Inschriftenkatalog: Stadt Darmstadt und Landkreise Darmstadt-Dieburg sowie Groß-Gerau

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 49: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau (1999)

Nr. 289 Seeheim, Rathaus, Ober-Beerbacher Str. 1 1599

Beschreibung

Bau- und Fürbittinschrift auf einer Holztafel an der Nordseite. Die Tafel ist im Fachwerkobergeschoß rechts unter dem vierteiligen Fenster angebracht. Die Buchstaben sind in das Holz eingeritzt und mit weißer Farbe ausgemalt worden. Unter der Inschrift befindet sich ein Wappen, das links und rechts von je zwei Rosetten flankiert wird. Bei der neuen Ausmalung der Buchstaben wurden die stets über das u gesetzten Punkte mehrfach übersehen. Als Worttrenner dienen Doppelpunkte und einfache Punkte auf der Zeilenmitte.

Schriftart(en): Fraktur.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Thomas G. Tempel) [1/2]

  1. Anno christi · 1599 · vffa) Montag den · 4 · Iunii · ist disz Neuw Rathausz mitt Rath / Vnd einwilligung Sebastiani Willings der Zeitt Gräfflichena) Erpachischen Kellers / Dan(iel) Wilhelm Leiers Schultheiszen Philips Seifridts vnd Peter Franckensteins / Beide Burgenmeister · Auch ein Erbar Gericht vnd Gansz Gemeindt alhie zu / Seheim an statt des alten angeben vffgericht vnd Notwendiglich Erbauwet worden · / Gott der Allmächtige wolle Vns und solchen Bauw vor Brandt und allem Vn=/Gluckh und Schadten gnediglichen behuten und bewaren Amen · H.

Wappen:
Seeheim.1)

Kommentar

Die Inschrift nennt die Personen, die mit der Bauaufsicht bei der Errichtung des Rathauses befaßt waren.2) Als Vertreter des Grafen von Erbach fungierten der Keller Sebastian Willing, der von 1596 bis 1610 in diesem Amt nachweisbar ist,3) und der Schultheiß Daniel Wilhelm Leier, der dieses Amt von 1597 bis 1610 ausübte.4) Die Gemeinde wurde durch die beiden Bürgermeister Philipp Seifridt und Peter Frankenstein vertreten.

Textkritischer Apparat

  1. Das zweite f ist falsch ausgemalt worden.

Anmerkungen

  1. Eine gestürzte Spitze, belegt mit einem sechstrahligen Stern, begleitet von einer Pflugschar und einem Winzermesser.
  2. Zur Baugeschichte vgl. Spille, Rathäuser 221 f.
  3. Kunz, Amt Tannenberg-Seeheim 46.
  4. Kunz, Dorfverfassung 187.

Nachweise

  1. Dammann, Kdm. 262 mit Abb. 264.
  2. Mößinger, Starkenburger Hausinschriften 247, Nr. 11 mit Abb.
  3. Kunz, Das Seeheimer Rathaus 194.

Zitierhinweis:
DI 49, Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Nr. 289 (Sebastian Scholz), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di049mz06k0028904.