Die Inschriften der Stadt Jena bis 1650

Geleitwort

In seinem Geleitwort zum ersten Bande der Berliner Reihe des interakademischen Unternehmens Die Deutschen Inschriften schrieb Richard Hamann 1959: „Mit diesem neuen Bande der Deutschen Inschriften eröffnet die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin ihre Reihe. Sie schließt sich eng an die bisherigen Publikationen an, so daß die Gemeinschaftlichkeit der Arbeiten aller deutschen Akademien und der Österreichischen Akademie zu Wien trotz der mannigfachen kriegsbedingten Verzögerungen und Hemmungen gewahrt bleibt.“1) Bis 1968 erschienen dann weitere drei Bände der Berliner Reihe.2)

Die Sammlung und Bearbeitung für die nächsten beiden Bände war schon weit vorangekommen, als die Akademieleitung beschloß, die Fortführung dieser „gesamtdeutschen“ Gemeinschaftsarbeit auszusetzen: Die Arbeitsstelle für Kunstgeschichte an der nunmehr Akademie der Wissenschaften der DDR genannten Berliner Akademie wurde aufgelöst, ein großer Teil ihrer Forschungsunternehmungen an das Institut für Denkmalpflege angegliedert, ihre Inschriften-Abteilung aber ersatzlos aus der Forschungsplanung gestrichen. Ein mit großen Hoffnungen begonnenes Werk, dessen Notwendigkeit und Nützlichkeit niemand in Abrede stellte oder bestreiten wollte, fiel politischen Überlegungen und Absichten zum Opfer.

Daß Klaus und Luise Hallof die Inschriften der Stadt Jena gemeinsam gesammelt, bearbeitet und als Diplomarbeit vor der Philosophischen Fakultät der Friedrich Schiller-Universität Jena verteidigt haben, erfuhr ich im Mai 1984, und schon wenig später lag ihr umfangreiches Manuskript auf meinem Schreibtisch. Sozusagen in aller Stille hatten zwei junge, von der Sache begeisterte Forscher zunächst in Anlehnung an die Bände der Berliner Reihe, dann aber nach den neuesten Richtlinien des Gesamtunternehmens Die Deutschen Inschriften einen neuen Inschriftenband vorbereitet. Das Manuskript war in jeder Hinsicht vorbildlich und nahezu druckfertig, die Drucklegung hat sich aber verzögert.

Nun können Die Inschriften der Stadt Jena bis 1650 als 33. Band des Gesamtunternehmens Die Deutschen Inschriften und als fünfter Band der Berliner Reihe erscheinen. Verfaßt von Altphilologen mit gründlichen Kenntnissen der Jenenser Geschichte, bereichert er nicht nur die regionale Geschichtsforschung, sondern auch das Gesamtunternehmen beträchtlich. Die akribische philologische Behandlung der Inschrifttexte ist in diesem Bande mustergültig.

Der Wunsch, daß die Berliner Reihe nun ohne Behinderung schnell vorankommt, verbindet sich mit der Hoffnung auf eine Beschleunigung des Gesamtunternehmens; denn die Anzahl der in situ erhaltenen Inschriften, die dokumentiert und publiziert werden müßten, vermindert sich nachweislich unaufhaltsam ‒ nicht nur infolge schädlicher Umwelteinflüsse, sondern auch durch [Druckseite VI] mutwillige Zerstörung und Unkenntnis. Die Freude, ein Gemeinschaftswerk aller deutschen Akademien nun auch in Berlin und Leipzig wieder aufnehmen zu können, ist groß. Die Sorge, ohne eine durchgreifende Reform dieses nun schon über fünf Jahrzehnte alten Unternehmens könnte die Bearbeitung für zahlreiche Inschriften zu spät kommen, bedrückt besonders den Beteiligten, der die Verluste einer über zwei Jahrzehnte währenden Arbeitspause registrierte.

Halle, im Juli 1991
Ernst Schubert

Vorwort

Mit den Inschriften der Stadt Jena bis 1650 werden die epigraphischen Zeugnisse eines Territoriums vorgelegt, dessen geistig-kulturelle Entwicklung maßgeblich durch die im Gefolge der Reformation gegründete Universität bestimmt ist.

Die Aufnahme der Inschriften geschah in den Jahren 1980 bis 1983; die spätere Literatur wurde bis zum Erscheinungsjahr 1990 berücksichtigt. Als obere zeitliche Grenze war das Jahr 1700 festgelegt; hinzu kamen die wenigen erhaltenen lateinischen Inschriften bis zum Jahre 1750. In dieser Form wurde die Sammlung 1983 an der Sektion Altertumswissenschaften der FriedrichSchiller-Universität Jena als Diplomarbeit angenommen. Im Rahmen ihrer 1986 abgeschlossenen Dissertation hat L. Hallof dieses Material umfassender auszuwerten gesucht. Auf diese Arbeit gründet sich die Einleitung zu der vorliegenden Edition. Das Manuskript wurde 1987 fertiggestellt, zu einer Zeit, da das Unternehmen der DI in der ehemaligen DDR liquidiert war. Sic ingenia studiaque oppresseris facilius quam revocaveris (Tacitus, Agr. 3,1).

In Anbetracht der hohen Verluste unter den originalen Inschriftträgern infolge des Zweiten Weltkrieges haben wir alle erreichbaren Abbildungen heute verlorener Steine in den Tafelteil aufgenommen. Von den noch in situ erhaltenen Inschriften sind sämtlich neue Photographien angefertigt worden. Wir bedauern es, daß der Band hinter dem zurückbleiben muß, was in jüngster Zeit an Vereinheitlichung bei der Herausgabe der DI erreicht worden ist.

Ohne die Autorität einer das epigraphische Corpus fördernden Institution und ganz auf eigene Mittel angewiesen, bekennen wir dankbar vielfache Hilfe bei der Aufnahme der Denkmäler und der Aufarbeitung der Literatur. Unser Dank gilt den Mitarbeitern der Handschriftenabteilung, des Archivs und der Kustodie der Friedrich-Schiller-Universität; des Stadtmuseums Jena; des ev.- luth. Stadtkirchenamtes Jena; den Herren Dr. habil. W. Trillitzsch (†) und Dr. M. Simon, Institut für Altertumswissenschaften der Friedrich-Schiller-Universität; Herrn Pf. H. Baldeweg; Frau Dr. I. Lehmann (†) sowie Herrn Dr. O. Mühlmann, Nürnberg (†). Für vielfältige Unterstützung sind wir Herrn Dr. J. Hallof verpflichtet. Herzlicher Dank gebührt Frau R. Helfrich, Jena, und Frau G. Schröder, Berlin, für die Herstellung der Photographien. Aus dem Nachlaß W. Wennig stellte uns Herr Dr. V. Wahl, Weimar, das die Jenaer Inschriften betreffende Material zur Verfügung. Im Institut für Denkmalpflege, Arbeitsstelle Erfurt, durften wir das Photo- und Zeitungsarchiv einsehen und haben Kopien der Originalphotos von 1937 erhalten, wofür herzlich gedankt sei. Prof. Dr. habil. E. Schubert, Halle, setzte mit seinen Editionen der Naumburger und Merseburger Inschriften auch für die vorliegende Sammlung Maßstäbe. Mit dem in Vorbereitung befindlichen Corpus der Inschriften des Landkreises Jena wollen wir in hoffentlich nicht allzuferner Zeit an das von ihm bearbeitete Territorium des Landkreises Naumburg anschließen. Ganz besonderen Dank schulden wir Prof. Dr. G. Steiger (†), der die Arbeit von Anbeginn an mit fördernden Hinweisen und wohlwollender Ermunterung unterstützt hat.

Das Jahr 1650 als die anerkannte obere Zeitgrenze der DI erscheint für das Jenaer Material [Druckseite X] problematisch, weil dadurch ein lebendiger, bis in das 18. Jh. reichender Strom der epigraphischen Überlieferung willkürlich unterbrochen wird. Wir hoffen, nach dem Vorbild von F. Arens die Inschriften bis zum Jahre 1800 als ein separates Corpus demnächst vorlegen zu können.

Berlin, Juli 1991
Luise und Klaus Hallof

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Die Sammlung der Inschriften der Stadt Jena umfaßt die epigraphischen Zeugnisse von den frühesten Anfängen bis, der Konzeption der DI entsprechend, zum Jahre 1650, die sich im Gebiet der mittelalterlichen Stadt und ihrer unmittelbaren Vorstädte befinden bzw. befanden. Dabei wurden auch die nicht mehr erhaltenen Inschriften, soweit diese ihrem Wortlaut nach aus der Literatur bzw. der handschriftlichen Überlieferung bekannt sind, möglichst vollständig berücksichtigt. Ausgeschlossen blieben die Aufschriften auf den knapp 300 Professoren- und Fürstenbildnissen im Besitz der Friedrich-Schiller Universität, von denen 76 vor 1650 entstanden sind, da sie als geschlossene Sammlung bereits gesondert bearbeitet wurden.1)

Die Inschriften sind nach den neuen Editionsgrundsätzen von 19782) katalogisiert, d. h. chronologisch geordnet und fortlaufend numeriert. Die Kopfzeile enthält laufende Nummer, Standortangabe und Entstehungsjahr, das aber nur in wenigen Fällen im Text der Inschrift selbst genannt wird; zumeist ist es die letzte auf dem Inschriftträger ausgeschriebene Jahreszahl. Ist das Jahr der Entstehung in Klammern eingeschlossen, so ist es anderen Quellen entnommen; darüber informiert der Kommentar. Unsichere Datierungen sind mit Fragezeichen versehen. Undatierte Inschriften stehen nach den datierbaren Inschriften der Periode, in die sie sich zeitlich fixieren lassen. Verlorene Inschriften sind mit einem Kreuz neben der laufenden Nummer gekennzeichnet. Der anschließende Katalogtext enthält: Angaben über den Inschriftträger, bei Grabsteinen die Namen des oder der Verstorbenen; genauer Standort; Geschichte des Inschriftträgers; Beschreibung und knappe Ikonographie; Material und Besonderheiten. Es folgen Angaben zu Ort und Anbringung der Inschriften selbst, wobei mehrere Texte auf einem Objekt mit (A), (B), (C) usw. unterschieden sind. Schließlich wird der Erhaltungszustand des Objektes und vor allem der Inschrift vermerkt.

Die folgende Zeile umfaßt: Abmessungen des Inschriftträgers, Buchstabenhöhe (maßgebend der Buchstabe N/n), Schrifttyp und Angaben zur Technik, in der die Inschrift angebracht ist. Sind die Buchstaben in den Stein eingetieft, wird dies nicht besonders erwähnt.

Es folgt die genaue Wiedergabe der Inschrift mit Auflösung der Kürzungen in runden ( ), Ergänzungen in eckigen [ ], späteren Einfügungen sowie Hinzufügungen in spitzen < > sowie Tilgungen durch die Herausgeber in geschweiften { } Klammern gekennzeichnet. Ligaturen werden [Druckseite XII] vermerkt. Die Kürzungszeichen fallen weg. Zeilentrennung wird bei den erhaltenen Inschriften durch / angegeben, bei den nicht erhaltenen nur dort, wo sich das Original rekonstruieren läßt. Verse erscheinen als solche im Druck, selbst wenn sie auf dem Stein anders abgeteilt sind. Bei lateinischen Texten wird eine Übersetzung beigegeben. Ferner sind die vorkommenden Wappen nachgewiesen3) bzw. blasoniert, wenn sie unbekannt sind. Datierungen nach mittelalterlichem Festkalender werden aufgelöst.

Der kritische Apparat weist in den Buchstabenanmerkungen auf abweichende, fragliche oder ergänzte Stellen und Lesungen, auf orthographische Besonderheiten oder Fehler im Text der Inschrift hin. Hier erfolgt auch die Bestimmung der Metren und der Nachweis von Zitaten. Der Kommentar zur Inschrift und zum Inschriftträger gibt Auskunft über Datierungsfragen, über Stifter und Künstler, Sachen, Bauten, historische Ereignisse und die genannten Personen. Den cives academici und vor allem den Professoren ist unter Benutzung von Materialien des Universitätsarchivs Jena4) jeweils ein kurzer Abriß ihrer akademischen Karriere beigegeben worden. Die anschließenden Ziffernanmerkungen geben Quellen- und Literaturnachweise sowie zusätzliche Erläuterungen zur gesamten Edition der jeweiligen Inschrift, d. h. zu Beschreibung und Kommentar.

Abschließend werden möglichst umfassend die Quellen und Publikationen zeitlich geordnet aufgeführt, in denen die Inschrift schon einmal vollständige oder teilweise Wiedergabe fand, und die Abbildungen in der Literatur nachgewiesen.

Das Register berücksichtigt die wichtigsten Daten für die Auswertung der Inschriften, die nach ihrer laufenden Nummer zitiert sind. Der starken akademischen Orientierung des Jenaer Materials entsprechend ist dabei der Gebrauch der lateinischen Sprache stärker erfaßt worden. Im Tafelteil am Ende des Buches sind die Abbildungen im wesentlichen chronologisch angeordnet.

2. Historischer Kontext5)

Im folgenden werden die historischen Inschriften vorgelegt, die sich im Gebiet der mittelalterlichen Stadt Jena und ihrer unmittelbaren Vorstädte befanden bzw. noch befinden. Diese Abgrenzung wird dem Bearbeitungszeitraum (bis 1650) gerecht und berücksichtigt nicht die Entwicklung der Stadt im 19./20. Jh. Die Inschriften des heutigen Stadtkreises Jena, d. h. der später eingemeindeten Dörfer der näheren Umgebung, bleiben somit ausgeschlossen.

Die alten Straßenführungen innerhalb der mittelalterlichen Stadtmauer waren im wesentlichen noch bis 1945 vorhanden. Jena gehörte zu den wenigen Thüringer Städten, die nur drei Stadttore aufwiesen; im Westen stand das Johannistor am Ende der Johannisgasse, im Süden das Löbdertor (1819 abgetragen), im Osten das Saaltor (1844 beseitigt). Nach Norden zu gab es nur eine Pforte.

[Druckseite XIII]

Durch die Stadt liefen in West-Ost-Richtung drei Straßen: Johannisgasse im Norden (die alte Handelsstraße von Erfurt nach Altenburg), Leutragasse und Kollegiengasse (Brüdergasse) im Süden, die in die Unterlauengasse überging.6) Johannis- und Leutragasse vereinigten sich am “Kreuz” vor der Südfront der Stadtkirche zur Saalgasse, auf die dann vor dem Saaltor von Süden her die Unterlauengasse mündete. Der Marktplatz lag zwischen Leutra- und Kollegiengasse in Höhe der Stadtkirche, an seiner Westseite das Rathaus. In der Südwestecke der Stadt befand sich das Dominikanerkloster, in der Nordostecke das Schloß.

Von den unmittelbaren Vorstädten war Leutra im Nordwesten ursprünglich eine eigene Siedlung, die im 14. Jh. eine Vorstadt vor dem Johannistor wurde; daher lag die Kirche von Leutra, die jetzige Katholische Kirche St. Johannis Baptistae, außerhalb der Stadtmauer. Die beiden Hauptstraßen sind die Wagner- und die Bachstraße nach Westen hinaus (Richtung Weimar). Die anderen Vorstädte entstanden durch Erweiterungen der Stadt. 1353 erlaubte der Landgraf von Thüringen, Jena in Richtung Saale auszubauen,7) wodurch die östliche Vorstadt Hodelsdorf entstand. Im Süden lag Zweifelsbach, im Norden Nollendorf,8) im Westen Schetzels- und Krotendorf. Epigraphisch bieten sie aber, außer einigen Inschriften, die die dort gelegenen Spitäler und Kapellen betreffen (Nr. 7, 21, 42), und wenigen verstreuten Hausinschriften (Nr. 59, 70, 167, 182, 231), nichts. Im Laufe des 15. Jh. wurden auch die Vorstädte von Jena befestigt, doch wiesen die Tore (Erfurter Tor im Westen, 1668 gesprengt; Neutor im Süden, 1836 abgetragen; Hammerstor im Norden, Brückentor im Süden9) keine Inschriften auf.

 

Jena wird erstmalig auf der dritten Tafel eines zwischen 881/89 zusammengestellten Zehntverzeichnisses des Klosters Hersfeld, die wohl schon um 830/50 angelegt wurde, unter 13 Orten in potestate cesaris als “lani” erwähnt,10) unmittelbar nach Leutra (Liutdraha). Beide Orte lagen an der Grenze des Frankenreiches, die im Osten zum Teil an der Saale verlief. Eine inschriftliche Überlieferung fehlt freilich für diese früheste Zeit, aber immerhin läßt sich die Kirche von Leutra in ihren ältesten Teilen in das 11. Jh. datieren. Nachgewiesen wurden auch zwei Vorgängerbauten der Stadtkirche St. Michaelis, von denen die erste in das 12. Jh. gehört.11) Eine Erdbestattung unterhalb der Fundamente dieser Saalkirche A weist darauf hin, daß der Platz zunächst ein christlicher Friedhof war, der im 11. Jh. angelegt worden sein dürfte; somit war also zunächst Leutra die Taufkirche des Gebietes um Jena.

Außerhalb aller inschriftlichen Bezeugung liegen auch die Beziehungen Jenas zu den feudalen Landesherren im 12./13. Jh. Das Gebiet war im Besitz des Kaisers verblieben. Als kaiserliches Lehen unterstellte es Friedrich I. (1152–1190) zwischen 1150/60 dem aus dem fränkischen Raum stammenden Geschlecht von Auhausen, das sich nach der südlich von Jena gebauten Stammburg Lobeda erstmalig 1166 nach dieser nennt. Die Lobdeburger12) förderten die Entwicklung Jenas als einer der wichtigsten Siedlungen in ihrer Herrschaft, die sich bald über ein umfangreiches Territorium [Druckseite XIV] an der mittleren Saale erstreckte und Kahla, Triptis, Arnshaugk (bei Neustadt/Orla), Saalburg, Schleiz und Elsterberg einachloß. Von Hartmann I. (1166/84) und seinem Sohn Hartmann II. (1181/1220) sind Münzen mit ihrem Namen überliefert, die wahrscheinlich in Jena geprägt wurden.13)

Bei der ersten Teilung des Dynastenhauses in die zwei Hauptlinien Lobdeburg-Leuchtenburg und Lobdeburg-Berga im Jahre 1216 blieb Jena im Besitz der älteren Linie; mit der zweiten Teilung um 1220/22 in vier Linien bekam Jena auch vier Herren: Otto IV. von Lobdeburg-Arnshaugk (1235/89) erhielt das südwestliche Viertel, Hermann V. von Lobdeburg-Elsterberg, beide Söhne Hartmanns II., das nordwestliche Viertel, und die beiden Brüder der Linie Lobdeburg-Leuchtenburg, Hartmut VI. und Hermann IV., die östliche Hälfte, die sie gemeinsam verwalteten.14)

Die Erhebung Jenas zur Stadt erfolgte in den dreißiger Jahren des 13. Jh.; ob erst nach dem Staufischen Reichsgesetz vom Mai 1231, das Territorialherren das Stadtgründungsrecht zugestand, muß dahingestellt bleiben. Eine Urkunde von 123615) dokumentiert erstmalig die Stadt, indem sie von cives in Gene spricht.16)

Die Stellung der Lobdeburger als Stadtherren blieb bis zum Ende des 13. Jh. unerschüttert. Inzwischen waren aber nach dem Tode Heinrich Raspes (1247) Heinrich der Erlauchte († 1288) und mit ihm die Wettiner in den Besitz der Landgrafschaft Thüringen gelangt (1264). Heinrichs Enkel Friedrich der Freidige (1257–1322) erkämpfte sich 1307 die Alleinherrschaft und 1310 die kaiserliche Anerkennung als Landgraf. Durch seine Heirat mit Elisabeth (1286–1359), Erbtochter des Hauses Lobdeburg-Arnshaugk, brachte er im Jahre 1300 ein Viertel der Stadt Jena in seinen Besitz.17) 1315 erwarb er ein zweites Viertel von Burkhard von Lobdeburg-Elsterberg, und schließlich sein Sohn Friedrich II., der Ernsthafte (1324–1349), die Leuchtenburger Hälfte Ende 1330 / Anfang 1331.18) Die somit unter wettinische Herrschaft gekommene Stadt verblieb zunächst als Leibgedinge noch bei Elisabeth,19) die sie nach Friedrichs II. Tod (1349) ihrem Enkel Friedrich III., dem Strengen (1341–1381), überließ.20)

Von den späteren wettinischen Teilungen wurde die Einheit der Stadt nicht mehr berührt. In der Chemnitzer Teilung von 1382 kam sie zusammen mit dem größten Teil des Osterlandes an die Söhne Friedrichs III., die Brüder Friedrich, den Streitbaren (1381–1428), Wilhelm II., den Reichen, und Georg.21) Als diese wiederum teilten, erhielt sie nach der Landerörterung von 141122) kurzzeitig Wilhelm II. bis zu seinem Tod 1425; danach fiel Jena an Friedrich zurück. In der Altenburger Teilung von 1445 kam Jena zum thüringischen Teil Herzog Wilhelms III., des Tapferen [Druckseite XV] (1445–1482),23) in der Leipziger Teilung schließlich (1485) zum ernestinischen Gebiet,24) bei dem die Stadt bis 1918 verblieb.

Die Hoheitsrechte des Landesherrn vor allem über Gericht und Steuern vertraten in der Stadt der Vogt und der (bis 1365 erwähnte) Schultheiß als seine Beamten. 1494 wird erstmals ein eigener Rechnungsbeamter, der später auch in den Inschriften erwähnte Amtschösser (Quaestor)25) genannt. Die Herzöge weilten bis zur Herausbildung fester Residenzen nicht selten in Jena. Völlig unklar bleibt allerdings, seit wann es in Jena ein Schloß gegeben hat. Im Geschoßbuch von 1406 wird ein solches nicht genannt, die früheste Erwähnung geschieht in der Bauinschrift von 1471 (Nr. 15). Es ersetzte vielleicht das schon 1262 als Haus des Vogts und später als Herzoglicher Hof genannte Amtshaus.26)

Mit der Erhebung zur Stadt werden nun auch die kommunalen Beamten in den Urkunden faßbar. Der Stadtrat wird erstmals 1276 erwähnt, acht consules Jenenses; später, seit 1317, erscheinen in der Regel zwei Ratsmeister und 9, dann 10 Ratsmannen.27) Das Rathaus begegnet in einer Urkunde von 1368.28) Seit der Mitte des 14. Jh. lassen die Urkunden drei Stadträte erkennen,29) die sich turnusmäßig abwechselten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren konnten dieselben Bürger wieder in den sitzenden Rat gelangen. Der Amtswechsel fand Anfang Dezember statt, der alte präsentierte den neuen, den der Herzog bestätigen mußte. Dieser dreijährige Rhythmus läßt sich auch in den Inschriften erkennen;30) er blieb Brauch bis in die Neuzeit hinein.

Ein Jahr nach dem Erwerb der Stadt durch die Wettiner erteilte ihr die Landgräfin Elisabeth am 24. April 1332 das Gothaer Stadtrecht, d. h. das in Gotha geltende sächsische Recht; damit verlor das unter den Lobdeburgern herschende fränkische Recht seine Gültigkeit. Das Stadtgericht von Gotha wurde zum Oberhof für Jena.31) Im Bestreben nach städtischer Autonomie konnte die Bürgerschaft bald wichtige Erfolge verzeichnen, bedingt vor allem auch durch eine permanente und ständig wachsende Geldschuld der Landesherren bei der Stadt. In der genannten Urkunde von 1332 wurde Jena u. a. zur Zahlung von jährlich 100 Mark lötigen Silbers an die Landesherrschaft verpflichtet.32) Dafür entfielen alle anderen Zinszahlungen.

