von einer etwa vorhanden gewesenen Inschrift keine Spur. An der Südwestecke als oberer Abschluss des Erdgeschosses ein Inschriftstein mit Jahreszahl II.

Auf der Südseite in der Mitte Treppenturm, westlich davon eingeschossiger massiver Erweiterungsbau mit rundbogiger Tordurchfahrt, auf deren Westseite im Bogenscheitel Inschrift VIII (SIGIS/SI), eingehauen; auf der Ostseite, etwas südlich von der Durchfahrt, eine Tür mit Inschrift IX im Türsturz samt Signatur (SIGIS/SI), eingehauen, etwas nördlich der Durchfahrt im Fenstersturz Signatur (SIGIS/SI). Östlich vom Treppenturm springt das Gebäude nach Süden vor; an der Westseite dieses Vorsprungs im Kellergeschoss Tür mit Inschrift X, von doppeltem ausgezogenem Quadrangel unterbrochen, im Sturz eingehauen; oberhalb der Tür im Abschlussgesims Signatur (SIGIS/SI), an der Gebäudeecke Inschrift XI, zweizeilig, erhaben in vertieftem und geschrotetem Feld, in der zweiten Zeile nur Signatur (SIGIS/SI).

Innen gegenüber dem Eingangsportal über der Tür zum Treppenturm rechteckige Platte, darauf links ein Vollwappen mit Inschrift XII, rechts ein zweites mit Inschrift XIII, jede der Inschriften von der Helmzier unterbrochen; dazwischen rechteckiges Feld mit Text, gegliedert in Überschrift (Inschrift XIV, von Engelskopf(?) unterbrochen), Spruch (Inschrift XV, Worttrenner Dreiecke(?)) und Jahreszahl (Inschrift XVI); die Inschriften XII–XVI sind aufgemalt; Inschrift XVII, rechts unter dem Spruch aufgemalt, belegt eine Renovierung der Tafel im Jahre 1931.

Maße: Portal: H. 280, B. 240, Tafel: H. 46, B. 60, Bu. 3 (III), 5 cm (IV); Fenstersturz: H. ca. 20, B. ca. 120, Bu. ca. 10 cm (VI); Türsturz (Erweiterungsbau): H. 15, B. ca. 120, Bu. 5,5 cm (IX); Türsturz (Vorbau): H. 24, B. 120, Bu. 6 cm (X); Eckfeld: H. 31, B. 57,5, Bu. 8 cm (XI); Tafel (innen): H. 60, B. ca. 170, Bu. 4 cm (XII–XVI), ca. 2 cm (XVII); Türsturz (Anbau nach Norden): Kartusche H. 9, B. 30, Bu. 6 cm (XVIII).

Schriftart(en): Kapitalis.

© Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, Fotograf: Christian Feist [1/15]

  1. I

    MHa)

  2. II

    1 5 5 1

  3. III

    ASMVSb) VON BVT/LAR // 1551

  4. IV

    MARGRETA VON / BOYNEBVRGK · G(ENANNT) · H(ONSTEIN)

  5. V

    1 6 1 6

  6. VI

    H(EIMBROD) · V(ON) · B(VTTLAR) 1 · 5 · 8 · 5 · D(AVID)·K(APPVS)c) ·

  7. VII

    1 7 9 5

  8. VIII

    ISd)

  9. IX

    ISe) / AN(N)O · DO(MIN)If) · 1 · 5 · 9 · 6 · H(EIMBROD) · V(ON) · B(VTTLAR)

  10. X

    W(ER) · G(OTT) · V(ERTRAVT) · H(AT) · W(OHLGEBAVT) ·g) D(ER) W(OHL) B(AVET) D(ER) H(OFFT) V(ND) F(ÜRCHTET) G(OTT) V(OR) A(LLEM V(NGLÜCK)h)

  11. XI

    H(EIMBROD) · V(ON) · B(VTTLAR) · 1 5 8 9 / ISe)

  12. XII

    HEIMBR[OD]i) VON BO[T]/LERj)

  13. XIII

    KATER//INA VO(N)k) / OEYN//HVSEN

  14. XIV

    · X · C · I · // · PSALM1) ·

  15. XV

    WER · IN · DES · ALLERHOCHS/TEN · HVT ·GLEICH · IN · EINER / FESTEN · WHONEN · THVT · /DES · HAVS · FVRl) · PESTILE/NTZS · GE[FAH]Rm)FREY · [...]n) · / KEIN · VNGLVCK · FVGETo) · SICH DARp, 2)

  16. XVI

    ANNO · DOMINI · 1 · 5 · 8 · 6 ·

  17. XVII

    D.q) K. 1931 ABr)

  18. XVIII 

    G · V · B

  19. XIX

    1801

Versmaß: Deutsche Reimverse (XV).

