Inschriftenkatalog: Stralsund

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 102: Inschriften Stadt Stralsund (2016)

Nr. 307† Rathaus 1623 o. früher

Beschreibung

Schrifttafel. Stein, Buchstaben goldfarben gefasst. Die Angaben Witzendorffs zum Standort der Inschrift sind wohl so zu deuten, dass der Stein im heute überdachten Innenhof angebracht war.1)

Inschrift nach Witzendorff.

  1. Qui Reip(ublicae) praesunt duo ob oculos tenere debent Primum ut suorum commodorum obliti suorum civium utilitatem quaerant alterum ut universo populo consulant subveniant ac prospiciant ne dum unam aut alteram partem tueantur reliquas deserant

Übersetzung:

Diejenigen, die das Gemeinwesen lenken, müssen zweierlei vor Augen haben: Erstens, dass sie, ihre eigenen Vorteile vergessend, den Nutzen ihrer Mitbürger suchen. Zweitens, dass sie für das gesamte Volk sorgen, ihm zu Hilfe kommen und ihm nützen, damit sie nicht, während sie den einen oder anderen Teil schützen, die übrigen im Stich lassen.

Kommentar

Die Inschrift stellt zwei Forderungen auf, die sich über Stralsund hinaus in vielen Rathäusern finden: Die Stadtoberen werden dazu aufgerufen, Gemeinnutz vor Eigennutz zu stellen und ohne Rücksicht auf Parteiungen innerhalb der Bevölkerung zu handeln.2)

Anmerkungen

  1. Inwendig im Rahthause ist ein gang von ausgehawenen steinen gebawt, welcher rundt vor dem Rahthause herumb gehet, ist auch so breitt das ihrer 2. oder 3. nebeneinander darauff gar woll spatzieren können. In der mitten ist ein offener platz darauff die hacken und ander leüt pflegen feill zu haben. An solchem gange sind an einem stein gehawen, mit grossen übergüldeten buchstaben folgende wortt (...); Witzendorff, Wegweiser, S. 63.
  2. Vgl. zum Thema der Rathausikonografie Meier, Mythos, bes. S. 362.

Nachweise

  1. Witzendorff, Wegweiser, S. 63.

Zitierhinweis:
DI 102, Inschriften Stadt Stralsund, Nr. 307† (Christine Magin), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di102g018k0030704.