1347 erhielt der Rat gegen Entrichtung von 60 Schock Groschen das Zoll- und Münzrecht zugesprochen. Dies wurde 1352 erneut bestätigt und gleichzeitig auf das Schultheißenamt ausgedehnt, gegen weitere 100 Mark lötigen Silbers.33) 1365 wird auch das Niedergericht und der Zoll an den Stadtrat für 80 Schock jährlich verpachtet, noch aber unter ausdrücklichem Vorbehalt der Sachen über “Hals und Hand”.34) Bis 1406 ist infolge dieser Verfügung der Stadtrichter stets ein Mitglied des Rates, das freilich vom Landesherrn bestätigt werden mußte. In diesem Jahr wird der Stadt gegen Zahlung von 1000 Mark Silber und den Erlaß einer Darlehensschuld von knapp 1500 Schock [Druckseite XVI] Groschen das sog. Geschoßprivileg35) übereignet; damit ging die Steuerhoheit in den Besitz des Rates über. Das Geschoß lag auf allen den Jenaer Bürgern gehörigen Gütern inner- und außerhalb der Stadt; außerdem wurde auch vom Gewerbe Geschoß erhoben. Befreit von dieser Steuer waren die Geistlichen, später zum Teil die Mitglieder der Feuerwehr. Der Landesherr vezichtete 1406 für immer auf die Lehnsgefälle von den Bürgern. Dafür kam die niedere Gerichtsbarkeit an die Herzöge zurück, wenn auch nur bis 1419, als für drei Jahre dieses Privileg erneut gegen jährliche Zahlung von 20 Schock an die Stadt verpfändet und schließlich 1429 zugleich mit der hohen Gerichtsbarkeit nebst dem Zoll um 3000 Gulden widerruflich verkauft wurde.36) Zu einem solchen Widerruf ist es natürlich nie gekommen, im Gegenteil: Geschoß, Zoll und die übrigen Rechte werden 1480 erneut bestätigt und die Gerichtsbarkeit auf die unmittelbaren Vorstädte und das Weichbild in genau festgelegten Grenzen gegen eine einmalige Zahlung von weiteren 3000 Gulden ausgedehnt.37) Ausgeübt wurde sie vom Stadtrichter, den der Rat auf unbestimmte Zeit ernannte, meist aus seinen Reihen. Das Stadtgericht setzte sich zusammen aus vier Schöffen und dem Gerichtsschreiber; auch das Amt des Büttels und des Scharfrichters ist überliefert.38)

Es gelang der Stadt aber nicht, ihr Münzrecht zu behalten. Die Erlaubnis, Hohlpfennige zu schlagen, wurde zwar noch 1448 erneuert,39) aber schon zwei Jahre später errichtete Herzog Wilhelm III. eine Groschen- und Pfennigmünze in Jena, die nicht mehr der Stadt unterstand. Die Prägung der höherwertigen Nominale blieb in der Hand der Herzöge. Da aber nur wenige Groschen mit dem Münzstättenzeichen Jena überliefert sind, wird diese nicht lange nach 1450 für immer geschlossen worden sein.40)

Freilich waren diese Erfolge weit entfernt von einer wirklichen städtischen Unabhängigkeit. Jena blieb politisch und verfassungsrechtlich eine landesherrliche Stadt mit beschränkter bürgerlich-städtischer Autonomie.41) Immerhin war in ihrem Selbstverständnis die Bürgerschaft stark genug, um sich in der Bauinschrift von 1430 an der Stadtbefestigung (Nr. 10) geschlossen als civitas zu dokumentieren. Diese Bekundung einheitlichen Bauwillens bei einem Unternehmen, das einem wichtigen Unterpfand und Dokument städtischer Souveränität galt, ging wohl vor allem an die Adresse des Landesherrn. Andere Inschriften reflektieren die deutlichen Differenzierungen in der sozialen und rechtlichen Stellung der Bürger weitaus stärker.

In den innerstädtischen Auseinandersetzungen42) zwischen Patriziat und bürgerlichen Mittelschichten in der Stadt, die in den Jahren zwischen 1404/09 kulminierten, erreichten es die Zunfthandwerker, im Rat vertreten zu sein, wenn auch nur mit beratender Stimme. Bereits 1395 sollten nach Übereinkunft der Parteien bei der jährlichen Rechnungsablegung der städtischen Beamten auch Handwerksmeister zugegen sein.43) 1409 wurde ihnen eine größere Beteiligung an der kommunalen Verwaltung eingeräumt. Die Handwerksmeister hatten von nun an das Recht, einen Schöffen, zwei Schosser, einen Marktmeister, zwei Bauaufseher und einen Brückenmeister zu ernennen. Die wichtigeren Ämter besetzte freilich der Stadtrat noch allein (Kämmerer, Futter-, [Druckseite XVII] Schank- und Baumeister). Auch die Bevölkerung der Vorstädte erlangte eine teilweise Aufhebung ihrer wirtschaftlichen und politischen Benachteiligung. Unter anderem wurde 1404 festgelegt, daß zur jährlichen Rechnungsablegung neben den Handwerksmeistern auch vier Vormünder der Gemeinde aus der Instadt und vier aus den Vorstädten anwesend sein sollten.44)

In der Stadtordnung von 1488 sind diese Bestimmungen dahingehend erweitert worden, daß zu den genannten acht Vertretern, die nur zur Rechnungslegung hinzugezogen wurden, noch vier “Herren von der Gemeinde” kamen.45) Diese Vierherren sind in zahlreichen Städten Thüringens nachweisbar. Ihre Wahl erfolgte durch die Gemeinde, Handwerker und Vorstädter auf ein Jahr. Sie sind nun ständig im Rat bei Rechnungssachen zugegen und stellen den zweiten Kämmerer. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der fünfte Mann in den Turminschriften von 1474 und 1486 (Nr. 16 und 25), als “eyn meister” bezeichnet, einer dieser Vierherren gewesen sein.

Daß aus dem mittelalterlichen Jena trotz der relativ weitgehenden städtischen Autonomie und der vor allem im Weinanbau und -export46) begründeten überregionalen Bedeutung nur wenige Inschriften überliefert sind, liegt unter anderem darin begründet, daß jene Schicht weitgehend fehlte, die die epigraphische Produktion bis in das 14. Jh. hinein fast ausschließlich und im 15. Jh. noch maßgeblich bestimmte: die geistliche und weltliche Feudalaristokratie. Seit 1330 war Jena in wettinischem Besitz, doch die Landgrafen und späteren Herzöge waren zumeist fern. Die Dynasten und Grundherren der näheren Umgebung hatten keinen direkten Einfluß auf die Stadt mehr. Die meisten von ihnen stifteten zudem im 12./13. Jh. eigene Hausklöster und wurden auch dort begraben: die Schenken von Apolda 1123 das Benediktinerinnenkloster Heusdorf, die Markgrafen von Meißen 1121 Bosau (Benediktiner) und 1190 Camburg (Augustiner, 1195 nach Eisenberg verlegt), die Burggrafen von Kirchberg 1235 das Zisterzienserinnenkloster Kapellendorf/Ldkr. Weimar und die Schenken von Tautenburg 1259 das Zisterzienserinnen-Kloster Frauenprießnitz/Ldkr. Jena mit dem dortigen Erbbegräbnis.

Nur die Herren von Lobdeburg hatten, wie bereits erwähnt, engere Beziehungen zu Jena auch in kirchlicher Hinsicht. Um 1250 war von ihnen ein Zisterzienserinnenkloster in Roda (Stadtroda) gegründet worden. Diesem übertrug im Jahre 1295 der Zweig Lobdeburg-Leuchtenburg alle Rechte an der Jenaer Kirche,47) und 1301 beurkundeten die Linien Arnshaugk (schon durch den wettinischen Landgrafen vertreten) und Elsterberg für ihren Anteil an der Stadt ihre Zustimmung. In diesem Jahr bereits sind die ersten Nonnen erwähnt.48) Die Verbindungen zum Mutterkloster lösten sich sehr rasch, nicht zuletzt durch die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Sprengeln.49) Der einzige Grabstein für einen Arnshaugker, für Hartmann von Arnshaugk (gestorben vor 1283), der sich erhalten hat, befindet sich aber in der Klosterkirche Stadtroda.50)

Die Zahl der Nonnen belief sich im Jahre 1506 auf 16;51) die Anfänge werden bescheidener gewesen sein. In Thüringen gab es 38 Nonnenklöster der Zistersienser.52) An der Spitze des Jenaer [Druckseite XVIII] Konvents stand eine Äbtissin meist aus niederem Adel. Die Verwaltung wurde durch den Propst geführt, der von den Nonnen auf unbestimmte Zeit gewählt wurde; in der Regel war es ein Jenaer Ortsgeistlicher. Die Stadt hatte schon zeitig Aufsichtsrechte über die Pfarrkirche St. Michaelis erworben, so daß der Rat in den Urkunden später direkt von “seiner” Kirche sprechen konnte. Dies wird in den Turminschriften (Nr. 16 und 25) entsprechend dokumentiert. Seitens des Klosters ist außer dem unklaren Fragment Nr. 31 keine eigene Inschrift erhalten. Denn auch der Vikar Johann Gisentz, dessen Epitaph von 1483 erhalten ist (Nr. 22), verdankte seine Bestallung nicht den Nonnen, sondern der privaten Stiftung zugunsten eines bestimmten Altares in der Stadtkirche.

Eine ähnlich dürftige epigraphische Überlieferung weist auch das erst 1408 gegründete Karmeliterkloster vor dem Löbdertor auf, dem zwar die Markgrafen und der Stadtrat Grund und Boden vermachten,53) dessen Gründung aber zu spät erfolgte, um neben den beiden anderen Klöstern und den verschiedenen Terminierhäusern in der Stadt noch zu Einfluß zu kommen.

Das dritte Kloster in Jena, das Predigerkloster Dominikanerordens, ist 1286 gegründet worden. Es wird urkundlich erstmals 1288 erwähnt54) und befand sich im Südwestteil der Stadt, also im Viertel der Herren von Lobdeburg-Arnshaugk, die vermutlich auch die Stifter waren. Das Kloster verfügte selbstverständlich über das Begräbnisrecht, sein Friedhof lag auf dem heutigen “Nonnenplan” nördlich der Klosterkirche. 1958 wurde dieser Platz zu seinem größeren Teil ausgegraben, wobei ca. 1500 Bestattungen des 13./15. Jh. festgestellt werden konnten.55) Bestattungen im Inneren der Kirche sind urkundlich bezeugt; das Mortuologium des Klosters56) erwähnt ausdrücklich allerdings nur fünf Mal ein Begräbnis für Mitglieder des Geschlechtes der Burggrafen von Kirchberg und von Altenberga sowie der Herren zu Windberg und von Buttelstedt; die Einträge beziehen sich auf die Zeit von 1390 bis 1427. Grabsteine aber haben sich nur von Ordensleuten erhalten: neben Priestern (sacerdotes) zwei für Laien (Nr. 47, 54), je einer für einen Lesemeister (Nr. 53) und Kaplan (Nr. 33). Die höheren Ränge wie Prior und Subprior fehlen (unsicher: Nr. 34). Unter den Thüringer Dominikanerklöstern war Jena als späte Gründung offenbar eines der unbedeutenderen57) und für das Personal oft nur Durchgangsstation auf dem Weg zu den höchsten Ämtern des Ordens.

Die geistlichen Institutionen der Stadt Jena im Mittelalter und insbesondere die drei Klöster,58) die zweifellos auf das Leben in der Stadt beträchtlichen Einfluß gewannen, gelangten aber nicht zu überregionaler Bedeutung. Ein kirchenpolitisches Zentrum ist Jena nie geworden, die Stadt beherbergte nur niederen und mittleren Klerus. Bei der geringen Zahl mittelalterlicher Inschriften muß schließlich auch berücksichtigt werden, daß in Jena die Reformation besonders radikal gegen alles “Papistische” vorging. Für die Grabsteine aus dem Dominikanerkloster bezeugt Beier ihre Verwendung als Baumaterial in späterer Zeit.59) Die Überliefernng der vorreformatorischen Inschriften ist also mehr noch als in anderen Gegenden in Jena eine Sache des Zufalls.

[Druckseite XIX]

Die Reformation nahm in Jena einen stürmischen Verlauf und prägte das Antlitz der Stadt entscheidend.60) Bereits am 10. Januar 1522 meldete der Kanzler Gregor Brück (vgl. Nr. 68), daß der Prediger der Michaeliskirche zwei Leuten das Sakrament sub utraque forma gereicht habe.61) Bei diesem Prediger wird es sich vielleicht schon um Martin Reinhard62) gehandelt haben, der seit spätestens Sommer 1522 in der Stadt wirkte. Am 15. August 1522 kam es zu einer ersten theologischen Auseinandersetzung Reinhards mit den Dominikanermönchen.63)

Reinhard war als überzeugter Anhänger Karlstadts in die Saalestadt gekommen. Dessen Schwiegersohn Gerhard Westerburg hatte ebenfalls seinen Wohnsitz in Jena genommen. Seit Sommer 1523 war Karlstadt selbst Pfarrer im nahegelegenen Orlamünde und ließ seine Schriften in Jena drucken. Johann Michael, genannt Michael Buchführer, hatte dort auf Vermittlung Westerburgs eine Offizin eingerichtet.64) Unter deren Einfluß kam es rasch zu einer Radikalisierung der reformatorischen Bewegung. Am 15. August 1523 wurde die traditionelle Krautweihe zum Anlaß für Tumult. Mitte August 1524 ließ der Rat der Stadt sämtliches Hab und Gut der Karmelitermönche beschlagnahmen und aufs Rathaus bringen.65) Luther selbst sah sich zum Einschreiten genötigt. Am 22. August predigte er in der Stadtkirche gegen den Orlamünder Pfarrer, ohne freilich dessen Namen zu nennen,66) und anschließend fand jenes Gespräch mit Karlstadt, Westerburg und Reinhard im Gasthof zum “Schwarzen Bären” statt, das die Unvereinbarkeit der Positionen nochmals deutlich herausstellte. Am 18. September wurde Karlstadt, im Oktober 1524 Reinhard außer Landes verwiesen. Damit endete das Wirken des ersten evangelischen Pfarrers in Jena.

Reinhards Nachfolger wurde Anton Musa, ein sehr enger Vertrauter Luthers und ein Mann des Aufbaus (Nr. 76).67) Schon im Zusammenhang mit Reinhards Ausweisung hatte die Regierung in Weimar erste Schritte zur Neuordnung der kirchlichen Verwaltung eingeleitet. Das Nonnenkloster zahlte für den Prediger und einen Kaplan den Unterhalt und wurde dafür von Predigt und Seelsorge in Jena entbunden.68) Ein Teil der Dominikanermönche ging 1524 nach Leipzig.

In den ersten Maitagen 1525 kam es schließlich zur direkten Konfrontation der Stadt mit dem Bauernkrieg. Am 30. April meldete der Amtmann von Dornburg, daß sich ein Haufen Bauern um Jena und Lobeda versammelt habe. Am 3. Mai wurde das Karmeliterkloster,69) am 25. Mai 1525 das Dominikanerkloster überfallen und geplündert;70) als treibende Kräfte werden die Vorstädter und “etzliche Bauern” genannt. Doch inzwischen war durch die Niederlage des Bauernheeres unter Thomas Müntzer bei Frankenhausen der Krieg in Thüringen zugunsten der Fürsten entschieden. [Druckseite XX] Am 5. Mai 1525 war Kurfürst Friedrich der Weise gestorben. Der neue Kurfürst Johann der Beständige (1468–1532) verband die Reise durch sein Land zur Entgegennahme der Erbhuldigung mit der blutigen Bestrafung der Aufständischen. Am 21. Juni ereilte das Strafgericht auch Jena; an die zwanzig Personen wurden auf dem Marktplatz hingerichtet.71) Die Stadt mußte wegen des Klostersturmes 2000 Gulden Strafe zahlen, das Amt Jena insgesamt 2385 Gulden. In den folgenden Jahren wurde die Reformation in Jena, jetzt aber im Sinne eines landesherrlichen Kirchenregiments, zum Abschluß gebracht. Der Landesherr als summus episcopus war nun über die institutionalisierte Kirche und seinen Beamtenapparat in einem Maße in der Stadt präsent, wie im Mittelalter nicht gekannt. Auch in den Inschriften begegnen Namen und Titel der ernestinischen Herzöge nun häufiger (Nr. 66, 67, 69, 87, 133, 187, 232).

Zunächst war eine gründliche Bestandsaufnahme notwendig. Am 5. Februar 1526 legte der Jenaer Schosser Sebastian Wöllner ein Verzeichnis der Wertgegenstände aus den Jenaer Klöstern vor und veranschlagte sie auf 2316 Gulden, die an den Landesherren gingen.72) Die Zisterziensernonnen erhielten eine Rente. Wo die Karmeliter abgeblieben waren, wird aus den Urkunden nicht ersichtlich. Den meisten Ärger verursachten die Dominikaner von Leipzig aus; noch 1549 baten sie die Herzöge, ihnen das Kloster wieder zu überlassen. Ein Jahr zuvor waren die letzten aus der Stadt gewiesen worden.73) Bereits 1529 hatte man entschieden, die Güter und Zinsen zugunsten der neuen evangelischen Kirche zu verwenden und sie dem bereits 1526 eingerichteten Gemeinen Kasten zuzuweisen. 1534 forderte der Stadtrat auch das Klostergebäude, und 1536 wurde der Stadt erlaubt, Teile der Klosterkirche als Schüttboden für Getreide zu benutzen.74) In den Gebäuden des ehemaligen Karmeliterklosters war eine Salpeterhütte untergebracht; ab 1553 arbeitete hier die Druckerei Christian Rödingers, in der unter Leitung Georg Rörers die sog. Jenaer Lutherausgabe erschien.75)

Für den weiteren Ausbau der Kirche waren die Visitationen76) von großer Bedeutung. Die ersten Sequestratoren, die im August 1527 ihr Amt in Jena versahen, bestellten Anton Musa für die neu einzurichtende Superintendentur, die die Ämter Jena und Eisenberg und das Stift Bürgel umfassen sollte; gleichzeitig wird die Bezahlung des Predigers, von jetzt an Pfarrer genannt, Kaplans (Diakon) und Schulmeisters geregelt.77) Von den Superintendenten sind die meisten später gleichzeitig Theologieprofessoren an der Universität. Das Amt bekleideten u. a. Anton Musa (Nr. 76) 1528/38, Erhard Schnepf (Nr. 71, 77) 1549/51, Timotheus Kirchner (vgl. Nr. 240) 1570/72; Georg Mylius (vgl. Nr. 242, 243) 1591/1603 und Johann Major (vgl. Nr. 168) 1603/54. Im 17. Jh. erhielten sie und andere Geistliche, wie in anderen Städten auch, ein ganzfiguriges Porträt; neun dieser Porträts befinden sich seit 1873/75 in der Friedenskirche, das älteste von 1637 für Johann Gerhard (Nr. 248).

Der wachsende Einfluß des Landesherren auf die Stadt und ihr Verlust an Autonomie zeigen sich deutlich in einer Privatisierung der Inschriften. Die persönliche Grabinschrift wird zum Hauptfeld epigraphischer Produktion, daneben die Inschrift am privaten Wohnhaus. Die großen Bauunternehmen [Druckseite XXI] des Mittelalters wurden teilweise noch zum Abschluß gebracht (der Turm der Michaeliskirche 1557, Nr. 68). Die wenigen öffentlichen Bauten der späteren Zeit geschahen zumeist im Auftrag des Landesherrn oder waren zumindest von seiner Genehmigung abhängig und wurden entsprechend epigraphisch dokumentiert (z. B. Nr. 69). Bezeichnend ist die Bauinschrift von 1655 an der Alten Camsdorfer Brücke, die 1637 zerstört worden war; ihr Wiederaufbau erfolgte sumptibus senatus populique Jenensis, aber sub directore des Herzogs.

Die Zahl der nachreformatorischen Inschriften Jenas wäre gewiß klein geblieben, beschränkt auf die Geistlichkeit, die wenigen Regierungsbeamten und einen Teil des Stadtbürgertums, hätte nicht mit der Gründung der Universität jene Schicht ihren Einzug in die Stadt gehalten, die ganz wesentlich die (lateinische) Epigraphik der frühen Neuzeit beeinflußte: die höhere bürgerliche Intelligenz.

Die Gründungsgeschichte der Jenaer Universität78) begann nach dem Schmalkaldischen Krieg. In der Schlacht bei Mühlberg (24. April 1547) war der seit 1531 regierende Kurfürst Johann Friedrich I., der Großmütige (1503–1554), in kaiserliche Gefangenschaft geraten und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Am 19. Mai 1547 unterschrieb er die Wittenberger Kapitulation,79) in der er auf die Kurwürde und den Kurkreis mit Wittenberg, auf weitere umfangreiche Gebiete und alle Nutzungsrechte am sächsischen Bergbau verzichtete zugunsten seines Vetters Herzog Moritz von Sachsen (reg. 1541–1553). Dieser stand, obwohl protestantisch, auf der Seite der Kaiserlichen und war 1546, als die Truppen des Schmalkaldischen Bundes im Donauraum operierten, in Kursachsen eingefallen. Am 4. Juni 1547 sah er sich mit der Übertragung der Kurwürde und des Kurkreises durch den Kaiser dafür belohnt.

Mit Wittenberg ging auch die dortige, 1502 durch Friedrich den Weisen gegründete Leucorea an die Albertiner über, und nach kurzem Zögern ließ sie der neue Kurfürst Moritz neben der schon in seinem Land bestehenden Leipziger Universität wiedereröffnen. Den drei Söhnen Johann Friedrichs I., den Herzögen Johann Friedrich II. (1529–1595), Johann Wilhelm (1530–1573) und Johann Friedrich III. (1538–1565), verblieb in ihrem etwa auf ein Drittel reduzierten Herzogtum keine Landesuniversität mehr. Der Einrichtung einer Ersatzakademie galt deshalb das stärkste Interesse der drei Brüder.

Zunächst hoffte man, solange das Schicksal der Leucorea noch im Ungewissen stand, die dortigen Professoren und vor allem Melanchthon selbst zu gewinnen.80) Dieser befand sich in Nordhausen, wo er am 9. Juni 1547 an die Weimarer Herzöge schrieb und im Dienst Johann Friedrichs I. zu bleiben versprach. Anfang Juli reiste er nach Weimar. Vom 10. Juli datiert sein Gutachten, ob, wie und wo wiederum eine hohe Schule eingerichtet werden könne, mit genauen Vorstellungen über die zu berufenden Professoren und ihre Gehälter. Er selbst sah für sich theologische und philologische Vorlesungen vor. Aber am 31. Juli verkündete Kurfürst Moritz in Wittenberg, die dortige Universität nicht nur behalten, sondern sogar noch vergrößern zu wollen. Melanchthon entschied sich nun endgültig für die Elbestadt. Doch er vermittelte zwei junge Gelehrte, Johann Stigel (vgl. [Druckseite XXI] Nr. 78) und Viktorin Strigel (1524–1569, 1548/62 Prof. theol. in Jena), mit denen Oktober 1547 bei einem Jahresgehalt von 150 Gulden abgeschlossen wurde. Die Wahl des Ortes fiel auf Jena, das bereits 1527/28 und 1535 der vor der Pest geflohenen Leucorea Zuflucht geboten hatte.81) Der Ex-Kurfürst bestätigte als Senior des ernestinischen Gesamthauses diese Entscheidungen am 24. Juli 1547 und befahl, das ehemalige Dominikanerkloster zu räumen und den neuen Anforderungen entsprechend umzurüsten.

Parallel hierzu liefen die Bemühungen, die kurfürstliche Bibliothek, die Johann Friedrich I. nach der Wittenberger Kapitulation als sein Privatbesitz verblieben und zunächst 1547 nach Weimar transportiert worden war, in den neuen Universitätsgebäuden unterzubringen, was dann aber erst am 22. August 1549 geschah.82) Ihr Bestand von mehr als 3000 Büchern bildete den Grundstock der späteren Universitätsbibliothek.

Am 8. März 1548 traf Stigel aus Weimar, am 11. März Strigel aus Erfurt mit einer größeren Anzahl Studenten in Jena ein. Bevor noch der gefangene Kurfürst am 22. März seine Bestätigung gab, hatten am 19. März die Herzöge mit ihren Räten die Academia Ienensis eröffnet. Ein späterer Reflex dieser Ereignisse ist das Epigramm Stigels unter dem Ernestinischen Staatswappen am Turm der Kollegienkirche von 1557 (Nr. 69).

Vorerst war freilich wegen der Haltung des Kaisers Karl V. und der beschränkten Mittel nur an ein akademisches Gymnasium zu denken. Aber die Herzöge und Johann Friedrich I. selbst arbeiteten konsequent auf eine vollberechtigte Universität für das ernestinische Gebiet hin. So wurde bereits 1549 mit Erhard Schnepf (vgl. Nr. 71, 77) ein führender Theologe der älteren Generation für das Hebräische gewonnen. Eine weitere Profilierung des Lehrkörpers erfolgte durch die Berufungen des Juristen Basilius Monner (um 1500–1566) und des Mediziners Johann Schröter (vgl. Nr. 119, 120) im Jahre 1554. Schließlich wurde im Herbst 1556 durch die Anstellung des Matthias Flacius (1520–1575) die werdende Universität nachhaltig in die theologischen Auseinandersetzungen der Zeit einbezogen. Von ihm verprachen sich die Herzöge und Nikolaus von Amsdorf, der Freund Luthers und ehemalige Bischof von Naumburg (vgl. Nr. 74 und DI VI, Nr. 71), 1552 von Johann Friedrich als Landesbischof mit Sitz in Eisenach berufen, einen harten Kurs gegen die albertinische Universität in Wittenberg, die unter dem Einfluß Melanchthons stand. Je mehr der alternde Magister Philippus zu theologischen Anschauungen gelangte, die in ihrer Betonung von Willen und Vernunft des Menschen von denen Luthers abwichen (in der Lehre vom Synergismus, von den guten Werken und vom Abendmahl), desto heftiger machten die “echten” Lutheraner um Flacius und Amsdorf ihre Kritik geltend. Freunde und Schüler Melanchthons in Jena, vor allem Schnepf, Strigel und Stigel, sahen sich wachsenden Repressalien ausgesetzt (vgl. Nr. 78).

Inzwischen hatten sich verschiedene Faktoren geändert, die der Erhebung der Hohen Schule zu einer Universität bislang im Wege standen. Im September 1556 war Karl V. abgedankt, der noch im Frühjahr des Jahres ein entsprechendes Gesuch der Herzöge abgelehnt hatte. Ferdinand I. gestattete die neue protestantische Universität, aber zunächst noch ohne das Promotionsrecht für die Theologische Fakultät, an dem den Herzögen verständlicherweise sehr viel liegen mußte. Doch dank der guten Beziehungen Johann Schröters an den Kaiserhof und einer nicht unbeträchtlichen Summe Geldes wurde diese Einschränkung schließlich fallengelassen und am 31. August (zurückdatiert auf den 15. August) 1557 das Privilegium durch den Kaiser unterzeichnet. Im Zusammenhang damit wurden im ehemaligen Dominikanerkloster umfangreiche Baumaßnahmen in Gang gesetzt und u. a. die Kollegienkirche in eine Studentenburse umgebaut (vgl. Nr. 69, 115).83)

[Druckseite XXIII]

Für die am 1./2. Februar 1558 eröffnete Universität waren allerdings maßgebend die von dem seit 1557 allein regierenden Herzog Johann Friedrich II. am 25. Januar 1558 unterzeichneten Statuten, die die Abhängigkeit der Salana von der fürstlichen Territorialgewalt festschrieben und das Glaubensbekenntnis der Professoren festlegten. Die jähen Wendungen der ernestinischen Landesuniversität in den ersten Dezennien ihres Bestehens sind sehr stark der Politik ihrer fürstlichen Nutritoren geschuldet.