Wappen:
Buttlar3)Boyneburg4) (III, IV)
ButtlarOeynhausen5) (XII, XIII)

Kommentar

In den Inschriften III bis V tragen die Buchstaben Serifen. A mit geknicktem Mittelbalken und Schleife am linken geschwungenen(!) Schaft; beim E ist der mittlere Balken verkürzt, der untere verlängert, der obere mit abwärts gerichtetem Sporn; beim K ist der untere Schrägbalken geschwungen und unter die Grundlinie gezogen; M ist gerade, der Mittelteil, dessen Schrägschäfte gewölbt sind, erreicht die Zeilenmitte; N hat einen geschwungenen Schrägschaft; O ist nur schwach oval, fast kreisförmig; beim R setzt die Cauda am Bogen an, sie ist geschwungen, teilweise mit einem auffälligen Knick, und unter die Grundlinie gezogen. Die führende 1 ist oben zugespitzt und gabelt sich unten in einen den Schaft nach rechts fortsetzenden Bogen und eine nach links laufende Zierlinie, die andere 1 ist eine schlichte Haste mit Serifen; die 6 ist ein eingerollter offener Bogen; die 5 ist rechtsgewendet mit senkrechtem Schaft und geradem Balken sowie rückschwingendem auslaufendem Bogen, im Prinzip eine Spätform zum Anfang des 17. Jahrhunderts passend, jedoch kaum so stark aufgerichtet; man vergleiche die nach rechts geneigte, aber sonst fast identische 5 auf der Grabplatte Berge in Trubenhausen (Kat.-Nr. 129).

In den Inschriften VIII und IX tragen die Buchstaben und Ziffern Serifen. A ist spitz, der linke Schaft nach rechts durchgebogen, D ist offen, der Bogen über den Schaft weit nach links gezogen; H mit nach oben ausgebuchtetem Mittelbalken; N mit geschwungenem, rechtsschräg verlaufendem Schrägschaft; O oben spitz. Bei der 1 ist der Schaft unten nach links gebogen mit einer Zierschleife am Ende. 5 rechtsgewendet, Schaft schräggestellt, Balken linksschräg verlaufend, Bogenende mit Zierschleife; bei 6 und 9 eingerollte geschlossene Bögen, die freien Enden keilförmig verbreitert.

In Inschrift X sind die Buchstaben im rechten Teil eng gestellt und schmal und hoch ausgeführt; im linken Teil steht hinter jedem Buchstaben ein Worttrenner. Es kommen offenes und geschlossenes D nebeneinander vor; beim G ist die Cauda einmal gerade und senkrecht, einmal als geschlossener Bogen nach innen gezogen.

Bei den Buchstaben auf der Tafel über der Innentür (Inschriften XII–XVI) schwanken Strichbreite und Buchstabenhöhe. Die Verschreibungen beim L in ALLER und in GLEICH sind wohl dem Restaurator anzulasten. Die Ziffern sind nach rechts geneigt. Die Buchstaben tragen Serifen. E, F mit eingezogenem Mittelbalken, unterer Balken des E bisweilen verlängert und leicht aufwärts gebogen; L mit leicht aufwärts gebogenem Balken; M gerade mit bis zur Zeilenmitte reichendem Mittelteil; N meistens mit geschwungenem Schrägschaft; R mit ausgestellter, am Bogen ansetzender Cauda; W verschränkt; immer V.

