Inschriftenkatalog: Stadt Darmstadt und Landkreise Darmstadt-Dieburg sowie Groß-Gerau

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 49: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau (1999)

Nr. 227 Jugenheim, Evangelische Kirche 1575

Beschreibung

Jahreszahl und Namensinschrift als Bauinschrift außen am Fenster in der Westwand des Kirchturms. Die fünfzeilige Inschrift beginnt im Sturz des Fensters und wird im Gesims fortgesetzt. Zur Trennung der Ziffern wurden Quadrangeln und einmal ein Dreieck verwendet.

Schriftart(en): Kapitalis.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Thomas G. Tempel) [1/2]

  1. AN(N)Oa) · M · D · LXXV · / CHR(ISTOPH) RO(SENBERGER) KEL(LER) · / PA(VL) BR(EVNING) BAVH(MEISTER) // PE(TER) SEILERb) VND / HA(N)Sc) HO(N)STEINd) BVRGEM(EISTER)

Kommentar

Durch die Benennung der mit dem Turmbau befaßten Amtsträger belegt die Inschrift, daß die Baupflicht für den Turm bei der Gemeinde lag. Christoph Rosenberger ist bis 1576 als Keller der Kellerei Seeheim nachweisbar, zu der auch Jugenheim gehörte. Die Kellerei war im Besitz der Grafen von Erbach.1) Paul Breuning wird 1571 als Jugenheimer Schultheiß erwähnt2) und unterstand somit dem Landgrafen von Hessen, der Herr des Zentgerichts war.3) Als BAVHMEISTER war Breuning für die Verwaltung und Finanzierung des Turmbaus verantwortlich. Die Bürgermeister Peter Seiler und Hans Hohenstein vertraten die Gemeinde Jugenheim. Während Hans Hohenstein in den Steuerlisten von 1566 und 1578 als Seeheimer Bürger genannt wird, fehlt Peter Seiler dort. Statt dessen wird ein Philipp Seiler genannt.4) Möglicherweise war sein vollständiger Name jedoch Peter Philipp Seiler, so daß man nicht unbedingt von einem Fehler in der Inschrift ausgehen muß.

Textkritischer Apparat

  1. O klein und hochgestellt.
  2. ELER Dammann.
  3. A mit S verschränkt.
  4. H ist mit O und T mit S verschränkt; der Kürzungsstrich ist mit dem Balken des T verschmolzen, so daß dieser sehr weit nach links reicht; die linke Haste des N trägt einen i-Punkt; HTEN Dammann.

Anmerkungen

  1. Kunz, Amt Tannenberg-Seeheim 38 und 46; zu Christoph Rosenberger vgl. Nr. 207.
  2. Müller, Ortsnamenbuch 364 f.; Paul Breuning wird in den Steuerlisten von 1566 und 1578 als Seeheimer Bürger aufgeführt, freundlicher Hinweis von Herrn Rudolf Kunz, Jugenheim.
  3. Zu den komplizierten Herrschaftsverhältnissen in der Jugenheimer Zent vgl. Battenberg, Zent Jugenheim 53 – 79.
  4. Freundlicher Hinweis von Herrn Rudolf Kunz, Jugenheim.

Nachweise

  1. Dammann, Kdm. 150.
  2. Wehsarg, Pfarrkirche Jugenheim 62 f. (unvollständig).
  3. Kunz, Jugenheim 84.

Zitierhinweis:
DI 49, Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Nr. 227 (Sebastian Scholz), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di049mz06k0022701.