Die nach Flacius genannten theologischen Auseinandersetzungen, die “Flacianischen Streitigkeiten”, prägten die ersten Jahrzehnte der Saale-Universität. 1559 war auf Betreiben Johann Friedrichs II. durch Flacius und andere Theologen das “Weimarer Konfutationsbuch” ausgearbeitet und zur verbindlichen Lehrnormative für das Herzogtum erklärt worden. Strigel und der Jenaer Superintendent Hügel verweigerten ihre Unterschrift und wurden daraufhin für Monate gefangengesetzt. Der Lehrkörper war in zwei Lager gespalten. Als Schnepf im Jahre 1558 starb (vgl. Nr. 71), hielt sich hartnäckig das Gerücht, Flacius habe mit Gift nachgeholfen. Dem Juristen Matthäus Wesenbeck (vgl. Nr. 84) machte man die Übernahme eines Patenamtes streitig, weil er sich nur auf die Confessio Augustana verpflichten wollte. Parallel zu diesen innerstädtischen Differenzen verhinderten der Herzog und seine Jenaer Streittheologen die im Wormser Religionsgespräch (1557) und im Frankfurter Rezeß (1558) unternommenen Einigungsversuche des protestantischen Lagers.

Der drohenden Isolation der Ernestiner und dem Ruin der Landesuniversität war schließlich nur dadurch Einhalt zu gebieten, daß am 10. Dezember 1561 durch herzogliche Instruktion Flacius und sein Kollege Wiegand entlassen wurden. Strigel kehrte in seine Professur zurück und entwarf eine “Declaratio Victorini”, die im wesentlichen mit der Augsburgischen Konfession und den Schmalkaldischen Artikeln übereinstimmte. Eine landesweite Kirchenvisitation forderte die Pfarrer zur Unterschrift unter diese Deklaration auf; etwa vierzig, die dies verweigerten, mußten außer Landes gehen. Aber auch Strigel selbst hielt die Anfeindungen nicht länger aus und ging 1562 nach Leipzig. An der Theologischen Fakultät verblieb einzig der als gemäßigt geltende und später offen zum Philippismus übertretende Johann Stössel, den der Herzog in den nächsten Jahren außerordentlich begünstigte. Eine Zeit der Beruhigung brach an, und die Annäherung an die Wittenberger Theologen schlägt sich sehr deutlich in den Epitaphen für Schnepf und Stigel nieder, die die Universität 1564 als postume Ehrungen in Auftrag gegeben hatte (Nr. 77 und 78). Es war freilich nur eine kurze Zeit. Der politische Gegensatz zwischen Albertinern und Ernestinern spitzte sich im Zusammenhang mit dem fränkischen Ritter Wilhelm von Grumbach zu, über den im Oktober 1563 die Reichsacht verhängt worden war. Sie wurde 1566 auf seinen Gönner Johann Friedrich II. ausgedehnt und 1567 vom sächsischen Kurfürsten vollzogen. Am 13. April 1567 kapitulierte der Herzog auf dem Grimmenstein bei Gotha, wurde als Reichsrebell in kaiserliche Haft geführt und sah die Freiheit bis zu seinem Tode 1595 nicht wieder.

Die Regierung übernahm sein Bruder Johann Wilhelm, der ein überzeugter Flacianer war. Wieder gab es einen radikalen Kurswechsel, eine ganze Reihe von Professoren wurde als Philippisten entlassen und durch strenge Lutheraner ersetzt. Von der Rückberufung des Flacius wurde zwar abgesehen; aber das neue Universitätsstatut von 1569 erklärte die Weimarer Konfutation von 1559 zur verbindlichen Lehrnorm. Ganz in diesen Kurs paßt die demonstrative Schenkung der Luthergrabplatte an die Jenaer Universität als der wahren cathedra Lutheri durch Herzog Johann Wilhelm im Jahre 1571 (Nr. 87).

Und der Gegensatz zwischen Ernestinern und Albertinern sorgte für weitere Unruhe. Kurfürst August (reg. 1553–1586) konnte sein großes Ziel, die Wiedervereinigung der wettinischen Lande in seiner Hand, nicht erreichen. Immerhin brachte er als Vormund der beiden Söhne des gefangenen Johann Friedrich II. im Erfurter Abschied vom 6. November 1572 die Teilung des ernestinischen Herzogtums in die Linien Sachsen-Weimar, -Eisenach und -Coburg zustande; damit begann die unaufhörliche Folge der Teilungen, die zu der bekannten Kleinstaaterei in Thüringen führten. [Druckseite XXIV] Die Universität fiel dem Herzogtum Sachsen-Weimar zu und verblieb dort, von dem kurzlebigen Herzogtum Sachsen-Jena abgesehen (1672–1690), bis 1918; sie galt aber ebenfalls bis 1918 als gemeinsamer Besitz der ernestinischen Teilstaaten, die zu ihrer Unterhaltung gemeinsam beitrugen.

Johann Wilhelm starb 1573. Für seine unmündigen Söhne Friedrich Wilhelm und Johann übernahm bis 1586 Kurfürst August die Vormundschaft. Erste Auswirkung der neuen Machtkonstellation war die Entlassung der Gnesiolutheraner aus ihren Universitätsämtern und eine neue Kirchenvisitation, die die Flacianer ihrer Pfarrstellen enthob. Ein Jahr später allerdings traf es auch die Philippisten am Dresdner Hof und an den Universitäten Wittenberg und Leipzig. Zu den Vertrauten der seit 1571 offen prokalvinistisch agitierenden Wittenberger Theologen zählten am kursächsischen Hof der Geheime Rat Georg Cracovius (vgl. Nr. 78) und der ehemals an der Salana, jetzt als Superintendent in Dresden wirkende Johann Stössel (vgl. Nr. 76). Ein geheimer Brief Stössels gab Kurfürst August den Anlaß, gegen die Häupter des sog. Kryptokalvinismus vorzugehen. Damit waren die beiden extremen Richtungen der protestantischen Theologie zunächst erledigt. Kursachsen drängte auf eine normative Fixierung der lutherischen Lehre und ließ am 25. Juni 1580 das “Konkordienbuch” als verbindliche Glaubensschrift im Druck erscheinen. Damit trat auf lange Sicht die erwünschte Ruhe ein, freilich auch Einförmigkeit in der Lehre und wissenschaftlicher Stillstand in der Theologie.

Für die Inschriften Jenas hatte dies zumindest die Auswirkung, daß in den Jahren nach 1580 zum ersten Mal eine größere Anzahl von Professoren bis zu ihrem Tod in Jena lehren konnten und dementsprechend auch Grabmal und -inschrift erhielten. Zwischen 1560 und 1580 ist – abgesehen von den postum angefertigten Roddelstedt-Epitaphen von 1564 (Nr. 7578) – nur Prof. med. Lorenz Hiel (Nr. 91 ) sowie einer Professorengattin (Nr. 79) und einer -tochter (Nr. 84, von Mattäus Wesenbeck, der 1569 nach Wittenberg ging) ein Epitaph in Jena aufgestellt worden.

Ein nochmaliger Austausch ernestinischer und kursächsischer Lehrer fand 1586 statt, als nach dem Tod Augusts unter dem Kurfürsten Christian I. (reg. 1586–1591) die Philippisten wieder an Einfluß gewannen und der Kreis um den Kanzler Nikolaus Krell unter dem Banner des Kalvinismus Beziehungen zu den reformierten Fürsten und zu Frankreich knüpfte. 1588 wurden die Theologen Balthasar Sartorius (1534–1609, 1575/88 in Jena) und David Voit (1529–1589, seit 1573 Prof. theol. in Jena) nach Kursachsen berufen, während die Salana die dort amtsentsetzten Georg Mylius (vgl. Nr. 242 und 243) und Samuel Fischer (vgl. Nr. 137) übernahm. Den Tod Christians I. begleiteten erneute Visitationen und Absetzungen. Die Statuten von 1591 drängten den Kryptokalvinismus hart zurück.

Die Zahl der Professoren war auf 18 festgeschrieben: drei in der Theologischen Fakultät; in der Medizinischen der erste Professor für medicina theoretica, der zweite für medicina practica, der dritte für Chirurgie, Anatomie und Botanik; fünf in der Juristischen Fakultät (für Lehns- und Staatsrecht, Pandekten, Dekrete, Institutionen und für Codex und Novellen) und sieben an der Artistenfakultät, in der Regel für Moral und Politik, Logik und Metaphysik, Eloquenz und Dichtkunst, hebräische Sprache, Griechisch, Physik und Mathematik sowie für Geschichte. 1566 war in Jena das Hofgericht, am 7. März 1569 das Konsistorium eingezogen (bis 1612). In den Beziehungen zwischen Stadt und Academie war man 1564 zu einer Einigung gelangt. Von den Feldgütern zahlten die Professoren dieselben Abgaben wie die Bürger, während die Häuser, die sie selbst bewohnten, lebenslang geschoßfrei blieben. Daneben gab es für die Ordinarii eine ganze Reihe anderer Privilegien, die die schlechte Besoldung kompensieren sollten. Eine Quelle dauernden Ärgers blieb allerdings die Schankfreiheit des Convictoriums und das Braurecht der Professoren.

In den Inschriften unmittelbar bemerkbar macht sich der Erwerb von Häusern durch die Professoren; bis ca. 1580 hatten vierzehn Professores publici 18 Häuser und zwei Mühlen gekauft. Matthias Coler besaß drei (darunter das am “Kreuz”, Nr. 96) und die Ziegelmühle, Johann Schröter vier und [Druckseite XXV] die Rasenmühle (Nr. 81). Deutlich wird auch, daß in der zweiten Hälfte des 16. Jh. die Professoren sehr häufig in die Jenaer Bürgerschaft eingeheiratet haben. In späterer Zeit macht sich demgegenüber die Tendenz zu Professorendynastien bemerkbar.

Die weitere Entwicklung der Universität war wie die der Stadt in den nächsten Jahrzehnten durch Kontinuität bestimmt. Der 30jährige Krieg, in dessen Verlauf 1626 Thüringen erstmals Kampfschauplatz wurde, brachte neben allgemeiner Teuerung und drastisch erhöhten Steuern im Jahre 1637 direkte Folgen für die Stadt,83a) als die Schweden unter Major Thurson, genannt Stahlhans, nach der Generalplünderung der Stadt vor den Kaiserlichen abzogen und dabei die Camsdorfer Brücke zerstören ließen, wobei 36 Arbeiter ertranken. 1655 wurde sie wieder in Stein repariert und zu diesem Zweck das alte Karmeliterkloster endgültig niedergelegt (vgl. Nr. 1). 32 Häuser waren dem Krieg zum Opfer gefallen, der Jenaer Weinbau weitgehend ruiniert. Erst am 19. August 1650 wurde in den thüringischen Herzogtümern das Dankfest für den endlich ausgehandelten Frieden gefeiert. Die herzogliche Regierung in Weimar war in den langen Kriegsjahren praktisch machtlos und handlungsunfähig. In die Jahre 1640/41 fiel eine erneute Teilung des Territoriums.

Auch die Universität sah sich in den 30/40er Jahren in ihrer Existenz bedroht. Die Immatrikulationen sanken von 436 im Jahre 1619 auf 103 im Jahre 1640. Über diese Zeit konnte sie sich materiell nur durch die Fundierung des Jahres 1633 retten: War sie vorher von den Zuschüssen der herzoglichen Regierungen abhängig, so versetzte sie die Übergabe der Gutsherrschaft Remda (bei Rudolstadt) und des Rittergutes Apolda in die Lage, einen großen Teil der bisherigen Zuschüsse selbst aufbringen und etwa drei Viertel der Besoldungen aus eigenen Einkünften decken zu können.

Für die Kontinuität des geistigen Profils der Salana sorgte vor allem eine Reihe von Professoren, denen ein mitunter jahrzehntelanges Wirken an der Universität beschieden war. In der Theologischen Fakultät nahm Johann Gerhard (Nr. 244 und 248) die überragende Stellung in den Jahren 1616/37 ein, der führende Vertreter der lutherischen Orthodoxie mit seinem Hauptwerk “Loci theologici” (9 Bände, 1610/22). Die “Johanneische Trias” wurde ergänzt durch die Theologen Johann Himmel (vgl. Nr. 225) und Johann Major (vgl. Nr. 168), die allerdings nicht die Bedeutung Gerhards erreichten, aber sehr lange an der Universität sowie als Superintendenten in der Stadt (Major zwischen 1605/54) wirkten. Bei den Juristen war es vor allem Dominicus Arumaeus (vgl. Nr. 250), der bis zu seinem Tod 1637 das Profil bestimmte. Die zahlreichen Professoren aus den Familien Fomann und Hilliger, denen mehrere Grabmale in Jena gehörten, waren dagegen für die Wissenschaftsgeschichte von geringerer Bedeutung.

Das Werk des im frühen 17. Jh. führenden Mediziners, Zacharias Brendel (1533–1626, seit 1592 Prof. med.), wurde von dem 1629 nach Jena berufenen Werner Rolfinck (vgl. Nr. 254) fortgesetzt. An seinen Namen hauptsächlich ist die Entwicklung einer naturkundlich orientierten Medizin und die Überwindung der Vorherrschaft von lutherischer Orthodoxie und protestantischer Scholastik än der Jenaer Universität gebunden. Die im Zeichen der Frühaufklärung stehende zweite Hälfte des 17. Jh. liegt aber bereits außerhalb der durch die Konzeption der “Deutschen Inschriften” auf 1650 festgelegten Grenze für die Erfassung der inschriftlichen Zeugnisse. Am Ende dieses Zeitraums stehen die neuen Universitätsstatuten von 1653, die die Professoren erneut deutlich auf das Konkordienbuch und die Bekämpfung des Kalvinismus festlegen und so auch eine Art Kontinuum in der Verfassungsgeschichte der Salana belegen.

Und ein zweites Ereignis ist für die Wertung der epigraphischen Überlieferung bezeichnend. Zwischen 1628/31 weilte der Reformpädagoge Wolfgang Ratke (1571–1635) in Jena. Bereits im Frühjahr 1613 hatte er während eines Aufenthaltes am Weimarer Hof auch in Jena sein Reformprogramm vorgelegt, in dem u. a. gefordert wurde, sich in allen Fakultäten deutsch zu fassen und [Druckseite XXVI] praxisbezogener zu lehren. Das Gutachten der Jenaer Professoren begrüßte diese Vorstellungen und hielt sie für durchführbar. Heinrich Hoffmann (1576–1652, seit 1613 Prof. math.) hat als erster deutsche Vorlesungen in Jena gehalten. Aber prinzipiell änderte sich am Lehrbetrieb nichts, und die Inschriften spiegeln dies deutlich wieder: Während in den meisten anderen deutschsprachigen Gebieten die Zahl der lateinischen Inschriften im 30jährigen Krieg deutlich zurückgeht, bleibt die Sprache der Römer für die Denkmale der Universitätsstadt Jena weitgehend vorherrschend und für die Professorengrabmale bis in das 18. Jh. hinein die Regel.

3. Überlieferung und Paläographie

Die Jenaer Inschriften sind nur zu einem geringen Teil direkt überliefert: Von 265 dem Wortlaut nach bekannten Inschriften bis 1650 existieren jetzt noch 50 (= 19%). In der Geschichte der Kirchen, des Alten Friedhofs sowie profaner Bauten der Stadt, die die meisten Inschriften trugen, liegen hierfür die Gründe. Die handschriftliche bzw. gedruckte Überlieferung84) der heute nicht mehr vorhandenen epigraphischen Zeugnisse beruht im wesentlichen auf einer Quelle des 17. Jh., auf den Aufzeichnungen des Archidiakons Adrian Beier (1600–1678).

Die Inschriften verteilen sich auf die Dezennien wie folgt:

Gebäude-
inschr.

Grab-
inschr.

Glocken-
inschr.

Gemälde-
beischr.

sonstige
Inschr.

a b a b a b a b a b
1214 - 1 - - - - - - - - 1
1304 - 1 - - - - - - - - 1
1325 - - - - - 1 - - - - 1
1382 - - 1 - - - - - - - 1
1400/09 - 1 - - - - - - - - 1
1410/19 - - - - - 2 - - - - 2
1420/29 - - - - - - - - - - -
1430/39 1 1 - - - - - - - - 2
1440/49 - 1 - - - 1 - - - - 2
1450/59 - - - - - - - - - - -
1460/69 - - - - - - - - - 1 1
1470/79 1 1 - - - - - - - - 2
1480/89 1 2 3 2 - - - - 3 - 11
1490/99 1 1 - 1 - - - - - - 3
1500/09 - 2 1 2 - - - - 1 - 6
1510/19 - - - 2 - 1 - 1 - - 4
1520/29 - - 2 4 - - - 2 - - 8
1530/39 - 1 - - - - - - - - 1

(Fortset-
zung)

Gebäude-
inschr.

Grab-
inschr.

Glocken-
inschr.

Gemälde-
beischr.

sonstige
Inschr.

a b a b a b a b a b
1540/49 1 - 1 1 - 1 - 1 - - 5
1550/59 1 2 3 - - - - 2 1 - 9
1560/69 1 1 3 6 - - - 1 - - 12
1570/79 2 5 1 7 - - - - - - 17
1580/89 1 1 - 7 - - - - 1 - 10
1590/99 2 4 2 18 - - - 2 - - 28
1600/09 2 4 1 17 - - - 1 - 1 26
1610/19 1 2 1 29 - - - - 1 2 36
1620/29 - 2 1 19 - - - - - - 22
1630/39 - 3 2 16 - - - 1 - - 22
1640/50 1 - 1 12 - - - - - 1 15
14. Jh. - - - - 1 - - - - - 1
15. Jh. 1 - - 3 - - - 1 - - 5
15./16. Jh. - - - 3 - - - - 3 2 8
16. Jh. - 1 - 1 - - - - - - 2
-- 17 37 23 150 - 7 - 12 10 9 265

a = erhalten     b = nicht erhalten

3. 1. Die originale Überlieferung

Stadtkirche St. Michaelis85)

Fundamentgrabungen in den Jahren 1953/5586) erwiesen, daß sich an der Stelle der heutigen spätgotischen Hallenkirche schon früh ein Sakralbau befand, der im ersten Drittel des 13. Jh. durch eine Saalkirche mit quadratischem Chorraum und Apsis im Osten und quadratischem Turm im Westen ersetzt wurde. Die älteste Jenaer Glocke (Nr. 4 aus der ersten Hälfte des 14. Jh.) und die Holzplastik des Erzengels Michael87) müssen zum Inventar dieser Kirche gehört haben.

Bereits 1382 aber wird die Arbeit an einem Neubau belegt.88) Die Beendigung des ersten Bauabschnittes mit Einwölbung bis zum dritten Joch bezeichnete eine Inschrift von 1442 (Nr. 12). 1481 waren die Arbeiten nach kurzer Unterbrechung bis zum fünften Joch vorangeschritten (Schlußsteininschriften Nr. 18 und 19), doch erst zu Beginn des nächsten Jahrhunderts ist mit einer Inschrift im sechsten Joch (Nr. 44) die Fertigstellung des Langhauses angezeigt worden.

Einen bald wieder aufgegebenen Plan, den Turm der Mittelachse der Kirche an der Westseite vorzulagern, manifestiert die älteste Turminschrift von 1474 (Nr. 16). Zwölf Jahre später wurde der Turm in die Südfront der Kirche gestellt und eine großzügige Inschrifttafel angebracht (Nr. 25). Die Schaufassade zum Markt hin wurde zur Dominante des ganzen Baues. Inschriften belegen auch die [Druckseite XXVIII] weiteren Bauetappen: die Jahreszahl 1487 auf dem Kreuzigungsrelief von Peter Heierliß an der Turmwestseite (Nr. 26), die Inschrift am Schlußstein des Turmuntergeschosses, der sog. Wolfgangskapelle (Nr. 29), und die nicht erhaltene Inschrift im obersten steinernen Stockwerk (Nr. 68), die die Vollendung des Kirchturmes angab.

Südlich vor dem Kirchgebäude befand sich seit der ältesten Zeit eine Begräbnisstätte.89) Mittelalterliche Grabsteine haben sich jedoch nicht erhalten; schon Beier hat im 17. Jh. den Verlust mancher Steine bedauert. In nachreformatorischer Zeit war die Kirche Begräbnisstätte der Jenaer Bürger. Für die vier Sarkophage der Familie des Herzogs Bernhard von Sachsen-Jena (1638–1678) wurde um 1667/68 im nördlichen Kryptaraum unter dem Chor eine Gruft eingerichtet.

Im 17. Jh. bedeckten zahllose Grabplatten den Fußboden der Kirche, während sich Wände und Pfeiler mit einer Vielzahl von Gedächtnismonumenten füllten.90) Im Zuge des neugotischen Umbaus der Stadtkirche in den Jahren 1871/75 beseitigte man mit allen barocken Einbauten auch die Mehrzahl der Grabmale bis auf wenige, unter denen der Grabplatte Martin Luthers (Nr. 61 und 87) ein besonderer Platz eingeräumt wurde. Die teilweise Zerstörung des Gebäudes im Jahre 1945 brachte den vollständigen Verlust aller Glocken91) und fast aller vasa sacra. Neben den heute in der Michaeliskirche befindlichen Inschriftträgern blieben weiterhin aus ihrem Besitz erhalten: das 1975 von der Friedrich-Schiller-Universität erworbene Epitaph für Johann Stigel (Nr. 78), das Epitaph für Anton Musa (Nr. 76) und ein weiteres ohne Inschrift, derzeit im Depot für kirchliches Kunstgut Apolda (vgl. Nr. 91). Das 1983 restaurierte Epitaph für Johann Gisenz (Nr. 22) hängt jetzt im Landeskirchenamt Eisenach. Zurückgekommen ist 1983 die Grabplatte Erhard Schnepfs (Nr. 71) vom Alten Friedhof. Ein Kelch von 1581 (Nr. 102) befindet sich z. Zt. leihweise im Pfarramt Jena-Burgau.

Die verlorengegangenen Grabinschriften der Michaeliskirche sind ihrem Text nach in Beiers handschriftlichen Aufzeichnungen überliefert, die bis zum Jahre 1666 reichen.92)

Kollegienkirche93)

Im Jahre 128694) gründete der Dominikanerorden in Jena eine Niederlassung. Der Bau der repräsentativen Klosterkirche vollzog sich in einer ersten Phase, die noch Ende des 13. Jh. begonnen haben dürfte, deren Abschluß aber nicht feststeht.95) Am Ende des 15. Jh. machten sich größere Instandsetzungen notwendig, die vor allem das Langhaus betrafen und mit der Einwölbung des Schiffes verbunden waren (Bauinschrift von 1498, Nr. 30).96)

[Druckseite XXIX]

Das Kloster, an der Südwestecke des mittelalterlichen Stadtkerns gelegen, besaß seit seiner Gründung das Begräbnisrecht auf dem östlich der Kirche befindlichen Platz, dem “Nonnenplan”. Daß in der Klosterzeit auch Bestattungen in ihrem Innern vorgenommen wurden, ist urkundlich nachgewiesen. 18 mit Kelch und Oblate gekennzeichnete Mönchsgrabsteine aus den Jahren zwischen 1481/1523 sind bei den Ausgrabungsarbeiten 1936/37 und früher unter der Verdielung gefunden und aufgestellt worden. Nur noch sieben von ihnen sind heute als Original oder im Photo erhalten. 1525 fielen infolge der Reformation die Besitzungen und Wertsachen der Sequestrierung durch die Landesregierung anheim. Die Klostergebäude kamen in Verwaltung der Stadt und wurden zum Teil dem Gemeinen Kasten der neuen Landeskirche zur Verfügung gestellt. Über die Mönchsgrabsteine schreibt Beier in der Mitte des 17. Jh., daß sie teilweise in den Wasserwehren an der Saale verbaut und noch zu seiner Zeit zu sehen gewesen seien.97)

Als es 1548 zur Errichtung der Jenaer Hohen Schule kam, blieb die ehemalige Klosterkirche zunächst außerhalb einer für Zwecke der neuen Lehreinrichtung bestimmten Nutzung. Das Gebäude wurde erst 1556/58 unter Oberaufsicht des ernestinischen Landesbaumeisters Nikolaus Grohmann zu einem Studentenkonvikt umgebaut, das Schiff in vier Stockwerke unterteilt und gleichzeitig ein die Etagen verbindender Wendelstein errichtet.98) Im Zusammenhang damit brachte man das große ernestinische Staatswappen mit den Stigelschen Versen (Nr. 69) an der Nordwestseite an.