Asmus von Buttlar, *1495 und †12. August 1541, ist der Erste seines Geschlechtes, der ausdrücklich als Herr auf Ermschwerd bezeichnet wird. Es ist also zu vermuten, dass dieses Gut zu seinen Lebzeiten dem Adelsgeschlecht zugefallen ist. 1533 heiratete er Margarete von Boyneburg genannt Hohenstein (*1503, †31. Mai 1554). Ihr jüngster Sohn war Heimbrod von Buttlar (*24. Jan. 1541, †21. Okt. 1609). Dieser erhielt 1570, als er sich mit seinem Bruder Jost Oswald auf eine Teilung des Familienbesitzes verständigte, das Gut Ermschwerd. Am 29. Mai 1571 schloss er die Ehe mit Lucie von Bischoffshausen, die aber schon am 4. Januar 1581 starb. Heimbrod heiratete 1583 in zweiter Ehe Katharina von Oeynhausen (*1554, †1632).6) Den Inschriften zufolge hat er mehrere Umbauten oder Erweiterungen des Familiensitzes vorgenommen: 1585 die Auslucht östlich des Eingangsportals, 1589 den Vorbau östlich des Treppenturms, 1596 den westlichen (den sogenannten Marstall). 1586 ließ er innen die Tafel mit dem Wappen seiner Familie und dem der Familie seiner Frau anbringen; ob das mit Umbauten verbunden war, ist nicht zu erkennen. Nicht mehr in Heimbrods Zeit, sondern in die seines Sohnes Dietmar fällt die Neugestaltung des Portals, die laut Bauzahl im Jahr 1616 (V) stattfand. Seitdem befinden sich die Wappen von Buttlar und von Boyneburg über der Tür, möglicherweise als Ersatz älterer Wappen oder einer Bauinschrift, sicher aber als Ehrung für die Großeltern, die als erste das Gut innehatten. Zu klären bleibt, was genau die Jahreszahl 1551 bedeutet und wie sie mit Asmus von Buttlar zusammenhängt, bei dessen Wappen sie steht. Er hat unmöglich 1551 den Bau fertiggestellt, denn 1551 war er schon tot, wenn wohl auch nicht seit 10 Jahren, wie das Stammbuch angibt. Denn Asmus von Buttlar ist noch 1546 belegt.7) Eine Verwechslung ist nicht möglich, da das Stammbuch nur noch einen Träger dieses Namens ausweist, der erst 1561 geboren ist. Weiter geht aus Buttlarschen Vormundschaftsakten hervor, dass Asmus 1547 nicht mehr lebt.8) Es ist also zu vermuten, dass Asmus mit dem Bau des Hauses begonnen hat und dass es 1551, also bald nach seinem Tode, bis zur Oberkante des Massivgeschosses fertiggestellt war. Dafür spricht jedenfalls der Stein mit der Jahreszahl 1551 an der Südwestecke. Bis zu der Zeit und wohl noch darüber hinaus wurde der Bau vielleicht unter Aufsicht seiner Frau weitergeführt. Er könnte noch im Jahr 1551 fertiggestellt worden sein, da die Errichtung der Fachwerkgeschosse nicht viel Zeit in Anspruch nehmen muss. Denn hätte seine Frau den Bau erst lange nach Asmusʼ Tod vollendet, sollte man die entsprechende Jahreszahl bei ihrem Wappen erwarten.9)

Ungeachtet der Jahreszahl 1616 (V) zeigen auch die Schriftformen der Gründernamen (III, IV) an, dass diese Inschriften nicht zeitnah zum Jahr 1551 entstanden sein können. Man fragt sich allerdings ebenso, ob sie wirklich zu 1616 passen, wenngleich sich aus den übrigen Bauzahlen dazu keine Anhaltspunkte ergeben. Die prägnanten Formen von M, N, R und der beiden Ziffern 5, nicht zu vergessen die 1 und das erste A in ASMVS rufen erhebliche Bedenken hervor. Zwar beginnt noch vor der Jahrhundertwende die Verwendung des geschwungenem Schrägschafts von N, aber nicht in der von der vorliegenden breiten Buchstabenform abhängigen Steilheit.10) In ähnlicher Weise wird man Verbreitungsmuster der übrigen oben benannten Sonderformen betrachten müssen und dabei feststellen, dass der das Portal bekrönende Wappenstein möglicherweise nicht von 1616 stammt. Obwohl die Formen in ihrer Gemeinschaft im löchrigen und vielfach beschädigten Bestand so nie mehr auch nicht annähernd zusammen vorkommen, sind ihre verstreuten Belege im Wesentlichen nach 1660 konzentriert, der geschwungene Schrägschaft des N etwa bei den neu datierten Grabsteinen Hubenthal und Becker (Kat.-Nrr. 185, 190) oder den Kannen in Hollstein und Hopfelde (Kat.-Nrr. 196, 201), bei denen zusätzlich die geschwungenen Schrägschäfte von A und Zier an der 1 vorkommen; die beiden letzten Phänomene zusammen mit dem M bei der Grabplatte Hanstein in Werleshausen (Kat.-Nr. 187), M und zusätzlich R auch beim Stein Becker und jüngeren.