Mit dem raschen Aufblühen der jungen Universität besonders als Zentrum der strengen lutherischen Theologie wurde das Fehlen einer eigenen Kirche für akademische Belange immer unangenehmer, hatte man doch sogar die 1571 geschenkte Grabplatte des Reformators selbst in die Stadtkirche geben müssen, in der alle Universitätsfeierlichkeiten abgehalten wurden (Nr. 87). In den Jahren 1592/95 erfolgte deshalb die Wiederherstellung der Kirche als templum academicum.99) Die Kirche war den cives academici vorbehalten. Damit wurde die Kollegienkirche auch zur Begräbnisstätte der Universitätsangehörigen. Die erste Bestattung war die des Grafen Christoph von Solms im Jahre 1597, worauf auch dessen Epitaphinschrift eingeht (Nr. 132): Jenae ... primus in renovata aede Collegii honorifice sepultus est. Im Laufe des 17. und 18. Jh. wurden Fußboden, Wände und Chor der Kirche mit prachtvollen und aufwendigen Grabmonumenten ausgeschmückt, deren Zahl immer mehr zunahm. Erst 1817 untersagte die Weimarer Regierung weitere Bestattungen im templum academicum. Die Grüfte der Kirche sind nach 1945 untersucht worden.

Die Universität verfügte nun über eine eigene Kirche, die in den folgenden Jahrhunderten mehrfach restauriert,100) jedoch nie wesentlich verändert wurde. Zwar verschwanden einige Wandgemälde (Nr. 162), verdeckten Gestühl und Verdielung die Grabsteine; aber der Bestand an Monumenten, besonders an den großen Epitaphen, wie ihn die älteste erhaltene Photographie des Kircheninneren (Zustand von 1885) zeigt,101) ist noch der des späten 18. Jh. und blieb bis zur Zerstörung der Kirche erhalten.

Bei der Vernichtung der Jenaer Innenstadt im Frühjahr 1945 erlitt die Kollegienkirche so große Schäden, daß sie Ende 1947 endgültig abgerissen wurde.102) Dabei kam das Epitaph des Grafen von Solms (Nr. 132) in das Stadtmuseum. 1956 erfolgte die Neubebauung der Ostseite des Collegium Jenense einschließlich des Platzes der ehemaligen Kirche mit Institutsgebäuden. Damals ist für die wenigen verbliebenen Steine eine “Memorialhalle” (die westliche Vorhalle der früheren [Druckseite XXX] Kirche) eingerichtet worden. In ihr sind die einzig erhaltenen zwölf Grabmonumente103) des alten Bestandes aufgestellt. 1976 wurde eine umfassende Rekonstruktion des gesamten Collegienkomplexes abgeschlossen.

Die Grabinschriften der Kollegienkirche sind bis 1640 in der Handschrift Adrian Beiers überliefert,104) die für die Denkmale von 1596 bis 1684 durch die Monographie des Caspar Sagittarius ergänzt und erweitert wird. Die Inschriften auf den nach 1684 entstandenen und sämtlich 1945 vernichteten Epitaphen überliefert H. Koch.105) Von besonderer Bedeutung sind außerdem die Ausgrabungsberichte von 1936/37 und 1947 des früheren Landesdenkmalpflegers W. Wennig.

Übrige sakrale Einrichtungen

Unmittelbar vor dem Westtor der Stadt, dem Johannistor, ist der älteste Sakralbau Jenas und seines Suburbiums gelegen: die Johannes dem Täufer geweihte heutige Katholische Kirche.106) Als Dorfkirche des Ortes Leutra entstanden, war sie bereits im 13./14. Jh. in das kirchliche Leben der Stadt Jena einbezogen, wie zahlreiche Stiftungen Jenaer Bürger beweisen. Mit dem Bau der spätgotischen Stadtkirche St. Michaelis und endgültig nach der Reformation verlor das Gotteshaus seine Bedeutung. Es diente nach einer umfangreichen Restaurierung im Jahre 1597 (vgl. Nr. 134 und 135) seiner Lage auf dem Alten Friedhof wegen als Begräbniskirche, war aber zu Ende des 17. Jh. in solchem Maße vom Verfall betroffen, daß man auf seine Sanierung verzichtete und sich zu einem Neubau in Gestalt der heutigen Friedenskirche in unmittelbarer Nachbarschaft entschloß (1686/93). Erst im Jahre 1822 wurde es als Kirche der katholischen Gemeinde von Jena wiedergeweiht, hat aber im Jahre 1903 durch eine einschneidende Umgestaltung sein ursprüngliches Äußeres fast gänzlich verloren. Bei dem nahezu vollständigen Verlust der inschriftlichen Zeugnisse der Kirche107) gewinnt sie dennoch als Trägerin der ältesten erhaltenen Inschrift in Jena (Nr. 5) besondere Bedeutung.

Als Ersatz für die verfallene Johanniskirche und als Repräsentationsstätte des neuen Herzogtums Sachsen-Jena, deren Bau dann allerdings länger dauerte, als das Herzogtum existierte, wurde nördlich der Katholischen Kirche in den Jahren 1686/93 auf dem Gelände des Alten Friedhofs ein Neubau errichtet, die heutige Friedenskirche.108) Der Bestand an inschriftlichen Denkmalen setzt daher erst mit dem letzten Jahrzehnt des 17. Jh. ein.

Im Mittelalter lagen unmittelbar vor den Toren der Städte die meist mit eigenen Kapellen ausgestatteten Spitäler. Von den sechs Kapellen Jenas waren vier mit einem Spital verbunden. Nördlich der Stadt lag vor dem Zwätzener Tor das Spital zu St. Jakob mit der gleichnamigen Jakobskapelle oder Spitalkirche, 1472 zum ersten Mal urkundlich genannt.109) Die Priesterstelle wurde durch die Jakobsbrüderschaft besetzt, der Rat war der Vormund des Siechenspitals. Nach wechselvollem Schicksal wurde die Kapelle 1908 abgerissen. Die einzige bezeugte Inschrift, das Gedächtnismal des Stifters der Kapelle (Nr. 21) von 1482, ist verlorengegangen. Eine Glocke aus dem 15. Jh. gelangte 1908 in das Stadtmuseum Jena, wo sie 1945 zusammen mit dem Großteil der Sammlungen vernichtet wurde; ihre Inschrift ist nicht überliefert.110)

Im Osten Jenas, in der Saalevorstadt, bei der Tonnenmühle an der Mühllache, lag die Maria-Magdalena-Kapelle,111) angeschlossen an das gleichnamige Spital. Eine Inschrifttafel von 1504 [Druckseite XXXI] (Nr. 42) dokumentierte die Stiftung dreier Messen und die Dotierung der Kapelle und des Hospitals durch Dr. iur. Konrad Stein aus Erfurt.

Im Jahre 1354 wurde das Hospital vor dem Johannistor wegen seiner ungünstigen Lage aus der Johannisvorstadt an das Saaltor verlegt und mit einer Nikolauskapelle verbunden.112) Das Gebäude wurde nach einem Neuaufbau 1779 im Jahre 1927 abgerissen. Beier beschreibt eine Wappentafel mit Inschrift von 1400 (Nr. 7), von der sich eine späte Replik heute am Haus Am Anger 15 befindet.

Südlich der Stadt schließlich wurde 1414 das Karmeliterkloster gegründet,113) wo bereits seit 1408 eine Heilig-Kreuz-Kapelle stand. Zu Beginn des 17. Jh. kam bei Umbauarbeiten ein Stein mit Inschrift von 1214 oder 1217 (Nr. 1) zum Vorschein, der vermutlich beim Abbruch weiterer Teile des Klostergebäudes verlorenging. Die Jahreszahl dieser ältesten Inschrift Jenas ist nicht eindeutig tradiert und die dreifache Überlieferung durchaus nicht unabhängig voneinander, so daß dieses frühe Datum Zweifel erregen muß. Beier erwähnt ferner Wandmalereien aus dem 16. Jh., die er kurz vor ihrer Vernichtung noch besichtigt und beschrieben hat (Nr. 52).

Alter Friedhof114)

Der heutige Alte Friedhof ist aus dem Johannisfriedhof, dem cimiterium sancti Johannis, hervorgegangen, der 1307 erstmalig urkundlich erwähnt wird. Es war die Begräbnisstätte des Dorfes Leutra und der Johanniskirche, doch weisen vorgeschichtliche Funde auf eine Belegung schon vor der Zeit der Stadtgründung hin. Das Kernareal unmittelbar um die Johanniskirche herum erfuhr im Jahre 1578, veranlaßt durch die in Jena wütende Pest, eine erste Erweiterung nach Norden zu (Nr. 99). Für 1594 und 1665 sind Restaurierungsarbeiten an der Umfassungsmauer des Friedhofs bezeugt (Nr. 122). Im Jahre 1831 wurde das Gelände wiederum nach Norden zu erweitert, bis dann 1889 der neuangelegte Nordfriedhof die Funktion des städtischen Friedhofs übernahm und der alte nicht mehr belegt wurde. Im Jahre 1938 führte man die Fernverkehrsstraße nach Weimar durch die Fläche des Alten Friedhofs; zahlreiche Grabmale mußten aus dem Südteil versetzt werden und erlitten durch den Transport und die Witterungseinflüsse ihres neuen Standortes Schaden, so vor allem das Grabmal für Günther Heerwagen von 1556 (Nr. 67). In den letzten Jahren ist der verbliebene Teil des Friedhofs zu einer parkähnlichen Anlage gestaltet worden.

Aus der katholischen Zeit hat sich ein einziges Denkmal, die Doppelstationstafel von 1484 (Nr. 24), erhalten. Sie war wohl Teil eines mittelalterlichen Kreuzweges und stammt von Peter Heierliß, der als Steinmetz und Baumeister maßgeblich am Bau der Michaeliskirche beteiligt war.

Adrian Beiers Aufzeichnungen der Grab- und Epitaphinschriften reichen nur bis zum Jahre 1647. Von großem Wert für die exakte Aufnahme der Inschriften des Alten Friedhofs sind Photographien (im Besitz des Stadtmuseums Jena), die vor den Veränderungen des Jahres 1938 angefertigt worden sind.

Stadtbefestigung

Die Jenaer Stadtbefestigung115) entstand im 13. Jh. nach der Erhebung Jenas zur Stadt. Zu Beginn des 14. Jh. wurde sie verstärkt. Die rechteckige Gesamtanlage besaß vier Rundtürme und drei Stadttore. Ältestes inschriftliches Zeugnis soll ein Stein mit der Jahreszahl 1304 (Nr. 2) gewesen sein, der sich am Johannistor befand. Auch die anderen Tore der Befestigungsanlage werden zu [Druckseite XXXII] Beginn des 14. Jh. erstmalig urkundlich genannt: das Löbdertor 1319 und das Saaltor 1354.116) Um 1430 wurde die Stadtbefestigung erneut überholt und verstärkt. Eine Inschrift am Südostturrn der Stadt, dem heutigen Roten Turm (Nr. 10), legt von den Arbeiten Zeugnis ab. Das benachbarte Löbdertor erhielt durch ein inschriftlich auf 1431 datiertes (Nr. 11) äußeres Vortor Verstärkung. Auch die gewaltigen Bastionen um den Pulverturm im Nordwesten scheinen in dieser Zeit angelegt worden zu sein, ebenso Rondelle, die der Stadtmauer vorgeblendet wurden, und die vier Tore in den Vorstädten (Erfurter, Neu-, Brücken- und Hammerstor). Von neuerlichen Arbeiten an der Befestigung im 16. Jh. kündet eine Inschrift, die bei der Erhöhung des Turmes über dem inneren Löbdertor 1551 angebracht wurde (Nr. 64).

Die Stadtmauer umgrenzte ein nur enges Areal von ca. 400 x 500 m. Damit setzte sie der Entwicklung der Stadt Schranken; vor allem die Tore störten in den folgenden Jahrhunderten den reger werdenden Verkehr. So fielen 1668 das Erfurter Tor vor dem Johannistor, 1819 das Löbdertor (vgl. Nr. 11), 1844 das Saaltor und mit ihnen die Inschriften.

3. 2. Die nichtoriginale Überlieferung

Den Kern der nichtoriginalen Überlieferung bilden die Inschriftensammlungen von Adrian Beier und Caspar Sagittarius (für die Kollegienkirche). Ergänzend treten hinzu Chroniken, Urkundensammlungen, Leichenpredigten sowie ortsgeschichtliche Monographien, Inventare und Ausgrabungsberichte aus jüngerer Zeit.

Friedrich Hortleder (1579–1640)117) wirkte seit 1609 als Prinzenerzieher und später (1616) als Herzoglich-Sächsischer Rat am Hof in Weimar, wobei seine Verpflichtungen sich auch auf die Verwaltung des Amtes Jena und der Universität erstreckten. Seine handschriftlichen Kollektaneen118) sind für die Aufgaben seines Hofdienstes zusammengestellte, im wesentlichen zwischen 1620 und 1635 angefertigte Abschriften von Urkunden meist des 16. Jh.; Inschriften sind dabei nur beiläufig aufgenommen worden. Von den Jenaer Inschriften erscheinen gelegentlich der Aufzählung kirchlicher Einrichtungen der Stadt und der Umgebung die Bauinschriften am Karmeliterkloster (Nr. 1) und an der Maria-Magdalena-Kapelle (Nr. 42). Hortleders Abschriften sind gut, wenn auch nicht ganz vollständig, und – wie der Vergleich mit den Urkunden zeigt – besonders bei den Zahlen verläßlich. Sie sind früher, aber nicht unbedingt unabhängig von Beier entstanden.

In den gedruckten Leichenpredigten119) des 17./18. Jh. ist an die Predigt und das curriculum vitae mitunter eine Abschrift des Grabsteines bzw. des Epitaphs des Verstorbenen angefügt. Trotz der Fülle der verfaßten Predigten120) betrifft das in Jena nur die Inschrift des Magisters Adam Blüth von 1624 (Nr. 220).

Adrian Beier (1600–1678) wurde im Dezember 1626 als Diakon der Jenaer Michaeliskirchgemeinde in sein Amt eingeführt. Die Stadt, der er bis zu seinem Tod verbunden blieb, hatte er bereits 1618 als Student kennengelernt.121) Beiers Stadtchroniken und historische Abhandlungen sind ein Musterbeispiel der Geschichtsschreibung jener Zeit; sie zeigen den Polyhistor, der mit unendlicher Liebe zum Detail und einer oft auswuchernden Gelehrsamkeit die Geschichte seiner Stadt der [Druckseite XXXIII] Historie der großen Welt an die Seite zu stellen suchte. Für die frühe Stadtgeschichte sind seine Werke sehr wertvolle Quellen, auf denen die folgenden zwei Jahrhunderte hindurch alle weiteren Arbeiten über Jena fußen bzw. auf die sie fortwährend Bezug nehmen.

“Athenae Salanae” nannte Beier sein lateinisches Manuskript. Im dritten Band (Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek Jena, Ms. prov. q. 15) gibt er im Rahmen einer Beschreibung der Stadt Jena122) auch alle ihm bekanntgewordenen Inschriften wieder. Sein Manuskript wollte Beier stets auf dem laufenden halten. Daher hat er jede Seite in zwei Kolumnen unterteilt, von denen er die innere dem fortlaufenden Text, die äußere Ergänzungen und Querverweisungen vorbehielt. Auf dem Titelblatt des tomus III. der “Athenae Salanae” findet sich das Datum 10. Mai 1641. Am Ende des 3. Buches (S. 338) vermerkt Beier den 4. September 1641, am Ende des 5. Buches (S. 589) schreibt er: finis 1. (Novem)br(is) 1641. Weitere Datierungen fehlen. Dieser Band wurde demnach im Jahre 1641 niedergeschrieben, und in der Tat stehen im fortlaufenden Text keine Inschriften, die jünger als 1640 sind. Die Inschriften ordnete Beier nach ihrem Standort. Mit den Nachträgen ist er sehr unterschiedlich verfahren. Während sie bei der Kollegienkirche gänzlich fehlen, datiert der jüngste Eintrag bei der Johanniskirche von 1645 (Nr. 255). In den Kapiteln über die Michaeliskirche vervollständigte Beier die Inschriften bis 1666, die Hausinschriften ergänzte er sogar bis zum Jahre 1670.

Beier hat offenbar unter Autopsie die Inschriften notiert. Diese (verlorengegangenen) Notizen übertrug er dann in die entsprechenden Kapitel seiner “Athenae Salanae”, wobei er die Inschriften vereinheitlichend wiedergab. Beier schreibt eine zierliche Kurrentschrift des 17. Jh. mit relativ wenigen Abbreviaturen (für per, prae, -que, -m, -us). Die Nachträge sind flüchtiger geschrieben als der fortlaufende Text. Wenig Wert legte Beier auf die originale äußere Form der Inschrift. Er folgte dem Schriftgebrauch seiner Zeit, verwendete die typischen Kürzel, verzichtete auf die Kennzeichnung von Majuskeln in den Inschriften und vernachlässigte die originale Zeilenlänge. Mitunter hat er Worte oder ganze Verse ausgelassen. Besonders störend sind jene Fehler, die Beier bei der Wiedergabe der Jahreszahlen unterliefen und die z. T. auf willkürliches Umschreiben arabischer in römische Zahlen zurückgehen.123) Unzuverlässig ist er bei der Abschrift vorreformatorischer Inschriften.

Als Theologe interessierte sich Beier lebhaft für den Grabtexten beigegebene biblische Devisen und bringt immer den entsprechenden Zitatnachweis. Auch die Darstellungen biblischer Szenen sowie die Wappen suchte er zu beschreiben. Wo bei den erhaltenen Inschriften der Vergleich mit Beiers Aufzeichnungen möglich ist, wird seiner Texttreue ein gutes Zeugnis ausgestellt.

In den Jahren nach 1659 erschienen einige Werke Beiers im Druck, von denen für die Überlieferungsgeschichte der Jenaer Inschriften der “Architectus Jenensis” (1672)124) besonders wichtig ist. Dieses Buch enthält eine deutsche Ausgabe des 3. Bandes der “Athenae Salanae” und folgt in seiner Gliederung ganz der Handschrift. So erklärt es sich, daß es ihr gegenüber trotz des späteren Erscheinungsjahres keine epigraphischen Zusätze bringt. Von den Grabinschriften schreibt Beier nur die deutschen aus, von den lateinischen bringt er eine Art Regest (Name, Lebensdaten, Titel). Die Hausinschriften gibt er ihrer Kürze wegen vollständig wieder, wobei er die lateinischen mitunter frei übersetzt.

[Druckseite XXXIV]

Unter den zahlreichen Spezialabhandlungen des Jenaer Prof. hist. Caspar Sagittarius (1643–1694)125) zur Thüringer Geschichte befindet sich eine knappe Monographie über die Kollegienkirche, “Momenta historica et monumenta templi Jenensis academici, quod vulgo vocant Die Collegienkirche …”, Jena 1685 (unveränderter Nachdruck Jena 1720). Ihr liegt eine akademische Festrede zugrunde. Sie reiht sich ein in die Forschungen des Gelehrten zur vaterländischen Geschichte. In einem Anhang126) accedunt epitaphia et inscriptiones sepulchrales huius templi. Sagittarius stellt darin die Texte der Grabsteine und Epitaphe bis zum Erscheinungsjahr der Monographie in chronologischer Reihenfolge vor, insgesamt 28 Epitaphe und 43 Grabinschriften. Er sieht hierin in erster Linie historische Zeugnisse für die Geschichte der Salana und ihrer Professoren. Daher ist er zwar bemüht, die äußere Gestalt der Texte, z. B. Schriftform, Zeileneinteilung, Ziffern usw. adäquat wiederzugeben, enthält sich aber jeglicher Beschreibung des Inschriftträgers und verzichtet auf Nebentexte (Bibelzitate und Devisen), die gerade das Interesse des Theologen Beier gefunden hatten. Er zitiert nur die Texte auf Grabmalen von Angehörigen der Universität; die älteste Grabinschrift ist die des Grafen von Solms (Nr. 129).

Beier zeichnete die Inschriften in der Kollegienkirche bis zum Jahre 1640 auf (die jüngste ist Nr. 252), Sagittarius von 1596 bis 1684. Für einen Zeitraum von 44 Jahren sind die Texte somit doppelt überliefert. Daß dabei Beier fünf Inschriften mehr kennt als Sagittarius (Nr. 139, 171, 201, 227 und 234) und daß bei Ausgrabungen 1937 drei weitere Steine gehoben wurden, die Sagittarius ebenfalls nicht hat (Nr. 155, 259 und 265), ist 1673 vorgenommenen Umbauten in der Kirche geschuldet, bei denen eine Reihe von Grabplatten offenbar durch die Verdielung dem Blick entzogen wurde.

Der Vergleich beider Überlieferungen mit den wenigen erhaltenen Originalen läßt erkennen, daß Beier die Inschriften textlich sorgfältiger und vollständiger, Sagittarius dagegen formgetreuer, aber insgesamt großzügiger wiedergab. Bei Sagittarius kommen einige störende Druckfehler hinzu. Dies ist bei der Bewertung von Varianten im kritischen Apparat berücksichtigt.

 

Die Überlieferung der Jenaer Inschriften steht bis in das 20. Jh. hinein in fast ausschließlicher Abhängigkeit von den Sammlungen Beiers. Die 1785 erschienene “Beschreibung der Stadt Jena nach ihrer Topographisch-Politisch- und Academischen Verfassung” von J. E. B. Wiedeburg (1733–1789) verweist in allen epigraphischen Belangen auf Beier; der Entdeckerfreude des Autors bereitet es jedoch Genugtuung, zwei Beier unbekannt gebliebene Inschriften an der Stadtbefestigung (Nr. 10 und 159) weitschweifig zu erklären. Die Stadtbeschreibungen des 18. und 19. Jh. verstanden sich als praktische Reiseführer,127) sie erhoben keinen Anspruch auf wissenschaftliche Originalität und nennen als Gewährsmänner die älteren Chronisten, denen sie an epigraphischen Fakten nichts hinzuzusetzen haben. Sie können daher für diese Sammlung weitgehend außer Betracht bleiben.

Unbefriedigend sind die Inschriften in dem Inventarverzeichnis der “Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens” (BuKTh) durch P. Lehfeldt behandelt worden. Ohne Kenntnis der “Athenae Salanae” werden nur einige wenige, in der Regel die älteren, Inschriften ausgeschrieben, doch von einer epigraphischen Bearbeitung kann keine Rede sein. Bergners kritische Nachprüfung (1897) weist ihm hieran die gravierendsten Versehen nach; leider hat Bergner für Jena nur die Glocken revidiert. Erstrangigen Quellenwert haben dagegen die ungedruckt gebliebenen Berichte des ehemaligen Landeskonservators W. Wennig (1910–1984) über die Ausgrabungen in der Kollegienkirche von [Druckseite XXXV] 1936/37 und 1947. Bei Arbeiten für den Einbau einer Heizungsanlage wurden 1936/37 im Schiff 48 Grabsteine freigelegt, der älteste von 1599 (Nr. 139). Wennig leitete die Ausgrabungen. Im Archiv des Instituts für Denkmalpflege, Arbeitsstelle Erfurt, befinden sich sein “Verzeichnis der im Jahre 1937 in der Kollegienkirche zu Jena freigelegten und zum Teil aufgestellten Grabsteine” und zwei Mappen mit Photographien. Zu diesen 48 kamen zwei weitere hinzu, die zu Beginn der Ausgrabungen bereits an den Wänden der Kirche standen. Sieben von den Inschriften waren bislang aus Beier und Sagittarius nicht bekannt.

Wennig leitete auch zehn Jahre später im Auftrag des Universitätsbauamtes vom 22. Juni 1947 an die Bergungs- und Forschungsarbeiten in der Ruine der Kollegienkirche. Dabei waren “zahlreiche Bruchstücke der Wandepitaphe sichergestellt und die Inschriften der noch mehr oder weniger erhalten gebliebenen Grabplatten abgeschrieben worden. Die Grabplatten ... wurden photographisch aufgenommen”.128) Das von Wennig angelegte “Verzeichnis der im Jahre 1947 gefundenen Inschriften” enthält neben 18 noch erhaltenen bzw. dem Text nach bereits bekannten Inschriften sechs völlig neue. Besonders wertvoll sind die ca. 25 Photographien der Steine, darunter zehn von verlorenen Grabplatten und vier von Mönchsgrabsteinen.

Der Wert der beiden Ausgrabungsberichte ist nicht zu überschätzen. Wennig gibt zu jedem Stein Maße, Material und Erhaltungszustand, eine ausführliche Beschreibung, den Text unter Berücksichtigung von Zeileneinteilung, Schriftart und Abbreviaturen im Vergleich mit Sagittarius und eine Blasonierung der Wappen. Erst seine ausführlichen kunsthistorischen Informationen erlauben es, bestimmte Grabsteine einer Werkstatt zuzuschreiben und Qualitätsunterschiede differenziert zu betrachten. Ein dahingehender Vortrag Wennigs von 1948 ist leider erst 1987 durch V. Wahl veröffentlicht worden.

3. 3. Künstler und Werkstätten

Nur wenige bildende Künstler sind für Jena inschriftlich überliefert. Die Namen der Glockengießer Hans Langsfeld (Nr. 49) und Hermann Bergfred (Nr. 8 und 9) stehen ganz isoliert und finden sich nur auf den genannten Jenaer Glocken. Unter den Malern ist vor allem der Weimarer Peter Roddelstedt zu nennen, ein Schüler Lucas Cranach d. J., der den von seinem Lehrer geprägten Stil des evangelischen Gedächtnisbildes auf drei Epitaphen von 1564 variierte (Nr. 76, 77 und 78).129) Unter den einheimischen Malern begegnet schließlich noch der ansonsten völlig unbekannte Anton Ahammer (Nr. 135).

Nach der Gründung der Universität wird die Kunstlandschaft farbiger. In den Grabsteinen und Epitaphen der hier verstorbenen cives academici spiegelt sich das Ansehen und der Einflußbereich der Saale-Universität wieder, da die Nichtthüringer mitunter ihr Grabmal aus der Heimat gestiftet und geliefert bekamen. Leider fehlen auch hier weitgehend die Namen der Künstler. 1620 malt der Freiberger Bernhard Dittrich das Epitaph für Prof. Oswald Hilliger und seine Frau Margaretha (Nr. 207), die beide aus Freiberger Patriziergeschlechtern stammten; 1632 der Altenburger Christian Richter das für den Stadthauptmann Friedrich von Kospoth (Nr. 232). Noch unbekannt ist die Herkunft eines so hervorragenden Einzelstückes wie des Messingepitaphs für den Grafen von Solms (Nr. 132).

Die Klassifizierung der anonym im Photo oder original überlieferten Grabmonumente ist nur dank der ausführlichen Beschreibungen möglich, die Wennig in seinen Verzeichnissen gegeben hat. Dabei ist wohl davon auszugehen, daß die in einheimischem Material, Kalkstein oder sog. “Thüringer [Druckseite XXXVI] Marmor”,130) gearbeiteten Monumente in Jena gefertigt worden sind, wenngleich die Steinmetzwerkstätten noch nicht namhaft gemacht werden konnten. Bei den mittelalterlichen Grabmalen sind zu unterscheiden:

  1. der Typ der “älteren Mönchsgrabsteine” (Nr. 20, 23, 41): Hochrechteckige Kalksteinplatte, die Inschrift tief eingegraben am Rand herumgeführt, im Bildfeld Kelch mit Oblate (zwischen 1481/1500).
  2. Typ der “jüngeren Mönchsgrabsteine” (Nr. 50, 53, 56, 57): Fast quadratische Kalksteinplatte; Inschrift im Block über einem Kelch mit Sechspaßfuß und Oblate; langgestreckte Buchstaben (zwischen 1520/23).

Die frühneuzeitlichen Grabsteine sind nach Wennig einzuteilen in:

  1. Typ der “Wappengrabsteine” (Nr. 156, 166, 171): Rechteckige Alabasterplatte mit starken Porphyreinschlüssen; auf der Randleiste die 16 Ahnenwappen, sehr qualitätsvoll und fein ausgehauen; Inschrift in einem Mittelfeld, axial ausgerichtet, z. T. schwarz ausgelegt (zwischen 1605/10; nicht hierzu gehören die Kospoth-Grabsteine, Nr. 233 und 260).
  2. Typ der älteren Professorengrabmale (Nr. 147, 163, wohl auch 148): Rechteckige Alabasterplatte, oben und unten ein Streifen mit jeweils zwei Wappen und einem Medaillon; die Inschrift ist nach dem linken Rand ausgerichtet, golden ausgelegt, der Untergrund z.T. bemalt (zwischen 1602/07).
  3. Typ der älteren (Nr. 234, 242) und jüngeren Fomanngräber (Nr. 235, 239, 244(?), 250, 251, 252, 265): Rechteckige Alabasterplatte mit Umschrift auf dem Rahmen; in der Mitte flache Inschrifttafel mit gekehlt abfallendem Rahmen; darüber in rundem, von Schnörkeln gerahmten Feld ein Wappen. Beim jüngeren Typ ist die Inschrifttafel oval, in Nr. 265 unten. Alle Steine sind bemalt, die Inschrift eingetieft, golden auf schwarzem Grund (zwischen 1634/50). Zum selben Typ gehört ein Grabstein in Großlöbichau / Ldkr. Jena (vgl. Nr. 194).130a)
  4. Typ der Chytraeus-Grabsteine131) (Nr. 259, 264): Sandsteinplatte mit (rechteckiger) Inschrifttafel, von feinem Knorpelwerk umrahmt, darüber die Wappen; Kapitalis neben Fraktur (Nr. 264) und humanistischer Minuskel (zwischen 1648/57).

3. 4. Schriftformen

Die älteste erhaltene Inschrift Jenas (Nr. 5) ist in einer späten gotischen Majuskel geschrieben: A als pseudounziales A mit schräger Querhaste und verbreitertem Deckstrich; geschlossenes C, E, M, kapitales H, V und T; S und Z spiegelverkehrt; Buchstaben stark ausgebaucht und tief eingeschlagen mit breiten Sporen, hochrechteckig (Höhe : Breite ca. 1,5 : 1). Der Geschlossenheit halber ist das obere Ende des G bis auf drei Viertel der Buchstabenhöhe herabgezogen. Die Inschrift ist ein später Beleg für die gotische Majuskel, die in den letzten zwei Jahrzehnten des 14. Jh. rasch verdrängt wird.132) Die Inschriften auf den Jenaer Glocken folgen dieser Entwicklung retardierend: Noch auf der Wetterglocke von 1415 (Nr. 9) sind Majuskeln neben Minuskeln verwendet; dies ist wohl auf den Gebrauch tradierter Modeln zurückzuführen. Der späteste Beleg im Landkreis Jena findet sich auf einer datierten Glocke von 1450 in Leutra.

[Druckseite XXXVII]

Der Anfang der gotischen Minuskel läßt sich in Jena nicht datieren: Die Minuskel auf dem Selber-Epitaph von 1382 (Nr. 5) könnte späterer Nachtrag sein. Die älteren Minuskelinschriften (Nr. 10 und besonders Nr. 16 und 17, zwischen 1430/80) sind in ein Zweilinienschema eingebunden, durch Rahmung der Zeilen noch zusätzlich verstärkt. Auf Ober- und vor allem Unterlängen wird weitgehend verzichtet. Mitunter finden sich Versalien (in Nr. 10, 22, 25, 30, 41, 57), doch nimmt ihre Zahl im späten 15. Jh. nicht auffällig zu. Sie gehören keinem bestimmten Schrifttyp an und weisen Verzierungen durch Haarstriche und geschwungene Schaft- und Balkenlinien auf (besonders Nr. 25). Auch bestimmte Minuskeln erfahren eine aufwendigere Gestaltung (cauda-förmige Abstriche an e, r, t in Nr. 25 und 31). Bemerkenswert sind spätere Tendenzen, die Minuskeln einem Drei- und Vierlinienschema anzupassen: Die Ober- und Unterlängen werden wieder ausgeprägt (Nr. 56) und sogar gegabelt (Nr. 37, um 1500). Bei den späten Minuskelinschliften (Nr. 56 und 57, 1522/23) wird die Strichstärke der Buchstaben auffällig verringert.

Diese jüngsten Mönchsgrabsteine bedienten sich noch einer in ihrer Zeit schon von der Renaissance-Kapitalis zurückgedrängten Schriftart. Die Minuskel hört in Jena mit dem Jahre 1523 auf; für die folgenden beiden Jahrzehnte fehlen die Inschriften. Der früheste Beleg für die Kapitalis ist neben der in Erfurt gegossenen Lutherplatte von 1548/49 (Nr. 61) eine Hausmarke von 1554 (Nr. 65) mit einer anspruchslosen und grobhandwerklichen Majuskel und das hervorragend gearbeitete Heerwagen-Epitaph von 1556 (Nr. 67). Für die frühhumanistische Kapitalis findet sich in Jena ein einziges fragmentarisches Beispiel (Nr. 140; vgl. Nr. 59).

Die Inschriften Jenas bis 1650 bevorzugen die Kapitalis, deren konkrete Form vielfach variiert wird. Es war die dem akademischen Latein adäquate Schrift. Eine ins einzelne gehende phänomenologische Beschreibung erscheint wenig sinnvoll, da sich kaum eine stilistische Reihe finden ließe. Vielfache Anregungen aus Buchschriften, kalligraphischen Musteralphabeten und antiken Monumentalinschriften haben, beeinflußt von kunsthandwerklichen Gegebenheiten und vom finanziellen Vermögen der Auftraggeber, die formale Gestaltung der Schrift bestimmt. Annäherung an das klassische Schriftbild ist selten erreicht, am ehesten in den Wappengrabsteinen Nr. 156, 166, 171 und in Nr. 185. Generell ist zu beobachten, daß sich die Inschriften aus dem späten 17. Jh. von der Strenge der Antiqua wieder entfernen. Die Buchstaben werden gestreckt (hochrechteckig), einzelne Striche (Cauda des R, Aufstriche bei C und V) sind geschweift, U und V werden unterschieden. Die Entwicklung geht hin zu einer “barocken” Kursive mit ausgesprochenem Ziercharakter. Gleichzeitig tritt eine Teilung nach den Sprachen ein: den lateinischen Texten bleibt die Kapitalis, seltener die humanistische Minuskel (Nr. 132, 259) vorbehalten, während deutschsprachige Inschriften vor allem in Fraktur geschrieben werden. Mitunter wechselt die Schrift auf einem Denkmal (z. B. Nr. 254).

4. Die mittelalterlichen Inschriften

Die Zahl der überlieferten mittelalterlichen Inschriften aus dem Stadtgebiet Jenas ist auffallend gering. Nur 57 vorreformatorische Inschriften zumeist jüngeren Datums sind bekannt, vier davon gehören in das 13./14. Jh.

Von den Glocken der Michaeliskirche sind nur die lnschriften überliefert (Nr. 3, 4, 8, 9, 49, 60); die Glocken selbst wurden 1945 vernichtet.133) Ihre Tradition reicht weit zurück: In einer Urkunde vom vom 26. April 1309 wird dem Michaeliskloster in Jena das officium campanicie in der hiesigen Schule [Druckseite XXXVIII] übertragen.134) Die Urkunden erwähnen im Jahre 1367 einen Glöckner (campanator) und 1346 bereits den Glockenturm (campanile) der Jenaer Michaeliskirche.135) Auf 1325 soll die älteste Glocke datiert gewesen sein (Nr. 3). Was die Inschriften betrifft, dürften die Jenaer Glocken im Thüringer Raum für typisch gelten; hinsichtlich ihrer Entstehungszeit sind sie mehrfach die frühesten Vertreter unter inschriftlich vergleichbaren Glocken. Von den Ritzzeichnungen der Wetter- und Festglocke (Nr. 9 und 8) vermitteln einige Nachzeichnungen eine Vorstellung. Bemerkenswert ist die namentliche Erwähnung des Zeichners bzw. Gießers Hermann Bergfred auf der Wetterglocke von 1415 (Nr. 9).

In Jena sind 23 mittelalterliche Grabinschriften überliefert, von denen 17 heute verloren sind. Die älteste stammt aus dem Jahre 1382 (Nr. 5). Sie zeigt den Übergang zum formelhaften Anno-Domini-Typus. Noch wird das zeitlose “Begraben sein” in der Inschrift ausgedrückt, aber schon sind Jahreszahl und, in Minuskeln, Todestag nachgetragen. Die anderen Sepulchralinschriften folgen alle, mit Ausnahme von Nr. 34, dem Anno-Domini-Typus.136) Sie unterscheiden sich nur noch durch die wechselnden Daten, Eigennamen und “Amts“bezeichnungen voneinander. 18 Grabmale sind für Dominikanermönche niederen Ranges und vier für Jenaer Bürger bestimmt. Es fehlen gänzlich solche für die Adligen der Umgebung wie z. B. die Besitzer der Rittergüter, von denen es im Landkreis Jena sieben gab (zwei in Lobeda, je eines in Löberschütz, Golmsdorf, Beutnitz, Wogau und Drackendorf).

Die Angabe des Todesjahres erfolgt auf den ältesten Grabmalen (Nr. 5 und 22) mit römischen Zahlzeichen, auf allen anderen nach 1481 (Nr. 20) mit arabischen Ziffern. Den Übergang von römischen zu arabischen Zahlzeichen137) markiert in Jena die Bauinschrift von 1486 (Nr. 25), in der beide Formen nebeneinander stehen. Der Todestag ist in drei der mittelalterlichen Grabinschriften nicht angegeben (Nr. 21, 32, 55). Sonst ist in elf Fällen zwischen 1382/1523 (Nr. 5, 23, 27, 38, 40, 41, 45, 50, 53, 54 und 57) nach dem christlichen Heiligenkalender datiert, zwischen 1483 und 1522 viermal (Nr. 22, 28, 46, 56) in “moderner” Weise mit Tag und Monat. Die Angabe des Wochentages (mit feria, beginnend beim Sonntag als prima feria) war bei Datierung vor oder nach einem bestimmten Festtag notwendig (vgl. Nr. 5, 23, 45); sie wird auf dem Gisenz-Epitaph von 1483 (Nr. 22) pleonastisch: Für die Datierung ist es unerheblich, ob der 18. Oktober ein Sonnabend war. Auf den Dominikanergrabsteinen erfolgte die Angabe der Ordenszugehörigkeit durch das Wort frater vor dem Individualnamen sowie der erreichten Stufe in der Ordenshierarchie. Epitheta begegnen in den mittelalterlichen Grabinschriften Jenas nur zweimal: Hans von Berga wird als “erbar” vorgestellt (Nr. 32), der Vikar Johann Gisenz als dominus honorandus (Nr. 22). Auf den wenigen bildnerisch gestalteten Grabmalen (Nr. 5 und 22) ist dem als Adoranten dargestellten Stifter jeweils ein Spruchband mit Ps 50,3 (miserere mei deus) beigegeben – entsprechend der deutschen Invokationsformel: “dem Gott gnade”, die sich auf nur vier Grabsteinen findet (Nr. 5, 21, 32, 57).

Unter den Bauinschriften ist die am wenigsten aufwendige und sehr häufig vorkommende Form die einfache Jahreszahl. Ältester Jenaer Beleg war ein Stein vom Johannistor von 1304 (Nr. 2). In Innenräumen wurden Jahreszahlen zumeist nur aufgemalt, wie die älteste in Jena erhaltene im Gewölbe der Wolfgangskapelle (Nr. 29). In Erweiterung der – mitunter durch anno oder anno domini ergänzten – Jahreszahl bildeten sich später feste Formulare von Bauinschriften heraus. Die [Druckseite XXXIX] Art der Anbringung bestimmte ihre äußere Gestalt. Im einfachsten Fall handelt es sich um eine Steintafel (Nr. 10, 85), oft mit einer Profilleiste gerahmt (Nr. 25). Die Wappentafel im Collegium Jenense (Nr. 69) aus nachmittelalterlicher Zeit ist überhaupt das einzige Beispiel einer aufwendigen Prachttafel in Jena.

Die häufigste Formel für eine Bauinschrift ist ein eingliedriger Satz des Schemas: Datierung – Verbum (im Passiv konstruiert) – Bauobjekt. Dieser Typ138) kommt an sakralen wie an weltlichen Gebäuden vor und ist allgemein verbreitet. Er bleibt das ganze Mittelalter hindurch vorherrschend, da sich erforderliche Erweiterungen leicht in diese Satzkonstruktion einbauen ließen. Beim Datum tritt die Jahreszahl seit dem 15. Jh. fast ausnahmslos in Verbindung mit der Angabe des Tages (meist nach christlichem Festkalender) auf. Vor allem werden nun Baubeginn und Bauabschluß unterschieden durch die Verben inceptus/inchoatus bzw. completus und finitus. Deutsche Entsprechungen sind: “vollbracht” bzw. “angelegt, angefangen”. In Nr. 10 sind Beginn und Abschluß auf demselben Stein verzeichnet. Das Bauobjekt ist teils sehr allgemein mit haec structura/hoc opus benannt (Nr. 1, 11, 15, 30, 31), teils aber, wenn es sich z. B. um Teilneubauten oder Einbauten von besonderer Wichtigkeit für den Auftraggeber handelt, sehr präzise (z. B. Nr. 10, 12, 25, 42, 44, 68). Die Bauinschriften dokumentieren häufig auch Stiftungen. Neben Monogramm oder Wappen (Nr. 7) wird der Donator mit vollem Namen (Nr. 18, 19, 24), gelegentlich die Stiftung selbst genannt (Nr. 30). In einem Fall ist sogar der Wortlaut der Stiftungsurkunde in Stein übertragen worden (Nr. 42). Der Bauherr kann als indirektes Subjekt in den oben genannten Grundtypus mit den Präpositionen sub oder per aufgenommen werden, oder der Name steht asyndetisch im Nominativ am Beginn oder am Schluß der Inschrift (z. B. Nr. 42). Es ist in Jena ohne Parallele, daß in der Inschrift am Roten Turm von 1430 (Nr. 10) als Bauherr und Bauausführender die gesamte Bürgerschaft (per civitatem) genannt wird.

Von den Bauherren zu unterscheiden sind die eigentlichen Baumeister, die selten namentlich genannt sind. Bisweilen sind sie durch ihr Steinmetzzeichen präsent (z. B. Peter Heierliß in Nr. 25). Zur Dokumentierung der von der Jenaer Bürgerschaft getragenen Bauwerke – wie z. B. die Stadtmauer und besonders die Stadtkirche – ist ein spezielles “städtisches” Inschriftenformular ausgeprägt und großzügig in Stein umgesetzt worden (Nr. 11, 16, 25, 44, 68). Die civitas Jenensis nennt sich nur in der ältesten ihrer Bauinschriften als civitas (Nr. 10). Später werden ausgewählte Magistrate angeführt: an der Spitze stehen mit den Ratsmeistern die obersten Beamten der Stadt, es folgen die Baumeister, in deren Verantwortung die gesamte Bauleitung und Rechnungsführung fiel. Aus Nr. 16 geht hervor, daß es sich hierbei um die “Altermeister” handelt, d. h. die als Kirchvorsteher fungierenden Zunftmeister. In der Regel hatten diese Meister auch Sitz und Stimme im Stadtrat. Die Turmbauinschriften (Nr. 16 und 25) fügen in Erweiterung Werkmeister und Steinmetze hinzu. Eine solche Namensreihung ist aber, da der Jenaer Rat jährlich wechselte, zugleich ein Element der Datierung139) und steht somit in einer Tradition, die bis auf die antiken eponymen Jahresbeamten zurückreicht. In Thüringen gibt es nur wenige entfernt vergleichbare Inschriften.

Inschriften an privaten Wohnbauen sind erst aus der zweiten Hälfte des 16. Jh. und später überliefert.

5. Die frühneuzeitlichen Inschriften

5. 1. Antikerezeption

Erst mit den vierziger Jahren des 16. Jh. tritt in Jena der neue Typ von Grabinschriften im Zuge von Renaissance und Reformation in Erscheinung. Es fehlen also Inschriften humanistischen Gepräges aus der Blütezeit dieser Geistesströmung in Deutschland selbst. Jena war bis zur Reformation von humanistischem Gedankengut kaum berührt, sind doch Mittelpunkte des Humanismus vor allem die Universitäten und Fürstenhöfe sowie einige wenige große Reichsstädte gewesen; schon in der unmittelbaren Nähe dieser Zentren und in den Landkreisen setzen humanistisch geprägte Inschriften erst bedeutend später ein (im Ldkr. Naumburg z. B. 1546, DI IX, Nr. 429; im badischen Main- und Taubergrund um 1543, DI I, Nr. 214). Ein weiterer Grund für das Fehlen vorreformatorischer Inschriften in Jena liegt, wie bereits gesagt, in der Radikalität der Einführung der Reformation und der stark gnesiolutherischen Ausrichtung der späteren Universität. Von bilderstürmerischen Aktionen ist im Zusammenhang mit dem Wirken Martin Reinhards die Rede, aber noch bis in das letzte Viertel des 16. Jh. hinein werden “Säuberungen” der Kirche erwähnt.

Die nachreforrnatorischen Grabinschriften setzen mit dem Jahre 1548 ein (Nr. 62). Ihre Zahl nimmt nach 1550 ständig zu und erreicht im zweiten Dezennium des 17. Jh. den Höhepunkt mit 28 Inschriften. In den folgenden Jahrzehnten geht sie, zunächst noch allmählich, zurück. Für die Jahre nach 1648 ist wegen der ungünstigen indirekten Überlieferung keine sichere Aussage möglich. Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl, des Verhältnisses lateinischer/deutscher und Prosa-/Versinschriften läßt sich feststellen, daß von 1550 bis ca. 1610 vorherrschend lateinische Versinschriften, von ca. 1610 bis 1650 lange, mehrteilige lateinische Prosainschriften sowie eine steigende Zahl deutscher, auch gereimter Texte anzutreffen sind.140)

Für die Kenntnis antiker Inschriften in der Zeit des Späthumanismus kommen sowohl die literarische Überlieferung als auch Autopsie lateinischer epigraphischer Zeugnisse in Frage. Speziell auf dem Gebiet der metrischen Grabinschriften hatte sich schon in der Antike eine eigene literarische Tradition herausgebildet. Neben Grabepigrammen, die tatsächlich für ein Monument bestimmt waren und daher nur durch den Fund der Steine selbst bekannt sind, gab es auch eine rein literarische Produktion. In dieser gewissermaßen “pseudoepigraphischen” Tradition steht das humanistische Grabgedicht.

Die Erweckung des Interesses an den Überresten der Antike durch die italienischen Humanisten im 14./15. Jh. kam auch den Inschriften, zunächst den in Italien selbst befindlichen, vornehmlich lateinischen Prosainschriften zugute. Aber erst die gedruckten Sammlungen des späten 15. und des 16. Jh. konnten auch unter den deutschen Gelehrten dieses Sachgebiet stärker bekannt machen und einzelne Humanisten zur Bearbeitung der antiken Inschriften ihrer Vaterstadt anregen. Es zeigt sich, daß die frühen Inschriftencorpora141) ziemlich vollständig in der Jenaer Universitätsbibliothek vorhanden sind.

[Druckseite XLI]

Drei Momente prägten die humanistischen Inschriften in Italien, dem Mutterland der Renaissance: Die lebendige Kenntnis antiker Inschriften, die seit Poggio Bracciolini (1403) mehr oder minder systematisch gesammelt wurden; die Übernahme der römischen Monumentalschrift;142) und die Wiederentdeckung der antiken nichtchristlichen Autoren in den mittelalterlichen Klosterbibliotheken.143) Diese Bedingungen waren entscheidend für die Art der Rezeption der antiken Denkmäler. Die imitatio fand als Stilprinzip Eingang in die Epigraphik. Es ist z. B. bezeichnend, daß unter dem Eindruck der monumentalen Überlieferung des antiken Rom die Grabinschriften der Päpste seit Pius II. (Enea Silvio, 1458–1464) nur in Prosa ausgeführt sind.

In Jena haben die humanistischen Inschriften durch die völlig andersartigen Gegebenheiten eine auch ganz andersartige Gestaltung erfahren. Zunächst treten sie erst bedeutend später auf als in den italienischen, aber auch den süddeutschen Zentren des Humanismus.144) Die räumliche Distanz der deutschen Städte von den Antiken, für die – mit Ausnahme der noch bis auf die Römerzeit zurückgehenden Gründungen in der Nähe des Rheins – die Möglichkeit unmittelbarer Autopsie145) entfiel, schränkte die direkte Antikekenntnis weitgehend ein. Die Rezeption erfolgte daher nur mittelbar. In viel stärkerem Maße ist dementsprechend für den deutschen Renaissancehumanismus eine Aufarbeitung der literarischen als der monumentalen Überlieferung der Antike charakteristisch. Die lateinischen Inschriften Jenas sind vor allem literarische imitatio und wollen auf dem Hintergrund der römischen Dichtung gewürdigt sein. Diesem Antikeverständnis entsprach am besten das Buchepigramm. Bei der Inschrift auf dem Epitaph für Johann Stigel (Nr. 78) ist nachweisbar ein solches Buchepigramm, ein epicedion, zur Inschrift geworden.

Außerhalb der Zentren des Humanismus nahm dieser weitgehend erst in Verbindung mit der Reformation Einfluß, und seine schriftlichen Zeugnisse und Selbstdarstellungen waren dementsprechend stark christlich motiviert.146) Anleihen aus antiker Literatur geschahen nach 1530 in Thüringen stets unter christlichen Vorzeichen und blieben daher wesentlich formale Übernahmen. Über diese Tendenz hinaus war dem deutschen Humanismus immer auch eine antirömische Polemik aus betont nationaler Haltung heraus eigen, die sich in den offenen Glaubensauseinandersetzungen nach 1517 nur noch verschärfte (vgl. Nr. 87).

Zu diesen allgemeinen Bedingungen kam in Jena bestimmend hinzu, daß die Tradierung humanistischen Formen- und Gedankengutes an eine Universität gebunden war, die sehr spät (1558) und im Gefolge der lutherischen Reformation und territorialstaatlicher Politik gegründet worden war.

[Druckseite XLII]

5. 2. “Akademische” Epigraphik

Die Verbreitung der frühneuzeitlichen Inschriften wird maßgeblich durch die Herausbildung einer stabilen bürgerlichen Intelligenz- und Beamtenschicht bestimmt. Für die protestantischen Länder hatte hierbei die Melanchthonsche Bildungskonzeption, die von der Vereinbarkeit der Antike und des Christentums, von pietas und eruditio, ausging, eine weittragende Bedeutung. Inschriftliche Zeugnisse erhalten mehr denn je öffentlichen Charakter durch ihre Verbindung mit der evangelischen Kirche und dem Gottesdienst. Das Latein spielt seine Rolle als Gelehrten- und Repräsentationssprache bis in das 18. Jh. hinein. All diese Faktoren treffen in den frühneuzeitlichen Inschriften der Universitätsstadt Jena zusammen. Sie werden weitgehend von den Professoren und Studenten der hier 1548 gegründeten Salana bestimmt.