Den paläographischen Indizien widerspricht die längliche und gekrümmte Form der Wappenschilde, die gut in die ersten Dekaden des 17. Jahrhunderts passen und so nach 1650 nicht wiederkehren – das kann nicht aus der dünnen Überlieferung der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts begründet werden. In diesem Falle widersprechender Indizien kann der Stein für das angegebene Datum nur gerettet werden, weil der Grabstein der Agnes Meisenbug von 1619 (Kat.-Nr. 141) zwar nicht in der Wappenform, aber doch weitgehend beim N mit geschwungenem Schrägschaft und beim M mit leicht gewölbten Innenschäften übereinstimmt. Ein Rest von Zweifeln bleibt wegen sonst fehlender Übereinstimmungen und der offenbar isoliert modernen Gestaltung der Ziffer 5, die erst 1655 beim Feigeschen Torbogen (Kat.-Nr. 128) wiederkehrt.

Nicht genau zu klären waren auch die Initialen G V B (Inschrift XVIII). Sie könnten einen Georg von Buttlar bezeichnen, doch um 1801 gab es keinen Träger dieses Namens, es sei denn, dass George Friedrich von Buttlar, der laut Stammbuch, Buttlar IV von 1741 bis 1817 lebte, die Initiale seines zweiten Vornamens eingespart hat. Das ist jedenfalls wahrscheinlicher, als dass die Initialen an Georg den Älteren (1408–1489) oder den Jüngeren (um 1500)11) erinnern sollen.

Textkritischer Apparat

  1. Nicht auflösbar (SIGMH).
  2. Stark verzierter Versal am Wortanfang.
  3. So auflösbar, s. Kat.-Nr. 72.
  4. Das I mit S verschränkt. Abkürzung nicht auflösbar.
  5. Das I mit spiegelverkehrtem S verschränkt. Abkürzung nicht auflösbar.
  6. Sic.
  7. Dahinter ein paragraphzeichenförmiges Zeichen, kein Steinmetzzeichen, sondern Sinntrenner.
  8. Vorschlag zur Auflösung der Litterae singulae von Georgia Herrchen, Mainz, Forschungsstelle „Die Deutschen Inschriften“.
  9. Befund: HEIMER und ein Buchstabenrest hinter dem R, offenbar, wie der Name überhaupt, durch Restaurierung verunstaltet.
  10. Befund: BO/LER. Diese Namensform scheint nicht belegt und ist auch nicht glaubhaft.
  11. Kürzungszeichen fehlt.
  12. Befund: EUR. Großmann korrigiert stillschweigend.
  13. Befund: eine Haste, eine Lücke und ein A, dessen rechter Schrägschaft weniger steil ist als bei den sonstigen A, vielmehr zur Cauda der benachbarten R (in FUR und FREY) parallel läuft. Ich lese R statt A, erkenne in der Haste samt Vertiefungen rechts davon einen Rest von F und ergänze AH. FAH füllt genau die Lücke. Dieser Vorschlag auch bei Großmann.
  14. Der Befund ist unklar, am ehesten VL oder YL. Es liegt wohl eine Fehlrestaurierung vor. Denn der Text ist gestört: Man vermisst ein „ist (bleibt, wird)“ vor oder hinter FREY. Lobwassers Text könnte eine Konjunktivform nahelegen, z. B. SEY. Großmann gibt die beiden Buchstaben nicht wieder.
  15. Befund: EUGET. sich fügen = sich wohin begeben s. DWB (Bd. 4, Sp. 390, Nr. 5).
  16. Befund: DAB (woraus Großmann DABEI macht) verstößt gegen Metrum und Reim. Ein Lesefehler mit kunsthistorischen Konsequenzen: Das vom Restaurator irrtümlich in die Inschrift eingeführte, durch Nexus litterarum verbundene AB stellt für mich die Erklärung dar, warum die Inschrifttafel als Werk des Bildhauers Andreas Herber gilt (s. Ganßauge 110), der zur damaligen Zeit im hiesigen Raum tätig war. Seine Künstlersignatur war AB in Nexus litterarum(!) für Andreas Bildhauer. Ausdrücklich auf dieses AB beruft sich z. B. die Chronik Ermschwerd II. Bei genauer Betrachtung der unter Farbe verborgenen Kerbe erkennt man rechts unten noch die Vertiefung vom Ende der Cauda des R.
  17. Der Buchstabe nicht zwingend von einem O unterschieden.
  18. Inschrift XVII enthält anscheinend die Signatur eines Restaurators, die sich aus der Jahreszahl und AB zusammensetzt, was in kräftigerem Strich geschrieben ist.

Anmerkungen

  1. PsH 91 ohne wörtliches Zitat, aber sozusagen als biblische Referenz des in Inschrift XV folgenden Vierzeilers, der durchaus als freie Umdichtung des Psalms gelten kann.
  2. Der Vierzeiler enthält zahlreiche Anklänge an ein Kirchenlied des Ambrosius Lobwasser, das wiedergegeben ist bei Mützell, 2. Band, 600–602. So schreibt Lobwasser: Wer in des Allerhöchsten Hut (Anfangszeile, Str. 1), wie einem Schatten wohnen thut (Str. 1), Gott ist mein Burg und Feste (Str. 2), Frei seist für Pestilenzs Gefahr (Str. 6), so wird dich gar kein Ungelück ergreifen (Str10). Offensichtlich war das Kirchenlied eigenständig gehandhabte Vorlage des Vierzeilers (Freundlicher Hinweis von Michael Oberweis, Mainz).
  3. Wappen Buttlar (Bütte), vgl. Siebmacher/Hefner, Wappenbuch, Bd. 3, Abt. 4, S. 6, Taf. 4.
  4. Wappen Boyneburg (quadriert), vgl. Siebmacher/Hefner, Wappenbuch, Bd. 2, Abt. 1, S. 28, Taf. 24.
  5. Wappen Oeynhausen (Leiter), vgl. Siebmacher/Hefner, Wappenbuch, Bd. 2, Abt. 9, S. 13, Taf. 15.
  6. Die vorausgehenden Angaben zu den Personen nach Stammbuch, Buttlar I.
  7. HStAM, 17 d, von Buttlar 143: Verkauf des halben Dorfes Laubach durch Asmus von Buttlar an Heinrich, Sohn des Erbkämmerers Jost von Berlepsch. Laufzeit 1546 (zitiert nach Arcinsys).
  8. HStAM, 17 d, von Buttlar 142: Klage der Vormünder des unmündigen Kindes des verstorbenen Asmus von Buttlar gegen Bodo von Bodenhausen wegen der Pfändung von Pferden. Klage der Katharina von Boyneburg geb. von Buttlar gegen die Vormünder der unmündigen Kinder des Asmus von Buttlar wegen verweigerter Alimentierung. Schuldenklage der Erben des Hans Vogeley gegen die Erben des Asmus von Buttlar 1546‒47, und HStAM, 17 d, von Buttlar 22: Gesuch des Reinhard von Boyneburg gen. von Hanstein, des Hans von Berge und des Hans von Hanstein als Vormündern der Buttlarschen Kinder zu Ziegenberg um Rückerstattung von auf dem „Haberberg“ durch den Holzförster Jost genommenen Pfändern 1549 (zitiert nach Arcinsys).
  9. Kaum zutreffen wird die Vermutung von Künzel WL 49 (1997) 52, dass der Bau 1551 begonnen wurde. Aber eine Vollendung erst zwischen 1585 und 1595 erscheint nicht ausgeschlossen.
  10. Zur ungleichmäßigen Entwicklung und Nutzung dieser und anderer Buchstabenvarianten s. Einleitung Kap. 5.3.
  11. s. Stammbuch, Buttlar I.

Nachweise

  1. Ganßauge 109f.
  2. Großmann, Hessische Renaissanceschlösser (Online Katalog, Stand 10. 6. 2016) sub Ermschwerd-Witzenhausen, Schloss (I–V, VI Jz., VII, IX Jz. + Signatur, XII–XVI).
  3. Chronik Ermschwerd II 98–118, bes. 109–111.

Zitierhinweis:
DI 87, Witzenhausen (Altkreis), Nr. 44 (Edgar Siedschlag, Mitarbeit: Fuchs, Rüdiger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di087mz13k0004405.