Von den 147 Grabinschriften zwischen 1550/1650147) entfallen nicht weniger als 107 (= 73 %) auf die Professoren der Salana und ihre Angehörigen, auf Mitarbeiter (Pedell, Buchdrucker, Protonotar, Director chimicus) und auf Studenten (60); dem stehen 40 für Bürger gegenüber, die in keiner Beziehung zur Universität standen. Unter den Professoren (einschließlich Familien) gehören 13 der Theologischen, 39 der Juristischen, 8 der Medizinischen und 3 der Philosophischen Fakultät an. Demgegenüber verteilte sich die Zahl der Ordinarien, die für die ersten beiden Jahrhunderte auf 18 festgeschrieben war, wie folgt auf die Fakultäten: 3 Theologen, 3 Medziner, 5 Juristen und 7 an der Artistenfakultät. Die geringe Zahl der Philosophengrabmale im Gegensatz zu dem Verhältnis der Professuren findet darin ihre Erklärung, daß jede akademische Laufbahn in der Artistenfakultät begann und nur ein frühzeitiger Tod den Aufstieg in die höheren Fakultäten dort unterbrach.148) Von 1580 bis 1680 hat nur etwa jeder fünfte der in Jena verstorbenen Ordinarii kein Grabmal für sich errichten lassen bzw. für Angehörige in Auftrag gegeben. Dies gilt gerade auch für die Zeit des 30jährigen Krieges. Von 1558 bis 1681 gab es an der Theologischen Fakultät 30 ordentliche Professoren, von denen – wegen der heftigen theologischen Auseinandersetzungen, die die Frühzeit der Salana begleiteten – nur 14 in Jena verstorben sind. Von diesen besaßen acht ein eigenes Grabmal, drei ließen eines für ihre Angehörigen aufstellen, und nur drei besaßen keines.149) Ähnlich in der Medizinischen Fakultät: von den 17 professores publici zwischen 1558 und 1672 sind zwei nicht in Jena verstorben; von den verbleibenden 15 bekamen neun ein eigenes Grabmal gesetzt.150)

Diese bemerkenswerte Dichte der Grabmale belegt deutlich, daß es den Ordinarii der höheren Fakultäten finanziell immer möglich war, sich ein solches errichten zu lassen. Die Gehälter der Professoren lagen am Ende des 16. Jh. zwischen 350/300 Gulden jährlich für die Theologen, 230/150 Gulden für die Mediziner, bei 200 für die Juristen und zwischen 145/100 Gulden für die Philosophen.151) Hinzu kamen Nebeneinnahmen durch Promotions- und Depositionsgebühren, Aufnahme von Tischgästen, Tätigkeit in der Regierung, an Hofgericht und Schöppenstuhl usw.

[Druckseite XLIII]

Zum Vergleich stehen nur wenige Informationen über die Kosten der Grabdenkmäler zur Verfügung. Für die Bronzeteile der Grabplatte Martin Luthers (Nr. 61), 1548 in Erfurt gegossen, bekam der Gießer 70 Gulden.152) Zwei Joachimstaler wurden der Witwe des Janus Cornarius für die Anfertigung eines gemalten Epitaphs dazugegeben.153) Für den Bildnisgrabstein des Stadthauptmannes Friedrich von Kospoth (Nr. 233) sind mehr als 300 Gulden ausgegeben worden.154) Ebensoviel hat das Messingepitaph des Grafen Christoph von Solms (Nr. 132) gekostet.

Am Ende des 16. Jh. kommt es zu einer bemerkenswerten Angleichung der Grabinschriften Jenaer Bürger an das von den cives Academici vorgegebene Niveau. Die Beziehungen zwischen der Stadt und der jungen Salana waren zunächst sehr intensiv. Die Bürgermeister und “etliche Bürger” ließen sich “in der Professorum matriculam” einschreiben, viele Jenenser besuchten die akademischen Lehrveranstaltungen. Hinzu kamen die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Lehrkörper und städtischer Oberschicht.155) So sind die Epitaphe des Bürgers Leonhart Otto und der Bürgerrneister Christoph und Wolfgang Druckscherf (Nr. 95 und 97) schöne Beispiele neulateinischer Sepulchralpoesie, letzteres von Prof. poes. Paul Didymus verfaßt.

Erst im 17. Jh. beginnen sich akademische und stadtbürgerliche Grabinschriften voneinander abzuheben. Das Professorenepitaph hält an der Wissenschaftssprache Latein und an einem religiös-humanistischen Bildungsideal fest. Diese Tradition ist wesentlich den Rezeptionsbedingungen der Jenaer Professoreninschriften geschuldet: In den Jahren nach 1548 hielten Bürger und cives academici gemeinsam ihre Gottesdienste in der Stadtkirche St. Michaelis ab, die der jungen Universität gleichzeitig als Beisetzungsstätte und als Ort ihrer Repräsentation diente. Erst die Wiedereinweihung der Kollegienkirche im Jahre 1595 (vgl. Nr. 123) als templum academicum trennte Stadt- und Universitätsgemeinde. Es ergab sich nun eine tatsächliche Absonderung der Gedächtnismale der Bürger von denen der Professoren und Studenten, die in der Kollegienkirche unter sich waren. Die Verwendung des Lateins war in diesem Kreis selbstverständlich.156) Man wußte antike Metren, Wortspielereien, theologische Belesenheit und antiquarische Gelehrsamkeit ebenso zu schätzen wie die klaren Formen antiker Kapitalis, symbolbeladenen plastischen Schmuck, Sinnbilder, Emblemata, Wappen und Darstellungen des wissenschaftlichen Lebens der Universität.157) So boten die Epitaphe in Chor und Schiff der Kollegienkirche ein Bild selbstgewählter Exklusivität des akademischen Standes, dem Züge von Selbstgefälligkeit und Weltfremdheit nicht fehlten. Ausgeprägtes Standesdenken machte sich auch in der Herausbildung von Professorendynastien und im Nepotismus bei der Besetzung der Professuren deutlich.

Unter die Jenaer Inschriften bis 1650 zählen 33 Studentengrabmale, davon 17 für adlige158) und 15 für bürgerliche.159) Die Zahl der Grabmale adliger Studenten ist im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtstudentenschaft der Salana viel zu hoch. Von den nichtadligen Studenten160) wird nur eine bestimmte soziale Schicht erfaßt. 1555 waren 47 Stipendien gestiftet worden; jeder Stipendiat [Druckseite XLIV] erhielt jährlich 30 Gulden, Adlige 35 Gulden. In den ersten 15 Jahren kamen neben 19 Adligen 36 Pfarrers-, 96 Bürgers- und 23 Bauemkinder in den Genuß dieser Stipendien. Wenn diesen Zahlen die Struktur der Jenaer Studentenschaft zu entsprechen scheint,161) so gilt dies für die epigraphischen Denkmäler nicht in gleichem Maße. Hauptsächlich Söhne der Intelligenz und der Verwaltungsbeamtenschaft sind in diesen faßbar.162) Interessant ist die Tatsache, daß Studenten aus Thüringen weitgehend fehlen. Die Salana war als emestinische Landesuniversität gegründet worden, aber unter den Studenten der Thüringer Kleinstaaten befand sich stets eine relativ große Zahl von Bauemsöhnen und Angehörigen des Klein- und Mittelbürgertums, denen ein solcher Grabluxus finanziell nicht möglich war.

Die Grabmale, die nicht für cives academici bestimmt waren, entfallen auf vier Gruppen: Adel, Beamte der herzoglichen Regierung, Jenaer Geistlichkeit und Bürger.

Der in der Umgebung Jenas auf den Rittergütern ansässige Landadel hatte in dem in Frage stehenden Zeitraum seine Grablege ausnahmslos in den Kirchen der zu seinen Landgütem gehörigen Dörfer, so daß in Jena nur unmittelbar mit der Stadt in Verbindung stehende Adlige ihre Ruhestätte fanden, z. B. Friedrich von Kospoth als Stadthauptmann (Nr. 232 und 233). Der letzte Schenk von Tautenburg ist, in Frauenprießnitz/Ldkr. Jena begraben, in Jena als ehemaliger Rector magnificentissimus durch ein Kenotaph geehrt worden (Nr. 258). In loser Beziehung zur Universität stand auch Anna von Eberstein (Nr. 257).163) Nach 1650 sind vor allem die Särge der Herzöge zu Sachsen-Jena zu nennen (1668/90).

Von der Jenaer Geistlichkeit waren die Pfarrer und Superintendenten – bis auf Anton Musa (Nr. 76) – stets auch Universitätsprofessoren gewesen. Die niedrigeren Ränge (Diakon, Archidiakon) sind inschriftlich mehrfach vertreten (Nr. 106, 238, 240, 256).

Für das 16. Jh. kann sicher belegt werden, daß die Grabmale der Bürger fast ausnahmslos den reichsten Einwohnern der Stadt gehörten: Philipp von Herden (Nr. 138) steht im Jahre 1585 nach dem Wert des Grundbesitzes (ohne Wohnhaus) mit 4842 Alten Schock an erster Stelle und besitzt 110 Acker. Unter den zwanzig reichsten Jenaer Bürgern des Jahres 1572 besaßen ein Grabmal: Jakob Rudolph (Nr. 118), mit 2683 Schock an vierter; Christoph Druckscherf (Nr. 95) an siebenter und Johann Wolfram (seine Frau: Nr. 105) an zweiter Stelle. Für das Jahr 1557 steht die Frau des Wolfgang Druckscherf (Nr. 97) dem Wert ihres Grundbesitzes entsprechend an zweiter Stelle. Der Amtschösser Günther Heerwagen (Nr. 67) kommt im Jahre 1540 an zwölfter, 1547 an achter Stelle unter den Jenaer Bürgern. 1554 nimmt der Reformationskanzler Gregor Brück (Nr. 70) mit 4738 Gulden die zweite Stelle ein. Christian Fischer, dessen Frau 1573 bestattet worden ist (Nr. 89), steht im Jahre 1585 mit 1438 Alten Schock an 15. Stelle.

Bis zum Jahre 1600 gehört außer der fehlerhaft überlieferten Inschrift für Jakob Zyrold (Nr. 62)164) nur der Stein des Andreas Schrot (Nr. 125) einem nicht unter den zwanzig reichsten aufgeführten Jenaer Bürgern. Schrots Grabmal fällt als Kreuzgrabstein (das Kreuz als Kruzifix gestaltet) überhaupt im Rahmen der Jenaer Grabmale auf; in Schrift (Worttrennung ohne Beachtung der Silben) und in der Anlage als Cippus stellt er sich vielmehr zu den nachmittelalterlichen Grab-Kreuzsteinen im hessisch-thüringischen Raum.

Bemerkenswert ist die hohe Zahl der Bürgermeister mit Grabmal in Jena (Nr. 82, 95, 97, 117 und 118, 138, 200; für Angehörige: Nr. 89, 105). Für die ersten fünf Jahrzehnte des 17. Jh. ist die Überlieferung unscharf. Sieben Grabinschriften sind bekannt, davon nur vier bei Adrian Beier;165) [Druckseite XLV] die anderen drei sind Zufallsfunde jüngerer und jüngster Zeit.166) Dieses Verhältnis läßt vermuten, daß der Stadtchronist den zeitgenössischen stadtbürgerlichen Inschriften weniger Aufmerksamkeit geschenkt hat als den akademischen. Diese Texte verwenden, sieht man von der Inschrift des Buchführers Leonhardt Wipprecht (Nr. 178) ab, der wohl den cives academici zuzurechnen ist, ausschließlich die deutsche Sprache. Mitunter begegnen Reime (Nr. 237, 253). Aufwendige Architekturepitaphe für Jenaer Bürger stammen erst aus dem letzten Jahrzehnt des 17. Jh.

5. 3. Sprache, Formular, Stil

Die epigraphischen Zeugnisse Jenas werden seit 1548 im entscheidenden Maß von der Universität bestimmt. Hieraus erklärt sich zunächst die große Zahl lateinischer Inschriften, denen die folgenden Bemerkungen gelten sollen: Von 265 sind es 171 (= 64 %), die sich auf die einzelnen Zeitabschnitte verteilen: vorreformatorische – 34 von 59 (= 58 %); bis 1600 – 52 von 85 (= 61 %); bis 1650 – 85 von 121 (= 71 %). Gerade in der ersten Hälfte des 17. Jh. ist in den meisten deutschsprachigen Gebieten aber ein genereller Rückgang der Latinität in den Inschriften zu verzeichnen.167)

Sepulchralinschriften

Unter den lateinischen Sepulchralinschriften Jenas nach 1550 fällt die große Zahl der Versinschriften auf: Von 177 sind zehn rein metrisch und 33 aus Prosa und Versen gemischt. Hinzu kommen noch fünf Reiminschriften unter insgesamt 21 deutschsprachigen. In Versbau und Metrum reflektieren diese metrischen Inschriften die ganze Breite antiker Lyrik. Am häufigsten tritt das elegische Distichon auf (meist nur ein oder zwei Distichen, aber auch mehr, bis zu fünfzehn, Nr. 78 und 108, und sechzehn, Nr. 79 und 95); daneben Hexameter (Nr. 63, 97, 178) und einmal phaläkeische Elfsilbler (Nr. 181). Von besonderer Raffinesse sind Chronogramme (Nr. 148) und Chronodistichen (Nr. 127). Ihrem Charakter nach ist diese Poesie Gelehrtendichtung in engster Beziehung zu Religion und protestantischer Kirche. Das antike Menschenbild in humanistischer Ausdeutung wird weitgehend auf das Ideal eines homo religiosus reduziert.

In Jena prägen zwei Momente die Entwicklung und Überlieferung der Versinschriften: Die Dominanz der Universität und ihre Absonderung von der Stadt in kirchlicher Hinsicht durch ein eigenes templum academicum (seit 1595) sowie eine primär von akademischem Interesse geprägte indirekte Überlieferung. Eine Ausstrahlung auf die Epigraphik des umliegenden Territoriums läßt sich zwar an einem Beispiel nachweisen,168) ist aber erwartungsgemäß gering. Über den dichterischen Wert dieser Sepulchralpoesie wird man schwerlich ein gerechtes Urteil abgeben können. Es war Gebrauchslyrik aus einer guten, freilich auf die antiken Klassiker hin konservierten Kenntnis des Lateins und aus dem Bewußtsein dieser Tradition heraus. Von “mittelmäßigem Schulmeistertum” wird man allerdings erst zu dem Zeitpunkt sprechen können, als das akademische Latein seine Funktion als internationale Gelehrtensprache verloren und sich zur Sprachbarriere gewandelt hatte, weil es den wachsenden Erkenntnisgewinn nicht mehr adäquat verbal wiedergeben konnte (Ende 17./Anfang 18. Jh.).169) Etwas artifizielles haftet dieser Lyrik selbst bei den besten humanistischen Dichtern an.

[Druckseite XLVI]

Die Prosainschriften übemehmen aus der römischen Antike den Brauch, eine Weiheformel, meist durch litterae singulares abgekürzt, voranzustellen. Dabei werden die seit augusteischer Zeit üblichen Formeln D(is) M(anibus) – erweitert zu D. M. S(acrum) – und I(ovi) O(ptimo) M(aximo) S(acrum) übernommen. Mit C(hristo) S(acrum) wird die antike Formel deutlich christlich umgedeutet (Nr. 206, 225). Antik sind auch Weiheformeln an das Gedenken der Nachwelt, memoriae oder memoriae sacrum (Nr. 199, 203). Einer philologisch-theologischen Spielerei170) entspringt Beiers Iova iuva (Nr. 240), wie überhaupt Weihungen an Jehova (Jehovae uni et trino, Nr. 147; Jehovae luci et saluti mortalium, Nr. 181) oder die Heilige Dreifaltigkeit (Triadi sacrosanctae, Nr. 192) gelehrt wirken wollen. Ganz vereinzelt steht die hebräische Weihung auf dem Grab des Prof theol. Peter Piscator (Nr. 176) da. Die Weiheformel kann auch zum bloßen nomen sacrum verkürzt erscheinen (Nr. 226: IHS = Jesus).

Die volle Namensforrn des römischen Bürgers bestand seit dem 1. Jh. v. Chr. aus folgenden Bestandteilen: Praenomen (in beschränkter Zahl) – nomen gentile – Filiation – Angabe der Tribus – Cognomen, z. B. M(arcus) Herennius M(arci) f(ilius) Mae(cia tribu) Rufus (CIL I² 827). In den frühneuzeitlichen Inschriften wird dieses Formular auf eine eigenständige Weise wiederbelebt. Die Eigennamen werden, um sie gut flektieren zu können, latinisiert. Im einfachsten Fall geschieht dies durch Hinzufügen einer Endung (z. B. Hilligerus, Legatus), aber auch die “Übersetzung” der Namen ins Lateinische (z. B. Major = Große; Piscator = Fischer) oder Gräko-Lateinische (Chytraeus = Kochtopf; griech.: χυτρεύς, Töpfer) findet sich in akademischen Kreisen häufig.

Die Filiation verstand sich bei minderjährig oder unverheiratet und jung Verstorbenen (vgl. Nr. 86). Häufiger nutzte man diese Gelegenheit aber auch, zu eigenem Ruhm auf berühmte Vorfahren zu verweisen (oder auf die der Gattin bzw. Mutter, vgl. Nr. 240). Relativ selten ist dabei die unmittelbar auf den Namen folgende Filiation vermittels des Vornamens des Vaters, wie in der Antike die Regel (z. B. Nr. 213); vielmehr schob man dazwischen honoris causa dessen Ämter und Titel (z. B. Nr. 243). Beliebter noch sind Konstruktionen mit patre ..., matre ..., wo mit entsprechenden Appositionen oder in ganzen Relativsätzen umfangreiche Angaben zu den Vorfahren mitgeteilt werden können (Nr. 189, 192). Auch die prunkvolle Nennung mehrerer Ahnen ist bereits aus der Antike zu belegen; ähnlich findet der erste Rektor der Salana, Johann Schröter, noch auf dem Grab seines dreijährig verstorbenen Urenkels Erwähnung (Nr. 211).171)

Die Angabe der Tribus, d. h. die Zugehörigkeit zu einem Stimmbezirk, wird durch die Nennung des Geburtsortes und der (Geburts-)Nation ersetzt; die grammatische Form (die Namen der Tribus sind Adjektive, die als Ablativus qualitatis stehen und wozu tribu zu ergänzen ist) wird übernommen: der Geburtsort erscheint im Ablativ, die Angabe der Nation als Adjektiv, z. B. QuedlinburgôSaxo (Nr. 244 u. ö.). Diese origo-Angabe steht immer unmittelbar nach dem Eigennamen.

Für die Aufzählung der Titel und Ämter waren im römischen Altertum Ehreninschriften bestimmt. Daneben war aber bereits in früher Zeit die ursprünglich auf die Namen des Verstorbenen beschränkte Grabinschrift zu einer Art Ehreninschrift erweitert worden. Durch die allmähliche Aufnahme von Ämtern und Würden der Verstorbenen, seiner Verwandtschaftsbeziehungen, der Art seines Todes usw. vermischte sich der Unterschied zwischen diesen beiden Inschriftengattungen, besonders bei aufwendig gestalteten öffentlichen Grabmalen. Auch die frühneuzeitlichen Inschriften kennen im allgemeinen diesen Unterschied nicht. Die Erwähnung der Ämter geschieht nicht selten in Form einer ausführlichen Lebensbeschreibung, meist in Form eines einzigen, langen, verschachtelten und erweiterten Satzes, z. B. Nr. 232. Dabei wird auch mitgeteilt, wie der Verstorbene seinen Amtspflichten nachgekommen ist: summa cum laude (Nr. 163) u. ä.

Deutlich sind die Titel adliger Personen abgehoben von den übrigen. Gleich auf den Namen folgt [Druckseite XLVII] die Adelsbezeichnung (liber baro, Nr. 258; comes, Nr. 129, 132 bzw. eques, und Ländername, Nr. 166, 171), danach die Besitzgüter. Bei den Nichtadligen handelt es sich in der Mehrzahl um Universitätsprofessoren,172) daneben um einige wenige Jenaer Bürger, die durch Nennung ihrer Funktionen ausgezeichnet werden. Dabei entsprechen die munizipalen Ämter der Bezeichnung nach den altrömischen: consul (Nr. 95, 97, 117, 118, 185, 196) = Bürgermeister; senatus = Stadtrat (entsprechend senatus ecclesiasticus = Kirchenrat, Nr. 163); senator (Nr. 82, 95, 97; vgl. Nr. 184: senator oppidanus) = Ratsherr; quaestor (Nr. 67, 116, 229, 245) = Amtschösser; tribunus = Zunftmeister. Allerdings fehlt eine feste Folge dieser Ämter, weil der städtische cursus honorum nicht scharf fixiert war und – zumindest in Jena – nur wenige Stufen hatte. Außerdem wechselten die meisten Beamten turnusmäßig, so daß ein relativ großer Personenkreis zu Ämtern gelangen konnte und damit viel mehr die Angabe der Iteration und der Dauer Wichtigkeit erlangte (vgl. Nr. 97). Zu einer Aufzählung der Ämter, wie sie römischen Ehreninschriften eigen ist, ließ sich nur die Laufbahn der Jenaer Universitätsprofessoren stilisieren, die vergleichsweise fest vorgezeichnet war. Unter den entsprechenden Inschriften gibt es Beispiele für eine chronologische Reihung. Häufiger jedoch sind die Funktionen in absteigender Wertigkeit gegeben, aber unter Voranstellung der Fakultät bzw. des Doktortitels: Mediziner (medicinae doctor, Nr. 119; medicus, Nr. 120), Juristen (iuris utriusque doctor, Nr. 212 u. ö.; iurisconsultus, Nr. 150 u. ö.) und Theologen (sacrosanctae theologiae doctor, Nr. 244). Die Reihenfolge der Titel bei den Juristen war in der Regel die folgende:173) iuris utriusque doctor bzw. iurisconsultus – (comes Palatinus Caesareus) – consiliariusprofessor iuris bzw. antecessorcollegii iuridici ordinariusassessor scabinatus (et dicasterii)(senior academiae). Es ist aber auch eine charakteristische Abweichung festzuhalten: Der Jurist Theodoricus (Nr. 252) fügte vor seinen akademischen Grad den Titel eines Erbgutbesitzers (haereditarius) ein.174) Der feudale Besitzestitel rangierte vor allen akademischen Würden. Unter den Zeitangaben in Sepulchralinschriften ist die Angabe der Lebensdauer den mittelalterlichen Steinen weitgehend fremd. Sie wird nun nach antikem Brauch entweder mit aetate oder vixit wieder eingeführt. Die Zeiträume sind genau bis auf Monate (Nr. 151), Wochen (Nr. 132 für die Dauer der Krankheit), Tage (Nr. 163, 176, 264) und Stunden (Nr. 147) ausgeschrieben.175) Ähnliches gilt für die Dauer gemeinsam gelebter Ehe. In der Ausgestaltung dieses Teiles der Inschrift zeigt sich die vom Mittelalter so ganz verschiedene Neubewertung des irdischen Lebens. Auch das Todesdatum wird in einer Inschrift bis zur Angabe der Sterbestunde genau fixiert (Nr. 227). Als Jahresbezeichnung begegnet weiterhin am häufigsten das einfache anno domini, doch finden sich daneben gesuchtere Wendungen, die auf Christus und seine durch die Reformation neu gewertete Heilstat Bezug nehmen (z. B. Nr. 86, 109, 168, 234).

Gern wird in der humanistischen Grabinschrift der antike Brauch der Akklamation variiert, d. h. die Inschrift als direkte Rede oder als Dialog gestaltet. Texte, die sich an den fiktiven “Wanderer” wenden, sind in Jena relativ häufig (Nr. 114, 173, 189, 196; unter den Versinschriften Nr. 78). Der Aufforderung zum Verweilen schließen sich Angaben zum Toten und allgemeine Reflexionen über den Tod u. ä. Themen an. Am Schluß der Inschrift stehen dann die in der Antike seit hellenistischer Zeit gepflegten Abschiedsformeln an den Toten.

Die Epitheta werden nach der Stellung der Verstorbenen in der Gesellschaft differenziert. Den [Druckseite XLVIII] Adel kennzeichnet nobilis(simus), wobei mitunter (durch genere, Nr. 146 und 156 bzw. generis prosapia, Nr. 171) ausdrücklich der Geburtsadel hervorgehoben wird. Es kann durch generosus ergänzt (Nr. 113, 132) oder ersetzt (Nr. 233) werden. Als deutsche Entsprechungen finden sich die Attribute wohlgeboren (Nr. 129), hochwohlgeboren (Nr. 257), wohledelgeboren (Nr. 260) und die Entsprechungen für nobilis (edel, Nr. 74). Bei einem Adligen aus Oberösterreich (Johann Balthasar Geymann, Nr. 112) ist das im Mittelalter dominierende “gestreng” bewahrt, während es sich auf einheimischen Monumenten kaum noch findet (nur Nr. 260). Von den nobilissimi abgehoben sind die illustrissimi. Dieses Attribut wird nur Angehörigen des Hochadels gegeben, wie z. B. dem Grafen von Solms (Nr. 132) oder dem letzten Schenken von Tautenburg (Nr. 258), jeweils durch generosus ergänzt. Auf Angehörige des Bürgertums wurde das Epitheton nobilis erst mit erfolgter Adelserhebung übertragen, die zumeist über das kleine Palatinat erfolgte (comes Palatinus Caesareus). Johann (von) Schröter, der erste Rektor der Salana, bekam für seine Tätigkeit als Leibarzt des Kaisers den Adelsbrief und 1579 den Pfalzgrafentitel; er wird demnach als vir nobilissimus bezeichnet (Nr. 120). 1647 wurde der Jurist Christoph Philipp Richter comes Palatinus Caesareus; auf dem Grabmal seiner 1637 verstorbenen Tochter (Nr. 246) ist er ohne schmückendes Beiwort genannt, nach seiner Erhebung steht sowohl seinem einzigen Sohn (Nr. 261, gestorben 1648) als auch seiner Frau (gestorben 1668) das Attribut nobilis zu.

Auch auf den Grabmalen der Nichtadligen ist eine Differenzierung der Epitheta zu beobachten. Das Beiwort reverendus bleibt den titulierten Geistlichen vorbehalten. Es steht in Luthers Grabinschrift (Nr. 61), und nach ihm wird es Diakonen, Pastoren und Superintendenten beigelegt (Nr. 106, 175, 238, 243). Den Theologen der Universität aber gehört es nur, wenn sie gleichzeitig ein pastorales Amt innehatten.

Bei den cives academici wird nach der erreichten Stufe der akademischen Laufbahn differenziert. Studenten können – neben allgemein wertenden Attributen wie pius und vor allem honestus, dt.: ehrenfest – als literati (Nr. 223) und doctissimi, dt.: wohlgelahrt (Nr. 173, 186, 190, 193) bezeichnet werden. Die Professoren dagegen beanspruchen die Epitheta hochgelehrt (Nr. 153), lat.: consultissimus (Nr. 151, 207, 227) und, als stehendes Beiwort für den Rektor, magnificus (Nr. 109, 163). Ergänzend treten Attribute hinzu, die auf den wissenschaftlichen Ruhm (clarissimus, Nr. 109, 230; excellentissimus, Nr. 230; celeberrimus, Nr. 163) Bezug nehmen. Auch amplissimus begegnet in diesem Zusammenhang, doch umschreibt es sonst weniger die wissenschaftliche Qualifikation als vielmehr die ihr verdankte Beamtenstellung z. B. eines Amtschössers (Nr. 245: amplissimus et clarissimus) oder Protonotars (Nr. 199: amplissimus et praestantissimus). Angehörige der mittleren Ebene der bürgerlichen Intelligenz werden in den Epitheta nicht den Professoren, sondern den Studenten gleichgestellt: Der director chimicus muß sich mit literatus begnügen (Nr. 241).

Ein wenig differenziertes Bild bieten die Grabinschriften der Jenaer Bürger, deren Lob mit allgemeinen Beiworten wie ehrbar (honestus) und wohlgeachtet (-erfahren, -weise) erschöpft ist (Nr. 83, 100, 138, 218). Die den Frauen zugewiesenen Epitheta pia und honesta (dt.: ehrbar und tugendsam) sind stereotyp, wobei die Stellung des Gatten keinen Einfluß auf ihre Wahl hat. Die Frau des Theologen Johann Major (Nr. 168) ist eine honesta piaque femina, die des Bürgermeisters Christian Fischer (Nr. 89) ebenso. Daneben finden sich für alle Schichten auch Attribute, die eine subjektive Wertschätzung entweder des Gatten für die Gattin (z. B. charissima uxor, Nr. 242, 250) bzw. der Eltern für das Kind (besonders desideratissimus, dilectissimus usw.) enthalten und allgemein menschliche Gefühle im Umfeld von Tod und Sterben artikulieren.

Eine “akademische Diktion” ist allenthalben nachweisbar und geht bis in die traditionellen epigraphischen Formeln hinein. Statt “sterben” wird von dem Übergang in die himmlische Universität gesprochen (Nr. 113, 129, 131, 146, 147, 196, 207), und Prof. iur. Mühlpfort starb auf Geheiß des summus iudex (Nr. 227). Auch die Fachbezeichnung der zum Tode führenden Krankheit gehört hierher.

[Druckseite IL]

Kennzeichnend für die Inschriften der Salana ist schließlich auch eine gewisse theologische Befrachtung besonders der Versinschriften, die sich nicht selten in gelehrten Wortspielereien äußert (z. B. Nr. 107, 144, 146, 170, 177, 181, 196, 220). Während der Atem der Reformation mit seiner Neubewertung des Diesseits und seinen kraftvollen Persönlichkeiten die Grabinschriften der Professoren der ersten Generation noch durchzieht (z. B. Nr. 75, 76, 77, 78) und das Kontinuum von irdischem und himmlischem Leben betont wird, legen die späteren Epigramme – wohl auch unter dem Eindruck der Drangsale der Zeit und geschuldet einer immer feiner ausgearbeiteten Theologie des Luthertums – viel mehr Wert auf den Tod und seine Überwindung, auf das Vergängliche des Irdischen, auf den Bruch zwischen Nichtigkeit und Ewigkeit (Nr. 148, 198 u. ö.). Dabei fehlt es diesen Inschriften durchaus nicht an aktuellem Engagement, besonders wenn die eigenen Positionen in den theologischen Auseinandersetzungen der Zeit umrissen werden. Vorbild ist die Grabplatte des Reformators selbst (Nr. 61), der constanter... testificans, veram ... doctrinam esse, quam docuit, starb. Auch sein Mitstreiter Schnepf betont die veram doctrinam, de deo in scriptis prophetarum et apostolorum compraehensam, der seine Bemühungen galten (Nr. 71). Die wahre Lehre bzw. Religion wird noch öfters apostrophiert (z. B. Nr. 108, 232); aus ihr entspringt die vera agnitio et confessio dei (Nr. 86, 173, 190). Auf dem Grabstein des Juristen Nikolaus Reusner (Nr. 147) heißt es, er sei ein religionis sincerioris et musarum cultor devotissimus gewesen, und der Theologe Peter Piscator war nach seiner Grabinschrift (Nr. 176) der orthodoxae ac Lutheranae religionis contra pontificios et sacramentarios defensor acerrimus. Das Stichwort orthodoxia erscheint noch auf den Grabsteinen der Theologen Christian Chemnitius von 1666 und Johann Musaeus von 1681. Der reformatorische Neuansatz wird in den Inschriften aus der Gründungszeit der Salana ebenso betont (z. B. Nr. 76) wie der Unterschied zwischen Glaube und traditio humana (Nr. 77). Einen besonders scharfen Ton schlägt Hieronymus Osius in seinen Versen an, die 1571 unter die Lutherplatte gesetzt wurden (Nr. 87). Die Jenaer Universität habe als strenge Wächterin der wahren Lehre (strenua custos sanctae doctrinae) die Aufgabe, die Unterdrückung der Wahrheit durch falsche Lehren nicht zuzulassen – wobei der impia Roma genauso der unversöhnlichste Kampf angesagt wird wie der unzähligen Saat von Irrlehren (numerosa seges errorum). Das liegt genau auf derselben Linie wie der berühmte Hexameter aus der Feder Luthers: Pestis eram vivens, moriens ero mors tua, papa, der 1549 auf einem Gemälde des Reformators (Nr. 63) und 1571 auf dem Rahmen um seine Grabplatte (Nr. 87) angebracht wurde.

Hausinschriften

Erst in der zweiten Hälfte des 16. Jh. setzt in Jena die Reihe der Inschriften an privaten Wohnbauten ein, zu einer Zeit, da das städtische und kirchliche öffentliche Baugeschehen weitgehend zum Erliegen gekommen war. Darüber kann auch die prächtige Wappentafel mit der Gründungsinschrift der Universität (Nr. 69 von 1557) nicht hinwegtäuschen, zeigt doch gerade ihre Komposition – die Wappentafel wird von einer Platte mit dem Kopf eines Abtes nach oben abgeschlossen, die sicher nicht für die Stiftungsurkunde einer protestantischen Universität gedacht war –, mit wie sparsamen Mitteln gebaut wurde.

Im 16. Jh. weisen allein die Inschriften an privaten Wohnhäusern der Bürger Kreativität und Vielfalt auf. Ihre Form wurde vom Ort ihrer Anbringung bestimmt. Für große Werksteine boten die Wandflächen der Fachwerkhäuser keinen Platz. Markante Punkte der Fassade wie Türbögen (Nr. 80, 93, 104, 128, 157) und Fenstergewände (Nr. 115), die meist aus Stein gearbeitet waren, fanden durch knappe Inschriften Hervorhebung. In Holz geschnittene Inschriften z. B. an Deckenbalken sind in Jena nicht überliefert. Umfangreiche Texte wurden auf den Putz gemalt, waren damit jedoch unbeständig; Jena besitzt davon kein einziges Zeugnis mehr.176)

[Druckseite L]

Die einfachste Hausinschrift stellt die Jahreszahl dar, die das Erbauungsjahr des Gebäudes angibt, zuweilen mit anno eingeleitet (Nr. 80, 104, 115, 136, 157). Die Jahreszahl war anonym und vermittelte gleichzeitig historische Dimension. Die Nennung des Bauherren unterblieb fast immer,177) selten stand das den Zeitgenossen und den unmittelbaren Erben erschließbare Monogramm (Nr. 59, 93). Auch ein Hinweis auf den Beruf durch die Darstellung von Handwerkszeichen fehlt weitgehend (vgl. Nr. 65). Beliebt war dagegen die Verbindung der Jahreszahl mit einer repräsentativen Wappendarstellung (Nr. 96, 202). Von Prof. med. Werner Rolfinck ist bekannt, daß er in allen seinen Häusern sein Wappen an der Toreinfahrt anbringen ließ (vgl. Nr. 254).

Bis zur Einführung von Straßennamen und Hausnummern wurde ein Gebäude nur durch seinen Hausnamen178) eindeutig bezeichnet. Der Ursprung solcher Namen ließ sich schon im 16. Jh. oft nicht mehr genau ermitteln. Eine bildliche Darstellung in Form eines Hauszeichens (Nr. 94, 152) diente zur Illustration des Namens. Um des bequemen Reimes willen stand dieser Name oft in der Formel: “Dies Haus stehet in Gottes Hand, (Name) ist es genannt”, wofür sich auch in Jena Belege finden (Nr. 121, 152, 167).

Damit ist das weite Feld christlich orientierter Hausinschriften berührt. Bibelzitate sowie Verse und Reime waren ihres Umfanges wegen meist aufgemalt und sind in Jena nur noch aus der Literatur bekannt. Aus der Bibel wählte man zum Zweck der Hausinschriften Verse allgemeinen, mahnenden (z. B. Ps 36,37 in Nr. 217) oder tröstenden Charakters, die mit dem Begriff des Hauses operieren (Hbr 13,14), sowie Lobpreisungen Gottes. Der Gedanke an die Vergänglichkeit menschlichen Lebens (das Haus als irdische, zeitlich begrenzte Wohnung) begegnet oft: als Bibelzitat, in einfachen deutschen Reimen, in lateinischen Distichen und rhetorischen Antithesen (in mundo – in coelo, Nr. 249). Daneben gibt es auch spezifisch protestantische Sentenzen, die im ehemaligen Kursachsen als dem Kernland der Reformation besonders verbreitet waren.179)

Von akademischem Geist erfüllt sind einige wenige späthumanistische Inschriften, die sich klassischer Metrik bedienen und mehr allgemein philosophische Sentenzen sein wollen. Sie entspringen zwar sehr wohl einer protestantischen Grundhaltung, drücken dies aber nicht explizit aus (Nr. 81). Direkte Zitate aus antiken Schriftstellern sind dagegen unerwartet selten: Nur ein Distichon aus der Ars amatoria des Ovid stand, aus dem Zusammenhang gerissen, als moralische Sentenz am Eingang des Gasthofs “Zur goldenen Sonne” (Nr. 141).

Zitationshinweis:

DI 33, Stadt Jena, 1. Einleitung (Luise und Klaus Hallof), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di033b005e002.

  1. 1.Die Inschriften des Naumburger Doms und der Domfreiheit. Gesammelt und bearbeitet von Ernst Schubert und Jürgen Görlitz (= Die Deutschen Inschriften 6. Band, Berliner Reihe 1. Band), Berlin/Stuttgart 1959. »
  2. 2.Die Deutschen Inschriften Band 7, 9 und 11, Berliner Reihe 2., 3. und 4. Band, Berlin/Stuttgart 1960, 1965 und 1968. »
  3. 1. L. und K. Hallof, Die lateinischen Inschriften auf den Jenaer Professorenbildnissen, Jena 1980, 1982 (Typoskript, Kustodie der Friedrich-Schiller-Universität). – Zur Bildnissammlung vgl. B. Oehme, Jenaer Professoren im Bildnis. Gemälde aus 425 Jahren Universitätsgeschichte (1548/58–1983), Jena 1983, mit Katalog S. 71–103. »
  4. 2. Vgl. DI XVIII, S. IX. »
  5. 3. Der Nachweis erfolgt in den Siebmacher'schen Wappenbüchern; die einzelnen Stellen werden zitiert nach H. Jäger-Sunstenau, General-Index zu den Siebmacher'schen Wappenbüchern 1605–1961, Graz 1964. »
  6. 4. Vor allem wurde benutzt: F. Stier, Lebensskizzen der Jenaer Professoren 1558–1958 (Typoskript, Archiv der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Bestand 8 C 84/1, 1958); daneben Koch 1931b. Die Benutzung beider Arbeiten ist im folgenden nicht mehr speziell ausgewiesen. »
  7. 5.Zusammenfassende Darstellungen: Koch, D 19 und D 19a; Koch 1966 (ohne wissenschaftlichen Apparat); für das Mittelalter: Platen 1986a. Die umfangreiche Sekundärliteratur wird nur in Auswahl zitiert, Vollständigkeit ist nicht beabsichtigt. Vgl. H. Patze, Bibliographie zur Thüringischen Geschichte, Köln-Graz 1965 und 1966 (Mitteldeutsche Forschungen, 32/I und 32/II), fortgesetzt in: Thüringen-Bibliogiaphie 1966/67 ff. (bis zum Berichtsjahr 1982 hrsg. von der Zentralbibliothek der Deutschen Klassik, Weimar, bearb. von W. Schmidt und D. Kuhles; ab 1983 von der Universitätsbibliothek Jena, bearb. von U. Bose). Im Überblick: W. Huschke, Jena, in: Thüringen, hrsg. von H. Patze, Stuttgart 1968 (Handbuch der historischen Stätten), 215–225. »
  8. 6. Vgl. G. Neumann, Alte Straßennamen in und um Jena. Ein Beitrag zur Jenaer Stadtgeschichte, in: Forschungen und Fortschritte 37, 1963, 106–111; ferner den Stadtplan von 1813/1836 in J.C. Zenker, Historisch-topographisches Taschenbuch von Jena und seiner Umgebung, Jena 1836, bei Steiger 1976, Vorsatzkarte. Der Plan der Stadt, nach dem Geschoßbuch von 1406 rekonstruiert, bei Koch 1966, 12. »
  9. 7.UB I, Nr. 248. »
  10. 8.Ersterwähnt 1344, UB I, Nr. 197; und 1346, UB I, Nr. 209. »
  11. 9.Erfurter und Hammerstor werden 1446 im Geschoßbuch erstmalig erwähnt. »
  12. 10.UB III, S. 1, Nr. 1 und Anm. 2; zur Datierung vgl. S.A. Wolf, Jahrbuch der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung 7, 1956, 1ff. Zum Stadtnamen vgl. A. Fischer, Der Name Jena, in: Beiträge zur Namensforschung 4, 1953, 176ff.; F. Mentz, Der Ortsname Jena, in: Thüringer Fähnlein 4, 1935, 589–603; 5, 1936, 506–507. »
  13. 11.Vgl. G. Neumann, Archäologische Untersuchungen in der Stadtkirche St. Michaelis zu Jena, in: Thüringer Kirchliche Studien 2, Berlin 1972, 59–64. »
  14. 12.Vgl. H. Großkopf, Die Herren von Lobdeburg bei Jena, Neustadt/Orla 1929. »
  15. 13.Vgl. G. Röblitz, Geschichte der Münzstätte Jena, Jena 1977, 23–25; ders., Die Brakteaten der Herren von Lobdeburg, Berlin 1984. »
  16. 14.Vgl. H. Koch, Die Entstehung der Stadt Jena, in: WZ Jena 3, 1953/54, 44; Koch 1966, 10–11. »
  17. 15.UB I, Nr. 20; dort noch auf 1276 datiert. Vgl. E. Devrient, UB II, S. XVII Anm. 4; UB III, S. 2, Nr. 4. Als civitas wird Jena erstmals in einer Chronik unter dem Jahre 1263 bezeichnet, UB I, Nr. 11. Das älteste Stadtsiegel stammt aus dem Ende des 13. Jh. »
  18. 16.Vgl. G. Thieme, 1236 – Jenas Ersterwähnung als Stadt, in: WZ Jena 34, 1985, 539–546; H. Koch, Die Entstehung (s. Anm.14), 43–55; G. Neumann, Vorläufiger Bericht über die Stadtkernforschung in Jena von 1953 bis 1956, in: Ausgrabungen und Funde 1, 1956, 289–294; J. H. Schultze, Die Stadt Jena. Untersuchungsergebnisse der Strukturgeographie und Stadtkernforschung, in: WZ Jena, mat.-nat. Reihe 1, 1951/52, 43–74; F. Möbius, Studien zur älteren Geschichte der Stadt Jena, in: Kultur und Heimat 1959, 410–416; 1960, 306–308; H. Koch, ebd. 1960, 309–312 und 353–358. »
  19. 17.UB I, Nr. 55. »
  20. 18.UB I, Nr. 85 und Nr. 140. »
  21. 19.Vgl. UB I, Nr. 132 und 148; nach Friedrichs I. Tod (1324) zunächst die eine Hälfte, nach der Erwerbung der anderen 1331 auch diese (UB I, Nr. 146). »
  22. 20.Vgl. UB I, Nr. 228. »
  23. 21.UB I, Nr. 427. »
  24. 22.UB II, Nr. 32. »
  25. 23.UB II, Nr. 391. »
  26. 24. UB II, Nr. 754. Amt und Stadt Jena waren ursprünglich zum Meißner Teil Herzog Albrechts geschlagen worden, gingen aber nachträglich unter Erlaß von 50 000 Gulden, die für den Meißner Teil zu zahlen waren, an Ernst, UB II, Nr. 757. »
  27. 25. UB II, Nr. 875; vgl. Nr. 67, 116, 152, 184»
  28. 26. UB I, Nr. 9; UB II, Nr. 293 (1437) u. ö. »
  29. 27. UB I, Nr. 19, Nr. 94. »
  30. 28. UB I, Nr. 344. »
  31. 29. Erstmals ausdrücklich 1391 genannt, UB I, Nr. 476. »
  32. 30. Vgl. Nr. 11, 16, 19, 25, 44, 68»
  33. 31. UB I, Nr. 150; noch 1406 bestätigt (UB II, Nr. 1), doch Beispiele für eine paktische Anwendung fehlen. Stattdessen sind seit 1442 Berufungen an den Leipziger und Magdeburger Gerichtshof nachweisbar. »
  34. 32. Die fürstliche Jahresrente betrug 1367 bereits 120 Mark; in der einzigen erhaltenen Stadtrechnung aus dem Mittelalter von 1489/90 sind es 240 Schock, 1 Groschen; in den Jahren nach 1517 345 Gulden (UB II, Nr. 1203; UB III, S. 215, Nr. 531; S. 217, Nr. 537; S. 220, Nr. 547). »
  35. 33. UB I, Nr. 210 und Nr. 241. »
  36. 34. UB I, Nr. 318. »
  37. 35. UB II, Nr. 1; vgl. Das Geschoßbuch der Stadt Jena vom Jahre 1406, hrsg. von H. Koch, Jena 1932; O. Mühlmann, Untersuchungen zum Geschoßbuch der Stadt Jena vom Jahre 1406, Phil. Diss. Jena 1938. »
  38. 36. UB II, Nr. 87 und Nr. 163. »
  39. 37. UB II, Nr. 664 und 665. »
  40. 38. Vgl. W. Kühn, Die Entwicklung, insbes. die Anfänge des Jenaer Stadtgerichts und das Strafrecht des 14. und 15. Jh., Jena 1938. Zu den Jenaer Scharfrichtern: F. Treichel, Die Scharfrichter der Stadt Jena bis zum Jahre 1800, in: Mitteldeutsche Familienkunde 13, 1972, 313–315. »
  41. 39. UB II, Nr. 420 und 421. »
  42. 40. Vgl. Röblitz, Geschichte der Münzstätte (s. Anm. 13), 48–52. »
  43. 41. Vgl. M. Platen, Die wirtschaftliche, politische und kulturelle Entwicklung der Stadt Jena im Zeitraum von der Zerstörung der Hausbergburgen (1304) bis zum Beginn des 15. Jh., in: WZ Jena 35, 1986, 285–294. »
  44. 42. Vgl. M. Platen, Die wirtschaftliche, soziale und politische Rolle der Vorstädte Jenas im 14. und 15. Jh., in: WZ Jena 35, 1986, 295–303. »
  45. 43. UB I, Nr. 504. »
  46. 44. UB I, Nr. 555 Abschnitt V. »
  47. 45. UB II, Nr. 802. Vgl. E. Koch, Nachricht über die Obliegenheiten der “Vier von der Gemeinde ..., ZVThGA 18 (N.F.10), 1897, 316–318. »
  48. 46. Vgl. G. Falk, Der Jenaer Weinanbau. Untersuchungen zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte einer thüringischen Weinbauernstadt mit besonderer Berücksichtigung des 15. bis 17. Jh., Phil. Diss. Jena 1955; J. Bernuth, Der Thüringer Weinbau. Ein Beitrag über Aufschwung und Niedergang des Thüringer Weinbaus, Wiesbaden 1983 (Schriften zur Weingeschichte, 85); F. Linke und P. Bühner, Der Jenaer Weinbau in Vergangenheit und Gegenwart, Jena o. J. [1990] (Schriftenreihe der Städtischen Museen Jena). »
  49. 47. UB I, Nr. 49. »
  50. 48. UB I, Nr. 56 und 58. »
  51. 49. Jena gehörte zum Mainzer Sprengel, Archidiakonat Erfurt. »
  52. 50. Inschrift bei E. Löbe, Das Cisterzienser-Nonnenkloster in Roda, MVGA Kahla und Roda 7, Heft 4, 1920, (337–420) 403–404. Photo bei F. K. Azzola, in: Deutsche Inschriften. Fachtagung. . . Worms 1986 (Abh. Akad. Mainz 1987/12), 37 Abb. 56. »
  53. 51. UB II, Nr. 1094. »
  54. 52. Vgl. Holtmeyer 1906, 116. »
  55. 53. UB II, Nr. 79 und 80. »
  56. 54. UB I, Nr. 35. »
  57. 55. Vgl. H. Bach, Die anthropologische Sammlung, in: Reichtümer und Raritäten 1, 1974, 115. »
  58. 56. Im Mortuologium des Dominikanerklosters, UB III, S. 222–251 (angelegt vor 1368, Nachträge bis in das 16. Jh.), wird drei Mal die Bestattung in choro angemerkt. Die frühesten Einträge betreffen Personen aus den letzten Jahrzehnten des 13. Jh. »
  59. 57. Vgl. H. Matthes, Die Dominikaner in Thüringen, in: Thüringer Kirchliche Studien 2, Berlin 1972, 77–84. »
  60. 58. Zusammenfassend Schulze 1951; vgl. B. Willkomm, Jenaer Klosterleben am Ende des 14. Jh:, in: Beiträge zur thüringisch-sächsischen Geschichte, Jena 1929, 139–162; UB Jena II, S. XXXVIII-XLIV; Koch 1966, 61–72; Platen 1985a, 36–42. »
  61. 59. Beier 1681, 286–287: “Ich habe offt gehöret, daß die Leichsteine daraus genommen und verbauet, theils An. C. 1548 als das Kloster ist verwandelt worden in das Paedagogium und zukünfftige Collegium Academicum. Theils in nachfolgenden Zeiten in das Wasserwehr bey der Rasemühln. Deren sich etzliche Zeit deme funden.” Ähnlich Wiedeburg 1785, 219–220. »
  62. 60. Vgl. Weber 1907; Koch 1933; ders., Zur Einführung der Reformation in Jena 1524–1924, Jena 1924; Koch 1966, 73–81; Kopitzsch 1983; Traeger 1988, 5–13. »
  63. 61. UB III, S. 208, Nr. 508. »
  64. 62. Vgl. S. Hoyer, Martin Reinhard und der erste Druck hussitischer Artikel in Deutschland, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 18, 1970, 1597–1615; Reinhard stammt aus Eibelstedt/Franken; 1520 stud. Wittenberg; Oktober 1520 nach Dänemark als ev. Prediger; März 1521 nach Wittenberg zurück, bis Juni 1521 zweite Reise zusammen mit Karlstadt; spätestens Sommer 1522 Prediger in Jena (UB III, S. 213 Anm. 2; auch Wette 1756, 62 spricht von 1522 ohne Angabe seiner Quelle); Ende 1523 kurzzeitig reformatorische Tätigkeit in Köln; Oktober 1524 aus Jena ausgewiesen; November 1524 in Nürnberg, dort am 17. Dezember ausgewiesen; weiteres Schicksal unbekannt. »
  65. 63. UB III, S. 213, Nr. 526. »
  66. 64. Vgl. UB II, Nr. 1275; M. v. Hase, Johann Michael, genannt Michael Buchführer alias Michael Kremer, aus Straßburg 1938; Ergänzungen im Gutenberg-Jahrbuch 1957, 131ff. »
  67. 65. Bericht vom 20. August 1524 an den Herzog, UB II, Nr. 1282; vgl. UB II, Nr. 1287. »
  68. 66. Vgl. Luther, Werke Bd. 15, Weimer 1899, 323–347. »
  69. 67. Vgl. R. Jauernig, Antonius Musa, in: Des Herren Name steht uns bei. Luthers Freunde und Schüler in Thüringen, Berlin 1961, 118–131; Koch 1940; UB II, Nr. 1085. »
  70. 68. UB II, Nr. 1286. »
  71. 69. UB II, Nr. 1294; Beier 1681, 205–206. »
  72. 70. UB II, Nr. 1299 (Rechtfertigungsschrift des Stadtrates vom 24. August 1525); vgl. auch die Petition der Jenaer Dominikaner an den Kurfürsten Johann vom 31. August 1525 (UB II, Nr. 1300); Akten zur Geschichte des Bauernkrieges in Mitteldeutschland, hrsg. von P. Fuchs, 2, Jena 1942, 627 f., Nr. 1834. »
  73. 71. Ebd. 554, Nr. 1734; UB II, Nr. 1296; vgl. Beier 1681, 160–161. »
  74. 72. UB III, S. 271f., Nr. 1; S. 272–275, Nr. 2; Quittung der kursächsischen Räte: UB II, S. 276, Nr. 4. »
  75. 73. UB III, S. 307, Nr. 57; Beier 1681, 217. »
  76. 74. UB III, S. 315, Nr. 7; S. 319, Nr. 18; S. 320 f., Nr. 20a. »
  77. 75. Vgl. Luther, Werke Bd. 60, Weimar 1980, 495–543. »
  78. 76. Die Akten in: C. A. H. Burkhard, Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen 1524–1545, Leipzig 1879; R. Herrmann, Die Kirchenvisitation im Ernestinischen Thüringen von 1528, in: Beiträge zur thüringischen Kirchengeschichte 1, 1929/31, 167–230. 3, 1933/35, 1–69; A. Heerdegen, Geschichte der allgemeinen Kirchenvisitation in den Ernestinischen Landen im Jahre 1554/55, in: ZVThGA Beiheft 6, 1914; R. Herrmann, Die Generalvisitationen in den Ernestinischen Landen zur Zeit der Lehrstreitigkeiten des 16. Jh. (1554/5, 1562, 1569/70, 1573), in: ZVThGA 30 (N.F. 22), 1915, 75–156; H. Koch, Die Kirchenvisitation des Jahres 1582, in: ZVThGA 40 (N.R 32), 1937, 41–66. »
  79. 77. Vgl. UB III, S. 283, Nr. 13. »
  80. 78. Grundlegend zur Geschichte der Salana bis 1650: Geschichte der Universität Jena, 1 (1968); 2 (1962); ferner W. Mägdefrau, Die Universität Jena und des lutherische Erbe zwischen Reformation und Aufklärung, in: WZ Jena 32, 1983, 163–202; zur Gründung vgl. J.C.E. Schwarz, Das erste Jahrzehnt der Universität Jena, Jena 1858. Auf ausführliche Literaturverweise kann im folgenden verzichtet werden, vgl. neben den Kommentaren zu den einzelnen Inschriften: Bibliographie zur Geschichte der Universität Jena. Arbeiten aus den Jahren 1945 bis 1980, bearb. von K. Marwinski, Jena 1983; G. Steiger, Die Geschichte der ersten Jahrzehnte der Universität Jena (1548/58-ca.1600) im Spiegel der Literatur ab 1920. Eine bibliographische Bilanz, in: WZ Jena 9, 1959/60, 1–35; ferner Traeger 1988, 14–28. »
  81. 79. Vgl. Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 3, Berlin 1978 (Abh. Akad. Leipzig, 68/3), Nr. 584, S. 412ff. »
  82. 80. Vgl. H. v. Hintzenstern, Melanchthon und die Universität Jena. Die Wankelmütigkeit des Magister Philippus und ihre Folgen, in: Des Herren Name steht uns bei. Luthers Freunde und Schüler in Thüringen, Berlin 1961, 132–146. »
  83. 81. Vgl. Urkundenbuch der Universität Wittenberg, bearb. von W. Friedensburg, 1 (1502–1611), Magdeburg 1926, 148f., 166f. »
  84. 82. Vgl. H. Koch, Die “Electoralis”, in: Zentralblatt für Bibliothekswesen 66, 1952, 343–358; Geschichte der Universitätsbibliothek Jena 1549–1945, Weimar 1958, 18–42; Wahl 1985, 638–639. »
  85. 83. Vgl. Wahl 1985, 642–656. »
  86. 83a. Vgl. Traeger 1988, 33–37. »
  87. 84. Allgemein ist zu beobachten, daß in Gebieten, die keine historischen Zentren einschließen, die Zahl der kopial überlieferten Inschriften gering ist und die in handschriftlichen oder gedruckten historisch-genealogischen Abhandlungen verstreuten Nachrichten über verlorene Inschriften als Zufallsfunde anzusehen sind (vgl. zur Problematik A. Seeliger-Zeiss, DI XX, S. XVII-XVIII). »
  88. 85. Baugeschichte und kunsthistorische Würdigung der Stadtkirche St. Michaelis bei Möbius 1961; 1963; 1973. »
  89. 86. Ausgrabungsbericht bei Neumann (s. Anm. 11); vgl. den bei Möbius 1963, 238 Zeichnung 1 gegebenen Grundriß. »
  90. 87. Vgl. E. Lehmann, Der Jenaer Michael. Ein Bildwerk des 13. Jh., Jena 1956 (Schriften des Stadtmuseums Jena). »
  91. 88. UB I, Nr. 425. »
  92. 89. In UB I, Nr. 299, vom 3. Dezember 1360, ist von einem cymiterium pre foribus ecclesie Jhenensis die Rede. Bei Nachbestattungen überführte man die gehobenen und gereinigten Gebeine in das “Totengewölbe” unter dem nördlichen Seitenschiff der Michaeliskirche. Dieses Beinhaus wurde 1839 durch Zufall wiederentdeckt und geleert. »
  93. 90. Beier 1681, 269–279, zählte um 1672: 71 Grabsteine, Epitaphe und Porträtgemälde. »
  94. 91. Bericht über die Zerstörung der Glocken bei F. Schilling, Unsere Glocken, Jena-Berlin 1953, 46. »
  95. 92. Beier, q. 15, 534–590; aus der Handschrift wurde ein Teil der Inschriften durch Koch 1931a, 78–87 und 267–276 ediert, allerdings völlig unzureichend. »
  96. 93. Eine zusammenfassende Untersuchung zur Baugeschichte der Klosterkirche steht noch aus; Überblick bei Scheerer 1910, 123–129, nach den Ergebnissen der Ausgrabungen von 1936/37 verbessert von Rahaus 1936a, 337–338. Zur Baugeschichte des Collegium Jenense im 16. Jh. vgl. Wahl 1985, 635–666 und Wahl/Wennig 1987, 217–226. »
  97. 94. Am Stuhl des Priors der Jenaer Dominikaner im Capitulum generale in der Dominikanerkirche zu Göttingen soll das Stiftungsjahr des Jenaer Klosters mit IENENSIS 1286 angegeben gewesen sein (DI XIX, Nr. 63). Die weiteren Gründungen in Thüringen sind: Erfurt (1228), Eisenach (1235), Nordhausen (1285), Jena (1286), Mühlhausen (1289), auf dem Leuteberg bei Saalfeld (Ende des 14. Jh.). »
  98. 95. In seinem Testament bestimmt 1382 Mag. Johann Aurifaber eine Summe Geldes den Predigermönchen, bei denen er begraben sein will, ad fabricam, d. h. zum (Kirchen)Bau (UB I, Nr. 425). Bei Wahl/Wennig 1987, 219 wird ein Abschluß “mit Sicherheit vor 1350” angenommen. »
  99. 96. Vgl. Wahl/Wennig 1987, 220. Auf die Vollendung des Gesamtbaus bezieht die Is. Rahaus 1936a, 338, gegen Scheerer 1910, 124–125 (mit falschen Folgerungen von E. Devrient, UB II, Nr. 927); vgl. auch Koch 1966, 65. »
  100. 97. Vgl. Beier 1681, 286–287. »
  101. 98. Vgl. Wahl 1985, 642–656; Wahl/Wennig 1987, 220–222. »
  102. 99. Vgl. Wahl 1985, 657–661; Wahl/Wennig 1987, 222–224. Die Umbauten geschahen auf Veranlassung von Prof. theol. Georg Mylius (vgl. Nr. 242, 243). »
  103. 100. Bezeugt sind Restaurierungsarbeiten und Umgestaltungen in den Jahren 1557/59, 1594/96, 1673, 1782, 1812, 1838, 1923 und 1937. »
  104. 101. Abgebildet in BuKTh Jena, Tafel nach S. 104; vgl. Abb. 1. »
  105. 102. Vgl. Nachlaß Wennig 1947, 1. Zwischenbericht. »
  106. 103. Dazu ausführlich Hallof 1986a. »
  107. 104. Beier, q. 15, liber VI, pp. 606–629. »
  108. 105. Sagittarius 1720, Anhang; Koch 1977, 298–305. »
  109. 106. Zur Baugeschichte vgl. Koch 1936a, 1–16. »
  110. 107. Beier sah im Jahre 1640/41: 13 Grabsteine und Epitaphe (Beier, q. 15, liber VII, pp. 643–650). »
  111. 108. Zur Baugeschichte vgl. BuKTh Jena, 110–120 und Koch 1911. »
  112. 109. UB II, Nr. 591 und Nr. 1061. »
  113. 110. Weber 1929, 27 (Katalog des Stadtmuseums). »
  114. 111. Zur Baugeschichte vgl. Beier 1681, 198–200. »
  115. 112. UB I, Nr. 248 und Nr. 254; zur Baugeschichte: Das Hospital zu St. Nikolai, in: AuN 1/2,1909–1920 (1939²), 66–67. »
  116. 113. UB III, S. 288 Anm. 1; zur Baugeschichte des Karmeliterklosters vgl. A. Hartung – H. Koch, Das Karmeliterkloster in Jena, in: Thüringer Fähnlein 4, 1935, 721–726, und Schulze 1951, 140–150. »
  117. 114. Zur Geschichte des Alten Friedhofs vgl. Koch 1911, 7–9; Beier 1681, 300–308; Traeger 1984, 9–11. »
  118. 115. Zur Jenaer Stadtbefestigung vgl. Platen/Bauer 1985; Platen 1986, 16–23. »
  119. 116. UB I, Nr. 97 und Nr. 256. »
  120. 117. Zu Hortleder, vgl. ADB 13, 165–169. »
  121. 118. Der handschriftliche Nachlaß (Hortlederiana) befand sich bis 1983 in der Zentralbibliothek der Deutschen Klassik und liegt jetzt im Goethe-Schiller-Archiv Weimar. »
  122. 119. Um die Anführung der barocken Titel zu vermeiden, werden diese nach der Katalog-Nr. im Katalog der Fürstlich Stolberg-Stolberg'schen Leichenpredigten-Sammlung, Leipzig 1927–1935, zitiert. »
  123. 120. Vgl. H. Koch, Die Leichenreden der Universitätsbibliothek Jena, in: Mitteldeutsche Familienkunde 1, 1963, 121–123; vgl. Koch 1941. »
  124. 121. Nach der Martrikel Jena, 1, 20, ist Beier bereits 1614 vorimmatrikuliert worden; Zusatz von zweiter Hand: nunc eccl(esiae) Jenen(sis) diaconus et facultatis phil(osophicae) adiunctus.  »
  125. 122. Titel: Jova, iuva! 10. Maii 1641. / Tomus III: / de situ Jenae interno / eiusque Partibus: moenibus, fossis / lacunis, piscinis, pomoeriis, / portis, turribus, campanis, horologiis / suburbiis, plateis, Areis / Foro; / Aedibus: / privatis, publicis, / politicis / Arce, curia, molis, pistrinis, cellis, po/pinis, latrinis, pluveis / Apothecis, carceribus; / Ecclesiasticis / Terminariis, Hospitalibus: Sacel/lis, monasteriis, templis / eorumque Epitaphiis, Coe/meterio; Scholasticis: / ludo librario et Collegio Academico / Musaeis, Auditoriis, Consisto/rio, Bibliotheca, Convic/torio»
  126. 123. Vgl. Nr. 62, 81, 82, 98, 118, 199»
  127. 124. Hier benutzt in der 2. Auflage von 1681, neu herausgegeben von H. Koch, Jena 1936. »
  128. 125. Kurzer Lebensabriß in: Geschichte der Universität Jena, 1, 153–156. »
  129. 126. Der Anhang beginnt in der Zählung nochmals von vorn bei Seite 1; Zitate beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf diesen Anhang. »
  130. 127. Die wichtigeren unter ihnen sind Wette 1756, Faselius 1793 und 1805, sowie Schreiber/Färber 1858. »
  131. 128. Vgl. Nachlaß Wennig 1947, 1. Zwischenbericht. »
  132. 129. Ihm wird auch das Porträt von Johann Stigel in der Jenaer Sammlung von Professorenbildnissen zugeschrieben (Inv.-Nr. GP 1), vgl. Oehme 1983, 40–41. »
  133. 130. Mit Sicherheit sind in Jena oder näherer Umgebung die Denkmale angefertigt worden, die aus einem von mehr oder weniger zahlreichen dunklen Porphyreinschlüssen durchsetzten Alabaster bestehen, der, auch als “Thüringer Marmor” bekannt, in Jena-Ost, Wogau und Drackendorf/Ldkr. Jena anstand. Von einer Werkstatt in Jena erfahren wir im Zusammenhang mit den beiden Tannenberger-Epitaphen von 1715 in der Friedenskirche (vgl. H. Koch, Barocke Grabmalsplastik aus Drackendorf bei Jena, in: ZVThGA 45 (N.F. 37), 1943, 218–224). »
  134. 130a. Hallof 1990, 25 und Abb. 2. Vgl. zur Typologie Wahl/Wennig 1987, 223–225. »
  135. 131. Hierzu auch die Grabsteine für stud. Friedrich Gloxin (1654) und für den Adiunkt fac. phil. Samuel Chytraeus (1657) in der Kollegienkirche. »
  136. 132. Vgl. Kloos 1980, 132. »
  137. 133. Erhalten blieb nur eine profane Glocke aus dem Collegium Jenense von 1688, vgl. Hallof 1986a, 59. »
  138. 134. UB I, Nr. 78. »
  139. 135. UB I, Nr. 334 und Nr. 203. »
  140. 136. Vgl. P. Buxtorf, Die lateinischen Grabinschriften in der Stadt Basel, Univ. Basel, phil.-hist. Fak., Diss. Basel 1940, 40; die dort genannte Reihenfolge (Anno domini – Datum – obiit – Name – Stand – Invokation) wird ebenfalls in Jena bevorzugt, doch finden sich auch Abweichungen, z. B. Nr. 53 (Tagesangabe am Ende). »
  141. 137. Vgl. Kloos 1980, 63; er nennt als sehr frühe Zahl DI I, Nr. 5 von 1419. – Älteste arabische Zahl in Naumburg-Land: 1448 (DI IX, Nr. 384), im Naumburger Dom: 1505 (DI VI, Nr. 52). »
  142. 138. In Jena ist die einfache Grundformel nur noch drei Mal vertreten: Nr. 1 (lat.), Nr. 12 und 85 (dt.). »
  143. 139. Daher die merkwürdige Syntax in Nr. 25: Die Namen stehen losgelöst von der übrigen Inschrift als Einschub und können so zum Datum (= Amtsjahr der Genannten) wie zum Verbum (= die Genannten in ihrer Funktion beim Baugeschehen) gezogen werden. Auffällig auch die doppelte Jahreszahl. »
  144. 140. Buxtorf (s. Anm. 136), 135–137 spricht für die lateinischen Inschriften der Stadt Basel die Jahre 1690 bis 1760 als produktivste Phase an, also ein ganzes Jahrhundert später als der Höhepunkt in Jena. »
  145. 141. In der Universitätsbibliothek Jena sind vorhanden: Conrad Peutinger, Romanae vetustatis fragmenta in Augusta Vindelicorum et eius dioecesi, Augsburg 1505 (Mainz 1520²); Johannes Huttichius, Collectanea antiquitatum in urbe atque agro Moguntino repertarum, Mainz 1520 (1525²); Jacobus Mazochius, Epigrammata antiquae urbis, Rom 1521; Petrus Apianus, Inscriptiones sacrosanctae vetustatis non illae quidem Romanae sed totius fere orbis, Ingolstadt 1534; Janus Gruterus, Inscriptiones antiquae totius orbis Romani in corpore absolutissimo redactae, Heidelberg 1602/03 (Amsterdam 1707²); nicht vorhanden: Desiderius Sprethus, De amplitudine, de vastatione et de instauratione urbis Ravennae, Venedig 1489; Martinus Smetius, Inscriptionum antiquarum quae passim per Europam liber, Antwerpen 1588. »
  146. 142. Zunächst wurde in Ablehnung der gotischen Minuskel auf vorgotische Schriftformen zuräckgegriffen (vgl. Kloos 1980, 143; in Rom Inschriften von 1431 und 1439). Erst in den 60er Jahren machte sich der Einfluß antiker Vorbilder auf die humanistische Majuskel bemerkbar; vgl. 1. Kajanto, Papal Epigraphy in Renaissance Rome, Helsinki 1982 (Annales Academiae scientiarum Fennicae, B. 222), 34–40, bes. 35 Anm. 13. »
  147. 143. Das Grab des Papstes Martin V. (1417–1431) zitiert mit der Schlußformel temporum suorum filicitas aus Tacitus (Agr. 3 und Hist. 1,1), dessen Opera minora erst 1425 von Poggio in Hersfeld eingesehen worden sind. »
  148. 144. Von den “nach besten klassischen Mustern gebildeten Inschriften” (Leitbuchstabe M) führt Kloos 1980, 159 als früheste Beispiele an: Mainz von 1508 (DI II, Nr. 291), Rothenburg o. Tauber von 1537 (DI XV, Nr. 186), Heidelberg von 1548 (DI XII, Nr. 256), Maulbronn von 1493 (DI XXII, Nr. 122); dagegen Naumburg erst von 1576 (DI VI, Nr. 101), München von 1577 (DI V, Nr. 233). »
  149. 145. Ein Beispiel für die direkte epigraphische Verarbeitung antiker Inschriften ist CIL XIII 6324 (DI XX, Nr. 207) aus Ettlingen; aber auch das Auftreten von Gedächtnissteinen neben bzw. anstelle von Grabinschriften ist auf die Kenntnis antiker Ehreninschriften zurückzuführen. »
  150. 146. Dagegen ist in den humanistischen Inschriften Roms ein deutlicher Zug zu religiöser Indifferenz in Text und Bildprogramm bemerkbar, wenngleich der Boden des Christentums nie verlassen wird. Die Grabinschriften, bis dahin prospektivisch, erhielten einen stark kommemorativen Charakter, wurden zu einer Rückerinnerung an die Taten des verflossenen Lebens; vgl. Kajanto (s. Anm. 142), 46–47. »
  151. 147. Außer Betracht bleiben von den Inschriften vor 1550 die Lutherplatte (Nr. 61) und der Grabstein für Jakob Zyrold (Nr. 62). »
  152. 148. Der 1664 mit 29 Jahren als Prof. eloqu. verstorbene Gottfried Zapf wird daher nicht ohne gewisse Berechtigung ein theologus praeclarae spei auf seinem Grabstein genannt. »
  153. 149. In Jena besaßen ein Grabmal: Erhard Schnepf (Nr. 71, 77), Peter Piscator (Nr. 176), Ambrosius Reuden (Nr. 192), Johann Gerhard (Nr. 244), Johann Major († 1654), Johann Ernst Gerhard († 1668), Christian Chemnitius († 1666) und Johann Musaeus († 1681); ferner Angehörige der Theologen Samuel Fischer (Nr. 137), Johann Himmel (Nr. 225) und Gottfried Cundisius (Nr. 264). Nur für Hieronymus Opitz († 1577), Johann Debel († 1610) und Johann Tobias Major († 1655) sind keine Grabinschriften überliefert. »
  154. 150. Janus Cornarius (Nr. 75), Lorenz Hiel (Nr. 91), Johann Schröter (Nr. 119, 120), Philipp Jakob Schröter (Nr. 198), Eusebius Schenk (Nr. 230), Christoph Schellhammer († 1651), Gottfried Möbius († 1664), Johann Theodor Schenk († 1671) und Johann Arnold Friderici († 1672); zur Abfolge der Ordinarii vgl. Giese/Hagen 1958, 22f., 126f., 131f. »
  155. 151. Vgl. Geschichte der Universität Jena, 1, 54. »
  156. 152. Vgl. Nr. 61, Anm. 16. »
  157. 153. Vgl. Nr. 75, Anm. 6. »
  158. 154. Vgl. Beier 1681, 75. »
  159. 155. So waren z. B. verheiratet: Prof. Johann Zöllner mit Anna, Tochter des Bürgermeisters Johann Wolfram (vgl. Nr. 68); Prof. Zacharias Brendel mit Elisabeth, Tochter des Bürgermeisters Christoph Wex (vgl. Nr. 101); Prof Ortolph Fomann mit Christina, Tochter des Amtschössers Nikolaus Schober (Nr. 116). »
  160. 156. Spätestes inschriftliches Beispiel ist das Epitaph für Prof. Johann Immanuel Walch († 1778), jetzt im Besitz des Stadtmuseums. »
  161. 157. Chirurgische Instrumente, Schädel, Skelette sowie Bilder aus Hörsaal und Theatrum anatomicum bildeten den plastischen Schmuck des Epitaphs für Prof. med. Johann Arnold Friderici von 1672 (Beschreibung und Abbildung bei Giese/Hagen 1958, 142–143 und Taf. nach S. 142). »
  162. 158. Nr. 86, 98, 108, 112, 113, 114, 129, 132, 146, 154, 156, 165, 166, 171, 201, 209, 213»
  163. 159. Nr. 103, 124, 127, 131, 161, 173, 184, 186, 189, 190, 193, 196, 223, 226, 259»
  164. 160. Vgl. H. Leutenberger, Untersuchungen über die Besucherzahl der Universität Jena von den Anfängen bis zur Gegenwart (1940), in: WZ Jena 3, 1953/54, 361–390. »
  165. 161. So jedenfalls Geschichte der Universität Jena, 1, 55–56; Koch 1966, 109. »
  166. 162. Der Stand der Väter ist angegeben mit: civis (Nr. 173), senator oppidanus (Nr. 184), Bürgermeister mit dem akademischen Grad eines Dr. iur. (Nr. 226) und Fürstlicher Rat (consiliarius, Nr. 193). »
  167. 163. Sie findet sich ohne Angabe der Gründe in der Universitätsmatrikel (Matrikel Jena, 1, 85) zum FS 1642. »
  168. 164. Sein Vetter Johann ist allerdings mit 4266 Schock der reichste Bürger im Jahre 1542 (Koch 1966, 86). »
  169. 165. Nr. 188 (Krämer und Kantor), 191 (Kannegießer), 237 (unbekannt) und 253 (Krämer). »
  170. 166. Nr. 178 (Buchführer), 182 (Müllerin) und 263 (unbekannt). »
  171. 167. Von den Inschriften zwischen 1601/50 sind in DI VI noch 51 %, in DI VII 19 %, in DI IX 36 % und in DI XI 51 % lateinisch. »
  172. 168. An der Nordwand der Stadtkirche St. Margarethae in Kahla hängt ein undatiertes Holzepitaph mit einem Gemälde der Taufe Christi und der Stifterfamilie (wohl Ende des 16. Jh.). Das lateinische Distichon in der Gebälkzone entspricht Nr. 83, die Umschrift entspricht Nr. 86»
  173. 169. Kritik an der lateinischen Unterrichtsführung ist in Jena vereinzelt schon früher laut geworden, vor ein durch W. Ratke (vgl. Alma mater Jenensis 1983, 53f.); doch wollte Ratke auf eine Veränderung der Sprachenfolge, nicht auf eine Substituierung des Lateins hinaus. »
  174. 170. Die synkopierte Form Iova läßt an antike Weihungen zu lupiter (dat.: Iovi) denken. »
  175. 171. Bis nepos geht Nr. 144, bis avus die Inschrift Nr. 192»
  176. 172. Die lateinische Bezeichnung akademischer Ämter ist bis in das 19. Jh. hinein selbstverständlich. Beachtenswert ist das aus dem Codex Iustinianus (1, 17, 1) entlehnte Wort antecessor für den Prof. iur. (Nr. 144, 235, 239). »
  177. 173. Vgl. Nr. 144, 150, 187, 207, 212, 234, 235, 239, 251, 252»
  178. 174. Dieser Titel begegnet nach 1650 auf dem Epitaph und Grabstein für Prof. iur. Christoph Philipp Richter († 1673), auf dem Grabstein für Maria Schröter († 1670) und dem Epitaph für Prof. hist. Burkhard Gotthelf Struve († 1738); hinzu kommt Nr. 259 für stud. iur. Johann Bose. »
  179. 175. Diese Präzision ist auch der antiken Epigraphik nicht fremd: In Rom betrifft es ca. 4 % aller Altersangaben (Kajanto (s. Anm. 142) 76 mit Anm. 12, der für die Renaissance darin den Einfluß der Astrologie vermutet). »
  180. 176. 1897 existierte in Jena noch eine Inschrift dieser Art am Haus des Prof. Erhard Weigel von 1667, vgl. Weber 1897 12–13. »
  181. 177. Ausnahmen sind vor allem in der gesellschaftlichen Stellung des Bauherrn begründet; gern ließen sich die Professoren auf Hausinschriften nennen (Nr. 96, 254). »
  182. 178. Folgende Hausnamen sind inschriftlich überliefert: Zum halben Mond, 1575 (Nr. 94), Zum grünen Hirsch, 1604 (Nr. 152), Zum Creutzgang, 1609 (Nr. 167). »
  183. 179. “Gottes Wort und Luthers Lehr / vergehen nun und nimmermehr” begegnet in Jena noch 1669. »